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Egelner Mulde Nachrichten Winterzeit - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />

verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 04/ 008 vom 1 . Februar 008<br />

Lfd. Nr.: IV-B117/08/GRTA<br />

bearbt. Amt Finanzen Beschlussfassung öffentlich<br />

Verfasser:<br />

Bezeichnung:<br />

Haag, Sieglinde<br />

Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Jahresrechnung<br />

2005 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde<br />

Tarthun<br />

Beratungsfolge:<br />

Dat.d.Sitzg. Gremium<br />

10.01.2008 Gemeinderat Tarthun<br />

Beschluss:<br />

Gemäß § 108 Abs. 3 GO LSA vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen<br />

Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein<br />

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen<br />

im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 bestätigt der Gemeinderat<br />

die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Tarthun.<br />

Gleichzeitig wird für das Haushaltsjahr 2005 dem Bürgermeister der<br />

Gemeinde Tarthun die Entlastung erteilt.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Anzahl der Mitglieder: 11<br />

anwesend: 8<br />

stimmberechtigt: 7<br />

Ja-Stimmen: 7<br />

Nein-Stimmen: 0<br />

Enthaltungen: 0<br />

Bemerkung:<br />

Aufgrund des § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />

vom 05.10.1993 in der z. Zt. gültigen Fassung war ein<br />

Mitglied des Gemeinderates Herr Friedrich Bollmann von der Beratung<br />

und Abstimmung ausgeschlossen.<br />

Sachverhalt<br />

Gemäß § 108 Abs. 2 GO LSA vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen<br />

Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein<br />

Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen<br />

im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 stellt der Bürgermeister<br />

die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest<br />

und legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

und der Stellungnahme zu diesem Bericht dem Gemeinderat vor.<br />

Die Prüfung der Jahresrechnung 2005 erfolgte gemäß §§ 125 und<br />

127 GO LSA in Verbindung mit den §§ 129 und 130 GO LSA vom<br />

05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art.<br />

1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushaltsund<br />

Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt<br />

vom 22.03.2006 durch das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises<br />

nach pflichtgemäßem Ermessen im Zeitraum vom 05.11. bis<br />

13.11.2007 (vor Ort).<br />

Die bei der Prüfung gegebenen Anregungen und getroffenen Festlegungen<br />

sowie Prüfbemerkungen wurden im Prüfbericht vom<br />

30.11.2007 festgehalten.<br />

Gemeinde Tarthun<br />

Beschluss<br />

Zu den Prüfbemerkungen ist festzuhalten, dass diese formell und inhaltlich<br />

zutreffend sind.<br />

Gem. § 92 Abs. 1 GO LSA hat jede Gemeinde für jedes Haushaltsjahr<br />

eine Haushaltssatzung zu erlassen (Pflichtsatzung).<br />

Sie bildet die Rechtsgrundlage der gemeindlichen Haushaltsführung<br />

für ein Jahr.<br />

Für das Haushaltsjahr 2005 ist die Haushaltssatzung am 12.05.2005<br />

beschlossen worden. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat von<br />

einer Beanstandung der Haushaltssatzung der Gemeinde Tarthun für<br />

das Haushaltsjahr 2005 abgesehen.<br />

Dennoch wurde angeordnet, dass durch den Bürgermeister mit Vollziehbarkeit<br />

der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre<br />

verfügt wird.<br />

Mit Verfügung vom 27.06.2005 ordnete der Bürgermeister die geforderte<br />

haushaltswirtschaftliche Sperre an.<br />

Die im Prüfbericht enthaltenen Beanstandungen stellen keine<br />

Einschränkungen der Bestätigung einer ordnungsgemäßen<br />

Haushaltsführung dar, so dass eine ordnungsgemäße Haushaltsführung<br />

für das Jahr 2005 bestätigt werden kann.<br />

Die Realisierung der im Prübericht getroffenen Prüfbemerkungen<br />

wurden mit der Stellungnahme vom 02.01.2008 erklärt.<br />

Fries<br />

Stellv. Bürgermeister Tarthun, den 10.01.2008<br />

Bekanntmachung<br />

Der vorstehende Beschluss wird gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA vom<br />

05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 1<br />

§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und<br />

Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom<br />

22.03.2006 hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Tarthun mit dem Rechenschaftsbericht<br />

liegt gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA in der derzeit gültigen<br />

Fassung zur<br />

Einsichtnahme vom 18.02.2008 bis zum 29.02.2008<br />

während der Öffnungszeiten<br />

Montag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />

in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong>, Markt<br />

18, Zimmer 4, öffentlich aus.<br />

Egeln, 30.01.2008

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