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WIRTSCHAFT, STEUERN, RECHT UND IMMOBILIEN<br />

ZUSATZVERSICHERUNG FÜR ELTERN<br />

Bei der gesetzlichen Rente verlieren die Eltern<br />

Um sich im Alter keine Geldsorgen machen zu müssen, sollte man rechtzeitig individuelle Vorsorge treffen.<br />

Obwohl die Kinder ein wichtiges<br />

Gut in unserer Gesellschaft sind,<br />

werden Eltern immer wieder benachteiligt.<br />

Auch im Bereich der gesetzlichen<br />

Rente sind sie ganz einfach<br />

der Verlierer. Aktuelle Studien<br />

sehen Eltern als in der gesetzlichen<br />

Vorsorge benachteiligt an<br />

und können das belegen. Es wird<br />

ein zunehmendes Ungleichgewicht<br />

zwischen der Behandlung von Kinderlosen<br />

und Eltern festgestellt. Im<br />

Prinzip muss ja die Rente für Kinderlose<br />

von der nächsten Generation<br />

mit bezahlt werden. Ein Kind,<br />

das heute 13 Jahre alt ist, zahlt im<br />

Laufe seines Erwerbslebens in der<br />

Regel mehr in die Rentenkasse ein,<br />

als es später herausbekommen<br />

wird. Auch die Eltern, die mit ihren<br />

Kindern ja ganz einfach die Grundlage<br />

für diesen Überschuss gelegt<br />

haben, profitieren von ihm nicht.<br />

Sie zahlen genau so hohe Beiträge<br />

in die Rentenkasse wie Kinderlose.<br />

Die eigene Rente erhöht sich durch<br />

das Kind zudem nicht wesentlich.<br />

Egal, wie sich das in Zukunft ent-<br />

wickeln wird, Eltern sollten durchaus<br />

in dieser Hinsicht an sich selbst<br />

denken. Eine geeignete Privatvorsorge<br />

ist hier angebracht und trägt<br />

mit Sicherheit im Alter ihre Früchte.<br />

Die Versicherungsfachmänner können<br />

beraten, wie hoch die gesetzliche<br />

Rente einmal sein wird. Hilfreich<br />

ist zudem die Rentenprognose,<br />

welche die Rentenversicherung<br />

jährlich zuschickt. Hier kann man<br />

ablesen, wieviel Rente man wahrscheinlich<br />

einmal bekommen wird.<br />

Der Rentenexperte kann mit vielen<br />

Hinweisen und Tipps helfen, die individuelle<br />

Vorsorge sorgsam und<br />

richtig zu ergänzen. Hier können<br />

zum Teil staatliche Prämien und<br />

besonders begünstige Rentenmodelle<br />

in Anspruch genommen werden.<br />

Text: P6<br />

Foto: shutterstock/<br />

Monkey Business Images<br />

WEB<br />

www.finanzen.de/altersvorsorge<br />

WERBE-E-MAILS<br />

KÖNNEN TEUER WERDEN<br />

Vertragsstrafe in Höhe von 3 000 Euro droht<br />

Um Strafen zu vermeiden, sollte man das Wissen von Profis nutzen, bevor<br />

man per E-Mail-Versand werben möchte.<br />

Der Versand von Werbe-E-Mails an<br />

eine geschäftlich genutzte Adresse<br />

ohne Einverständnis des Inhabers<br />

kann für den Absender teuer werden.<br />

Aktuell entschied das Oberlandesgericht<br />

Hamm, dass bei einem<br />

Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe<br />

von 3 000 Euro gerechtfertigt ist.<br />

Das Versenden von Werbe-E-Mails<br />

ohne ausdrückliche vorherige Einwilligung<br />

des Empfängers ist eine<br />

unzumutbare Belästigung, so §<br />

7 UWG (Gesetz gegen den unlauteren<br />

Wettbewerb). Das gilt auch gegenüber<br />

Unternehmern spätestens<br />

dann, wenn diese der Verwendung<br />

ihrer Adresse bereits widersprochen<br />

haben.<br />

Unternehmen, die per E-Mail werben<br />

möchten, sollten genau prüfen,<br />

ob Verbraucher oder Unternehmer<br />

über E-Mail-Werbung angesprochen<br />

werden möchten.<br />

Erlaubt ist das Versenden von Werbe-E-Mails<br />

nur dann, wenn<br />

• das Unternehmen im Zusammenhang<br />

mit dem Verkauf einer Ware<br />

oder Dienstleistung von dem Kun-<br />

Anzeige<br />

den dessen elektronische Postadresse<br />

erhalten hat.<br />

• das Unternehmen die E-Mail-Adresse<br />

zur Direktwerbung für eigene<br />

ähnliche Waren oder Dienstleistungen<br />

verwendet.<br />

• der Kunde der Verwendung seiner<br />

E-Mail-Adresse nicht widersprochen<br />

hat und<br />

• der Kunde bei Erhebung der E-Mail-<br />

Adresse und bei jeder Verwendung<br />

klar und deutlich darauf hingewiesen<br />

wird, dass er der Verwendung<br />

jederzeit widersprechen kann.<br />

Unser Tipp: Wer per E-Mail-Versand<br />

werben möchte, sollte das notwendige<br />

Wissen von Profis nutzen, die sich<br />

mit den gesetzlichen Vorgaben auskennen.<br />

Dies bewahrt vor unnötigen<br />

Risiken und vermeidbaren Kosten.<br />

Die Web-Experten der HLM GmbH<br />

bieten kostengünstige Lösungen<br />

und konkrete Hilfe im Web unter<br />

www.hlm-marketing.de und unter<br />

der Rufnummer 06235/959484.<br />

www.hlm-marketing.de<br />

Text: HLM GmbH<br />

Foto: Shutterstock/<br />

Konstantin Chagin<br />

WEB

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