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Gute fachliche Praxis fischereilicher Besatzmaßnahmen, 2007, Heft 14

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Das Thema Fischbesatz wurde in den letzten Jahren vielfach<br />

kontrovers diskutiert. Die Autoren aus Fischereiverwaltung<br />

und Fischereiwissenschaft unterziehen daher in<br />

vorliegender Broschüre dieses Thema einer umfassenden<br />

und objektiven Betrachtung, die Nutzen und Risiken gleichermaßen<br />

würdigt.<br />

Diese Broschüre soll nicht nur Experten aus der Fischereiverwaltung<br />

und der angewandten Fischereiwissenschaft<br />

ansprechen, sondern wendet sich ausdrücklich auch an<br />

interessierte Berufsfischer, Angler und andere Praktiker.<br />

Sie verdeutlicht den Standpunkt der Fischerei und des<br />

Fischartenschutzes, weist auf realistische Erfolgsaussichten<br />

hin, gibt Empfehlungen und legt die biologischen<br />

und rechtlichen Ausgangsbedingungen bei <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

dar.<br />

ISSN 0944-7881<br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

<strong>Heft</strong> <strong>14</strong>/<strong>2007</strong><br />

<strong>Heft</strong> <strong>14</strong><br />

<strong>2007</strong><br />

Schriftenreihe des Verbandes Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter<br />

und Fischereiwissenschaftler e. V.<br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

<strong>fischereilicher</strong><br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Baer, J., George, V., Hanfland, S., Lemcke, R., Meyer, L.<br />

und Zahn, S.;<br />

Arbeitskreis „Fischbesatz“


Schriftenreihe<br />

des<br />

Verbandes<br />

Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und<br />

Fischereiwissenschaftler e.V.<br />

<strong>Heft</strong> <strong>14</strong><br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

<strong>fischereilicher</strong><br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Erarbeitet von<br />

Jan Baer, Volker George, Dr. Sebastian Hanfland,<br />

Dr. Roland Lemcke, Lutz Meyer und Steffen Zahn<br />

<strong>2007</strong>


Baer, J., George, V., Hanfland, S., Lemcke, R., Meyer, L. und Zahn,<br />

S. (<strong>2007</strong>): <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong>.<br />

- Schriftenreihe des Verbandes Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter<br />

und Fischereiwissenschaftler e.V.,<br />

<strong>Heft</strong> <strong>14</strong><br />

II<br />

Vertrieb:<br />

Verband Deutscher Sportfischer e. V.<br />

Siemensstraße 11 - 13,<br />

63071 Offenbach am Main<br />

Tel. 069/855006, Fax. 069/873770<br />

E-Mail: info@vdsfgmbh.de<br />

oder direkt über den Geschäftsführer des VDFF:<br />

Dr. Richard Wutzer,<br />

Bozenerstraße 61,<br />

86316 Friedberg,<br />

E-Mail: richard@wutzer.net<br />

© Verband Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler<br />

e.V.<br />

ISSN 0944-7881<br />

<strong>2007</strong>


Vorwort<br />

Die Diskussion über Sinn und Nutzen von Fischbesatz reicht weit<br />

zurück. Dies spiegelt sich in einer großen Zahl von Fachartikeln und<br />

anderen Schriften wider. Der Verband der Deutschen Fischereiverwaltungsbeamten<br />

und Fischereiwissenschaftler griff das Thema<br />

Fischbesatz bereits 1993 mit <strong>Heft</strong> 7 seiner Schriftenreihe auf. Eine<br />

Neubearbeitung wurde nun erforderlich, weil neue Erkenntnisse und<br />

Gedanken zum Thema vorliegen. Insbesondere ist der Themenbereich<br />

Fischgenetik und Biodiversität verstärkt anzusprechen.<br />

Seit einigen Jahren wird die Diskussion um Fischbesatz vielfach<br />

stark emotional geführt. Dabei gerät die objektive Sicht auf Erfordernis<br />

und Nutzen einerseits und auf mögliche Risiken des Fischbesatzes<br />

andererseits leider oft in den Hintergrund. Das verunsichert<br />

die Fischer, die sich mit oft hohem Einsatz um die Fischhege<br />

bemühen und erschwert den Dialog zwischen den Interessensgruppen.<br />

Dies ist umso bedauerlicher, als Fischerei und Naturschutz<br />

grundsätzlich gleiche Zielstellungen verfolgen, die Erhaltung und<br />

Förderung gewässertypischer Fischbestände und deren genetischer<br />

Diversität.<br />

Dem Autorenkollegium aus Fischereiverwaltung und Fischereiwissenschaft<br />

war es wichtig, das Thema Besatz einer möglichst objektiven<br />

Betrachtung zu unterziehen. Nutzen und Risiken sollten gleichermaßen<br />

gewürdigt werden. Der Aspekt des ‚Schutzes der genetischen<br />

Diversität der Fische’ wurde dabei eingehender behandelt,<br />

da ihn fischereiliche Publikationen oftmals übergehen, naturschutz<strong>fachliche</strong><br />

Schriften hingegen als grundsätzliches Argument zur Ablehnung<br />

jeglichen Besatzes aufführen. Die Ausführungen in dieser<br />

Broschüre verdeutlichen das Erfordernis einer ausgewogenen, oftmals<br />

auf den Einzelfall zu beziehenden Betrachtung.<br />

Das vorliegende <strong>Heft</strong> versteht sich auch als Beschreibung der „guten<br />

<strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong>“. Es soll dadurch einen Beitrag zur Versachlichung<br />

des Themas leisten und den Kollegen der Fischereiverwaltung<br />

sowie Gewässerbewirtschaftern, Hegepflichtigen oder anderen<br />

Praktikern als Handreichung dienen.<br />

III


Dank gilt den Autoren für die Erstellung dieser Broschüre. Ferner<br />

sei Herrn PD Dr. A. Schreiber, Universität Heidelberg, für seine Diskussionsbeiträge<br />

zum Thema Fischgenetik gedankt, Herr Dr. H.<br />

Löffler, Langenargen, übernahm freundlicherweise die Durchsicht<br />

des Manuskriptes. Kollegen aus Vorstand und Beirat unseres Verbandes<br />

trugen mit zahlreichen Anregungen zum Gelingen der Broschüre<br />

bei. Herr Dr. R. Berg ermöglichte die Anfertigung des Manuskriptes<br />

in der Fischereiforschungsstelle des Landes Baden-<br />

Württemberg.<br />

Thijlbert Strubelt<br />

1. Vorsitzender<br />

IV


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

<strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Erarbeitet von den Mitglieder des Arbeitskreises „Fischbesatz“:<br />

Baer,<br />

Jan<br />

Vorsitzender<br />

George,<br />

Volker<br />

Dr. Hanfland,<br />

Sebastian<br />

Dr. Lemcke,<br />

Roland<br />

Meyer,<br />

Lutz<br />

Zahn,<br />

Steffen<br />

Fischereiforschungsstelle Baden-Württemberg<br />

Untere Seestraße 81<br />

88085 Langenargen<br />

Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft<br />

August-Böckstiegel-Straße 1<br />

01326 Dresden<br />

Landesfischereiverband Bayern e.V.<br />

Pechdellerstraße 16<br />

81545 München<br />

Amt für ländliche Räume Kiel<br />

Dez. Binnenfischerei<br />

Wischhofstraße 1-3<br />

24<strong>14</strong>8 Kiel<br />

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz<br />

und Lebensmittelsicherheit<br />

Abt. Binnenfischerei - Fischereikundlicher<br />

Dienst<br />

Am Waterlooplatz 11<br />

30169 Hannover<br />

Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow<br />

Im Königswald 2<br />

<strong>14</strong>469 Potsdam<br />

V


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Einleitung .............................................................................................................. 1<br />

2. Besatzziele und Besatzmotivationen.................................................................. 5<br />

VI<br />

2.1 Kompensation ................................................................................................... 6<br />

2.2 Bestandsrestaurierung...................................................................................... 8<br />

2.3 Wiedereinbürgerung.......................................................................................... 9<br />

2.4 Aufbau eines angepassten Fischbestandes in neu entstandenen Gewässern 11<br />

2.5 Ertragssteigerung............................................................................................ 12<br />

2.6 Sonderfall: Biomanipulation ............................................................................ 13<br />

2.7 Besatzähnliche Maßnahmen, die nicht der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong><br />

entsprechen .......................................................................................................... <strong>14</strong><br />

3. Rechtliche Rahmenbedingungen für den Fischbesatz ................................... 17<br />

3.1. Ermächtigungsgrundlagen fischereilichen Handelns...................................... 17<br />

3.2. Länder- und bundesrechtliche Regelungen für den Fischbesatz ................... 20<br />

3.3. Umsetzung in die <strong>Praxis</strong> ................................................................................ 26<br />

4. Voraussetzungen und Auswirkungen............................................................... 29<br />

4.1 Ökologische Voraussetzungen ....................................................................... 29<br />

4.2 Anforderungen an das Besatzmaterial............................................................ 38<br />

4.3 Genetische Rahmenbedingungen................................................................... 43<br />

4.4 Auswirkungen von Fischbesatzmaßnahmen auf Ökosysteme........................ 58<br />

5. Besatzleitlinien ................................................................................................... 61<br />

5.1 Fischbesatz zur Wiedereinbürgerung ............................................................. 61<br />

5.2 Allgemeine fischereiliche <strong>Besatzmaßnahmen</strong>................................................. 66<br />

6. Besatzplanung .................................................................................................... 69<br />

6.1 Herkunft des Besatzmaterials und Festlegung der Besatzmenge................... 69<br />

6.2 Festlegung der zu besetzenden Alters- bzw. Größengruppe.......................... 70<br />

6.3 Festlegung des Besatztermins........................................................................ 71<br />

6.4 Festlegung des Besatzortes............................................................................ 71<br />

6.5 Festlegung der Ausbringungsmethode ........................................................... 72<br />

6.6 Handling und Transport der Besatzfische ....................................................... 72<br />

6.7 Planung der Erfolgskontrolle........................................................................... 72<br />

7. Erfolgskontrolle .................................................................................................. 73<br />

8. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick ........................................................... 79<br />

9. Literaturverzeichnis ........................................................................................... 87<br />

10. Anhang .............................................................................................................. 97


Einleitung<br />

1. Einleitung<br />

Das Ausbringen von Fischen in natürliche Gewässer wird schon seit<br />

Jahrhunderten praktiziert. Man glaubte, durch diese <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sinkende Fangerträge und das allmähliche Verschwinden<br />

fischereilich genutzter Arten (z. B. anadrome Wanderfische) in Folge<br />

zunehmender Gewässerverschmutzung und intensivierter Gewässernutzung<br />

(Wasserkraft, Schifffahrt, Landwirtschaft) kompensieren<br />

oder den fischereilichen Ertrag sogar steigern zu können. Arten-<br />

und individuenreiche, ertragreiche Fischbestände waren das<br />

Ziel. Doch dieses Ziel konnte und kann nur zum Teil durch Fischbesatz<br />

erreicht werden. Daher warnen sowohl auf europäischer (Cowx<br />

1998; Welcomme 1998) als auch auf deutscher Ebene (Berg 1993;<br />

Klein 1996; Mellin 1987) Wissenschaftler davor, <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

als „Allheilmittel“ gegen jegliche Art von Mängeln im Fischbestand<br />

anzusehen. Eine Besatzaktion kann zum Scheitern verurteilt sein,<br />

wenn im Vorfeld die Gründe für die Defizite im Fischbestand nicht<br />

richtig erkannt werden und demzufolge die Besatzfische nicht den<br />

jeweiligen Bedingungen des Besatzgewässers entsprechen. Eine<br />

ungenügende Analyse der Rahmenbedingungen kann zu kranken,<br />

sterbenden oder abwandernden Fischen führen. Dazu kommt, dass<br />

neben dem offensichtlichen Verlust der Besatzfische unerwünschte<br />

Folgen für den Fischbestand und die Gewässerökologie sowie genetische<br />

Veränderungen der autochthonen Fischfauna ausgehen<br />

können. Doch scheinen trotz der Warnungen und Empfehlungen<br />

von Seiten der Fischereiwissenschaft und -verwaltung immer noch<br />

sehr viele Vereine, Privatpersonen und auch einige Fischereibetriebe<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> durchzuführen, die aus <strong>fachliche</strong>r Sicht<br />

fragwürdig erscheinen und eher einer Tradition entspringen als der<br />

guten fischereilichen <strong>Praxis</strong>. Hier sind die Fischereiverbände bzw. -<br />

ausübenden in der Pflicht, und weitere Aufklärungsarbeit scheint<br />

von Nöten.<br />

Leider werden in der öffentlichen Diskussion über <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

auch einige Argumente ins Feld geführt, die zum Teil an der<br />

Besatzthematik vorbeizielen und mehr zur Verwirrung als zur Aufklärung<br />

beitragen. Das Ziel dieser Broschüre soll deshalb sein, die-<br />

1


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

ser Verwirrung entgegenzutreten, den Standpunkt der Fischerei 1<br />

und des Fischartenschutzes zu verdeutlichen, auf realistische Erfolgsaussichten<br />

hinzuweisen sowie die biologischen und rechtlichen<br />

Ausgangsbedingungen bei <strong>Besatzmaßnahmen</strong> darzulegen. Darüber<br />

hinaus sollen anhand von definierten Besatzleitlinien und weiterführenden<br />

Empfehlungen Anleitungen gegeben werden, welche <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

im Sinne der guten fischereilichen <strong>Praxis</strong> akzeptiert<br />

werden können und wie diese geplant, durchgeführt, begleitet<br />

und kontrolliert werden sollten.<br />

In der Vergangenheit standen <strong>Besatzmaßnahmen</strong> oft im direkten<br />

Zusammenhang mit dem Grad der Gewässerbeeinträchtigung: Je<br />

stärker ein Gewässer degradiert war, desto intensiver waren die<br />

Bemühungen, Defizite im Fischbestand durch <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

auszugleichen. Man erhoffte sich bessere Fänge und eine längerfristige<br />

positive Auswirkung auf den Fischbestand. Oft erwiesen sich<br />

derartige Hoffnungen aber als falsch, da der Fischbestand in vielen<br />

Gewässern trotz intensiver <strong>Besatzmaßnahmen</strong> nicht erhalten werden<br />

konnte. Erst nachdem gewässerökologische Zusammenhänge<br />

besser erkannt und Reinhaltebemühungen forciert wurden, verbesserten<br />

sich auch die Lebensbedingungen für die Fische und <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

konnten längerfristig wirken. Biotopschutz und Biotopverbesserungen<br />

sind demnach immer das erste Mittel der Wahl,<br />

wenn Defizite innerhalb eines Fischbestandes verhindert oder behoben<br />

werden sollen. Die Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen,<br />

die Bereitstellung einer guten Wasserqualität und die Wiederherstellung<br />

der Erreichbarkeit von Laichplätzen und Jungfischhabitaten<br />

sind nur einige Maßnahmen, die <strong>Besatzmaßnahmen</strong> stets<br />

vorzuziehen sind und langfristigen Erfolg versprechen.<br />

Allerdings ist es unrealistisch, ohne <strong>Besatzmaßnahmen</strong> ausgestorbene<br />

oder verschollene Fischarten wieder einbürgern zu wollen, erloschene<br />

Bestände zu restaurieren oder bei fehlender natürlicher<br />

Rekrutierung in geschädigten Gewässern ein mangelhaftes Jungfischaufkommen<br />

anzuheben. Des Weiteren kann in neu entstandenen<br />

Gewässern, z.B. durch Flutung von Tagebaurestflächen oder<br />

durch Bodenabbau, durch Besatz mit für das jeweilige Gewässer<br />

1 Fischerei: Fangen und Züchten von Fischen und anderen Wassertieren zur<br />

Nahrungsgewinnung und Weiterverarbeitung durch die Berufsfischerei (kommerzieller<br />

Fang), die Aquakultur (Aufzucht) und die Freizeitfischerei (Angeln)<br />

2


Einleitung<br />

geeigneten Fischarten nachhaltig ein bewirtschaftbarer Fischbestand<br />

aufgebaut werden. Auch können <strong>Besatzmaßnahmen</strong> durchaus<br />

dazu geeignet sein, die Erträge der Fischerei zu sichern oder<br />

zu steigern. All dies spricht für <strong>Besatzmaßnahmen</strong>, die, wenn sie<br />

gut geplant und durchgeführt werden, dem Fischartenschutz und<br />

der Fischerei zu <strong>Gute</strong> kommen und keineswegs zu negativen Folgen<br />

für Gewässer und aquatische Organismen im weitesten Sinne<br />

führen müssen, wie es teilweise befürchtet wird (Weibel & Wolf<br />

2002; Waterstraat 2002).<br />

Der Forderung nach Totalverzicht von <strong>Besatzmaßnahmen</strong> (z.B.<br />

Weibel & Wolf 2002: „Fischereiliche <strong>Besatzmaßnahmen</strong> in der bisher<br />

praktizierten Form sollten prinzipiell nicht mehr zulässig sein“)<br />

muss daher widersprochen werden. Zwar werden leider immer noch<br />

vielfach Fehler bei der Besatzplanung und –durchführung gemacht,<br />

doch wurde die ehemals verbreitete <strong>Praxis</strong> des Traditionsbesatzes<br />

in den letzten Jahren vielfach durch planvolles Handeln abgelöst.<br />

Darüber hinaus sollen und werden verbesserte Rechtsnormen, die<br />

in einigen Bundesländern auszuarbeitenden Hegepläne und nicht<br />

zuletzt diese Broschüre dazu beitragen, dass <strong>fischereilicher</strong> Besatz<br />

zunehmend der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> entspricht. Besatz ist und<br />

bleibt in konkret definierten Fällen weiterhin ein wichtiges Werkzeug<br />

des Fischartenschutzes und der Fischerei, um Fischbestände zu<br />

erhalten und Erträge zu sichern. Allen ohne guten Grund durchgeführten<br />

Maßnahmen wollen jedoch die Autoren und der VDFF mit<br />

diesem <strong>Heft</strong> entschieden entgegen treten.<br />

3


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

4


2. Besatzziele und Besatzmotivationen<br />

Besatzziele<br />

Eine fischereiliche Besatzmaßnahme, die im Sinne der guten <strong>fachliche</strong>n<br />

<strong>Praxis</strong> durchgeführt wird, lässt sich wie folgt definieren:<br />

„Fischereilicher Besatz ist das Ausbringen von Fischen* unter Berücksichtigung<br />

rechtlicher und <strong>fachliche</strong>r Rahmenbedingungen mit<br />

dem Ziel, einen gewässertypischen Fischbestand nach Erlöschen<br />

wieder neu aufzubauen oder bei der Erschließung neuer Habitate<br />

anzusiedeln, habitatbedingte oder durch sonstige Faktoren verursachte<br />

Defizite im Bestandsaufbau auszugleichen und/oder fischereiliche<br />

Erträge auf natürlichem Ertragspotential zu sichern.“<br />

*: in jede Art von Gewässer, ausgenommen sind nach den jeweiligen<br />

Landesfischereigesetzen nicht hegepflichtige Sondergewässer<br />

(z.B. Kleinstgewässer, Gartenteiche und Anlagen zur Fischzucht)<br />

Nicht jedes Einbringen von Fischen in Gewässer geht auf fischereiliche<br />

Aktivitäten zurück. Einige unbestreitbar negative Folgen der<br />

Freisetzung von Fischen sind durchaus nicht der Fischerei anzulasten.<br />

Nur bei der Einhaltung von eindeutig definierten Praktiken kann<br />

dem Ausbringen von Fischen eine gute <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> bescheinigt<br />

werden. Alle anderen Maßnahmen zur Freisetzung von Fischen in<br />

natürliche Gewässern werden klar abgelehnt.<br />

Die Motivationen für Fischbesatzmaßnahmen können vielfältig sein,<br />

und nicht immer lassen sich die Gründe im Einzelnen trennen, bzw.<br />

die Besatzmotivationen können sich in Einzelfällen durchaus überlagern.<br />

Nachfolgend werden die unterschiedlichen Möglichkeiten für zielführenden<br />

Fischbesatz erläutert. Um die Erfolgschancen dieser Maßnahmen<br />

zu belegen, werden jeweils praktische Beispiele aufgeführt<br />

(hier aus Gründen der <strong>Praxis</strong>nähe nur Erfahrungen aus dem<br />

deutschsprachigen Raum).<br />

5


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

2.1 Kompensation<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> zum Ausgleich habitatbedingter Defizite im<br />

Fischbestand werden als Kompensationsbesatz bezeichnet. Durch<br />

diese Maßnahmen sollen Mängel im Bestandsaufbau behoben werden,<br />

die sich in Form einer unzureichenden Reproduktion, einem<br />

gestörten Altersaufbau und einer geringen Populationsgröße äußern<br />

können. Ein Kompensationsbesatz erfolgt oft artspezifisch und<br />

längerfristig, da die Biotopdefizite häufig nicht oder nur teilweise behoben<br />

werden können. Erst mit Verbesserungen der Habitatbedingungen<br />

wird der Kompensationsbesatz in der Regel entbehrlich.<br />

Beim Kompensationsbesatz werden Fische die bei Vorliegen optimaler<br />

Umweltbedingungen durch natürliche Rekrutierung oder Zuwanderung<br />

vorkommen würden, nach Art und/oder Menge quasi<br />

„künstlich ergänzt“. Kompensationsmaßnahmen werden vereinzelt<br />

auch für oder durch die Berufsfischerei vollzogen, um die Erträge,<br />

die durch den Fang und Verkauf von Fischen erzielt werden, aber<br />

durch habitatbedingte Defizite im Fischbestand zurückgehen könnten,<br />

zu sichern. Diese Maßnahmen werden zwar teilweise als „Ertragssicherungsmaßnahmen“<br />

bezeichnet, unterscheiden sich aber<br />

von einem üblichen Kompensationsbesatz nur durch die zusätzliche<br />

Intention, die besetzten Fischarten auch wirtschaftlich nutzen zu<br />

wollen. Daher sollen durch Kompensationsbesatz nicht nur Defizite<br />

im Fischbestand, sondern teilweise auch Defizite im fischereilichen<br />

Ertrag ausgeglichen werden.<br />

Gerade in der Forellen- und Äschenregion werden derartige <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

von Fischereiberechtigten als dringlich angesehen.<br />

In diesen Gewässern wird sehr häufig über eine unzureichende<br />

natürliche Fortpflanzung in einem für die Erhaltung des gewässertypischen<br />

Fischbestandes erforderlichen Umfang geklagt: Oftmals<br />

behindern Querbauwerke die Durchwanderbarkeit und damit<br />

für laichreife Tiere das Erreichen der Laichplätze. Zusätzlich versanden<br />

und/oder kolmatieren die Laichplätze durch Hochwasserschutz,<br />

Kiesabbau und Staubereiche. Dies trifft insbesondere auf<br />

Flachlandforellenbäche zu, die sich durch geringes Gefälle und eine<br />

geringe Schleppkraft des Wassers auszeichnen. Durch diese Prozesse<br />

wird das für alle Salmoniden wichtige Kieslückensystem verstopft,<br />

das Bettsediment abgedichtet und durch die Anreicherung<br />

von Schwebstoffen werden sauerstoffzehrende Prozesse im Sediment<br />

in Gang gesetzt. Eine normale Entwicklung der Eier ist somit<br />

nicht möglich. Die Folge ist ein verringertes Aufkommen an Brutfi-<br />

6


Besatzziele<br />

schen und damit ein allgemeiner Mangel an Nachkommen. Man<br />

spricht hier von einem Rekrutierungsdefizit. Um dieses Defizit zu<br />

kompensieren, werden vielerorts Eier, Dottersackbrütlinge oder insbesondere<br />

angefütterte Brut ausgesetzt.<br />

Aber auch außerhalb der Forellenregion liegen habitatbedingte<br />

Mängel vor: In monotonen Kanälen oder Wasserstraßen pflanzen<br />

sich allenfalls eurytope Substratlaicher (z. B. Rotauge, Flussbarsch)<br />

fort, ebenso in stark verbauten Seen ohne Wasserpflanzen, Totholz<br />

oder Flachwasserzone. Auch in stark eutrophierten Seen, in welchen<br />

Sauerstoffmangelsituationen bei bestimmten Fischarten (z.B.<br />

Coregonen) zu verringerten Vermehrungsraten bzw. sogar zum<br />

Ausfall der Fortpflanzung führen, kann Kompensationsbesatz helfen.<br />

Im Vorfeld eines beabsichtigten Kompensationsbesatzes müssen<br />

mögliche Defizite immer hinterfragt werden. Liegt entgegen der Annahmen<br />

doch ein reproduzierender Bestand vor, ist ein Kompensationsbesatz<br />

zumeist erfolglos und wäre damit auch ökonomisch betrachtet<br />

ein Fehlschlag (Anwand 1995; Baer 2004; Dorow & Lemcke<br />

2004; Knösche 1995). Auch sollte erwogen werden, ob die jeweiligen<br />

Defizite im Fischbestand nicht durch andere Maßnahmen kompensierbar<br />

sind. Die Schaffung künstlicher Laichplätze und Flachwasserzonen<br />

oder die Anbindung abgetrennter Seitenarme sind oft<br />

auch in geschädigten Lebensräumen möglich, deutlich wirkungsvoller,<br />

nachhaltiger und nicht zuletzt ökonomisch günstiger als immer<br />

wiederholte <strong>Besatzmaßnahmen</strong>.<br />

Erfolge durch Kompensationsbesatz sind belegt: So konnten beispielsweise<br />

die zurückgehenden Bestände der Äsche (Thymallus<br />

thymallus L.) in den bayerischen Flüssen Ammer und Ramsach<br />

durch <strong>Besatzmaßnahmen</strong> gestützt werden (Hanfland 2002). Auch<br />

Baars et al. (2000) gehen davon aus, dass Defizite in einem Äschenbestand,<br />

hervorgerufen durch eine gestörte Reproduktion oder<br />

ungenügende Entwicklung der Jungfische, durch Besatz ausgeglichen<br />

werden können. Ähnliches gilt für die Bachforelle (Salmo<br />

trutta L.) oder ihre wandernden Formen Meer- und Seeforelle. In einem<br />

beeinträchtigten voralpinen Fluss konnte durch Kompensationsbesatz<br />

die Dichte der juvenilen Bachforellen merklich angehoben<br />

und somit zum Erhalt der Art beigetragen werden (Baer 2005).<br />

Im Bodensee und seinen Zuflüssen führte die Intensivierung von<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit Seeforellen (bei gleichzeitiger Verbesserung<br />

7


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

der Schonmaßnahmen innerhalb der Fischerei und Revitalisierung<br />

der Zuflüsse) zu einem Anstieg der Population (Ruhlé et al. 2005).<br />

In den norddeutschen Küstenländern Niedersachsen, Schleswig-<br />

Holstein und Mecklenburg-Vorpommern belegen die zunehmenden<br />

Zahlen an rückkehrenden Meerforellen, dass diverse Kompensationsbesatzmaßnahmen<br />

fruchten (z. B. Schulz 2000).<br />

Beispiele für die erfolgreiche Stützung und berufsfischereiliche Nutzung<br />

von Fischen durch Kompensationsbesatz gibt es in vielen Teilen<br />

Deutschlands. Ein gutes Beispiel stellt die praktizierte Bewirtschaftung<br />

der Aalbestände dar. Selbst Kritiker jeglicher <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

müssen eingestehen, dass der europäische Aal (Anguilla<br />

anguilla) heute ohne <strong>Besatzmaßnahmen</strong> aufgrund diverser<br />

Wanderhindernisse und der extrem zurück gegangenen natürlichen<br />

Zuwanderung in zahlreichen Gewässern ausgestorben wäre (z. B.<br />

Weibel & Wolf 2002). Des Weiteren verhilft ein Aal-<br />

Kompensationsbesatz der Berufsfischerei zu ausreichendem Einkommen.<br />

Eine Überfischung der Bestände kann unter dem aktuell<br />

sehr geringen Befischungsdruck der Binnenfischerei ausgeschlossen<br />

werden. So wurden nach Brämick (2004) in Deutschlands Binnengewässer<br />

im Jahre 2003 lediglich 170 t Aal angelandet. Dennoch<br />

stellen die Aalfänge für viele Fischer heute eine Haupteinnahmequelle<br />

dar. Der Aalbesatz durch Berufs- und Angelfischerei<br />

bildet damit letztlich eine Voraussetzung dafür, dass immer noch<br />

substantielle Mengen an Blankaalen aus unseren Binnengewässern<br />

abwandern und den Bestand des Europäischen Aals stützen bzw.<br />

erhalten. Ähnliches gilt für die fischereiliche Bewirtschaftung diverser<br />

Schnäpel- (Jennerich & Mohr 2002; Jennerich & Schulz 1998)<br />

oder Maränenbestände in Norddeutschland (Müller 1997) sowie der<br />

Felchenbestände in Süddeutschland (Eckmann et al. 1988;<br />

Eckmann et al. 2005; Hartmann 1988): <strong>Besatzmaßnahmen</strong> aus<br />

staatlichen oder privaten Fischbrutanstalten helfen, habitatbedingte<br />

Defizite im Bestand auszugleichen und gleichzeitig die Erträge der<br />

Berufsfischerei zu stabilisieren.<br />

2.2 Bestandsrestaurierung<br />

Eine Bestandsrestaurierung durch Besatz ist dann sinnvoll, wenn<br />

Faktoren, die kurzfristig einen negativen Einfluss auf einen Fischbestand<br />

hatten, beseitigt oder zumindest verringert wurden und eine<br />

rasche Wiederbesiedlung aus natürlichen Quellen (z. B aus ein-<br />

8


Besatzziele<br />

mündenden Seitengewässern) auszuschließen ist. <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

zur Bestandsrestaurierung werden auch als Initialbesatz bezeichnet,<br />

da sie nur als Grundstock einer sich neu bildenden Fischartengemeinschaft<br />

fungieren sollen. Das Ziel ist der Wiederaufbau<br />

einer standortgerechten Population. Ein derartiger Besatz erfolgt<br />

nur in einem zeitlich begrenzten Rahmen, da im Regelfall sich<br />

selbst erhaltende Populationen geschaffen werden.<br />

Ein typisches Beispiel für eine Bestandsrestaurierung ist der Besatz<br />

mit verschiedenen Fischarten und Altersklassen nach einem Fischsterben<br />

durch Gifteintrag. Aber auch diejenigen <strong>Besatzmaßnahmen</strong>,<br />

die nach starken Kormoraneinfällen erforderlich sein können, fallen<br />

unter diese Kategorie. Kormorane jagen z.T. im Schwarm und sind<br />

in der Lage, in einzelnen Fluss- oder Seenbereichen große Teile eines<br />

Fischbestandes zu dezimieren. Können diese Bereiche nicht<br />

wiederbesiedelt werden oder fehlen die Laichfische, besteht die Gefahr<br />

einer Verarmung der Population. <strong>Besatzmaßnahmen</strong> zur Bestandsrestaurierung<br />

wirken dieser entgegen. Sie sind aber nur dann<br />

längerfristig erfolgreich, wenn, wie bereits erwähnt, gleichzeitig sichergestellt<br />

wird, dass die bestandsbeeinträchtigenden Faktoren<br />

beseitigt oder in ihrer Wirksamkeit verringert werden.<br />

Am schweizerischen Hochrhein rief man die so genannte Kormoranwacht<br />

ins Leben: Nachdem die Vögel diesen Teilbereich des<br />

Flusses fast leer gefischt hatten (Voser 2002), wurden die Kormorane<br />

durch Vergrämungsabschüsse und patrouillierende Boote vom<br />

Wasser ferngehalten (Rippmann et al. 2005). Gleichzeitig wurde<br />

versucht, Teile des Bestandes durch Besatz zu restaurieren<br />

(Vincentini 2000). Dieser kombinierten Maßnahme ist es zu verdanken,<br />

dass sich in neuerer Zeit der Äschenbestand in einigen Teilen<br />

des Hochrheins wieder erholt hat, so dass <strong>Besatzmaßnahmen</strong> bereits<br />

teilweise als unnötig erachtet werden (Walter 2005).<br />

2.3 Wiedereinbürgerung<br />

Eine Besatzmaßnahme zur Wiedereinbürgerung ausgestorbener<br />

oder verschollener Arten ist nur dann möglich, wenn die wesentlichen<br />

Faktoren die zum Aussterben der Art(en) geführt haben, durch<br />

Habitat aufwertende Maßnahmen, Wiederanbindung von Gewässerstrecken<br />

oder/und Verbesserung der Wasserqualität umfassend<br />

beseitigt oder kompensiert wurden – Forderungen, die bei deklarier-<br />

9


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

ten Wiedereinbürgerungen nur allzu oft vergessen oder nicht hinreichend<br />

berücksichtigt werden. Nur unter diesen Voraussetzungen<br />

sind Wiedereinbürgerungsmaßnahmen sinnvoll, da nur so langfristig<br />

sich selbst erhaltende Populationen – Ziel jeder Wiedereinbürgerung<br />

- etabliert werden können. Ein Besatzprojekt zur Wiedereinbürgerung<br />

ist somit zeitlich begrenzt und erst dann abgeschlossen<br />

bzw. erfolgreich, wenn kein Besatz mehr getätigt werden muss.<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong>, bei denen durch Mangel an geeigneten Habitaten<br />

oder aufgrund schlechter Wasserqualität schon im Vorfeld klar<br />

feststeht, dass nur durch immerwährendes Aussetzen ein Bestand<br />

erhalten werden kann, sind keine Wiedereinbürgerungsmaßnahmen.<br />

Derartige Maßnahmen sind eher unter dem Besatzziel Kompensation<br />

einzuordnen, hier aber zum Teil unter dieser Voraussetzung<br />

durchaus sinnvoll! Demzufolge ist z.B. der Besatz mit Bitterlingen<br />

in ein revitalisiertes Gewässer, in welchem die Art einmal nachgewiesen<br />

wurde, aber in Folge einer Eutrophierung ausstarb, ohne<br />

geeignetes Muschelvorkommen kein sinnvoller Besatz, geschweige<br />

denn eine nachhaltige Wiedereinbürgerungsmaßnahme. Ähnliches<br />

gilt auch für <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit Coregonen in Seen, deren ökologischen<br />

Eigenschaften der Art nicht genügen. Es ist daher nicht<br />

legitim, unter der Zielvorgabe der Wiedereinbürgerung <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

durchzuführen, die sich weder an die Regeln für Wiedereinbürgerungen<br />

halten (siehe Kapitel 5), noch sinnvoll oder nachhaltig<br />

im Sinne einer Kompensation sind. Durch derartige <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

besteht die Gefahr, dass sich an allgemeinen <strong>fachliche</strong>n<br />

Grundlagen und rechtlichen Aspekten (Blohm et al. 1994) orientierende<br />

Maßnahmen in Misskredit geraten und zu einer Herabsetzung<br />

der Akzeptanz von fischereilichen <strong>Besatzmaßnahmen</strong> insgesamt<br />

führt.<br />

Das Ziel einer Wiedereinbürgerung, der Aufbau einer sich selbst erhaltenden<br />

Population, wurde nach Kenntnis der Autoren in Deutschland<br />

bisher kaum erreicht. Die meisten Projekte können bis heute<br />

nicht auf <strong>Besatzmaßnahmen</strong> verzichten. Die Anzahl der Laichfische<br />

ist oft noch zu klein, um bestandserhaltende Reproduktion zu sichern.<br />

Dennoch vermelden Wiederansiedlungsprojekte erste Erfolge<br />

bzw. erreichen Zwischenziele: Die hohe Anzahl rückkehrender,<br />

besetzter Elblachse und kartierter Laichgruben mit Lachsbrutaufkommen<br />

(Füllner et al. 2003) belegen, dass dieser Ansiedlungsversuch<br />

vielversprechend ist. In der Elbe konnte so in Deutschland seit<br />

langer Zeit wieder der vollständige Lebenszyklus des Lachses ge-<br />

10


Besatzziele<br />

schlossen werden. Aber noch ist auch hier die Zahl der Laichfische<br />

zu klein, als dass auf <strong>Besatzmaßnahmen</strong> verzichtet werden kann.<br />

Das Elbeprojekt knüpft damit an das Lachsprogramm im Rhein und<br />

seinen Nebenflüssen an, wo sich seit den frühen 1990er Jahren<br />

erstmalig seit Jahrzehnten der Lachs wieder in Deutschland zu reproduzieren<br />

begann. In Nordrhein-Westfalen gelangen unter anderem<br />

Nachweise im Siegsystem (LÖBF 2005), in Rheinland-Pfalz im<br />

Sieg- und Saynbachsystem sowie in Ahr und Nette (Schneider et al.<br />

2005), in Baden-Württemberg in der Kinzig (MLR 2005) und Murg<br />

(Hüsgen & Hartmann 2006). Die Lachsprogramme zeigen aber<br />

auch, dass Wiedereinbürgerungsmaßnahmen dieser Dimension<br />

zahlreiche und teilweise unerwartete Rückschläge und Schwierigkeiten<br />

aufwerfen, die einen erheblichen Forschungs- und Lösungsbedarf<br />

nach sich ziehen. Derartige Maßnahmen sind nur überregional<br />

und mit erheblichem Aufwand durchzuführen und zu kontrollieren.<br />

Dennoch ist ihr Erfolg immer noch ungewiss.<br />

2.4 Aufbau eines angepassten Fischbestandes in<br />

neu entstandenen Gewässern<br />

Schon seit mehreren Jahrzehnten entstehen in unserer Kulturlandschaft<br />

durch Kies- oder Sandabbau immer wieder neue Gewässerflächen.<br />

In neuerer Zeit kommen durch die Flutung von ehemaligen<br />

Tagebauflächen weitere neue aquatische Lebensräume in z.T. riesigem<br />

Ausmaß dazu: In den Bundesländern Brandenburg, Sachsen,<br />

Sachsen-Anhalt und in kleinen Teilen Thüringens sind seit<br />

1990 <strong>14</strong> Seen mit über 3.500 ha Wasserfläche entstanden. Zusätzlich<br />

sind seit 1990 77 Seen mit knapp 28.000 ha Wasserfläche in<br />

der Entstehungs- bzw. Flutungsphase. Es ist geplant, dass bis ins<br />

Jahr 2040 zahlreiche weitere Flächen geflutet werden und dadurch<br />

insgesamt eine neue Wasserfläche von ca. 42.000 ha (104 Seen)<br />

entstehen wird (Rümmler et al. 2003a; Rümmler et al. 2003b).<br />

Durch <strong>Besatzmaßnahmen</strong>, die eine gute <strong>fachliche</strong> Planung voraussetzen,<br />

lassen sich in diesen Gewässern angepasste Fischbestände<br />

aufbauen, die auch nachhaltig nutzbar sein werden.<br />

In Sachsen wird z.B. durch Besatz mit Kleinen Maränen (Coregonus<br />

albula L.) in Tagebaurestgewässern der Lausitz eine neue fischereiliche<br />

Ressource erschlossen. In umfangreichen Untersuchungen<br />

konnte festgestellt werden, dass sich in den meisten Tagebauseen<br />

nach 5 bis 7 Jahren selbst reproduzierende Maränenbestände mit<br />

einem Ertrag von bis zu 19 kg/ha aufgebaut hatten (Sieg 2005), da<br />

11


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

diese Gewässer ähnliche Habitatbedingungen wie schwach<br />

eutrophe, geschichtete, natürliche Seen aufweisen.<br />

2.5 Ertragssteigerung<br />

Durch die Berufsfischerei werden gelegentlich bestimmte heimische<br />

Fischarten in Gewässer ausgesetzt, in denen sie zwar zur „potenziell“<br />

natürlichen Fischfauna gehören könnten, allerdings natürlicherweise<br />

nicht vorkommen. Diese Fischarten besitzen aufgrund<br />

ihrer Beliebtheit beim Verbraucher einen lukrativen Anreiz und können<br />

daher den fischereilichen Ertrag steigern. So wurde beispielsweise<br />

der Zander als nicht heimische Art im Bodensee ausgesetzt<br />

(Löffler 1998). Heute reproduziert sich diese Art auf einem geringen<br />

Niveau und stellt für die Binnenfischerei eine zusätzliche Einnahmequelle<br />

dar, gleichzeitig sind keine Beeinträchtigungen auf Fischfauna<br />

oder Gewässer bekannt.<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit heimischen Fischen in Gewässer außerhalb<br />

ihres Verbreitungsgebietes sollten aber eher die Ausnahme als die<br />

Regel sein. Derartige Maßnahmen sind nur bei ausreichender Planung<br />

und der Gewissheit, die angestammte Fischfauna und/oder<br />

die Gewässerbeschaffenheit nicht zu beeinträchtigen, in Erwägung<br />

zu ziehen. Denn nur unter diesen Bedingungen kann z. B. ein extensiver<br />

Karpfenbesatz in eutrophen Flachseen ebenso toleriert<br />

werden (Knösche 2002) wie der zurückhaltende Besatz mit Kleinen<br />

Maränen in nährstoffärmeren Gewässern.<br />

Legitim erscheint in diesem Zusammenhang auch ein Besatz mit<br />

Bachsaiblingen (Salvelinus fontinalis) in versauerten Wasserläufen.<br />

Diese erstmals 1879 aus Nordamerika eingeführten Fische tolerieren<br />

im Gegensatz zu den meisten natürlich vorkommenden Fließgewässerarten<br />

(z. B. Bachforellen, Äschen) niedrige pH-Werte. Sie<br />

können daher in versauerten Gewässern, in denen eine standorttypische<br />

Bewirtschaftung unmöglich ist, eine eingeschränkte Fischerei<br />

aufrecht halten. Auch ein Besatz mit Regenbogenforellen (Oncorhynchus<br />

mykiss Wal.) zur Förderung der Angelfischerei in hochgradig<br />

verbauten Fließgewässern, wie z.B. Laufstaue innerhalb der<br />

Forellenregion oder in neu entstandenen Kiesseen, sofern diese<br />

keine Abwanderungsmöglichkeiten besitzen und der Fischbestand<br />

noch in der Entwicklung steht, ist vor diesem Hintergrund tolerabel.<br />

Dadurch wird schon in kürzester Zeit ein zusätzlicher <strong>fischereilicher</strong><br />

Ertrag erzielt, ohne dabei heimische Arten zu gefährden oder die<br />

Ausbreitung der Art zu begünstigen. Ein weiterer Vorteil ist, dass in<br />

12


Besatzziele<br />

derartigen Systemen die Laichplätze für die Regenbogenforellen<br />

fehlen. Man besitzt dadurch die Möglichkeit, diese Art innerhalb<br />

kürzester Zeit durch ausbleibende <strong>Besatzmaßnahmen</strong> „verschwinden“<br />

zu lassen.<br />

2.6 Sonderfall: Biomanipulation<br />

In eutrophierten Gewässern kann durch den massiv verstärkten Besatz<br />

mit Raubfischen bei gleichzeitiger scharfer Befischung der<br />

Cypriniden versucht werden, die Mortalität zooplanktonfressender<br />

Cypriniden zu erhöhen, um dadurch den Fraßdruck auf das Zooplankton<br />

zu senken und die Zooplanktondichte anzuheben. Durch<br />

diese Maßnahmen erhofft man sich eine verstärkte Entnahme der<br />

Algenmasse durch das Zooplankton und letztlich eine spürbare Erhöhung<br />

der Sichttiefe und damit eine Verbesserung der Wassergüte.<br />

Dies schafft letztlich die Voraussetzung, dass diese Seen wieder<br />

in einen stabilen, Makrophyten dominierten Zustand zurückkehren<br />

können und z. B. erwünschte Qualitätskriterien von Badegewässern<br />

(Sichttiefe) erreichen.<br />

Es muss jedoch davon abgeraten werden, Biomanipulationsmaßnahmen<br />

ohne wissenschaftliche Begleitung durchzuführen (quasi in<br />

„Eigenregie“, z. B. als Angelverein, Kommune, Naturschutzverein<br />

o. ä.). Sie bedürfen immer einer exakten Planung, Durchführung<br />

(Mehner et al. 2004a) und Begleitung, sind aufgrund ihrer Komplexität<br />

schwer vorhersehbar und nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

überhaupt Erfolg versprechend. So gehen z.B. Benndorf et al.<br />

(2002) davon aus, dass Biomanipulationsmaßnahmen nur bei ungeschichteten<br />

Seen erfolgreich sein können. Nach Mehner et al.<br />

(2004a) ist außerdem die Unterschreitung definierter Phosphorgrenzwerte<br />

für Eintrag und interne Last erforderlich. Gleichzeitig<br />

muss immer eine Sanierung des Einzugsgebietes vorausgehen.<br />

Biomanipulation ist auch insofern ein Sonderfall, da hier kein gewässerangepasster<br />

Fischbestand – das eigentliche Ziel jeder fischereilichen<br />

Hege – sondern künstlich verschobene Relationen<br />

zwischen „Raub- und Friedfischen“ hervorgerufen werden sollen.<br />

Damit ist Biomanipulation streng genommen nicht konform mit den<br />

fischereilichen Rechtsnormen der Länder (siehe Kap. 3) und bedarf<br />

daher immer einer besonderen Planung, Begleitung und ggf. Genehmigung.<br />

13


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

2.7 Besatzähnliche Maßnahmen, die nicht der guten<br />

<strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> entsprechen<br />

Die kontroverse Diskussion über Fischbesatz vermengt zuweilen<br />

verschiedene besatzähnliche Maßnahmen (s.u.) und rechnet auch<br />

verwerfliche und erfolglose Handlungen, die nichts mit einem nachhaltigen<br />

und durch die Fischerei veranlassten Besatz gemeinsam<br />

haben, der Fischerei zu (Waterstraat 2002; Weibel & Wolf 2002),<br />

um damit gegen jede Art von Besatz zu argumentieren. Diese fehlende<br />

sachliche Zuordnung fördert weder den Dialog zwischen den<br />

in Besatzfragen diskutierenden Gruppen (1. Berufs- und Angelfischerei,<br />

2. Fischereiforschung und -verwaltung und 3. bestimmten<br />

Naturschutzvertretern), noch hilft sie bei der Beseitigung von möglichen<br />

Besatzfehlern, die unbestritten noch vorhanden sind.<br />

Waterstraat (2002) macht den fischereilichen Besatz fälschlich als<br />

Hauptursache für das Auftreten von allochthonen Fischarten in<br />

Deutschland verantwortlich. Für den Anfang des 20. Jahrhunderts,<br />

als noch der Grundsatz von M. VON DEM BORNE (Fischzüchter, der<br />

1883 Regenbogenforelle, Schwarzbarsche etc. nach Deutschland<br />

einführte) galt, die Gewässer „artenreicher und bunter“ zu gestalten,<br />

mag diese Aussage ebenso wie für die Zeit von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

der DDR mit asiatischen Cypriniden zutreffen.<br />

In den zurückliegenden Jahrzehnten sind aber sowohl durch das<br />

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) als auch durch die Fischereigesetze<br />

der Bundesländer die gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

derart verschärft worden, dass nicht heimische Fischarten in der<br />

Regel gar nicht oder nur unter strengem Vorbehalt besetzt werden<br />

dürfen. Bei einer rechtskonformen Vorgehensweise dürfte die Anzahl<br />

nicht heimischer Fischarten in Deutschland durch fischereiliche<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> daher nicht steigen.<br />

Heute liegen die Hauptursachen für das Auftreten „fremder“ Fische<br />

in unseren Gewässern größtenteils außerhalb des Wirkungskreises<br />

und der Einflussmöglichkeiten der Fischerei. Zu den Ursachen gehören<br />

z.B. das Entlassen von Aquarienfischen durch nicht besatzberechtigte<br />

Personen oder der Bau von Gewässer verbindenden<br />

Wasserstraßen über wichtige zoogeografische Grenzen hinweg (z.<br />

B. Rhein-Main-Donau-Kanal).<br />

<strong>14</strong>


Besatzähnliche Maßnahmen<br />

Von besatzähnlichen Maßnahmen, die nicht der guten fischereilichen<br />

<strong>Praxis</strong> entsprechen, distanziert sich die Fischerei schon länger<br />

(Arlinghaus et al. 2002; Berg 1993; Klein 1996). Ein ausreichendes<br />

rechtliches Regelwerk, welches die meisten dieser Maßnahmen<br />

verbietet, liegt vor. Gesetzeswidrige Einzelaktionen im Zusammenhang<br />

mit allgemeinen Besatzaktivitäten zu diskutieren, ist weder<br />

sinnvoll noch zielführend.<br />

Im Folgenden werden noch einmal explizit alle unangepassten<br />

„Fischaussetzungen“, die keine rechtskonformen fischereilichen <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

darstellen und daher von Seiten der Fischerei<br />

nicht toleriert werden können, aufgeführt.<br />

Nicht im Sinne einer nachhaltigen, fachgerechten Fischerei sind:<br />

• <strong>Besatzmaßnahmen</strong>, um die Attraktivität der Angelfischerei zu<br />

erhöhen. Ein so genannter Attraktionsbesatz richtet sich zumeist<br />

nicht nach den gegebenen Gewässerbedingungen und<br />

ist daher weder in der Art noch in der Besatzfischmenge oder -<br />

größe angepasst. Darunter fallen z.B. übermäßige <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

mit Karpfen (insbesondere in nährstoffärmeren<br />

Seen), der Transfer von sehr großen Fischen („Trophäen“-<br />

Karpfen) oder der Besatz in naturnahe Gewässer mit fangfähigen<br />

Fischen zum Zwecke des sofortigen Herausangelns. Diese<br />

Maßnahmen sind weder nachhaltig noch mit den bestehenden<br />

Fischereigesetzen in Einklang zu bringen.<br />

• <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit „Futterfischen“. Darunter fallen <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

mit diversen Cyprinidenarten, die in dem<br />

Glauben getätigt werden, dadurch das Futterangebot für<br />

Raubfische in den Besatzgewässern zu verbessern. Durch<br />

diese Methoden können möglicherweise fremde Arten verbreitet<br />

werden (Dönni & Freyhof 2002) oder kranke Fische in gesunde<br />

Bestände gelangen (Hamers 2001). Diese <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sind teilweise illegal und nicht mit der Hegeverpflichtung<br />

eines Fischereiberechtigten vertretbar. Außerdem sind<br />

derartige Maßnahmen auch in aller Regel für die Durchführenden<br />

ökonomisch unsinnig, da der befürchtete Futtermangel<br />

fast nie existiert!<br />

• Illegale <strong>Besatzmaßnahmen</strong> durch nicht besatzberechtigte Personen.<br />

Darunter ist das „Entsorgen“ oder Entlassen von Fischen<br />

durch Personen zu verstehen, die nicht das Fischerei-<br />

und damit Besatzrecht haben bzw. die nicht Pächter/Eigentümer<br />

der Gewässer und damit nicht die Hegepflichti-<br />

15


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

16<br />

gen sind. Unter diese Kategorie fällt z.B. das Entlassen von<br />

Aquarien- oder Gartenteichfischen in freie Gewässer – ein<br />

„Eintragspfad“ für fremde Fische, der mithin weit unterschätzt<br />

wird.<br />

• Fischbesatz zur biologischen Kontrolle diverser Faktoren. Unter<br />

diese Maßnahmen sind z.B. der Besatz mit Gambusia-<br />

Arten zur Mückenbekämpfung oder der Grasfischbesatz zur<br />

„biologischen Entkrautung“ einzuordnen. Sie sind ohne behördliche<br />

Genehmigung illegal und zusätzlich oft auch ineffizient.<br />

• Ausbreitung von aus Fischzuchten und Hobbyteichhaltungen<br />

entwichenen Fischen. Die Betreiber von Fischzuchten und<br />

Teichanlagen, die in natürliche Flussläufe entwässern, müssen<br />

dafür Sorge tragen, dass kein Fisch aus ihrer Zucht entweichen<br />

kann, um der möglichen Gefahr der Faunenverfälschung<br />

oder Krankheitsausbreitung vorzubeugen.<br />

Überdies besteht auch ein hohes, aus <strong>fischereilicher</strong> Sicht kritisch<br />

zu bewertendes Potenzial für die Ausbreitung von Fischarten außerhalb<br />

ihrer natürlichen geographischen Verbreitungsgrenzen<br />

durch andere nicht fischereiliche Maßnahmen. So können sich z.B.<br />

Fischarten durch das Verbinden von Schifffahrtsstraßen über Grenzen<br />

ehemals getrennter Wassereinzugsgebiete hinweg ausbreiten<br />

oder Neozoen im Ballastwasser von Schiffen eingeschleppt werden.


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

3. Rechtliche Rahmenbedingungen für den<br />

Fischbesatz<br />

3.1. Ermächtigungsgrundlagen fischereilichen Handelns<br />

Das in vielen Teilen Deutschlands vorhandene starke Interesse an<br />

fischereilichen Sachverhalten und die große Anzahl der Angler sowie<br />

die ansteigende Wertschätzung des Lebensmittels Fisch bewirken,<br />

dass die Fischerei zunehmend im Blickpunkt der Öffentlichkeit<br />

steht.<br />

Der bestehende rechtliche Rahmen für den Umgang mit der lebenden<br />

Kreatur Fisch und seinem Lebensraum wird dabei jedoch oftmals<br />

übersehen oder, wenn überhaupt, nur hinsichtlich des Wasser-<br />

und Naturschutzrechts oder des Tierschutzaspektes wahrgenommen.<br />

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt allerdings über ein eigenständiges,<br />

von sonstigen Rechtsbereichen unabhängiges fischereiliches<br />

Rechtssystem in Form von sechzehn Landesfischereigesetzen<br />

der Bundesländer.<br />

Fischereiliches Handeln und damit auch der Fischbesatz beruhen<br />

auf folgenden Grundlagen:<br />

Im bürgerlichen Rechtssystem kommt dem Eigentum an Grundstücken,<br />

also auch an Grundstücken unter Gewässern, eine bestimmende<br />

Rolle zu: Gemäß Artikel <strong>14</strong> Grundgesetz (GG) wird Eigentum<br />

gewährleistet.<br />

Gemäß §§ 903, 905 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann<br />

der Eigentümer einer Sache weitgehend mit der Sache nach Belieben<br />

verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen, soweit<br />

nicht das Gesetz und Rechte Dritter entgegenstehen. Das<br />

Recht des Eigentümers eines Grundstückes erstreckt sich dabei auf<br />

den Raum über der Oberfläche und den Erdkörper unter der Oberfläche.<br />

Das Fischereirecht ist ein elementarer Bestandteil dieses „beliebigen<br />

Eigentümerverfahrens“ und ein direktes Resultat des Gewässergrundstückseigentums.<br />

Es umfasst die beim Eigentümer jedes<br />

Gewässergrundstückes liegende Befugnis zum Fang und zur Aneignung<br />

von in diesen Gewässergrundstücken lebenden Fischen,<br />

17


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

zu denen im überwiegenden rechtlichen Sinn auch deren Laich,<br />

Neunaugen einschließlich deren Larven, zehnfüßige Krebse, Muscheln<br />

und Fischnährtiere gehören. (Landesrechtliche Abweichungen<br />

von dieser allgemeinen Befugnisregelung sind zu beachten: In<br />

Niedersachsen umfasst das Fischereirecht gem. § 1 Nds.FischG<br />

nur Fische und Krebse der fischereiwirtschaftlich nutzbaren Arten.)<br />

Dieses „Eigentumsfischereirecht“ ist untrennbar mit dem Gewässergrundstück<br />

verbunden und wird somit durch das GG und BGB geschützt.<br />

Eine ebenso eigentumsgleiche Stellung weisen die in landesrechtlich<br />

unterschiedlichem Maß existierenden, selbständigen,<br />

grundstücksbelastenden „dinglichen“ Fischereirechte auf.<br />

Basierend auf dieser Rechtslage existieren somit an allen ständig<br />

oder zeitweilig in Betten stehenden oder fließenden Gewässern den<br />

jeweiligen Inhabern zustehende fischereiliche Nutzungsrechte. Deren<br />

Ausübung ist weder ein „Jedermannsrecht“, das jeder Mensch<br />

ohne Voraussetzungen ausüben kann, noch unterliegen sie dem<br />

allgemeinen Anlieger- oder Gemeingebrauch von Gewässern.<br />

Gemäß § <strong>14</strong> Abs. 2 GG erwächst aus dem Eigentum aber auch eine<br />

Verpflichtung: „Eigentum verpflichtet.“<br />

Die Umsetzung dieser Eigentumsverpflichtung in der fischereilichen<br />

Gewässernutzung ist die Pflicht zur fischereilichen Hege. Nach allgemeiner<br />

Definition der Landesfischereigesetze umfasst fischereiliche<br />

Hege die Pflicht zum Aufbau und die Erhaltung eines der Größe<br />

und der Art des Gewässers entsprechenden artenreichen, heimischen<br />

und ausgeglichenen Fischbestandes, den Schutz der Bestände<br />

und den Schutz der Lebensräume der Fische (siehe<br />

www.vdff-fischerei.de /Hege in den LFischG).<br />

Bezeichnenderweise enthält die deutsche Fischereigesetzgebung<br />

keine zwingende Verpflichtung zum Erhalt natürlicher Fischbestände<br />

und berücksichtigt damit die künstliche Entstehung vieler Gewässer<br />

(Bergbaufolgegewässer, Teiche, Abgrabungsgewässer, Kanäle,<br />

Meliorationsgräben) und die vom Menschen verursachten<br />

starken Veränderungen ehemals natürlicher Gewässer (Schifffahrtsstraßen,<br />

Stauräume), in denen es keine natürlichen Fischbestände<br />

gibt oder heute nach der Veränderung durch den Menschen<br />

nicht mehr geben kann. Die Fischereigesetzgebung folgt dem<br />

Grundsatz:„Der Fischbestand folgt dem Gewässerzustand und ist<br />

daran anzupassen.“<br />

18


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Eine an die Besonderheiten der jeweiligen Gewässerlebensräume<br />

angepasste Hege des Fischbestandes ist somit die wesentliche<br />

Verantwortung der Fischereirechtsinhaber.<br />

Ein wichtiges Mittel zur Umsetzung und Wahrnehmung dieser Verantwortung<br />

kann der Besatz mit Fischen sein.<br />

Dies heißt aber keinesfalls, dass eine grundsätzliche Pflicht zum<br />

Besetzen besteht: Soweit ein Fischbestand bereits dem Gewässer<br />

angepasst ist und mit den abiotischen Gewässerkriterien (Größe,<br />

Morphologie, Bonität u.a.) übereinstimmt, also ein weitgehend natürliches<br />

Gewässer z.B. auch einen weitgehend natürlichen bzw.<br />

naturnah strukturierten, reproduzierenden Fischbestand aufweist,<br />

sollte der Eingriff des Fischereiberechtigten durch Besatz unterbleiben<br />

und sich auf die Beobachtung von Abweichungen und Entwicklungen<br />

beschränken. Entscheidend für das Besatzerfordernis ist also,<br />

inwieweit vor dem Hintergrund des aktuellen Gewässerzustandes<br />

der tatsächliche Fischbestand vom Hegeziel eines gewässerangepassten<br />

Fischbestandes abweicht. Die Theorie in die <strong>Praxis</strong><br />

umzusetzen fällt jedoch häufig schwer, da oftmals keine ausreichende<br />

Datengrundlage für ein abschließendes Urteil vorliegt.<br />

Neben diesem gesetzlichen Anpassungsbedarf verdeutlicht insbesondere<br />

auch der Erkenntnisfortschritt aus der Umsetzung der<br />

Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU-WRRL) einen<br />

Handlungsbedarf: Deren erklärtes Ziel ist es, die Oberflächenwasserkörper<br />

(Fließ- und Standgewässerkörper) im Gemeinschaftsgebiet<br />

bis zum Jahre 2015 in einen guten ökologischen Zustand, bewertet<br />

nach den Kriterien Gewässergüte, Gewässerbiologie (hier die<br />

Fischfauna, Makroinvertebraten, Wasserpflanzen, Plankton), Gewässerstruktur<br />

und Schadstoffe zu überführen.<br />

Die Ergebnisse der 2005 mit der Meldung an die EU abgeschlossenen<br />

ersten bundesweiten Erhebung des ökologischen Gewässerzustandes<br />

(2000 - 2004) verdeutlichen, dass ca. 61 % der bundesweit<br />

untersuchten Fließgewässer den guten ökologischen Zustand ohne<br />

weitere Maßnahmen wahrscheinlich nicht erreichen. Bei etwa 24 %<br />

besteht hier Unsicherheit und nur bei etwa 15 % werden die Zielvorstellungen<br />

zu erlangen sein. Von den Standgewässern könnten<br />

wahrscheinlich 38 % den guten ökologischen Zustand erreichen.<br />

Bei einer hohen Anzahl der bewerteten Wasserkörper ist neben anderen<br />

Bewertungskriterien auch der ermittelte Zustand der Fisch-<br />

19


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

fauna für die Einschätzung „Zielerreichung unwahrscheinlich“ verantwortlich.<br />

Selbst wenn im Rahmen der Umsetzung der EU-WRRL die wasserwirtschaftlichen<br />

Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur<br />

(Habitate, Durchgängigkeit) wirksam werden und die Zielerreichung<br />

guter ökologischer Fischbestandszustand ermöglichen<br />

sollten, bleibt eine darauf folgende Eigenanpassung der Fischbestände<br />

(z.B. natürliche Rückbesiedlung verschollener Arten) fraglich.<br />

Eine fischereiliche Initialanpassung der Fischbestände an die<br />

verbesserten Gewässerstrukturen durch Besatz kann im Einzelfall<br />

nach Prüfung durchaus geboten sein.<br />

3.2. Länder- und bundesrechtliche Regelungen für<br />

den Fischbesatz<br />

Die fischereiliche Hege als Funktion des Fischereirechts umfasst<br />

auch das Recht zum Einbringen von Fischbesatz. <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

als Bestandteil der Fischhege und des Fischartenschutzes dürfen<br />

jedoch nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben erfolgen.<br />

Einschlägige Regelungen zum Fischbesatz finden sich insbesondere<br />

in den Landesfischereigesetzen und den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen<br />

(Fischereiverordnungen), die derzeit bei 16<br />

Bundesländern ohne Rahmengesetz des Bundes eine erhebliche<br />

Bandbreite von unterschiedlichen Besatzregelungen enthalten (z. B.<br />

Genehmigungsvorbehalte, Besatzverbote). Daneben können im Zusammenhang<br />

mit <strong>Besatzmaßnahmen</strong> auch andere Rechtsbereiche<br />

betroffen sein (z. B. Naturschutzrecht, Tierschutzrecht).<br />

Ein einheitliches und klar geregeltes Fischbesatzrecht gibt es in<br />

Deutschland somit nicht (vgl. Anhang Nr. 1).<br />

Da das Recht zur Ausübung der Fischerei und die gesetzliche Hegepflicht<br />

dem jeweiligen Fischereiberechtigten obliegen, besitzt dieser<br />

i. d. R. auch die ausschließliche Befugnis zum Fischbesatz.<br />

Durch Verpachtung können jedoch Rechte und Pflichten übertragen<br />

werden.<br />

Im Falle von Genehmigungsvorbehalten oder –pflichten für das<br />

Aussetzen einer bestimmten Art obliegt die abschließende und entscheidende<br />

<strong>fachliche</strong> Beurteilung jedoch immer der zuständigen<br />

Genehmigungsbehörde (i. d. R. Fischereibehörde, in einigen Bun-<br />

20


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

desländern auch im Einvernehmen mit der zuständigen Naturschutzbehörde)<br />

und nicht dem Fischereiberechtigten oder dessen<br />

Pächter.<br />

Heimische oder gebietsfremde Fischart – das ist hier die Frage!<br />

Es gibt zahlreiche Beispiele dafür, dass das aktive Einsetzen oder<br />

passive Einschleppen von gebietsfremden Tieren in der Vergangenheit<br />

in Ökosystemen zu Beeinträchtigungen der natürlichen Lebensgemeinschaften<br />

und zu erheblichen Problemen für die dort ehemals<br />

heimischen Tierarten geführt hat. Dies gilt insbesondere für<br />

hoch spezialisierte, endemische Arten. Nach den Definitionen des<br />

Naturschutzes (BfN 2005) werden gebietsfremden Tiere als Archäobiota<br />

bezeichnet, wenn sie vor <strong>14</strong>92, dem Jahr der Entdeckung<br />

Amerikas, eingebracht wurden (z. B. Karpfen Cyprinus carpio in<br />

Norddeutschland). Unter den Neozoen, d. h. den nach <strong>14</strong>92 eingeführten<br />

und etablierten gebietsfremden Tieren sind insbesondere<br />

die so genannten invasiven Neozoen bedeutsam, da sie nachgewiesenermaßen<br />

ökologische Schäden verursachen (z. B. Wollhandkrabbe<br />

Eriocheir sinensis).<br />

Das Einbringen gebietsfremder Arten zählt weltweit zu den Hauptgefährdungsursachen<br />

von Süßwasserfischen und ist bei mehr als<br />

50 % der Fischarten für deren Veränderung oder gar Aussterben<br />

zumindest mitverantwortlich (Harrison & Stiassny 1999; zit. in<br />

Stiassny 2002). Neben einer Verdrängung der einheimischen Arten<br />

ist beim Besatz mit Fischen standortfremder Herkunft zu befürchten,<br />

dass durch Einkreuzung ans Biotop angepasste und spezialisierte<br />

Populationen verändert werden und verloren gehen (AGR 2005).<br />

Das Wissen über solche Prozesse ist allerdings besonders für die<br />

Verhältnisse in Mitteleuropa vielfach unzureichend.<br />

Die Unterzeichner des Übereinkommens über die biologische Vielfalt<br />

vom 5. Juni 1992 in Rio de Janeiro (Convention on Biological<br />

Diversity - CBD), zu der auch die Bundesrepublik Deutschland zählt,<br />

haben sich vor dem Hintergrund dieser Problematik verpflichtet, geeignete<br />

Maßnahmen zu treffen, um die Gefahren einer Verfälschung<br />

der Tier- oder Pflanzenwelt der Mitgliedstaaten durch Ansiedlung<br />

und Ausbreitung von Tieren und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren.<br />

In Deutschland sind die dafür gültigen gesetzlichen<br />

Rahmenbestimmungen im Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege<br />

(Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) vom 25.<br />

21


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

März 2002 (BGBl. I S. 1193) geregelt, das auf Fische anzuwendende<br />

Definitionen heimischer und gebietsfremder Arten enthält.<br />

Das Bundesnaturschutzgesetz enthält in § 10 Abs. 2 Ziff. 5<br />

BNatSchG die Begriffsdefinition der heimischen Tierarten und verbietet<br />

somit gemäß § 5 Abs. 6 BNatSchG auch bei der fischereilichen<br />

Nutzung den Besatz von Gewässern mit nicht heimischen<br />

Tierarten grundsätzlich. Ausnahmen von diesem Grundsatz können<br />

in den Ländern bei Fischzuchten und Teichwirtschaften der Binnenfischerei<br />

zulässig sein (Fischer-Hüftle et al. 2003: Erl. 56 zu § 5 Abs.<br />

6 BNatSchG).<br />

Eine „heimische Art“ ist danach eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart,<br />

die<br />

a) ihr Verbreitungsgebiet oder regelmäßiges Wanderungsgebiet<br />

ganz oder teilweise im Inland hat oder in geschichtlicher Zeit hatte<br />

oder<br />

b) auf natürliche Weise in das Inland ausdehnt.<br />

Als heimisch gilt eine wild lebende Tier- oder Pflanzenart auch,<br />

wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte<br />

Tiere oder Pflanzen der betreffenden Art im Inland in freier<br />

Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als<br />

Population erhalten (§ 10 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG).<br />

Diese sehr großzügige Definition heimischer Fischarten in Verbindung<br />

mit den politischen Begriff „Inland“, unter dem bei einem Bundesgesetz<br />

das gesamte Territorium der BRD zu verstehen wäre, erklärt<br />

somit alle in Deutschland heute außerhalb von Fischzuchtanlagen<br />

und Teichwirtschaften („in ihrem heutigen Verbreitungs- oder<br />

Wandergebiet“) lebenden oder sich wild vermehrenden Fischarten,<br />

also auch den Aal in der Donau, den Karpfen, die Regenbogenforelle,<br />

den Bachsaibling, den Zwergwels, den Kamberkrebs u.a. unabhängig<br />

von ihrer Herkunft zu heimischen und damit formal zum Besetzen<br />

zulässige Fischarten. Diese Definition der heimischen Arten<br />

ist also für die Beurteilung der prinzipiellen fischereiökologischen /<br />

zoogeographischen Eignung einer Fischart für ein bestimmtes Gewässer<br />

ungeeignet.<br />

Bei geplanten <strong>Besatzmaßnahmen</strong> bzw. dem Ansiedeln von Fischarten<br />

ist es vor dem Hintergrund der rahmenrechtlichen Vorgaben des<br />

BNatSchG darüber hinaus entscheidend, ob die fraglichen Fischarten<br />

bzw. Besatzfische zwar als heimisch, aber trotzdem als gebietsfremd<br />

einzustufen sind.<br />

22


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Als gebietsfremd gilt eine wildlebende Tier- oder Pflanzenart im Sinne<br />

von § 10 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG dann, wenn sie in dem betreffenden<br />

Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr als 100 Jahren<br />

nicht mehr vorkommt. Gemäß Kommentar zum BNatSchG orientiert<br />

sich der Begriff „Gebiet“ dabei nicht nach Verwaltungsgrenzen, sondern<br />

nach naturschutz<strong>fachliche</strong>n Kriterien. Da sich der Begriff der<br />

Art gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 4 BNatSchG auch auf Unterarten und<br />

Teilpopulationen bezieht, können auch Unterarten oder Teilpopulationen<br />

einer Art, die als Ganzes nicht gebietsfremd ist, in einem<br />

ganz bestimmten Gebiet gebietsfremd sein. Damit soll gewährleistet<br />

werden, dass die innerartliche Vielfalt erhalten bleibt (vgl. Fischer-<br />

Hüftle et al., 2003: Erl. 55 zu § 10 Abs. 2 Nr. 6 BNatSchG).<br />

Die Gemeinsamkeit im Bewertungsmaßstab für heimische/nicht<br />

heimische und gebietsfremde/nicht gebietsfremde Arten besteht lediglich<br />

darin, dass beide wild lebende Arten, also außerhalb von<br />

Fischzucht- und Wirtschaftsanlagen in sog. offenen Gewässern lebende<br />

und sich selbst erhaltende Fischarten, sein müssen.<br />

Der Unterschied im Bewertungsmaßstab besteht darin, dass für die<br />

Bewertung der Gebietsfremdheit zusätzlich das Vorkommensgebiet<br />

nur naturschutzfachlich bzw. zoogeografisch (Gewässer oder Einzugsgebiet<br />

unabhängig von politischen Grenzen oder Verwaltungsgrenzen)<br />

und ein ausschließender Zeithorizont von rückwirkend 100<br />

Jahren zu betrachten ist.<br />

Eine darauf basierende Betrachtung der bisher in Deutschland wild<br />

vorkommenden Fischarten würde somit nicht nur die seit ca. 50<br />

Jahren eingeführten asiatischen Pflanzenfresser generell für gebietsfremd<br />

erklären, sondern zumindest für einige zoogeographisch<br />

abgrenzbare Vorkommensgebiete (Gewässer, Einzugsgebiete)<br />

auch die als heimisch geltenden, eingebürgerten Neozoen wie Regenbogenforelle,<br />

Kamberkrebs, Bachsaibling, Aal in der Donau<br />

(„nicht in der freien Natur vorkommend“) als gebietsfremd deklarieren.<br />

Mit Gültigkeit des BNatSchG steht der Besatz derartiger gebietsfremder<br />

Arten unter einem behördlichen Genehmigungszwang. Eine<br />

Genehmigung zur Ansiedlung von als gebietsfremd eingestuften Arten<br />

wäre nach § 41 Abs. 2 Satz 3 BNatSchG zu versagen. Sinn und<br />

Zweck der Regelung ist, die gewachsene genetische Vielfalt zu erhalten<br />

und den ungestörten Ablauf des Evolutionsprozesses zu sichern<br />

(Fischer-Hüftle et al. 2003: Erl. 12 zu § 41 Abs. 2 BNatSchG).<br />

23


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Dem gegenüber stellt § 41 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BNatSchG das Ansiedeln<br />

von dem Fischereirecht unterliegenden Tieren nicht gebietsfremder<br />

Arten von der artenschutzrechtlichen Genehmigung frei, d.<br />

h. <strong>Besatzmaßnahmen</strong> sind von dem Erfordernis einer naturschutzrechtlichen<br />

Genehmigung auszunehmen.<br />

In Schutzgebieten sind zusätzlich die speziellen Regelungen in<br />

Schutzgebietsverordnungen sowie Anforderungen des Schutzgebietsnetzes<br />

NATURA 2000 zu beachten, z. B. hinsichtlich der Ausbringung<br />

von Fischen in Natura 2000-Gebieten, die im Schutzzweck<br />

auf bestimmte Fischarten abstellen (Fischer-Hüftle et al. 2003: Erl.<br />

22 zu § 41 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BNatSchG). In diesen Gebieten ist<br />

für <strong>Besatzmaßnahmen</strong>, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen<br />

oder im Rahmen von (nach einzelnen Landesfischereigesetzen<br />

vorgesehenen und zu genehmigenden) Hegeplänen erfolgen,<br />

einer Vorprüfung auf „FFH-Verträglichkeit“ durchzuführen (Art. 6<br />

FFH-RL, § 35 Nr. 2 in Verb. mit § 34 BNatSchG bzw. entsprechende<br />

Untersetzung in den Ländernaturschutzgesetzen). Sofern das<br />

Besatzvorhaben festgelegte Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „erheblich“<br />

beeinträchtigen könnte, ist eine formelle Verträglichkeitsprüfung<br />

durchzuführen (EUGH-Urteil RS C 127/02). Somit ist die<br />

FFH-RL in jedem Fall auch bei Fischbesatz zu beachten!<br />

Die rahmenrechtliche Vorschrift des § 41 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG<br />

verpflichtet die Länder, durch geeignete Maßnahmen die Gefahren<br />

einer Verfälschung u. a. der Tierwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung<br />

von Tieren gebietsfremder Arten abzuwehren.<br />

Somit regelt das BNatSchG die Problematik des Fischbesatzes<br />

nicht abschließend, sondern stellt für die Beurteilung der Zulässigkeit<br />

lediglich den äußeren Rahmen dar.<br />

Die konkrete Umsetzung dieser Regelung ist, soweit sie sich auf<br />

Tiere bezieht die dem Fischereirecht unterliegen, durch das Fischereirecht<br />

des jeweiligen Bundeslandes zu erfüllen und den jeweiligen<br />

Fachgesetzen, den Landesfischereigesetzen als „Lex speziales“<br />

vorbehalten.<br />

Konkretere, naturschutzgesetzkonforme oder die Vorgaben des<br />

BNatSchG verschärfende Besatzvorgaben für heimische und gebietsfremde<br />

Fische sind jedoch selten und enthalten zumeist direkte<br />

Besatzverbote als den stärksten gesetzlichen Eingriff in die Hoheit<br />

der Fischereiberechtigten.<br />

24


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

In einigen Landesfischereigesetzen wurden z. B. Regelungen zur<br />

Zulässigkeit von gewissen <strong>Besatzmaßnahmen</strong> (Regenbogenforelle:<br />

Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen, Schleswig-<br />

Holstein) oder zur Eignung einiger Herkünfte der Satzfische aufgenommen<br />

(z. B. Bayern, § 19 Abs. 1 Satz 3 AVFiG: Besatz muss aus<br />

Beständen oder Nachzuchten erfolgen, die dem zu besetzenden<br />

Gewässer möglichst nahe zugeordnet werden können; Baden-<br />

Württemberg, § 8 Abs. 2 LFischVO: Fischarten der Gewässersysteme<br />

Donau und Rhein, die im jeweils anderen Gewässersystem<br />

natürlicherweise nicht vorkommen, dürfen nur in ihrem angestammten<br />

Gewässersystem […] ausgesetzt werden ) (vgl. Tab.1 im Anhang).<br />

Damit stellen die Landesgesetzgeber teilweise bereits den Besatz<br />

bestimmter Fischarten und Herkünfte im Sinne des BNatSchG in<br />

unterschiedlich starker Weise unter ein Verbot, eine behördliche Erlaubnispflicht,<br />

einen Verbotsvorbehalt oder eine Genehmigungspflicht.<br />

Auch das Aussetzen gentechnisch veränderter Fischarten<br />

unterliegt einer gewissen Bandbreite der Zulässigkeit vom generellen<br />

Verbot bis zur Zulässigkeit in Aquakulturanlagen bzw. Genehmigungsvorbehalten<br />

nach Gentechnikgesetz.<br />

In Ansätzen wird so dem Sachverhalt Rechnung getragen, dass eine<br />

in der politischen Einheit eines Bundeslandes unstrittig „heimische“<br />

Fischart in den zoogeographischen Grenzen ihres heutigen<br />

Verbreitungs- und Wandergebietes, eines Einzugsgebietes, einer<br />

Fischereiregion oder eines bestimmten Gewässers aber durchaus<br />

gebietsfremd und somit nicht besatzfähig sein kann!<br />

Trotz dieser landesrechtlichen Einzelvorgaben finden die für eine<br />

gute fischerei<strong>fachliche</strong> Besatzpraxis entscheidenden Bewertungskriterien<br />

„nicht gebietsfremder und damit standortgerechter Fischbesatz“<br />

und „genetische Vielfalt innerhalb der Arten“ in den Landesfischereigesetzen<br />

bisher keine umfassende Umsetzung.<br />

Strubelt (2002) bemerkt zu Recht, dass der Begriff „gebietsfremd“<br />

im Fischereirecht bisher nicht enthalten ist (Ausnahme: VO Hessen<br />

vom 27.10.2002), in der <strong>Praxis</strong> jedoch bislang allerdings enger gesehen<br />

wurde als die Definition im BNatSchG; zudem stehe es noch<br />

offen, wie er nun zur Umsetzung des BNatSchG in das Fischereirecht<br />

eingeführt wird.<br />

Entscheidend für den unzureichenden Stand der bisherigen Anpassung<br />

landesfischereigesetzlicher Regelungen an die geltenden<br />

25


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Normen des novellierten BNatSchG ist unzweifelhaft der frühere<br />

Entstehungszeitpunkt der Landesfischereigesetze. Die erforderliche<br />

Anpassung fischergesetzlicher Regelungen kann nur als zeitlich dynamischer<br />

Prozess erfolgen.<br />

3.3. Umsetzung in die <strong>Praxis</strong><br />

Für die fischereiliche <strong>Praxis</strong> stellt sich also die grundsätzliche Frage:<br />

Ist eine Art heimisch und ist das Besatzmaterial als gebietsfremd<br />

einzustufen?<br />

Diese vom BNatSchG im Detail nicht näher definierte Frage der<br />

konkreten Standortgerechtigkeit und der genetischen Eignung des<br />

Besatzmaterials für das fragliche Gewässer muss also immer im<br />

Einzelfall entschieden werden.<br />

Dass die Landesfischereigesetze keine weiterführenden Regelungen<br />

enthalten, resultiert aus der Vielfalt an unterschiedlichen Lebensräumen,<br />

Gewässertypen und –zuständen und einer sich daraus<br />

ergebenden Vielzahl von nicht vorauszusehenden Möglichkeiten<br />

für eine standortgerechte Anpassung eines Fischbestandes im<br />

Einzelfall. Eine umfassende gesetzliche Regelung im Sinne einer<br />

verbindlichen Vorgabe ist vor diesem Hintergrund nahezu unmöglich<br />

und wegen des hohen bürokratischen Regelungsbedarfes staatlicherseits<br />

weder nachvollziehbar noch gewollt.<br />

Hierin liegt der wesentliche Grund, dass Hegepflicht und die damit<br />

zwingend verbundene Besatzbefugnis nicht in der Hand staatlicher<br />

Einrichtungen liegen, sondern in der Person des Hegepflichtigen<br />

personifiziert sind. Dieser hat zur Wahrnehmung seiner Pflicht auch<br />

ein ausschließliches Besatzrecht, das mit dem Abschluss eines<br />

Pachtvertrages (vorbehaltlich abweichender landesrechtlicher Normen)<br />

mit der Hegepflicht auch zwingend auf den Fischereipächter<br />

übergeht. Dagegen wird mit einer Angelerlaubnis nur ein zeitlich befristetes<br />

Fangrecht ohne Hegepflicht weitergegeben, so dass ein Erlaubnisscheininhaber<br />

nicht zum Besatz berechtigt ist.<br />

Ob ein beabsichtigter Besatz mit einer Fischart, die keinem landesrechtlichen<br />

Verbot oder Genehmigungsvorbehalt unterliegt und damit<br />

frei zulässig wäre, nach den vorstehend genannten naturschutzrechtlichen<br />

Gesetzesnormen ebenfalls zulässig und angemessen<br />

ist, lässt sich für den Fischereirechtsinhaber oder Pächter meist<br />

nicht ohne weiteres beurteilen:<br />

26


Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Bei Regenbogenforelle, Bachsaibling und Karpfen handelt es nach<br />

den Definitionen des § 10 Abs. 2 Nr. 5 BNatSchG also zweifellos<br />

um heimische Fischarten. Die Frage, ob diese Fischarten oder auch<br />

Satzfische von bereits vorhandenen Arten (z. B. zur Bestandsstützung<br />

nachgesetzte Bachforellen) im fraglichen Gewässer als gebietsfremd<br />

einzustufen wären, lässt sich dagegen nicht immer eindeutig<br />

beantworten, da der Begriff „gebietsfremd“ nicht allgemein<br />

gültig juristisch zu klären ist. Die Beantwortung der Frage ist vielmehr<br />

abhängig vom jeweiligen Bezugsraum, dem „Gebiet“, das vor<br />

dem Hintergrund widerstreitender Interessen zwischen Fischerei<br />

und Naturschutz sowie unter Berücksichtigung von Mobilität und<br />

Ausbreitung schon im Gewässersystem vorhandener Fische der<br />

gleichen Art unterschiedlich definiert werden kann. Zudem liegen<br />

sicherlich nur in Ausnahmefällen Untersuchungen vor, die gesicherte<br />

Aussagen zur genetischen Distanz zwischen im Gebiet bereits<br />

vorkommenden Fischen und potenziellen Besatzfischen zulassen.<br />

Hier sind pragmatische Lösungen gefordert, die sowohl dem Fischartenschutz<br />

als auch den Erfordernissen der fischereilichen <strong>Praxis</strong><br />

gerecht werden. Die Kompetenz zur abschließenden Klärung der<br />

Frage nach der „Gebietsfremdheit“ vor dem Hintergrund eines geplanten<br />

Fischbesatzes sollte daher bei der für das Gebiet ganzheitlich<br />

hegepflichtigen Fischerei (hegepflichtige Fischereirechtsinhaber<br />

und Pächter) in Zusammenarbeit mit der Fischereiverwaltung liegen.<br />

Vor dem Hintergrund der Vielzahl von jährlich durchgeführten<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> sollte darüber hinaus auch ein damit verbundener<br />

Verwaltungsaufwand so gering wie möglich sein.<br />

Eine weitere Alternativlösung stellt die in einigen Länderfischereigesetzen<br />

(z. B. Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein) verankerte<br />

Pflicht zur Erstellung von Hegeplänen inklusive Angaben zu den<br />

geplanten <strong>Besatzmaßnahmen</strong> dar, die von den Fischereibehörden<br />

genehmigt werden müssen. Allerdings finden sich nicht nur in den<br />

meisten Länderfischereigesetzen keine näheren Regelungen zur<br />

Bewertung der Gebietsfremdheit, auch den fischereilichen Genehmigungsbehörden<br />

stehen bisher keine Bewertungskriterien zur Verfügung.<br />

Bis dahin obliegt die Entscheidung bezüglich einer in Frage<br />

stehenden „Gebietsfremdheit“ weiterhin der Eigenverantwortung der<br />

Hegepflichtigen, zu deren Qualifizierung diese Broschüre dienen<br />

soll.<br />

Die im klassischen Naturschutz weit verbreitete und vielfach in öffentlichen<br />

Diskussionen geäußerte Ansicht, dass Besatz als Maß-<br />

27


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

nahme der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung oder des<br />

Fischartenschutzes im Zweifel mehr Schaden verursacht als Nutzen<br />

bringt und daher generell abzulehnen ist, muss widersprochen werden.<br />

In einer dicht besiedelten Kultur- und Industrielandschaft mit sich<br />

ständig ändernden Umwelt- und Gewässerrahmenbedingungen ist<br />

es fachlich unmögliche und rechtswidrig (da hegepflichtwidrig),<br />

Fischbestände dauerhaft „Sich-Selbst-zu-Überlassen“, da in ähnlicher<br />

Weise wie durch fehlerhaften Besatz Schäden in den Biozönosen<br />

eintreten können. Dies gilt auch für Gewässer, die innerhalb<br />

von Naturschutzgebieten liegen oder diese durchqueren. Hier kann<br />

ein Fischereiverbot z. B. dazu führen, dass ein Fischsterben mangels<br />

Kontrolle überhaupt nicht bemerkt wird. Die Überwachung und<br />

gegebenenfalls das steuernde Eingreifen des fachkundigen Menschen<br />

in die Fischbestände kann deshalb insbesondere in stark überformten<br />

Biotopen erforderlich bleiben. Auch die zu den Aufgaben<br />

des Artenschutzes zählende Wiedereinbürgerung zwischenzeitlich<br />

lokal ausgestorbener Fischarten und die Ansiedlung von Tieren und<br />

Pflanzen verdrängter wild lebender Arten in geeigneten Biotopen<br />

innerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes nach § 39 Abs. 1<br />

Satz 2 Nr. 3 BNatSchG wäre vielfach ohne Besatz nicht möglich.<br />

Hier sei z. B. an den Initialbesatz von Kleinfischen oberhalb unpassierbarer<br />

Querbauwerke, die eine natürliche Wiederausbreitung<br />

nach totalem Fischsterben verhindern, erinnert.<br />

Allerdings wird der besetzende Fischereirechtsinhaber oder Pächter<br />

seiner hohen Verantwortung nur dann gerecht und vermeidet Schaden,<br />

wenn die <strong>Besatzmaßnahmen</strong> rechtskonform und sachkundig<br />

im Sinne der dargestellten fischereirechtlichen und naturschutzrechtlichen<br />

Normen durchführt werden.<br />

28


Ökologische Voraussetzungen<br />

4. Voraussetzungen und Auswirkungen<br />

4.1 Ökologische Voraussetzungen<br />

Für die Entscheidung zur Durchführung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sowie für deren konkrete Planung ist es unerlässlich, den Typ und<br />

Zustand des betreffenden Gewässers sowie den darin enthaltenen<br />

Fischbestand in seiner Qualität und Quantität möglichst genau zu<br />

erfassen und zu bewerten.<br />

Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei, ob es sich um ein Stand-<br />

oder Fließgewässer bzw. ein künstlich entstandenes Gewässer<br />

handelt.<br />

Die Gewässer werden v.a. durch folgende Aspekte geprägt: Zeitpunkt<br />

und Ursache der Entstehung (Genese), geografische und<br />

Höhenlage, geologischer Hintergrund und Zusammensetzung der<br />

Sohlsubstrate, Morphologie (Fläche, Tiefe, Uferneigung, Becken-<br />

und Buchtenbildung), Gefälle und Strömung, Einzugsgebietsgröße<br />

und –strukturierung sowie Nutzungsverhältnisse im Gewässer und<br />

Umland. Abhängig von den sich daraus ergebenden Bedingungen<br />

verfügen die Gewässer über entsprechende chemisch-physikalische<br />

Eigenschaften (v.a. Temperatur, Sauerstoffgehalt, pH-Wert, Leitfähigkeit,<br />

Karbonatgehalt) sowie Nährstoffgehalte (Trophie).<br />

Diese spezifischen Eigenschaften prägen das Maß der Bioproduktion<br />

sowie die Ausbildung spezieller Gesellschaften von Phytoplankton,<br />

submerser und emerser Vegetation, Zooplankton, Makrozoobenthos<br />

und Fischen, welche über sehr enge ökologische Beziehungen<br />

miteinander verflochten sind (z.B. Nahrungsketten, Symbiosen).<br />

Finden innerhalb des jeweiligen Gewässersystems Veränderungen<br />

statt oder werden Eingriffe vorgenommen, dann haben diese<br />

direkt oder indirekt Auswirkung auf alle trophischen Bereiche und<br />

so auch auf die Fischfauna.<br />

In künstlich entstandenen Gewässern laufen ähnliche Prozesse ab.<br />

Ihre Typisierung ist jedoch sehr schwer, weil durch das menschliche<br />

Wirken oft stark variierende Bedingungen auftreten (z.B. kurzfristige<br />

Wechsel in Größe, Tiefe, Trophie oder Strömung, Eindrift oder Zuwanderung<br />

rheophiler oder limnischer Arten). Jedes künstlich entstandene<br />

Gewässer sollte daher unter Berücksichtigung des jeweiligen<br />

Bewirtschaftungszwecks gesondert betrachtet werden.<br />

29


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Standgewässer<br />

Bei den stehenden Gewässern unterscheidet man natürlich entstandene<br />

Seen, Weiher und Tümpel. Weiher und Tümpel sind im<br />

Vergleich zu Seen sehr klein und flach, wobei Tümpel sogar zeitweise<br />

austrocknen können. Talsperren, Staubecken, Teiche sowie<br />

Restgewässer (z.B. Kiesgruben bzw. Baggerseen, Steinbrüche,<br />

Bergbaurestgewässer) sind künstlich entstanden und tragen ebenfalls<br />

meist den Charakter von Standgewässern.<br />

Auf Grundlage festgestellter Ähnlichkeiten der Gewässer wurden<br />

bereits frühzeitig fischereibiologische sowie hydrobiologische Seentypen<br />

klassifiziert, die im wesentlichen noch heute Gültigkeit haben<br />

(u.a. Bauch 1954; Müller 1963; Müller 1987; Schäperclaus 1927;<br />

Seligo 1926; Struck 1915; Thienemann 1921; Wundsch 1927).<br />

Die fischereibiologischen Typisierungen basieren unter Berücksichtigung<br />

der Ökoregion (z.B. Hochgebirge, Gebirge, Vorgebirge, Tiefland<br />

oder Küste) auf der jeweiligen Gewässermorphologie und<br />

Hauptfischart, wobei auch wesentliche Begleitarten Beachtung finden<br />

(Tab. 1).<br />

Der Charakter jedes Gewässers wird über seine maximale Tiefe<br />

sowie Fläche, Form und Anbindung geprägt. Insbesondere die Tiefe<br />

bestimmt in Relation zur Fläche über die Häufigkeit der Durchmischung<br />

(mono-, di- bzw. polymiktisch) bzw. die Ausbildung der<br />

Temperatursprungschicht (Ventz 1974). Durch die Schärfe der<br />

Schichtung bzw. Intensität der Durchmischung wird die biologische<br />

Produktivität des Gewässers geprägt (Barthelmes 1981).<br />

Aktuelle Typisierungen weisen verschiedene Arten geschichteter<br />

und ungeschichteter Seen aus, die auf den Ökoregionen, dem<br />

Kalkgehalt sowie der Größe des Einzugsgebiets basieren und durch<br />

entsprechend spezifische Fischgemeinschaften geprägt werden<br />

(Mathes et al. 2002; Mehner et al. 2004b).<br />

Weitere Faktoren, die auf die Fischartengemeinschaften der Gewässer<br />

wirken können, sind u.a. Uferstruktur, Röhrichtausbildung,<br />

Untergrund, Umlandsituation und Nutzungskonflikte, welche bei<br />

entsprechender Kenntnis für Besatzentscheidungen unbedingt zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Neben den strukturellen und lagebezogenen Voraussetzungen hat<br />

der jeweilige Nährstoffgehalt (Trophie) maßgeblichen Einfluss auf<br />

die Nahrungskettenbeziehungen und die biologische Produktion des<br />

Gewässers. Über die Trophie und den mit ihr einhergehenden Gewässerbedingungen<br />

wird zum einen bestimmt, welche Arten im<br />

30


Ökologische Voraussetzungen<br />

betreffenden Gewässer nachhaltig fortkommen . Zum anderen sind<br />

natürliche Ökosysteme darauf ausgerichtet, die Stoffströme möglichst<br />

vollständig auszunutzen (ökologisches Gleichgewicht). So bilden<br />

sich auch mengenmäßig Fischbestände heraus, die i.d.R. das<br />

biologische Produktionspotenzial des Gewässers ausschöpfen. Die<br />

biologische Produktion und so auch die Fischbiomasse sind in kühlen<br />

und nährstoffarmen<br />

(oligotrophen) Seen im Vergleich zu den wärmeren und nährstoffreichen<br />

(eutrophen) Seen meist geringer.<br />

Unter biologischer Produktion versteht man den Zuwachs an Biomasse<br />

pro Jahr (Barthelmes, 1981). Dieser beträgt etwa 1/3 der<br />

Biomasse. Eine fischereiliche Nutzung ist nachhaltig, so lange sie<br />

die Produktion nicht übersteigt. Somit stellt dieser Zuwachs zugleich<br />

das maximale fischereiliche Ertragspotenzial dar. Beim fischereilichen<br />

Ertrag handelt es sich hingegen um die real erzielten Fänge im<br />

Rahmen der ortsüblichen fischereilichen Nutzung abzüglich der<br />

Aufwendungen für Besatz. Er erreicht i.d.R. nur selten das Ertragspotenzial.<br />

Ein hohes Ertragspotenzial zeigt nicht an, dass man starken<br />

Besatz tätigen kann, sondern wie hoch der fischereiliche Gesamtertrag,<br />

bezogen auf die Gewässerfläche, theoretisch sein kann.<br />

Neben der Gewässerbewertung bedarf es aber auch hinreichender<br />

Kenntnisse zum aktuellen Arteninventar (Lebensraum- und Laichplatzansprüche,<br />

arttypisches Verhalten, Schutzstatus), zur mengenmäßigen<br />

Verteilung der Arten (Räuber-Beute-Verhältnis,<br />

Wachstumsverhältnisse) sowie zu deren Möglichkeiten für eine natürliche<br />

Fortpflanzung innerhalb des Gewässers bzw. zur Erreichbarkeit<br />

von anderweitigen Laichplätzen. Vorherige Bestandserfassungen<br />

und Bestandsbewertungen (Bonitierung) durch fachkundige<br />

Personen sollten daher Grundlage jeder Besatzplanung sein. Ein<br />

Besatz mit Arten, die dem trophischen Zustand oder den strukturellen<br />

Voraussetzungen nicht entsprechen, kann dazu führen, dass<br />

sich diese Arten nicht an die jeweiligen Gewässerbedingungen anpassen<br />

können, ein schlechtes Wachstum zeigen, krank werden<br />

und/oder frühzeitig sterben. Derartige <strong>Besatzmaßnahmen</strong> wären<br />

daher sowohl ökologisch als auch ökonomisch nutzlos.<br />

Bei den künstlichen Standgewässern sollte sich der zu entwickelnde<br />

bzw. hegende Fischbestand an den Bedingungen natürlicher Gewässer<br />

gleichen Typs und gleicher Ökoregion orientieren.<br />

31


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Tab 1. :Fischereiliche Seentypen – Klassifizierung (in Anlehnung an<br />

Bauch 1963 und Mehner et al. 2004b)<br />

Fischereilicher<br />

Seentyp<br />

Saiblingsee<br />

(Salmonidensee)<br />

Coregonensee<br />

der Voralpen<br />

Norddeutscher<br />

Coregonensee<br />

Plötzensee<br />

Bleisee<br />

Hecht-Schlei-<br />

See<br />

Zandersee<br />

32<br />

Beschreibung Fischartengemeinschaft<br />

Tiefe Gebirgsseen, große und tiefe Vorgebirgsseen<br />

mit steilen Ufern und mit nur stellenweise<br />

vorhandener Ufervegetation in flachen Buchten,<br />

sehr nährstoffarm und klar, auch im Sommer am<br />

Grund sauerstoffgesättigt, Untergrund steinigkiesig<br />

Ertragspotenzial: ca. 2…10 kg/ha<br />

Tief (oft > 25 m), steile Ufer, kühles Wasser,<br />

immer noch sauerstoffreich am Grund, Untergrund<br />

kiesig - stellenweise weich, stärkere Vegetationsentwicklung<br />

an den schmalen Ufern<br />

Ertragspotenzial: ca. 5…19 kg/ha<br />

Größere Klarwasserseen (Sommersichttiefe > 5<br />

m), Tiefe > 15 m, Strukturierung wie Voralpenseen<br />

jedoch häufiger flache Buchten mit<br />

Eutrophierungserscheinungen, weniger sauerstoffreiches<br />

Tiefenwasser, Untergrund sandigschlammig,<br />

Sauerstoff kann zeitweise in Bodennähe<br />

fehlen, keine Schwefelwasserstoffbildung<br />

Ertragspotenzial: 10…50 kg/ha<br />

Gealterter norddeutscher Coregonensee, tief,<br />

sommerliche Sichttiefe 2-3 m, Untergrund überwiegend<br />

schlammig, Sauerstoff ist in der Tiefe<br />

sehr gering oder fehlt im Sommer, Schwefelwasserstoffbildung<br />

Ertragspotenzial: ca. 25…80 kg/ha<br />

Flach (5-20 m), mit weitem, flachem Ufer, sommerliche<br />

Sichttiefe ca. 1 m, im Sommer ohne<br />

Sauerstoff in der Tiefe, Schwefelwasserstoffbildung,<br />

Untergrund schlammig<br />

Ertragspotenzial: 20…100 kg/ha<br />

Flach, über große Flächen krautreich, ausgeprägte<br />

Gelegezone, relativ klares Wasser, Untergrund<br />

sandig-schlammig<br />

Ertragspotenzial: 25…120 kg/ha<br />

Flach (2-10 m), krautarm, sehr trüb, überwiegend<br />

stinkender (steriler) grober Bodenschlamm (abgestorbene<br />

Röhrichtreste), stellenweise sandigkiesige<br />

bis steinige Untergründe oberhalb sauerstofffreier<br />

Bereiche, im Sommer unterhalb von 5-<br />

6 m (manchmal auch 2-3 m) kein Sauerstoff,<br />

Schwefelwasserstoffbildung, ausgeprägte Blaualgenblüten<br />

(Oscillatoria)<br />

Ertragspotenzial: 15…25 kg/ha (Zander); gesamt:<br />

80…200 kg/ha<br />

Leitart: Seesaibling<br />

Begleitarten: Forelle, Großcoregonen,<br />

Hecht, Barsch, Elritze,<br />

Westgroppe<br />

Leitart: Großcoregonen<br />

Begleitarten: Forelle, Seesaibling,<br />

Aal, Hecht, Barsch, Blei, Plötze u.<br />

a. Cypriniden (selten), Quappe,<br />

Schmerle, Westgroppe, Zander<br />

(z.T. etabliert nach Besatz)<br />

Leitart: Kleine Maräne<br />

Begleitarten: Plötze, Großmaräne,<br />

Aal, Blei, Barsch, Hecht, Zander<br />

(z.T. etabliert nach Besatz)<br />

Leitart: Plötze<br />

Begleitarten: Blei, Güster, Rotfeder,<br />

Barsch, Aal, Hecht, Zander<br />

(selten)<br />

Leitart: Blei<br />

Begleitarten: Plötze, Barsch, Zander,<br />

Güster, Ukelei, Rotfeder,<br />

Hecht, Aal<br />

Leitart: Hecht, Schleie<br />

Begleitarten: Karausche, Rotfeder,<br />

Güster, Plötze, Barsch, Aal<br />

Leitart: Zander<br />

Begleitarten: Plötze, Ukelei, Blei,<br />

Güster, Stint, Barsch, Aal, Hecht,<br />

Kaulbarsch, Rotfeder, Moderlieschen


Ökologische Voraussetzungen<br />

Fließgewässer<br />

Man unterscheidet natürlich entstandene Fließgewässer allgemein<br />

in Rinnsal (Bächlein; < 1 m breit), Bach (bis 5 m breit), Fluss (bis<br />

100 m breit) und Strom (> 100 m breit). Sie müssen eine Mindestfließgeschwindigkeit<br />

von über 0,01-0,03 m/s aufweisen (DIN 38410,<br />

1971). Quellgräben (< 1 m breit), Gräben (bis 5 m breit) bzw. Kanäle<br />

(> 5 m breit) gelten allgemein als künstlich entstandene Fließgewässer,<br />

deren Strömungsverhältnisse aber von der jeweiligen Bewirtschaftung<br />

abhängen.<br />

Auch für Fließgewässer wurden entsprechende Klassifizierungen<br />

erarbeitet (u.a. Bauch 1954; Huet 1964; Illies 1958; Illies 1961; Illies<br />

1961; Illies & Botosaneanu 1963; Illies 1966; Lassleben 1967; Lassleben<br />

1967; Lassleben 1967; Lassleben 1967; Müller 1987;<br />

Schönborn 1992; Seligo 1926; Steinmann 1915; Thienemann<br />

1924). Unter Berücksichtigung von regionaler Lage, Größe, Gefälle,<br />

Strömung, Temperatur, Wasserqualität, Sauerstoffgehalt, Sohlsubstrat<br />

und weiteren Faktoren werden bei diesen ebenfalls die jeweiligen<br />

Haupt- und Begleitfischarten benannt (Tab. 2).<br />

In Verbindung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre<br />

2000 erarbeiteten Pottgiesser & Sommerhäuser 2004 eine neue<br />

Fließgewässertypologie. Auch diese orientiert sich v.a. an den obigen<br />

Faktoren, berücksichtigt darüber hinaus morphologische Aspekte<br />

sowie die biologischen Komponenten Makrozoobenthos, Phytobenthos,<br />

Makrophyten und die Fischfauna. Insgesamt wurden 23<br />

Fließgewässertypen beschrieben. Diese Fließgewässertypen trennen<br />

sich anhand ihrer Fischfauna jedoch nur schlecht, so dass keine<br />

Ausweisung allgemeingültiger Referenz-Ichthyozönosen auf<br />

Grundlage dieser Typologie erfolgen kann. Ergebnisse an Fließgewässern<br />

des norddeutschen Tieflandes zeigten, dass die natürlichen<br />

Ichthyozönosen durch verschiedene dieser Fließgewässertypen<br />

repräsentiert werden können bzw. dass ein Typ verschiedene<br />

Referenz-Ichthyozönosen aufweisen kann (Schaarschmidt et al.<br />

2005).<br />

Natürliche Fließgewässer-Ökosysteme werden durch ein Kontinuum<br />

geprägt, in dem sich die chemisch-physikalischen und biologischen<br />

Komponenten bedingt durch das Gefälle des Fließgewässers allmählich<br />

abändern. Hierbei wird jeder Abschnitt eines Fließgewässers<br />

vom Oberlauf her beeinflusst. Ebenso können flussaufwärts<br />

gerichtete Rückkopplungen auftreten (Schönborn 1992).<br />

33


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

In der Quellregion sind die Wassertemperatur und der Nährstoffeintrag<br />

in Fließgewässern zunächst gering sowie das Wasser klar und<br />

sauerstoffreich. Im weiteren Verlauf nehmen das Gefälle und damit<br />

die Schleppkraft des Wassers ab. Beginnend mit grobem Geröll<br />

wird das transportierbare Sohlmaterial zunehmend kleiner bis im<br />

Unterlauf die Sohle nur noch von Feinsedimenten geprägt wird. Mit<br />

der Lauflänge nehmen der Eintrag von Nährstoffen, der Transport<br />

feiner Sedimente sowie die strukturbildende Kraft des immer größer<br />

werdenden Wasserkörpers zu und die Fließdynamik ab. Das Wasser<br />

wird trüber und kann sich stärker erwärmen. Es bildet sich eine<br />

Vielzahl unterschiedlicher Strukturen und Lebensräume aus. Entsprechend<br />

der natürlichen Abfolge der Fließgewässerausbildung<br />

und den sich daraus ergebenden Bedingungen haben sich ebenfalls<br />

spezifische Artengemeinschaften, so auch bei den Fischen (Fischregionen),<br />

ausgeprägt. Diese Fischregionen weisen, bedingt durch<br />

die typspezifischen Verhältnisse, ein unterschiedliches Ertragspotenzial<br />

auf, das mit zunehmender Lauflänge bzw. Gewässergröße<br />

meist zunimmt. Von der Quelle zur Mündung gewinnt dabei die<br />

Flussaue eine zunehmende Bedeutung für den Stoffumsatz und die<br />

Biomasseproduktion. Die zahlreichen Auengewässer unterschiedlichen<br />

Anbindungsgrades (räumlich, zeitlich) und unterschiedlicher<br />

Sukzessionsstadien stellen wichtige Lebensräume für Fische dar<br />

und sind vielfach von typischen Fischgemeinschaften besiedelt, die<br />

sich deutlich von der Fischgemeinschaft im Hauptstrom unterscheiden.<br />

Von besonderer Bedeutung ist bei Fließgewässern und deren<br />

Fischzönosen vor allem die Anbindung im Gewässersystem (ökologische<br />

Durchgängigkeit bzw. Durchwanderbarkeit = Vorkommenspotenzial<br />

von Arten), die Wasserqualität, die gewässerprägende<br />

Sohlstruktur (Steine, Kies, Sand, Schlamm) sowie das Angebot an<br />

Struktur- bzw. Versteckvielfalt.<br />

Die Sohlsubstrate (v.a. Steine, Kies, Detritusansammlungen) entscheiden<br />

in Verbindung mit entsprechender Tiefen- und Strömungsvarianz<br />

über die Existenz verschiedener Fließgewässerarten<br />

(z.B. Kieslaicher), wobei hier insbesondere auch die Wasserqualität,<br />

wie z.B. der Sauerstoffgehalt im Lückensystem der Gewässersohle,<br />

den Fortpflanzungserfolg bestimmt (Ingendahl 1999). Will man kieslaichende<br />

Arten wie Lachs oder Meerforelle wieder ansiedeln, so<br />

sollte man vorab Informationen zur verfügbaren Laich- und Jung-<br />

34


Ökologische Voraussetzungen<br />

fischhabitatfläche sowie zur Wasserqualität erheben und seine Besatzpläne<br />

danach ausrichten.<br />

Einige Fließgewässerfischarten, wie Bachforelle, Huchen oder<br />

Lachs, neigen zur Revierbildung oder benötigen in Verbindung mit<br />

ihrem artspezifischen Verhalten ausreichende Versteckmöglichkeiten<br />

(= Einstandsfläche) wie Steine, Wurzeln, Totholz, Unterwasservegetation,<br />

tiefe Kolke oder unterspülte Ufer. Auch für andere Arten<br />

wie Elritze, Groppe, Schmerle Äsche, Barbe, Döbel, Quappe und<br />

Aal wirkt sich eine hohe Strukturvielfalt positiv aus. Stehen diese<br />

Strukturen nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung, kann ein<br />

Besatzerfolg ausbleiben, weil die Satzfische die bereits belegten<br />

Unterstände nicht nutzen können, im Konkurrenzkampf scheitern<br />

und abwandern.<br />

Aus den vorbenannten Gründen sind neben der Bewertung des<br />

zum Besatz vorgesehenen Fließgewässers zugleich ausreichende<br />

Kenntnisse und Informationen zum historischen und aktuellen<br />

Fischbestand des jeweiligen Gewässers sowie des näheren Einzugsgebietes<br />

notwendig. Vor der Durchführung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sollte daher wenn möglich auch in Fließgewässern eine<br />

Bestandserfassung und Gewässerbonitierung erfolgen.<br />

Die bisher angeführten allgemeinen Besatzgrundsätze sollten<br />

grundsätzlich auch in den künstlichen Fließgewässern beachtet<br />

werden. Allerdings sind die abiotischen Rahmenbedingungen und<br />

die damit verbundenen Probleme dieser Gewässer sehr verschieden<br />

und daher ihre jeweils gesonderte Betrachtung meist unumgänglich.<br />

So kann es z.B. durchaus vertretbar sein, einen monotonen Kanal<br />

ohne Abwanderungsmöglichkeiten, aber mit ausreichender Naturnahrung,<br />

auch mit fangfähigen Fischen zu besetzen, um überhaupt<br />

in gewissem Umfang eine fischereiliche Nutzung zu ermöglichen.<br />

Grundsätzlich sollte man bedenken, dass sich jede Besatzmaßnahme<br />

positiv, aber durchaus auch negativ auf das betreffende<br />

Gewässer und seine Biozönose auswirken kann. Daher sind stets<br />

Verantwortung und Umsicht des Fischereiausübungsberechtigten<br />

gefordert.<br />

Auf Grundlage dieser Erkenntnis formulierte bereits Schiemenz<br />

1919 den noch heute für <strong>Besatzmaßnahmen</strong> geltenden Grundsatz:<br />

„Der richtige Fisch an den richtigen Ort“!<br />

35


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Von der Fischereiverwaltung und –wissenschaft wird seit vielen<br />

Jahren dringend empfohlen, anhand einer vorherigen Bewertung<br />

des jeweiligen Besatzgewässers und Fischbestandes fischökologische<br />

und fischereiliche Entwicklungsziele für das Gewässer festzulegen<br />

und einen entsprechenden fischereilichen Managementplan<br />

zu erarbeiten (Berg 1993; Mellin 1987). Dieser sollte sich nicht nur<br />

auf den Besatz und Fang beschränken, sondern bei vorhandenen<br />

Defiziten am oder im Gewässer gleichfalls Maßnahmen enthalten,<br />

die zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Gewässer<br />

beitragen. (Weitergehende Erläuterungen siehe Anhang Nr. 2).<br />

36


Ökologische Voraussetzungen<br />

Tab. 2:Fischökologische Fließgewässer – Klassifizierung (in Anlehnung<br />

an Bauch 1963)<br />

Fischregion Beschreibung Fischartengemeinschaft<br />

Obere Forellenregion<br />

Untere Forellenregion<br />

Äschenregion<br />

Barbenregion<br />

Bleiregion<br />

Kaulbarsch-<br />

Flunderregion<br />

Bächlein oder kleiner Bach, gefällereich (2…50<br />

‰), starke bis mäßige Strömung, flach, stark<br />

wechselnde Wasserstände, klares, sauerstoffreiches<br />

und kaltes Wasser, steinig-kiesige Sohle,<br />

relativ arm an Pflanzen und Kleintieren<br />

Ertragspotenzial: ca. 10…50 kg/ha<br />

Bach oder kleiner Fluss, mäßiges Gefälle<br />

(1…25 ‰), starke bis mäßige Strömung, überwiegend<br />

flach mit Kolken und Buchten, reich<br />

an Uferdeckung, steinig-kiesiger Untergrund<br />

(z.T. auch Sand), sauerstoffreiches und kühles<br />

Wasser (selten > 18 °C), stärkere Entwicklung<br />

von Unterwasservegetation und tierischer Besiedlung,<br />

in der Niederung sehr fruchtbar<br />

Ertragspotenzial: ca. 50… 150 kg/ha<br />

Großer Bach bis mittelgroßer Fluss, geringes<br />

bis mäßiges Gefälle (1…8 ‰), starke bis geringe<br />

(wechselhafte) Strömung, wechselnde Tiefen<br />

von flach bis ca. 2 m, sauerstoffreiches (70-80<br />

% Sättigung) und sommerkühles Wasser (selten<br />

> 18 °C), grobkiesig-sandiger Untergrund (an<br />

Ruhestellen auch schlammig), zeitweise trüb,<br />

reich an Uferdeckung, Zunahme höherer Pflanzen,<br />

reich an Kleintieren; Ertragspotenzial: ca.<br />

50…150 kg/ha<br />

Kleiner bis mittelgroßer Fluss, leichtes Gefälle<br />

(0,3…3 ‰), mäßige und wirbelreiche Strömung,<br />

mittlere Tiefe (0,5…2 m), sauerstoffreiches<br />

Wasser, Sommertemperaturen können ><br />

20 °C liegen, grobkiesige bis sandige Untergründe,<br />

Wasser leicht getrübt, geringeres Nährtierangebot<br />

durch ständige Sohlbewegung,<br />

ausgeprägte Uferverstecke, kleinräumige Röhrichte,<br />

an ruhigen Stellen reiche Unterwasser-<br />

vegetation; Ertragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha<br />

Kleiner Fluss bis Strom, geringes Gefälle<br />

(0,1…1,1 ‰), mäßige-langsame und wirbelärmere<br />

Strömung, z.T. größere Tiefen (0,5…5 m),<br />

in breiter Talaue stark mäandrierend, verzweigend<br />

mit zahlreichen Nebengewässern und<br />

Altarmen, Wasser trüb, Sauerstoffgehalt stärker<br />

schwankend, Sommertemperaturen können über<br />

20…25 °C liegen, sandig-schlammige Untergründe,<br />

reich an submerser und emerser Vegetation<br />

(Altarme), Ausbildung größerer Uferröhrichte,<br />

sehr hohes Nährtierangebot<br />

Ertragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha<br />

Mündungsgebiete großer Flüsse und Ströme ins<br />

Meer, kein Gefälle, Wasserwechselzone (Salz- /<br />

Süßwasser), größere Tiefen (> 2 m), z.T. Ausbildung<br />

von Haffen oder Strandseen, Ablagerungsgebiet<br />

von Sedimenten, Pflanzen- und<br />

Tierresten, Wasser oft stärker getrübt, Untergrund:<br />

nährstoffreicher Schlamm, sehr reich an<br />

Nährtieren, Uferröhrichte aus salztoleranten<br />

Pflanzenarten<br />

Ertragspotenzial: ca. 100…200 kg/ha<br />

Leitart: Bachforelle<br />

Begleitart: Elritze, Groppe, Schmerle,<br />

Bachneunauge<br />

Leitart: Bachforelle<br />

Begleitart: (Lachs und Meerforelle),<br />

Äsche, Elritze, Groppe, Bachneunauge,<br />

Schmerle, Hasel, Döbel, Gründling,<br />

Plötze, Quappe, Barsch, Aal, Dreistachliger<br />

und Neunstachliger Stichling,<br />

Güster<br />

Leitart: Äsche<br />

Begleitart: (Lachs, Meerforelle, Flussneunauge),<br />

Bachforelle, (Huchen -<br />

Donaugebiet), Strömer (oberes Rhein-<br />

und Donaugebiet), Nase, Barbe, Döbel,<br />

Hasel, Gründling, Schmerle, Quappe,<br />

Plötze, Hecht, Barsch, Aal, Güster,<br />

Schneider, (Ukelei)<br />

Leitart: Barbe<br />

Begleitart: Nase, Zährte, Döbel, Hasel,<br />

Fluss- und Meerneunauge, (Schrätzer,<br />

Streber und Zingel – Donaugebiet),<br />

Gründlinge, Aland, Rapfen,<br />

Barsch, Plötze, Blei, Güster, Äsche,<br />

Quappe, Ukelei, Hecht, Aal, Schleie,<br />

Leitart: Blei<br />

Begleitart: Aland, Ukelei, Döbel,<br />

Güster, Plötze, Barsch, Hasel, Zährte,<br />

Zope, (Zobel, Schrätzer, Streber und<br />

Zingel – Donaugebiet), Barbe, Gründlinge,<br />

Quappe, Schleie, Hecht, Aal,<br />

Wels, Zander, Rapfen, Karpfen, Kaulbarsch,<br />

Steinbeißer, Störe, Fluss- und<br />

Meerneunauge, Maifisch, Großmaräne<br />

(Schnäpel), Nase, Karausche, Bitterling,<br />

Schlammpeitzger<br />

Leitart: Kaulbarsch / Flunder<br />

Begleitart: Stint, Finte, Maifisch,<br />

Flussneunauge, Großmaräne (Schnäpel),<br />

Störe, Zander, Quappe, Aal, Blei,<br />

Güster, Plötze, Ukelei, Zährte, Barsch,<br />

Hecht, Dreistachliger Stichling sowie<br />

weitere Arten der Bleiregion und küstennahen<br />

Meeresbereiche<br />

37


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

4.2 Anforderungen an das Besatzmaterial<br />

Fische dürfen nur ausgesetzt werden, wenn sie gesund sind. Das<br />

heißt sie müssen frei von Virosen, Bakteriosen und Parasitosen<br />

sein. Sie sollten daher aus Betrieben stammen, die laufend tierärztlich<br />

betreut werden. Das äußere Erscheinungsbild von Besatzfischen<br />

muss einwandfrei sein. Die Fische sollten weiterhin eine für<br />

das Besatzgewässer altersgerechte Größe und Kondition aufweisen,<br />

sich im natürlichen Lebensumfeld zurecht finden können und<br />

darüber hinaus genetisch dem ursprünglich im besetzten Gewässer<br />

vorhandenen Bestand dieser Fischart möglichst nahe kommen (siehe<br />

dazu Kap. 4.3). Tabelle 3 fasst die wesentlichen Anforderungen<br />

an das Besatzmaterial zusammen.<br />

Tab. 3: Anforderungen an Besatzfische<br />

Merkmal Anforderung<br />

Gesundheit ��Tiermedizinische Überwachung des Betriebs,<br />

Gesundheitszeugnis für Lieferung, gesundes Erscheinungsbild<br />

bei Lieferung<br />

Haltungsbedingungen<br />

Genetische<br />

Identität<br />

Anatomische<br />

Merkmale<br />

38<br />

��Vitalität<br />

��Bei älteren Besatzfischen (einjährig oder älter)<br />

möglichst naturnahe Bedingungen bei der Auf-<br />

zucht<br />

��Geringst mögliche Domestikation (Verhaltensmuster,<br />

Genetik)<br />

��Herkunft des Besatzmaterials sollte sich am<br />

GME-Konzept orientieren (sieh 4.3)<br />

��Gesetzliche Bestimmungen beachten, z.B. Bay<br />

FiG, AVFiG: Ein Besatz mit Ausnahme von Regenbogenforelle,<br />

Bachsaibling, Schleie, Karpfen<br />

und Aal muss aus Beständen oder Nachzuchten<br />

erfolgen, die dem zu besetzenden Gewässer öko-<br />

logisch möglichst zugeordnet werden<br />

��Normal ausgeprägter Kiemendeckel<br />

��Vollständig ausgebildete Flossen<br />

��Ausprägung einer der Art und der natürlichen Lebensweise<br />

entsprechenden Köperform<br />

Bei einem geplanten Fischbesatz sind bei der Auswahl der Besatzfische<br />

unbedingt auch die Anforderungen der Fischseuchen-


Anforderungen an das Besatzmaterial<br />

Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3563) einzuhalten.<br />

Besondere Vorsicht ist beim Verbringen von Fischen in ein nach der<br />

Fischseuchen-Verordnung als „seuchenfrei“ zugelassenes Gebiet<br />

geboten. Kommen mehrere Fischzüchter als Lieferanten von Besatzmaterial<br />

gleicher Eignung für das Besatzgewässer in Frage,<br />

empfiehlt es sich daher generell, einen nach der Fischseuchen-<br />

Verordnung als „seuchenfrei“ zugelassenen Fischhaltungsbetrieb zu<br />

wählen. Die jeweils aktuellen Verzeichnisse der in Deutschland zugelassenen<br />

Gebiete und Betriebe können bei den für die Fischseuchenbekämpfung<br />

zuständigen Veterinärbehörden der jeweiligen<br />

Bundesländer bezogen werden.<br />

Bei der Auswahl des Lieferanten sollte man kritisch prüfen, um welchen<br />

Produktionsbetrieb es sich handelt, aus dem das Besatzmaterial<br />

bezogen werden soll und wie die Fische dort erzeugt werden.<br />

Die Produktionseinheiten der traditionellen Karpfenteichwirtschaft<br />

bieten in der Regel sehr günstige Voraussetzungen für die Aufzucht<br />

von geeignetem Besatzmaterial. Die Fische wachsen hier unter sehr<br />

naturnahen Bedingungen ab, müssen zum Überleben beispielsweise<br />

Naturnahrung finden und Räubervermeidungsstrategien entwickeln.<br />

Daher ist bei diesen Fischen von einer sehr guten Anpassungsfähigkeit<br />

an natürliche Bedingungen auszugehen. Fische aus<br />

der traditionellen Karpfenteichwirtschaft sind somit „die“ Besatzfische<br />

schlechthin. Typische Fische aus dieser Produktionsform sind<br />

Karpfen, Hecht, Schleie, Zander, Wels und ggf. „Kleinfische“ (siehe<br />

4.3).<br />

Möchte man Fische aus der Salmonidenproduktion besetzen, also<br />

Bach- oder Regenbogenforellen, See- oder Bachsaibling, Äsche<br />

oder Huchen, sollte man sich genauer mit der Haltungsform des jeweiligen<br />

Züchters beschäftigen. Solange nur Eier oder Brut besetzt<br />

werden sollen, ist die Haltungsform für das weitere Verhalten bzw.<br />

für die Anpassungsfähigkeit der Fische im Besatzgewässer nicht<br />

ausschlaggebend. Erst in den Monaten nach dem Schlupf bzw. Anfüttern<br />

findet eine Prägung auf die Fischzuchtbedingungen statt. Je<br />

länger daher ein Fisch in derartigen Anlagen gehalten wird, desto<br />

stärker findet eine Prägung auf die Bedingungen der Fischzucht<br />

statt. Sollen ältere Salmoniden, also beispielsweise einjährige Bachforellen,<br />

besetzt werden, ist es für das weitere Verhalten der Fische<br />

in den Besatzgewässern von Vorteil, wenn sie in ihrer Haltungsumgebung<br />

mit „natürlichen“ Bedingungen konfrontiert werden. Struktu-<br />

39


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

ren wie z.B. der Einbau von Fischunterständen im Teich, keine Überbauung<br />

oder auch eine automatische Fütterung können die Erhaltung<br />

natürlicher Scheue fördern und helfen, dass Fische arttypische<br />

Verhaltensmuster ausprägen. Viele deutsche Satzfischzuchten<br />

haben einen mehr oder weniger extensiven Charakter und können<br />

geeignetes Besatzmaterial zu Verfügung stellen. Natürlich müssen<br />

sich all diese an Trockenfutter gewöhnten Fische auf Naturnahrung<br />

umstellen, aber verschiedene Arbeiten (z.B. Johnsen & Ugedal<br />

1986; Sundström & Johnsson 2001) belegen, dass dies je nach Alter<br />

der Fische innerhalb weniger Wochen möglich ist und Besatzforellen<br />

ein ähnliches Wachstum wie natürlich aufgewachsene Forellen<br />

aufweisen können (Bohlin et al. 2002; Dannewitz et al. 2003).<br />

Es sei aber auch erwähnt, dass z.T. Satzforellen aus der Speisefischproduktion<br />

in natürliche Gewässer besetzt werden. Obwohl<br />

Speisefische nicht grundsätzlich als Besatzfische ungeeignet sein<br />

müssen, steigt jedoch das Risiko der „Nichteignung“ bei zunehmender<br />

Intensivierung der Produktionsverfahren, wenn Satzfische nur<br />

unter dem Aspekt des Erhalts der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit<br />

gezüchtet werden. Hierzu werden leistungsfähigere Stämme<br />

herausgezüchtet und die Produktionsabläufe durch Intensivierung<br />

und Automatisierung optimiert. Natürliche Umwelteinflüsse wie z.B.<br />

Temperaturschwankungen oder jahreszeitabhängige Tag-Nacht<br />

Rhythmen wirken störend und werden daher oftmals ausgekoppelt.<br />

Insbesondere bei der Regenbogenforelle ist diese Entwicklung<br />

schon relativ weit fortgeschritten. Eine derartige züchterische Auslese<br />

sollte aber bei Besatzfischen generell vermieden werden (siehe<br />

4.3). Die Domestikation heimischer Fischarten sowie der angewachsene<br />

Wissensstand über das Gefahrenpotenzial, das mit der<br />

Einführung von selektiertem Besatzmaterial in gewässereigene Bestände<br />

verbunden ist, erfordern daher zukünftig eine strikte Trennung<br />

von Besatzfisch- und Speisefischproduktion.<br />

Die Bedingungen in Kreislaufanlagen sind von denen in der Natur<br />

meist sehr weit entfernt. In der Regel gibt es keinen Jahreszeiten<br />

konformen Tag-Nacht-Rhythmus, es herrschen konstante Wasserwerte<br />

und oft unnatürlich hohe Temperaturen. Die Fische kommen<br />

weder mit Naturnahrung noch mit naturnahen Strukturen in Berührung.<br />

Typische Besatzfischarten, die auch in Kreislaufanlagen produziert<br />

werden, sind derzeit Aal, Zander und Wels (weitere Fischarten<br />

befinden sich im Test, die Angebotspalette aus Kreislaufanlagen<br />

wird sich voraussichtlich erhöhen). Generell sollte bei diesen Fi-<br />

40


Anforderungen an das Besatzmaterial<br />

schen von einer mangelhaften Eignung für das Leben in freien Gewässern<br />

ausgegangen werden. Erfahrungen aus der <strong>Praxis</strong> zeigen<br />

aber, dass Fische aus Kreislaufanlagen in Sonderfällen durchaus<br />

als Besatzmaterial geeignet sein können bzw. einige Vorteile gegenüber<br />

Besatzfischen aus herkömmlichen Fischzuchten besitzen.<br />

Aufgrund der intensiven Haltungsform verfügen sie permanent über<br />

eine gute Kondition und können ganzjährig bezogen werden. Ihr<br />

Besatzzeitpunkt kann daher frei gewählt werden und muss sich<br />

nicht nach klimatischen Bedingungen richten. Dieser Vorteil kann<br />

z.B. beim Besatz mit Glasaalen ausgenutzt werden: Glasaale erreichen<br />

die europäische Küste im Winter. Ein Besatz in hiesige Gewässer<br />

kann zu dieser klimatisch ungünstigen Zeit problematisch<br />

sein, wenn z. B. Eisbedeckung herrscht. Eine Hälterung bzw. Vorstreckung<br />

der Glasaale bis zum Frühjahr in Kreislaufanlagen erscheint<br />

in vielen Jahren die weitaus bessere Alternative. Darüber<br />

hinaus gilt auch für Fische aus Kreislaufanlagen das gleiche wie für<br />

Satzfische aus anderen intensiven Fischhaltungsformen: Solange<br />

nur Eier, Dottersacklarven oder angefütterte Brut als Besatzmaterial<br />

bezogen wird, ist die Haltungsform für das weitere Überleben in<br />

freien Gewässern nicht ausschlaggebend.<br />

Mit steigender Produktionsmenge sinken die Stückkosten. Daher<br />

können beispielsweise Forellen aus Intensiv-Mastanlagen oftmals<br />

billiger angeboten werden als Forellen aus eher extensiv wirtschaftenden<br />

Satzfischanlagen. Fische aus extensiven Karpfenteichwirtschaften,<br />

in denen nur spärlich zugefüttert und nicht belüftet wird,<br />

haben natürlich einen anderen Preis als Fische aus intensiven<br />

Karpfenmastanlagen. Zwar sind die Produktionskosten in den extensiv<br />

gehaltenen Karpfenteichen oftmals recht gering. Damit ein<br />

Teichwirt aber von einer derartigen Haltungsform leben kann, müssen<br />

die erzeugten Fische aufgrund ihrer geringen Stückzahl einen<br />

angemessenen Preis erzielen. Nun liegt es am Gewässerbewirtschafter,<br />

ob sich Erzeugerbetriebe von qualitativ hochwertigen, genetisch<br />

„passenden“ (siehe 4.3) Besatzfischen in größerer Zahl etablieren<br />

können. Dazu muss der Kunde begreifen, dass Besatzfische<br />

völlig anderen Qualitätsmerkmalen und meist höheren Ansprüchen<br />

gerecht werden müssen als Speisefische. Zum anderen<br />

muss er aber auch bereit sein, dafür einen höheren Preis zu zahlen.<br />

Vielleicht hilft ihm dabei ein wenig die Erkenntnis, dass derartige<br />

Besatzfische im Gewässer, sofern das Besatzkonzept stimmt, höhere<br />

Überlebenschancen haben als besetzte Speisefische oder Satz-<br />

41


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

fische schlechter Qualität (mit z.B. degradierten Flossen oder verkrüppelten<br />

Kiemendeckeln) und somit unter dem Strich letztlich wieder<br />

die preiswerteren sind.<br />

Hemmend wirkt hier allerdings auch ein Mangel an Vertrauen und<br />

Transparenz. Es ist für den Kunden nicht immer verlässlich nachzuvollziehen,<br />

woher die Fische stammen, wie sie aufgewachsen sind<br />

und ob die Angaben des Lieferanten auch wirklich stimmen. Deshalb<br />

empfiehlt es sich, eine vertrauensvolle und vor allem kontinuierliche<br />

Zusammenarbeit mit ambitionierten Züchtern aus der Region<br />

aufzubauen. Auf diese Weise kann der Kunde Einblicke gewinnen,<br />

die er bei Händlern bzw. Züchtern, die weiter entfernt liegen,<br />

nicht erhält. Er sollte vor dem Züchter klar aussprechen, worauf es<br />

ihm ankommt. Im Gegenzug muss er sich bei Planung und Bestellung<br />

jedoch möglicherweise auf deutlich längere Vorlaufzeiten als<br />

gewöhnlich einstellen und er muss flexibel und verständnisvoll bleiben,<br />

wenn ein seit langem bestellter Posten dennoch nur zum Teil<br />

oder einmal gar nicht geliefert werden kann.<br />

Wenn der Kunde bereit ist, für ein qualitativ hochwertiges Produkt<br />

deutlich mehr zu bezahlen und bei Zufriedenheit selbstlos dafür<br />

wirbt, wird der Teichwirt sicher auch Verständnis dafür aufbringen,<br />

wenn Fische mit offensichtlichen Fehlern einmal nicht abgenommen<br />

werden.<br />

Als letzte Kontrolle der Fischqualität vor dem Besatz bietet sich an,<br />

eine repräsentative Anzahl (z.B. 50 Fische) unselektiv aus dem<br />

Transportbehälter zu entnehmen und auf äußere Auffälligkeiten hin<br />

zu untersuchen. Festgestellte Mängel sind sorgfältig zu notieren.<br />

Typische Fische sollten fotografiert werden. Man kann vor Ort<br />

schnell feststellen, zu welchem Prozentsatz die Fische z.B. haltungsbedingte<br />

Schäden (Flossenschäden u.a.) aufweisen. Es empfiehlt<br />

sich, den Lieferanten schon bei der Bestellung der Ware über<br />

das geplante Kontrollverfahren zu informieren. Jeder seriöse Züchter<br />

wird alles daran setzen, den Kunden nicht zu verlieren und sich<br />

eine Blamage zu ersparen. Zuchtbedingte Nachteile der Fische<br />

(siehe oben) kann man so natürlich dennoch nicht erkennen. Daher<br />

kann diese vor Ort Kontrolle nicht die sorgfältige Auswahl des Lieferanten<br />

ersetzen, sondern eher ergänzen.<br />

42


Genetik<br />

4.3 Genetische Rahmenbedingungen<br />

Die „Genetik im Artenschutz“ („conservation genetics“) ist ein viel<br />

diskutiertes Thema, auch innerhalb des Managements von Fischbeständen.<br />

Aus dem Bestreben, den evolutionären Urzustand der Arten<br />

zu erhalten bzw. regional angepasste Populationen zu schützen,<br />

erwächst die Befürchtung, durch Besatzfische fremde Gene<br />

und daran gekoppelt fremde Eigenschaften in eine Art oder Population<br />

einzubringen bzw. bestehende, evolutionär entwickelte Gefüge<br />

zu beeinflussen oder ganz zu verlieren. Die Effekte, die der Eintrag<br />

von Genen auslösen kann, sind schwer abzuschätzen. Daher werden<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> generell - vor allem unter dem Gedanken<br />

der Vorsorge - kritisch diskutiert. Unter Beachtung bestimmter<br />

Rahmenbedingungen lassen sich mögliche Risiken jedoch minimieren.<br />

Die Voraussetzungen dafür können sich je nach Art allerdings<br />

ganz erheblich unterscheiden. Im Folgenden soll daher ein Ansatz<br />

aufgezeigt werden, wie der Hegepflichtige Fischbesatz durchführen<br />

kann der dem genetischen Hegegedanken entspricht, die lokalen<br />

Populationen nicht gefährdet und so die gesetzlichen Anforderungen<br />

umsetzt.<br />

Die in Deutschland bestehende Gesetzgebung zielt auf den Erhalt<br />

der genetischen Vielfalt und der genetischen Identität von gewässertypischen<br />

Fischpopulationen ab. Deutschland hat sich, als Unterzeichner<br />

des Übereinkommens über die biologische Vielfalt vom<br />

5. Juni 1992 in Rio de Janeiro (Convention on Biological Diversity -<br />

CBD), dazu verpflichtet, die Gefahren einer Verfälschung der Tier-<br />

oder Pflanzenwelt durch Ansiedlung und Ausbreitung von Tieren<br />

und Pflanzen gebietsfremder Arten abzuwehren. Die dafür gültigen<br />

gesetzlichen Rahmenbestimmungen wurden im Gesetz über Naturschutz<br />

und Landschaftspflege (BNatSchG) vom 25. März 2002<br />

(BGBl. I S. 1193) geregelt, das auch eine auf Fische anzuwendende<br />

Definitionen heimischer und gebietsfremder Arten enthält (vgl. Kap.<br />

3). Darüber hinaus enthalten alle Fischereigesetze der Länder oder<br />

deren Ausführungsverordnungen bestimmte Regelungen, um die<br />

genetische Vielfalt und Identität heimischer Fischbestände zu bewahren<br />

(siehe Anhang 1).<br />

Die Beachtung genetischer Rahmenbedingungen beim Fischbesatz<br />

bedeutet also im Wesentlichen, existierende Arten vor Einkreuzung<br />

zu schützen, vor allem aber, die natürlich gewachsene genetische<br />

43


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Vielfalt innerhalb des gesamten Verbreitungsgebietes einer Art auch<br />

auf Ebene der Populationen zu respektieren und zu bewahren.<br />

Der Praktiker mag sich fragen, welchen „Nutzen“ genetische Vielfalt<br />

in ihrer ursprünglichen Form besitzt und ob die Diskussion um Erhaltung<br />

dieser Vielfalt nicht eher akademischer Natur ist. Unbeeinflusste<br />

Populationen sind im Laufe der Evolution bestmöglich an lokale<br />

Umweltbedingungen (z.B. Temperaturregime zur Laichzeit) angepasst.<br />

Werden in diese lokalen Bestände Fische von weit entfernten<br />

Herkünften eingekreuzt, können diese komplizierten Anpassungsmechanismen<br />

ins Wanken geraten, da am Herkunftsort der<br />

Besatzfische ganz andere Milieubedingungen herrschten. Darunter<br />

kann die Standortanpassung erheblich leiden, wobei diese Veränderungen<br />

irreversibel sind. Es sollte also im Interesse jedes Gewässernutzers<br />

liegen, „seine“ bestangepassten Fische zu hegen.<br />

Managementziel: Erhaltung evolutionärer Einheiten<br />

Die größeren Flusseinzugsgebiete in Deutschland Rhein/Main, Donau,<br />

Elbe, Oder, Weser und Ems sowie die kleineren Einzugsgebiete<br />

Maas, Schlei, Trave, Eider, Warnow und Peene waren nicht immer<br />

so klar getrennt wie heute. So entwässerten z.B. bis zum Pliozän<br />

die heutigen Oberläufe der Elbe in die Donau, bis vor 600.000<br />

Jahren der Main in die Donau und bis vor ca. 500.000 Jahren flossen<br />

der Alpenrhein und das heutige Bodenseeeinzugsgebiet über<br />

die Donau ab. Die großen Wasserscheiden in ihrer jetzigen Form<br />

bildeten sich erst nach dem Abschmelzen der Gletscher der letzten<br />

Eiszeit. Erst zu dieser Zeit, also vor etwa <strong>14</strong>.000 Jahren, wurde der<br />

genetische Austausch zwischen den Einzugsgebieten unterbunden.<br />

Durch die unterschiedliche Ökologie der Gewässersysteme griffen<br />

unterschiedliche Selektionsmechanismen. Hinzu kommen Prozesse<br />

wie Mutation und Gendrift (zufälliger Verlust oder Erwerb von Genotypen).<br />

Dadurch konnten sich Arten und Populationen differenzieren.<br />

Das natürliche Vorkommen einer Art in unterschiedlichen Gewässersystemen<br />

deutet darauf hin, dass diese Art schon seit langer<br />

Zeit weit verbreitet war. Als Beispiel sei hier die Bachforelle genannt:<br />

Sie kommt heute in fast allen deutschen Einzugsgebieten vor<br />

und muss daher schon vor langer Zeit ein großes Verbreitungsgebiet<br />

gehabt haben. Demgegenüber bildeten sich in einigen Gewässersystemen<br />

endemische, d.h. nur in einem begrenzten Gebiet vorkommende<br />

Arten aus. Beispielsweise sind Schrätzer und Zingel<br />

ausschließlich im Donauraum verbreitet. Diese Arten müssen also<br />

44


Genetik<br />

schon vor der letzten Eiszeit ein relativ kleines Verbreitungsgebiet<br />

gehabt haben.<br />

Ähnlich der zwischenartlichen Differenzierung entwickelten und<br />

entwickeln sich laufend eigenständige „evolutionäre Linien“. Deren<br />

Genom spiegelt die evolutionäre Anpassung an die jeweiligen, mehr<br />

oder minder kleinräumigen Umweltbedingungen wider und ist ein<br />

Teil der genetischen und ggf. auch phänotypischen Gesamtvariation<br />

einer Art. Im Sinne des Übereinkommens von Rio (CBD) gilt es,<br />

derartige Linien ebenso zu sichern wie die Art selbst. Um dieser<br />

Forderung nachzukommen, ist eine praxistaugliche Vorstellung zur<br />

Abgrenzung der getrennt zu managenden Einheiten erforderlich.<br />

Anhand von nordamerikanischen Pazifik-Lachsarten entwickelte<br />

man das Konzept der „eigenen evolutionär erhaltungswürdigen Einheiten“<br />

(„Evolutionary Significant Units“, ESU). Demnach soll nicht<br />

nur die Art als ganzes gemanagt werden, sondern auch einzelne<br />

Populationen, wenn diese sich sinnvoll abgrenzen lassen. Solche<br />

Einheiten sind oftmals nur in einem Einzugsgebiet angesiedelt bzw.<br />

bestehen z. B. aus einem Stamm, der nur in einem Fluss zum Laichen<br />

aufsteigt. Eine „ESU“ ist somit in den meisten Fällen auch eine<br />

geographisch abgeschlossene Einheit. Grundvoraussetzung für die<br />

Klassifizierung einer ESU ist, dass sich die betreffende Population<br />

isoliert von Artgenossen fortpflanzt und dabei einen wichtigen Bestandteil<br />

der genetischen Erbmasse der Art insgesamt repräsentiert<br />

(Waples 1991). Zusätzlich sollten nach Waples (1991) noch weitere<br />

ökologische bzw. genetische Rahmenbedingungen hinterfragt werden,<br />

um eine „ESU“ oder ggf. kleinere Management-Einheiten innerhalb<br />

einer ESU zu charakterisieren: Ist die Population genetisch<br />

zu anderen Populationen der gleichen Art unterschiedlich? Besiedelt<br />

die Population spezifische Habitate? Liegen Nachweise vor,<br />

dass sich die Population an bestimmte Habitate spezifisch angepasst<br />

hat? Und nicht zuletzt: Wenn die Population aussterben würde,<br />

würde dies einen signifikanten Verlust der genetischen Diversität<br />

hervorrufen? Diese Fragen sind alle nicht leicht zu beantworten,<br />

auch ist die Debatte über die wissenschaftlich vernünftigste Definition<br />

von ESUs noch nicht abgeschlossen. Übereinstimmung besteht<br />

aber darin, dass für die Abgrenzung einer ESU signifikante Unterschiede<br />

im Kerngenom (anhand nuklearer Marker) und zugleich<br />

auch auf Basis der mitochondrialen DNS (mtDNS) nachweisbar<br />

bzw. vorhanden sein müssen (Waples 1991; Moritz 1994). Unter-<br />

45


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

schiede im Kerngenom sind bei der Untersuchung von Populationen<br />

oft zu finden, aber nur wenn auch anhand der mtDNS eigene monophyletische<br />

Gruppen postuliert werden können, sollten sie als<br />

unabhängige Management-Einheiten betrachtet werden. Dieser<br />

theoretische Exkurs soll anhand der folgenden Beispiele verdeutlicht<br />

werden.<br />

In Südtirol existiert eine eigenständige Linie der Bachforelle, die so<br />

genannte „Marmorata“. Dieser Typus kann anhand der genannten<br />

genetischen Kriterien klar von anderen Bachforellenlinien abgetrennt<br />

werden. Die Marmorata kann sich aber mit anderen Bachforellelinien<br />

hybridisieren, und ein Besatz mit Bachforellen kann somit<br />

zum Verlust des reinrassigen, an die Bedingungen der Südtiroler<br />

Flüsse angepassten „Marmorata-Typus“ führen. In dieser Region ist<br />

ein genetisch basiertes Erhaltungsmanagement unabdingbar. Man<br />

muss demnach die Marmorata als eine ESU im oben skizzierten<br />

Sinne begreifen. Will man beispielsweise den Bestand stützen, so<br />

darf dieses nur mit reinrassigen Nachkommen aus dem jeweiligen<br />

Einzugsgebiet selbst erfolgen. Es dürfen also nur Nachfahren der<br />

monophyletischen Gruppe Marmorata, also Nachfahren oder Elterntiere<br />

dieser Linie, besetzt werden.<br />

Andere Linien der Bachforelle weisen jeweils größere Verbreitungsgebiete<br />

auf. Heute geht man davon aus, dass die Bachforellenbestände<br />

in Mitteleuropa zumindest in vier weitere große Herkunftslinien<br />

(Bernatchez 2001) unterteilt werden können, nämlich in eine<br />

monophyletische atlantische, danubische, mediterrane und adriatisch/korsische<br />

Gruppe. Demnach ist in Deutschland zumindest eine<br />

Unterteilung in eine atlantische (Nord- und Ostseezuflüsse) und in<br />

eine danubische (Donaueinzugsgebiet) Gruppe erforderlich. Bachforellen<br />

aus der Donau und ihren Zuflüssen stellen eine Einheit dar,<br />

Forellen aus den Nord- und Ostseezuflüssen sind demgegenüber<br />

als eigenständige ESU aufzufassen.<br />

Im Gegensatz zur Bachforelle müssen die Managementeinheiten<br />

beispielsweise bei der Groppe deutlich kleiner sein, da diese<br />

Fischart in einzelnen Zulaufbächen eines Flusssystems eigene genetische<br />

Untereinheiten bzw. evolutionäre Linien ausbilden kann<br />

(Hänfling et al. 2002; Engelbrecht et al. 2000). Bei der Groppe ist es<br />

demnach zwingend geboten, nicht die Gesamtpopulation eines Einzugsgebietes,<br />

sondern einzelne Zuflusssysteme als eine Managementeinheit<br />

(ESU) zu deklarieren.<br />

46


Genetik<br />

Dieser gravierende Unterschied in der Größe der Managementeinheiten<br />

der beiden Arten lässt sich vor allem mit dem ungleichen<br />

Wanderverhalten erklären: Bachforellen wandern zum Teil über weite<br />

Strecken, in der ökologischen Form der Meerforellen sogar bis<br />

ins Salzwasser. Zwar schwimmt ein Großteil der Forellen zurück in<br />

ihre Brutbäche, ein kleinerer Teil wandert aber auch als so genannte<br />

„Streuner“ in andere Bäche bzw. Flüsse. Dieser Zuzug bzw. Austausch<br />

von Laichtieren über große Distanzen erklärt damit die nahe<br />

Verwandtschaft z.T. weit voneinander entfernt lebender Bachforellen<br />

eines Einzugsgebietes. In kleinräumigere genetische Gruppen<br />

können Bachforellen nur dann zerfallen, wenn sie keinen Zuzug<br />

(z.B. durch Wanderbarrieren) von weitwandernden Formen aufweisen<br />

und sich seit Jahrhunderten aus einem abgeschlossenen Genpool<br />

rekrutieren (Ferguson & Taggart 1991; Hansen & Mensberg<br />

1998).<br />

Die Groppe hingegen wandert zum Laichen nur sehr kurze Distanzen.<br />

Größere Wanderhindernisse können nicht überwunden werden.<br />

Somit findet kein Austausch mit benachbarten Populationen<br />

statt, jede Bachpopulation entwickelt sich somit mehr oder weniger<br />

„autark“.<br />

Vergleichbar mit der Bachforelle zeigten genetische Studien auch<br />

bei der Äsche signifikante Unterschiede zwischen den Einzugsgebieten<br />

Donau, Elbe und Rhein/Main (Gum et al. 2003). Im Gegensatz<br />

zur Bachforelle wurde jedoch auch innerhalb des Donausystems<br />

eine starke Differenzierung zwischen Äschenpopulationen alpiner,<br />

kalkhaltiger Zuflüsse und solcher aus nördlichen, kalkarmen<br />

Zuflüssen nachgewiesen. Äschen müssen somit aus genetischen<br />

Gesichtspunkten, zumindest in der Donau, im geographisch kleineren<br />

Maßstab als Bachforellen bewirtschaftet bzw. gehegt werden.<br />

Erschwert wird die klare Abgrenzung von Managementeinheiten<br />

durch die Existenz von Kontaktzonen zwischen evolutionären Linien.<br />

So war im Gebiet um den Bodensee (Haupteinzugsgebiete<br />

Rhein und Donau) und in Oberfranken (Haupteinzugsgebiete Donau,<br />

Main und Elbe) keine strikte genetische Trennung gemäß der<br />

Geographie der Einzuggebiete feststellbar, und dies sowohl bei der<br />

Bachforelle (Riffel et al. 1995) als auch bei der Äsche (Gum et al.<br />

2005). Diese Bereiche stellten vielmehr Kontaktzonen der einzelnen<br />

Linien während der letzten Eiszeit dar.<br />

47


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Diese Beispiele zeigen, dass genetische, historische und ökologische<br />

Kriterien zur Entwicklung von Besatzstrategien zu berücksichtigen<br />

sind. Genau hier liegt jedoch auch das Problem: zu einigen<br />

Fischarten liegt zwar ausreichendes Wissen vor, zu den meisten Arten<br />

aber nicht. Daher galt es, ein Konzept zu entwickeln, dass zum<br />

Einen für die <strong>Praxis</strong> anwendbar ist, zum Anderen aber die Grenzen<br />

für sinnvolle <strong>Besatzmaßnahmen</strong> so sicher definiert, dass die genetische<br />

Vielfalt in unseren Gewässern nicht gefährdet wird.<br />

Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“<br />

Die beispielhafte Darstellung der Genetik von Bachforelle, Äsche<br />

und Groppe zeigt, dass das geographische Verbreitungsbild einer<br />

genetischen Linie je nach Art sehr stark schwanken kann. Das<br />

Wanderverhalten der jeweiligen Art kann u. U. auf die Ausdehnung<br />

des genetischen Areals der entsprechenden Linien Rückschlüsse<br />

zuzulassen. Genetische Management-Einheiten für bestimmte geographische<br />

Räume müssen also artspezifisch sein!<br />

Im Folgenden wird daher das Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“,<br />

kurz GME, eingeführt. Eine GME ist wie folgt definiert:<br />

„Die Population, die eine Genetische Management-Einheit (GME)<br />

einer Art darstellt, muss sich isoliert von Artgenossen fortpflanzen<br />

und einen wichtigen Bestandteil der gesamten genetischen Erbmasse<br />

einer Art repräsentieren. Es müssen zur Abtrennung von artgleichen<br />

Populationen signifikante Unterschiede im Kerngenom und<br />

zugleich auch auf Basis der mitochondrialen DNS (mtDNS) nachweisbar<br />

bzw. vorhanden sein. Eine GME muss separat betrachtet<br />

und gehegt und somit geschützt und erhalten werden.“<br />

Zur Umsetzung des Konzeptes der GME werden die in Deutschland<br />

vorkommenden Fischarten in drei Gruppen unterteilt. Arten jeder<br />

Gruppe sollten aus Sicht der Genetik unterschiedlich gehegt und<br />

ggf. besetzt werden.<br />

48<br />

1. Die „Evolutionäre Gesamtgruppe“: Dazu zählen Arten, die<br />

in ganz Deutschland nur einer einzigen evolutionären Einheit<br />

angehören bzw. zu einer großen, über Deutschland hinausgehenden<br />

Gruppe zugehörig sind. Die GME der jeweiligen Art


Genetik<br />

umfasst das Gebiet von Deutschland oder geht noch darüber<br />

hinaus.<br />

2. Die „Evolutionäre Großraumgruppe“: Diese Gruppe enthält<br />

Arten, die unterschiedliche monophyletische Linien ausgeprägt<br />

haben und innerhalb Deutschlands in unterschiedliche GMEs<br />

eingeteilt werden müssen. Diese Arten besiedeln vergleichsweise<br />

große Areale, die GME beziehen sich in der Regel auf<br />

große Stromeinzugsgebiete.<br />

3. Die „Evolutionäre Kleinraumgruppe“: Zu dieser Gruppe<br />

zählen Arten, die auf geographisch engstem Raume monophyletische<br />

Linien ausgeprägt haben. Des Weiteren werden aus<br />

Vorsorgegründen zu dieser Gruppe die Arten gezählt, deren<br />

Genetik nur unzureichend verstanden ist und für die eine Einteilung<br />

in GMEs daher gegenwärtig unmöglich erscheint.<br />

Die nun folgende Artenzuteilung wurde nach dem aktuellen Stand<br />

des Wissens getätigt. Vielfach fehlen, zumindest für den deutschen,<br />

oftmals aber auch für den europäischen Raum, genaue phylogeographische<br />

Studien. Ein zukünftiger Wissenszuwachs kann daher<br />

eine Änderung in der Zuordnung bei der einen oder anderen Art bedingen.<br />

Arten der „Evolutionären Gesamtgruppe“ sind aus genetischer<br />

Sicht „leicht“ zu managen, da die Gesamtpopulation über ein großes<br />

Areal gestreut vorkommt bzw. in Deutschland von nur einer evolutionären<br />

Linie abstammt. Ist ein Besatz erforderlich, kann daher auf<br />

einen weit verbreiteten Genpool zurückgegriffen werden. Nach dem<br />

Gebot der Vorsorge und aus seuchenbiologischen Gründen sollte<br />

dennoch vorrangig Besatzmaterial des jeweiligen Einzugsgebietes<br />

genutzt werden. Ist dies aber unmöglich, kann auch auf Material<br />

benachbarter oder sogar weiter entfernter Einzugsgebiete zurückgegriffen<br />

werden.<br />

Zu dieser Gruppe zählt der Europäische Aal (Anguilla anguilla), da<br />

man nach den neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen von einer<br />

panmiktischen, aus nur einem großen Genpool rekrutieren Population<br />

ausgeht, deren genetische Variation hauptsächlich zeitlich und<br />

nicht räumlich zu begründen ist (Dannewitz et al. 2005; Maes et al.<br />

2006). Genetische Untereinheiten sind daher nicht zu beachten.<br />

Aber auch Wels (Silurus glanis), Karpfen (Cypinus carpio) und<br />

Zander (Sander lucioperca) zählen nach gegenwärtigem Kenntnis-<br />

49


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

stand zu dieser Gruppe (Triantafyllidis et al. 2002; Kohlmann et al.<br />

2003). Diese drei Arten wanderten z.T. aus Osteuropa zu uns ein.<br />

Ihr Verbreitungsgebiet wurde darüber hinaus durch natürliche Ausbreitung<br />

entlang künstlicher Wasserstraßen sowie <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

nach Norden und Westen erweitert. Eine genetische Hege erscheint<br />

bei diesen Arten per se fraglich.<br />

Arten der „Evolutionären Großraumgruppe“ sind aus praktischer<br />

Sicht etwas komplizierter zu managen. Diese Arten haben z.T. eigene<br />

monophyletische Linien ausgeprägt. Daher muss, wenn diese<br />

Arten besetzt werden sollen, das Besatzmaterial immer aus dem<br />

jeweils gleichen Einzugsgebiet stammen. Wenn möglich, sollte deshalb<br />

zunächst immer auf Elterntiere bzw. deren direkten Nachkommen<br />

aus dem Besatzgewässer selbst zurückgegriffen werden. Nur<br />

wenn dieses nicht möglich ist, kann auf Populationen bzw. Nachzuchten<br />

aus benachbarten, angrenzenden Flussteilen ausgewichen<br />

werden. Ist auch dieses nicht möglich, kann in begründeten Ausnahmefällen<br />

auf benachbarte Flusssysteme des gleichen Einzugsgebietes<br />

zurückgegriffen werden.<br />

Nur bei sehr wenigen Arten besteht ausnahmsweise die Möglichkeit,<br />

Besatzmaterial aus anderen Flusseinzugsgebieten, welches<br />

der Population des Besatzeinzugsgebietes genetisch ähnlich ist, zu<br />

beziehen. Letzteres ist in manchen Gebieten für die Bachforelle<br />

(Salmo trutta) denkbar. So wurde das Gebiet nördlich der Alpen und<br />

ein Großteil Nordwesteuropas durch eine übergeordnete atlantische<br />

Bachforellen-Linie besiedelt (Bernatchez 2001), die in Deutschland<br />

in allen Zuflüssen zur Nordsee und bis ins Obere Donaueinzugsgebiet<br />

hinein zu finden ist (Weiss et al. 2001; Schreiber & Diefenbach<br />

2005). Da im Süden der Donau jedoch eine eigenständige Donaulinie<br />

existiert (Weiss et al. 2001), sollten aus Gründen der Vorsorge<br />

zumindest die Bachforellen der Donau und der Nordseezuflüsse<br />

zwei unterschiedliche Managementeinheiten darstellen. Gleichzeitig<br />

ist Praktikern und Wissenschaftlern speziell bei Bachforellen die<br />

Ausbildung von regionalen und standorttypischen Populationen (so<br />

genannter „Ökotypen“) seit langem bekannt (z.B. Riffel et al. 1995).<br />

Aus diesen Gründen sollte sich Bachforellenbesatz nicht nur an den<br />

großen Flusseinzugsgebieten, sondern auch an den klimatischen<br />

und gewässermorphologischen Bedingungen orientieren. Es ist daher<br />

u. U. sinnvoller, Besatzmaterial aus nahe benachbarten Flusssystemen,<br />

die ähnliche morphologische und hydrologische Bedingungen<br />

aufweisen, zu nutzen, als Nachkommen von weitwandern-<br />

50


Genetik<br />

den Populationsteilen (Meerforellen) des gleichen Flusssystems.<br />

Bestünde beispielsweise im Oberharz ein Mangel an Besatzmaterial,<br />

wäre es vor dem Hintergrund, dass beide Populationen der atlantischen<br />

Bachforellen-Linie angehören, im Extremfall also ratsamer,<br />

Bachforellennachkommen aus Flüssen des westlichen Oberharzes<br />

(Einzugsgebiet Weser) in Zuflüsse des östlichen Oberharzes (Einzugsgebiet<br />

Elbe) oder umgekehrt zu transferieren, als mit Nachkommen<br />

der jeweiligen Meerforellenpopulation desselben Einzugsgebietes.<br />

Auch für den Hecht (Esox lucius) ist es denkbar, Besatzmaterial<br />

aus anderen Flusseinzugsgebieten zu beziehen. Nach neueren Erkenntnissen<br />

(Jacobsen et al. 2005; Nicod et al. 2004) wird der<br />

Hecht in den Nord- und Ostseezuflüssen durch eine monophyletische<br />

Linie repräsentiert. In Südeuropa (Südwestfrankreich, Italien,<br />

Bulgarien) scheinen sich noch weitere monophyletische Linien ausgebildet<br />

zu haben (Launey et al. 2006). Da demzufolge möglicherweise<br />

innerhalb der Donau eine Kontaktzone zwischen einer nord-<br />

und einer südosteuropäischen Linie existiert, sollte der Hechtbestand<br />

der Donau, vergleichbar mit dem Bachforellenbestand, separat<br />

gemanagt werden.<br />

Der Lachs (Salmo salar) wird gegenwärtig in vielen heimischen<br />

Flusssystemen wieder angesiedelt. Nach neueren Erkenntnissen<br />

kann man beim Lachs von zwei evolutionären Linien ausgehen: einer<br />

atlantischen und einer baltischen (Nilsson et al. 2001). Diese<br />

beiden Linien müssen als eigene GMEs aufgefasst werden. Aufgrund<br />

der großen räumlichen Ausbreitung dieser Linien kann es<br />

durchaus Sinn machen, Besatzmaterial aus weiter entfernten Nordsee-<br />

oder Atlantikzuflüssen zu nutzen, um beispielsweise den Rhein<br />

oder andere Nordseezuflüsse zu besetzen. Für Flüsse im Einzugsgebiet<br />

der Ostsee ist es hingegen erforderlich, mit Lachsnachkommen<br />

aus autochthonen Ostseebeständen (z.B. Herkunft Ost- und<br />

Südschweden oder Baltikum) zu besetzen.<br />

Im Gegensatz zur Bachforelle oder zum Lachs darf die Äsche<br />

(Thymallus thymallus) grundsätzlich nicht über einzelne Einzugsgebiete<br />

ihres natürlichen Verbreitungsgebietes, wie Rhein/Main, Donau,<br />

Elbe oder Weser hinweg transferiert werden. Verschiedene<br />

Studien belegen, dass darüber hinaus innerhalb eines Einzugsgebietes<br />

lokale Linien bestehen, die es zu schützen gilt, so dass die<br />

GME der Äsche ggf. noch kleinräumiger zu fassen sind. So zeigen<br />

z.B. Gum et al. (2005), dass sich die Äschenpopulationen der linken<br />

Zuflüsse der bayrischen Donau (Naab, Schwarzer Regen) signifi-<br />

51


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

kant von den Populationen der rechtsseitigen Donauzuflüsse (z.B.<br />

Iller und Inn) unterscheiden. Die linken und die rechten Zuflüsse<br />

stellen somit zwei GMEs dar. Daher sollte immer mit Äschen aus<br />

dem jeweiligen Flusssystem besetzt werden, und nur in begründeten<br />

Ausnahmefällen aus dem benachbarten Fluss desselben Einzugsgebietes.<br />

Ähnliches gilt für den Huchen (Hucho hucho). Dieser muss im bayerischen<br />

Donaubereich als eine GME eingestuft werden (Kolahsa<br />

2006). Zukäufe aus weit entfernten Gebieten (z.B. Tisza/Ungarn u.<br />

Rumänien) sollten daher unterbleiben.<br />

Einige Untersuchungen zeigen, dass sich bei Barbe (Barbus barbus),<br />

Barsch (Perca fluviatilis) und Quappe (Lota lota) vergleichbar<br />

mit der Bachforelle eher weit verbreitete Linien ausgeprägt haben<br />

(Kotlik et al. 2004; Nesbø et al. 1999; Van Houdt et al. 2005). Da bei<br />

diesen Arten allerdings noch großer Forschungsbedarf besteht, sollte<br />

auch hier der Vorsorgegrundsatz gelten: wenn besetzt wird, dann<br />

nur mit Nachkommen/Elterntieren aus dem jeweiligen Einzugsgebiet!<br />

Zur „Evolutionären Großraumgruppe“ zählen vermutlich auch Brassen<br />

(Abramis brama), Schleie (Tinca tinca) und Rotauge (Rutilus<br />

rutilus) sowie weitere Cyprinidenarten mit großen Aktionsräumen<br />

(z.B. Fuchs et al. 1998; Wolter 1999).<br />

Bei Arten der „Evolutionären Kleinraumgruppe“ ist die Gefahr,<br />

durch nachlässigen Besatz genetisches Erbe zu zerstören, vergleichsweise<br />

groß. Manche Arten dieser Gruppe, wie z.B. Groppe<br />

(Cottus gobio), möglicherweise auch Steinbeißer (Cobitis taenia),<br />

haben auf sehr engem Raum eigenständige evolutionäre Linien<br />

ausgeprägt, die es zu erhalten gilt (Hänfling et al. 2002; Engelbrecht<br />

et al. 2000; Culling et al. 2006). Zahlreiche andere bisher nicht genannte<br />

Arten, vor allem die sog. „Kleinfischarten“, wie z.B.<br />

Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis), Schmerle (Barbatula barbatula),<br />

Elritze (Phoxinus phoxinus) und Bitterling (Rhodeus amarus)<br />

und viele weitere wirtschaftlich nicht genutzte Fischarten, also<br />

hauptsächlich Cypriniden wie Gründling (Gobio gobio), Strömer<br />

(Leuciscus soufia agassizii) oder Schneider (Alburnoides bipunctatus),<br />

müssen dieser Gruppe vorsorglich zugeordnet werden, da sehr<br />

große Wissensdefizite bestehen.<br />

Auch für die Arten nährstoffarmer Seen wie Felchen (Coregonus<br />

lavaretus), Kleine Maräne (Coregonus albula) und Seesaibling<br />

(Salvelinus alpinus) sollte als Grundsatz gelten, nur mit Nachkom-<br />

52


Genetik<br />

men der jeweiligen Seenpopulation zu besetzen, da die GME in vielen<br />

Fällen nur den See selbst umfasst. Wenige einzelne Seen beherbergen<br />

sogar endemische Formen (z.B. der Stechlinsee Coregonus<br />

fontanae), die unbedingt separat gehegt werden müssen. In<br />

begründeten Ausnahmefällen, wenn beispielsweise eine gesamte<br />

Seepopulation a) in Folge eines Gifteintrags vernichtet oder b) nur<br />

aufgrund vergangener <strong>Besatzmaßnahmen</strong> etabliert wurde oder c)<br />

nur durch den Besatz mit Fremdmaterial erhalten werden konnte<br />

oder wenn d) Tagebaufolgegewässer erstmalig mit diesen Arten besetzt<br />

werden sollen, spricht allerdings aus genetischer Sicht wenig<br />

dagegen, mit Populationen aus benachbarten Seen zu besetzen.<br />

So zeigen z.B. Arbeiten von Douglas et al. (1999) und Østbye et al.<br />

(2005), dass die Felchenbestände der nordalpinen Seen einer Linie<br />

entspringen. Brunner et al. (2001) wiesen eine ähnlich weiträumige<br />

Verbreitung für den Seesaibling nach.<br />

Für Arten der evolutionären Kleinraumgruppe ist es letztlich unmöglich,<br />

allgemein gültige GMEs zu beschreiben. Ein Besatz mit Arten<br />

dieser Gruppe sollte deshalb bis auf Ausnahmen (z.B. Maränenbesatz<br />

aus Elterntieren desselben Sees) generell nur mit <strong>fachliche</strong>r<br />

Hilfe bzw. unter wissenschaftlicher Begleitung durchgeführt werden.<br />

Gut gemeinte, aber vor dem Hintergrund eines genetischen Fischartenschutzes<br />

fachlich fragwürdige <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit Kleinfischen<br />

nicht geeigneter oder sogar unbekannter „genetischer“ Herkunft,<br />

können im Zweifelsfall mehr zerstören als tatsächlich zum Artenschutz<br />

beitragen. Ein Angelverein oder Gewässerbewirtschafter<br />

sollte derartigen Fischbesatz grundsätzlich nicht „auf eigene Faust“<br />

durchführen. Es spricht aber weiterhin natürlich nichts dagegen, Fische<br />

in ein renaturiertes oder wieder besiedlungsfähiges Gewässer,<br />

in welches sie nicht natürlich einwandern können, „mit dem Eimer“<br />

aus einem etwas höher oder tiefer gelegenem Flussabschnitt umzusiedeln.<br />

53


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Kurz zusammengefasst bedeutet Fischbesatz unter Beachtung<br />

des GME-Konzeptes<br />

• Arten der „evolutionären Gesamtgruppe“, wie Aal, Wels, Karpfen<br />

und Zander können innerhalb Deutschlands ohne Beachtung<br />

von Flussgebietsgrenzen als Besatzfische verwendet<br />

werden, wenn kein Besatzmaterial aus dem zu besetzenden<br />

Gewässersystem beschafft werden kann.<br />

• Die Arten der evolutionären Großraumgruppe, wie Bachforelle,<br />

Hecht, Lachs, Äsche, Huchen, Quappe, Rotauge, Brassen,<br />

Schleie, Barsch und Barbe sollten nur innerhalb des jeweiligen<br />

Flusseinzugsgebietes (z.B. Elbe, Rhein, Donau) und ggf. sogar<br />

Teileinzugsgebietes als Besatzfische verbracht und besetzt<br />

werden.<br />

• Alle Arten der evolutionären Kleinraumgruppe sollten allenfalls<br />

unter strenger Beachtung der lokalen Besatzherkunft (Felchen,<br />

Maräne, Saibling, alle „Kleinfischarten“) und möglichst<br />

immer unter fundierter wissenschaftlicher Begleitung besetzt<br />

werden.<br />

Weitere genetische Aspekte<br />

Durch künstlich geschaffene Kontaktzonen zwischen getrennten<br />

Flussgebieten (z.B. Rhein-Main-Donaukanal) und das Aussetzen<br />

von Fischen aus gebietsfremden Populationen kommt es zur<br />

Durchmischung von evolutiv gewachsenen Einheiten. Diese<br />

Durchmischung kann zwar in der jeweiligen Subpopulation zur Erhöhung<br />

der genetischen Variabilität führen, vermindert damit aber<br />

die genetische Diversität der Gesamtpopulation (Hallerman 2003).<br />

Die Konsequenzen künstlich geschaffener Kontaktzonen auf die<br />

evolutionäre Anpassungsfähigkeit von Populationen, evolutiven<br />

Einheiten und Arten sind heute noch nicht in vollem Umfang absehbar.<br />

Wie die wissenschaftlichen Ergebnisse der letzten Jahre aber<br />

zeigen, ist es notwendig, die genetisch jeweils unterschiedlichen reproduktiven<br />

Subeinheiten zu erhalten. Utter (2001) postuliert beispielsweise<br />

eine verringerte Produktivität bei Lachsen, wenn in einen<br />

unbeeinflussten Wildstamm Zuchtfische fremder Herkunft eingekreuzt<br />

werden. Er stützt seine Aussage unter anderem auf eine<br />

Arbeit von Fleming et al. (1996). Diese Studie weist bei Hybriden<br />

zwischen Zucht- und Wildlachsen einen deutlich geringeren Reproduktionserfolg<br />

als bei reinen Wildfischen nach. Skaala et al. (1996)<br />

besetzten einen Fluss mit Bachforellenlaichern eines Zuchtstam-<br />

54


Genetik<br />

mes, der nicht aus dem Besatzgewässer stammte und sich phänotypisch<br />

deutlich von dem angestammten Stamm unterschied. Kreuzte<br />

sich dieser Zuchtstamm mit den angestammten Wildfischen, war<br />

das Überleben der Nachkommen deutlich geringer als das der<br />

„normalen“ Nachkommen der angestammten Bachforellen. Wird<br />

hingegen ein Fluss mit Nachkommen der angestammten Population<br />

besetzt, sind bei Einhaltung der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> (z.B. ausreichend<br />

hohe Zahl von Elterntieren, keine Domestikation im Zuchtbetrieb)<br />

keine negativen Folgen zu vermuten. Dannewitz (2003) besetzte<br />

einen Fluss in Schweden mit Bachforellen, die zwar aus dem<br />

Besatzgewässer stammten, aber über sieben Generationen unter<br />

Zuchtbedingungen gehalten wurden. Im Vergleich zu den Nachkommen<br />

der angestammten wilden Bachforellen wurden keine Unterschiede<br />

im Wachstum oder Überleben festgestellt. Diese Untersuchungen<br />

unterstreichen somit die Forderung nach einer überlegten<br />

Auswahl des jeweiligen Besatzmaterials.<br />

Durch die <strong>Besatzmaßnahmen</strong> während der letzten 100 Jahre kam<br />

es zu einer Einbürgerung fremder Arten wie z.B. Regenbogenforelle<br />

oder Bachsaibling. Eine natürliche Hybridisierung zwischen heimischen<br />

und eingebürgerten Arten, also z.B. die Kreuzung von allochthonen<br />

Bachsaiblingen und autochthonen Seesaiblingen, sind<br />

im Freiland nicht belegt. Aus genetischer Sicht wäre daher zwar ein<br />

Besatz mit fremden Arten nicht generell abzulehnen, jedoch im Blick<br />

auf ökologische Folgen wie Prädation, Konkurrenz und Übertragung<br />

von Krankheiten äußerst kritisch zu betrachten (Kapitel 2.7 und 3.2).<br />

Das Aussetzen von Art-Hybriden in offene Gewässer ist jedoch immer<br />

abzulehnen, da die Fortpflanzungsfähigkeit einiger Zucht-<br />

Hybriden nachgewiesen wurde (Gross et al. 2004) und die Einbringung<br />

deren Genoms in ortsansässige Arten damit nicht auszuschließen<br />

ist.<br />

Auch der Besatz mit Fischen, die nur von wenigen Elterntieren abstammen,<br />

kann zu genetischen Problemen führen. Insbesondere<br />

wenn im Zuchtbetrieb eine starke haltungsbedingte Selektion erfolgt,<br />

ist die genetische Variabilität der Nachkommen eingeschränkt.<br />

Unter Umständen kann ein wiederholter Besatz mit eng verwandten<br />

Individuen die genetische Variabilität der ansässigen Population<br />

verringern (Fleming et al. 2000). Aus genetischer Sicht ist daher ein<br />

Besatz mit genetisch variablen Individuen aus der gleichen GME<br />

anzustreben, um so die Weitergabe von Inzuchtdepressionen aus-<br />

55


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

zuschließen bzw. die Existenz vieler verschiedener Ausprägungen<br />

der Gene in einer Population („koadaptierte Genkomplexe“) zu erhalten.<br />

Die Fähigkeit der Population, auf veränderte Umweltbedingungen<br />

reagieren zu können, wird so beibehalten. Das Besatzmaterial<br />

sollte daher aus Fischzuchten stammen, die mit einer großen<br />

Anzahl an Laichtieren aus dem jeweiligen Einzugsgebiet (Faustregel:<br />

mindestens je 50 Männchen, 50 Weibchen; Hallermann 2003)<br />

arbeiten. Empfehlenswert wäre, den jeweiligen Laicherbstand von<br />

Zeit zu Zeit durch die Einkreuzung von Wildfischen der gleichen<br />

Herkunft teilweise zu erneuern. Steht ein derartiges Besatzmaterial<br />

nicht zu Verfügung, wenn eine GME durch Besatz gestützt werden<br />

soll, sollte man Laichtiere aus dem Besatzgewässer fangen, diese<br />

streifen und nur die so erzeugten Nachkommen als Besatzmaterial<br />

nutzen. Man besetzt somit mit genetisch variablen Nachkommen<br />

von Individuen des gleichen Gewässers („supportive breeding“). In<br />

Deutschland ist diese Methode beispielsweise bei<br />

Äsche und Meerforelle etabliert.<br />

Das schwierige Wechselspiel zwischen Erhaltung einer GME mit<br />

der natürlich gewachsenen genetischen Variabilität einerseits und<br />

den Erfordernissen der fischereilichen Nutzung und Hege andererseits<br />

stellt eine große Herausforderung bei der Besatzplanung und -<br />

durchführung dar. Es ist jedoch dringend an der Zeit, sich diesem<br />

Problem stellen.<br />

In dieser Broschüre werden mögliche Lösungsansätze aufgezeigt.<br />

Es ist aber unabdingbar, dass zur Erfassung der innerartlichen genetischen<br />

Vielfalt bei Fischen zukünftig weitere Forschungsarbeit<br />

geleistet wird. Außerdem sind Wissenschaft, Verwaltung sowie<br />

Praktiker aus Fischerei und Naturschutz gleichermaßen gefordert,<br />

weitere praxisnahe Lösungsansätze zu liefern. Ein Beispiel mag<br />

dies verdeutlichen: Man kann nicht den Erhalt einzelner Managementeinheiten<br />

bei der Äsche fordern und damit die Gewässerbewirtschafter<br />

zu aufwändigen und kostspieligen Besatzprogrammen<br />

drängen, wenn gleichzeitig die Kormoranpopulation ansteigt und<br />

große Teile einzelner Äschenlinien durch Kormoranfraß stark dezimiert<br />

oder sogar ausgelöscht werden (Görner 2006). Sinkt die Anzahl<br />

noch vorhandener Laichfische erst unter eine kritische Grenze,<br />

lässt sich langfristig keine funktionierende Populationsgröße aufrecht<br />

erhalten, zumal unter diesen Bedingungen auch durch Zwischenvermehrung<br />

gewonnene, juvenile Besatzfische kaum in die<br />

56


Genetik<br />

Laichreife hineinwachsen dürften. Die Folge: Es kommt zum Verlust<br />

der genetischen Variabilität der betroffenen Äschenlinien, die Fähigkeit,<br />

auf Veränderungen der Umweltbedingungen (z.B. globale<br />

Erwärmung) zu reagieren, nimmt ab und durch zusätzliche kurzfristig<br />

wirkende Gefährdungsfaktoren erhöht sich insgesamt die Wahrscheinlichkeit<br />

für das Aussterben einzelner Populationen. Ein<br />

deutschland- oder europaweites Kormoranmanagement, das den<br />

Fraßdruck auf labile Fließgewässerpopulationen senken würde, wäre<br />

also auch aus genetischer Sicht für die Äsche und weitere Fischarten<br />

dringend angezeigt.<br />

57


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

4.4 Auswirkungen von Fischbesatzmaßnahmen auf<br />

Ökosysteme<br />

Neben möglichen genetischen Effekten, die in der Regel auf dem<br />

Niveau der besetzten Art bzw. deren Populationen in Betracht zu<br />

ziehen sind (siehe Kapitel 4.3), können Fischbesatzmaßnahmen<br />

auch unmittelbare (Konkurrenz, Prädation) oder mittelbare Auswirkungen<br />

(z. B. durch Wassertrübung) auf die Lebensgemeinschaften<br />

in den Besatzgewässern haben. Bei Beachtung der dargestellten<br />

Leitlinien zum Fischbesatz ist grundsätzlich davon auszugehen,<br />

dass in Art, Herkunft, Menge und Größe dem Gewässer angepasste<br />

Besatzfische ausgebracht werden. Selbstverständlich treten diese<br />

Besatzfische in vielfältige Interaktionen mit anderen Fischen, Tieren<br />

und Pflanzen, doch kann dies grundsätzlich nicht als ökologisches<br />

Risiko gelten, da es sich um natürliche Abläufe der Ökosysteme<br />

handelt.<br />

Trotz sorgfältiger Abwägung aller Randbedingungen und Beachtung<br />

der Besatzmengenempfehlungen (siehe Anhang) kann es jedoch<br />

Situationen geben, in denen Besatzfische negativ auf Ökosysteme<br />

einwirken. Daher muss gemäß dem Vorsorgeprinzip in fraglichen<br />

Situationen die Besatzmenge reduziert oder auf Besatz gänzlich<br />

verzichtet werden. Dies soll an drei Beispielen verdeutlicht werden.<br />

Der Karpfen nimmt in natürlichen Gewässern eine dem Brachsen<br />

vergleichbare Nische ein. Daher sollte sich Karpfenbesatz möglichst<br />

an natürlichen Bestandsgrößen von Brachsen orientieren. Karpfen<br />

können bei übermäßigem Besatz durch ihre Lebensweise submerse<br />

Makrophytenbestände beeinträchtigen. Daher ist vor allem bei kleinen<br />

oligo- bis mesotrophen Seen, die in der Regel gut ausgebildete<br />

Makrophytengesellschaften aufweisen, Karpfenbesatz – wenn überhaupt<br />

- nur in sehr geringen Mengen gewässerangepasst. Bei<br />

bekannten Vorkommen seltener Pflanzenarten, die durch das<br />

Gründeln der Karpfen und die dadurch entstehende Trübung im Bestand<br />

möglicherweise gefährdet wären, sollte aus Vorsorgegründen<br />

auf Karpfenbesatz in diesen Gewässern gänzlich verzichtet werden,<br />

zumal durch Reproduktion im Gewässer eine spätere Erhöhung des<br />

Bestandes nicht gänzlich auszuschließen ist.<br />

Keine Risiken bestehen hingegen in hocheutrophen Gewässern, da<br />

diesen Makrophyten in der Regel fast oder gänzlich fehlen.<br />

58


Auswirkungen<br />

Aale haben in ihrem ursprünglichen atlantischen Verbreitungsgebiet<br />

heute kaum mehr ihre natürlichen Bestandsdichten. Dafür werden<br />

vielfältige Ursachen diskutiert (z.B. der enorme Rückgang der natürlichen<br />

Zuwanderung, Aufstiegshindernisse, Verluste an Wasserkraftanlagen,<br />

Kormoranschäden, Parasitosen u.v.a.). Aus Literaturbelegen<br />

gibt es zahlreiche Hinweise auf ehemals weitaus größere<br />

Aaldichten, als wir sie heute vorfinden oder auch durch „normalen“<br />

Besatz erhalten könnten. Daher gehen Forderungen nach Verzicht<br />

auf Aalbesatz mit Verweis auf bedrohte Kleinfischarten in der Regel<br />

an der Realität vorbei – meist in Unkenntnis der Zusammensetzung<br />

ursprünglicher Fischgemeinschaften der betreffenden Gewässer.<br />

Wo der Aal jedoch nicht zur natürlichen Fauna des Gewässers gehört,<br />

ist Vorsicht geboten. So gibt es einige Binneneinzugsgebiete,<br />

die besondere Fischgemeinschaften aufweisen. Bei natürlicher<br />

Weise völlig fehlenden Zuwanderungsmöglichkeiten gehört der Aal<br />

nicht zur Referenzfauna dieser Gewässer, und Besatz sollte unterbleiben,<br />

wenn ökologische Risiken erkennbar sind (z. B. Reliktvorkommen<br />

seltener Arten, wie Groppen in Seen).<br />

Auch vor diesem Hintergrund ist ein Aalbesatz im gesamten Donausystem<br />

kritisch zu hinterfragen, wenn nicht die Knappheit der Ressource<br />

zukünftig ohnehin zur Einstellung des Besatzes führen sollte.<br />

Große Maränen (Coregonus lavaretus, in Süddeutschland Felchen<br />

oder Renken genannt) sind meist reine Planktonfresser. Damit können<br />

sie in hohen Bestandsdichten Eutrophierungserscheinungen an<br />

stark nährstoffbelasteten Gewässern verstärken und ökologisch<br />

ähnlich „wirken“ wie beispielsweise überhöhte Weißfischbestände<br />

(quasi eine „Anti-Biomanipulation“). Es ist daher ökologisch fragwürdig,<br />

durch umfangreiche <strong>Besatzmaßnahmen</strong> hohe Bestandsdichten<br />

Großer Maränen zu unterstützen, wenn keine adäquate<br />

Nutzung der Fische stattfindet. So ist es im norddeutschen Raum<br />

nicht unüblich, in ausschließlich angelfischereilich bewirtschafteten<br />

Gewässern Große Maränen auszusetzen, ohne dass nennenswerte<br />

Mengen gefischt werden. Hier ist der o.g. Eutrophierungseffekt oft<br />

deutlich nachweisbar. Der Besatz Großer Maränen in stark<br />

eutrophierte Gewässer sollte daher nur erfolgen, wenn eine Nutzung<br />

mit berufsfischereilichen Methoden gewährleistet ist. Allerdings<br />

sei am Beispiel der Großen Maräne noch einmal ausdrücklich<br />

darauf hingewiesen, dass jeweilige landesrechtliche Besatzvorbehalte<br />

zu beachten sind (so bedarf z. B. der Besatz mit Großen Ma-<br />

59


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

ränen in Niedersachsen einer Genehmigung des fischereikundlichen<br />

Dienstes gemäß Nds.FischG).<br />

Weiterhin werden gelegentlich negative Einflüsse auf Lebensgemeinschaften<br />

der Gewässer durch Prädatoren wie Hecht oder Zander<br />

diskutiert. Bei konsequenter Beachtung der hier vorgeschlagenen<br />

Leitlinien (gewässerangepasste Besatzmengen usw.) sind<br />

diesbezügliche Risiken jedoch praktisch auszuschließen. In der Regel<br />

ist die unzureichende Betrachtung des komplexen Ökosystems<br />

Ursache der Warnungen bzw. Kritik; so werden natürliche Selbstregulationsmechanismen<br />

dieser Arten (Einstände, Kannibalismus)<br />

außer Acht gelassen und einzelne Teile des Nahrungsnetzes isoliert<br />

betrachtet.<br />

60


Besatzleitlinien<br />

5. Besatzleitlinien<br />

So unterschiedlich die relevanten Arten, die Gewässer und letztlich<br />

die konkreten Ziele beim Fischbesatz auch sein mögen, so ähnlich<br />

sind jedoch grundsätzliche Ablaufmuster, nach denen zunächst die<br />

Notwendigkeit bzw. auch die Erfolgsaussichten von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

hinterfragt werden sollten. Im nachfolgenden Abschnitt<br />

werden daher Abläufe vorgestellt, die bei konsequenter Beachtung<br />

ein Handeln im Rahmen der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> sicherstellen.<br />

Wesentliche Elemente der Abläufe beim eigentlichen Besatz, nämlich<br />

die Besatzplanung und die Erfolgskontrolle, werden dann in eigenständigen<br />

Kapiteln vertieft.<br />

Im Kapitel 2 sind die unterschiedlichen Motivationen für Fischbesätze<br />

näher erläutert. Es wurde deutlich, dass einerseits die Erhaltung<br />

bzw. Verbesserung <strong>fischereilicher</strong> Möglichkeiten im weitesten<br />

Sinne und andererseits Erwägungen aus Artenschutzgründen die<br />

wichtigsten Ansätze für Fischbesatzmaßnahmen sind. Beide Motivationen<br />

bedingen teils sehr unterschiedliche Voraussetzungen und<br />

Herangehensweisen und sollen daher nachfolgend getrennt betrachtet<br />

werden.<br />

5.1 Fischbesatz zur Wiedereinbürgerung<br />

Viele Fischarten sind lokal und einige auch überregional bzw. sogar<br />

global ausgestorben oder verschollen (Freyhof 2002; Freyhof &<br />

Brunken 2004). Unter bestimmten Voraussetzungen können durch<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> diese Fischarten wieder angesiedelt werden,<br />

die ersten Zwischenziele wurden auch schon in Deutschland erreicht<br />

(siehe Kapitel 2.3). Derartige Wiedereinbürgerungsprojekte<br />

werden vordergründig aus Gründen des Artenschutzes initiiert. Dies<br />

schließt allerdings keineswegs aus, dass mittel- bis langfristig auch<br />

wieder eine Nutzung der Arten erfolgen kann, sofern dies rechtlich<br />

möglich und ökonomisch sinnvoll (Berufsfischerei) oder angelfischereilich<br />

interessant ist.<br />

Das Ziel aller Wiederansiedlungen ist die Etablierung von stabilen,<br />

selbst tragenden Beständen. Entsprechende <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sind daher immer nur für einen bestimmten Zeitraum angelegt (Initialphase),<br />

der in Abhängigkeit von der Fischart wenige Jahre bis<br />

maximal einige Jahrzehnte betragen kann bzw. sollte. Aufgrund der<br />

Langwierigkeit derartiger Maßnahmen kann es sinnvoll sein, Zwi-<br />

61


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

schenziele mit einem geringeren Anspruch zu definieren (z. B. entsprechende<br />

Zahl von Rückkehrern, um eine Zwischenvermehrung<br />

zu etablieren).<br />

Der Begriff der Wiedereinbürgerung wird in Deutschland in den letzten<br />

Jahren zunehmend gebraucht und immer öfter auch missbraucht,<br />

denn die notwendigen Voraussetzungen dafür sind in vielen<br />

Fällen gar nicht erfüllt. Daher sind zahlreiche Maßnahmen unter<br />

dieser Bezeichnung eigentlich <strong>Besatzmaßnahmen</strong> zur Bestandsrestaurierung<br />

oder gar zur Kompensation von Bestandsdefiziten. Diese<br />

können zwar gelegentlich positive Effekte für die Fischerei haben,<br />

führen aber meist nicht zu der gewollten Wiederansiedlung selbst<br />

reproduzierender Bestände und zeigen zumeist nur zeitlich befristet<br />

Wirkung. Die ausbleibenden oder nicht zielgerechten Erfolge derartiger<br />

Projekte und die Tatsache, dass vielfach unnötig erhebliche<br />

finanzielle Mittel eingesetzt werden, führen zu einem Glaubwürdigkeitsproblem<br />

für alle Wiedereinbürgerungsprojekte.<br />

Daher hilft hier nur eins – eine ehrliche Analyse der Gesamtsituation<br />

vor Projektbeginn.<br />

Gewässer gehören in Mitteleuropa und Deutschland zu den am<br />

stärksten anthropogen überformten Lebensräumen überhaupt. Bei<br />

der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird dem beispielsweise<br />

Rechnung getragen, indem bestimmte Gewässer als „erheblich<br />

verändert“ ausgewiesen werden können. Man sollte anerkennen,<br />

dass vielfach die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wiederansiedlung<br />

von Fischen noch nicht gegeben sind oder in einigen<br />

Fällen vielleicht auch nie mehr bestehen werden. So ist es zum Beispiel<br />

fraglich, ob innerhalb der schier unendlichen Stauketten in<br />

manchen unserer großen Flüsse jemals wieder nennenswerte Bestände<br />

von Stören angesiedelt werden können. Hier ist zunächst<br />

immer Zurückhaltung geboten, ehe Wiederansiedlungsprojekte gestartet<br />

werden.<br />

Eine Gruppe von Wissenschaftlern der IUCN (International Union<br />

for Conservation of Nature) hat 1995 in einer Richtlinie Eckpunkte<br />

definiert, wie Wiedereinbürgerungsprojekte durchgeführt werden<br />

sollten. Diese Eckpunkte sind auch auf hiesige Verhältnisse übertragbar<br />

und sollten daher bei allen Wiedereinbürgerungsprojekten<br />

(nicht nur bei Fischen!) Beachtung finden. Bei der Planung von entsprechenden<br />

Projekten lohnt immer ein Blick in die Details dieser<br />

Richtlinie (www.iucn.org).<br />

62


Einige ausgewählte Eckpunkte dieser IUCN-Richtlinie sind:<br />

Besatzleitlinien<br />

• Das Ziel einer Wiedereinbürgerung muss immer die Etablierung<br />

einer selbst reproduzierenden Wildpopulation sein. Das<br />

Ausbringen von Tieren muss zeitlich befristet sein (Initialphase).<br />

• Die Aussetzung / Auswilderung muss im ursprünglichen, historischen<br />

Verbreitungsgebiet der Art stattfinden.<br />

• Aussetzungen / Auswilderungen sollen nur stattfinden, wenn<br />

es definitiv keine Möglichkeiten einer bestandsbildenden natürlichen<br />

Zuwanderung mehr gibt (nicht gemeint sind rein zufällig<br />

einwandernde einzelne Fische).<br />

• Wiedereinbürgerungen sind nur sinnvoll, wenn alle wesentlichen<br />

Ursachen, die zum Aussterben der Art geführt haben,<br />

beseitigt sind oder in absehbarer Zeit sicher beseitigt sein<br />

werden. Das Projektgebiet muss langfristig im Sinne des Ziels<br />

gesichert sein. Ansonsten ist das Ausbringen der Tiere zurück<br />

zu stellen und zunächst dem Habitatschutz verstärkte Aufmerksamkeit<br />

zu schenken.<br />

• Wiedereinbürgerungsprojekte sind in der Regel nur sinnvoll,<br />

wenn sie einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Art insgesamt<br />

leisten.<br />

• Wiedereinbürgerungsprojekte sind in der Regel langfristig angelegt<br />

und haben immer auch eine sozioökonomische Komponente,<br />

die beachtet werden muss. Daher müssen sorgfältige<br />

Kosten-/Nutzen-Analysen vorgeschaltet werden und die Interessen<br />

aller „Betroffenen“ gewürdigt werden.<br />

• Wiedereinbürgerungsprojekte sind meist komplex und bedürfen<br />

der Betreuung durch Experten bzw. interdisziplinäre Arbeitsgruppen.<br />

• Wiedereinbürgerungsprojekte bedürfen immer einer Erfolgskontrolle.<br />

Viele dieser Grundsätze scheinen selbstverständlich und werden<br />

doch häufig missachtet. So kommt es z. B. regelmäßig vor, dass<br />

„Wiederansiedlungen“ in Gewässern oder Flusseinzugsgebieten<br />

geplant und durchgeführt wurden oder werden, in denen die Art ursprünglich<br />

gar nicht heimisch war. Zu stark ist wohl der Wunsch<br />

mancher Gewässerbewirtschafter, dass „ihre“ Gewässer auch<br />

63


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Lachse, Huchen oder diverse Kleinfischarten beherbergen, die<br />

normalerweise dort nicht heimisch waren. Wenn diese Aktionen<br />

auch gut gemeint sind, so haben sie doch nichts mit Wiedereinbürgerung<br />

gemein. Der vielleicht wesentlichste Punkt, der bei Wiedereinbürgerungsprojekten<br />

beachtet werden muss, ist das Hinterfragen<br />

der Gründe, die ursprünglich zum Aussterben der Art geführt haben.<br />

Bei gründlicher Betrachtung bestehen oftmals einige Ursachen nach<br />

wie vor. Meist sind Arten durch das Zusammenwirken mehrerer<br />

Faktoren und über einen längeren Zeitraum ausgestorben. Wenn<br />

auch die chemische Wasserqualität heute in aller Regel kein begrenzender<br />

Faktor mehr ist, so wirken Querbauwerke nach wie vor,<br />

sind Habitate verloren gegangen bzw. stark degradiert oder haben<br />

Kieslaichplätze kein intaktes Interstitial mehr. Diese Probleme müssen<br />

vor dem Besatz oder wenigstens zeitgleich in Angriff genommen<br />

werden. Wenn auf Dauer keine realistischen Erfolgsaussichten<br />

bestehen, müssen möglicherweise Projektideen auch verworfen<br />

werden.<br />

Vielfach ist auch zu beobachten, dass die soziökonomischen Gesamtauswirkungen<br />

der Wiedereinbürgerung nicht ausreichend bedacht<br />

werden. Geradezu „klassisch“ ist in vielen Fällen, dass bei anfänglichem<br />

Erfolg sehr schnell lange etablierte Nutzungen jedweder<br />

Art in Frage gestellt werden, da sie nun „plötzlich“ den dauerhaften<br />

Fortbestand der wieder eingeführten Art gefährden. So werden z. B.<br />

Netzfischereien in Flussunterläufen, die seit Jahrhunderten traditionell<br />

bestehen, nach der Wiederansiedlung von Großsalmoniden angeprangert.<br />

Dies kann zu großen Akzeptanzproblemen und letztlich<br />

auch zum Scheitern der Maßnahmen führen und wäre doch eigentlich<br />

durch gezielte Aufklärung und interdisziplinäres Vorgehen im<br />

Vorfeld beeinflussbar gewesen.<br />

Erfolgskontrollen sind immer zwingend notwendig, um bei Bedarf<br />

Korrekturen im Projekt vornehmen, aber auch um rechtzeitig und<br />

zum Schutz vor unnötigen finanziellen Verlusten über einen Abbruch<br />

entscheiden zu können.<br />

64


Besatzleitlinie zur Wiedereinbürgerung von Fischarten<br />

1. Prüfen der Voraussetzungen (in Anlehnung an IUCN-Kriterien):<br />

Projektgebiet ist das natürliche Verbreitungsgebiet der Art, historisches<br />

Vorkommen der Art ist im Einzugsgebiet bzw. innerhalb abgrenzbarer<br />

zoogeografischer Grenzen sicher belegt?<br />

ja<br />

Art ist im Gebiet sicher verschollen oder ausgestorben; natürliche<br />

Zuwanderung ist ausgeschlossen?<br />

ja<br />

Bekannte Ursachen, die zum Aussterben geführt haben, sind beseitigt,<br />

lassen sich beseitigen oder kompensieren und das Projektgebiet ist<br />

langfristig sicher geschützt?<br />

ja<br />

Alle möglichen sozioökonomischen Folgen des Projektes sind<br />

abgewogen; ein langfristiger Interessenausgleich ist möglich; Kosten-<br />

/Nutzen-Analysen sprechen für das Projekt; professionelle Begleitung<br />

des Projektes (Arbeitsgruppe) abgesichert?<br />

ja<br />

Besatz kann sinnvoll und erfolgreich sein.<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Abb. 1 Besatzleitlinie zur Wiedereinbürgerung<br />

Besatzleitlinien<br />

Projekt verwerfen!<br />

Projekt verwerfen;<br />

Zuwanderung fördern!<br />

Projekt verwerfen<br />

oder zurückstellen!<br />

Projekt zurückstellen;<br />

Ausgleich<br />

herbeiführen!<br />

2. Besatzplanung (siehe auch Kap. 4 und 6; artspezifische Besonderheiten beachten!)<br />

Behördliche Genehmigungen einholen (falls erforderlich)<br />

Herkunft des Besatzmaterials festlegen. Hierarchie: 1. Wildfänge aus benachbartem Einzugsgebiet, 2.<br />

Nachzucht aus Tieren des benachbarten Einzugsgebietes; 3. „Import“ von Material (Eier, Brut etc.) des<br />

nächsten bzw. ökologisch ähnlichsten Vorkommens (ggf. auch genetische Analysen vorschalten)<br />

Besatzdurchführung festlegen: Besatzort, Besatzzeit, Besatzgröße und -mengen, Dauer der Maßnahme<br />

Besatzerfolg definieren: Ziele für die anschließende Erfolgskontrolle festlegen<br />

3. Besatzdurchführung (siehe auch Kap. 6)<br />

4. Erfolgskontrolle (siehe auch Kap. 7)<br />

Festgelegte Erfolgsparameter (z. B. Zwischenziel: erfolgreiche<br />

Reproduktion der besetzten Art über mehrere Jahre) wurden erreicht;<br />

selbst tragender Bestand (Endziel) ist etabliert<br />

ja<br />

Projektergebnis dokumentieren; ggf. Monitoring in längeren Intervallen<br />

fortsetzen<br />

nein<br />

Strategie ändern (falls<br />

möglich und Ursachen<br />

bekannt); ggf. Projekt<br />

abbrechen; Ergebnis<br />

dokumentieren<br />

65


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

5.2 Allgemeine fischereiliche <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Bei fischereilichen <strong>Besatzmaßnahmen</strong> (Kompensation, Bestandsrestaurierung,<br />

Ertragssteigerung) steht das Ziel der Nutzung zwar<br />

oftmals klar im Vordergrund, doch spielen Aspekte des Artenschutzes<br />

nicht selten ebenfalls eine gewichtige Rolle.<br />

Wenn feststeht, dass das Gewässer für die potentiell zu besetzende<br />

Art geeignete Lebensbedingungen aufweist und sicher gestellt ist,<br />

dass der Besatz keine schädlichen Umweltauswirkungen im weitesten<br />

Sinne haben wird (also beispielsweise kein Karpfenbesatz in<br />

schwach eutrophe, Makrophyten dominierte Seen; Knösche 2002),<br />

kann Fischbesatz grundsätzlich erwogen werden.<br />

Die entscheidende Frage ist dann, ob die betreffende Art im Gewässer<br />

regelmäßig reproduziert bzw. reproduzieren kann und/oder<br />

ob entsprechende Einwanderungsmöglichkeiten bestehen. Ist dies<br />

nicht der Fall (fast immer beim Karpfen, häufig beim Aal), ist Besatz<br />

oft sinnvoll.<br />

Bei Fischarten jedoch, die sich im Gewässer prinzipiell vermehren<br />

können, ist Besatz zunächst kritisch zu sehen. Wenn auch hohe<br />

Besatzmengen in solchen Fällen meist unschädlich für das Gewässer<br />

i. w. S. sind, so werden doch durch derartige <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

deutschlandweit immense Summen unnötig ausgegeben. Zahlreiche<br />

Publikationen belegen z. B., dass Hechtbesatz praktisch immer<br />

entbehrlich und zudem ökonomisch erfolglos ist (Dorow & Lemcke<br />

2004; Knösche 1995 u.v.a.). Unter dieser Rubrik müssen leider<br />

auch die vielen Fälle verbucht werden, in denen Besatz einfach<br />

„aus Tradition heraus“ erfolgt, ohne dass tatsächlich die Notwendigkeit<br />

bestünde und ohne dass ökonomische Erfolgsaussichten bestehen<br />

(Klein 1996). Mit dem Rückgang der Bedeutung der Berufsfischerei<br />

und der starken Zunahme der angelfischereilichen Nutzung<br />

der Gewässer mag die Frage des „Nutzen“ in den Hintergrund getreten<br />

sein, doch sollte auch jeder Angelverein Interesse daran haben,<br />

sein begrenztes Budget möglichst sinnvoll einzusetzen.<br />

Ist eine natürliche Reproduktion potentiell möglich, muss die Notwendigkeit<br />

des Besatzes immer genau hinterfragt werden. Defizite<br />

im Bestandsaufbau sind konkret zu belegen. Gleichzeitig sollte immer<br />

nach Möglichkeiten für dauerhafte Abhilfe gesucht werden, wie<br />

z. B. durch Aufwertungen des Habitats. Nur wenn Habitatmaßnahmen<br />

(noch) nicht möglich und Defizite im Fischbestand klar nachgewiesen<br />

sind, sollte Besatz erfolgen.<br />

66


Besatzleitlinien<br />

In diesen Fällen empfiehlt es sich immer, zunächst in die Abschätzung<br />

des möglichen Besatzbedarfs zu investieren, eventuell auch<br />

durch Inanspruchnahme von Fischereisachverständigen. Dies ist<br />

allemal günstiger, als möglicherweise Jahre lang ohne Nutzen teure<br />

Besatzfische auszubringen.<br />

Ein Besatz muss sich natürlich hinsichtlich der Besatzmengen, -<br />

größen usw. und der weiteren Planung nach den Regeln der guten<br />

<strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> richten (siehe Kapitel 4 und 6), ebenso ist eine Erfolgskontrolle<br />

immer angezeigt (siehe Kapitel 7).<br />

67


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

(Typisch z.B. für Aal und Karpfen)<br />

Abb. 2: Besatzleitlinie für fischereiliche <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

68<br />

Besatzleitlinie für Kompensations-, Bestandsrestaurierungs- und<br />

Ertragssteigerungsmaßnahmen<br />

1. Prüfen der Voraussetzungen:<br />

nein<br />

Gehört die Fischart zum natürlichen Arteninventar des Gewässers<br />

bzw. kann eine Gefährdung des Gewässers bzw. seiner Flora und<br />

Fauna im Besatzfalle ausgeschlossen werden? Bietet das geplante<br />

Besatzgewässer der Fischart aktuell geeignete Lebensbedingungen?<br />

Projekt verwerfen, kein Besatz! Ursachen für Bestandsdefizite<br />

abstellen. In Ausnahmefällen (z.B. nach starkem Fischsterben durch<br />

Vergiftung) sind Restaurierungsbesätze sinnvoll.<br />

2. Besatzplanung siehe auch Kap. 4 und 6 (artspezifische Besonderheiten beachten!)<br />

Behördliche Genehmigungen einholen (falls erforderlich)<br />

ja<br />

Ist eine natürliche Reproduktion der Fischart im Gewässer<br />

grundsätzlich und regelmäßig möglich oder/und kann die Art<br />

zuwandern?<br />

ja<br />

Achtung: In diesem Fall ist Besatz oft unnötig!<br />

Daher: Bedürfnis nach Besatz genau hinterfragen!<br />

Besteht nachgewiesener Maßen ein Defizit im Populationsaufbau der<br />

Art (standorttypisch zu wenig Individuen, fehlende Jahrgänge) – also<br />

ein objektiver Besatzgrund?<br />

Lassen sich die Ursachen der Defizite im Populationsaufbau abstellen?<br />

ja<br />

nein<br />

nein<br />

nein<br />

Herkunft des Besatzmaterials festlegen. Hierarchie: 1. Nachzucht aus Laichfischen des Besatzgewässers,<br />

2. Nachzucht aus Laichfischen des gleichen Einzugsgebietes; 3. „Import“ von Material (Eier, Brut etc.) des<br />

nächsten bzw. ökologisch ähnlichsten Vorkommens; Einbindung möglichst regionaler Fischzüchter!<br />

Besatzdurchführung festlegen: Besatzort, Besatzzeit, Besatzgröße und -mengen, Dauer der Maßnahme<br />

Besatzerfolg definieren: Realistische Ziele für die anschließende Erfolgskontrolle festlegen<br />

3. Besatzdurchführung siehe auch Kap. 6<br />

4. Erfolgskontrolle siehe auch Kap. 7<br />

ja<br />

ja<br />

Festgelegte Erfolgsparameter (z. B. stabile Jahrgangsstärken, hoher<br />

Bestand) wurden erreicht<br />

Erfolg dokumentieren, Besatzgrund regelmäßig hinterfragen; ggf.<br />

Besatz fortsetzen<br />

nein<br />

Projekt verwerfen;<br />

kein Besatz!<br />

Projekt verwerfen;<br />

kein Besatz!<br />

(Typisch z.B. für<br />

Hecht und<br />

Weißfische)<br />

Besatz zur<br />

Kompensation oder<br />

Ertragssteigerung<br />

möglich.<br />

Strategie ändern; Besatz<br />

ggf. einstellen; Misserfolg<br />

dokumentieren


Besatzplanung<br />

6. Besatzplanung<br />

Ausgehend von der Besatzleitlinie (Kapitel 5) und der Entscheidung,<br />

für eine Besatzmaßnahme, sollte zur Selbstkontrolle sowie eventuell<br />

auch als Prüfkriterium für die Genehmigungsbehörden nach folgender<br />

empfohlener Abfolge weiter gearbeitet und diese schriftlich dokumentiert<br />

werden. Ein Entwurf einer Planungshilfe befindet sich in<br />

Anhang Nr. 3.<br />

Zur Dokumentation und für die spätere Erfolgskontrolle empfiehlt es<br />

sich, auch die wesentlichen Ergebnisse der in der Besatzleitlinie<br />

empfohlenen bzw. erfolgten Habitatanalyse, die geklärte Frage<br />

nach dem Besatz (ja oder nein) sowie die Berücksichtigung der<br />

rechtlichen Rahmenbedingungen (ggf. Genehmigung) schriftlich<br />

festzuhalten.<br />

Unabhängig von dem jeweiligen Erfordernis einer behördlichen Genehmigung<br />

der Besatzmaßnahme sollten die Besatzplanung, Angaben<br />

zur Besatzdurchführung (evtl. Vorkommnisse, bestimmte Bedingungen)<br />

und Kosten dokumentiert sowie zeitlich unbefristet archiviert<br />

werden. Diese Informationen können insbesondere dann<br />

wichtig sein, wenn erwogen wird, bereits einmal gescheiterte Besatzprojekte<br />

erneut aufleben zu lassen.<br />

6.1 Herkunft des Besatzmaterials und Festlegung<br />

der Besatzmenge (Anzahl / Masse je Gewässer- bzw.<br />

Habitatfläche)<br />

Unter diesem Punkt sind Angaben zur genetischen Herkunft des<br />

Zucht- bzw. Besatzmaterials (z.B. direktes Besatzgewässer, Einzugsgebiet,<br />

Flussgebiet) sowie seiner Aufzuchtsbedingungen (z.B.<br />

Teich-, Becken-, Rinnenanlagen, Gehege, Netzkäfige oder natürliche<br />

Gewässer) zu verstehen. Das Besatzmaterial sollte entsprechend<br />

seiner arttypischen Eigenschaften (Ökotyp) aufgezogen, an<br />

die Milieubedingungen des Besatzgewässers angepasst und per<br />

amtlichem Gesundheitsattest unbedenklich sein. Bei einem geplanten<br />

Fischbesatz sind bezüglich der Auswahl der Besatzfische unbedingt<br />

auch die Anforderungen der Fischseuchen-Verordnung vom<br />

20. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3563) einzuhalten. Der Lieferant<br />

69


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

sollte für spätere Nachfragen oder Dokumentationen mit vollständiger<br />

Adresse aufgeführt werden.<br />

Die Besatzmengen richten sich unter Beachtung der Alters- bzw.<br />

Größengruppen allgemein nach dem Gewässertyp, der verfügbaren<br />

Einstands-, Laich- oder Jungfischhabitatfläche, der Gewässergröße<br />

und manchmal auch nach dem verfügbaren produktiven Gewässervolumen.<br />

Es sollte grundsätzlich nicht nach dem Prinzip „Viel bringt<br />

viel“ besetzt werden. Das vorab ermittelte Ertragspotenzial oder real<br />

erzielbare Erträge (Fangstatistik!) sollten als Richtwerte herangezogen<br />

werden. Ein zu hoher Besatz ist ökonomisch sinnlos! Er kann<br />

sich negativ auf den Fischbestand (z.B. Artenverdrängung) und das<br />

Gewässer auswirken (u.a. zusätzlicher Nährstoffeintrag). Empfehlungen<br />

zu den Besatzmengen enthält Anhang Nr. 4.<br />

6.2 Festlegung der zu besetzenden Alters- bzw. Größengruppe<br />

Unabhängig vom Gewässercharakter sollte aus fisch- und gewässerökologischer<br />

Sicht jede Besatzmaßnahme auf einen natürlichen,<br />

generativen Aufbau der jeweiligen Population ausgerichtet sein<br />

(Abb. 3).<br />

Zum Besatz sollten grundsätzlich junge Altersstadien (schwimm-<br />

und fressfähige Brut bis maximal einsömmrige Jungfische) verwendet<br />

werden. Diese können sich länger und besser an die Gewässerbedingungen<br />

anpassen, sich sowohl in ihrem Verhalten (Ernährungsweise,<br />

Intra- und interspezifische Konkurrenz, Revierbildung)<br />

als auch im Bezug zum biologischen Produktionspotenzial des Gewässers<br />

besser in bestehende Ökosysteme einfügen und bei Berücksichtigung<br />

aller anderen Grundsätze zum Besatzmaterial den<br />

Aufbau einer gesunden Population fördern. Anders als beim Besatz<br />

von älteren bzw. größeren Tieren kann sich der bereits existierende<br />

Fischbestand bei einem Jungfischbesatz besser, d.h. über den<br />

Fraßdruck regulierend, auf das Besatzmaterial einstellen. In Ausnahmefällen<br />

kann aber auch ein Besatz größerer Fische sinnvoll<br />

sein (z.B. bei Mangel an Jungfischhabitaten, bei starkem Fraßdruck<br />

durch Kormorane). Grundsatz sollte daher sein: „So jung wie möglich,<br />

so groß wie nötig“.<br />

Liegt im betreffenden Gewässer ein ausreichendes Angebot an<br />

Laichplätzen, Jungfischlebensräumen sowie Einstands- bzw. Nahrungsfläche<br />

für größere Individuen vor, kann unter Beachtung der<br />

Gewässerbedingungen und des jeweiligen artspezifischen Fort-<br />

70


Besatzplanung<br />

pflanzungspotenzials (Eizahl) bei einigen Arten aber auch der Besatz<br />

laichreifer Individuen zur Bestandsförderung beitragen.<br />

Individuenzahl<br />

0+ 1+ 2+ 3+ 4+ 5+ 6+ 7+ 8+ 9+ 10+<br />

Alter<br />

Abb. 3: Optimaler generativer Aufbau einer Fischpopulation<br />

6.3 Festlegung des Besatztermins<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> sollten möglichst ausgeglichene Temperaturverhältnisse<br />

zwischen Aufzuchtsanlage und Besatzgewässer berücksichtigen<br />

und (bis auf wenige Ausnahmen) im Frühjahr bis<br />

Frühsommer erfolgen. So können die Fische nach der Anpassungsphase<br />

bis zum nächsten Winter ausreichend wachsen und Energiereserven<br />

für den Winter aufbauen. Bei einigen wenigen Arten und<br />

unter bestimmten Umständen kann aber auch ein Besatz im Herbst<br />

durchaus erfolgreich sein, sofern die Fische über den Sommer weiter<br />

aufgezogen, ihren ökologischen Ansprüchen gerecht gehalten<br />

und gut gefüttert werden.<br />

6.4 Festlegung des Besatzortes<br />

Die Wahl des Besatzortes richtet sich vor allem nach den jeweiligen<br />

Lebensraumansprüchen der Fischarten und Altersgruppen. Eine<br />

Ausrichtung nach der logistischen Erreichbarkeit kann den Fischen<br />

bereits Probleme bereiten. So empfiehlt es sich, typische Freiwasserarten<br />

(z.B. Maränen, Zander) eher in der Gewässermitte oder<br />

Arten mit Bedarf an Unterständen und Verstecken (z.B. Hecht, Aal<br />

bzw. Bachforelle) eher in strukturreichen Abschnitten (z.B. Röhricht<br />

71


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

bzw. Rausche) auszusetzen. Die Besatzorte bzw. Gewässerstrecken<br />

sollten konkret festgelegt und für die spätere Erfolgskontrolle<br />

ggf. kartografisch dokumentiert werden.<br />

6.5 Festlegung der Ausbringungsmethode<br />

Unter diesem Punkt sollte vorab darüber entschieden werden, ob<br />

ein Punkt-, Flächen- bzw. Streckenbesatz stattfinden soll und wie<br />

die Ausführung erfolgt (z.B. manuell per Handkescher, Schöpfbecher<br />

oder Tragekübel; über Rutschen oder Schläuche). Die Entscheidung<br />

hierüber hängt in starkem Maße von der jeweiligen<br />

Fischart, ihrer spezifischen Lebensraumansprüche sowie ihrem Verhalten<br />

ab.<br />

6.6 Handling und Transport der Besatzfische<br />

Um die wertvollen Besatzfische möglichst schonend zum Besatzgewässer<br />

zu transportieren, sind die Bestimmungen gemäß § 33<br />

Abs. 2 Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport vom 25.<br />

Februar 1997 zuletzt geändert am 06.08.2002 (BGBl. I S. 348) einzuhalten.<br />

In der Fachliteratur finden sich darüber hinaus Angaben<br />

bezüglich der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong> beim Fischtransport und<br />

Handling der Besatzfische (z. B. Lukowicz & Gerstner 1998; Rapp<br />

1999; Vollmann-Schipper 1975).<br />

6.7 Planung der Erfolgskontrolle<br />

Die Durchführung einer Erfolgskontrolle ist sowohl aus <strong>fachliche</strong>r<br />

wie wirtschaftlicher Sicht dringend zu empfehlen (siehe Kap. 7). Bei<br />

Wiedereinbürgerungsmaßnahmen sollte sie ohnehin eine Selbstverständlichkeit<br />

sein. Es ist daher zu empfehlen, in den Unterlagen<br />

zur Besatzplanung bereits eine terminliche und methodische Vorplanung<br />

der Erfolgskontrolle aufzunehmen.<br />

72


Erfolgskontrolle<br />

7. Erfolgskontrolle<br />

Die Beantwortung der Frage, inwieweit eine Besatzmaßnahme Erfolg<br />

hatte, ist in der Regel nicht einfach. Um deren Erfolg beurteilen<br />

zu können, muss man zunächst klären, aus welchem Grund <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

getätigt werden und welches Ziel sie in erster Linie<br />

verfolgen (siehe Kapitel 2).<br />

Von einem Erfolg von <strong>Besatzmaßnahmen</strong> wird im Allgemeinen dann<br />

ausgegangen, wenn bestimmte Altersklassen der besetzten Fischarten<br />

längerfristig auf einem mittleren bis hohen Niveau zu einem<br />

erheblichen Anteil durch Besatzfische repräsentiert werden, und<br />

sich dadurch der Bestand erhöht. Jens (1980) geht bei Forellengewässern<br />

z. B. davon aus, dass 1/3 des Bestands durch Besatz erhalten<br />

werden kann. In dieser Größenordnung dürfte somit auch ein<br />

erfolgreicher Besatz liegen. Nach Kohl (2000) ist Besatz erfolgreich,<br />

sofern ein erheblicher Teil der besetzten Fische im Gewässer abwächst<br />

und später gleiche Fortpflanzungschancen hat wie die Wildfische.<br />

Diese Beispiele können jedoch eine auf den Einzelfall abgestimmte<br />

Definition des Erfolgs nicht ersetzen. So müssen z.B. bei<br />

Wiedereinbürgerungen andere Maßstäbe angelegt werden, als bei<br />

der Bestandsstützung genutzter Arten.<br />

Allein der regelmäßige Fang einer Art muss noch lange nicht auf<br />

zuvor erfolgten Besatz zurückgehen. Bewirtschafter machen oft den<br />

Fehler, dass Sie das Vorkommen von adulten Fischen einer Art<br />

dem Besatz vergangener Jahre zuordnen. Man will sich nicht eingestehen,<br />

dass getätigter Besatz erfolglos geblieben sein könnte. Das<br />

würde bedeuten, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden.<br />

Fehler sind allerdings dazu da, um aus ihnen zu lernen. Man<br />

sollte neue Erkenntnisse nützen und den Mitteleinsatz beim Besatz<br />

optimieren.<br />

Vor der Erfolgskontrolle steht die Formulierung möglichst realistischer<br />

Ziele. Bei der Durchführung von Erfolgskontrollen muss man<br />

berücksichtigen, dass die Kosten-Nutzen-Relation im Rahmen<br />

bleibt. Für die Erfolgskontrolle von <strong>Besatzmaßnahmen</strong> kann natürlich<br />

nur ein gewisser Teil der Gesamtkosten aufgewendet werden.<br />

Es ist zu beachten, dass man für die Beurteilung des Erfolgs langfristige<br />

Zeiträume betrachten sollte.<br />

Besatz muss sich nicht immer wirtschaftlich rechnen und kann dennoch<br />

erfolgreich sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine be-<br />

73


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

drohte Art durch den Besatz vor dem lokalen Aussterben bewahrt<br />

werden soll und dieses Ziel auch nachweislich erreicht wurde. Die<br />

Erhaltung einer Population kann unter Umständen ein Vielfaches<br />

von dem kosten, was über den gesteigerten Ertrag erzielbar wäre.<br />

Die Erhaltung einer Population ist daher nicht einfach monetär zu<br />

bewerten.<br />

Angelfischer können es „sich leisten“, bei der Bewirtschaftung mehr<br />

zu investieren, als sie später dem Gewässer entnehmen, da hier<br />

nicht die Abschöpfung des Ertrags im Vordergrund steht, sondern<br />

eine qualitativ hochwertige Fischerei. Bei der Berufsfischerei sieht<br />

dies grundlegend anders aus. Der Berufsfischer muss seine Mittel<br />

so einsetzen, dass diese sich mittelfristig positiv auf den Ertrag<br />

auswirken. Bei der Erfolgskontrolle muss man sich also das anvisierte<br />

Ziel vor Augen halten und methodisch prüfen ob dieses erreicht<br />

wurde.<br />

Eine einfache, verlässliche Methode zur Beurteilung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

existiert nicht. Auf Grund großer methodischer Schwierigkeiten<br />

sind exakte Untersuchungen nur durch Fischereifachleute<br />

möglich. Trotzdem gibt es zwei praktikable Möglichkeiten, den Erfolg<br />

zumindest abzuschätzen: Das „Aussetzen einer Besatzmaßnahme“<br />

und das „Auswerten der Fang- und Besatzlisten“.<br />

a) Aussetzen einer Besatzmaßnahme<br />

Die einfachste Methode, eine regelmäßige Besatzmaßnahme zu<br />

kontrollieren, ist ein befristeter Stopp des Besatzes. Werden nach<br />

solch einem Besatzstopp keine Veränderungen im Bestand bzw. im<br />

Fangertrag festgestellt, scheint der Besatz überflüssig zu sein. Werden<br />

hingegen nach einem Besatzstopp deutlich rückläufige Jahrgangsstärken<br />

bei der betreffenden Fischart festgestellt, könnte dies<br />

ein Hinweis darauf sein, dass Besatz weiterhin erforderlich ist und<br />

die Maßnahmen der Vergangenheit sinnvoll waren.<br />

b) Auswerten der Fang und Besatzlisten<br />

Eine weitere einfache Form der Erfolgskontrolle ist die Auswertung<br />

der Besatz- und Fanglisten. Neben der Aufzeichnung der <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

ist es unbedingt erforderlich, auch Aufzeichnungen<br />

über den Fang zu führen. Es ist darüber hinaus sinnvoll, nicht nur<br />

die entnommenen Fische, sondern auch den Fang untermaßiger<br />

Fische zu dokumentieren. Aus diesen Daten können wertvolle Informationen<br />

über den Fischbestand gewonnen und entsprechende<br />

74


Erfolgskontrolle<br />

Aussagen über den Besatzerfolg abgeleitet werden. Bei der Auswertung<br />

der Besatz- und Fanglisten kann man feststellen, ob eine<br />

positive Beziehung zwischen Besatzaufwand und Fang besteht.<br />

Wenn trotz mehrjährigem Besatz eine Art nicht in den Fängen auftaucht<br />

und es auch keine Beobachtungen dieser Art im betreffenden<br />

Gewässer gibt, so muss man sich Gedanken machen, ob der Besatz<br />

ggf. erfolglos war. In solchen Fällen ist eine nähere Überprüfung<br />

angezeigt.<br />

In der Fischerei werden in der Regel selektive Fangmethoden angewendet,<br />

daher werden viele Fischarten oder bestimmte Größenklassen<br />

oft nicht bzw. nicht repräsentativ erfasst. Gerade bei Besatzaktionen<br />

mit ganzjährig geschonten Fischarten ist über die Kontrolle<br />

bzw. Auswertung von Fangaufzeichnungen wenig zu erfahren,<br />

da diese Arten durch die Angelfischerei kaum erfasst werden. Gewässerbewirtschafter,<br />

die genaueres über ihre Besatzerfolge wissen<br />

möchten, sei auch zu begleitenden Bestandsaufnahmen mit Elektro-<br />

oder Netzfischerei (Reusen und Stellnetze) geraten.<br />

Soll so eine Kontrollbefischung erfolgen, müssen die rechtlichen<br />

Bestimmungen beachtet werden. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld der<br />

Maßnahmen durch die Fischereiverwaltung beraten zu lassen.<br />

Bei der Versuchsfischerei sind Länge und ggf. Gewicht der Fische<br />

aufzunehmen und die Ergebnisse hinsichtlich der Dominanzverhältnisse<br />

(Häufigkeit der Arten), dem Einheitsfang (Bezug zu einer definierten<br />

Fläche oder Fließlänge) und der Längenklassenverteilung<br />

der Fischarten auszuwerten. So können qualitative und quantitative<br />

Aussagen zum Fischbestand getroffen und möglicherweise Aussagen<br />

zum Besatzerfolg abgeleitet werden.<br />

Ein Beispiel: ein Gewässer weist schon seit einigen Jahren keine<br />

Nasen mehr auf. Aus Artenschutzgründen wurde beschlossen, zwei<br />

Jahre hintereinander mit Nasen zu besetzen. Werden dann bei einer<br />

anschließenden Elektrobefischung Nasen gefangen bzw. spiegeln<br />

sich die besetzten Jahrgänge in dem Befischungsergebnis wider,<br />

liegt ein Besatzerfolg nahe. Wird anschließend ein Jahr nicht<br />

besetzt, und dieser Jahrgang fehlt dann bei anschließender Kontrolle,<br />

waren die vorhergehenden <strong>Besatzmaßnahmen</strong> aller Wahrscheinlichkeit<br />

nach erfolgreich. Ein weiterer Besatz wäre demnach angezeigt.<br />

Bei manchen Besatzaktionen kann es lohnend sein, durch Markierung<br />

der Besatzfische zu überprüfen, ob die festgestellten Fische<br />

75


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

tatsächlich aus dem Besatz stammen, oder ob sie beispielsweise<br />

auf eine natürliche Reproduktion oder Zuwanderung aus angrenzenden<br />

Fischereirechten zurückgehen.<br />

Allerdings kann und darf nicht jedermann einfach Fische markieren.<br />

Oft sind Markierungsmethoden als „Tierversuch“ zu bewerten und<br />

damit anzeige- bzw. genehmigungspflichtig. Die jeweiligen gesetzlichen<br />

Regelungen in den Ländern sind zu beachten. Wer Fische<br />

markieren möchte, sollte dies daher nur nach Absprache mit den<br />

zuständigen Behörden und unter <strong>fachliche</strong>r Anleitung und Beratung<br />

von Fischereifachleuten durchführen. Auch sind alle Markierungsmethoden<br />

zeit- und damit kostenintensiv.<br />

Es gibt sowohl von außen sichtbare Markierungsvarianten, wie z.B.<br />

Farbapplikationen unter der Haut oder injizierte Marken. Es besteht<br />

aber auch die Möglichkeit, Fische intern (z.B. durch Färbungen der<br />

Gehörsteine) und damit nicht von außen erkennbar, zu markieren.<br />

Jede Methode hat ihre Vor- und Nachteile und muss auf die jeweilige<br />

Fragestellung abgestimmt sein. Vor Markierungsversuchen ohne<br />

Fachwissen bzw. Planung wird ausdrücklich gewarnt.<br />

Dass Markierungsexperimente durchaus sinnvoll sein können, soll<br />

folgendes Beispiel zeigen:<br />

In zwei Flüssen Bayerns, der voralpinen Ammer (ca. 30 m Breite)<br />

und dem Saubach, einem 5 m breiten Niederungsgewässer, wurden<br />

innerhalb drei aufeinander folgender Jahre die Besatzäschen, in<br />

diesem Fall Äschen der Altersklasse 0+ (noch nicht einjährige Fische),<br />

durch so genannte „Farb-Elastomere“ (Visible-Implant-<br />

Elastomer bzw. VIE- tags, Northwest Marine Technology, Seattle,<br />

Washington) markiert. (Anmerkung: Bei dieser Methode wird nach<br />

der Betäubung, mit einer feinen Kanüle, ein Farbstoff unter die Haut<br />

injiziert, der von außen gut sichtbar ist). Jedes Jahr wurde im Herbst<br />

(ca. 4 Wochen nach dem Besatz) eine Bestandserhebung durchgeführt.<br />

Am Saubach zeigte sich, dass die Besatzaktion wenig erfolgreich<br />

war, da kaum besetzte Fische wieder gefangen wurden. Allerdings<br />

wurde hier auch sichtbar, dass sich in diesem Bach der Äschenbestand<br />

auf vergleichsweise hohem Niveau selbst rekrutiert<br />

und ein Besatz hier nicht erforderlich ist (Abbildung 4). In der Ammer<br />

hingegen zeigte sich, dass der Besatz sowohl erfolgreich, als<br />

auch angebracht war: Es wurden in jedem Jahrgang markierte Äschen<br />

in einer großen Anzahl nachgewiesen (Abbildung 5). Die<br />

Mehrzahl der Individuen jüngerer Jahrgänge war durch die Besatzfische<br />

repräsentiert.<br />

76


Individuenzahl<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

50<br />

40<br />

30<br />

20<br />

10<br />

0<br />

27. Oktober 1998<br />

grau = markierte Besatzäschen weiß = unmarkierte Wildäschen<br />

1-söm. älter als 1-söm.<br />

1 11 21 31 41 51<br />

22. November 1999<br />

1 11 21 31 41 51<br />

2. Dezember 2000<br />

1 11 21 31 41 51<br />

Länge in cm<br />

L = 0,4 km<br />

N = 88<br />

L = 0,4 km<br />

N = 161<br />

L = 0,4 km<br />

N = 233<br />

Erfolgskontrolle<br />

Abb. 4: Der Saubach als Beispiel für ein Gewässer ohne<br />

Besatzerfolg: Nach einem mehrjährig erfolgten Besatz mit einsömmerigen<br />

Äschen (grau) wurden kaum Besatzfische wiedergefangen. Die Kohorte der<br />

nicht besetzten einsömmerigen Äschen (weiß) war wesentlich größer und lässt<br />

eindeutig auf eine gut funktionierende Reproduktion schließen. In diesem Fall<br />

war der Äschenbesatz überflüssig und eindeutig nicht erfolgreich.<br />

77


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Abb. 5: Die Ammer als Beispiel für ein Gewässer mit Besatzerfolg:<br />

Nach einem mehrjährig erfolgten Besatz mit einsömmerigen Äschen<br />

(grau) ist die Überzahl der Individuen jüngerer Jahrgänge durch die Besatzfische<br />

repräsentiert.<br />

78<br />

Individuenzahl<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

17. November 1998<br />

grau = markierte Besatzäschen weiß = unmarkierte Wildäschen<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

1 11 21 31 41 51<br />

24./25. November 1999<br />

1 11 21 31 41 51<br />

6./ 7. November 2000<br />

1 11 21 31 41 51<br />

Länge in cm<br />

L = 4,6 km<br />

N = 199<br />

L = 4,6 km<br />

N = 511<br />

L = 4,6 km<br />

N = 934


Zusammenfassung, Fazit und Ausblick<br />

8. Zusammenfassung, Fazit und Ausblick<br />

Zusammenfassend werden folgende Aspekte hervorgehoben:<br />

1. Vor jeder Besatzmaßnahme müssen ein objektiver Besatzgrund<br />

sowie ein klares Besatzziel definiert werden.<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> können zur Kompensation, zur Bestandsrestaurierung,<br />

zum Aufbau eines angepassten Fischbestandes<br />

in neu entstandenen Gewässern sowie unter bestimmten Umständen<br />

auch zur fischereilichen Ertragssteigerung durchgeführt<br />

werden. Zur Wiedereinbürgerung ausgestorbener Arten<br />

im naturschutz<strong>fachliche</strong>n Sinne kann Besatz ein Mittel der<br />

Wahl sein.<br />

2. In der vorliegenden Broschüre werden Leitlinien für Handlungsabläufe<br />

bei <strong>Besatzmaßnahmen</strong> definiert. Dabei wird<br />

zwischen primär nutzungsorientierten fischereilichen Maßnahmen<br />

und Wiedereinbürgerungsprojekten unterschieden.<br />

Beide Leitlinien zeigen in kompakter Form auf, wie die Voraussetzungen<br />

und auch Erfolgsaussichten für <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

vor deren praktischer Umsetzung geprüft werden<br />

können und garantieren bei konsequenter Beachtung die Einhaltung<br />

der guten <strong>fachliche</strong>n <strong>Praxis</strong>. Innerhalb dieser Entscheidungsbäume<br />

werden jeweils auch Ausschlusskriterien für<br />

Fischbesatz formuliert. Deren Missachtung führt zu Besatzfehlern,<br />

die im günstigsten Fall „nur“ einen finanziellen Verlust<br />

bedeuten, die aber auch zu ökologischen Schäden führen<br />

können. Die Nichtbeachtung rechtlicher Grundlagen kann u. U.<br />

auch eine Ordnungswidrigkeit darstellen.<br />

3. Basis für Fischbesatzmaßnahmen ist immer das Fischereirecht.<br />

Dem Inhaber des Fischereirechts obliegt dabei nach<br />

allen Länderfischereigesetzen die Pflicht zur Hege – er muss<br />

einen gewässerangepassten Fischbestand aufbauen bzw. erhalten.<br />

Fischbesatz kann dazu ein wichtiges Instrument sein,<br />

aus den Länderfischereigesetzen ergibt sich aber keine automatische<br />

Besatzpflicht. Von wenigen länderspezifischen Ausnahmen<br />

abgesehen, ist fast immer nur der Fischereirechtsinhaber<br />

berechtigt, Fischbesatz durchzuführen.<br />

79


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

80<br />

4. Für die Planung von Fischbesatzmaßnahmen sind stets<br />

grundlegende ökologische Voraussetzungen des Besatzgewässers<br />

zu beachten und der im Gewässer vorhandene<br />

Fischbestand zu berücksichtigen. Es ist unerlässlich, den<br />

Gewässertyp und seine natürlichen Eigenschaften (Stand- oder<br />

Fließgewässer mit entsprechenden Merkmalen usw.) genau<br />

zu erfassen, mögliche Veränderungen am Gewässer und<br />

am Fischbestand zu erkennen und erst nach Auswertung dieser<br />

Basisdaten eine Besatzentscheidung und ggf. eine Besatzplanung<br />

vorzunehmen.<br />

5. Vor jedem Besatzvorhaben ist zu klären, ob behördliche<br />

Genehmigungen erforderlich sind (so steht z. B. der Besatz<br />

von Fischen ausgewählter Arten in einigen Ländern unter Genehmigungsvorbehalt),<br />

bei Versagung der Genehmigung darf<br />

der Besatz nicht durchgeführt werden.<br />

6. Es sind stets bestimmte Qualitätsanforderungen an das<br />

Besatzmaterial zu stellen. So sind vor allem gute Gesundheit<br />

und Kondition der Fische grundsätzliche Auswahlkriterien. Überdies<br />

ist zu hinterfragen, ob die Besatzfische ggf. einer verstärkten<br />

Zuchtauslese unterliegen oder unter besonders naturfernen<br />

Haltungsbedingungen aufgezogen wurden, da dann<br />

ggf. die Gefahr einer schlechteren Anpassungsfähigkeit im natürlichen<br />

Gewässer besteht. Der sorgfältigen Auswahl des regionalen<br />

Lieferanten für das Besatzmaterial und der Herausbildung<br />

eines langfristigen Vertrauensverhältnisses zum<br />

Fischzüchter kommt daher große Bedeutung zu.<br />

7. Bei der Planung und Durchführung von Fischbesatzmaßnahmen<br />

sollte man sich bewusst sein, dass man etablierte<br />

und ggf. sehr verletzliche genetische Populationsstrukturen<br />

zerstören kann. Gemäß dem Vorsorgeprinzip sollten daher<br />

alle Handlungen unterbleiben, die zu einem Verlust an natürlich<br />

entstandenen Differenzierungen zwischen Populationen<br />

an unterschiedlichen Standorten führen können.<br />

8. Um unbeabsichtigte Auswirkungen zu minimieren und<br />

dennoch eine praxistaugliche Handhabung zu ermöglichen,<br />

sollten nur Besatzfische aus Gewässern innerhalb<br />

von artspezifisch festzulegenden „Genetischen Manage-


Zusammenfassung, Fazit und Ausblick<br />

ment-Einheiten“ (GME) verwendet werden. Es werden hier<br />

drei übergeordnete Gruppen von GME unterschieden, bei denen<br />

unterschiedliche Anforderungen an Besatzfische zu beachten<br />

sind:<br />

a. die „evolutionäre Gesamtgruppe“ mit Arten, deren genetisch<br />

einheitliche Populationen sehr große Gebiete besiedeln<br />

(Deutschland und darüber hinaus) und damit geringe<br />

Anforderungen an die regionale Herkunft des Besatzmaterials<br />

stellen (Aal, Karpfen, Zander, Wels),<br />

b. die „evolutionäre Großraumgruppe“ mit Arten, die innerhalb<br />

Deutschlands mehrere genetische Linien ausgebildet<br />

haben; Besatz sollte daher mindestens aus dem gleichen<br />

Einzugsgebiet stammen (z. B. Bachforelle, Hecht, Äsche,<br />

Lachs, Quappe u. a.),<br />

c. die „evolutionäre Kleinraumgruppe“, die Arten mit verschiedenen<br />

monophyletischen Linien auf engstem Raum<br />

(benachbarte Seen oder Bäche, z. B. Groppe, endemische<br />

Kleine Maränen) sowie Arten, die aufgrund von Datenmangel<br />

aus Vorsorge in diese Gruppe eingeordnet werden,<br />

umfasst. Besatz darf, wenn überhaupt, nur unter Nutzung<br />

von Material gleichen Ursprungs und in der Regel<br />

nur unter wissenschaftlicher Begleitung erfolgen.<br />

9. Die konkrete Planung zur praktischen Durchführung einer<br />

Besatzmaßnahme muss mindestes folgende Punkte umfassen:<br />

Festlegung von Herkunft und Menge des Besatzmaterials,<br />

Entscheidung über die zu besetzende Alters- und Größengruppe,<br />

Festlegung von Besatztermin und Besatzort sowie<br />

der Ausbringungsmethode. Aufmerksamkeit ist weiterhin dem<br />

Handling der Besatzfische zu widmen.<br />

10. Grundsätzlich bedürfen Besatzmaßnahme einer Erfolgskontrolle.<br />

Ihr Umfang ist hängt vom festgestellten Defizit im<br />

Fischbestand sowie – daraus resultierend - von der Zielstellung<br />

des Besatzes ab. Ein einfaches Mittel ist z. B. immer die<br />

Auswertung von Fangstatistiken. Genauere Möglichkeiten bestehen<br />

in der Durchführung von Probebefischungen oder in<br />

der Anwendung von Markierungsverfahren.<br />

Höchste Anforderungen ergeben sich an die Kontrolle des Erfolgs<br />

von Wiedereinbürgerungsvorhaben; diesbezügliche Ar-<br />

81


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

82<br />

beiten sollten möglichst immer mit Fachleuten abgestimmt<br />

sein oder von diesen ausgeführt werden.<br />

Um das Thema Fischbesatz umfassend würdigen und verstehen zu<br />

können, ist es hilfreich, sich sowohl den landeskulturellen als auch<br />

den gesellschaftlichen Kontext zu vergegenwärtigen, in dem fischereiliches<br />

Handeln in Deutschland und Mitteleuropa heute stattfindet.<br />

Wir leben in einer Kultur- und Industrielandschaft, die bis auf kleinräumige<br />

Refugien vollständig vom Menschen geschaffen wurde und<br />

laufend weiter verändert bzw. in dieser Erscheinungsform durch<br />

Maßnahmen des Naturschutzes sogar gepflegt und erhalten wird.<br />

Die Nutzung und Bewirtschaftung der Fischbestände ist seit Anbeginn<br />

der Menschheit dokumentiert, und seit dem Mittelalter schließt<br />

dies auch <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit Wirtschaftsfischarten 2 ein.<br />

Im Vergleich zum Zeithorizont der Nutzung der Fische wird die Diskussion<br />

um Fischartenschutz und insbesondere um genetische Aspekte<br />

des Problems erst seit kurzer Zeit geführt. Dabei ist Fischbesatz<br />

nur ein mögliches Problem unter vielen, denn unzweifelhaft haben<br />

der Habitatverlust durch Gewässerausbau und laufende Unterhaltung<br />

sowie Gewässerverunreinigungen in den vergangenen<br />

Jahrzehnten weitaus größere Schäden an Fischbeständen verursacht.<br />

Seit Unterzeichnung der Konvention über die Biologische<br />

Vielfalt (Konferenz von Rio 1992) findet der genetische Aspekt jedoch<br />

zunehmend Beachtung in der Öffentlichkeit, und folgerichtig<br />

werden auch gegenüber der Fischerei entsprechende Forderungen<br />

erhoben (z. B. Verzicht auf oder starke Einschränkung des Besatzes).<br />

Die genetisch begründete Argumentation steht dabei vor dem<br />

Dilemma, dass potentielle Gefahren zwar dem Grunde nach aufgezeigt<br />

werden können, konkretes Detailwissen jedoch vielfach (noch)<br />

fehlt. Wissenschaftliche Beweise für den Verlust an genetischer Differenzierung<br />

oder letztlich für negative Auswirkungen auf Populations-<br />

oder gar Artebene durch fehlerhafte <strong>Besatzmaßnahmen</strong> können<br />

in der Regel nicht erbracht werden. Dies erschwert bei Fischern,<br />

Anglern und auch in der Fachverwaltung bislang die Bereitschaft,<br />

die mit dem Vorsorgeprinzip begründeten Argumente zum<br />

Schutz autochthoner Bestände zu akzeptieren und auch anzuwenden.<br />

2 Hier sind Arten gemeint, die eine hohe kommerzielle Bedeutung besitzen<br />

und seit Beginn der Fischerei und Fischzucht gehalten und bewirtschaftet<br />

werden, also hauptsächlich Bach- und Regenbogenforelle, Felchen, kl. Maräne,<br />

Karpfen, Schleie, Wels, Hecht, Aal und Zander.


Zusammenfassung, Fazit und Ausblick<br />

Das Konzept der „Genetischen Management-Einheiten“ (GME) zeigt<br />

den biogeografischen Rahmen für <strong>Besatzmaßnahmen</strong> auf, bei dessen<br />

Beachtung das Risiko, natürlich entstandene genetische Differenzierung<br />

zu verlieren, minimiert wird. Diese GME sind grundsätzlich<br />

artspezifisch festzulegen.<br />

Bei Besatz mit sog. Wirtschaftsfischarten ist die fischereiliche Nutzung<br />

ein akzeptierter Besatzgrund (Kompensation, Bestandsrestaurierung,<br />

ggf. auch Ertragssteigerung). Bei diesen Arten ist in einigen<br />

Gewässern von einer langen Besatzgeschichte mit unterschiedlichsten<br />

Herkünften auszugehen, allerdings gehören bis auf die Salmoniden,<br />

Coregonen, den Hecht und die Schleie alle Wirtschaftsfischarten<br />

zur „evolutionären Gesamtgruppe“. <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit<br />

Karpfen, Aal, Zander und Wels sollten daher die bestehende genetische<br />

Struktur dieser Arten kaum schwerwiegend beeinflusst haben.<br />

Auch bei den Salmoniden und Coregonen ist trotz langer Besatzhistorie<br />

nach wie vor das genetische Rahmengerüst erkennbar.<br />

Dennoch sollte zukünftig natürlich auch bei den Wirtschaftsfischarten<br />

das GME-Konzept beachtet werden.<br />

Manche Arten haben in der jüngsten Vergangenheit aufgrund vielfältiger<br />

Einflüsse auf freilebende Fischbestände an wirtschaftlicher<br />

Bedeutung gewonnen. Einige Fischzuchten haben sich daher auf<br />

die Erzeugung von Äschen, Huchen oder anderen Arten der „evolutionären<br />

Großraumgruppe“ spezialisiert. Noch ist die Zahl dieser<br />

Zuchten allerdings sehr klein. Daher ist es sicher unrealistisch, für<br />

Arten der evolutionären Großraumgruppe übergangslos die kompromisslose<br />

Beachtung der GME zu fordern. Gerade bei der Äsche<br />

kann möglicherweise der Bedarf an Besatzfischen für die einzelnen<br />

Managementeinheiten nicht gedeckt werden. Dennoch sollte auch<br />

hier aus Vorsorgegründen wenn irgend möglich das Konzept der<br />

GME Anwendung finden; langfristig wird generell dessen Beachtung<br />

angestrebt.<br />

Völlig anders ist die Sachlage bei Wiedereinbürgerungsprojekten<br />

von nicht genutzten Fischarten (sog. „Kleinfischarten“, aber auch<br />

andere Arten). Akzeptierter Besatzgrund ist in diesen Fällen ausschließlich<br />

Artenschutz bzw. Schutz und Wiederherstellung autochthoner<br />

Lebensgemeinschaften. Diese Projekte sollten sich allein<br />

schon wegen ihrer ausschließlichen naturschutz<strong>fachliche</strong>n Zielstel-<br />

83


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

lung am GME-Konzept orientieren. Hier ist kompromisslos zu fordern,<br />

dass die genetisch begründete Vorsorge nicht an Nachlässigkeit<br />

und vorschnellem Aktionismus scheitert. Sonst könnte sich bei<br />

weiterem (molekularbiologischem) Wissenszuwachs möglicherweise<br />

herausstellen, dass viele gut gemeinte Aktionen den Arten eher<br />

zum Nachteil gereichten. Die verbliebenen Bestände dieser überwiegend<br />

gefährdeten Arten weisen oft noch eine unbeeinflusste Populationsstruktur<br />

auf. Daher sollten die Möglichkeiten der Erhaltung<br />

natürlich gewachsener genetischer Differenzierungen nicht leichtfertig<br />

verspielt werden.<br />

Wo soll es hingehen mit dem Fischbesatz in Deutschland?<br />

Fischbesatz ist und bleibt zweifellos ein unverzichtbarer Bestandteil<br />

der fischereilichen Hege, ermöglicht die Bewirtschaftung vieler Arten<br />

und ist die Methode der Wahl bei den meisten Wiedereinbürgerungsprojekten.<br />

Dennoch sind Besatzaktionen, die erfolglos bleiben,<br />

unnötig Geld kosten und ggf. auch ökologische Risiken bergen,<br />

heute noch an der Tagesordnung.<br />

Daher ist zur Verbesserung der zukünftigen Besatzpraxis insbesondere<br />

die Umsetzung der beiden Leitgedanken erforderlich:<br />

84<br />

• Das Ziel und der mögliche Erfolg jeder Besatzmaßnahme<br />

sollten künftig stärker als bisher hinterfragt werden. Eine<br />

Kosten-/Nutzen-/Risiko-Abwägung muss zum Standardrepertoire<br />

jeder Besatzplanung werden. Dies ist ein ambitioniertes<br />

Vorhaben und bedarf einer umfassenden Kommunikation<br />

auf vielen Ebenen. Am nachvollziehbarsten ist sicher der<br />

Hinweis auf die uneffektive Verwendung oft erheblicher Mittel,<br />

doch muss im Vorfeld von beabsichtigten <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

auch stärker als bisher über die ökologischen Risiken nachgedacht<br />

werden.<br />

• <strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit fischereilich nicht genutzten Arten<br />

(z. B. „Kleinfischarten“) müssen auf Wiedereinbürgerungen<br />

im Sinne dieses Leitfadens beschränkt bleiben. Planung<br />

und Realisierung derartiger <strong>Besatzmaßnahmen</strong> erfordern<br />

Fachwissen, das in der Regel die Möglichkeiten von Angelvereinen<br />

oder Fischereibetrieben übersteigt. Hier müssen<br />

die zuständigen Fachleute– je nach Bundesland können dies


Zusammenfassung, Fazit und Ausblick<br />

die Fischereiverwaltung, die angewandte Fischereiforschung,<br />

die Fischereiverbände oder auch die Landwirtschaftskammern<br />

sein - stärker eingebunden werden.<br />

Die Verantwortung für die Durchführung jeder Besatzmaßnahme<br />

ist und bleibt beim Fischereiberechtigten. Diesem sollten<br />

jedoch in allen Bundesländern leicht nutzbare <strong>fachliche</strong><br />

Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Nahe liegend ist in<br />

diesem Zusammenhang auch, dass Initiativen zum Besatz aus<br />

Artenschutzgründen (z. B. Wiedereinbürgerung) direkt von den<br />

Fachleuten ausgehen und im Dialog mit den jeweiligen Fischereiberechtigten<br />

umgesetzt werden. Letzterer Aspekt sollte bei<br />

der Novellierung der Fischereigesetze in den Ländern verstärkt<br />

Beachtung finden, z. B. durch Besatzvorbehalte bei den<br />

üblicherweise nicht genutzten Arten (soweit in den Ländergesetzen<br />

nicht ohnehin schon umgesetzt).<br />

Die Umsetzung der oben genannten Empfehlungen erfordert vor allem<br />

• eine verstärkte Aus- und Weiterbildung der Beteiligten auf allen<br />

Ebenen und<br />

• Investitionen in die Fischereiforschung, vor allem auch zur<br />

fachlich fundierten Abgrenzung artspezifischer „Genetischer<br />

Management-Einheiten“ und zur präziseren Risikobewertung.<br />

Grundsätzlich sollten die interessierten Praktiker in die genetische<br />

Fischhege einbezogen sein. Diesem Umstand können einfache Regelungen<br />

Rechnung tragen, z.B. die freigegebene Wiederbestockung<br />

eines erloschenen Bestandes von Kleinfischen durch Verfrachtung<br />

aus dem nächstgelegenen Vorkommen im selben Einzugsgebiet<br />

(„Eimerbesatz“). Auch der Besatz von Wirtschaftsfischen<br />

innerhalb von vorgegebenen Management-Einheiten ist natürlich<br />

vom bisherigen Berechtigtenkreis zu verwirklichen.<br />

Darüber hinaus sind jedoch immer speziell fortgebildete Fachleute<br />

der Fischereiverwaltung bzw. –forschung erforderlich, die Beratungsleistungen<br />

erbringen können. Nur von diesen Fachleuten können<br />

– zugeschnitten für die regionalen Anforderungen – GME definiert,<br />

geeignete Bezugsquellen von Besatzfischen benannt und kontrolliert<br />

sowie Rahmenbedingungen für Wiedereinbürgerungsprojekte<br />

abgesteckt werden.<br />

85


<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong> <strong>fischereilicher</strong> <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Die Beachtung der Genetischen Management-Einheiten kann und<br />

sollte von den Fischzüchtern als Chance aufgegriffen werden, geeignete<br />

Besatzfische auf regionaler Ebene mit Bezug zu den Besatzgewässern<br />

zu produzieren und zu vermarkten. Dies könnte<br />

langfristig ein deutlich höheres Maß an Planungssicherheit im Absatz<br />

schaffen und damit ein wichtiges wirtschaftliches Standbein<br />

werden.<br />

Erforderliche Forschungsarbeiten sollten parallel sowohl auf lokaler<br />

Ebene als auch, für bestimmte Fragestellungen, überregional angeregt<br />

und gefördert werden.<br />

Für viele genetische Fragestellungen wäre es begrüßenswert, wenn<br />

Gebiete (Gewässer, Teileinzugsgebiete) mit einer unbeeinflussten<br />

Bestandsentwicklung der Fische als Referenzobjekte zur Verfügung<br />

stehen würden. Daher sollte geprüft werden, ob auf lokaler Ebene<br />

derartige „Fischreservate“ ausgewiesen und langfristig geschützt<br />

werden können, z. B. in ohnehin etablierten Nationalparks oder<br />

Kernzonen von Naturschutzgebieten.<br />

86


9. Literaturverzeichnis<br />

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10. Anhang<br />

Nr. 1: Besatzregelungen<br />

Nr. 2: Ökologische Voraussetzungen für <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Nr. 3: Besatzdokumentation<br />

Nr. 4: Besatzmengenempfehlungen<br />

Anhang<br />

Nr. 5: Zuständige Einrichtungen der Länder für Genehmigungen<br />

und Beratung<br />

97


Anhang<br />

Anhang Nr. 1: Besatzregelungen<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nach § 8 Abs. 1 Satz<br />

3 LFischVO dürfen<br />

Regenbogenforellen<br />

und Bachsaiblinge<br />

nicht in die Zuläufe<br />

des Bodensee-<br />

Obersees ausgesetzt<br />

werden<br />

§ 8 Abs. 1 Satz 5 LFischVO: nicht ausgesetzt werden<br />

dürfen in der jeweiligen fischereibiologischen Gewässerregion<br />

des Aussetzungsgebietes nicht standortgerechte<br />

Fische; § 8 Abs. 2 LFischVO: Fischarten der<br />

Gewässersysteme Donau und Rhein, die im jeweils<br />

anderen Gewässersystem natürlicherweise nicht vorkommen,<br />

dürfen nur in ihrem natürlichen Gewässersystem<br />

sowie in Gewässern ausgesetzt werden, denen es<br />

an einer für jede Art des Fischwechsels geeigneten<br />

Verbindung mit anderen Gewässern fehlt<br />

JA: § 8 Landesfischereiverordnung<br />

(LFischVO) vom<br />

03.04.1998<br />

ja JA: § <strong>14</strong><br />

Abs. 2 Fischereigesetz<br />

für<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

(FischG)<br />

vom<br />

<strong>14</strong>.11.1979<br />

Baden-<br />

Württemberg<br />

98


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nach § 19 Abs. 2<br />

Satz 1 AVFiG dürfen<br />

Regenbogenf. und<br />

Bachsaibling ohne<br />

behördliche Erlaubnis<br />

ausgesetzt werden;<br />

abweichend<br />

davon dürfen gem. §<br />

19 Abs. 2 Satz 2<br />

AVFiG Bachsaiblinge<br />

nicht in Fließgewässern<br />

mit einem<br />

sich selbst erhaltenden<br />

Bestand an<br />

Bachforellen oder<br />

Äschen ausgesetzt<br />

werden (auch nach<br />

ihrem Fang im<br />

betreffenden Gewässer);<br />

§ 19 Abs. 1<br />

Satz 3 AVFiG gilt<br />

nicht für Regenbogenf.<br />

und Bachsaibling<br />

(d. h. keine<br />

Vorgaben bezüglich<br />

Besatzherkunft)<br />

§ 19 Abs. 1 Satz 3 AVFiG: Besatz muss aus Beständen<br />

oder Nachzuchten erfolgen, die dem zu besetzenden<br />

Gewässer ökologisch möglichst nahe zugeordnet werden<br />

können; nach § 19 Abs. 5 Satz 1 AVFiG ist das<br />

Aussetzen von Fischen verboten, die nicht zu den in §<br />

9 Abs. 3 Satz 1 genannten Arten gehören ("Positivliste")<br />

JA: § 19 Verordnung<br />

zur Ausführung des<br />

Fischereigesetzes<br />

für Bayern (AVFiG)<br />

in der Fassung der<br />

Bekanntmachung<br />

vom 10.05.2004;<br />

zusätzlich Bezirksfischereiverordnungen<br />

Bayern ja Fischereigesetz<br />

für<br />

Bayern,<br />

zuletzt geändert<br />

am<br />

23.11.2001<br />

: NEIN<br />

99


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nein<br />

§ 3 Abs. 1: als heimische Fische gelten alle Fische, die<br />

mindestens seit dem Jahr 1900 in den Gewässern des<br />

Landes Berlin oder im Einzugsgebiet der Elbe regelmäßig<br />

vorkommen oder vor diesem Zeitpunkt vorgekommen<br />

sind ; <strong>Besatzmaßnahmen</strong> dürfen nur mit heimischen<br />

Fischarten (...) durchgeführt werden (§ 3 Abs.<br />

2 LFischO); nicht heimische Fische dürfen nur mit Genehmigung<br />

der unteren Fischereibehörde ausgesetzt<br />

werden (§ 3 Abs. 3 LFischO)<br />

JA: §§ 3-4 Berliner<br />

Landesfischereiordnung<br />

(LFischO) vom<br />

12.12.2001<br />

Berlin ja Berliner<br />

Landesfischereigesetz<br />

(LFischG)<br />

vom<br />

16.07.2001<br />

: NEIN<br />

nein<br />

§ 13 Abs. 1 BbgFischO: nicht einheimische Fische, die<br />

den gewässertypischen Fischbestand gefährden können,<br />

dürfen nur mit Genehmigung des Landesamtes für<br />

Verbraucherschutz und Landwirtschaft im Einvernehmen<br />

mit dem für den Naturschutz zuständigen Ministerium<br />

ausgesetzt werden (jedoch keine nähere Definition<br />

der nicht einheimischen Fischarten); die Genehmigung<br />

darf nur erteilt werden, wenn durch das Aussetzen der<br />

gewässertypische Fischbestand nicht gefährdet wird (§<br />

13 Abs.2 )<br />

JA: §§ 12 und 13<br />

Fischereiordnung<br />

des Landes Brandenburg(BbgFischO)<br />

vom<br />

<strong>14</strong>.11.1997, zuletzt<br />

geändert am<br />

16.07.2003<br />

ja Fischereigesetz<br />

für<br />

das Land<br />

Brandenburg<br />

(BbgFisch<br />

G) vom<br />

13.05.1993<br />

: NEIN<br />

Brandenburg<br />

100


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nach § 11 Abs. 3 ist<br />

bedarf der Besatz<br />

von Regenbogenforelle<br />

und Bachsaibling<br />

der Genehmigung<br />

der obersten<br />

Fischereibehörde im<br />

Benehmen mit der<br />

obersten Naturschutzbehörde,<br />

da<br />

nicht zu den in Anlage<br />

zu § 11 Abs. 2<br />

aufgeführten Arten<br />

zählend<br />

nein<br />

§ 11 Abs. 3 Bremische Binnenfischereiverordnung:<br />

Fischarten, die nicht in der Anlage zu § 11 Abs. 2 aufgeführt<br />

sind, dürfen nur mit Genehmigung der obersten<br />

Fischereibehörde im Benehmen mit der obersten Naturschutzbehörde<br />

ausgesetzt werden<br />

JA: § 11 Abs. 3<br />

Bremische Binnenfischereiverordnung<br />

vom 02.05.2006<br />

Bremen ja BremischesFischereigesetz<br />

(Brem-<br />

FiG) vom<br />

17.09.1991<br />

, geändert<br />

am<br />

01.06.1999<br />

: NEIN<br />

§ 9 Abs. 3 Hamburgisches Fischereigesetz: Fische<br />

nichteinheimischer Arten und Rassen dürfen in Binnengewässern<br />

nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde<br />

ausgesetzt werden (jedoch keine nähere Definition<br />

der nichteinheimischen Fischarten)<br />

Verordnung zur<br />

Durchführung des<br />

Hamburgischen Fischereigesetzes<br />

vom 03.06.1986:<br />

NEIN<br />

Hamburg ja JA: § 9<br />

Abs. 3<br />

HamburgischesFischereigesetz<br />

vom<br />

22.05.1986<br />

101


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

§ 6 Abs. 2: Besatzverbote<br />

für Regenbogenforelle<br />

und<br />

Bachsaibling in<br />

Fließgewässern der<br />

Forellenregion<br />

§ 6 Abs. 1 VO: Genehmigungsvorbehalt zum Aussetzen<br />

oder Ansiedeln gebietsfremder Fische, Muscheln<br />

oder Krebse; gebietsfremd sind Arten, die in dem<br />

betreffenden Gebiet in freier Natur nicht oder seit mehr<br />

als 100 Jahren nicht mehr vorkommen; Genehmigung<br />

wird erteilt, wenn die Gefahr einer Verfälschung der<br />

Tierwelt oder eine Gefährdung des Bestandes oder der<br />

Verbreitung wild lebender Tierarten oder von Populationen<br />

solcher Arten ausgeschlossen ist<br />

JA: § 6 Verordnung<br />

über die gute <strong>fachliche</strong><br />

<strong>Praxis</strong> in der<br />

Fischerei und den<br />

Schutz der Fische<br />

(ehemals Landesfischereiordnung)<br />

vom 27.10.1992,<br />

zuletzt geändert am<br />

01.10.2002<br />

Hessen ja Fischereigesetz<br />

für<br />

das Land<br />

Hessen<br />

(HessischesFischereigesetz<br />

-<br />

HFischG)<br />

vom<br />

19.12.1990<br />

, zuletzt<br />

geändert<br />

am<br />

01.10.2002<br />

: NEIN<br />

102


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nein<br />

§ 3 Abs. 4 LFischG M-V: zum heimischen Fischbestand<br />

gehört jede wildlebende Fischart, die ihr Verbreitungsoder<br />

regelmäßiges Wanderungsgebiet ganz oder teilweise<br />

in M-V hat, in geschichtlicher Zeit hatte oder auf<br />

natürliche Weise hierher ausdehnt; als heimisch gilt<br />

eine wildlebende Fischart auch, wenn sich verwilderte<br />

oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Fische<br />

der betreffenden Art hier in freier Natur und ohne<br />

menschliche Hilfe über mehrer Generationen als Population<br />

erhalten<br />

Verordnung zur<br />

Ausübung der Fischerei<br />

in den Binnengewässern(Binnenfischereiverordnung<br />

- BiFVO M-V)<br />

vom 15.08.2005:<br />

NEIN; Verordnung<br />

zur Ausübung der<br />

Fischerei in den<br />

Küstengewässern<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommerns (Küstenfischereiverordnung<br />

- KüFVO M-V)<br />

vom 15.08.2005:<br />

NEIN<br />

nein Fischereigesetz<br />

für<br />

das Land<br />

Mecklenburg-Vorpommern(Landesfischereigesetz<br />

-<br />

LFischG M-<br />

V) vom<br />

13.04.2005<br />

: NEIN<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

103


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

Besatz ohne Genehmigung<br />

des Fischereikundlichen<br />

Dienstes möglich, da<br />

in Anlage zu § 12<br />

Abs. 3 Binnenfischereiordnungaufgenommen<br />

Anlage zu § 12 Abs. 3 Binnenfischereiordnung enthält<br />

Fisch- und Krebsarten, für deren Aussetzen eine Genehmigung<br />

des Fischereikundlichen Dienstes nicht erforderlich<br />

ist; nach § 11 Nds. KüFischO bedarf das<br />

Aussetzen nichtheimischer Fische, Krebse und Muscheln<br />

der Erlaubnis des Fischereiamtes; die Erlaubnis<br />

ist zu versagen, wenn die Gefahr einer Verfälschung<br />

der heimischen Tierwelt oder eine Gefährdung ihres<br />

Bestandes nicht ausgeschlossen werden kann<br />

JA: § 12 Verordnung<br />

über die Fischerei in<br />

Binnengewässern<br />

(Binnenfischereiordnung)<br />

vom<br />

06.07.1989; JA: §<br />

11 Niedersächsische<br />

Küstenfischereiordnung<br />

(Nds. KüFischO)<br />

vom<br />

01.12.1992<br />

ja NiedersächsischesFischereigesetz<br />

(Nds.<br />

FischG)<br />

vom<br />

01.02.1978<br />

, zuletzt<br />

geändert<br />

am<br />

05.11.2004<br />

: NEIN<br />

ja Fischereigesetz<br />

für<br />

das Land<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

Niedersachsen<br />

vom grundsätzlichen<br />

Besatzverbot nach §<br />

18 Abs. 1 LFischO<br />

für nichteinheimische<br />

Arten sind Regenbogenforelle<br />

und<br />

Bachsaibling ausgenommen<br />

§ 18 Abs. 1 LFischO: nichteinheimische Fische, Neunaugen,<br />

Krebse und Muscheln sowie deren Laich dürfen<br />

in Gewässern grundsätzlich nicht ausgesetzt werden.<br />

JA: § 18 OrdnungsbehördlicheVerordnung<br />

zum Landesfischereigesetz(Landesfischereiordnung<br />

- LFischO) vom 06.<br />

Juni 1993<br />

Nordrhein-<br />

Westfalen<br />

(Landesfi-<br />

schereigesetz<br />

LFischG)<br />

vom 22.<br />

Juni 1994:<br />

NEIN<br />

104


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

da Regenbogenforelle<br />

und Bachsaibling<br />

in § 17 Landesfischereiordnung<br />

genannt werden, ist<br />

das Aussetzen nach<br />

§ 33 Abs. 1 prinzipiell<br />

erlaubt, jedoch<br />

nur wenn dadurch<br />

die Zusammensetzung<br />

des Fischbestandes<br />

nicht<br />

nachteilig verändert<br />

wird (§ 33 Abs. 2)<br />

Besatz von Regenbogenforelle<br />

und<br />

Bachsaibling in geschlosseneGewässer<br />

ohne Erlaubnis<br />

möglich; Aussetzen<br />

in übrige Gewässer<br />

bedard Erlaubnis, da<br />

nicht in § 1 Abs. 1<br />

LFO genannt (Liste<br />

der einheimischen<br />

Fischarten i.S.d.<br />

SFischG)<br />

§ 33 Abs. 1 Landesfischereiordnung: Fische, die nicht<br />

zu den in den §§ 17 und 20 Abs. 2 oder den nachfolgend<br />

(in § 33 Abs. 1) genannten Arten zählen, dürfen<br />

nur mit Zustimmung der oberen Fischereibehörde ausgesetzt<br />

werden<br />

JA: § 33 Landesverordnung<br />

zur Durchführung<br />

des Landesfischereigesetzes(Landesfischereiordnung)<br />

vom<br />

<strong>14</strong>.10.1985, zuletzt<br />

geändert am<br />

01.03.2001<br />

ja Landesfischereigesetz<br />

(LFischG)<br />

vom<br />

09.12.1974<br />

, zuletzt<br />

geändert<br />

am<br />

01.03.2001<br />

: NEIN<br />

Rheinland-<br />

Pfalz<br />

nach § 9 Abs. 3 SFischG bedarf der Einsatz nicht einheimischer<br />

Fischarten der Erlaubnis der Fischereibehörde;<br />

§ 1 Abs. 1 LFO zählt die einheimischen Fische<br />

im Sinne des Saarländischen Fischereigesetzes auf,<br />

deren Besatz nicht der Erlaubnis der Fischereibehörde<br />

gem. § 9 Abs. 3 SFischG bedarf<br />

Verordnung zur<br />

Durchführung des<br />

Saarländischen Fischereigesetzes(Landesfischereiordnung<br />

LFO) vom<br />

02.08.1999: NEIN<br />

Saarland ja JA: § 9<br />

Abs. 3<br />

SaarländischesFischereigesetz<br />

(SFischG)<br />

vom<br />

16.07.1999<br />

105


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

Bachsaibling: Aussetzen<br />

bedarf nach<br />

§ 11 Abs. 1 FischVO<br />

keiner schriftlichen<br />

Erlaubnis der Fischereibehörde,diese<br />

kann jedoch das<br />

Aussetzen beschränken<br />

oder verbieten.Regenbogenforelle:Aussetzen<br />

bedarf nach §<br />

11 Abs. 1 FischVO<br />

generell einer<br />

schriftlichen Erlaubnis<br />

der Fischereibehörde<br />

und ist in<br />

Fließgewässern, in<br />

denen Bachforellen<br />

oder Äschen vorkommen,<br />

nach § 11<br />

Abs. 2 FischVO untersagt.<br />

Die Fischereibehörde<br />

kann<br />

Ausnahmen zulassen.<br />

Nach § 15 Abs. 3 SächsFischG bedarf der Besatz mit<br />

nicht einheimischen Fischarten und der Erstbesatz in<br />

bisher fischfreie Gewässer der Erlaubnis der Fischereibehörde.<br />

Nicht einheimisch sind alle Fischarten, die im<br />

Freistaat Sachsen in der Art von Gewässer, in das eingesetzt<br />

werden soll, natürlicherweise nicht vorkommen<br />

JA: § 11 Vierte Verordnung<br />

des SächsischenStaatsministeriums<br />

für Landwirtschaft,<br />

Ernährung<br />

und Forsten zur<br />

Durchführung des<br />

Fischereigesetzes<br />

für den Freistaat<br />

Sachsen (Fischereiverordnung<br />

- Fisch-<br />

VO) vom<br />

25.09.1995, rechtsbereinigt<br />

mit Stand<br />

vom 01.07.1999<br />

Sachsen ja JA: § 15<br />

Abs. 3 Fischereigesetz<br />

für<br />

den Freistaat<br />

Sachsen<br />

(SächsischesFischereigesetz<br />

-<br />

Sächs-<br />

FischG)<br />

vom<br />

01.02.1993<br />

, rechtsbereinigt<br />

mit<br />

Stand vom<br />

23.05.2004<br />

106


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

§ 9 Abs. 4 FischO<br />

LSA zum Schutz des<br />

Erbgutes von Fischen:<br />

In Gewässern,<br />

in denen sich<br />

selbst reproduzierende<br />

Bestände an<br />

Salmoniden oder<br />

Coregonen vorkommen,<br />

darf nur<br />

Besatz aus Nachzuchten<br />

dieser Bestände<br />

erfolgen<br />

nach § 41 Abs. 2 bedarf der Einsatz nicht einheimischer<br />

Fische der Erlaubnis der obersten Fischereibehörde<br />

im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde<br />

(jedoch keine nähere Definition der nicht einheimischen<br />

Fischarten)<br />

JA: § 8 Abs. 1 Fischereiordnung<br />

des<br />

Landes Sachsen-<br />

Anhalt (FischO LSA)<br />

vom 11.01.1994,<br />

zuletzt geändert am<br />

<strong>14</strong>.01.2002<br />

ja JA: § 41<br />

Abs. 2 Fischereigesetz<br />

(FischG)<br />

vom<br />

31.08.1993<br />

Sachsen-<br />

Anhalt<br />

107


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nach § 3 Abs. 1 Bi-<br />

FO besteht generelles<br />

Besatzverbot in<br />

offenen Binnengewässern,<br />

da nicht in<br />

§ 2 Abs. 1 aufgeführt<br />

(Bachsaibling) bzw.<br />

dort unter den<br />

Nummern 60 bis 70<br />

aufgeführt (Nr. 63<br />

Regenbogenforelle)<br />

nach § 13 Abs. 3 LFischG ist Besatz in Küsten- oder<br />

offenen Binnengewässern in der Regel nur zulässig mit<br />

regional heimischen Tieren; nach § 3 Abs. 1 BiFO: als<br />

regional heimisch nach § 13 Abs. 3 LFischG gelten die<br />

Arten nach § 2 Abs. 1 ("Positivliste"); in § 2 Abs. 1 nicht<br />

aufgeführte Arten sowie Arten nach § 2 Abs. 1 Nr. 60<br />

bis 70 dürfen in offenen Binnengewässern nicht ausgesetzt<br />

werden<br />

JA: § 3 Abs. 1 Landesverordnung<br />

über<br />

die Ausübung der<br />

Fischerei in den Binnengewässern<br />

(Schleswig-<br />

Holsteinische Binnenfischereirordnung<br />

- BiFO -) vom<br />

25.09.2001; Konsolidierte<br />

Fassung der<br />

Landesverordnung<br />

über die Fischerei in<br />

den Küstengewässern<br />

(Schleswig-<br />

Holsteinische Küstenfischereiordnung<br />

- KüFO -), Stand<br />

17.02.2005: NEIN<br />

ja JA: § 13<br />

Abs. 3 Fischereigesetz<br />

für das<br />

Land<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

(Landesfischereigesetz<br />

-<br />

LFischG)<br />

vom<br />

10.02.1996<br />

, zuletzt<br />

geändert<br />

am<br />

15.02.2005<br />

Schleswig-<br />

Holstein<br />

108


Anhang<br />

Regelungen "heimisch vs gebietsfremd" spezielle Regelungen<br />

für Regenbogenforelle<br />

/ Bach-<br />

in Ausführungsbestimmung<br />

in Landesfischereigesetz<br />

spezielle<br />

Besatzverbote <br />

Bundesland <br />

saibling<br />

nein<br />

§ 8 Abs. 1 ThürFischVO: nicht heimische Fische und<br />

Fischarten, die nicht typisch für ein Gewässer oder eine<br />

Gewässerregion sind sowie deren Laich dürfen nicht<br />

ausgesetzt werden (jedoch keine nähere Definition der<br />

nicht einheimischen Fischarten)<br />

JA: § 8 Abs. 1 ThüringerFischereiverordnung<br />

(Thür-<br />

FischVO) vom<br />

11.10.1994, zuletzt<br />

geändert am<br />

13.05.2004<br />

Thüringen ja Thüringer<br />

Fischereigesetz<br />

(Thür-<br />

FischG)<br />

vom<br />

25.08.1999<br />

, Neubekanntmachung<br />

vom<br />

26.02.2004<br />

: NEIN<br />

109


Anhang<br />

(Anmerkung: Der folgende Beitrag ist als Kopiervorlage gedacht, um<br />

schnell und unkompliziert elementare ökologische Zusammenhänge an<br />

Vereine, Privatpersonen etc. weiterzugeben. Dieser Anhang ähnelt Kapitel<br />

4.1, erklärt jedoch deutlich ausführlicher.)<br />

Anhang Nr. 2: Ökologische Voraussetzungen für <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

Im Zusammenhang mit einzelnen Fischarten oder auch Fischartengemeinschaften<br />

tauchen oft Fragen auf, wie<br />

– „Warum wachsen die Karpfenfische (z.B. Plötze, Blei oder<br />

Güster) oder Zander nicht so gut in den kalten und klaren Gebirgsseen<br />

bzw. warum kommen sie dort nur selten vor?“<br />

– „Warum kann man die Maränen nicht einfach in die flachen<br />

Seen des Tieflandes einsetzen?“ oder<br />

– “Wieso kommen die Forellen nur in kühlen, strukturreichen<br />

Bächen und Flüssen mit Kiesgrund gut zurecht?“<br />

Die Beantwortung dieser Fragen ist zugleich auch der Einstieg in<br />

die vielerorts geführte Diskussion zum Fischbesatz durch Angler<br />

oder Fischer.<br />

Wer sich mit „seinem“ Gewässer - egal welcher Art - näher befasst,<br />

weiß, dass es ein Individuum ist. Es hat bestimmte, ganz spezielle<br />

Eigenarten, die einen Vergleich mit ähnlichen Gewässern immer<br />

wieder schwer machen. Sie sind entweder zu einem anderen Zeitpunkt<br />

oder durch eine andere Ursache entstanden, sie haben eine<br />

höhere oder tiefere Lage, ihr geologischer Hintergrund ist verschieden,<br />

ihr Einzugsgebiet ist größer, kleiner oder unterschiedlich strukturiert,<br />

ihre Morphologie (Fläche, Tiefe, Uferneigung, Becken- und<br />

Buchtenbildung, Gefälle, Strömung) ist unterschiedlich oder die<br />

Nutzungsverhältnisse variieren.<br />

Abhängig von diesen äußeren Bedingungen haben die Gewässer<br />

kaltes oder wärmeres, nährstoffreiches oder nährstoffarmes, sauerstoffreiches<br />

oder sauerstoffarmes, kalkreiches oder kalkarmes<br />

Wasser bzw. sie haben unterschiedliche Strömungsverhältnisse<br />

und Sohlsubstrate. Bedingt durch diese speziellen Eigenschaften<br />

entwickeln sich in den Gewässern zunächst ganz spezifische Gesellschaften<br />

von niederen Pflanzen (Algen = Phytoplankton) und<br />

niederen Tieren (Einzeller, Kleinkrebse = Zooplankton). Diese Entwicklung<br />

geht weiter über höhere Unter- und Oberwasserpflanzen<br />

bzw. die wirbellose Tierwelt (Insekten, Insektenlarven, Würmer,<br />

110


Anhang<br />

Krebse, Schnecken, Muscheln = Makrozoobenthos / Fischnährtiere)<br />

bis hin zu den Fischen. Man nennt die einzelnen Entwicklungsstufen<br />

auch trophische Ebenen, die über sehr enge ökologische Beziehungen<br />

miteinander verflochten sind (z.B. Nahrungsketten, Symbiosen).<br />

Das bedeutet, wenn innerhalb dieses Systems Veränderungen<br />

stattfinden oder Eingriffe vorgenommen werden, dann haben<br />

diese direkt oder indirekt Auswirkung auf alle trophischen Bereiche<br />

und so auch auf die Fischfauna.<br />

Wissenschaftler stellten außerdem fest, dass Gewässer aus bestimmten<br />

Regionen, mit gleichem geologischem Hintergrund, mit<br />

gleichartiger Morphologie bzw. Gefälle- und Strömungsverhältnissen<br />

auch Ähnlichkeiten in ihren Zuständen sowie bei der Ausbildung<br />

von Pflanzen- und Tiergemeinschaften aufwiesen.<br />

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse formulierte SCHIEMENZ, einer<br />

der bekanntesten Fischerei- und Gewässerbiologen Deutschlands,<br />

bereits im Jahr 1900 den noch heute für <strong>Besatzmaßnahmen</strong> geltenden<br />

Grundsatz: „Der richtige Fisch an den richtigen Ort“!<br />

Über die Fischereigesetze der Bundesländer wird der Fischereirechtsinhaber<br />

bzw. Fischereiausübungsberechtigte darum verpflichtet,<br />

den Fischbestand seines Gewässers zu erhalten, zu fördern<br />

und zu hegen. Hierbei hat er gemäß dem obigen Grundsatz auf den<br />

Gewässertyp, die Gewässergröße sowie die Gewässerbeschaffenheit<br />

zu achten und soll eine entsprechend angepasste sowie heimische<br />

Artenvielfalt sichern. <strong>Besatzmaßnahmen</strong> nahmen und nehmen<br />

bei der Umsetzung dieser Verpflichtung eine bedeutsame Rolle ein.<br />

In der Vorbereitung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong> ist es daher unbedingt<br />

erforderlich, dass sich der Fischereiausübungsberechtigte zunächst<br />

mit seinem Gewässer und dem darin enthaltenen Fischbestand<br />

auseinandersetzt.<br />

Von grundsätzlicher Bedeutung ist zunächst, ob es sich bei dem<br />

betreffenden Gewässer um ein Stand- oder Fließgewässer bzw. ein<br />

künstlich entstandenes Gewässer handelt.<br />

Natürliche Standgewässer<br />

Bei den stehenden Gewässern unterscheidet man natürlich entstandene<br />

Seen, Weiher und Tümpel. Hierbei trennen sich Weiher<br />

und Tümpel von den Seen durch ihre geringe Größe und Tiefe ab<br />

und unterscheiden sich untereinander dadurch, dass Tümpel zeitweise<br />

austrocknen können.<br />

111


Anhang<br />

Wie die eingangs dargelegten Zusammenhänge verdeutlichen sollen,<br />

muss man bei der Planung und Umsetzung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

somit zunächst prüfen, um welchen konkreten Gewässertyp<br />

es sich jeweils handelt. Auf Grundlage der festgestellten Ähnlichkeiten<br />

der Gewässer haben Fischerei- und Gewässerbiologen<br />

im Interesse einer nachhaltigen fischereilichen Nutzung der Standgewässer<br />

bereits frühzeitig „Fischereiliche Seentypen“ - Klassifizierungen<br />

entwickelt, die im wesentlichen noch heute Gültigkeit haben<br />

und deren Berücksichtigung dringend zu empfehlen ist (u.a.<br />

STRUCK 1915, THIENEMANN 1921, WILLER 1925, SELIGO 1926,<br />

WUNDSCH 1927, SCHÄPERCLAUS 1927, BAUCH 1963, MÜLLER<br />

1963 und 1987). Diese Typisierungen basieren unter Berücksichtigung<br />

der so genannten Ökoregion (z.B. Hochgebirge, Gebirge,<br />

Vorgebirge, Tiefland oder Küste) vordergründig auf der jeweiligen<br />

Gewässermorphologie und Hauptfischart, wobei auch wesentliche<br />

Begleitarten Beachtung finden (siehe Tabelle 1).<br />

Die speziellen Charaktere jedes Standgewässers werden über die<br />

maximale Tiefe sowie Fläche, Form und Anbindung des Gewässers<br />

geprägt. Insbesondere die Tiefe des Gewässers bestimmt in Relation<br />

zur Fläche darüber, ob und wie oft es innerhalb eines Jahres<br />

durchmischt wird bzw. ob und wie scharf sich eine Temperatursprungschicht<br />

einstellt (VENTZ 1974). Man unterscheidet mono-, di-<br />

bzw. polymiktische Standgewässer, d.h. der Wasserkörper des jeweiligen<br />

Gewässers wird im Jahresverlauf einmal, zweimal bzw.<br />

mehrfach vollständig durchmischt. Durch die Schärfe der Schichtung<br />

oder auch Intensität der Durchmischung wird die biologische<br />

Produktivität des Gewässers entscheidend geprägt (BARTHELMES<br />

1981).<br />

Neuere wissenschaftliche Arbeiten weisen verschiedene typische<br />

Arten geschichteter und ungeschichteter Seen aus, die auf den Ökoregionen,<br />

den Kalkgehalt sowie die Größe des Einzugsgebiets<br />

basieren und durch entsprechend spezifische Fischgemeinschaften<br />

geprägt werden (MATHES et al. 2002, MEHNER et al. 2004b).<br />

Will man ein Standgewässer mit einer bestimmten Fischart besetzen,<br />

so sollte man für die weiteren Planungen daher grundsätzlich<br />

ermitteln, zu welcher Region es gehört, wie groß und tief das Gewässer<br />

ist, wie die sommerlichen Schichtungsverhältnisse sind und<br />

ob es mit anderen Gewässern in Verbindung steht.<br />

Da die im Gewässer gelösten Nährstoffe Grundlage der eingangs<br />

beschriebenen Nahrungskettenbeziehungen sind, ist ein weiteres<br />

wichtiges Entscheidungskriterium die Kenntnis über den Nährstoff-<br />

112


Anhang<br />

gehalt (Trophie) und somit über das biologische Produktionspotenzial<br />

des Gewässers. Diese Information lässt sich in der Regel über<br />

die zuständigen Wasserwirtschaftsämter einholen oder sollte mit<br />

entsprechenden Untersuchungen vorab gewonnen werden. Anhand<br />

des Gewässertyps und des aktuellen Trophiezustandes können wesentliche<br />

Rückschlüsse auf das zu erwartende Fischartenspektrum<br />

sowie fischereiliche Ertragspotenzial gezogen werden, das bei der<br />

Besatzplanung (Arten, Mengen) unbedingt berücksichtigt werden<br />

sollte, um unnötige Kosten zu vermeiden.<br />

Unter biologischer Produktion ist der Zuwachs an Biomasse pro<br />

Zeiteinheit zu verstehen (BARTHELMES 1981). Dieser beträgt etwa<br />

1/3 der Biomasse. Eine fischereiliche Nutzung ist nachhaltig, so<br />

lange sie die Produktion nicht übersteigt. Somit stellt dieser Zuwachs<br />

zugleich das maximale fischereiliche Ertragspotenzial dar.<br />

Beim fischereilichen Ertrag handelt es sich hingegen um die real erzielten<br />

Fänge im Rahmen der landesüblichen fischereilichen Nutzung<br />

abzüglich der Aufwendungen für Besatz. Er erreicht i.d.R. nur<br />

selten das Ertragspotenzial.<br />

Ein hohes Ertragspotenzial zeigt nicht an, dass man starken Besatz<br />

tätigen kann, sondern wie hoch der fischereiliche Gesamtertrag, bezogen<br />

auf die Gewässerfläche, theoretisch sein kann. Die vorherige<br />

gewässerspezifische Bestimmung des Ertragspotenzials (Bonitierung)<br />

ist daher stets zu empfehlen. Oft hilfreich und daher auch immer<br />

wieder von der Fischereiwissenschaft und Fischereiverwaltung<br />

angemahnt, ist außerdem die Führung und Hinzuziehung von Fang-<br />

bzw. Ertragsstatistiken!<br />

Über die Trophie und den mit ihr einhergehenden Gewässerbedingungen<br />

wird zum einen bestimmt, welche Arten im betreffenden<br />

Gewässer ihr Fortkommen nachhaltig sichern können. Zum anderen<br />

sind natürliche Ökosysteme darauf ausgerichtet, die Stoffströme<br />

möglichst vollständig auszunutzen (ökologisches Gleichgewicht). So<br />

bilden sich auch mengenmäßig Fischbestände heraus, die i.d.R.<br />

das biologische Produktionspotenzial des Gewässers ausschöpfen.<br />

Aus den vorgenannten Gründen kommen kälteliebende und sauerstoffbedürftige<br />

Arten wie Forelle, Saibling oder Maräne vor allem in<br />

den lage- oder tiefenbedingt kühlen, klaren und nährstoffarmen (oligo-<br />

bis mesotrophen) Seen der Hochgebirge bis Gebirgsvorländer<br />

vor. Aber auch einige eiszeitlich entstandene große, tiefe und nährstoffarme<br />

Seen des Tieflandes bieten besonders den Maränen Lebensräume.<br />

Bedingt durch die vorherrschende Nährstoffarmut die-<br />

113


Anhang<br />

ser Gewässer, erfolgt über die Nahrungsketten ein effektiver Stoffumsatz.<br />

Höhere Überwasserpflanzen wachsen nur spärlich. Phyto-<br />

und Zooplankton sind nur in geringer Menge vorhanden, weshalb<br />

die Untergründe überwiegend hart (Steine, Kiese, Sande) und nur<br />

geringfügig verschlammt sind. Sauerstoff wird durch den fehlenden<br />

Schlamm nur wenig verbraucht und die o.g. kieslaichenden Fischarten<br />

finden somit auch in der Tiefe günstige Fortpflanzungsbedingungen.<br />

Gewässertypspezifische Bedingungen und die damit verbundenen<br />

Fischgemeinschaften führten zur Einteilung dieser Seen<br />

in Bach- / Seeforellen-, Saibling- bzw. Maränensee.<br />

Wärmeliebende Karpfenfische (z.B. Plötze, Blei, Güster) kommen<br />

mit den ganzjährig niedrigen Temperaturen dieser Gewässer hingegen<br />

nur schwer klar. Darüber hinaus fehlen ihnen die größeren<br />

Röhrichte und nährstoffreichen, schlammigen Untergründe, um sich<br />

ausreichend fortpflanzen und ernähren zu können. Aus diesem<br />

Grunde hat auch ein mengenmäßiger Besatz dieser Arten fachlich<br />

und ökonomisch wenig Sinn. Ähnliches gilt für den ebenfalls wärmeliebenden<br />

Zander, der als Freiwasserräuber zum Jagderfolg außerdem<br />

trübes Wasser benötigt.<br />

Die biologische Produktion und so auch die Fischbiomasse wie<br />

auch der Fischereiertrag sind in kühlen und nährstoffarmen (oligotrophen)<br />

Seen im Vergleich zu den wärmeren und nährstoffreichen<br />

Seen gering.<br />

Bedingt durch ihre tiefere Lage und stark variierende Morphologie<br />

steigen die Temperaturen in den Standgewässern des Tieflandes<br />

stärker an. Größere Einzugsgebiete, umfangreiche Vegetationsentwicklung,<br />

das zunehmende Alter des Gewässers sowie auch das<br />

Wirken des Menschen bewirken höhere Nährstoffeinträge. Die Seen<br />

werden nährstoffreich (eutroph bis hypertroph) und dadurch trüb. Es<br />

kommt zur starken Produktion von Phytoplankton, das vom Zooplankton<br />

z.T. nicht mehr gefressen wird (z.B. Blaualgen) und sich<br />

nach dem Absterben als feiner, nährstoffreicher Schlamm am<br />

Grund ablagert. Zugleich bieten die feinen Sedimente und Schlämme<br />

die Grundlage für die Entwicklung höherer Wasserpflanzen, die<br />

wiederum in ihrem jährlichen Lebenszyklus zur Verstärkung der<br />

Schlammschichten beitragen. Erst finden diese Prozesse in flachen,<br />

ruhigen Buchten statt, später dann auch auf größeren Gewässerteilen<br />

bis das ganze Gewässer betroffen ist. Je größer das Nährstoffangebot<br />

ist, umso stärker werden die Produktion von Phytoplankton<br />

und die Trübung des Gewässers. Ab einem bestimmten Trübungs-<br />

1<strong>14</strong>


Anhang<br />

grad reicht das verfügbare Licht innerhalb des Gewässers nicht<br />

mehr für die Entwicklung höherer Unterwasserpflanzen, so dass sie<br />

absterben. Alle diese Prozesse tragen dazu bei, dass der Sauerstoff<br />

nicht nur von der Tierwelt sondern vor allem durch die absterbenden<br />

Algen und Pflanzen verbraucht wird.<br />

Ausgehend von diesen gewässertypischen Entwicklungen bzw. Bedingungen<br />

entstanden ebenfalls speziell angepasste Fischgemeinschaften,<br />

die wärmeres Wasser bevorzugen, mit geringeren Sauerstoffgehalten<br />

klar kommen, sich an Pflanzen, Holz oder Steinen<br />

fortpflanzen oder andere Ernährungsgewohnheiten haben. Entsprechend<br />

dieser Eigenheiten und Ansprüche wurden die betreffenden<br />

Seen in Blei-, Plötzen-, Zander- bzw. Hecht-Schlei-See eingeteilt.<br />

Die kälteliebenden und sauerstoffbedürftigen Fischarten, die darüber<br />

hinaus für ihre Fortpflanzung harte Untergründe benötigen,<br />

haben daher in derartigen Gewässern nur geringe Überlebenschancen.<br />

Im Gegensatz zu den nährstoffarmen Seen zeichnen sich nährstoffreiche<br />

Seen bis zu einem bestimmten Maß durch ein hohes biologisches<br />

Produktions- bzw. Ertragspotenzial aus.<br />

Ein Besatz mit Arten, die dem trophischen Zustand nicht entsprechen,<br />

führt dazu, dass diese Arten mit den jeweiligen Gewässerbedingungen<br />

nicht klar kommen, ein schlechtes Wachstum zeigen,<br />

krank werden oder sterben.<br />

Selbstverständlich wirken auf die Fischartengemeinschaften der<br />

Gewässer noch weit mehr Faktoren ein (z.B. Uferstruktur / Röhrichtausbildung,<br />

Untergrund, Umlandsituation, Nutzungskonflikte),<br />

die man bei entsprechender Kenntnis für Besatzentscheidungen<br />

hinzuziehen kann. So macht beispielsweise ein Besatz mit Hechten<br />

oder Welsen wenig Sinn, wenn das Gewässer kaum geeignete Unterstände<br />

und Versteckmöglichkeiten (Einstandsfläche) bietet. Seen<br />

mit ausgeprägt schlammigen Untergründen eignen sich selbst bei<br />

günstigen Sauerstoffgehalten im Tiefenwasser kaum für einen Besatz<br />

mit Coregonen oder Quappen. Seen mit starker Uferverbauung<br />

(z.B. Spundwände, Steganlagen) oder intensiver freizeitsportlicher<br />

Nutzung (z.B. Bootsbetrieb, Wasserski, Badebetrieb) schränken<br />

sowohl die Lebensbedingungen der Fische als auch die Nutzungsmöglichkeiten<br />

für den Fischereiausübungsberechtigten ein.<br />

Wird eine bereits vorkommende Fischart in übergroßem Maße zu<br />

einem „ausgewogenen“ Fischbestand besetzt, die dazu neigt, Mas-<br />

115


Anhang<br />

senbestände ausbilden zu können oder Reviere bildet, kann es<br />

entweder zu einer unmittelbaren Beeinträchtigung des Besatzmaterials<br />

(Wachstumsdepressionen, Krankheiten, direkte Verluste, Abwanderung)<br />

oder aber auch zur Verdrängung anderer Arten kommen.<br />

Setzt man zu einem „ausbalancierten“ Fischbestand Arten<br />

hinzu, dann übernehmen sie zwangsläufig bestimmte ökologische<br />

Funktionen, wobei sie direkt oder indirekt auf andere Arten oder die<br />

Gewässer einwirken können (z.B. Besatz von Graskarpfen in pflanzenreichen<br />

Gewässern, starker Karpfenbesatz in nährstoffarmen<br />

bzw. pflanzenreichen Gewässern, Einschleppung des Blaubandbärblings<br />

im Zuge von Fischbesatzmaßnahmen).<br />

Hat man den Charakter seines Gewässers bewertet, so bedarf es<br />

vor der Inangriffnahme von <strong>Besatzmaßnahmen</strong> somit über hinreichende<br />

Kenntnisse zum aktuellen Arteninventar (Lebensraum- und<br />

Laichplatzansprüche, arttypisches Verhalten, Schutzstatus), zur<br />

mengenmäßigen Verteilung der Arten (Räuber-Beute-Verhältnis,<br />

Wachstumsverhältnisse) sowie zu deren Möglichkeiten für eine natürliche<br />

Fortpflanzung innerhalb des Gewässers bzw. zur Erreichbarkeit<br />

von anderweitigen Laichplätzen. Verfügt man über derartige<br />

Informationen nicht oder nur unzureichend, so sollten durch fachkundige<br />

Personen vor den <strong>Besatzmaßnahmen</strong> unbedingt Bestandserfassungen<br />

und Bestandsbewertungen durchgeführt werden,<br />

auf deren Grundlage dann die weiteren Planungen erfolgen<br />

können.<br />

116


Anhang<br />

Tab 1. :Fischereiliche Seentypen – Klassifizierung (in Anlehnung<br />

an Bauch 1963 und Mehner et al. 2004b)<br />

Fischereilicher<br />

Seentyp<br />

Saiblingsee<br />

(Salmonidensee)<br />

Coregonensee<br />

der Voralpen<br />

Norddeutscher<br />

Coregonensee<br />

Plötzensee<br />

Bleisee<br />

Hecht-Schlei-<br />

See<br />

Zandersee<br />

Beschreibung Fischartengemeinschaft<br />

Tiefe Gebirgsseen, große und tiefe Vorgebirgsseen<br />

mit steilen Ufern und mit nur stellenweise<br />

vorhandener Ufervegetation in flachen Buchten,<br />

sehr nährstoffarm und klar, auch im Sommer am<br />

Grund sauerstoffgesättigt, Untergrund steinigkiesig<br />

Ertragspotenzial: ca. 2…10 kg/ha<br />

Tief (oft > 25 m), steile Ufer, kühles Wasser,<br />

immer noch sauerstoffreich am Grund, Untergrund<br />

kiesig - stellenweise weich, stärkere Vegetationsentwicklung<br />

an den schmalen Ufern<br />

Ertragspotenzial: ca. 5…19 kg/ha<br />

Größere Klarwasserseen (Sommersichttiefe > 5<br />

m), Tiefe > 15 m, Strukturierung wie Voralpenseen<br />

jedoch häufiger flache Buchten mit<br />

Eutrophierungserscheinungen, weniger sauerstoffreiches<br />

Tiefenwasser, Untergrund sandigschlammig,<br />

Sauerstoff kann zeitweise in Bodennähe<br />

fehlen, keine Schwefelwasserstoffbildung<br />

Ertragspotenzial: 10…50 kg/ha<br />

Gealterter norddeutscher Coregonensee, tief,<br />

sommerliche Sichttiefe 2-3 m, Untergrund überwiegend<br />

schlammig, Sauerstoff ist in der Tiefe<br />

sehr gering oder fehlt im Sommer, Schwefelwasserstoffbildung<br />

Ertragspotenzial: ca. 25…80 kg/ha<br />

Flach (5-20 m), mit weitem, flachem Ufer, sommerliche<br />

Sichttiefe ca. 1 m, im Sommer ohne<br />

Sauerstoff in der Tiefe, Schwefelwasserstoffbildung,<br />

Untergrund schlammig<br />

Ertragspotenzial: 20…100 kg/ha<br />

Flach, über große Flächen krautreich, ausgeprägte<br />

Gelegezone, relativ klares Wasser, Untergrund<br />

sandig-schlammig<br />

Ertragspotenzial: 25…120 kg/ha<br />

Flach (2-10 m), krautarm, sehr trüb, überwiegend<br />

stinkender (steriler) grober Bodenschlamm (abgestorbene<br />

Röhrichtreste), stellenweise sandigkiesige<br />

bis steinige Untergründe oberhalb sauerstofffreier<br />

Bereiche, im Sommer unterhalb von 5-<br />

6 m (manchmal auch 2-3 m) kein Sauerstoff,<br />

Schwefelwasserstoffbildung, ausgeprägte Blaualgenblüten<br />

(Oscillatoria)<br />

Ertragspotenzial: 15…25 kg/ha (Zander); gesamt:<br />

80…200 kg/ha<br />

Leitart: Seesaibling<br />

Begleitarten: Forelle, Großcoregonen,<br />

Hecht, Barsch, Elritze,<br />

Westgroppe<br />

Leitart: Großcoregonen<br />

Begleitarten: Forelle, Seesaibling,<br />

Aal, Hecht, Barsch, Blei, Plötze u.<br />

a. Cypriniden (selten), Quappe,<br />

Schmerle, Westgroppe, Zander<br />

(z.T. etabliert nach Besatz)<br />

Leitart: Kleine Maräne<br />

Begleitarten: Plötze, Großmaräne,<br />

Aal, Blei, Barsch, Hecht, Zander<br />

(z.T. etabliert nach Besatz)<br />

Leitart: Plötze<br />

Begleitarten: Blei, Güster, Rotfeder,<br />

Barsch, Aal, Hecht, Zander<br />

(selten)<br />

Leitart: Blei<br />

Begleitarten: Plötze, Barsch, Zander,<br />

Güster, Ukelei, Rotfeder,<br />

Hecht, Aal<br />

Leitart: Hecht, Schleie<br />

Begleitarten: Karausche, Rotfeder,<br />

Güster, Plötze, Barsch, Aal<br />

Leitart: Zander<br />

Begleitarten: Plötze, Ukelei, Blei,<br />

Güster, Stint, Barsch, Aal, Hecht,<br />

Kaulbarsch, Rotfeder, Moderlieschen<br />

117


Anhang<br />

Natürliche Fließgewässer<br />

Man unterscheidet natürliche Fließgewässer allgemein in Rinnsal<br />

(Bächlein; < 1 m breit), Bach (bis 5 m breit), Fluss (bis 100 m breit)<br />

und Strom (> 100 m breit). Sie müssen eine Mindestfließgeschwindigkeit<br />

von über 0,01…0,03 m/s aufweisen (DIN 38410, 1971).<br />

Wie bei den Standgewässern, so sollte man sich bei geplanten <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

an Fließgewässern zunächst Klarheit darüber verschaffen,<br />

um was für einen Fließgewässertyp es sich jeweils handelt.<br />

Auch für Fließgewässer wurden durch die Fischerei- und Gewässerbiologie<br />

bereits frühzeitig entsprechende Klassifizierungen<br />

erarbeitet (u.a. FRI� 1872, STEINMANN 1915, THIENEMANN<br />

1925, SELIGO 1926, HUET 1954, BAUCH 1963, LAßLEBEN 1967,<br />

MÜLLER 1987, SCHÖNBORN 1992). Unter Berücksichtigung von<br />

regionaler Lage, Größe, Gefälle, Strömung, Temperatur, Wasserqualität,<br />

Sauerstoffgehalt, Sohlsubstrat und weiteren Faktoren werden<br />

bei diesen ebenfalls die jeweiligen Haupt- und Begleitfischarten<br />

benannt.<br />

Bedingt durch die stets höher gelegene Quellregion, geringe Gewässergröße<br />

(die mit zunehmender Lauflänge und wachsendem<br />

Einzugsbereicht steigt) und gefällebezogen höhere Fließdynamik<br />

sind die Wassertemperatur und der Nährstoffeintrag in Fließgewässern<br />

zunächst gering sowie das Wasser klar und sauerstoffreich.<br />

Durch die Schleppkraft des Wassers werden feine Bestandteile abtransportiert<br />

und grobe Sohlbestandteile (Steine, Kies) bleiben in<br />

den gefällereichen Gewässerstrecken liegen. Die Feinsedimente<br />

lagern sich in gefällearmen Abschnitten (zumeist im Unterlauf) ab.<br />

Mit zunehmender Lauflänge nehmen der Eintrag von Nährstoffen,<br />

der Transport feiner Sedimente sowie die strukturbildende Kraft des<br />

immer größer werdenden Wasserkörpers zu und das Gefälle und<br />

die Fließdynamik ab. Das Wasser wird trüber und kann sich stärker<br />

erwärmen. Es bildet sich eine Vielzahl unterschiedlicher Strukturen<br />

und Lebensräume aus. Entsprechend der natürlichen Abfolge der<br />

Fließgewässerausbildung und den sich daraus ergebenden Bedingungen<br />

haben sich ebenfalls spezifische Artengemeinschaften niederer<br />

und höherer Pflanzen bzw. Tiere entwickelt. Dies trifft auch für<br />

die Fische zu, deren Artengemeinschaften (Fischregionen) zur Beschreibung<br />

der Fließgewässerentwicklung herangezogen wurden<br />

(siehe Tabelle 2).<br />

Kälteliebende und sauerstoffbedürftige Arten sowie Arten, die Steine<br />

und Kiese zur Fortpflanzung benötigen, besiedeln die oberen,<br />

schnell fließenden Fließgewässerregionen – die Bäche und kleinen<br />

118


Anhang<br />

Flüsse (z.B. Forelle). Arten, die bei ebenfalls noch hoher Wasserqualität,<br />

kühlen Temperaturen und hohen Sauerstoffgehalten tiefere,<br />

z.T. vegetations- und strukturreichere Gewässerbereiche mit<br />

harten Untergründen benötigen, besiedeln große turbulenzreiche<br />

Bäche bis mittelgroße Flüsse (z.B. Äsche). Zugleich trifft man auf<br />

Fischarten, die aus dem Meer zur Fortpflanzung bis in die Ober-<br />

und Mittelläufe aufsteigen (z.B. Lachs, Flussneunauge). Fischarten<br />

dieser beiden Bereiche kommen in langsam fließenden, trüben,<br />

wärmeren Fließgewässerabschnitten mit sandig-schlammigen Untergrund<br />

und zeitweiser Sauerstoffarmut nur schwer zurecht und<br />

können sich dort nicht fortpflanzen.<br />

Sind die Fließgewässer bei hoher Strukturvielfalt (v.a. Ufer) noch<br />

etwas größer und wärmer, weisen sie bei sandig-kiesigen Untergründen<br />

durch die wirbelreiche Strömung und höheren Nährstoffgehalte<br />

bereits leichte Trübungen auf und verfügen sie über eine mäßige<br />

ufernahe Vegetationsentwicklung, dann nimmt der Anteil von<br />

Karpfenfischen, die Fließgewässer bevorzugen zu (z.B. Barbe). In<br />

großen, trüben, langsam fließenden, stark verzweigenden Flüssen<br />

kann sich das Wasser noch stärker erwärmen. Es lagern sich Feinsedimente<br />

und Schlämme ab, Nährstoffe reichern sich an und an<br />

den Ufern bilden sich bereits größere Röhrichte. Hier lebt eine Vielzahl<br />

von Fischarten, sowohl typische Fließgewässerarten (z.B. Aland),<br />

Arten, die überall vorkommen (z.B. Blei), typische Arten<br />

pflanzenreicher Stillgewässer (z.B. Karausche) als auch Arten, die<br />

zur Fortpflanzung aus dem Meer aufsteigen (z.B. Stör, Schnäpel,<br />

Maifisch). Den Endpunkt der Fließgewässerzonierung bildet die<br />

Mündung ins Meer, wo es durch den stetigen Wechsel von Süß-<br />

und Salzwasser zum Absterben vieler Algen- und Zooplanktonarten<br />

kommt, sich daher umfangreiches Feinmaterial ablagert und starke<br />

Trübungen auftreten können. Dieser Bereich wird sowohl von Meeresfischarten<br />

als auch von Arten aus dem Fluss besiedelt (z.B.<br />

Flunder, Kaulbarsch).<br />

Die einzelnen Fischregionen weisen, bedingt durch die typspezifischen<br />

Bedingungen, ein unterschiedliches Ertragspotenzial auf. Wie<br />

bei den Standgewässern, so sollten daher bei der Besatzplanung in<br />

Fließgewässern gleichfalls das Ertragspotenzial des jeweiligen Gewässertyps<br />

berücksichtigt, die Fang- und Ertragsstatistiken des jeweiligen<br />

Gewässers herangezogen oder eine gezielte fischereiliche<br />

Bonitierung durchgeführt werden.<br />

Darüber hinaus ist bei Fließgewässern vor allem die Frage der Anbindung<br />

im Gewässersystem (ökologische Durchgängigkeit bzw.<br />

119


Anhang<br />

Durchwanderbarkeit, Vorkommenspotenzial von Arten), die Wasserqualität,<br />

die gewässerprägende Sohlstruktur (Steine, Schotter,<br />

Grobkies, Sand, Schlamm) sowie das Dargebot an Struktur- bzw.<br />

Versteckvielfalt von besonderer Bedeutung. Die ökologische Durchgängigkeit<br />

der Fließgewässer ist lebensnotwendig, weil den dort lebenden<br />

Arten sonst<br />

• das Aufsuchen typischer Laich- bzw. Fortpflanzungsgebiete sowie<br />

Wohnstätten (z.B. Winterlager),<br />

• das Aufsuchen neuer Nahrungsgebiete (Sicherung des Wachstums<br />

und der Kondition, Vermeidung von Abweidungseffekten),<br />

• notwendige Kompensationswanderungen (Beeinflussung der Populationsdichte,<br />

Vermeidung von Konkurrenzeffekten, Ausgleich<br />

des talwärtsgerichteten biotischen Fließ- und Schleppdrucks),<br />

• die natürliche Ausbreitung und Lebensraumnutzung (insbesondere<br />

für bedrohte Arten), die Ausnutzung ökologischer Nischen, der<br />

Schutz vor Freßfeinden,<br />

• die Ausführung der Fortpflanzung in ihrer jeweiligen artspezifischen<br />

Form (z.B. Symbiosen mit Muscheln) und Sicherung genetischer<br />

Heterogenität (Inzuchtvermeidung) sowie<br />

• die Flucht und das Ausweichen bei negativen Lebensraumveränderungen<br />

(Katastrophen, Hoch- oder Niedrigwasserereignisse,<br />

Gewässerausbau und -unterhaltung) sowie deren Kompensation<br />

unmöglich gemacht wird. Mittel- bzw. langfristig kommt es in der<br />

Folge fehlender ökologischer Durchgängigkeit zum Rückgang oder<br />

Aussterben der speziell an die Fließgewässer angepassten Arten<br />

(z.B. Stör, Maifisch, Lachs, Meerforelle, Zährte, Großmaräne<br />

(Schnäpel), Fluss- und Meerneunauge). Bei einem Besatz von unverbauten<br />

Fließgewässern muss man zugleich berücksichtigen,<br />

dass dieser im Gewässer sehr weit wandern und so auch zur Beeinflussung<br />

entfernterer Abschnitte führen kann.<br />

Ein ausreichendes Dargebot an geeigneten Sohlsubstraten (v.a.<br />

Schotter, Grob-Feinkies, Detritusansammlungen) entscheidet in<br />

Verbindung mit entsprechender Tiefen- und Strömungsvarianz ebenfalls<br />

über die Existenz verschiedener Fließgewässerarten (alle<br />

Kieslaicher, Neunaugen), wobei hier insbesondere auch die Wasserqualität<br />

(insbesondere der Sauerstoffgehalt im Lückensystem der<br />

Gewässersohle) den Fortpflanzungserfolg bestimmt (INGENDAHL<br />

1999). Will man z.B. kieslaichende Arten wieder ansiedeln (z.B.<br />

Lachs, Meerforelle), so sollte man vorab Informationen zur verfügbaren<br />

Laichplatzfläche sowie zur Wasserqualität einholen und seine<br />

Besatzpläne danach ausrichten.<br />

120


Anhang<br />

Einige der Fließgewässerfischarten neigen zur Revierbildung (u.a.<br />

Bachforelle, Huchen, Lachs) oder benötigen in Verbindung mit ihrem<br />

artspezifischen Verhalten ein ausreichendes Dargebot an Versteckmöglichkeiten<br />

wie Steine, Wurzeln, Totholz, Unterwasservegetation,<br />

tiefe Kolke oder unterspülte Ufer (z.B. Bachforelle, Elritze,<br />

Groppe, Schmerle, Äsche, Barbe, Döbel, Quappe, Aal). Stehen diese<br />

nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung, kann ein Besatzerfolg<br />

ausbleiben, weil die Satzfische die bereits belegten Unterstände<br />

nicht nutzen können und darum abwandern oder im Konkurrenzkampf<br />

scheitern.<br />

Aus den vorgenannten Gründen sollten zur Planung von <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

daher sowohl die flächenmäßige Ausdehnung geeigneter<br />

Laich- / Jungfischhabitate als auch die verfügbaren Einstandsflächen<br />

ermittelt und beachtet werden.<br />

121


Anhang<br />

Tab. 2:Fischökologische Fließgewässer – Klassifizierung (in Anlehnung<br />

an Bauch 1963)<br />

122<br />

Fischregion Beschreibung Fischartengemeinschaft<br />

Obere Forellenregion<br />

Untere Forellenregion<br />

Bächlein oder kleiner Bach, gefällereich (2…50<br />

‰), starke bis mäßige Strömung, flach, stark<br />

wechselnde Wasserstände, klares, sauerstoffreiches<br />

und kaltes Wasser, steinig-kiesige Sohle,<br />

relativ arm an Pflanzen und Kleintieren<br />

Ertragspotenzial: ca. 10…50 kg/ha<br />

Bach oder kleiner Fluss, mäßiges Gefälle<br />

(1…25 ‰), starke bis mäßige Strömung, überwiegend<br />

flach mit Kolken und Buchten, reich an<br />

Uferdeckung, steinig-kiesiger Untergrund (z.T.<br />

auch Sand), sauerstoffreiches und kühles Wasser<br />

(selten > 18 °C), stärkere Entwicklung von<br />

Unterwasservegetation und tierischer Besiedlung,<br />

in der Niederung sehr fruchtbar<br />

Ertragspotenzial: ca. 50… 150 kg/ha<br />

Äschenregion Großer Bach bis mittelgroßer Fluss, geringes bis<br />

mäßiges Gefälle (1…8 ‰), starke bis geringe<br />

(wechselhafte) Strömung, wechselnde Tiefen<br />

von flach bis ca. 2 m, sauerstoffreiches (70-80<br />

% Sättigung) und sommerkühles Wasser (selten<br />

> 18 °C), grobkiesig-sandiger Untergrund (an<br />

Ruhestellen auch schlammig), zeitweise trüb,<br />

reich an Uferdeckung, Zunahme höherer Pflanzen,<br />

reich an Kleintieren; Ertragspotenzial: ca.<br />

50…150 kg/ha<br />

Barbenregion Kleiner bis mittelgroßer Fluss, leichtes Gefälle<br />

(0,3…3 ‰), mäßige und wirbelreiche Strömung,<br />

mittlere Tiefe (0,5…2 m), sauerstoffreiches<br />

Wasser, Sommertemperaturen können > 20<br />

°C liegen, grobkiesige bis sandige Untergründe,<br />

Wasser leicht getrübt, geringeres Nährtierangebot<br />

durch ständige Sohlbewegung, ausgeprägte<br />

Uferverstecke, kleinräumige Röhrichte, an ruhigen<br />

Stellen reiche Unterwasservegetation; Er-<br />

Bleiregion<br />

Kaulbarsch-<br />

Flunderregion<br />

tragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha<br />

Kleiner Fluss bis Strom, geringes Gefälle<br />

(0,1…1,1 ‰), mäßige-langsame und wirbelärmere<br />

Strömung, z.T. größere Tiefen (0,5…5 m),<br />

in breiter Talaue stark mäandrierend, verzweigend<br />

mit zahlreichen Nebengewässern und<br />

Altarmen, Wasser trüb, Sauerstoffgehalt stärker<br />

schwankend, Sommertemperaturen können über<br />

20…25 °C liegen, sandig-schlammige Untergründe,<br />

reich an submerser und emerser Vegetation<br />

(Altarme), Ausbildung größerer Uferröhrichte,<br />

sehr hohes Nährtierangebot<br />

Ertragspotenzial: ca. 50…100 kg/ha<br />

Mündungsgebiete großer Flüsse und Ströme ins<br />

Meer, kein Gefälle, Wasserwechselzone (Salz- /<br />

Süßwasser), größere Tiefen (> 2 m), z.T. Ausbildung<br />

von Haffen oder Strandseen, Ablagerungsgebiet<br />

von Sedimenten, Pflanzen- und<br />

Tierresten, Wasser oft stärker getrübt, Untergrund:<br />

nährstoffreicher Schlamm, sehr reich an<br />

Nährtieren, Uferröhrichte aus salztoleranten<br />

Pflanzenarten<br />

Ertragspotenzial: ca. 100…200 kg/ha<br />

Leitart: Bachforelle<br />

Begleitart: Elritze, Groppe, Schmerle,<br />

Bachneunauge<br />

Leitart: Bachforelle<br />

Begleitart: (Lachs und Meerforelle),<br />

Äsche, Elritze, Groppe, Bachneunauge,<br />

Schmerle, Hasel, Döbel, Gründling,<br />

Plötze, Quappe, Barsch, Aal, Dreistachliger<br />

und Neunstachliger Stichling,<br />

Güster<br />

Leitart: Äsche<br />

Begleitart: (Lachs, Meerforelle, Flussneunauge),<br />

Bachforelle, (Huchen -<br />

Donaugebiet), Strömer (oberes Rhein-<br />

und Donaugebiet), Nase, Barbe, Döbel,<br />

Hasel, Gründling, Schmerle, Quappe,<br />

Plötze, Hecht, Barsch, Aal, Güster,<br />

Schneider, (Ukelei)<br />

Leitart: Barbe<br />

Begleitart: Nase, Zährte, Döbel, Hasel,<br />

Fluss- und Meerneunauge, (Schrätzer,<br />

Streber und Zingel – Donaugebiet),<br />

Gründlinge, Aland, Rapfen, Barsch,<br />

Plötze, Blei, Güster, Äsche, Quappe,<br />

Ukelei, Hecht, Aal, Schleie,<br />

Leitart: Blei<br />

Begleitart: Aland, Ukelei, Döbel,<br />

Güster, Plötze, Barsch, Hasel, Zährte,<br />

Zope, (Zobel, Schrätzer, Streber und<br />

Zingel – Donaugebiet), Barbe, Gründlinge,<br />

Quappe, Schleie, Hecht, Aal,<br />

Wels, Zander, Rapfen, Karpfen, Kaulbarsch,<br />

Steinbeißer, Störe, Fluss- und<br />

Meerneunauge, Maifisch, Großmaräne<br />

(Schnäpel), Nase, Karausche, Bitterling,<br />

Schlammpeitzger<br />

Leitart: Kaulbarsch / Flunder<br />

Begleitart: Stint, Finte, Maifisch,<br />

Flussneunauge, Großmaräne (Schnäpel),<br />

Störe, Zander, Quappe, Aal, Blei,<br />

Güster, Plötze, Ukelei, Zährte, Barsch,<br />

Hecht, Dreistachliger Stichling sowie<br />

weitere Arten der Bleiregion und küstennahen<br />

Meeresbereiche


Anhang<br />

Neben der Bewertung des betreffenden Besatzgewässers nach den<br />

obigen Kriterien sollten vor einem geplanten Besatz wiederum auch<br />

ausreichende Kenntnisse und Informationen zum aktuellen Fischbestand<br />

des Gewässers sowie des näheren Einzugsgebietes vorliegen.<br />

Äußerst hilfreich sind zur Begründung und <strong>fachliche</strong>n Unterstützung<br />

bestimmter <strong>Besatzmaßnahmen</strong> historische Fischbestandsangaben,<br />

die für die großen deutschen Flüsse i.d.R. vorhanden<br />

sind.<br />

Künstlich entstandene Gewässer<br />

Die künstlich, von Menschenhand entstandenen Gewässer kann<br />

man ebenfalls in Gewässer mit stehenden oder fließenden Charakter<br />

unterteilen. Hierbei tragen Talsperren, Staubecken, Teiche sowie<br />

Restgewässer (z.B. Kiesgruben bzw. Baggerseen, Steinbrüche,<br />

Bergbaurestgewässer) eher den Charakter von Standgewässern<br />

und Quellgräben (< 1 m breit), Gräben (bis 5 m breit) bzw. Kanäle<br />

(> 5 m breit) den von Fließgewässern.<br />

Obwohl in diesen Gewässern ähnliche Prozesse ablaufen und Beziehungen<br />

in den trophischen Ebenen existieren wie bei natürlichen<br />

Gewässern, ist ihre eindeutige Typisierung schwer.<br />

In vielen dieser Gewässer treten, bedingt durch das menschliche<br />

Wirken, Eigenarten auf, die eine eindeutige Zuordnung unmöglich<br />

machen. So gibt es Talsperren und Staubecken, die im Betriebsablauf<br />

durch hohe Zuflüsse zeitweise den Charakter von Fließgewässern<br />

bekommen oder aber durch Fließgewässerarten besiedelt<br />

werden. Oder sie variieren innerhalb kurzer Zeiträume extrem in<br />

Größe, Tiefe und Trophie. Teiche unterliegen durch ihre zielbezogene<br />

Bewirtschaftung ständigen Veränderungen. Selbst Restgewässer<br />

weisen durch massive Grundwasserzuströme, den Einbruch<br />

von Salzwasser, durch die Flutung über Fließgewässer oder saure<br />

Milieubedingungen stark variierende und spezifische Eigenschaften<br />

auf, die oft keine Anwendung der Typisierung natürlicher Gewässer<br />

ermöglichen.<br />

Gleiches gilt für die „künstlichen Fließgewässer“. In Abhängigkeit<br />

von den jeweiligen Bedingungen (Stau- / Bewirtschaftungsregime,<br />

Tiefe, Fließgeschwindigkeiten, Untergrund, angrenzende Gewässer)<br />

können sie sowohl den Charakter von Standgewässern als auch<br />

den Typus von strukturarmen Bächen der Forellenregion bis hin zu<br />

Flüssen der Bleiregion annehmen. LAßLEBEN (1967) ordnete ihnen<br />

in Abhängigkeit von der Staubedienung zwar häufig den Gewässer-<br />

123


Anhang<br />

charakter der Blei- oder Barbenregion zu, eine Verallgemeinerung<br />

ist jedoch nicht zulässig.<br />

Aus den oben genannten Gründen sollte jedes künstlich entstandene<br />

Gewässer als Individuum betrachtet werden. Plant man in diesen<br />

Gewässern <strong>Besatzmaßnahmen</strong>, so ist vorab eine Analyse der jeweiligen<br />

Bedingungen im Gewässer sowie seiner Bewirtschaftung<br />

unerlässlich. Erst dann kann man es, sofern überhaupt möglich, einem<br />

der natürlichen Gewässertypen zuordnen und seine Besatzpläne<br />

daran ausrichten.<br />

Die allgemeinen Besatzgrundsätze sollten auch in künstlichen Gewässern<br />

beachtet und eine Weiterverbreitung gebietsfremder Arten<br />

vermieden werden.<br />

Unabhängig vom Gewässercharakter sollte aus fisch- und gewässerökologischer<br />

Sicht jede Besatzmaßnahme auf einen natürlichen,<br />

generativen Aufbau der jeweiligen Population ausgerichtet sein<br />

(siehe nachstehende Abbildung).<br />

Das heißt, dass man beim Besatz grundsätzlich junge Altersstadien<br />

(schwimm- und fressfähige Brut bis maximal einsömmrige Jungfische)<br />

verwenden sollte. Diese fügen sich sowohl von ihrem Verhalten<br />

(Feindschaft, Revierbildung) als auch im Bezug zum biologischen<br />

Produktionspotenzial (Nahrungskonkurrenz) besser in bestehende<br />

Ökosysteme ein und können bei Berücksichtigung aller anderen<br />

Grundsätze zum Besatzmaterial den Aufbau einer gesunden<br />

Population fördern. Anders als beim Besatz von älteren bzw. größeren<br />

Tieren kann sich der bereits existierende Fischbestand bei einem<br />

Jungfischbesatz besser, d.h. über den Fraßdruck regulierend,<br />

auf das Besatzmaterial einstellen.<br />

124


Individuenzahl<br />

0+ 1+ 2+ 3+ 4+ 5+ 6+ 7+ 8+ 9+ 10+<br />

Alter<br />

Optimaler generativer Aufbau einer Fischpopulation<br />

Anhang<br />

Liegt im betreffenden Gewässer ein ausreichendes Angebot an<br />

Laichplätzen, Jungfischlebensräumen sowie Einstands- bzw. Nahrungsfläche<br />

für größere Individuen vor, kann unter Beachtung der<br />

Gewässerbedingungen und des jeweiligen artspezifischen Fortpflanzungspotenzials<br />

(Eizahl) bei einigen Arten aber auch der Besatz<br />

laichreifer Individuen zur Bestandsförderung beitragen.<br />

Grundsätzlich sollte man daran denken, dass sich jede Besatzmaßnahme<br />

auf das betreffende Gewässer und seine Biozönose positiv<br />

aber durchaus auch negativ auswirken kann und daher ein stets<br />

vorsichtiges und umsichtiges Verhalten des Fischereiausübungsberechtigten<br />

geboten ist.<br />

Abschließend sei hier dringend empfohlen, dass anhand der vorherigen<br />

Bewertung des jeweiligen Besatzgewässers und Fischbestandes<br />

fischökologische und fischereiliche Entwicklungsziele für das<br />

Gewässer festgelegt und ein entsprechender <strong>fischereilicher</strong> Hegeplan<br />

erarbeitet wird. Dieser sollte sich nicht nur auf den Besatz<br />

und Fang beschränken sondern gleichfalls Maßnahmen enthalten,<br />

die zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation im Gewässer<br />

beitragen.<br />

125


Anhang<br />

Anhang Nr. 3: Besatzdokumentation<br />

BESATZ - DOKUMENTATION<br />

1. Angaben zum Besatz-Ausübenden:<br />

Name: Betrieb / Verein:<br />

Vorname:<br />

Anschrift (PLZ, Ort, Str., Nr.):<br />

Tel.:<br />

2. Angaben zum Besatz-Gewässer:<br />

Gewässername:<br />

Lage (nächste Ortschaft, Windrichtung):<br />

Gewässerstrecke: von: bis:<br />

Gewässerfläche [ha]: Fließgewässerbreite [m]:<br />

Verfügbare Habitatfläche: Fließgewässerlänge [m]:<br />

[% oder ha]<br />

Gewässertyp (Fischregion / <strong>fischereilicher</strong> Seentyp):<br />

Mittlerer <strong>fischereilicher</strong> Ertrag d. letzten 5 Jahre (kg/ha):<br />

Hauptwirtschaftsfischarten:<br />

3. Angaben zum Besatz-Material (* - Bitte zutreffendes ankreuzen!):<br />

Art - Name:<br />

Anzahl (St.)<br />

Gesamt-Masse (kg)<br />

Altersgruppe (z.B. AP-Eier,<br />

Brut, 1+, 2+, Laichfisch)<br />

Mittlere Länge (cm)<br />

Herkunft:<br />

Gewässer:<br />

Einzugsgebiet / Flusssystem:<br />

126<br />

Fischart 1 Fischart 2 Fischart 3


Zuchtbetrieb:<br />

Name:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ortschaft:<br />

Tel.:<br />

Aufzuchtsform (*):<br />

Teichanlage:<br />

Beckenanlage:<br />

Rinnenanlage:<br />

Gehege / Netzkäfig:<br />

natürliches Gewässer:<br />

Gesundheitszertifikat v.:<br />

Name:<br />

Straße, Nr.:<br />

PLZ, Ortschaft:<br />

Tel.:<br />

Bei Besatzfischen > 1+ Begründung der<br />

Auswahl!:<br />

Besatz-Status (Bitte zutreffendes ankreuzen):<br />

Erstbesatz:<br />

Sporadischer Besatz:<br />

Regelmäßiger Besatz:<br />

4. Angaben zum Besatztermin:<br />

Datum / Uhrzeit:<br />

5. Angaben zum Besatzort:<br />

Besatzpunkte (nächste Ortschaft, Lage /<br />

Windrichtung)<br />

Anhang<br />

Fischart 1 Fischart 2 Fischart 3<br />

Besatzstrecke - von: von: von:<br />

Ausbringung:<br />

(Uferbereich, Gewässermitte)<br />

6. Angaben zur Besatz-Methode:<br />

Besatz-Art (Punkt-, Flächen- oder Strecken<br />

- Besatz):<br />

bis: bis: bis:<br />

127


Anhang<br />

128<br />

Fischart 1 Fischart 2 Fischart 3<br />

Besatz-Form (z.B. Brutbox, manuell per Handkescher / Schöpfbecher / Tragekübel; über Rutschen / Schläuche):<br />

7. Angaben zum Fischtransport:<br />

Lieferant: Name:<br />

Anschrift:<br />

Tel.:<br />

Transportart (z.B. PE-Beutel mit O2-Atmosphäre, Transportbehälter mit Druckluft- oder O2-Begasung):<br />

8. Vorplanung der Erfolgskontrolle:<br />

Jahr:<br />

Zeitraum:<br />

Methodik (z.B. Elektrobefischung - Boot / watend, Stellnetze, Reusen, Handangel):<br />

Durchführung: Name:<br />

Anschrift:<br />

Tel.:<br />

9. Besondere Vorkommnisse / Bedingungen beim Besatz (als Nachtrag):<br />

10. Kosten der Besatz-Maßnahme:<br />

Besatzfische (€):<br />

1. Anzahl der Helfer (n):<br />

2. Arbeitszeit (h):<br />

3. Stundensatz (€/h):<br />

Gesamtaufwand (1.-3.; €) 0 0 0<br />

Gesamtkosten (€): 0 0 0


Anhang<br />

129


Anhang<br />

Anhang Nr. 4: Besatzmengenempfehlungen für ausgewählte Fischarten anhand zusammengefasster Literaturrecherchen<br />

(*) sowie Erfahrungen aus der <strong>Praxis</strong><br />

Fischart Alter / Sortie- Größe Gewicht Besatz / Besatz / Besatzgewässer <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

rung<br />

[cm] [g] artspezifisch artspezifisch (1)<br />

nutzbarer nutzbarer<br />

Habitatfläche Habitatfläche<br />

[St./ha] [kg/ha]<br />

Aal Besatz ist in natürlichen Standgewässern<br />

nur zu empfehlen, wenn sie historisch oder<br />

aktuell, dauerhaft oder zeitweise, natürlich<br />

oder künstlich an Fließgewässersysteme<br />

angebunden waren bzw. sind<br />

AO (Glasaal) 6 - 8 0,2 - 0,4 50 - 100 0,02 BFS, SS, SFS,<br />

MSVA<br />

AO (Glasaal) 6 - 8 0,2 - 0,4 100 - 300 0,03 – 0,1 PS, BS, HSS<br />

AO (Glasaal) 6 - 8 0,2 - 0,4 300 - 450 0,1 – 0,15 ZS<br />

AO (Glasaal) 6 - 8 0,2 - 0,4 100 - 150 0,03 – 0,05 Barbenregion<br />

AO (Glasaal) 6 - 8 0,2 - 0,4 250 - 350 0,08 – 0,12 Bleiregion<br />

AV (vorgestreckt 10 - 20 5 - 10 20 - 40 0,2 BFS, SS, SFS,<br />

/ Farm)<br />

MSVA<br />

AV (vorgestreckt 10 - 20 5 - 10 50 - 100 0,3 – 0,7 PS, BS, HSS<br />

/ Farm)<br />

AV (vorgestreckt 10 - 20 5 - 10 100 - 150 0,7 – 1,0 ZS<br />

/ Farm)<br />

AV (vorgestreckt 10 - 20 5 - 10 50 - 70 0,3 - 0,5 Barbenregion<br />

/ Farm)<br />

AV (vorgestreckt 10 - 20 5 - 10 70 - 100 0,5 – 0,7 Bleiregion<br />

/ Farm)<br />

AS (Satzaal; wild 20 - 30 10 - 35 8 - 15 0,15 – 0,3 BFS, SS, SFS,<br />

/ Farm)<br />

MSVA<br />

AS (Satzaal; wild 20 - 30 10 - 35 30 - 50 0,75 – 1,25 PS, BS, HSS<br />

/ Farm)<br />

AS (Satzaal; wild 20 - 30 10 - 35 50 - 60 1,25 – 1,5 ZS<br />

/ Farm)<br />

130


Anhang<br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatzgewässer<br />

(1)<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

Äsche 1. Nachzucht aus Laichfischen des Besatzgewässers<br />

2. Nachzucht aus Laichfischen des gleichen<br />

Einzugsgebietes<br />

3. Import von Besatzmaterial des nächsten<br />

bzw. ökologisch nächsten Vorkommens<br />

Eier (Augen-<br />

5.000 -<br />

Äschenregion<br />

punktstadium)<br />

30.000<br />

Ä1 8 - 12 7 - 15 3.000 - 500 21 – 7,5 Äschenregion<br />

Ä2 15 - 25 30 - 150 300 - 50 9 – 7,5 Äschenregion<br />

Bachforelle 1. Nachzucht aus Laichfischen des Besatzgewässers<br />

2. Nachzucht aus Laichfischen des gleichen<br />

Einzugsgebietes<br />

3. Import von Besatzmaterial des nächsten<br />

bzw. ökologisch nächsten Vorkommens<br />

BfO (fressfähige 2 – 2,5 0,1 – 10.000 - 2 - 4 Obere Forellen-<br />

Brut)<br />

0,4 20.000<br />

region<br />

BfO (fressfähige 2 – 2,5 0,1 – 5.000 0,5 - 2 Untere Forellen-<br />

Brut)<br />

0,4<br />

region<br />

BfO (fressfähige 2 – 2,5 0,1 – 3.500 0,35 – 1,4 Äschenregion<br />

Brut)<br />

0,4<br />

BfV (halbjährig 4 - 8 0,5 - 5 2.500 - 5.000 2,5 – 12,5 Obere Forellen-<br />

vorgestreckt)<br />

region<br />

BfV (halbjährig 4 - 8 0,5 - 5 500 - 1.000 5 – 12,5 Untere Forellen-<br />

vorgestreckt)<br />

region<br />

BfV (halbjährig 4 - 8 0,5 - 5 400 – 1.000 0,5 – 2 Äschenregion<br />

vorgestreckt)<br />

131


Anhang<br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatzgewässer<br />

(1)<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

Bachforelle BfV (halbjährig 4 - 8 0,5 - 5 200 - 400 0,2 – 1 BFS, SS, SFS,<br />

vorgestreckt)<br />

MSVA<br />

Bf1 12 - 15 18 - 37 1.000 - 2.000 36 – 37 Obere Forellenregion<br />

Bf1 12 - 15 18 - 37 200 - 500 9 – 7,4 Untere Forellenregion<br />

Bf1 12 - 15 18 - 37 100 - 200 3,6 – 3,7 Äschenregion<br />

Bf2 15 - 20 50 - 100 Untere Forellenregion<br />

Bf1 12 - 15 18 - 37 20 - 45 0,8 – 0,75 BFS, SS, SFS,<br />

MSVA<br />

Bachsaibling ��Orientierung an Empf. Bachforelle!<br />

��Besatz grundsätzlich nicht in Gewässern<br />

mit in ausreichendem Maße selbst reprod.<br />

Beständen anderer Salmoniden<br />

��Bei begründeten Ausnahmefällen bestehen<br />

für Besatzfische bezüglich einer eventuellen<br />

„Gebietsfremdheit“ keine besonderen<br />

Anforderungen.<br />

Großmaräne<br />

1. In Gewässern mit Vorkommen endemi-<br />

(Gangfisch,<br />

scher Formen Nachzucht aus Laichfi-<br />

Blaufelchen)<br />

schen des Besatzgewässers<br />

2. Neuansiedlung endemischer Coregonen<br />

in geeigneten Gewässern (Streuung d.<br />

Aussterberisikos<br />

3. Bewirtschaftung d. angesiedelten Bestandes<br />

GMO (fressfähi- 0,8 – 0,002- > 5.000 0,01 – 0,03 Maränenseen<br />

ge Brut) 1,2 0,003<br />

GMV 1,5 - 3 ca. 0,06 50 - 100 Maränenseen<br />

132


Anhang<br />

Fischart Alter / Sortie- Größe Gewicht Besatz / Besatz / Besatzgewässer(1) <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

rung<br />

[cm] [g] artspezifisch artspezifisch<br />

nutzbarer nutzbarer<br />

Habitatfläche Habitatfläche<br />

[St./ha] [kg/ha]<br />

Hecht Hechtbestände hängen von der Verfügbarkeit<br />

entsprechender Habitatstrukturen<br />

ab. Besatz ist oft nicht erforderlich bzw.<br />

bringt nicht den gewünschten Erfolg. In<br />

begründeten Ausnahmefällen sollten Besatzfische<br />

aus angrenzenden Gewässerstrecken<br />

oder benachbarten Gewässern<br />

stammen bzw. Nachzuchten von Laichfischen<br />

des Besatzgewässers oder des<br />

gleichen Einzugsgebietes verwendet werden.<br />

HO (fressfähige 1,2 – 1,5 0,012 500 – 1.000 Allgemein (Normal-<br />

Brut)<br />

besatz)<br />

HO (fressfähige 1,2 – 1,5 0,012 2.000 – 3.000 Allgemein (Starkbe-<br />

Brut)<br />

satz)<br />

HV 2,0 – 2,5 0,05 – 10 – 50 BFS, SS, SFS,<br />

0,1<br />

MSVA<br />

HV 2,0 – 2,5 0,05 – 60 – 100 MSND<br />

0,1<br />

HV 2,0 – 2,5 0,05 – 100 – 150 PS, BS, HSS<br />

0,1<br />

HV 2,0 – 2,5 0,05 – 50 – 100 Barbenregion<br />

0,1<br />

HV 2,0 – 2,5 0,05 – 100 – 150 Bleiregion<br />

0,1<br />

H1 15 – 20 20 – 50 20 – 30 0,6 – 1 allgemein<br />

H1 15 – 20 20 – 50 10 – 20 0,4 – 0,5 MSND<br />

H1 15 – 20 20 – 50 20 – 30 0,6 – 1 PS, BS, HSS<br />

H1 15 – 20 20 – 50 20 – 30 0,6 – 1 Bleiregion<br />

133


Anhang<br />

Besatzgewässer(1) <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

Karpfen ��Besatz / Besatzmenge nur in enger<br />

Beziehung zu Rückfang / Rückfangmenge<br />

��Besondere Besatzfisch-<br />

Anforderungen bzgl. „Gebietsfremdheit“<br />

bestehen in Gewässern mit reproduzierenden<br />

Beständen des Wildkarpfens<br />

(Cyprinus carpio carpio).<br />

K2 18 - 28 350 (Ø) 10 - 30 3,5 – 10,5 PS, BS<br />

K2 18 - 28 350 (Ø) 30 - 50 10,5 – 17,5 ZS<br />

1. In Gewässern mit Vorkommen endemischer<br />

Formen Nachzucht aus<br />

Laichfischen des Besatzgewässers<br />

2. Neuansiedlung endemischer Coregonen<br />

in geeigneten Gewässern (Streuung<br />

d. Aussterberisikos<br />

3. Bewirtschaftung d. angesiedelten<br />

Bestandes<br />

Kleine<br />

Maräne<br />

MO (fressfähi- 0,8 – 1,0 500 - 5.000 BFS, SS, SFS,<br />

ge Brut)<br />

MSVA<br />

MO (fressfähi- 0,8 – 1,0 5.000 -<br />

MSND<br />

ge Brut)<br />

10.000<br />

MO (fressfähi- 0,8 – 1,0 10.000 –<br />

Starker Besatz<br />

ge Brut)<br />

20.000<br />

MV 1,5 - 3 300 - 500 allgemein<br />

134


Anhang<br />

Besatzgewässer(1) <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

Lachs ��Besatz nur in geeignete Strukturen!<br />

��Da zwischenzeitlich verschollenen,<br />

Verwendung verschiedener Herkünfte<br />

möglich (Erfahrungen anderer<br />

Projekte beachten!)<br />

��So lange sich im Teileinzugsgebiet<br />

noch kein ausreichendem selbst reproduzierender<br />

Bestand gebildet hat,<br />

bestehen bzgl. „Gebietsfremdheit“<br />

keine Anforderungen<br />

LO (fressfähi- 2 - 3 10.000 –<br />

Forellenregion<br />

ge Brut)<br />

20.000<br />

Lv (Sömmer- 4 - 6 0,5 – 5.000 -<br />

Forellenregion<br />

linge)<br />

1,0 15.000<br />

L1-2 (Smolt / 7 - 15 1.000 – 2.000 Forellen- / Äschen-<br />

Präsmolt)<br />

region<br />

Meerforelle ��Orientierung an Empf. Bachforelle<br />

��Bei Meerforellen-Besatz kann es zu<br />

einem genetischen Austausch mit<br />

bereits vorkommenden Bachforellen<br />

kommen!<br />

1. Nachzucht aus Laichfischen des<br />

Besatzgewässers<br />

2. Nachzucht aus Laichfischen des<br />

gleichen Einzugsgebietes<br />

Import von Besatzmaterial des nächsten<br />

bzw. ökologisch nächsten Vorkommens<br />

135


Anhang<br />

Besatzgewässer(1) <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

��Orientierung an Empf. Bachforelle!<br />

��Besatz grundsätzlich nicht in Gewässern<br />

mit in ausreichendem Maße<br />

selbst reproduzierenden Beständen<br />

anderer Salmoniden<br />

��Bei begründeten Ausnahmefällen<br />

bestehen für Besatzfische bzgl. „Gebietsfremdheit“<br />

keine besonderen<br />

Anforderungen<br />

Regenbogenforelle<br />

Schleie ��Besatz aus angrenzenden Gewässerstrecken<br />

oder benachbarten Gewässern<br />

��Verwendung von Nachzuchten von<br />

Laichfischen des Besatzgewässers<br />

bzw. gleichen Einzugsgebietes<br />

S2 10 - 15 15 - 60 15 - 30 0,45 – 0,9 MSND<br />

S2 10 - 15 15 - 60 50 - 200 3 PS, BS<br />

S2 10 - 15 15 - 60 500 - 100 1,0 - 5,0 HSS<br />

S2 10 - 15 15 - 60 25 - 50 0,75 – 3 Barbenregion<br />

S2 10 - 15 15 - 60 80 - 120 1,8 – 4,8 Bleiregion<br />

Zander Nacheiszeitliche Verbreitung bis in die<br />

Stromgebiete Oder, Elbe und Donau!<br />

��Besatzfische sollten aus dem gleichen<br />

Stromgebiet stammen<br />

Ansiedlungsversuche / <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

außerhalb gegen Fischwechsel<br />

abgeschlossener Stillgewässer ist in den<br />

übrigen Stromgebieten generell zu hinterfragen.<br />

136


Anhang<br />

Fischart Alter / Sortie- Größe Gewicht Besatz / Besatz / Besatzgewässer(1) <strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

rung [cm] [g] artspezifisch artspezifisch<br />

nutzbarer nutzbarer<br />

Habitatfläche Habitatfläche<br />

[St./ha] [kg/ha]<br />

Zander ZV 2,0 - 2,5 0,5 - 1 50 - 200 0,1 – 0,05 allgemein<br />

Z1 12 - 16 10 - 25 20 - 50 0,5 PS, BS, HSS<br />

Z1 12 - 16 10 - 25 60 - 100 1 – 1,5 ZS<br />

Z1 12 - 16 10 - 25 30 - 40 0,4 – 0,75 Barbenregion<br />

Z1 12 - 16 10 - 25 50 -60 0,6 – 1,25 Bleiregion<br />

Z1 6 - 12 3 - 10 40 - 250 0,75 – 0,4 allgemein<br />

ZL (Laichfi- � > 750 2 �, 1 � allgemein<br />

sche) � > 400<br />

Wels W2 300 - 0,4 - 2 allgemein Nacheiszeitliche Verbreitung bis in die<br />

500<br />

Stromgebiete Oder, Elbe, Donau und<br />

Oberrhein!<br />

��Besatzfische sollten aus dem gleichen<br />

Stromgebiet stammen<br />

��Ansiedlungsversuche / <strong>Besatzmaßnahmen</strong><br />

außerhalb gegen Fischwechsel<br />

abgeschlossener Stillgewässer<br />

ist in den übrigen Stromgebieten<br />

generell zu hinterfragen.<br />

W3 70 - 80 1.000 - max. 1 allgemein<br />

2.000<br />

(1): BFS: Bachforellensee SS: Saiblingsee SFS: Seeforellensee MSVA: Maränensee der Voralpen MSND: Maränensee<br />

des norddeutschen Tieflands PS: Plötzensee BS: Bleisee HSS: Hecht-Schlei-See ZS: Zandersee<br />

137


Anhang<br />

Da die Kenntnisse über die genetische Differenzierung der folgenden Arten sehr gering sind, sollte Besatz mit Fischen<br />

unklarer Herkunft im Zweifelsfall unterbleiben. Vor der Durchführung gut gemeinter und vielfach sehr engagierter<br />

<strong>Besatzmaßnahmen</strong> mit diesen Fischarten sollte unbedingt die zuständige Fischereibehörde angehört werden<br />

– auch wenn keine behördliche Genehmigung zum Besatz erforderlich ist. Unkritisch ist die Verwendung von<br />

Besatzfischen angrenzender Gewässerabschnitte oder benachbarter Gewässer des gleichen Einzugsgebietes,<br />

soweit dort nachweislich bisher kein Besatz bzw. die Verwendung von Nachzuchten von Laichfischen des Besatzgewässers<br />

erfolgte.<br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatzgewässer<br />

(1)<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

> 200 > 0,6 – 1,5 Forellenregion s.o.<br />

6 - 17 0,3 –<br />

7,5<br />

Bachneunauge Mischbesatz (=<br />

unterschiedliche<br />

Altersgruppen)<br />

Barbe Mischbesatz 50 Äschenregion s.o.<br />

Mischbesatz > 100 Barbenregion<br />

BaV 2 - 4 1.000 Barbenregion<br />

Ba1 7 - 12 150 Barbenregion<br />

Bitterling Adulte (Wildfän- 4 - 7 mind. 500 Standgewässer s.o.<br />

ge)<br />

m. Großmuscheln<br />

Elritze Adulte (Wildfän- 7 - 10 4 - 11 >300 > 1,2 – 3,3 Forellenregion s.o.<br />

ge)<br />

El2 5 1 200 - 600 0,2 Forellenregion<br />

Groppe Adulte (Mischbe- 7 – 13 4 – 30 > 100 > 0,4 – 3 Forellenregion s.o.<br />

satz)<br />

Moderlieschen Adulte 4 - 7 100 - 300 Teiche, HSS s.o.<br />

Quappe Mischbesatz<br />

70 allgemein<br />

(Wildfänge)<br />

QV (vorgestreckt) 4 300 allgemein<br />

QS (Satzfisch) Ca. 20 50 allgemein<br />

138


Anhang<br />

<strong>Gute</strong> <strong>fachliche</strong> <strong>Praxis</strong><br />

Besatzgewässer<br />

(1)<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[kg/ha]<br />

Besatz /<br />

artspezifisch<br />

nutzbarer<br />

Habitatfläche<br />

[St./ha]<br />

Gewicht<br />

[g]<br />

Größe<br />

[cm]<br />

Fischart Alter / Sortierung<br />

Schlammpeitzger Adulte > 100 HSS, Bleiregion s.o.<br />

Schmerle Adulte 9 - 15 6 - 30 > 100 > 0,6 – 3 Forellenregion s.o.<br />

Schneider SchO (fressfähige<br />

1.000 Forellenregion s.o.<br />

Brut)<br />

Sch1 3 - 4 500 Forellenregion<br />

Steinbeißer Adulte 7 - 11 2 - 6 > 100 > 0,2 – 0,6 allgemein s.o.<br />

Nase Einsömmrig (0+) 7 - 9 3 - 6 150 0,45 – 0,9 Äschenregion s.o.<br />

(Barbenregion)<br />

Zweisömmrig (1+) <strong>14</strong> - 24 - 79 50 1,2 - 4 Äschenregion<br />

20<br />

(Barbenregion)<br />

(1): BFS: Bachforellensee SS: Saiblingsee SFS: Seeforellensee MSVA: Maränensee der Voralpen<br />

MSND: Maränensee des norddeutschen Tieflands PS: Plötzensee BS: Bleisee HSS: Hecht-Schlei-See<br />

ZS: Zandersee<br />

139


Anhang<br />

(*) Verwendete Literatur:<br />

AALVERSANDSTELLE DES DEUTSCHEN FISCHEREI-VERBANDES (1999): Womit wollen Sie besetzen? Die Aalpost 18: 4<br />

AGR (2005): Nationales Fachprogramm „Erhaltung und nachhaltige Nutzung aquatischer genetischer Ressourcen“. - Bundesministerium<br />

f. Ernährung, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz.<br />

ANWAND, K. (1965): Die Schleie (Tinca tinca L.). Die Neue Brehmbücherei 343, A. Ziemsen Verlag, Lutherstadt Wittenberg.<br />

ANWAND, K. & VALENTIN, M. (1981): Aalbesatzmaßnahmen als Voraussetzung für eine intensive Aalwirtschaft. Ztschr. f. d. Binnenfischerei<br />

d. DDR 28: 237-240<br />

ANWAND, K. (1983): Entwicklungsstand und Aufgabenstellung der Seen- und Flußfischerei zur besseren Nutzung natürlicher Ressourcen.<br />

Ztschr. f. d. Binnenfischerei d. DDR 30: 34-40<br />

ANWAND, K. (1986): Fischereiliche Bewirtschaftung natürlicher Gewässer. In: STEFFENS, W.: Binnenfischerei - Produktionsverfahren.<br />

VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag Berlin: 3<strong>14</strong>-336<br />

ANWAND, K. (1995): Hechtwirtschaft. In: Bewirtschaftung Norddeutscher Seen. Schriftenr. d. Verbandes Dt. Fischereiverwaltungsbeamter<br />

und Fischereiwissenschaftler e.V. 10: 22-25<br />

ANWAND, K. (1995): Aalwirtschaft. In: In: Bewirtschaftung Norddeutscher Seen. Schriftenr. d. Verbandes Dt. Fischereiverwaltungsbeamter<br />

und Fischereiwissenschaftler e.V. 10: 18-21<br />

ANWAND, K. (1995): Zanderwirtschaft. In: In: Bewirtschaftung Norddeutscher Seen. Schriftenr. d. Verbandes Dt. Fischereiverwaltungsbeamter<br />

und Fischereiwissenschaftler e.V. 10: 26-29<br />

BAARS, M., MATHES, E., STEIN, H. & STEINHÖRSTER, U. (2001): Die Äsche (Thymallus thymallus). Die Neue Brehm-Bücherei<br />

640, Westarp Wissenschaften, Hohenwarsleben<br />

BAUCH, G. (1953): Die Kleine Maräne (Coregonus albula L.) im Arendsee in der Altmark. Mitt. f. Naturkunde u. Vorgeschichte in<br />

Magdeburg 3: 109-<strong>14</strong>0<br />

BLOHM, H.-P., GAUMERT, D. & KÄMMEREIT, M. (1994): Leitfaden für die Wieder- und Neuansiedlung von Fischarten. Binnenfischerei<br />

in Niedersachsen 3, Hildesheim<br />

BRÄMICK, U. & KNÖSCHE, R. (2003): Fischbesatz – Grundsätze und mögliche Auswirkungen. Angeln in Mecklenburg-Vorpommern<br />

(<strong>Heft</strong> 2): 12-17<br />

DAUSTER, H. (1995): Die Bewirtschaftung Norddeutscher Seen mit Maränen. In: In: Bewirtschaftung Norddeutscher Seen. Schriftenr.<br />

d. Verbandes Dt. Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V. 10: 30-36<br />

DEUFEL, J. (1994): Besatzzahlern für stehende und fließende Gewässer. Vortrag VDSF-Gewässerwarteseminar Freiburg i. Br.<br />

<strong>14</strong>0


Anhang<br />

JÄHNICHEN, H., HÖHNE, L., KLEIST, G. & MIX, E. (1973): Die biologische Krautung. Institut für Binnenfischerei, Berlin-<br />

Friedrichshagen<br />

JENS, G. (1980): Die Bewertung der Fischgewässer: Maßstäbe und Anleitungen zur Wertbestimmung bei Nutzung, Kauf, Pacht und<br />

Schadensfällen. Paul Parey, Hamburg, Berlin<br />

KNÖSCHE, R. (1999): Ordnungsgemäße fischereiliche Bewirtschaftung natürlicher Gewässer. Ministerium f. Ernährung, Landwirtschaft<br />

u. Forsten d. Landes Brandenburg, Potsdam<br />

KNÖSCHE, R., SCHRECKENBACH, K., SIMON, J., EICHHORN, T., PIETROCK, M. & THÜRMER, C. (2004): Aalwirtschaft in Brandenburg<br />

– Entwicklung der Aalbestände, Schadfaktoren und nachhaltige Aalwirtschaft. Schriften d. Inst. f. Binnenfischerei e.V.<br />

15, Potsdam-Sacrow.<br />

MADSEN, B. L. & TENT, L. (2000): Lebendige Bäche und Flüsse: <strong>Praxis</strong>tipps zur Gewässerunterhaltung und Revitalisierung von Tieflandgewässern.<br />

Edmund Siemers-Stiftung, Hamburg<br />

MÜLLER, H. (1963): Richtlinien für die Klassifizierung fischereiwirtschaftlich genutzter Seen Norddeutschlands. Dt. Fischerei-Ztg. 10:<br />

189-200<br />

MUNLV – NRW (2003): Leitlinie zum Fischbesatz in Nordrhein-Westfalen: Bestandsbewertung - Besatz - Erfolgskontrolle. Ministerium<br />

f. Umweltschutz, Landwirtschaft u. Verbraucherschutz d. Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) u. Fischereiverband Nordrhein-<br />

Westfalen e.V., LV Druck im Landwirtschaftsverlag, Münster<br />

PIWERNETZ, D. (2002): Nasenbesatz, ein wesentlicher Beitrag zum Fischartenschutz in Fließgewässern, am Beispiel eines Wiederansiedlungsprogramms<br />

in Mittelfranken dargestellt. Fischer & Teichwirt 6: 224-225<br />

SCHILDHAUER, B. (1995): Zur Bewirtschaftung norddeutscher Binnenseen mit Karpfen, Schleien und Pflanzenfresser. In: In: Bewirtschaftung<br />

Norddeutscher Seen. Schriftenr. d. Verbandes Dt. Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler e.V.<br />

10: 37-50<br />

SCHRECKENBACH, K. (1996): Die Beurteilung und Förderung von Raubfischbeständen. AFZ-Fischwaid 5 (5): <strong>14</strong>-17, 26<br />

SCHRECKENBACH, K. (2000): Erfolgsregeln beim Hecht- und Zanderbesatz. In Tagungsbericht: Fischbesatz 2000 – Nachhaltige<br />

Hege und Nutzung, Östereichisches Kuratorium f. Fischerei u. Gewässerschutz, Brunn a. Geb., pp. 69-77<br />

SIMON, J. & BRÄMICK, U. (2006): Empfehlungen zum Besatz von Seen und Fließgewässern mit Aalen. Merkblatt f. Verwaltung u.<br />

<strong>Praxis</strong> 1, Inst. f. Binnenfischerei e.V., Potsdam<br />

STEFFENS, W. (1986): Coregonenzucht. In: STEFFENS, W.: Binnenfischerei - Produktionsverfahren. VEB Deutscher Landwirtschaftsverlag<br />

Berlin: 181-190<br />

TÖLK, I.; HORVATH, L. & TAMAS, G. (1981): Fortschritte in der Teichwirtschaft: Spezielle Methoden. Paul Parey, Hamburg u. Berlin<br />

<strong>14</strong>1


Anhang<br />

Anhang Nr. 5:<br />

Zuständige Einrichtungen der Länder für Genehmigungen von<br />

Fischbesatz und die Beratung in Besatzfragen<br />

Die folgende Adressenliste (Stand 2006) repräsentiert nur die wichtigsten behördlichen<br />

Einrichtungen. Die Adressen aller fischereirelevantren Institutionen (z.B. untere<br />

Fischereibehörden, Kreisverwaltungen, Forschungsinstitute) aller Bundesländer können<br />

sehr gut im Internet über<br />

http://www.portal-fischerei.de/index.php?id=1040<br />

eingesehen werden.<br />

Baden-Württemberg:<br />

Oberste Fischereibehörde:<br />

Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg<br />

- Hausanschrift -<br />

Kernerplatz 10<br />

70182 Stuttgart<br />

- Postanschrift -<br />

Postfach 10 34 44<br />

70029 Stuttgart<br />

Tel.: 0711 / 1 26-0 Fax.: 0711 / 1 26 22 55<br />

E-Mail: poststelle@mlr.bwl.de<br />

Fischereireferent: BiolD Thijlbert Strubelt<br />

Tel. 0711 / 1 26 22 88, Fax 0711 / 1 26 29 09<br />

E-Mail: thijlbert.strubelt@mlr.bwl.de<br />

Fischereibehörden:<br />

Regierungspräsidium Stuttgart<br />

- Hausanschrift -<br />

Ruppmannstr. 21<br />

70565 Stuttgart<br />

- Postanschrift -<br />

Postfach 80 07 09<br />

70507 Stuttgart<br />

Tel.: 0711 / 9 04-0, Fax.: 0711 / 9 04-13090<br />

E-Mail: poststelle@rps.bwl.de<br />

Fischereireferent: BiolD Dr. Rainald Hoffmann<br />

Tel. 0711 / 904 - 13306, Fax 0711 / 782851-13306<br />

E-Mail: rainald.hoffmann@rps.bwl.de<br />

Regierungspräsidium Karlsruhe<br />

- Hausanschrift -<br />

Schloßplatz 1-6<br />

76131 Karlsruhe<br />

<strong>14</strong>2


- Postanschrift -<br />

Postfach 53 43<br />

76035 Karlsruhe<br />

Tel.: 0721 / 9 26-0 Fax.: 0721 / 9 26 38 01<br />

E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de<br />

Fischereireferent: BiolR Dr. Frank Hartmann<br />

Tel. 0721 / 9 26 3741, Fax 0721 / 9 26 2753<br />

E-Mail: frank.hartmann@rpk.bwl.de<br />

Regierungspräsidium Freiburg<br />

- Hausanschrift -<br />

Bertoldstr. 43<br />

79098 Freiburg<br />

Postanschrift<br />

Postfach Abholfach<br />

79083 Freiburg<br />

Tel.: 0761 / 2 08-0, Fax.: 0761 / 208-1236<br />

E-Mail: poststelle@rpf.bwl.de<br />

Fischereireferent: BiolD Dr. Hans-Johst Wetzlar<br />

Tel. 0761 / 2 08 12 95, Fax 0761/208 12 68<br />

E-Mail: hans-johst.wetzlar@rpf.bwl.de<br />

Fischereireferent: VA Dipl. Biol. Gerhard Bartl<br />

Tel.: 0761 / 2 08 12 97, Fax.: 0761/208 12 68&nbsp<br />

E-Mail: gerhard.bartl@rpf.bwl.de<br />

Regierungspräsidium Tübingen<br />

- Hausanschrift -<br />

Konrad-Adenauer-Str. 20<br />

72072 Tübingen<br />

- Postanschrift -<br />

Postfach 2666<br />

72016 Tübingen<br />

Tel.: 07071 / 7 57-0, Fax.: 07071 / 7 57 31 90<br />

E-Mail: poststelle@rpt.bwl.de<br />

Fischereireferent: BiolD Dr. Manuel Konrad<br />

Tel. 07071 / 7 57-3342, Fax 07071 / 757-93342<br />

E-Mail: manuel.konrad@rpt.bwl.de<br />

Bayern:<br />

Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten<br />

Ludwigstr. 2<br />

80539 München<br />

Tel.: 089/2182-0<br />

Homepage: www.stmlf.bayern.de/<br />

Unmittelbar zugeordnete Landesbehörde:<br />

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft<br />

- Institut für Fischerei -<br />

Anhang<br />

<strong>14</strong>3


Anhang<br />

Weilheimer Straße 8<br />

82319 Starnberg<br />

Tel.: 08151 2692-0<br />

Homepage: www.LFL.Bayern.de (Themenauswahl: "Fischerei")<br />

Fachberatungen:<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Oberbayern<br />

Vockestraße 72<br />

85549 Haar<br />

Tel.: 089/452349-0<br />

Homepage: www.bezirk-oberbayern.de/<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Niederbayern<br />

Gestütstraße 5<br />

84028 Landshut<br />

Tel.: 0871/808-1993<br />

Homepage: www.bezirk-niederbayern.de/<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Oberpfalz<br />

Ludwig-Thoma-Straße <strong>14</strong><br />

93051 Regensburg<br />

Tel.: 0941/9100-0<br />

Homepage: www.bezirk-oberpfalz.de/<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Oberfranken<br />

Ludwigstraße 20<br />

95444 Bayreuth<br />

Tel.: 0921/604-<strong>14</strong>69<br />

Homepage: www.bezirk-oberfranken.de/<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Mittelfranken<br />

Maiacher Straße 60d<br />

90441 Nürnberg<br />

Tel.: 0911/424399-0<br />

Homepage: www.bezirk-mittelfranken.de/<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Unterfranken<br />

Silcherstr. 5<br />

97074 Würzburg<br />

Tel.: 0931/7959-412<br />

Homepage: www.bezirk-unterfranken.de/<br />

Fachberatung für das<br />

Fischereiwesen des Bezirks Schwaben<br />

<strong>14</strong>4


Mörgener Straße<br />

87775 Salgen<br />

Tel.: 08266/86265-11<br />

Homepage: www.bezirk-schwaben.de<br />

Berlin:<br />

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Prof. Dr. D. Jahn Tel.: 030 9025 2001 Fax.: 030 9025 2697<br />

Frau P. Darkow Tel.: 030 9025 2004 Fax.: 030 9025 2947<br />

Brückenstr. 6, 10179 Berlin<br />

E-Mail: poststelle@senguv.verwalt-berlin.de<br />

Homepage: www.berlin.de/sen/guv/index.html<br />

Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz,<br />

Fischereiamt Berlin<br />

Susanne Jürgensen Tel.: 030 300 699 11<br />

Havelchaussee <strong>14</strong>9-151, <strong>14</strong>055 Berlin<br />

Fax 030 3041805<br />

E-Mail: fischereiamt@senguv.verwalt-berlin.de<br />

Homepage: www.berlin.de/sen/umwelt/fischerei/index.shtml<br />

Brandenburg:<br />

Anhang<br />

Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes<br />

Brandenburg<br />

- Hausanschrift: -<br />

Heinrich-Mann-Allee 103, <strong>14</strong>473 Potsdam<br />

- Postanschrift: -<br />

Postfach 60 11 50, <strong>14</strong>411 Potsdam<br />

Oberste Jagd- und Fischereibehörde<br />

Reg.Dir. Dr. Roland Maier<br />

Tel.: 0331/866 - 0<br />

Fax 0331/866 - 7070; 71<br />

E-Mail: roland.maierdr@mluv.brandenburg.de<br />

ute.schmiedel@mluv.brandenburg.de<br />

anke.ruge@mluv.brandenburg.de<br />

Homepage: www.mluv.brandenburg.de<br />

Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LVLF)<br />

- Hausanschrift: -<br />

Ringstraße 1010, 15236 Frankfurt/Oder<br />

- Postanschrift: -<br />

Postfach 13 70<br />

15203 Frankfurt/Oder<br />

Tel.: 0335/5217 - 633<br />

Fax 0335/5217 – 340<br />

E-Mail: stefan.jurrmann@lvlf.brandenburg.de<br />

Homepage: www.mluv.brandenburg.de/lvlf<br />

<strong>14</strong>5


Anhang<br />

Untere Fischereibehörden des Landes Brandenburg<br />

Homepage: www.brandenburg.de/land/mlur/service/adr_fiwi.htm<br />

Bremen:<br />

Der Senator für Wirtschaft und Häfen<br />

Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen<br />

Postfach 10 15 29, 28015 Bremen<br />

Fischereireferent: Lothar Vogt<br />

Tel. 0421 361-8741, Fax 0421 496-8741<br />

E-Mail: lothar.vogt@wuh.bremen.de<br />

Homepage: www.bremen.de/wirtschaftssenator/<br />

Fischeramt Bremen<br />

Violenstraße 49, 28195 Bremen<br />

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven<br />

Fischkai 31, 27572 Bremerhaven<br />

27534 Bremerhaven<br />

Tel. 0471 9 72 54 - 0 oder <strong>14</strong>, Fax 0471 7 26 64<br />

Homepage: www.bremerhaven.de/stadt/abehoerde/fischerei.html<br />

Stadtamt Bremen<br />

Stresemannstraße 48, 28207 Bremen<br />

Tel. 0421 361 88665, Fax 0421 361 6908<br />

Homepage: www.bremen.de/sixcms/detail.php?id=383489<br />

Hamburg:<br />

Freie Hansestadt Hamburg<br />

Behörde für Wirtschaft und Arbeit<br />

Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg<br />

Postfach 11 21 09, 20421 Hamburg<br />

Tel. (040) 42841-1780 oder 1792, Fax (040) 42841-3201<br />

Homepage: www.landwirtschaft-hamburg.de<br />

Hamburg: Behörde für Wirtschaft und Arbeit<br />

Amt Wirtschaft und Landwirtschaft, Jagd, Fischerei, Pferdezucht<br />

- Fischereireferent H.-G. Lubczyk<br />

Postfach 11 21 09, 20421 Hamburg<br />

Tel. 040 428411780, Fax 040 428413201<br />

E-Mail: hans-georg.lubczyk@bwa.hamburg.de<br />

Hessen:<br />

Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz<br />

Mainzer Str. 80<br />

65189 Wiesbaden<br />

<strong>14</strong>6


Stern, Christoph<br />

Tel.: 0611/815-1632 E-Mail: christoph.stern@hmulv.hessen.de<br />

Obere Fischereibehörden:<br />

Regierungspräsidium Darmstadt<br />

- Obere Fischereibehörde -<br />

Wilhelminenstr. 1-3<br />

64278 Darmstadt<br />

Dr. Köhler, Christian<br />

Tel.: 06151-125271 E-Mail: c.koehler@rpda.hessen.de<br />

Regierungspräsidium Kassel<br />

- Obere Fischereibehörde -<br />

Steinweg 6<br />

34117 Kassel<br />

Laczny, Christoph<br />

Tel.: 0561/106-4160 E-Mail: christoph.laczny@rpks.hessen.de<br />

Regierungspräsidium Gießen<br />

- Obere Fischereibehörde -<br />

Eichgärtenallee 1<br />

35394 Gießen<br />

Ohm-Winter, Guntram<br />

Tel.: 0641/303-2550 E-Mail: G.Ohm-Winter@rpgi.hessen.de<br />

Fricke, Walter<br />

Tel.: 0641/303-2562 E-Mail: W.Fricke@rpgi.hessen.de<br />

Mecklenburg-Vorpommern:<br />

Oberste Fischereibehörde<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

Referat 460<br />

Paulshöher Weg 1<br />

19061 Schwerin<br />

Tel.: 0385/588-6460<br />

Obere Fischereibehörde<br />

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei<br />

Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft<br />

Thierfelder Straße 18<br />

18059 Rostock<br />

Tel.: 0381/4035-0<br />

Niedersachsen:<br />

Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft<br />

und Verbraucherschutz<br />

Calenberger Straße 2<br />

Anhang<br />

<strong>14</strong>7


Anhang<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 120–2136/37/38<br />

Homepage: www.ml.niedersachsen.de/home/<br />

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit<br />

- Institut für Fischkunde Cuxhaven -<br />

Abt. Binnenfischerei - Fischereikundlicher Dienst<br />

Am Waterlooplatz 11<br />

30169 Hannover<br />

Tel.: 0511 / 106 – 7315<br />

E-Mail: Michael.kaemmereit@laves.niedersachsen.de<br />

Staatliches Fischereiamt Bremerhaven<br />

Fischkai 31<br />

27572 Bremerhaven<br />

Tel.: 0471 / 97254-12;<br />

E-mail: Thorsten.Brandt@sfa.niedersachsen.de<br />

(für die im Zuständigkeitsbereich der Küstenfischerei liegenden Gewässerabschnitte)<br />

Nordrhein-Westfalen:<br />

Oberste Fischereibehörde:<br />

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz<br />

Schwannstr. 3<br />

40476 Düsseldorf<br />

Tel.: 0211 4566666<br />

Fax Info-Service MUNLV 0211 4566 388<br />

E-Mail: poststelle@munlv.nrw.de<br />

Homepage: www.munlv.nrw.de/naturschutz/fischerei/index.php<br />

Obere Fischereibehörden:<br />

Bezirksregierung Detmold<br />

- obere Fischereibehörde -<br />

32754 Detmold<br />

Tel.: (05231) 71-1104<br />

Fax (05231) 71-1127<br />

E-Mail: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de<br />

Homepage: www.bezreg-detmold.nrw.de<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

- obere Fischereibehörde -<br />

Postfach 300865<br />

40408 Düsseldorf<br />

Tel.: (0211) 475-0<br />

Fax (0211) 475-2671<br />

E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de<br />

Homepage: www.bezreg-duesseldorf.nrw.de<br />

Bezirksregierung Köln<br />

- obere Fischereibehörde -<br />

<strong>14</strong>8


50606 Köln<br />

Tel.: (0221) <strong>14</strong>7-0<br />

Fax (0221) <strong>14</strong>7 3185<br />

E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de<br />

Homepage: www.bezreg-koeln.nrw.de<br />

Bezirksregierung Arnsberg<br />

- obere Fischereibehörde -<br />

59817 Arnsberg<br />

Tel.: (02931) 82-0<br />

Fax (02931) 822620<br />

E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de<br />

Homepage: www.bezreg-arnsberg.nrw.de<br />

Bezirksregierung Münster<br />

- obere Fischereibehörde -<br />

48128 Münster<br />

Tel.: (0251) 411-0<br />

Fax (0251) 411-2525<br />

E-Mail: poststelle@bezreg-muenster.nrw.de<br />

Homepage: www.bezreg-muenster.nrw.de<br />

Rheinland-Pfalz:<br />

Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz<br />

Oberste Fischereibehörde<br />

Kaiser-Friedrich-Str. 1<br />

D-55116 Mainz<br />

Tel.: (06131) 16-0<br />

Homepage: www.muf.rlp.de/<br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord<br />

Obere Fischereibehörde<br />

Stresemannstraße 3 - 5<br />

56068 Koblenz<br />

Tel.: 0261 120-0<br />

Fax 0261 120-2200<br />

E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de<br />

Homepage: www.sgdnord.rlp.de<br />

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd<br />

Obere Fischereibehörde<br />

Friedrich-Ebert-Straße <strong>14</strong><br />

67433 Neustadt a.d. W.<br />

Tel.: 06321 99 - 0<br />

Fax 06321 99 - 29 00<br />

E-Mail: poststelle@sgdsued.rlp.de<br />

Homepage: www.sgdsued.rlp.de<br />

Anhang<br />

<strong>14</strong>9


Anhang<br />

Saarland:<br />

Oberste Fischereibehörde:<br />

Ministerium für Umwelt<br />

Abteilung D Referat D/5<br />

Herr Dr. Wilhelm Irsch<br />

Keplerstr. 18<br />

66117 Saarbrücken<br />

Tel.: 0681/501-3513<br />

Fax 0681/501-3510<br />

E-Mail: w.irsch@umwelt.saarland.de<br />

Sachsen:<br />

Oberste Fischereibehörde ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und<br />

Landwirtschaft<br />

Hausadresse: 01097 Dresden, Wilhelm-Buck-Str. 2<br />

Postadresse: 01075 Dresden, PF 100 550<br />

Telefon: (0351) 564 6665<br />

Telefax: (0351) 5646691<br />

Fischereibehörde ist die Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft.. Die Aufgaben<br />

werden durch das Referat Fischerei in Königswartha mit den Außenstellen Köllitsch<br />

und Chemnitz wahrgenommen.<br />

Dienststelle Königswartha – Zentrale und zuständig für den Regierungsbezirk Dresden<br />

Hausadresse: 02699 Königswartha, Hauptstr. 12a<br />

Postadresse: 02697 Königswartha, PF 11 40<br />

Telefon: (035931) 296 10<br />

Telefax: (035931) 29611<br />

Außenstelle Köllitsch – zuständig für den Regierungsbezirk Leipzig<br />

Hausadresse: 04886 Köllitsch, Am Park 3<br />

Postadresse: 04886 Köllitsch, Am Park 3<br />

Telefon: (034222) 46160<br />

Telefax: (034222) 46109<br />

Außenstelle Chemnitz – zuständig für den Regierungsbezirk Chemnitz<br />

Hausadresse: 09120 Chemnitz, Altchemnitzer Str. 41<br />

Postadresse: 09105 Chemnitz, Sächsische Landesanstalt für Landwirtschaft - Fischereibehörde,<br />

Sitz im RP Chemnitz<br />

Telefon: (0371) 532 2849<br />

Telefax: (0371) 532 1803<br />

Sachsen-Anhalt:<br />

Oberste Fischereibehörde<br />

Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt<br />

Referat 43<br />

150


FOR Reinhold Sangen-Emden<br />

Tel.: 0391-567-1901<br />

E-Mail: sangen-emden@mlu.lsa-net.de<br />

Homepage: www.mlu.sachsen-anhalt.de<br />

Obere Fischereibehörde<br />

Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt<br />

Referat 409 Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei<br />

Dipl.Fisch.Ing. Jürgen Mencke<br />

Tel.: 0345-5<strong>14</strong>-2462<br />

E-Mail: juergen.mencke@lvwa.lsa-net.de<br />

Homepage: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de<br />

Schleswig-Holstein:<br />

Anhang<br />

Oberste Fischereibehörde:<br />

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein<br />

Mercatorstr. 5, 24106 Kiel<br />

Tel.: 0431 988-0 Fax: 0431 988-5172<br />

E-Mail: ines.john@mlur.landsh.de<br />

pressestelle@mlur.landsh.de<br />

Homepage: www.fischerei.schleswig-holstein.de<br />

Obere Fischereibehörde:<br />

Amt für ländliche Räume Kiel<br />

Abteilung Fischerei<br />

Wischhofstraße 1-3, 24<strong>14</strong>8 Kiel<br />

Postfach 2980, 24028 Kiel<br />

Tel.: 0431 72080-0, Fax 0431 72080-26<br />

Thüringen:<br />

Oberste Fischereibehörde:<br />

Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt<br />

Beethovenstraße 3, 99096 Erfurt<br />

Postfach 90 03 65, 99106 Erfurt<br />

Tel.: (0361) 37-900<br />

Fax (0361) 37-99950<br />

E-Mail: poststelle@tmlnu.thueringen.de<br />

Homepage: www.thueringen.de<br />

Ansprechpartner:<br />

Fischereidirektor Rainer Hohlstein<br />

Tel.: (0361) 3799863<br />

E-Mail: rainer.hohlstein@tmlnu.thueringen.de<br />

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