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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Diese Beispiele zeigen, dass genetische, historische und ökologische<br />

Kriterien zur Entwicklung von Besatzstrategien zu berücksichtigen<br />

sind. Genau hier liegt jedoch auch das Problem: zu einigen<br />

Fischarten liegt zwar ausreichendes Wissen vor, zu den meisten Arten<br />

aber nicht. Daher galt es, ein Konzept zu entwickeln, dass zum<br />

Einen für die <strong>Praxis</strong> anwendbar ist, zum Anderen aber die Grenzen<br />

für sinnvolle <strong>Besatzmaßnahmen</strong> so sicher definiert, dass die genetische<br />

Vielfalt in unseren Gewässern nicht gefährdet wird.<br />

Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“<br />

Die beispielhafte Darstellung der Genetik von Bachforelle, Äsche<br />

und Groppe zeigt, dass das geographische Verbreitungsbild einer<br />

genetischen Linie je nach Art sehr stark schwanken kann. Das<br />

Wanderverhalten der jeweiligen Art kann u. U. auf die Ausdehnung<br />

des genetischen Areals der entsprechenden Linien Rückschlüsse<br />

zuzulassen. Genetische Management-Einheiten für bestimmte geographische<br />

Räume müssen also artspezifisch sein!<br />

Im Folgenden wird daher das Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“,<br />

kurz GME, eingeführt. Eine GME ist wie folgt definiert:<br />

„Die Population, die eine Genetische Management-Einheit (GME)<br />

einer Art darstellt, muss sich isoliert von Artgenossen fortpflanzen<br />

und einen wichtigen Bestandteil der gesamten genetischen Erbmasse<br />

einer Art repräsentieren. Es müssen zur Abtrennung von artgleichen<br />

Populationen signifikante Unterschiede im Kerngenom und<br />

zugleich auch auf Basis der mitochondrialen DNS (mtDNS) nachweisbar<br />

bzw. vorhanden sein. Eine GME muss separat betrachtet<br />

und gehegt und somit geschützt und erhalten werden.“<br />

Zur Umsetzung des Konzeptes der GME werden die in Deutschland<br />

vorkommenden Fischarten in drei Gruppen unterteilt. Arten jeder<br />

Gruppe sollten aus Sicht der Genetik unterschiedlich gehegt und<br />

ggf. besetzt werden.<br />

48<br />

1. Die „Evolutionäre Gesamtgruppe“: Dazu zählen Arten, die<br />

in ganz Deutschland nur einer einzigen evolutionären Einheit<br />

angehören bzw. zu einer großen, über Deutschland hinausgehenden<br />

Gruppe zugehörig sind. Die GME der jeweiligen Art

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