12.12.2012 Aufrufe

Tarifverträge - Sozialkassen des Maler

Tarifverträge - Sozialkassen des Maler

Tarifverträge - Sozialkassen des Maler

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

§ 12<br />

Beitragsangleichung<br />

Stellt sich heraus, dass der Beitragssatz zur Urlaubskasse<br />

zu hoch oder zu niedrig ist, um die Deckung<br />

der tarifvertraglich festgelegten Leistungen zu gewährleisten,<br />

so haben die Tarifvertragsparteien den Beitrag<br />

neu festzusetzen.<br />

§ 13<br />

Verfahrensvereinfachung<br />

Technische Verfahrensvorschriften dieses Vertrages<br />

darf die Kasse zugunsten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern<br />

vereinfachen.<br />

§ 14<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Ansprüche der<br />

Kassen gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie<br />

Ansprüche der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gegen<br />

die Kasse ist Wiesbaden.<br />

§ 15<br />

Vertragsdauer<br />

Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Er<br />

ist mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende<br />

kündbar.<br />

Frankfurt am Main, den 23. November 2005<br />

Frankfurt am Main, den 04. Dezember 2008<br />

Frankfurt am Main, den 30. Juni 2011<br />

Bun<strong>des</strong>verband Farbe, Gestaltung, Bautenschutz<br />

Bun<strong>des</strong>innungsverband <strong>des</strong> deutschen<br />

<strong>Maler</strong>- und Lackiererhandwerks<br />

Hahnstraße 70, 60528 Frankfurt am Main<br />

Industriegewerkschaft Bauen - Agrar - Umwelt,<br />

Bun<strong>des</strong>vorstand,<br />

Olof-Palme-Straße 19, 60439 Frankfurt am Main<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!