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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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Ökologische Voraussetzungen<br />

fischhabitatfläche sowie zur Wasserqualität erheben und seine Besatzpläne<br />

danach ausrichten.<br />

Einige Fließgewässerfischarten, wie Bachforelle, Huchen oder<br />

Lachs, neigen zur Revierbildung oder benötigen in Verbindung mit<br />

ihrem artspezifischen Verhalten ausreichende Versteckmöglichkeiten<br />

(= Einstandsfläche) wie Steine, Wurzeln, Totholz, Unterwasservegetation,<br />

tiefe Kolke oder unterspülte Ufer. Auch für andere Arten<br />

wie Elritze, Groppe, Schmerle Äsche, Barbe, Döbel, Quappe und<br />

Aal wirkt sich eine hohe Strukturvielfalt positiv aus. Stehen diese<br />

Strukturen nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung, kann ein<br />

Besatzerfolg ausbleiben, weil die Satzfische die bereits belegten<br />

Unterstände nicht nutzen können, im Konkurrenzkampf scheitern<br />

und abwandern.<br />

Aus den vorbenannten Gründen sind neben der Bewertung des<br />

zum Besatz vorgesehenen Fließgewässers zugleich ausreichende<br />

Kenntnisse und Informationen zum historischen und aktuellen<br />

Fischbestand des jeweiligen Gewässers sowie des näheren Einzugsgebietes<br />

notwendig. Vor der Durchführung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sollte daher wenn möglich auch in Fließgewässern eine<br />

Bestandserfassung und Gewässerbonitierung erfolgen.<br />

Die bisher angeführten allgemeinen Besatzgrundsätze sollten<br />

grundsätzlich auch in den künstlichen Fließgewässern beachtet<br />

werden. Allerdings sind die abiotischen Rahmenbedingungen und<br />

die damit verbundenen Probleme dieser Gewässer sehr verschieden<br />

und daher ihre jeweils gesonderte Betrachtung meist unumgänglich.<br />

So kann es z.B. durchaus vertretbar sein, einen monotonen Kanal<br />

ohne Abwanderungsmöglichkeiten, aber mit ausreichender Naturnahrung,<br />

auch mit fangfähigen Fischen zu besetzen, um überhaupt<br />

in gewissem Umfang eine fischereiliche Nutzung zu ermöglichen.<br />

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass sich jede Besatzmaßnahme<br />

positiv, aber durchaus auch negativ auf das betreffende<br />

Gewässer und seine Biozönose auswirken kann. Daher sind stets<br />

Verantwortung und Umsicht des Fischereiausübungsberechtigten<br />

gefordert.<br />

Auf Grundlage dieser Erkenntnis formulierte bereits Schiemenz<br />

1919 den noch heute für <strong>Besatzmaßnahmen</strong> geltenden Grundsatz:<br />

„Der richtige Fisch an den richtigen Ort“!<br />

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