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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

2.7 Besatzähnliche Maßnahmen, die nicht der guten<br />

<strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> entsprechen<br />

Die kontroverse Diskussion über Fischbesatz vermengt zuweilen<br />

verschiedene besatzähnliche Maßnahmen (s.u.) und rechnet auch<br />

verwerfliche und erfolglose Handlungen, die nichts mit einem nachhaltigen<br />

und durch die Fischerei veranlassten Besatz gemeinsam<br />

haben, der Fischerei zu (Waterstraat 2002; Weibel & Wolf 2002),<br />

um damit gegen jede Art von Besatz zu argumentieren. Diese fehlende<br />

sachliche Zuordnung fördert weder den Dialog zwischen den<br />

in Besatzfragen diskutierenden Gruppen (1. Berufs- und Angelfischerei,<br />

2. Fischereiforschung und -verwaltung und 3. bestimmten<br />

Naturschutzvertretern), noch hilft sie bei der Beseitigung von möglichen<br />

Besatzfehlern, die unbestritten noch vorhanden sind.<br />

Waterstraat (2002) macht den fischereilichen Besatz fälschlich als<br />

Hauptursache für das Auftreten von allochthonen Fischarten in<br />

Deutschland verantwortlich. Für den Anfang des 20. Jahrhunderts,<br />

als noch der Grundsatz von M. VON DEM BORNE (Fischzüchter, der<br />

1883 Regenbogenforelle, Schwarzbarsche etc. nach Deutschland<br />

einführte) galt, die Gewässer „artenreicher und bunter“ zu gestalten,<br />

mag diese Aussage ebenso wie für die Zeit von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

der DDR mit asiatischen Cypriniden zutreffen.<br />

In den zurückliegenden Jahrzehnten sind aber sowohl durch das<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch durch die Fischereigesetze<br />

der Bundesländer die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

derart verschärft worden, dass nicht heimische Fischarten in der<br />

Regel gar nicht oder nur unter strengem Vorbehalt besetzt werden<br />

dürfen. Bei einer rechtskonformen Vorgehensweise dürfte die Anzahl<br />

nicht heimischer Fischarten in Deutschland durch fischereiliche<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> daher nicht steigen.<br />

Heute liegen die Hauptursachen für das Auftreten „fremder“ Fische<br />

in unseren Gewässern größtenteils außerhalb des Wirkungskreises<br />

und der Einflussmöglichkeiten der Fischerei. Zu den Ursachen gehören<br />

z.B. das Entlassen von Aquarienfischen durch nicht besatzberechtigte<br />

Personen oder der Bau von Gewässer verbindenden<br />

Wasserstraßen über wichtige zoogeografische Grenzen hinweg (z.<br />

B. Rhein-Main-Donau-Kanal).<br />

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