slavolinguistica 5 grammatik des polnischen - Das slavische Verb

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116 1. Grundlagen sklep, kot, student, …, (andere Flexionsparadigmen) und nicht deren typische semantische Eigenschaft, eine symbolische Bedeutung, die eine inhaltliche Repräsentation des bezeichneten Objekts ermöglicht. Substantivierte Adjektive wie sΩuz˙a˛cy und viele Eigennamen wie Z∆eromski, Janowa, Jerzy, Zakopane haben ebenfalls die syntaktische Funktion typischer Substantive, aber nicht immer die typischen Flexionsendungen, die substantivierten Adjektive wie biaΩos´c´ ‚das Weiß’ haben deren lexikalische Bedeutung. Heute finden wir das Resultat der Kategorisierung in den entsprechenden Vermerken der Wörterbücher, wobei aber verschiedene Kriterien zu verschiedenen Zuordnungen führen können. Personalpronomen werden in den meisten älteren Grammatiken und in den Wörterbüchern als Pronomen, d.h. nach lexikalischen Kriterien aufgeführt, entgegen ihrer syntaktischen Funktion (z.B. Personalpronomen syntaktisch wie Substantiv, Demonstrativpronomen wie Adjektiv, Pronominaladverb wie Adverb). Entsprechendes gilt für die Numeralia (Ordinalnumeralia haben syntaktisch gesehen Adjektivfunktion). In diesen drei Eigenschaften unterscheiden sich sowohl die meisten der einzelnen Wortarten (manche in weniger Eigenschaften), als auch die beiden großen Wortartgruppen, die Inhaltswörter (Substantive, Adjektive, Adverben, Verben) und die Funktionswörter (Präpositionen, Konjunktionen, Partikel, Interjektionen, Auxiliare). Diese Termini werden hier wegen ihrer weiten Verbreitung verwendet, auch wenn sie rein konventionell sind; auch Funktionswörter haben einen Inhalt und Inhaltswörter haben Funktionen. Wiederum vor allem aus praktischen Gründen werden bestimmte Unterkategorien der Inhaltswörter zu Pronomen und Numeralia zusammengefasst und als Sonderwortarten behandelt. Als das vorrangig geeignete Kriterium der Zugehörigkeit eines Wortes zu einer Wortart haben sich die syntaktischen Eigenschaften herausgestellt, die typisch oder einzigartig für eine bestimmte Wortart sind. Da sie sehr vielfältig sind, werden im Folgenden daher nur Eigenschaften genannt, die für eine Abgrenzung von Wortarten ausreichen. Das wichtigste allgemeine Kriterium ist die syntaktische Ordnungsrelation (Überordnung/Unterordnung), die sich aus der Verkettung von Wortfügungen ergeben und auf der die Kategorisierung in Satzglieder beruht. Inhaltswörter sind satzgliedfähig, Funktionswörter nicht. Als morphologische Eigenschaften der Wortarten wird hier die Bildung von oppositiven grammatischen Paradigmen mithilfe grammatischer Morpheme genannt. Adjektive z.B. haben typischerweise grammatische Morpheme für Kasus, Numerus und Genus und die Komparation, Adverben haben typischerweise nur grammatische Morpheme für die Komparation. Inhaltswörter bilden oppositive grammatische Paradigmen, Funktionswörter nicht, abgesehen von den meisten Auxiliaren, die die Endungen von Verben haben und morphologisch gesehen somit ‚Verben’ sind (wenn die satzgliedfähigen Verben davon abgesetzt werden sollen, können diese als ‚Vollverben’ bezeichnet werden.) Die allgemeinste, zwei Wortartgruppen unterscheidende lexikalische Eigenschaft bezieht sich auf die Fähigkeit, ohne Kombination mit einem anderen Wort auf etwas zu

1.4. Wortarten 117 referieren. Mit ihnen kann auf Weltausschnitte verwiesen werden und sie sind relevant für den logischen Wahrheitswert einer Aussage. Inhaltswörter haben ein eigenständiges referenzsemantisches Potential, Funktionswörter nicht. Präpositionen und Konjunktionen sowie bestimmte Auxiliare (Phasenund Modalverben) sind synsemantisch, d.h. sie sind aufgrund ihres lexikalischen (genauer: lexikalisch-grammatischen) Stammes relevant für den Wahrheitswert einer Kombination aus ihnen und autosemantischen Wörtern. Dies gilt auch für Auxiliare, wenn sie neben der grammatischen eine lexikalische Funktion haben (Phasenverben z.B. haben die lexikalische Bedeutung ‚Anfang’ oder ‚(kein) Ende’). Andere Auxiliare wie byc´ in Kopulafunktion dienen nur zur Bildung von analytischen Wortformen und vermitteln ausschließlich grammatische Kategorien analog zu Verbalendungen. Alle diese Funktionswörter sind grammatische Wörter, dagegen haben Partikel und Interjektionen pragmatische Funktion, ihre Anwesenheit ist nicht relevant für den Wahrheitswert einer Äußerung, sondern für deren kommunikative Angemessenheit. In der folgenden Tabelle sind die genannten Eigenschaften und Wortarten der beiden Wortartgruppen noch einmal zusammengestellt: Inhaltswörter Funktionswörter satzgliedfähig (Hauptkriterium) bilden oppositive grammatische Paradigmen autosemantisch Substantive Adjektive Adverben (Voll-)Verben Pronomen Numeralia nicht satzgliedfähig (Hauptkriterium) bilden keine oppositiven grammatische Paradigmen nicht autosemantisch Präpositionen Konjunktionen Partikeln Interjektionen Auxiliare Bei Definition der einzelnen Wortarten und der Zuordnung der einzelnen Wörter zu den Wortarten findet ein Abgleich der lexikalischen, morphologischen und syntaktischen Eigenschaften, wiederum bei Dominanz des letzteren, statt. Der Abgleich führt u.a. dazu, indeklinable Substantive, vgl. kakao, Rousseau, zu den Substantiven zu rechnen, weil sie satzgliedfähig (und autosemantisch) sind, aus dem gleichen Grund die nicht flektierbaren

1.4. Wortarten 117<br />

referieren. Mit ihnen kann auf Weltausschnitte verwiesen werden und sie sind relevant für<br />

den logischen Wahrheitswert einer Aussage.<br />

Inhaltswörter haben ein eigenständiges referenzsemantisches Potential, Funktionswörter<br />

nicht. Präpositionen und Konjunktionen sowie bestimmte Auxiliare (Phasenund<br />

Modalverben) sind synsemantisch, d.h. sie sind aufgrund ihres lexikalischen (genauer:<br />

lexikalisch-grammatischen) Stammes relevant für den Wahrheitswert einer Kombination<br />

aus ihnen und autosemantischen Wörtern. Dies gilt auch für Auxiliare, wenn sie neben der<br />

grammatischen eine lexikalische Funktion haben (Phasenverben z.B. haben die lexikalische<br />

Bedeutung ‚Anfang’ oder ‚(kein) Ende’). Andere Auxiliare wie byc´ in Kopulafunktion<br />

dienen nur zur Bildung von analytischen Wortformen und vermitteln ausschließlich grammatische<br />

Kategorien analog zu <strong>Verb</strong>alendungen. Alle diese Funktionswörter sind grammatische<br />

Wörter, dagegen haben Partikel und Interjektionen pragmatische Funktion, ihre Anwesenheit<br />

ist nicht relevant für den Wahrheitswert einer Äußerung, sondern für deren<br />

kommunikative Angemessenheit.<br />

In der folgenden Tabelle sind die genannten Eigenschaften und Wortarten der beiden<br />

Wortartgruppen noch einmal zusammengestellt:<br />

Inhaltswörter Funktionswörter<br />

satzgliedfähig (Hauptkriterium)<br />

bilden oppositive grammatische<br />

Paradigmen<br />

autosemantisch<br />

Substantive<br />

Adjektive<br />

Adverben<br />

(Voll-)<strong>Verb</strong>en<br />

Pronomen<br />

Numeralia<br />

nicht satzgliedfähig (Hauptkriterium)<br />

bilden keine oppositiven grammatische<br />

Paradigmen<br />

nicht autosemantisch<br />

Präpositionen<br />

Konjunktionen<br />

Partikeln<br />

Interjektionen<br />

Auxiliare<br />

Bei Definition der einzelnen Wortarten und der Zuordnung der einzelnen Wörter zu den<br />

Wortarten findet ein Abgleich der lexikalischen, morphologischen und syntaktischen Eigenschaften,<br />

wiederum bei Dominanz <strong>des</strong> letzteren, statt. Der Abgleich führt u.a. dazu,<br />

indeklinable Substantive, vgl. kakao, Rousseau, zu den Substantiven zu rechnen, weil sie<br />

satzgliedfähig (und autosemantisch) sind, aus dem gleichen Grund die nicht flektierbaren

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