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slavolinguistica 5 grammatik des polnischen - Das slavische Verb

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1.5. Kategorien 125<br />

‚syntaktisch’ zu bezeichnen sind und trotzdem der (lexikalischen) Wortbildung zugerechnet<br />

werden, so das Affix {-ec´/-ic´ sie˛} in <strong>Verb</strong>en wie bielec´/bielic´ sie˛ ‚weiß sein’, u.s.w.,<br />

das nur die Funktion besitzt, ein Adjektiv so zu verändern, dass es als <strong>Verb</strong> benutzt werden<br />

kann (vgl. auch die Abstrakta wie siΩa ‚Stärke’ und Beziehungsadjektive wie miejski<br />

‚Stadt-’).<br />

In der vorliegenden Grammatik werden grammatische Funktionen so definiert,<br />

dass die obligatorischen Funktionen eingeschlossen sind, jedoch auch nicht obligatorische<br />

wie die <strong>des</strong> adjektivischen Partizips oder <strong>des</strong> Adverbialpartizips erfasst werden.<br />

Als grammatisch bezeichnen wir Funktionskategorien, die solche Funktionen von<br />

Wortformen und Kombinationen von Wortformen enthalten, die aufgrund einer allgemeinen<br />

Regel für beliebige Wörter einer Wortart und für Kombinationen von Wortarten vorausgesagt<br />

werden können. Grammatische Funktionskategorien enthalten morphologische<br />

oder syntaktische Funktionskategorien.<br />

Als morphologisch bezeichnen wir oppositive grammatische Funktionskategorien<br />

von Wortformen, die aufgrund einer allgemeinen Regel für beliebige Wörter einer Wortart<br />

vorausgesagt werden können. Als syntaktisch bezeichnen wir Funktionskategorien von<br />

Kombinationen von Wortformen, die aufgrund einer allgemeinen Regel für Kombinationen<br />

von Wortarten vorausgesagt werden können. Auch hier gilt: Eine sprachliche Einheit kann<br />

sowohl morphologische, als auch syntaktische Funktion haben.<br />

Betrachten wir einige Beispiele. Flexionsmorpheme sind immer Affixe mit morphologischer,<br />

und damit grammatischer, Funktion. Die Funktionskategorien können dementsprechend<br />

vorausgesagt werden: Für ein beliebiges Adjektiv gilt die Voraussage, dass<br />

mit ihm die Kategorien Kasus, Numerus und Genus realisiert werden. Aber auch bezüglich<br />

anderer Affixe als Endungen besteht Voraussagbarkeit: Bezüglich eines beliebigen <strong>Verb</strong>s<br />

kann vorausgesagt werden, dass es einem Aspekt angehört. Wird ein Substantiv gebraucht,<br />

so kann vorausgesagt werden, dass es eine Genusfunktion ausübt, dass es z.B. das Genus<br />

<strong>des</strong> kongruierenden Adjektivs determiniert.<br />

Mit der Definition sind zunächst einmal jene grammatischen Funktionen erfasst,<br />

die obligatorischen grammatischen Kategorien angehören: Flexionsmorpheme sind formal<br />

und funktional obligatorisch, d.h. mit einem Substantiv muss eine Endung aus einem bestimmten<br />

Paradigma mit den entsprechenden Funktionen realisiert werden. Mit dem <strong>Verb</strong><br />

muss eine der Bedeutungen <strong>des</strong> Aspekts realisiert werden, er ist funktional obligatorisch.<br />

Ein Morphem für das Adverbialpartizip hingegen ist weder formal noch funktional obligatorisch,<br />

mit einem <strong>Verb</strong> muss weder die Funktion noch die Form <strong>des</strong> Adverbialpartizips<br />

realisiert werden. Für ein beliebiges <strong>Verb</strong> kann jedoch vorausgesagt werden, dass es die<br />

Derivationsbasis für ein Adverbialpartizip sein kann, und diese Voraussage ist für Substantive<br />

oder Adjektive nicht zulässig.<br />

Ausnahmen im Einzelfall stören nicht die auf einer Regel basierende Voraussagbarkeit.<br />

Ausnahmen gibt es bereits bei den Kategorien, die das Kriterium der Obligatheit

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