27.04.2017 Aufrufe

Kompakt Mai

Das Kompakt-Magazin ist das Termin- und Veranstaltungsmagazin für Neubrandenburg, die Mecklenburgische Seenplatte und die Müritzregion. Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

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Im Fokus stehen die Veranstaltungen in der Region sowie spannende
Geschichten der Menschen, die dort leben. Es erscheint monatlich in einer Auflage von bis zu 15 000 Exemplaren und wird kostenlos an über 500 Stellen im Großkreis verteilt.

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Doppelter Höchstbetrag<br />

für häusliches Arbeitszimmer<br />

Fast jeder Unternehmer<br />

oder Freiberufler<br />

erledigt<br />

einen Teil seiner<br />

Büroarbeiten im<br />

häuslichen Arbeitszimmer.<br />

Doch nicht<br />

jeder kann die damit<br />

verbundenen<br />

Kosten als Betriebsausgabe<br />

Christoph Moeck,<br />

Steuerberater<br />

ab-<br />

ziehen. Nur wenn<br />

das Arbeitszimmer<br />

den qualitativen Mittelpunkt der gesamten<br />

beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit<br />

bildet, dürfen die Aufwendungen in vollem<br />

Umfang abgezogen werden. Steht für den<br />

Hauptberuf oder für eine Nebentätigkeit<br />

kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung,<br />

können Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr<br />

geltend gemacht werden.<br />

Hier gibt es gute Nachrichten für all diejenigen,<br />

die aus Platzgründen ein häusliches<br />

Arbeitszimmer gemeinsam nutzen.<br />

Denn sie dürfen jetzt jeweils bis zu<br />

1.250 Euro abziehen und müssen den<br />

Höchstbetrag nicht mehr teilen. Bis zu<br />

525 Euro Einkommensteuer kann damit<br />

gespart werden. Selbst bei unverheirateten<br />

Paaren kann jeder Partner Aufwendungen<br />

bis zu 1.250 Euro steuerlich geltend<br />

machen, wenn ein Arbeitszimmer<br />

gemeinsam genutzt wird.<br />

Das muss beachtet werden:<br />

•Das Arbeitszimmer muss von beiden<br />

Partnern tatsächlich und nahezu ausschließlich<br />

beruflich/betrieblich genutzt<br />

werden. Die jeweilige konkrete Nutzungsdauer<br />

ist unerheblich.<br />

•Jedem Partner muss im häuslichen<br />

Arbeitszimmer ein für die jeweilige Tätigkeit<br />

geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung<br />

stehen. Ob stets zwei Schreibtische<br />

erforderlich sind oder ob auch<br />

nur ein Schreibtisch zeitversetzt genutzt<br />

werden kann, wurde noch nicht entschieden.<br />

•Beide Partner haben Aufwendungen für<br />

das Arbeitszimmer getragen (Miete, Betriebskosten<br />

etc.).<br />

•Nutzen Ehegatten/-partner ein häusliches<br />

Arbeitszimmer bei hälftigem<br />

Miteigentum an der Wohnung/dem Eigenheim<br />

gemeinsam, sind die Kosten<br />

jedem Partner grundsätzlich zur Hälfte<br />

zuzuordnen.<br />

Wenn Sie nicht sicher sind, inwieweit<br />

Ihr Arbeitszimmer steuerlich angesetzt<br />

werden kann, holen Sie sich Rat.<br />

Wir helfen Ihnen gern.<br />

Freund &Partner GmbH<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

Niederlassung Neubrandenburg<br />

Ihlenfelder Str. 5•17034 Neubrandenburg<br />

Tel. (0395) 429 79-0 •Fax (0395) 429 79-12<br />

<strong>Mai</strong>l fp-neubrandenburg@etl.de<br />

Web www.fp-neubrandenburg.de<br />

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