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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

80<br />

4. Für die Planung von Fischbesatzmaßnahmen sind stets<br />

grundlegende ökologische Voraussetzungen des Besatzgewässers<br />

zu beachten und der im Gewässer vorhandene<br />

Fischbestand zu berücksichtigen. Es ist unerlässlich, den<br />

Gewässertyp und seine natürlichen Eigenschaften (Stand- oder<br />

Fließgewässer mit entsprechenden Merkmalen usw.) genau<br />

zu erfassen, mögliche Veränderungen am Gewässer und<br />

am Fischbestand zu erkennen und erst nach Auswertung dieser<br />

Basisdaten eine Besatzentscheidung und ggf. eine Besatzplanung<br />

vorzunehmen.<br />

5. Vor jedem Besatzvorhaben ist zu klären, ob behördliche<br />

Genehmigungen erforderlich sind (so steht z. B. der Besatz<br />

von Fischen ausgewählter Arten in einigen Ländern unter Genehmigungsvorbehalt),<br />

bei Versagung der Genehmigung darf<br />

der Besatz nicht durchgeführt werden.<br />

6. Es sind stets bestimmte Qualitätsanforderungen an das<br />

Besatzmaterial zu stellen. So sind vor allem gute Gesundheit<br />

und Kondition der Fische grundsätzliche Auswahlkriterien. Überdies<br />

ist zu hinterfragen, ob die Besatzfische ggf. einer verstärkten<br />

Zuchtauslese unterliegen oder unter besonders naturfernen<br />

Haltungsbedingungen aufgezogen wurden, da dann<br />

ggf. die Gefahr einer schlechteren Anpassungsfähigkeit im natürlichen<br />

Gewässer besteht. Der sorgfältigen Auswahl des regionalen<br />

Lieferanten für das Besatzmaterial und der Herausbildung<br />

eines langfristigen Vertrauensverhältnisses zum<br />

Fischzüchter kommt daher große Bedeutung zu.<br />

7. Bei der Planung und Durchführung von Fischbesatzmaßnahmen<br />

sollte man sich bewusst sein, dass man etablierte<br />

und ggf. sehr verletzliche genetische Populationsstrukturen<br />

zerstören kann. Gemäß dem Vorsorgeprinzip sollten daher<br />

alle Handlungen unterbleiben, die zu einem Verlust an natürlich<br />

entstandenen Differenzierungen zwischen Populationen<br />

an unterschiedlichen Standorten führen können.<br />

8. Um unbeabsichtigte Auswirkungen zu minimieren und<br />

dennoch eine praxistaugliche Handhabung zu ermöglichen,<br />

sollten nur Besatzfische aus Gewässern innerhalb<br />

von artspezifisch festzulegenden „Genetischen Manage-

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