Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken
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Karrieren und Gewaltentrennung<br />
Für einige Volkemer war die Mitgliedschaft <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat ein Sprungbrett für eine politische Karriere:<br />
Hans Jacob Hatt, geboren 1781, der an der konstituierenden<br />
Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates 1805 als Schreiber amtete, wurde<br />
1809 zum Präsidenten des <strong>Gemeinde</strong>rats gewählt. Dieses Amt<br />
hatte er ununterbrochen bis 1823 inne. Von 1815 bis 1823<br />
bekleidete er auch das Amt des <strong>Gemeinde</strong>ammanns und von<br />
1813 bis 1822 zusätzlich dasjenige des Friedensrichters. Somit<br />
hatte er von 1815 bis 1822 sämtliche wichtigen Ämter in Personalunion<br />
inne. Er scheint seine Sache gut gemacht zu haben,<br />
denn diese Ämterkumulation wurde nie beanstandet; mindestens geht aus den entsprechenden Protokollen<br />
nichts hervor, das auf Unzufriedenheit hätte schliessen lassen. Sodann wandte er sich der Kantonspolitik<br />
zu. Er wurde 1817 zum Mitglied des Grossen Rates gewählt, in welchem er bis 1846 blieb. Die Justiz fand<br />
sein besonderes Interesse. Er wurde 1823 Oberamtsrichter in Andelfingen und stieg zum Vizepräsidenten<br />
des Bezirksgerichtes Andelfingen auf (1831 – 1843).<br />
Inspiriert vom Vater wurde sein Sohn Hans Conrad Hatt, Friedensrichter von 1845- 1853. Dann schlug er<br />
die militärische und die politische Laufbahn ein: Lieutenant von 1846 – 1847, Hauptmann 1848 – 1850,<br />
1850 – 1854 Major, 1855 – 1857 Bataillonskommandant. Er wurde auch, wie sein Vater, in den Grossen<br />
Rat (Kantonsrat) gewählt. Er verzichtete für sich und seine Familie auf das Volkemer Bürgerrecht. Das<br />
genaue Datum ist nicht bekannt, da der Verzicht schon vor Anlage des Zivilstands-Registers erfolgte.<br />
Auch andere Volkemer machten nach der Mitgliedschaft <strong>im</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat Karriere: Heinrich Kramer,<br />
nach Johann Jacob Hatt <strong>Gemeinde</strong>präsident von 1824 – 1831, wurde 1832 ins Zunftgericht Flaach gewählt,<br />
dem er bis 1836 angehörte. Von 1836 bis 1838 war er Mitglied des Bezirksrates Andelfingen.<br />
Es war auch bemerkenswert, dass die Brüder Hans Conrad und Heinrich Keller zu Beginn der Mediationszeit<br />
die beiden wichtigsten vom Kanton zu vergebenden und von der <strong>Gemeinde</strong>versammlung zu bestätigenden<br />
Ämter zugesprochen erhielten. Erst durch das Diktat Napoleons entstand ja in dieser Epoche wieder<br />
eine funktionsfähige Regierung.<br />
Betrachtet man die Wahlvorgänge, so gab es nie eine stille Wahl in den <strong>Gemeinde</strong>rat, sondern es gab oft<br />
längere Ausmarchungen. Anders die Wahlen des Friedensrichters und des <strong>Gemeinde</strong>ammanns. Hier waren<br />
jahre- wenn nicht jahrzehntelange Wiederwahlen durchaus üblich und kaum richtig bestritten.<br />
Die Ämterkumulation wurde seit der Regeneration (1831 – 1839) von Gesetzes wegen verboten, um eine<br />
saubere Gewaltentrennung zu erreichen. So wurde beispielsweise Johann Conrad Keller an der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
vom 3. Juli 1853 in einem Zweiervorschlag (wie vom Gesetz verlangt) als Kandidat für das<br />
Friedensrichteramt an das Statthalteramt Andelfingen gemeldet. Als er kurz daraufhin auch zum <strong>Gemeinde</strong>ammann<br />
gewählt wurde, pfiff ihn der Statthalter zurück. Johann Conrad zog das Amt des <strong>Gemeinde</strong>ammanns<br />
demjenigen des Friedensrichters vor, sodass an der folgenden <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom 10. September<br />
1853 eine Ersatzwahl des Friedensrichters stattfand. - Lange erfreute er sich allerdings dieses Amtes<br />
nicht, denn das Gesetz vom 20. Juni 1855 zwang ihn zu einer Wahl zwischen <strong>Gemeinde</strong>ammann-Amt und<br />
dem Betrieb einer Weinschenke: “Die <strong>Gemeinde</strong>ammänner, die Präsidenten und die Schreiber der <strong>Gemeinde</strong>räthe<br />
dürfen weder selbst eine Wirthschaft betreiben noch in einem Haus wohnen, in welchem eine<br />
solche betrieben wird“ 8 . Das Protokoll der <strong>Gemeinde</strong>versammlung vom <strong>19.</strong>8.1855 berichtet, Johann Conrad<br />
Keller habe den „Austritt― als <strong>Gemeinde</strong>ammann gegeben, da er vorzog, seine Weinschenke weiterzuführen.<br />
Die Mitglieder des <strong>Gemeinde</strong>rates sind <strong>im</strong> Anhang aufgelistet. Nachfolgend findet sich eine Liste der Personen,<br />
welche die wichtigsten Ämter <strong>Gemeinde</strong>ammann, Friedensrichter und <strong>Gemeinde</strong>präsident bekleideten.<br />
So lässt sich die anfangs noch mögliche Ämter- resp. Machtkumulation gut ablesen.<br />
8 Zürcher Gesetzessammlung Band 2 1854-1857, Gesetz vom 20.6.1855 betr. das <strong>Gemeinde</strong>wesen, Teil III St<strong>im</strong>m-<br />
recht und Wählbarkeit, Seite 129, §24, Abs.2<br />
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