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Egelner Mulde Nachrichten Winterzeit - Druckerei Lohmann

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<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong><br />

Amtliche Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />

und ihrer Mitgliedsgemeinden<br />

verantwortlich: Herr Ruthard Reimer, Leiter des gemeinsamen Verwaltungsamtes - Ausgabe 04/ 008 vom 1 . Februar 008<br />

Zuständigkeit der Gemeinde fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung<br />

können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein.<br />

(4) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regeln mündlich durch den<br />

Bürgermeister.<br />

Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der<br />

Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort,<br />

die innerhalb von sechs Wochen - ggf. als Zwischenbescheid - erteilt<br />

werden muss.<br />

§ 9<br />

Bürgerentscheid<br />

Ein Bürgerentscheid findet ausschließlich über die in § 26 Abs. 2 Ziff. 1 bis<br />

4 GO LSA genannten wichtigen Gründe in Angelegenheiten der Gemeinde<br />

Etgersleben statt.<br />

IV. ABSCHNITT<br />

EHRENBÜRGER<br />

§ 10<br />

Ehrenbürger<br />

Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechtes der Gemeinde bedarf<br />

einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des<br />

Gemeinderates.<br />

V. ABSCHNITT<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG<br />

§ 11<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

(1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen<br />

die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen in der Zeitung „<strong>Egelner</strong><br />

<strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong>“, Herausgeber <strong>Druckerei</strong> <strong>Lohmann</strong>, Markt 23. Die<br />

Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Erscheinungstages vollendet,<br />

an dem die „<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong>“ den bekannt zu machenden<br />

Text enthalten.<br />

Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen selbst eine bekanntzumachende<br />

Angelegenheit oder Bestandteil einer bekanntzumachenden<br />

Angelegenheit und eignen sie sich wegen ihres Umfanges nicht<br />

oder nicht im vollen Wortlaut zur Bekanntmachung in der „<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong><br />

<strong>Nachrichten</strong>“, so muss diese durch Auslegung im gemeinsamen Verwaltungsamt,<br />

39435 Egeln, Markt 18 während der Dienststunden ersetzt<br />

werden.<br />

Auf die Ersatzbekanntmachung wird unter Angabe des Ortes und der<br />

Dauer der Auslegung in den „<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong>“ hingewiesen.<br />

Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit nichts anderes<br />

vorgeschrieben ist.<br />

Gegenstand, Ort (Gebäude und Raum), Tageszeit und Dauer der Auslegung<br />

werden spätestens am Tage vor deren Beginn nach Satz 1 bekannt<br />

gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Tages vollendet,<br />

an dem der Auslegungszeitsraum endet. Gleichzeitig gilt, wenn<br />

eine Rechtsvorschrift öffentliche Auslegung vorschreibt und keine besonderen<br />

Bestimmungen enthält.<br />

(2) Gefasste Beschlüsse des Gemeinderates werden in Kurzform in den<br />

„<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong>“ veröffentlicht.<br />

(3) Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung des Ge-<br />

Gemeinde Etgersleben<br />

4<br />

meinderates erfolgt sofern zeitlich möglich auch bei abgekürzter Ladungsfrist-<br />

durch Aushang im Schaukasten der Gemeinde Etgersleben,<br />

Geschwister-Scholl-Platz 1.<br />

Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt wird.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten Tages ihres<br />

Aushanges an dem dafür bestimmen Schaukasten vollendet. Der Tag des<br />

Aushanges und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist nicht mit.<br />

Der Aushang darf frühestens am Tage nach der Sitzung abgenommen<br />

werden.<br />

(4) Alle übrigen Bekanntmachungen sind, sofern zeitlich möglich, in den<br />

„<strong>Egelner</strong> <strong>Mulde</strong> <strong>Nachrichten</strong>“ zu veröffentlichen.<br />

An die Stelle dieser Veröffentlichung kann als vereinfachte Form der<br />

Bekanntmachung auch der Aushang im Schaukasten der Gemeinde Etgersleben,<br />

Geschwister-Scholl-Platz 1, treten, wenn der Inhalt der Bekanntmachung<br />

eine Person oder einen eng begrenzten Personenkreis betrifft.<br />

Die Aushängfrist beträgt, soweit nicht anderes bestimmt ist, zwei<br />

Wochen. Auf dem Aushang ist zu vermerken, von wann bis wann ausgehängt<br />

wird. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des ersten<br />

Tages ihres Aushanges an den dafür bestimmten Schaukasten vollendet.<br />

Der Tag des Aushanges und der Tag der Abnahme zählen bei dieser Frist<br />

nicht mit.<br />

VI. ABSCHNITT<br />

ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN<br />

§ 12<br />

Sprachliche Gleichstellung<br />

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und<br />

männlicher Form.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.<br />

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Etgersleben<br />

in der Fassung vom 20.09.2001 und die 3. Änderung vom 15.11.2005<br />

außer Kraft.<br />

Etgersleben, den 23.01.2008<br />

Kulak<br />

Bürgermeister<br />

Dienstsiegel<br />

Genehmigungsvermerk:<br />

Die Genehmigung des Salzlandkreises als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde<br />

wurde gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbsatz der GO LSA lt. Verfügung<br />

am 10.01.2008 erteilt.<br />

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.<br />

Kulak 23.01.2008 Dienstsiegel<br />

Bürgermeister<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde Etgersleben hat in seiner Sitzung am 17.01.2008<br />

folgenden Beschluss gefasst:<br />

Beschluss Nr. IV-B118/08/GRET Beratung und Beschlussfassung über eine Rechtsstreitigkeit<br />

gez. Kulak<br />

Bürgermeister

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