Gleichenfeier Schulneubau - Taufkirchen an der Pram
Gleichenfeier Schulneubau - Taufkirchen an der Pram
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Org<strong>an</strong>isation<br />
Die bevorstehende<br />
kalte Jahreszeit beschert<br />
<strong>der</strong> Gemeinde<br />
mit <strong>der</strong> Schneer<br />
ä u m u n g u n d<br />
Salz- bzw. Splittstreuung<br />
wie<strong>der</strong><br />
einen schwierigen und aufwendigen<br />
Winterdienst. Dabei wird grundsätzlich<br />
die vom vorigen Winter bewährte<br />
Regelung wie<strong>der</strong> Anwendung finden,<br />
wonach<br />
• die Räumung bereits rechtzeitig in<br />
den Nachtstunden begonnen wird<br />
• bei Bedarf alle Straßen geräumt<br />
werden<br />
• zuerst stets nur die wichtigen<br />
Hauptstraßen <strong>an</strong>gefahren werden<br />
• die Salz- bzw. Splittstreuung nach<br />
erachteter Notwendigkeit und<br />
Zweckmäßigkeit o<strong>der</strong> über Auftrag<br />
bzw. Empfehlung zB <strong>der</strong> Straßen-<br />
meisterei Münzkirchen erfolgt.<br />
Jedoch wird sich ab diesem Winter<br />
eine Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Streuung <strong>der</strong><br />
Güterwege ergeben. Auf Grund <strong>der</strong><br />
Vorgaben des L<strong>an</strong>des Oberösterreich<br />
darf die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Pram</strong> auf Güterwegen zukünftig nur<br />
mehr Splitt als Streumittel zum Einsatz<br />
bringen. Lediglich <strong>an</strong> exponierten<br />
Straßenstellen (starke Steigungen o<strong>der</strong><br />
im Kreuzungsbereich) ist die Verwendung<br />
von Salz weiterhin erlaubt.<br />
Als Begründung für diese Vorg<strong>an</strong>gsweise<br />
seitens des Amtes <strong>der</strong> Oö.<br />
L<strong>an</strong>desregierung wird vorgebracht,<br />
dass <strong>der</strong> Straßenaufbau dieser untergeordneten<br />
Straßenkategorie für eine<br />
Salzstreuung nicht geeignet ist.<br />
Aufputzen von Bäumen<br />
und Sträuchern <strong>an</strong><br />
Straßen<br />
Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Pram</strong> macht darauf aufmerksam, dass<br />
auf m<strong>an</strong>chen Grundstücken die Äste<br />
von Bäumen, Sträuchern und Hecken<br />
in das öffentliche Gut reichen und<br />
8 )<br />
WINTERDIENST<br />
Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Pram</strong> ersucht daher alle Verkehrsteilnehmer<br />
um entsprechende Anpassung<br />
<strong>der</strong> Fahrverhältnisse und bittet bereits<br />
jetzt um Ihr Verständnis für mögliche<br />
Umstellungsprobleme.<br />
Die Räumung und Streuung <strong>der</strong><br />
dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />
Gehsteige und Gehwege bzw. eines<br />
1 m breiten Straßenr<strong>an</strong>des obliegt in<br />
Ortsgebieten gemäß § 93 Abs. 1 StVO<br />
in <strong>der</strong> Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr<br />
den <strong>an</strong>grenzenden Liegenschaftseigentümern.<br />
Soweit als möglich wird dies jedoch,<br />
ebenso wie die Räumung und Streuung<br />
von diversen Siedlungswegen,<br />
wie<strong>der</strong> von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde übernommen<br />
werden, ohne aber deswegen<br />
von <strong>der</strong> <strong>an</strong>geführten Verpflichtung zu<br />
entbinden. In den Ortschaften werden<br />
bei Bedarf wie<strong>der</strong> damit beauftragte<br />
L<strong>an</strong>dwirte (Joh<strong>an</strong>n Gruber und<br />
Eduard Ebner) mit ihren Traktoren<br />
zum Einsatz kommen.<br />
Aufgrund <strong>der</strong> gesammelten Erfahrungen<br />
wird die Bevölkerung bereits<br />
jetzt um Nachsicht gebeten, dass<br />
• extreme Schnee- und Eisverhält-<br />
nisse den normalen Winterdienst<br />
äußerst stark beeinträchtigen, ja bis<br />
zum Erliegen bringen können<br />
• überraschende, unvorhersehbare<br />
Wetterumbrüche schwierige Ent-<br />
scheidungen erfor<strong>der</strong>n, die naturge-<br />
mäß einen bereits verzögerten<br />
Einsatz bewirken o<strong>der</strong> sich bereits<br />
nach kurzer Zeit als unwirksam<br />
bzw. nutzlos erweisen können<br />
• das Prinzip <strong>der</strong> vorr<strong>an</strong>gigen Räu-<br />
mung <strong>der</strong> Hauptstraßen bedingt,<br />
dass <strong>an</strong> Nebenstraßen unter Um-<br />
damit die reibungslose Benützung<br />
von Straßen und Gehsteigen behin<strong>der</strong>t<br />
wird. Insbeson<strong>der</strong>e im Winter kommt<br />
es dadurch oft zu Problemen bei <strong>der</strong><br />
Schneeräumung.<br />
Die Gemeinde ersucht daher alle<br />
Grundbesitzer, die in das öffentliche<br />
Gut reichenden Äste zu entfernen.<br />
Auf Grund <strong>der</strong> Gesetzeslage sind<br />
ständen mehrmals vorbeigefahren<br />
werden muss, bevor sie tatsächlich<br />
zum Zug kommen<br />
• Verzögerungen aufgrund defekter<br />
o<strong>der</strong> steckengebliebener Räumge-<br />
räte entstehen.<br />
Generell k<strong>an</strong>n festgestellt werden,<br />
dass auf schwach frequentierten Straßenzügen<br />
(in nicht exponierter Lage)<br />
auch diesen Winter versucht wird,<br />
den Streumitteleinsatz im Rahmen <strong>der</strong><br />
Möglichkeiten etwas zu reduzieren.<br />
Die für den Winterdienst ver<strong>an</strong>twortlichen<br />
Mitarbeiter <strong>der</strong> Gemeinde<br />
sowie die beauftragten Firmen werden<br />
sich trotz <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen<br />
bemühen, den hohen<br />
Qualitätsst<strong>an</strong>dard in <strong>der</strong> Gemeinde<br />
<strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pram</strong> weiterhin<br />
aufrecht zu erhalten.<br />
Für sämtliche den Winterdienst betreffende<br />
Anliegen wenden Sie sich<br />
bitte während <strong>der</strong> Amtsstunden <strong>an</strong> das<br />
Gemeindeamt, in außergewöhnlichen<br />
Fällen außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeit <strong>an</strong><br />
Bauhofleiter Ludwig Ebner (Tel.-Nr.:<br />
0676/84 17 97 260) o<strong>der</strong> <strong>an</strong> Bürgermeister<br />
Josef Gruber (Tel.-Nr.: 0699/16 88<br />
81 12).<br />
Wichtiger Hinweis<br />
Durch parkende Autos in Siedlungsstraßen<br />
werden immer wie<strong>der</strong> die<br />
Streufahrzeuge behin<strong>der</strong>t bzw. wird<br />
die Durchfahrt gänzlich versperrt.<br />
Es wird daher dringend ersucht, in<br />
schmalen Siedlungsstraßen keine<br />
Fahrzeuge abzustellen! (siehe § 24<br />
Abs. 1 und 3 StVO).<br />
Bäume und Sträucher bis zu einem<br />
Luftraum von 4,5 m auszuschneiden.