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Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken

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Das Bürgerrecht von <strong>Volken</strong><br />

Die Weggezogenen<br />

Am 4. August 1883 wurde festgehalten, dass die meisten Auswanderer aus der hiesigen <strong>Gemeinde</strong> wegen<br />

familiären Verhältnissen ausgewandert seien.<br />

Ende Dezember 1886 wurde das Bürgerrechtsregister bereinigt und mit dem Zivilstandsregister verglichen.<br />

Es mussten auf einmal 25 Familien gestrichen werden. Später kamen weitere 20 hinzu. Nicht allen, die auf<br />

ihr Volkemer Bürgerrecht verzichteten, war das gleichgültig. Nationalrat Hans Konrad Kramer, geboren<br />

11. Mai 1834, wünschte am 7. Januar 1893 samt seiner Frau Luise geborene Frei aus dem Bürgerverband<br />

entlassen zu werden, da ihm das Bürgerrecht der Stadt Zürich geschenkt worden sei. Es schenkte seinerseits<br />

zum Abschied der Schulgemeinde Fr. 500, welche dieses zum Kauf von Schulbänken verwenden wollte.<br />

Zuvor schon hatte er <strong>Volken</strong> „zur Erleichterung der Steuern― Fr. 2'500 und für die Unwettergeschädigten<br />

vom 9. Juni 1885 Fr. 50 geschenkt. - Leider gab auch Gustav Keller, Grossvater des Verfassers dieses<br />

Büchleins, am 13. Juni 1897, sein Volkemer Bürgerrecht auf.<br />

Die Neuzuzüger<br />

Noch am 24. März 1864 schrieb der <strong>Gemeinde</strong>rat in einer Stellungnahme zum vorgeschlagenen Gesetz<br />

über das <strong>Gemeinde</strong>wesen, „es kommen selten Einbürgerungen von Kantonsbürgern oder Niederlassung<br />

von Landesfremden vor“. Und am 12.Februar 1873 „wohnten keine kantonsfremden Familien in <strong>Volken</strong>.―<br />

Am 18. Juli 1877 beantragt der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Bezirksrat Andelfingen als Antwort auf dessen Kreisschreiben,<br />

dass die Einkaufsgebühr für die Erwerbung des Bürgerrechts der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Volken</strong> auf 100<br />

Franken festgesetzt werde, nämlich<br />

für das Kirchengut 10 Franken<br />

für das Armengut 40 Franken<br />

für das <strong>Gemeinde</strong>gut 30 Franken<br />

für das Schulgut 20 Franken<br />

Ab 1894 wurde <strong>Volken</strong> plötzlich zu einer <strong>Gemeinde</strong>, die erstaunlich oft von Vermittlern oder direkt von<br />

Ausländern angefragt wurde, ob diese das Volkemer Bürgerrecht erwerben könnten. Der Erste war ein<br />

Deutscher, F.D. in Zürich. Nachdem der <strong>Gemeinde</strong>rat aber feststellen musste, dass der Bewerber kein<br />

Vermögen besass und auch aus keiner besonders vermöglichen Familie stammte und damit für <strong>Volken</strong> kein<br />

Nutzen resultierte, wurde das Gesuch an der Sitzung vom 21. Januar 1894 abgelehnt.<br />

Am 25. Oktober 1897 empfahl der <strong>Gemeinde</strong>rat der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 6. November<br />

1897 die Aufnahme von Theodor Waldemar Siegel in Danzig ins Bürgerrecht. Ebenso empfahl er die Aufnahme<br />

der Gebrüder Otto und Ludwig Vogelbacher von Wolpadingen, Grossherzogtum Baden, ins Bürgerrecht.<br />

Hingegen solle das Aufnahmegesuch der minderjährigen Brüder Emil und Hermann Vogelbacher<br />

abgewiesen werden. Am 24. November nahm der <strong>Gemeinde</strong>rat formal Kenntnis von der unbenützten Rekursfrist<br />

gegen den Beschluss der <strong>Gemeinde</strong>versammlung, die Gebrüder Otto und Ludwig Vogelbacher aus<br />

Wolpadingen und Waldemar Siegel aus Danzig, Preussen, ins Bürgerrecht aufzunehmen und beschloss, die<br />

entsprechenden <strong>Gemeinde</strong>versammlungsbeschlüsse mit den Akten an das Statthalteramt zur Weiterleitung<br />

an den Regierungsrat zu senden. - Auf ein entsprechendes Gesuch von Edmund Krenn aus Zürich wurde<br />

geantwortet, dass sein Gesuch abgelehnt worden sei, mit der Bemerkung, dass die <strong>Gemeinde</strong> vorderhand<br />

keine neuen Bürger mehr aufnehme.<br />

Ein Herr Th. Konrad Sulz in Bern fragte an, ob die <strong>Gemeinde</strong> nicht noch eine Anzahl Ausländer, welche<br />

das Schweizer Bürgerrecht erworben hätten, als Bürger aufnehmen würde. Ihm wurde am 1.September<br />

1898 der Beschluss vom 29. August 1898 übermittelt, dass jedenfalls von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung die<br />

von ihm angegebenen Ausländer nicht angenommen würden, da die St<strong>im</strong>mung der Bürger so sei, dass nur<br />

ganz gut situierte Leute oder solche, die sicheres Auskommen hätten, angenommen würden. - Am 14. Januar<br />

1899 wurde eine ähnliche Anfrage von Herrn Karl Ochsner, Rechtsagent in St. Gallen, <strong>im</strong> gleichen<br />

Sinne beantwortet mit dem vielsagenden Zusatz: „Berücksichtigung finden könnten solche, welche neben<br />

der gewöhnlichen Einkaufsgebühr uns ein Geschenk von mindestens 800 Franken machten.“<br />

Noch zwei Bürgerrechtsgesuche wurden bis 1900 positiv entschieden, für einen Spengler aus Schüpfhe<strong>im</strong><br />

und eine Witwe aus Roveredo. Die übrigen wurden mit Hinweis auf die negative St<strong>im</strong>mung abgelehnt.<br />

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