Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken
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Strassen-Unterhalt:<br />
Protokoll vom 14. Januar 1854: „4. Wurde von der Bürgerschaft<br />
ohne Einwendungen anerkannt, das Gmeinwerk nach<br />
dem Gesetz vom 18. April 1833 eingeführt werden soll und<br />
zwar für alle Strassen und Wege welche am 3. Januar 1855<br />
der <strong>Gemeinde</strong> zur Besorgung übergeben worden sind.<br />
4. Februar 1854: Die Statuten der Gemeindwerksordnung<br />
wurden eingeführt. Inhalt waren die Fronarbeiten, welche für<br />
die Erledigung der Arbeiten nötig waren, für welche die <strong>Gemeinde</strong><br />
verantwortlich war, insbesondere Strassenunterhalt.<br />
Schulverwalter Konrad Ruf wurde zum Gemeindwerksaufseher<br />
gewählt.<br />
2.1.1861:Der <strong>Gemeinde</strong>werksaufseher erhielt als Lohn 15 Rappen<br />
pro Stunde .<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 15. Dezember 1873: das Verzeichnis sämtlicher Strassen und Wege wurde dem<br />
Bezirksrat Andelfingen eingesandt mit folgendem Befund:<br />
1. Strasse 3. Klasse und Fussweg nach Gräslikon, Banngrenze Gräslikon und Berg (sei in gutem Zustand)<br />
2. Strasse 3. Klasse und Fussweg nach Desibach, Banngrenze Dorf (Desibach dürfte stellenweise verbessert<br />
werden)<br />
3. Strasse 3. Klasse und Fussweg zur Mühle <strong>Volken</strong> und Staatskiesgrub (sei in gutem Zustand)<br />
Ferner Fussweg nach Andelfingen und Alten, Banngrenze Flaach (sei ebenfalls gut <strong>im</strong>stand)<br />
Fussweg durch den Müllberg nach Eigenthal und Fussweg nach Buch (Strecke nach Eigenthal dürfte verbessert<br />
werden)<br />
Fussweg nach den Berg und Küffers Reben (nach Buch gut, mit Ausnahme des Lotzenbachsteges)<br />
Alles nach dem Markenbuch, über dem <strong>Gemeinde</strong>bann <strong>Volken</strong> (sämtliche Fusswege <strong>im</strong> Dorf seien gut)<br />
Fusswege über den First nach Andelfingen und den Reben würden nur als Güterwege gebraucht und würden<br />
von Zeit zu Zeit verbessert.<br />
Wasserversorgung<br />
Zementröhren statt der alten Teuchelleitungen zu den Brunnen.<br />
10. Februar 1874: S. Eigenheer, Cementier in Kleinandelfingen, versprach, Zementröhren von 3 // Lichtweite<br />
für eine neue Wasserleitung zu 80 Rappen pro laufenden Fuss „herzurichten―. Er solle diese Offerte vor<br />
einer nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung vorstellen. Hingegen soll er sofort einen Vertrag erhalten, um in<br />
nächster Zeit eine Wasserleitung zum Glemetten-Brunnen zu legen, Durchmesser 2 // , zu 60 Rappen pro<br />
laufenden Fuss. Er solle sowohl auf diese Wasserleitung wie auf die Brunnensäule eine Garantie abgeben. -<br />
Eigenheer wurde am 12. März 1874 ermahnt, mit den 2 // Röhren nun vorwärts zu machen, da die Volkemer<br />
jetzt Zeit hätten, sie abzuholen und zu verlegen.<br />
Hauswasserversorgung<br />
Beschlüsse vom 31. Dezember 1895 und 4. Januar 1896: da nun die Brunnenleitung erstellt sei, soll auch<br />
eine Hauswasserversorgung erstellt werden. Deshalb sei der nächsten <strong>Gemeinde</strong>versammlung ein Antrag<br />
auf Erstellung einer Wasserversorgung zu unterbreiten.<br />
6. April 1896: Inskünftig soll jedes Mitglied der Wasserbaukommission für unentschuldigtes Fernbleiben<br />
mit 2 Franken gebüsst werden. - Die Fragen der Hauswasserversorgung, der Kostenumlage etc. wurden<br />
unter den Bürgern, <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat und in den <strong>Gemeinde</strong>versammlungen intensiv diskutiert.<br />
Am 28. Juni 1896 wurde mit 8 gegen 7 St<strong>im</strong>men beschlossen, mit dem Verlegen der Wasserversorgungsanlage<br />
bis zum nächsten Frühjahr zu warten. Dagegen wehrte sich der <strong>Gemeinde</strong>rat und beschloss, die Grabarbeiten<br />
für die Hauptleitung sofort zu vergeben, und zwar <strong>im</strong> Akkord zu 1 Fr. 30 Rappen pro Laufmeter<br />
den jungen Leuten, die sich hiefür angemeldet hätten. Ein entsprechender Vertrag wurde sofort aufgesetzt<br />
und unterzeichnet. Am 17. Juli 1896 meldete der <strong>Gemeinde</strong>rat dem Bezirksrat Andelfingen, dass in gehe<strong>im</strong>er<br />
Abst<strong>im</strong>mung mit 21 gegen 19 St<strong>im</strong>men der Antrag des <strong>Gemeinde</strong>rates auf sofortige Arbeitsaufnahme<br />
gegenüber dem Rekurs auf Verschiebung angenommen worden sei, womit der frühere Beschluss auf Zuwarten<br />
aufgehoben sei.<br />
7.2.1897 wurde der Darlehensvertrag mit der ZKB zur Tilgung der Kosten der Wasserversorgung unterzeichnet.<br />
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