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Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken

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Die Kosten<br />

Am 1. März 1845 wurden kantonale Briefmarken eingeführt. Ein Brief <strong>im</strong> Ortskreis kostete 4 Rappen pro<br />

Loth Gewicht, <strong>im</strong> Kantonskreis stieg der Preis auf 6 Rappen. 1 Loth wog ½ Unze oder ungefähr 15<br />

Gramm.<br />

1850 kostete ein Inlandbrief von einem Loth Gewicht über eine Distanz von mehr als 40 Wegstunden (über<br />

192 Kilometer) 30 Rappen. Für diesen Betrag konnte man damals 1 kg Brot oder 4 kg Kartoffeln oder ½ kg<br />

Rindfleisch kaufen.<br />

1865 kostete derselbe Brief 20 Rappen, wofür 2/3 kg Brot oder 3 kg Kartoffeln oder 1/3 kg Rindfleisch<br />

gekauft werden konnten.<br />

Am 1. August 1867 übernahm Johann Conrad Keller die Stelle als Postverwalter, und er übte diese Funktion<br />

aus bis zu seinem Tod am 7. März 1888. Sein Sold belief sich am Anfang auf Fr. 80. jährlich und steigerte<br />

sich auf Fr. 280.<br />

Die Postverwalterstelle muss mit grösseren Vorteilen verbunden gewesen sein, denn sowohl sein Vorgänger<br />

wie auch er, beide frühere <strong>Gemeinde</strong>schreiber, <strong>Gemeinde</strong>ammänner, und <strong>Gemeinde</strong>räte, bewarben sich<br />

darum. Allerdings kann davon ausgegangen werden, dass sich Johann Conrad Keller einen weiteren Vorteil<br />

erhoffte: er betrieb, wie seit Beginn des <strong>Jahrhundert</strong>s sein Vater, eine „Weinschenke―, der er nun den Namen<br />

„Restaurant Post― geben konnte. Zur Zeit der Eröffnung der Poststelle <strong>Volken</strong> waren die Stelleninhaber<br />

noch nicht gehalten, für den Postdienst besondere Räumlichkeiten bereit zu stellen. So dürfte das Angebot<br />

einer Postablage mit einem Restaurant Post kombiniert ein besonderer Trumpf gewesen sein.<br />

Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 26. Mai 1873: „Am 27. Mai der Tit. Kreispostdirektion Zürich<br />

Bericht erstattet, dass die Bürgen für Postablagehalter alt. <strong>Gemeinde</strong>ammann Konrad Keller,<br />

a) Lehrer Berger noch am Leben sei und 6000 fr. versteuere,<br />

b) Jakob Gisler Martins noch am Leben sei und 13000 fr. versteuere―.<br />

Die Generaldirektion PTT verlangte also, dass ihre Beamten Bürgen stellten, um ihren Arbeitgeber <strong>im</strong> Fall<br />

von Schadenersatzansprüchen schadlos zu halten.<br />

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