Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken
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Hebamme<br />
Gesundheitspolitisches<br />
Am 3. Januar 1820 beschloss die <strong>Gemeinde</strong>versammlung, dass die Hebamme ihren<br />
Lohn in Natura erhalten solle, doch am 13.März 1837 wurde dieser in Geld umgewandelt<br />
und auf 28 alte Schweizer Franken angesetzt. Es wurde darauf hingewiesen,<br />
dass der Regierungsrat am 10. März 1829 eine Verordnung erlassen habe, in welcher<br />
festgehalten wird, dass eine Hebamme in armen <strong>Gemeinde</strong>n wenigstens 24 und in<br />
reicheren 40 alte Franken alljährlich erhalten solle. Am 21. Januar 1874 wurde <strong>im</strong> 3.<br />
Wahlgang (!) Jungfrau Maria Keller zur Hebamme gewählt. Ferner wurde beschlossen,<br />
es solle die Ausbildung einer „Spetthebamme― (Anlern- und Hilfshebamme) von<br />
der <strong>Gemeinde</strong> bezahlt werden. Wenn diese aber nicht 12 Jahre in <strong>Volken</strong> tätig bleibe,<br />
müsse sie die Ausbildungskosten zurückzahlen.<br />
Am 22. August 1853 meldete der <strong>Gemeinde</strong>rat, die Kantonale Medizindirektion habe festgestellt, dass dem<br />
Geburtstuhl die nötige Polsterung fehle. Der Bezirksarzt von Flaach, Dr. Sigg, habe deshalb die <strong>Gemeinde</strong><br />
aufgefordert, das Nötige zu veranlassen, zu ersetzen oder auszubessern. Der <strong>Gemeinde</strong>rat ersuchte hierauf<br />
den Bezirksarzt, in ihrem Auftrag für eine zweckmässige Instandstellung besorgt zu sein.<br />
Cholera:<br />
Protokoll vom 22.9.1867; Nach Verlesen des Kreisschreibens des Statthalteramtes vom 5. September wegen<br />
der Cholera wurde beschlossen, dass bei Eintritt eines Todesfalls durch Cholera in <strong>Volken</strong> die Leiche<br />
nicht von Trägern, sondern auf einem dazu passenden Wägelchen in den Totengarten spediert werden solle.<br />
Ein nachfolgendes Kreisschreiben vom 11. September über die Aufnahme von „Cholera-Flüchtlingen―<br />
wurde verlesen, damit jedem bekannt sei, was er in einem solchen Fall zu tun habe.<br />
4. August 1883: Es sei vorläufig zur Unterbringung und Absonderung Cholerakranker das leerstehende<br />
Haus des Präsidenten Ritzmann ausersehen. Ferner sei zu berichten, dass für allfällig nötige Desinfektionsmittel<br />
gesorgt werde. Mobiliar, so insbesondere Nachtstühle, seien in jedem Hause vorhanden, und für<br />
passende Personen zur Behandlung von Kranken sei vorläufig gesorgt.<br />
So sehr die Cholera damals eine grosse Gefahr darstellte, so hatten die Vorsichtsmassnahmen, welche damals<br />
getroffen wurden, eine langfristige und bis heute bleibende positive Auswirkung kulinarischer Natur.<br />
Da die Menschen zur Vermeidung einer hochgefährlichen Ansteckung am besten zuhause blieben, zuhause<br />
assen und tranken, mussten sie ihren Speisezettel aus denjenigen Lebensmitteln zusammenstellen, welche<br />
<strong>im</strong> Bauernhaushalt vorhanden waren. Daraus entwickelte sich speziell <strong>im</strong> Oberwallis eine Spezialität, <strong>im</strong><br />
Hinblick auf ihre Herkunft „Chouera― genannt, eben Cholera auf Walliserdeutsch, eine Art Wähe, Dünne<br />
oder Kuchen mit Kartoffeln, Lauch, Zwiebeln, Birnen, Äpfel und Käse mit einer Teigumhüllung.<br />
German und Marilyn Ruppen-Salzmann backen in Ernen/Goms für Gourmets die traditionelle „Chouera―<br />
nach altem Rezept. Feinschmecker sind auch Konzertfreunde!<br />
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