Volken im 19. Jahrhundert - Gemeinde Volken
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Die Amtsdauer des <strong>Gemeinde</strong>rats wurde ab 1835 auf zwei Jahre festgelegt. 1851 wurde sie auf 4 Jahre<br />
ausgedehnt. - Erstaunlich ist, wie jung gewisse Bürger in das Amt des <strong>Gemeinde</strong>ratsschreibers gewählt<br />
wurden. So war Joh. Jacob Hatt, der erste dieser Zunft in <strong>Volken</strong>, 24-jährig, als er das obige Protokoll<br />
schrieb. Johann Conrad Keller war 22 Jahre alt, als er <strong>Gemeinde</strong>schreiber wurde! Und in der <strong>Gemeinde</strong>versammlung<br />
vom 5. Juli 1851 wurde mitgeteilt, der <strong>Gemeinde</strong>schreiber Konrad Erb besuche jetzt das Seminar<br />
in Küsnacht und könne deshalb während dieser Zeit diese Stelle nicht wahrnehmen.<br />
Sitzungsort des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
Am 3. Februar 1850 entschied der <strong>Gemeinde</strong>rat, dass mangels eines anderen Beschlusses seine Sitzungen<br />
und Beratungen bis auf weiteres bei Präsident Johann Conrad Keller stattfinden sollen (d.h. <strong>im</strong> Restaurant<br />
Post!). Falls die Sitzungen nicht in der unteren Stube stattfinden könnten, also die obere Stube benutzt werden<br />
müsste und diese nicht geheizt sei, dann dürfe Präsident Keller das zum Feuern des Ofens benötigte<br />
Holz von der <strong>Gemeinde</strong> beziehen. So das Protokoll. So wurde sichergestellt, dass die Sitzungs-Effizienz<br />
nachhaltig gesteigert werden konnte, denn nun war es nicht mehr nötig, zur wohlverdienten Befeuchtung<br />
trockengeredeter Kehlen das Sitzungslokal zu verlassen.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat war aber auch mit sich selbst sparsam. So wurde am 30. Juli 1854 entschieden, „das gegenwärtige<br />
vollgeschriebene Gemeindsprotokoll durch Einsetzung mehrerer Bogen vergrössert werden<br />
soll, welches dem <strong>Gemeinde</strong>schreiber übertragen wird.“<br />
Mangelnde Disziplin der <strong>Gemeinde</strong>räte<br />
Am 16. Mai 1874 ermahnte der Präsident seine Ratskollegen, den Weibel und den Schreiber ernsthaft und<br />
unter Strafandrohung, dass Indiskretionen über Ratsverhandlungen keinesfalls erlaubt seien. - Weiter würden<br />
inskünftig unentschuldigtes Fernbleiben von Ratsitzungen mit 50 Rappen und Zuspätkommen mit 30<br />
Rappen Busse bestraft.<br />
Amtliches Publikationsorgan<br />
In seiner Sitzung vom 2. Mai 1860 beschloss der <strong>Gemeinde</strong>rat, den „Anzeiger von Andelfingen― als obligatorisches<br />
Publikationsmittel anzuerkennen.<br />
Das feuersichere <strong>Gemeinde</strong>archiv<br />
Dem Bezirksrat wurde regelmässig mitgeteilt, die <strong>Gemeinde</strong> besitze und unterhalte schon seit vielen Jahren<br />
ein feuersicheres Archiv zur Aufbewahrung von Wertschriften, Rechnungen etc.<br />
Deutsche Schrift und neue Schrift<br />
Kurz nach seiner Wahl zum <strong>Gemeinde</strong>schreiber, 1842, übte sich Johann Conrad Keller in der neuen, uns<br />
heutigen Menschen vertrauten, Schrift. Allerdings schien diese noch unvertraute Schreibweise auf einen<br />
gewissen Widerstand zu stossen, denn nach einigen Monaten wechselte er in die ihm und seinen Ratskollegen<br />
vertraute alte Version. Es sollte bis 1884 dauern, bis die „neue― Schrift wieder Einzug hielt. Bis Ende<br />
1883 verfasste der langjährige <strong>Gemeinde</strong>rat und <strong>Gemeinde</strong>schreiber Gottfried Schuler seine Protokolle in<br />
der alten Schrift, ab 1884, zugleich mit dem Wechsel zu einem neuen Protokollbuch, wandte er die „neue―<br />
Schrift an, allerdings nicht ohne sich gelegentlich wieder der vertrauten alten zuzuwenden. So wurden die<br />
Sachgeschäfte der <strong>Gemeinde</strong> in der alten Schrift, die Resultate der Wahlen und Abst<strong>im</strong>mungen aber in der<br />
neuen protokolliert.<br />
Die Protokollbücher<br />
Die Protokolle der <strong>Gemeinde</strong>versammlungen und der <strong>Gemeinde</strong>rats-Sitzungen wurden sorgfältig von Hand<br />
in grosse Bücher geschrieben. Offensichtlich waren die Eintragungen Reinschriften von Entwürfen, die der<br />
jeweilige <strong>Gemeinde</strong>schreiber zuerst verfasste. Das geht aus der praktisch korrekturfreien Schönschrift der<br />
Protokolle hervor sowie von zwei Originalbriefen, welche sich <strong>im</strong> letzten Protokollbuch des <strong>Gemeinde</strong>rates<br />
befanden und auf welchen der Schreiber mit Bleistift den Protokolltext entwarf. Manchmal schrieben Präsident<br />
oder Kollegen Ergänzungen in die Protokolle hinein, ersichtlich aus der anderen Handschrift, oft<br />
auch mit Bleistift und nicht mit derselben Tinte wie die Protokolle geschrieben.<br />
Neues Gesetz von 1866 über das <strong>Gemeinde</strong>wesen<br />
Im Protokoll seiner letzten Sitzung unter dem alten Gesetz schrieb der <strong>Gemeinde</strong>schreiber ganz wehmütig:<br />
„Ende des alten <strong>Gemeinde</strong>rathes―. Es wurden fünf (bisher drei) <strong>Gemeinde</strong>räte gewählt, und sie trafen sich<br />
am 23. Juni 1866 zu ihrer ersten Sitzung.<br />
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