Infoheft Agentur für Arbeit_2017
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10 Auskunfts-, Mitwirkungs- und Erstattungspflichten<br />
• versicherungspflichtiges Wertguthaben <strong>für</strong> Zeiten einer<br />
Freistellung von der Beschäftigung entnehmen<br />
(§§ 7 ff SGB IV),<br />
• eine ehrenamtliche Tätigkeit wöchentlich oder länger<br />
ausüben,<br />
• andere Fahrstrecken zurücklegen oder andere Verkehrsmittel<br />
benutzen,<br />
• <strong>für</strong> Kinder keine Kosten <strong>für</strong> die Kinderbetreuung<br />
mehr haben,<br />
• Leistungen zu den Weiterbildungskosten von Ihrem<br />
<strong>Arbeit</strong>geber oder von anderen Stellen erhalten.<br />
BITTE BEACHTEN SIE<br />
Die Mitteilungspflicht besteht auch während<br />
der Ferienzeit, während eines Widerspruchsoder<br />
Klageverfahrens, in dem es um den<br />
Leistungsanspruch geht, und nach dem<br />
Ende eines Leistungsbezugs <strong>für</strong> solche Änderungen,<br />
die (rückwirkend) den Anspruch<br />
auf die Leistung beeinflussen können.<br />
HINWEIS<br />
Bitte benutzen Sie <strong>für</strong> eine schriftliche Mitteilung den<br />
Vordruck » „Veränderungsmitteilung“, den Sie von<br />
Ihrer <strong>Agentur</strong> <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> erhalten haben. Den Vordruck<br />
» „Veränderungsmitteilung“ finden Sie auch im Internet<br />
unter » www.arbeitsagentur.de.<br />
Sie können aber auch die eServices „Bankverbindung<br />
ändern“, „Adressänderungen melden“ oder „Kundenabmeldungen<br />
mitteilen“ nutzen, welche ebenfalls unter<br />
» www.arbeitsagentur.de zu finden sind.<br />
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