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Tarifverträge - Sozialkassen des Maler

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Frankfurt am Main, den 30. Juni 2011<br />

Frankfurt am Main, den 21. Oktober 2011<br />

Bun<strong>des</strong>verband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz –<br />

Bun<strong>des</strong>innungsverband <strong>des</strong> deutschen<br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />

Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main<br />

10<br />

lig werden und von <strong>des</strong>sen Ausgang abhängen. Für<br />

diese Ansprüche beginnt die Verfallfrist von zwei<br />

Monaten nach rechtskräftiger Beendigung <strong>des</strong> Kündigungsschutzverfahrens.<br />

§ 50<br />

Besondere Verfall- und Verjährungsfristen<br />

bei Urlaub im Urlaubskassenverfahren<br />

1. Der Arbeitnehmer hat den Empfang der Lohnnachweiskarte<br />

bzw. <strong>des</strong> Teiles B der Lohnnachweiskarte<br />

zu bescheinigen, die Eintragungen zu<br />

prüfen und Beanstandungen umgehend geltend zu<br />

machen.<br />

Drei Monate nach Entgegennahme der Lohnnachweiskarte<br />

oder <strong>des</strong> Teiles B entfällt der Anspruch <strong>des</strong><br />

Arbeitnehmers auf Berichtigung von Eintragungen in<br />

der Lohnnachweiskarte.<br />

2. Der Anspruch auf den aus dem Vorjahr übertragenen<br />

Resturlaub kann gegenüber dem zur Auszahlung <strong>des</strong><br />

Rest urlaubsentgeltes verpflichteten Arbeitgeber nur<br />

bis zum Ende <strong>des</strong> laufenden Kalenderjahres geltend<br />

gemacht werden.<br />

Dies gilt nicht bei Arbeitslosigkeit <strong>des</strong> Arbeitneh-<br />

mers.<br />

3. In Fällen <strong>des</strong> § 24 Nr. 3 können Abgeltungsansprüche<br />

nur bis zum Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres geltend gemacht<br />

werden, das auf das Jahr der Entstehung der Ansprüche<br />

folgt.<br />

4. Binnen eines weiteren Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer<br />

von der Urlaubskasse eine Entschädigung für<br />

verfallene Urlaubsansprüche in Höhe <strong>des</strong> vom Arbeitgeber<br />

nicht ausgezahlten Urlaubsentgeltes und <strong>des</strong><br />

zusätzlichen Urlaubsgel<strong>des</strong> verlangen.<br />

Dies gilt auch für Arbeitnehmer, deren Arbeitslosigkeit<br />

entgegen Nr. 2 über ein volles Kalenderjahr<br />

(Urlaubsjahr) hinaus andauert; sie erhalten gegenüber<br />

der Urlaubs kasse Anspruch auf Entschädigung für<br />

nicht ausgezahltes Urlaubsentgelt und zusätzliches<br />

Urlaubsgeld.<br />

5. Mit dem Wegfall <strong>des</strong> Zahlungsanspruches gegenüber<br />

der Urlaubskasse entfällt auch der Anspruch<br />

auf Eintragung in die Lohnnachweiskarte und auf<br />

Be richtigung der Lohnnachweiskarte.<br />

6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten sinngemäß<br />

für das zusätzliche Urlaubsgeld.<br />

Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt,<br />

Bun<strong>des</strong>vorstand<br />

Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main<br />

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