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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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Genetik<br />

4.3 Genetische Rahmenbedingungen<br />

Die „Genetik im Artenschutz“ („conservation genetics“) ist ein viel<br />

diskutiertes Thema, auch innerhalb des Managements von Fischbeständen.<br />

Aus dem Bestreben, den evolutionären Urzustand der Arten<br />

zu erhalten bzw. regional angepasste Populationen zu schützen,<br />

erwächst die Befürchtung, durch Besatzfische fremde Gene<br />

und daran gekoppelt fremde Eigenschaften in eine Art oder Population<br />

einzubringen bzw. bestehende, evolutionär entwickelte Gefüge<br />

zu beeinflussen oder ganz zu verlieren. Die Effekte, die der Eintrag<br />

von Genen auslösen kann, sind schwer abzuschätzen. Daher werden<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> generell - vor allem unter dem Gedanken<br />

der Vorsorge - kritisch diskutiert. Unter Beachtung bestimmter<br />

Rahmenbedingungen lassen sich mögliche Risiken jedoch minimieren.<br />

Die Voraussetzungen dafür können sich je nach Art allerdings<br />

ganz erheblich unterscheiden. Im Folgenden soll daher ein Ansatz<br />

aufgezeigt werden, wie der Hegepflichtige Fischbesatz durchführen<br />

kann der dem genetischen Hegegedanken entspricht, die lokalen<br />

Populationen nicht gefährdet und so die gesetzlichen Anforderungen<br />

umsetzt.<br />

Die in Deutschland bestehende Gesetzgebung zielt auf den Erhalt<br />

der genetischen Vielfalt und der genetischen Identität von gewässertypischen<br />

Fischpopulationen ab. Deutschland hat sich, als Unterzeichner<br />

des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom<br />

5. Juni 1992 in Rio de Janeiro (Convention on Biological Diversity -<br />

CBD), dazu verpflichtet, die Gefahren einer Verfälschung der Tier-<br />

oder Pflanzenwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren<br />

und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Die dafür gültigen<br />

gesetzlichen Rahmenbestimmungen wurden im Gesetz über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 25. März 2002<br />

(BGBl. I S. 1193) geregelt, das auch eine auf Fische anzuwendende<br />

Definitionen heimischer und gebietsfremder Arten enthält (vgl. Kap.<br />

3). Darüber hinaus enthalten alle Fischereigesetze der Länder oder<br />

deren Ausführungsverordnungen bestimmte Regelungen, um die<br />

genetische Vielfalt und Identität heimischer Fischbestände zu bewahren<br />

(siehe Anhang 1).<br />

Die Beachtung genetischer Rahmenbedingungen beim Fischbesatz<br />

bedeutet also im Wesentlichen, existierende Arten vor Einkreuzung<br />

zu schützen, vor allem aber, die natürlich gewachsene genetische<br />

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