Egelner Mulde Nachrichten Winterzeit - Druckerei Lohmann
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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Veranstaltungstermine bitte rechtzeitig melden!<br />
Damit alle Termine in den Veranstaltungskalender der <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong> und<br />
auf Wunsch auch in den Veranstaltungskalender des Salzlandkreises aufgenommen werden<br />
können, bitten wir alle Veranstalter ihre Termine per e-mail an post@egelnermulde<br />
zu senden oder telefonisch an den Bürgerservice der VG <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> Tel. 039268-<br />
944191 zu melden.<br />
Zwangsversteigerung<br />
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen am 10.03.2008, 9.00 Uhr, im Amtsgericht Aschersleben, Theodor-Roemer-<br />
Weg 3, Saal 201, versteigert werden die im Grundbuch von Egeln, Blatt 1875 eingetragenen Grundstücke<br />
Lfd. Nr. 8 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung Egeln, Flur 18, Flurstück 73/6, Wohnbaufläche, Breiteweg 71,<br />
Größe: 250 m² und<br />
Lfd. Nr. 16 des Bestandsverzeichnisses (vormals Lfd. Nr. 7 des Bestandverzeichnisses), Gemarkung Egeln, Flur 18,<br />
Flurstück 110/0 Handel- und Dienstleistungsfläche, Breiteweg 71, Größe: 1.517 m²<br />
Bebauung: Voll unterkellerte Gaststätte/Hotel „Zum weißen Schwan“ mit 60 Plätzen, 9 Hotelzimmern (16 Betten)<br />
und einer Wohnung im Dachgeschoss (ca. 138 m²), Baujahr um 1900, Sanierung um 1995 und Außenanlage (Swimmingpool,<br />
Springbrunnen), guter Gesamteindruck sowie Nebengebäude (Schuppen), beide Grundstücke befinden<br />
sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet, eine Baulast ist eingetragen.<br />
Verkehrswert: für Lfd. Nr. 16 des Bestandsverzeichnisses (vormals Lfd. Nr. 7 des Bestandverzeichnisses) 153.000,00<br />
EUR, nebst Zubehör (Küchen-, Gaststätten und Hotelzimmerausstattung) i.H.v. 12.500,00 EUR und bzgl. Ldf. Nr. 8<br />
des Bestandsverzeichnisses 1,00 EUR.<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen,<br />
so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden.<br />
Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird<br />
sonst im gerinsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten<br />
nachgesetzt.<br />
Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag,<br />
Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärung auch<br />
zur Niederschrift an Geschäftsstelle abgeben.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht<br />
den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.<br />
Fischer<br />
Rechtspfleger<br />
Ausgefertigt:<br />
Aschersleben, den 28.01.2008<br />
Picht, Justizangestellte<br />
als Urkundenbeamte<br />
der Geschäftsstelle