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ALLES RUND UM<br />

WIRTSCHAFT,RECHT UND STEUERN<br />

SONDERSEITEN<br />

WANN MÜSSEN RENTNER<br />

STEUERN ZAHLEN?<br />

Wer zahlt wieviel und wie ist der Rentenfreibetrag gestaltet<br />

Auch von ihrer Rente müssen Rentner und Rentnerinnen an den Staat<br />

noch Steuern abführen.<br />

Sein ganzes Arbeitsleben lang<br />

zahlt man Steuern und sogar<br />

von seiner Rente muss man an<br />

den Staat noch Steuern abführen,<br />

wobei der sogenannte Rentenfreibetrag<br />

eine wichtige Rolle<br />

spielt. Dabei handelt es sich<br />

um jenen Teil der Rente, der nicht<br />

zu besteuern ist. Für die Berechnung<br />

dieses Freibetrags wird die<br />

Jahresbruttorente herangezogen<br />

und auch der Rentenbeginn<br />

ist von entscheidender Bedeutung.<br />

Wer vor 2006 in Rente gegangen<br />

ist, der muss die Hälfte<br />

seiner Rente versteuern, ab 2006<br />

sind es 52 Prozent und so stieg<br />

der Prozentsatz bis zum Jahr<br />

2015 auf 70 Prozent. 2040 wird<br />

es so weit sein, dass jeder Rentner<br />

100 Prozent der Rente versteuern<br />

muss. Wer also 2017 in<br />

Rente geht, für den liegt der Rentenfreibetrag<br />

bei 30 Prozent, dieser<br />

Prozentsatz bleibt in den Folgejahren<br />

unangetastet, also immer<br />

gleich hoch. Nur für die neu<br />

einsteigenden Rentner verringert<br />

sich der Freibetrag jedes Jahr.<br />

Diese Regelung wurde zwar bereits<br />

öfters angefochten, der Bundesfinanzhof<br />

hält die derzeitige<br />

Regelung jedoch für verfassungskonform.<br />

Seit dem 1. Juli 2014<br />

gilt auch die neue Mütterrente,<br />

durch diese Regelung erhöht<br />

sich der Rentenbetrag eines jeden<br />

Rentners und jeder Rentnerin<br />

in Deutschland, wenn die Kinder<br />

vor 1992 geboren wurden. Bis<br />

jetzt bekamen diese Rentner nur<br />

einen Entgeltpunkt gutgeschrieben,<br />

ab 2014 sind es zwei Entgeltpunkte,<br />

wobei ein Punkt in Westdeutschland<br />

mit 29,21 Euro und<br />

in Ostdeutschland mit 27,05 Euro<br />

bewertet wird. Aber auch diese<br />

Bruttowerte fallen in die Rentenbesteuerung<br />

hinein. Wie hoch<br />

ist nun der Steuersatz für Rentner?<br />

Je höher das Jahreseinkommen<br />

ist, umso höher ist der Steuersatz.<br />

Bis 8 354 Euro muss man<br />

als alleinstehender Rentner keine<br />

Steuern bezahlen, bei Ehegatten<br />

sind es 17 708 Euro. Ab dieser<br />

Grenze bis 13 469 Euro fallen 1 bis<br />

7,2 Prozent Einkommenssteuer<br />

an. Für Ehepaare gilt der doppelte<br />

Betrag. Bis 52 881 Euro sind es<br />

7,2 bis 26,5 Prozent, bis 250 000<br />

26,5 bis 38,7 Prozent und darüber<br />

45 Prozent. Zusätzliche Einkünfte<br />

aus Verpachtung, Vermietung<br />

oder selbstständiger Arbeit, sowie<br />

aus Kapitaleinnahmen müssen<br />

ebenso versteuert werden.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Zadorozhnyi Viktor<br />

WEB<br />

www.deutsche-rentenversicherung.de<br />

www.steuern.de<br />

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