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Gleichenfeier Schulneubau - Taufkirchen an der Pram

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Org<strong>an</strong>isation<br />

Die bevorstehende<br />

kalte Jahreszeit beschert<br />

<strong>der</strong> Gemeinde<br />

mit <strong>der</strong> Schneer<br />

ä u m u n g u n d<br />

Salz- bzw. Splittstreuung<br />

wie<strong>der</strong><br />

einen schwierigen und aufwendigen<br />

Winterdienst. Dabei wird grundsätzlich<br />

die vom vorigen Winter bewährte<br />

Regelung wie<strong>der</strong> Anwendung finden,<br />

wonach<br />

• die Räumung bereits rechtzeitig in<br />

den Nachtstunden begonnen wird<br />

• bei Bedarf alle Straßen geräumt<br />

werden<br />

• zuerst stets nur die wichtigen<br />

Hauptstraßen <strong>an</strong>gefahren werden<br />

• die Salz- bzw. Splittstreuung nach<br />

erachteter Notwendigkeit und<br />

Zweckmäßigkeit o<strong>der</strong> über Auftrag<br />

bzw. Empfehlung zB <strong>der</strong> Straßen-<br />

meisterei Münzkirchen erfolgt.<br />

Jedoch wird sich ab diesem Winter<br />

eine Än<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Streuung <strong>der</strong><br />

Güterwege ergeben. Auf Grund <strong>der</strong><br />

Vorgaben des L<strong>an</strong>des Oberösterreich<br />

darf die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Pram</strong> auf Güterwegen zukünftig nur<br />

mehr Splitt als Streumittel zum Einsatz<br />

bringen. Lediglich <strong>an</strong> exponierten<br />

Straßenstellen (starke Steigungen o<strong>der</strong><br />

im Kreuzungsbereich) ist die Verwendung<br />

von Salz weiterhin erlaubt.<br />

Als Begründung für diese Vorg<strong>an</strong>gsweise<br />

seitens des Amtes <strong>der</strong> Oö.<br />

L<strong>an</strong>desregierung wird vorgebracht,<br />

dass <strong>der</strong> Straßenaufbau dieser untergeordneten<br />

Straßenkategorie für eine<br />

Salzstreuung nicht geeignet ist.<br />

Aufputzen von Bäumen<br />

und Sträuchern <strong>an</strong><br />

Straßen<br />

Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Pram</strong> macht darauf aufmerksam, dass<br />

auf m<strong>an</strong>chen Grundstücken die Äste<br />

von Bäumen, Sträuchern und Hecken<br />

in das öffentliche Gut reichen und<br />

8 )<br />

WINTERDIENST<br />

Die Gemeinde <strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Pram</strong> ersucht daher alle Verkehrsteilnehmer<br />

um entsprechende Anpassung<br />

<strong>der</strong> Fahrverhältnisse und bittet bereits<br />

jetzt um Ihr Verständnis für mögliche<br />

Umstellungsprobleme.<br />

Die Räumung und Streuung <strong>der</strong><br />

dem öffentlichen Verkehr dienenden<br />

Gehsteige und Gehwege bzw. eines<br />

1 m breiten Straßenr<strong>an</strong>des obliegt in<br />

Ortsgebieten gemäß § 93 Abs. 1 StVO<br />

in <strong>der</strong> Zeit von 06.00 bis 22.00 Uhr<br />

den <strong>an</strong>grenzenden Liegenschaftseigentümern.<br />

Soweit als möglich wird dies jedoch,<br />

ebenso wie die Räumung und Streuung<br />

von diversen Siedlungswegen,<br />

wie<strong>der</strong> von Seiten <strong>der</strong> Gemeinde übernommen<br />

werden, ohne aber deswegen<br />

von <strong>der</strong> <strong>an</strong>geführten Verpflichtung zu<br />

entbinden. In den Ortschaften werden<br />

bei Bedarf wie<strong>der</strong> damit beauftragte<br />

L<strong>an</strong>dwirte (Joh<strong>an</strong>n Gruber und<br />

Eduard Ebner) mit ihren Traktoren<br />

zum Einsatz kommen.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> gesammelten Erfahrungen<br />

wird die Bevölkerung bereits<br />

jetzt um Nachsicht gebeten, dass<br />

• extreme Schnee- und Eisverhält-<br />

nisse den normalen Winterdienst<br />

äußerst stark beeinträchtigen, ja bis<br />

zum Erliegen bringen können<br />

• überraschende, unvorhersehbare<br />

Wetterumbrüche schwierige Ent-<br />

scheidungen erfor<strong>der</strong>n, die naturge-<br />

mäß einen bereits verzögerten<br />

Einsatz bewirken o<strong>der</strong> sich bereits<br />

nach kurzer Zeit als unwirksam<br />

bzw. nutzlos erweisen können<br />

• das Prinzip <strong>der</strong> vorr<strong>an</strong>gigen Räu-<br />

mung <strong>der</strong> Hauptstraßen bedingt,<br />

dass <strong>an</strong> Nebenstraßen unter Um-<br />

damit die reibungslose Benützung<br />

von Straßen und Gehsteigen behin<strong>der</strong>t<br />

wird. Insbeson<strong>der</strong>e im Winter kommt<br />

es dadurch oft zu Problemen bei <strong>der</strong><br />

Schneeräumung.<br />

Die Gemeinde ersucht daher alle<br />

Grundbesitzer, die in das öffentliche<br />

Gut reichenden Äste zu entfernen.<br />

Auf Grund <strong>der</strong> Gesetzeslage sind<br />

ständen mehrmals vorbeigefahren<br />

werden muss, bevor sie tatsächlich<br />

zum Zug kommen<br />

• Verzögerungen aufgrund defekter<br />

o<strong>der</strong> steckengebliebener Räumge-<br />

räte entstehen.<br />

Generell k<strong>an</strong>n festgestellt werden,<br />

dass auf schwach frequentierten Straßenzügen<br />

(in nicht exponierter Lage)<br />

auch diesen Winter versucht wird,<br />

den Streumitteleinsatz im Rahmen <strong>der</strong><br />

Möglichkeiten etwas zu reduzieren.<br />

Die für den Winterdienst ver<strong>an</strong>twortlichen<br />

Mitarbeiter <strong>der</strong> Gemeinde<br />

sowie die beauftragten Firmen werden<br />

sich trotz <strong>der</strong> geän<strong>der</strong>ten Rahmenbedingungen<br />

bemühen, den hohen<br />

Qualitätsst<strong>an</strong>dard in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

<strong>Taufkirchen</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Pram</strong> weiterhin<br />

aufrecht zu erhalten.<br />

Für sämtliche den Winterdienst betreffende<br />

Anliegen wenden Sie sich<br />

bitte während <strong>der</strong> Amtsstunden <strong>an</strong> das<br />

Gemeindeamt, in außergewöhnlichen<br />

Fällen außerhalb <strong>der</strong> Dienstzeit <strong>an</strong><br />

Bauhofleiter Ludwig Ebner (Tel.-Nr.:<br />

0676/84 17 97 260) o<strong>der</strong> <strong>an</strong> Bürgermeister<br />

Josef Gruber (Tel.-Nr.: 0699/16 88<br />

81 12).<br />

Wichtiger Hinweis<br />

Durch parkende Autos in Siedlungsstraßen<br />

werden immer wie<strong>der</strong> die<br />

Streufahrzeuge behin<strong>der</strong>t bzw. wird<br />

die Durchfahrt gänzlich versperrt.<br />

Es wird daher dringend ersucht, in<br />

schmalen Siedlungsstraßen keine<br />

Fahrzeuge abzustellen! (siehe § 24<br />

Abs. 1 und 3 StVO).<br />

Bäume und Sträucher bis zu einem<br />

Luftraum von 4,5 m auszuschneiden.

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