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PS_0517_Online

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SONDERSEITEN<br />

ALLES RUND UM<br />

WIRTSCHAFT,RECHT UND STEUERN<br />

FIRMENÜBERNAHME –<br />

WAS IST ZU TUN?<br />

ZURÜCK IN DIE ZAH-<br />

LUNGSFÄHIGKEIT<br />

Was gilt es bei der Insolvenz zu beachten?<br />

Das Ziel eines jeden Insolvenzverfahrens ist es, die Zahlungsfähigkeit<br />

des Schuldners wiederherzustellen.<br />

Insolvenz bedeutet so viel wie, sich<br />

nicht von seinen Schulden befreien<br />

können und beschreibt das rechtliche<br />

Verfahren, das zur Entschuldung<br />

durchgeführt werden muss.<br />

Dies ist in der Insolvenzverordnung<br />

(InsO) geregelt und betrifft das Vermögen<br />

jeder juristischen Person,<br />

egal ob natürliche Person, wie Freiberufler<br />

oder Selbstständige, AG<br />

oder GmbH. Das Ziel des Insolvenzverfahrens<br />

ist es, die Zahlungsfähigkeit<br />

des Schuldners wiederherzustellen.<br />

Zur Eröffnung eines Verfahrens<br />

muss ein sogenannter Eröffnungsgrund<br />

vorliegen, laut Insolvenzordnung<br />

kann dies eine bereits<br />

bestehende oder eine drohende<br />

Zahlungsunfähigkeit oder eine<br />

Überschuldung sein, die Überschuldung<br />

betrifft jedoch nur juristische<br />

Personen. Zahlungsunfähigkeit<br />

liegt laut § 17 InsO dann vor,<br />

wenn der Schuldner seine laufenden<br />

Zahlungen nicht mehr erfüllen<br />

kann und eingestellt hat. Bei einer<br />

drohenden Zahlungsunfähigkeit<br />

kann der Schuldner zum Antragszeitpunkt<br />

zwar seinen Zahlungspflichten<br />

noch nachkommen, doch<br />

es ist bereits abzusehen, dass weitere<br />

Zahlungen nicht mehr erfüllt<br />

werden können. Eine Überschuldung<br />

liegt dann vor, wenn das bestehende<br />

Vermögen die Verbindlichkeiten<br />

nicht mehr deckt. Insolvenzantrag<br />

kann grundsätzlich einmal<br />

vom Schuldner selbst gestellt<br />

werden, aber auch die Gläubiger<br />

haben die Möglichkeit einen Antrag<br />

zu stellen.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Aromant<br />

www.insolvenz-ratgeber.de<br />

WEB<br />

SO GELINGT DIE<br />

UNTERNEHMENSNACHFOLGE<br />

Was ist bei der Firmenübernahme zu beachten<br />

Eine Unternehmensnachfolge<br />

stellt eigentlich nichts anderes<br />

dar, als eine Existenzgründung<br />

und ist ein sehr umfangreiches<br />

Unterfangen. Vielfach erfolgt die<br />

Unternehmensnachfolge als Firmenübernahme<br />

und geht mit<br />

dem Firmenkauf einher. Als Unternehmensnachfolger<br />

hat man<br />

die Möglichkeit jedes bestehende<br />

Unternehmen zu kaufen und weiter<br />

zu betreiben. Da der Unternehmensgründer<br />

damit als Investor<br />

und Geschäftsführer auftritt,<br />

ist in den meisten Fällen aber ein<br />

relativ hohes Startkapital vonnöten.<br />

Natürlich ist es auch möglich,<br />

als Nachfolger einen kleineren<br />

Betrieb zu übernehmen und<br />

gleichzeitig die Webseite und die<br />

Markenrechte mit zu übernehmen.<br />

Egal, ob man eine bestehende<br />

Geschäftsidee beibehalten<br />

oder durch die Übernahme<br />

ein völlig neues Konzept umsetzen<br />

will, in allen Fällen gilt man<br />

damit als Existenzgründer. Es ist<br />

jedoch nicht immer einfacher einen<br />

Betrieb zu übernehmen, als<br />

selbst ein Unternehmen neu zu<br />

gründen. Während der Neugründer<br />

selbst jeden Schritt entscheiden<br />

kann, muss sich bei der Unternehmensnachfolge<br />

mit einem<br />

bestehenden Mitarbeiterstamm,<br />

Lieferanten- und Kundenbeziehungen<br />

und einer bestehenden<br />

Marktstellung auseinandersetzen.<br />

Auch der Ruf des Unternehmens<br />

wird zwangsläufig mitübernommen.<br />

Vor der Unternehmensgründung<br />

sollte man sich<br />

bereits die Frage stellen, was verändert<br />

und wie die Entwicklung<br />

weitergehen soll und ob der Be-<br />

Im Vorfeld einer Unternehmensnachfolge gilt es viele Fragen zu klären.<br />

Hier helfen Unternehmensberater, Steuerberater und Anwälte.<br />

trieb nicht komplett neu strukturiert<br />

gehört. Gelingt alles allein,<br />

braucht man einen Partner oder<br />

will man zu Beginn gemeinsam<br />

mit dem ursprünglichen Inhaber<br />

das Unternehmen leiten? Soll<br />

sich die Corporate Identity verändern<br />

oder das Erscheinungsbild<br />

gleich bleiben? Wie bei der<br />

Firmengründung ist daher auch<br />

bei der Übernahme ein Businessplan<br />

sehr wichtig. Warum sucht<br />

der Unternehmer einen Nachfolger?<br />

Geht es schwierigen Zeiten<br />

entgegen oder zeichnet sich<br />

ein längerfristiger Erfolg ab? Alles<br />

Fragen, die im Vorfeld beantwortet<br />

werden sollen. Zur Sicherheit<br />

ist die Unterstützung eines Unternehmensberaters,<br />

Steuerberaters<br />

und Anwalts anzuraten. Sie<br />

wissen genau, worauf es bei einer<br />

Unternehmensnachfolge ankommt.<br />

www.nexxt-change.org<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock<br />

WEB

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