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Infoheft Agentur für Arbeit_2017

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1 Voraussetzungen zur Förderung<br />

finden Sie auch im » BerufsEntwicklungsNavigator<br />

(BEN) unter dem Punkt » Weiterbildung.<br />

1.6 Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses<br />

Auch einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren<br />

Abschluss können Sie in einer beruflichen Weiterbildung<br />

erwerben. Die Förderung des Hauptschulabschlusses<br />

erfolgt in der Regel in Kombination mit einer<br />

zuvor individuell festgelegten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme.<br />

1.7 Erwerb von Grundkompetenzen<br />

<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmer, die noch nicht<br />

über einen Berufsabschluss verfügen, können zur Vorbereitung<br />

auf eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss<br />

führt, Förderleistungen zum Erwerb notwendiger<br />

Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen,<br />

Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

erhalten, wenn dies <strong>für</strong> den erfolgreichen<br />

Abschluss erforderlich ist.<br />

1.8 Umschulungsbegleitende Hilfen<br />

Umschulungsbegleitende Hilfen werden in Verbindung<br />

mit betrieblichen Einzelumschulungen gefördert. Eine<br />

betriebliche Einzelumschulung findet wie die duale Berufsausbildung<br />

in einem Betrieb statt. Sie ist erwachsenengerecht<br />

um ein Drittel gegenüber einer entsprechenden<br />

Berufsausbildung verkürzt.<br />

Umschulungsbegleitende Hilfen umfassen z.B. Nachhilfeunterricht<br />

<strong>für</strong> Berufsschulfächer, Nachbereitung<br />

von Lernstoff.<br />

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