Infoheft Agentur für Arbeit_2017
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1 Voraussetzungen zur Förderung<br />
Weiterbildung durch. Anstelle des Bildungsgutscheins,<br />
bei dem Sie den Bildungsträger selbst aussuchen können,<br />
erhalten Sie ein Angebot zur Teilnahme an einer<br />
konkreten Weiterbildung. Für <strong>Agentur</strong>en <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und<br />
Jobcenter gelten dabei folgende Unterschiede:<br />
<strong>Agentur</strong>en <strong>für</strong> <strong>Arbeit</strong> und Jobcenter können Träger mit<br />
der Durchführung folgender Weiterbildungen beauftragen:<br />
• Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen<br />
(siehe auch 1.7),<br />
• Maßnahmen in Kombination „Erwerb von Grundkompetenzen“<br />
und Weiterbildungen, die zu einem Abschluss<br />
in einem Ausbildungsberuf (Umschulungen)<br />
führen oder<br />
• Maßnahmen, die eine Weiterbildung in einem Betrieb,<br />
die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf<br />
führt (betriebliche Umschulung), begleiten (umschulungsbegleitende<br />
Hilfen, siehe auch 1.8).<br />
Zusätzlich können Jobcenter auch Träger mit der<br />
Durchführung beruflicher Weiterbildungsmaßnahmen<br />
beauftragen, wenn eine dem Bildungsziel entsprechende<br />
Weiterbildung vor Ort nicht verfügbar ist. Dies gilt<br />
grundsätzlich <strong>für</strong> alle Arten der Weiterbildung (z.B. Anpassungsqualifizierungen,<br />
Umschulungen).<br />
1.5 Zulassung des Trägers und der Maßnahme<br />
Der Maßnahmeträger und die angestrebte Maßnahme<br />
müssen <strong>für</strong> die Weiterbildungsförderung von einer<br />
fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung<br />
<strong>Arbeit</strong>sförderung zugelassen sein.<br />
HINWEIS<br />
Hierüber informiert Sie der Bildungsträger oder die<br />
Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET. Vertiefende<br />
Informationen, um sich beruflich weiterzubilden,<br />
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