Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken
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§5<br />
Die Klosterverwaltung hat sich für die gegenwärtige Übereinkunft die Ratifikation des tit. Kleinen Rathes<br />
des Kantons Thurgau vorbehalten.<br />
Dessen zur Urkunde ist gegenwärtiger Loskaufs-Vertrag von dem Herrn D. Rogg von Frauenfeld, namens<br />
der ehrw. Klosterverwaltung sowohl, als der e. Vorsteherschaft der e. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong> namens derselben<br />
durch eigenhändige Unterzeichnung und Besiegelung bekräftigt worden, so geschehen zu St. Katharinenthal<br />
– <strong>Volken</strong>, den 27. März 1847.<br />
Namens der Klosterverwaltung Namens der e.<strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong><br />
Der Gemeinds-Präsident Joh. Kramer<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>raths-Schreiber Kündig<br />
Die Aechtheit der Unterschriften des Herrn Präsidenten Kramer und <strong>Gemeinde</strong>rathsschreiber Kündig<br />
Beglaubigt<br />
Andelfingen, den 9. April 1847<br />
Der Bezirksratschreiber Schenk<br />
Ratification<br />
Der Kleine Rath des Kantons Thurgau hat durch Reg<strong>im</strong>inal und Entschluss dd. 24. April 1847 §1149 dem<br />
gegenwärtigen Vertrag die vorbehaltene Ratification erteilt.<br />
Die Klosterverwaltung setzt hiervon die ehrh. <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong> unter Zufertigung eines Vertrags-<br />
Duplicats offiziell andurch in Kenntnis, womit der in §5 enthaltene Vorbehalt zurückgezogen und vorstehender<br />
Vertrag als in allen Best<strong>im</strong>mungen allseitig bindend in Rechtskraft erwachsen erklärt ist.<br />
St. Catharinenthal, den 29. April 1847<br />
Für die Klosterverwaltung<br />
Dr. Rogg<br />
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