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Egelner Mulde Nachrichten Winterzeit - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Veranstaltungstermine bitte rechtzeitig melden!<br />

Damit alle Termine in den Veranstaltungskalender der <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong> und<br />

auf Wunsch auch in den Veranstaltungskalender des Salzlandkreises aufgenommen werden<br />

können, bitten wir alle Veranstalter ihre Termine per e-mail an post@egelnermulde<br />

zu senden oder telefonisch an den Bürgerservice der VG <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> Tel. 039268-<br />

944191 zu melden.<br />

Zwangsversteigerung<br />

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am 10.03.2008, 9.00 Uhr, im Amtsgericht Aschersleben, Theodor-Roemer-<br />

Weg 3, Saal 201, versteigert werden die im Grundbuch von Egeln, Blatt 1875 eingetragenen Grundstücke<br />

Lfd. Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Egeln, Flur 18, Flurstück 73/6, Wohnbaufläche, Breiteweg 71,<br />

Größe: 250 m² und<br />

Lfd. Nr. 16 des Bestandsverzeichnisses (vormals Lfd. Nr. 7 des Bestandverzeichnisses), Gemarkung Egeln, Flur 18,<br />

Flurstück 110/0 Handel- und Dienstleistungsfläche, Breiteweg 71, Größe: 1.517 m²<br />

Bebauung: Voll unterkellerte Gaststätte/Hotel „Zum weißen Schwan“ mit 60 Plätzen, 9 Hotelzimmern (16 Betten)<br />

und einer Wohnung im Dachgeschoss (ca. 138 m²), Baujahr um 1900, Sanierung um 1995 und Außenanlage (Swimmingpool,<br />

Springbrunnen), guter Gesamteindruck sowie Nebengebäude (Schuppen), beide Grundstücke befinden<br />

sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, eine Baulast ist eingetragen.<br />

Verkehrswert: für Lfd. Nr. 16 des Bestandsverzeichnisses (vormals Lfd. Nr. 7 des Bestandverzeichnisses) 153.000,00<br />

EUR, nebst Zubehör (Küchen-, Gaststätten und Hotelzimmerausstattung) i.H.v. 12.500,00 EUR und bzgl. Ldf. Nr. 8<br />

des Bestandsverzeichnisses 1,00 EUR.<br />

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />

so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />

Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird<br />

sonst im gerinsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten<br />

nachgesetzt.<br />

Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag,<br />

Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch<br />

zur Niederschrift an Geschäftsstelle abgeben.<br />

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />

wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht<br />

den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />

Fischer<br />

Rechtspfleger<br />

Ausgefertigt:<br />

Aschersleben, den 28.01.2008<br />

Picht, Justizangestellte<br />

als Urkundenbeamte<br />

der Geschäftsstelle

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