Egelner Mulde Nachrichten Winterzeit - Druckerei Lohmann
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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />
Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />
und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />
verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 04/ 008 vom 1 . Februar 008<br />
Lfd. Nr.: IV-B117/08/GRTA<br />
bearbt. Amt Finanzen Beschlussfassung öffentlich<br />
Verfasser:<br />
Bezeichnung:<br />
Haag, Sieglinde<br />
Beratung und Beschlussfassung zur Bestätigung der Jahresrechnung<br />
2005 und Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde<br />
Tarthun<br />
Beratungsfolge:<br />
Dat.d.Sitzg. Gremium<br />
10.01.2008 Gemeinderat Tarthun<br />
Beschluss:<br />
Gemäß § 108 Abs. 3 GO LSA vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen<br />
Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein<br />
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen<br />
im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 bestätigt der Gemeinderat<br />
die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Tarthun.<br />
Gleichzeitig wird für das Haushaltsjahr 2005 dem Bürgermeister der<br />
Gemeinde Tarthun die Entlastung erteilt.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Anzahl der Mitglieder: 11<br />
anwesend: 8<br />
stimmberechtigt: 7<br />
Ja-Stimmen: 7<br />
Nein-Stimmen: 0<br />
Enthaltungen: 0<br />
Bemerkung:<br />
Aufgrund des § 31 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt<br />
vom 05.10.1993 in der z. Zt. gültigen Fassung war ein<br />
Mitglied des Gemeinderates Herr Friedrich Bollmann von der Beratung<br />
und Abstimmung ausgeschlossen.<br />
Sachverhalt<br />
Gemäß § 108 Abs. 2 GO LSA vom 05.10.1993 in der derzeit gültigen<br />
Fassung in Verbindung mit Art. 1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein<br />
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen für die Kommunen<br />
im Land Sachsen-Anhalt vom 22.03.2006 stellt der Bürgermeister<br />
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung fest<br />
und legt sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
und der Stellungnahme zu diesem Bericht dem Gemeinderat vor.<br />
Die Prüfung der Jahresrechnung 2005 erfolgte gemäß §§ 125 und<br />
127 GO LSA in Verbindung mit den §§ 129 und 130 GO LSA vom<br />
05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art.<br />
1 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushaltsund<br />
Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt<br />
vom 22.03.2006 durch das Rechnungsprüfungsamt des Salzlandkreises<br />
nach pflichtgemäßem Ermessen im Zeitraum vom 05.11. bis<br />
13.11.2007 (vor Ort).<br />
Die bei der Prüfung gegebenen Anregungen und getroffenen Festlegungen<br />
sowie Prüfbemerkungen wurden im Prüfbericht vom<br />
30.11.2007 festgehalten.<br />
Gemeinde Tarthun<br />
Beschluss<br />
Zu den Prüfbemerkungen ist festzuhalten, dass diese formell und inhaltlich<br />
zutreffend sind.<br />
Gem. § 92 Abs. 1 GO LSA hat jede Gemeinde für jedes Haushaltsjahr<br />
eine Haushaltssatzung zu erlassen (Pflichtsatzung).<br />
Sie bildet die Rechtsgrundlage der gemeindlichen Haushaltsführung<br />
für ein Jahr.<br />
Für das Haushaltsjahr 2005 ist die Haushaltssatzung am 12.05.2005<br />
beschlossen worden. Die Kommunalaufsicht des Landkreises hat von<br />
einer Beanstandung der Haushaltssatzung der Gemeinde Tarthun für<br />
das Haushaltsjahr 2005 abgesehen.<br />
Dennoch wurde angeordnet, dass durch den Bürgermeister mit Vollziehbarkeit<br />
der Haushaltssatzung eine haushaltswirtschaftliche Sperre<br />
verfügt wird.<br />
Mit Verfügung vom 27.06.2005 ordnete der Bürgermeister die geforderte<br />
haushaltswirtschaftliche Sperre an.<br />
Die im Prüfbericht enthaltenen Beanstandungen stellen keine<br />
Einschränkungen der Bestätigung einer ordnungsgemäßen<br />
Haushaltsführung dar, so dass eine ordnungsgemäße Haushaltsführung<br />
für das Jahr 2005 bestätigt werden kann.<br />
Die Realisierung der im Prübericht getroffenen Prüfbemerkungen<br />
wurden mit der Stellungnahme vom 02.01.2008 erklärt.<br />
Fries<br />
Stellv. Bürgermeister Tarthun, den 10.01.2008<br />
Bekanntmachung<br />
Der vorstehende Beschluss wird gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA vom<br />
05.10.1993 in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit Art. 1<br />
§ 2 Abs. 2 des Gesetzes über ein Neues Kommunales Haushalts- und<br />
Rechnungswesen für die Kommunen im Land Sachsen-Anhalt vom<br />
22.03.2006 hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Jahresrechnung 2005 der Gemeinde Tarthun mit dem Rechenschaftsbericht<br />
liegt gemäß § 108 Abs. 4 GO LSA in der derzeit gültigen<br />
Fassung zur<br />
Einsichtnahme vom 18.02.2008 bis zum 29.02.2008<br />
während der Öffnungszeiten<br />
Montag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr<br />
Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr<br />
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr<br />
in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong>, Markt<br />
18, Zimmer 4, öffentlich aus.<br />
Egeln, 30.01.2008