Infoheft Agentur für Arbeit_2017
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12 Förderung beschäftigter <strong>Arbeit</strong>nehmer<br />
mehr als vier Jahre ausgeübten, berufsfremden Beschäftigung<br />
in an- oder ungelernter Tätigkeit ihren erlernten<br />
Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können.<br />
Bei diesem Personenkreis ist die Förderung<br />
unabhängig von ihrem Lebensalter und der Betriebsgröße<br />
möglich. Wesentliche Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist,<br />
dass die Weiterbildung zu einem Berufsabschluss oder<br />
zumindest zu einer berufsanschlussfähigen Teilqualifikation<br />
führt.<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmer, die Transferkurzarbeitergeld<br />
beziehen<br />
Seit 01.08.2016 bestehen neue Fördermöglichkeiten<br />
bei beruflicher Weiterbildung <strong>für</strong> von Restrukturierungen<br />
betroffene <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmer in<br />
Transfergesellschaften. Hier können notwendige Qualifizierungen<br />
von älteren <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmern<br />
ab Vollendung des 45. Lebensjahres<br />
und von Geringqualifizierten gefördert werden, wenn<br />
der <strong>Arbeit</strong>geber mindestens 50 Prozent der Lehrgangskosten<br />
trägt. Die Fördermöglichkeit umfasst auch Maßnahmen,<br />
die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf<br />
führen. Nehmen Geringqualifizierte an<br />
solchen Weiterbildungen teil, die nach dem Bezug von<br />
Transferkurzarbeitergeld enden, übernimmt die <strong>Agentur</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> nach Ende des Bezugs die vollständigen<br />
Lehrgangskosten. Soweit ein Anspruch auf <strong>Arbeit</strong>slosengeld<br />
bei Weiterbildung besteht, wird diese Leistung<br />
nach Ende des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld<br />
gezahlt.<br />
Bei beschäftigten <strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmern<br />
kann auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheins<br />
verzichtet werden, wenn der <strong>Arbeit</strong>geber und<br />
die <strong>Arbeit</strong>nehmerin oder der <strong>Arbeit</strong>nehmer damit einverstanden<br />
sind.<br />
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