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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

lung am GME-Konzept orientieren. Hier ist kompromisslos zu fordern,<br />

dass die genetisch begründete Vorsorge nicht an Nachlässigkeit<br />

und vorschnellem Aktionismus scheitert. Sonst könnte sich bei<br />

weiterem (molekularbiologischem) Wissenszuwachs möglicherweise<br />

herausstellen, dass viele gut gemeinte Aktionen den Arten eher<br />

zum Nachteil gereichten. Die verbliebenen Bestände dieser überwiegend<br />

gefährdeten Arten weisen oft noch eine unbeeinflusste Populationsstruktur<br />

auf. Daher sollten die Möglichkeiten der Erhaltung<br />

natürlich gewachsener genetischer Differenzierungen nicht leichtfertig<br />

verspielt werden.<br />

Wo soll es hingehen mit dem Fischbesatz in Deutschland?<br />

Fischbesatz ist und bleibt zweifellos ein unverzichtbarer Bestandteil<br />

der fischereilichen Hege, ermöglicht die Bewirtschaftung vieler Arten<br />

und ist die Methode der Wahl bei den meisten Wiedereinbürgerungsprojekten.<br />

Dennoch sind Besatzaktionen, die erfolglos bleiben,<br />

unnötig Geld kosten und ggf. auch ökologische Risiken bergen,<br />

heute noch an der Tagesordnung.<br />

Daher ist zur Verbesserung der zukünftigen Besatzpraxis insbesondere<br />

die Umsetzung der beiden Leitgedanken erforderlich:<br />

84<br />

• Das Ziel und der mögliche Erfolg jeder Besatzmaßnahme<br />

sollten künftig stärker als bisher hinterfragt werden. Eine<br />

Kosten-/Nutzen-/Risiko-Abwägung muss zum Standardrepertoire<br />

jeder Besatzplanung werden. Dies ist ein ambitioniertes<br />

Vorhaben und bedarf einer umfassenden Kommunikation<br />

auf vielen Ebenen. Am nachvollziehbarsten ist sicher der<br />

Hinweis auf die uneffektive Verwendung oft erheblicher Mittel,<br />

doch muss im Vorfeld von beabsichtigten <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

auch stärker als bisher über die ökologischen Risiken nachgedacht<br />

werden.<br />

• <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit fischereilich nicht genutzten Arten<br />

(z. B. „Kleinfischarten“) müssen auf Wiedereinbürgerungen<br />

im Sinne dieses Leitfadens beschränkt bleiben. Planung<br />

und Realisierung derartiger <strong>Besatzmaßnahmen</strong> erfordern<br />

Fachwissen, das in der Regel die Möglichkeiten von Angelvereinen<br />

oder Fischereibetrieben übersteigt. Hier müssen<br />

die zuständigen Fachleute– je nach Bundesland können dies

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