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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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Zusammenfassung, Fazit und Ausblick<br />

die Fischereiverwaltung, die angewandte Fischereiforschung,<br />

die Fischereiverbände oder auch die Landwirtschaftskammern<br />

sein - stärker eingebunden werden.<br />

Die Verantwortung für die Durchführung jeder Besatzmaßnahme<br />

ist und bleibt beim Fischereiberechtigten. Diesem sollten<br />

jedoch in allen Bundesländern leicht nutzbare <strong>fachliche</strong><br />

Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Nahe liegend ist in<br />

diesem Zusammenhang auch, dass Initiativen zum Besatz aus<br />

Artenschutzgründen (z. B. Wiedereinbürgerung) direkt von den<br />

Fachleuten ausgehen und im Dialog mit den jeweiligen Fischereiberechtigten<br />

umgesetzt werden. Letzterer Aspekt sollte bei<br />

der Novellierung der Fischereigesetze in den Ländern verstärkt<br />

Beachtung finden, z. B. durch Besatzvorbehalte bei den<br />

üblicherweise nicht genutzten Arten (soweit in den Ländergesetzen<br />

nicht ohnehin schon umgesetzt).<br />

Die Umsetzung der oben genannten Empfehlungen erfordert vor allem<br />

• eine verstärkte Aus- und Weiterbildung der Beteiligten auf allen<br />

Ebenen und<br />

• Investitionen in die Fischereiforschung, vor allem auch zur<br />

fachlich fundierten Abgrenzung artspezifischer „Genetischer<br />

Management-Einheiten“ und zur präziseren Risikobewertung.<br />

Grundsätzlich sollten die interessierten Praktiker in die genetische<br />

Fischhege einbezogen sein. Diesem Umstand können einfache Regelungen<br />

Rechnung tragen, z.B. die freigegebene Wiederbestockung<br />

eines erloschenen Bestandes von Kleinfischen durch Verfrachtung<br />

aus dem nächstgelegenen Vorkommen im selben Einzugsgebiet<br />

(„Eimerbesatz“). Auch der Besatz von Wirtschaftsfischen<br />

innerhalb von vorgegebenen Management-Einheiten ist natürlich<br />

vom bisherigen Berechtigtenkreis zu verwirklichen.<br />

Darüber hinaus sind jedoch immer speziell fortgebildete Fachleute<br />

der Fischereiverwaltung bzw. –forschung erforderlich, die Beratungsleistungen<br />

erbringen können. Nur von diesen Fachleuten können<br />

– zugeschnitten für die regionalen Anforderungen – GME definiert,<br />

geeignete Bezugsquellen von Besatzfischen benannt und kontrolliert<br />

sowie Rahmenbedingungen für Wiedereinbürgerungsprojekte<br />

abgesteckt werden.<br />

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