12.12.2012 Aufrufe

TErMINE IM SOMMEr 2006 Unkostenbeitrag: E 3,– Beginn

TErMINE IM SOMMEr 2006 Unkostenbeitrag: E 3,– Beginn

TErMINE IM SOMMEr 2006 Unkostenbeitrag: E 3,– Beginn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

0 Flächenwidmungsplan<br />

Flächenwidmungsplan<br />

Entsprechend dem Kärntner Gemeindeplanungsgesetz<br />

1995 hat jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet<br />

ein „Örtliches Entwicklungskonzept – ÖEk“<br />

und einen „Flächenwidmungsplan“ zu erlassen,<br />

welche im Einklang mit den Grundsätzen des<br />

Kärntner Raumordnungsgesetzes (Die natürlichen<br />

Lebensgrundlagen sind möglichst zu schützen und<br />

pfleglich zu nutzen. Die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,<br />

die Vielfalt und die Eigenart der<br />

Kärntner Landschaft und die Identität der Regionen<br />

des Landes sind zu bewahren. Die Bevölkerung ist vor<br />

Gefährdungen durch Naturgewalten und Unglücksfälle<br />

außergewöhnlichen Umfanges sowie vor vermeidbaren<br />

Umweltbelastungen durch eine entsprechende Standortplanung<br />

bei dauergenutzten Einrichtungen zu schützen)<br />

die Flächen des Gemeindegebietes in Bauland,<br />

Grünland und Verkehrsflächen gliedern.<br />

Nach dem durchzuführenden Verfahren hat der<br />

Gemeinderat in der Sitzung am 11. 5. 2005 den<br />

vom Raumplaner DI. Robert Piechl erstellten<br />

Flächenwidmungsplan beschlossen, mit dem gleichzeitig<br />

drei Aufschließungsgebiete im Gesamtausmaß<br />

von ca. 51.000 m² festgelegt wurden. Durch den<br />

Genehmigungsbescheid des Amtes der Kärntner<br />

Landesregierung vom 9. 2. <strong>2006</strong> und die Kundmachung<br />

in der Kärntner Landeszeitung am 16. 2. <strong>2006</strong> wurde<br />

der Flächenwidmungsplan rechtsgültig und liegt im<br />

Gemeindeamt zur öffentlichen Einsicht auf. Seit kurzem<br />

ist er auch digital verfügbar und kann von jedermann/<br />

frau über Internet auf der Homepage des Landes Kärnten<br />

über folgende Seiten eingesehen und genutzt werden:<br />

www.kaernten.gv.at – Link: kärnten Atlas –<br />

kartensammlung: raumordnung – karte wählen:<br />

Widmungsinformation<br />

Mit der Funktion „Grundstückssuche“ ist es möglich,<br />

jedes Grundstück auszuwählen und die damit verbundene<br />

Widmungskategorie festzustellen.<br />

HINWEIS<br />

Die Nummern unserer katastralgemeinden lauten:<br />

kG. Dellach 73103,<br />

kG. Draßnitz 73104,<br />

kG. Draßnitzdorf 73105,<br />

kG. Nörenach 73114,<br />

kG. Stein 73120<br />

Über den kärnten Atlas können Sie aber auch noch eine<br />

Reihe anderer wichtiger Informationen erhalten: z.B.<br />

„Wildbach-Gefahrenzonen und Überflutungsbereiche“,<br />

Informationen über Wasserrechte, Wasserschutzgebiete,<br />

Klima, Geologie, Flora/Fauna, Naturschutz. Oder Sie<br />

können damit ganz einfach eine Adressensuche zu jedem<br />

Objekt innerhalb Kärntens durchführen, das Sie dann mit<br />

einem entsprechenden Kartenausschnitt oder Orthofoto<br />

angezeigt bekommen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!