Infoheft Agentur für Arbeit_2017
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1 Voraussetzungen zur Förderung<br />
finden Sie auch im » BerufsEntwicklungsNavigator<br />
(BEN) unter dem Punkt » Weiterbildung.<br />
1.6 Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses<br />
Auch einen Hauptschulabschluss oder einen vergleichbaren<br />
Abschluss können Sie in einer beruflichen Weiterbildung<br />
erwerben. Die Förderung des Hauptschulabschlusses<br />
erfolgt in der Regel in Kombination mit einer<br />
zuvor individuell festgelegten beruflichen Qualifizierungsmaßnahme.<br />
1.7 Erwerb von Grundkompetenzen<br />
<strong>Arbeit</strong>nehmerinnen und <strong>Arbeit</strong>nehmer, die noch nicht<br />
über einen Berufsabschluss verfügen, können zur Vorbereitung<br />
auf eine Weiterbildung, die zu einem Berufsabschluss<br />
führt, Förderleistungen zum Erwerb notwendiger<br />
Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen,<br />
Schreiben, Mathematik und Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
erhalten, wenn dies <strong>für</strong> den erfolgreichen<br />
Abschluss erforderlich ist.<br />
1.8 Umschulungsbegleitende Hilfen<br />
Umschulungsbegleitende Hilfen werden in Verbindung<br />
mit betrieblichen Einzelumschulungen gefördert. Eine<br />
betriebliche Einzelumschulung findet wie die duale Berufsausbildung<br />
in einem Betrieb statt. Sie ist erwachsenengerecht<br />
um ein Drittel gegenüber einer entsprechenden<br />
Berufsausbildung verkürzt.<br />
Umschulungsbegleitende Hilfen umfassen z.B. Nachhilfeunterricht<br />
<strong>für</strong> Berufsschulfächer, Nachbereitung<br />
von Lernstoff.<br />
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