11. Gemeinderatssitzung am Montag, den 12. Dezember ... - Sistrans
11. Gemeinderatssitzung am Montag, den 12. Dezember ... - Sistrans
11. Gemeinderatssitzung am Montag, den 12. Dezember ... - Sistrans
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GEMEINDE SISTRANS<br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
<strong>11.</strong> <strong>Gemeinderatssitzung</strong><br />
<strong>am</strong> <strong>Montag</strong>, <strong>den</strong> <strong>12.</strong> <strong>Dezember</strong> 2005<br />
Niederschrift<br />
Ort: Gemeinde<strong>am</strong>t <strong>Sistrans</strong><br />
Beginn: 20.00 Uhr Ende: 22:30<br />
Anwesende:<br />
Bürgermeister: Josef Kofler<br />
Vizebürgermeister: Ing. Josef Kirchmair<br />
Die Gemeinderäte: Josef Triendl<br />
Mag. Johannes Piegger<br />
Stefan Astner<br />
Johannes Auffinger<br />
Brigitte K<strong>am</strong>merlander<br />
Josef Abfalterer<br />
Arnulf Zissernig<br />
Mag. Annemarie Lill<br />
Alexandra Baumann<br />
Dr. Christine Baur<br />
Entschuldigt: Dr. Clemens Hofmann<br />
Ersatz: Daniela K<strong>am</strong>merlander<br />
Tagesordnung<br />
1. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung für das „UnternehmerZentrum<br />
Aldrans-Lans-<strong>Sistrans</strong><br />
2. Beratung und Beschlussfassung über die Vergabe der bauakustischen Beratung für<br />
die Volksschule<br />
3. Beratung und Beschlussfassung über die Schwarzdecker- und Spenglerarbeiten für<br />
die Volksschule<br />
4. Beratung und Beschlussfassung über die Trockenbauarbeiten für die Volksschule<br />
5. Beratung und Beschlussfassung über die Gestaltung der Außenanlagen bei der<br />
Volksschule<br />
6. Beratung und Beschlussfassung über die Richtwerte für Bauvorhaben<br />
7. Bericht der Arbeitsgruppe Verkehr<br />
8. Bericht über Investitionen<br />
9. Beratung über Gebühren 2006<br />
a) Müllgebühr<br />
b) Wasserbenützungsgebühr - Wasseranschlussgebühr<br />
c) Kanalbenützungsgebühr - Kanalanschlussgebühr<br />
d) Hundesteuer<br />
e) Friedhofsgebühren<br />
10. Beratung über <strong>den</strong> Voranschlag 2006<br />
<strong>11.</strong> Einstimmiger Dringlichkeitsantrag: Ehrenzeichen für Josef Piegger<br />
<strong>12.</strong> Anträge, Anfragen, Allfälliges<br />
Seite 1 Sitz2005-<strong>11.</strong>doc
GEMEINDE SISTRANS<br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Ad 1.)<br />
Beschlussfassung<br />
Das Amt der Landesregierung hat empfohlen, für das UnternehmerZentrum einen<br />
Gemeindeverband zu grün<strong>den</strong>. HR Dr. Praxmarer hat mit Dr. Huber ein Konzept für die<br />
Verbandsstatuten ausgearbeitet.<br />
Sollte morgen bei der <strong>Gemeinderatssitzung</strong> in Lans kein positiver Beschluss gefasst wer<strong>den</strong>,<br />
wird das Unternehmerzentrum nur von <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> Aldrans und <strong>Sistrans</strong> gegründet. Die<br />
Aufteilung erfolgt in diesem Fall 50:50 und die Verbandsvers<strong>am</strong>mlung besteht aus <strong>den</strong><br />
Bürgermeistern und je einem weiteren Mitglied aus jeder Gemeinde.<br />
Die Beteiligung der Gemein<strong>den</strong> Aldrans und <strong>Sistrans</strong> <strong>am</strong> Gewerbegebiet Lans wird in einem<br />
eigenen Vertrag geregelt.<br />
a) Gemeinderat beschließt einstimmig, einen Verband für <strong>den</strong> Unternehmerpark zu<br />
grün<strong>den</strong>.<br />
b) Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegen<strong>den</strong> Statuten (laut Anlage zum<br />
Protokoll). Falls die Gemeinde Lans sich nicht beteiligt, ist der Gemeinderat mit der<br />
Abänderung auf 2 Gemein<strong>den</strong> mit einer Aufteilung 50:50 einverstan<strong>den</strong>. Die<br />
Verbandsvers<strong>am</strong>mlung wird dann um je ein weiteres Mitglied aus dem Gemeinderat<br />
erweitert.<br />
Ad 2.)<br />
Für die bauakustische Beratung bei der Volksschule wur<strong>den</strong> Angebote von <strong>den</strong> anerkannten<br />
Fachleuten DI. Fiby und DI. Qiring eingeholt. Die Angebote wur<strong>den</strong> von <strong>den</strong> Architekten Eck<br />
und Reiter geprüft. Angebot Fiby € 4.900,00 netto, Angebot Quiring € 7.918,00 netto.<br />
Die bauakustische Beratung wird einstimmig an DI. Peter Fiby, Innsbruck, um € 4.900,--<br />
netto vergeben.<br />
Ad 3.)<br />
Für die Schwarzdecker und Spenglerarbeiten bei der Volksschule haben folgende Firmen<br />
Angebote netto abgegeben:<br />
Frato 144.660,05<br />
Ploberger 156.027,50<br />
Perktold 175.520,65<br />
Auer 184.127,78<br />
Die Firmen Carl Günther, Tollinger und Reifetsh<strong>am</strong>mer haben nicht abgegeben.<br />
Die Angebote wur<strong>den</strong> von Bauleiter Dieter Leder geprüft.<br />
Die Schwarzdecker und Spenglerarbeiten wer<strong>den</strong> einstimmig an die Firma Frato, Hall i. T.<br />
um € 144.660,05 netto vergeben.<br />
Ad 4.)<br />
Für die Trockenbauarbeiten bei der Volksschule haben folgende Firmen Angebote netto<br />
abgegeben:<br />
Reuplan 56.237,76<br />
Zebisch 56.991,00<br />
Baurent 60.754,00<br />
Trimmel 66.230,30<br />
Die Firmen Stuck u. Design, Malex Steixner und HTB haben nicht abgegeben.<br />
Seite 2 Sitz2005-<strong>11.</strong>doc
GEMEINDE SISTRANS<br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Die Angebote wur<strong>den</strong> von Bauleiter Dieter Leder geprüft. Die Trockenbauarbeiten wer<strong>den</strong><br />
einstimmig an die Fa. Reuplan um € 56.237,76 netto vergeben.<br />
Ad. 5)<br />
Der Bürgermeister berichtet, dass bei einem Treffen mit <strong>den</strong> <strong>Sistrans</strong>er Jugendlichen die<br />
geplanten Außenanlagen bei der Volksschule <strong>am</strong> Tigls bestätigt wur<strong>den</strong>:<br />
Beachvolleyballplatz<br />
44x30 m multifunktionaler Platz mit Tartanbelag, auch als Eislaufplatz möglich<br />
Kinderspielplatz<br />
Skateboardanlage<br />
Die Architekten Eck und Reiter wer<strong>den</strong> einstimmig beauftragt, eine Planung vorzulegen,<br />
Ad 6.)<br />
Die Richtlinien für Bauvorhaben für <strong>Sistrans</strong>er und nicht <strong>Sistrans</strong>er wur<strong>den</strong> <strong>den</strong><br />
Gemeinderäten mit der Sitzungseinladung zugesendet.<br />
bei Einhaltung der nachstehen<strong>den</strong> Richtwerte ist kein allgemeiner und ergänzender<br />
Bebauungsplan erforderlich<br />
Baudichten (Maximum)<br />
Baumassendichte 1,40<br />
Bebauungsdichte oberirdisch 0,30<br />
Bebauungsdichte unterirdisch 0,50<br />
Anzahl der Geschoße: maximal 2 oberirdische Geschoße<br />
Anzahl der Wohneinheiten maximal 5 Wohneinheiten<br />
Wenn für das Grundstück ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 besteht, bleiben die<br />
Regelungen hinsichtlich Straßenfluchtlinie und Baufluchtlinie bestehen, die Dichte und<br />
Anzahl der Geschoße wird mit Gutachten gem. § 55 TROG geregelt.<br />
Richtlinien für Bauvorhaben von <strong>Sistrans</strong>ern:<br />
Der Bauwerber ist seit mindestens 10 Jahre in <strong>Sistrans</strong> mit Wohnsitz tatsächlich wohnhaft,<br />
bzw. hat 10 Jahre in <strong>Sistrans</strong> gewohnt<br />
a) bei Überschreitung der Baumassendichte von 1,4 ist ein allgemeiner und<br />
ergänzender Bebauungsplanes erforderlich<br />
Baudichten (Maximum)<br />
Baumassendichte 1,90<br />
Bebauungsdichte oberirdisch 0,30<br />
Bebauungsdichte unterirdisch 0,50<br />
Anzahl der Geschoße: maximal 2 oberirdische Geschoße<br />
Anzahl der Wohneinheiten maximal 5 Wohneinheiten<br />
Wenn für das Grundstück ein Bebauungsplan aus dem Jahr 1979 besteht, bleiben die<br />
Regelungen hinsichtlich Straßenfluchtlinie und Baufluchtlinie bestehen.<br />
Seite 3 Sitz2005-<strong>11.</strong>doc
GEMEINDE SISTRANS<br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
b) bei Überschreitung der vorstehen<strong>den</strong> Richtwerte ist nur bei nachträglichen<br />
Zubauten zulässig. Ein allgemeiner und ergänzender Bebauungsplan muss<br />
erlassen wer<strong>den</strong>.<br />
Voraussetzungen:<br />
• AntragstellerIn und/oder NutzerIn der zu schaffen<strong>den</strong>/zu erweitern<strong>den</strong> Wohneinheit<br />
ist <strong>Sistrans</strong>erIn und verfügt sonst über keine geeignete Wohneinheit in <strong>Sistrans</strong><br />
• betreffendes Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt (Fertigstellungsmeldung)<br />
• zu schaffende/zu erweiternde Wohneinheit hat Nutzfläche, die <strong>den</strong> Richtlinien der<br />
Wohnbauförderung entspricht ( dzt. maximal 130 m² - bis 5 Bewohner, oder 150 m² -<br />
über 5 Bewohner) Wintergärten sind dabei analog zur Wohnbauförderung mit<br />
einzurechnen.<br />
• Bei Zubauten dürfen bis 540 m³ (Baumasse für eine Wohneinheit mit 130 m²<br />
Wohnnutzfläche, 180 m² Bruttogeschossfläche und 3,0 m Bruttogeschoßhöhe)<br />
dazugebaut wer<strong>den</strong>, sofern eine maximale BMD von 2,0 nicht überschritten wird.<br />
• (Kleinere Grundstücke haben bei dieser Regelung mehr Vorteile als größere, aber<br />
auch für kleine Grundstücke gilt die Obergrenze von 2,0 BMD)<br />
• Bei geförderten Neubauten muss das Vergaberecht bei der Gemeinde <strong>Sistrans</strong> liegen<br />
und ein Vorkaufsrecht zugunsten der Gemeinde eingeräumt wer<strong>den</strong>.<br />
• Ergänzend gilt eine maximale Bebauungsdichte von 0,4<br />
Über die maximale BMD von 2,0 hinaus sind nur Bauvorhaben zulässig<br />
* im Zentrumsbereich (reduzierte oder fehlende Grenzabstände, alte Baustrukturen)<br />
* im sozialen Wohnbau für Projekte in verdichteter Bauweise mit hoher Gestaltqualität<br />
(gute Grundrisse, Maßstäblichkeit im Vergleich zur bestehen<strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Bebauung,<br />
gut nutzbare, <strong>den</strong> Wohneinheiten direkt zugeordnete Freiräume wie Terrassen, Loggen<br />
etc., keine völlig frem<strong>den</strong> Stilelemente, ...) und hochwertige Freiflächenversorgung und<br />
Freiflächengestaltung auf der Basis eines entsprechen<strong>den</strong> Gemeinderatsbeschlusses.<br />
Für derartige Bauvorhaben gilt eine Obergrenze der Baumassendichte von ca. 2,2, die<br />
nicht überschritten wer<strong>den</strong> darf (Übergang zur geschlossenen Bauweise, die für <strong>Sistrans</strong><br />
außer im Zentrum in Sonderfällen nicht angestrebt wird).<br />
Die vorliegen<strong>den</strong> Richtlinien wer<strong>den</strong> mit 12 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung (= Nein-<br />
Stimme) beschlossen.<br />
Ad 7.)<br />
Die Arbeitsgruppe Verkehr hat <strong>am</strong> 31.10.2005 getagt und über Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
und Kurzparkzonen beraten.<br />
Als Ergebnis der Tempomessung hat sich gezeigt, dass nur auf der Landesstraße die<br />
Geschwindigkeit von 50 km/h überschritten wird:<br />
Bei der Einfahrt von Lans und auf der Rinnerstraße wird mit 60 – 65 km/h gefahren.<br />
Auf Gemeindestraßen wären nur 30 km/h sinnvoll, da auf <strong>den</strong> schmalen Dorfstraßen 50 km/h<br />
schon zu schnell sind. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sind daher<br />
keine Übertretungen exekutierbar. Auf der Rinnerstraße wären 40 km/h erwünscht, da dort<br />
sehr viele Kinder wohnen.<br />
Der Gemeinderat fasst <strong>den</strong> einstimmigen Beschluss, 2 Angebote für ein Verkehrsgutachten<br />
einzuholen. Aufgrund des Gutachtens kann der Gemeinderat entschei<strong>den</strong>. Für eine<br />
rechtsgültige Verordnung muss ein Gutachten vorliegen.<br />
Durch <strong>den</strong> Neubau der Volksschule und die ungeklärte Verwendung des alten Schulhauses<br />
kann derzeit noch keine Entscheidung über die Einführung von Kurzparkzonen getroffen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Seite 4 Sitz2005-<strong>11.</strong>doc
GEMEINDE SISTRANS<br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Ad 8.)<br />
INFORMATION ÜBER LFD. AUSGABEN<br />
BELEG NR. 4345/05 - 5294/2005<br />
DATUM BETRAG BEZEICHNUNG<br />
EUR<br />
<strong>12.</strong>10.2005 5.712,00 Obex, Weg Schule Tigls - L9<br />
13.10.2005 4.197,60 Posch, Rep. n. Einbruch<br />
19.10.2005 1.500,00 Mühlbacher, Selbstbehalt Rep. Scha<strong>den</strong> n. Unfall<br />
20.10.2005 2.209,60 Gutmann, Heizöl Unterdorf 9, 3.030 l<br />
27.10.2005 1.208,28 Köllensperger, Material Bachabdeckung<br />
07.<strong>11.</strong>2005 2.333,77 Rosenbauer, 15 Helme m. Zubeh.<br />
17.<strong>11.</strong>2005 1.524,00 Tigas, Umlegung f. Hackschnitzelh.<br />
21.<strong>11.</strong>2005 3.164,56 Finanz<strong>am</strong>t, Geb. Imm.leasing-Mietvertrag<br />
21.<strong>11.</strong>2005 1.953,44 Rosenbauer, Div. Material<br />
21.<strong>11.</strong>2005 1.542,17 MAN, Sitz Fahrerseite erneuert, IL-5EJs<br />
22.<strong>11.</strong>2005 900,86 Schluga, Restmüllsäcke 7380 Stk.<br />
01.<strong>12.</strong>2005 1.020,00 Obex, Sportplatz neu<br />
Summe 27.266,28<br />
Ad. 9.)<br />
Um die Förderung vom Land zu erhalten, d.s. rund 25 % bei Kanalbauvorhaben, sind<br />
Mindestkanalgebühren vorgeschrieben.<br />
Für <strong>den</strong> Bau des Regenrückhaltebeckens beim Schmutzwasserkanal kann die Gemeinde auf<br />
die Landesförderung nicht verzichten. <strong>Sistrans</strong> hatte bisher mit € 1,21/m³ die günstigsten<br />
Gebühren im Mittelgebirge. Bei Einrechnung der Abschreibung beträgt der Abgang bei <strong>den</strong><br />
Kanalgebühren ca. € 33.000,00 p.a.<br />
Die Einnahme steigen bei einer Kanalbenützungsgebühr von € 1,76 von derzeit €<br />
115.937,00 auf € 168.635,00 (d.s. +45 %). Dafür würde die Zählermiete von € 9,59 p.a.<br />
entfallen. Pro Haushalt wird eine Freimenge von 10 m³ für Wasser, das im Garten verwendet<br />
wird und nicht in <strong>den</strong> Kanal gelangt, eingeführt. Mit <strong>den</strong> genannten Maßnahmen macht die<br />
Erhöhung noch 32 % aus. Bei einer Ges<strong>am</strong>tsicht aller Gemeindegebühren ergibt sich eine<br />
Erhöhung von 17 % .<br />
Beispiel F<strong>am</strong>ilie mit 2 Kinder, 193 m³ Verbrauch, Mehrkosten € 78,96 m³ p.a.<br />
Beispiel 2 Personenhaushalt, 113 m³ Verbrauch, Mehrkosten € 34,96 m³ p.a.<br />
Kanalgebühren:<br />
Anschlussgebühr für Gebäude € 4,50 pro m³ der Bemessungsgrundlage,<br />
weitere Gebühr € 1,76 pro m³ der Bemessungsgrundlage.<br />
Als Grundgebühr wird für jede Wohneinheit jährlich ein Betrag von € 158,4 vorgeschrieben,<br />
womit 90 m³ der Bemessungsgrundlage abgegolten sind.<br />
Für jede weitere Wohneinheit in einem Wohngebäude, die nur von einer Person bewohnt<br />
wird, beträgt die Grundgebühr € 70,4, womit 40 der Bemessungsgrundlage abgegolten sind.<br />
Die Grundgebühr beträgt für je<strong>den</strong> gewerblichen Betrieb, der im vorhergehen<strong>den</strong><br />
Ablesungszeitraum mehr als 1.000 m³ Wasser verbraucht hat, € 1.760,00<br />
womit 1.000 m³ der Bemessungsgrundlage abgegolten sind.<br />
Vom Wasserbezug, der die Grundgebühr überschreitet, wer<strong>den</strong> pro Haushalt 10 m³ für jene<br />
Wassermenge abgezogen, die nicht in das Kanalnetz gelangt (z.B. Rasen-, Blumengießen)<br />
Seite 5 Sitz2005-<strong>11.</strong>doc
GEMEINDE SISTRANS<br />
BEZIRK INNSBRUCK-LAND<br />
__________________________________________________________________________<br />
Wassergebührenordnung:<br />
Der § 4 (Gebühr für Wasserzähler) wird ersatzlos gestrichen.<br />
Hundesteuerordnung:<br />
Die Hundesteuer ist von <strong>den</strong> Gemein<strong>den</strong> im Mittelgebirge in <strong>Sistrans</strong> <strong>am</strong> niedrigsten und seit<br />
dem Jahr 1992 unverändert.<br />
für je<strong>den</strong> 1. Hund.......................................................................... € 43,00 (36,34)<br />
für je<strong>den</strong> weiteren Hund................................................................ € 87,20 (72,67)<br />
für Ausgleichszulagenempfänger u. dgl.<br />
für <strong>den</strong> 1. Hund............................................................................. € 21,50 (17,44)<br />
für Ausgleichszulagenempfänger u. dgl.<br />
für je<strong>den</strong> weiteren Hund................................................................ € 87,20 (72,67)<br />
Ausgleichszulagenempfänger müssen um die Ermäßigung beim Gemeinde<strong>am</strong>t ansuchen.<br />
Hannes Auffinger bemängelt, dass eine Begründung für die Anhebung der Gebühr nur sein<br />
kann, dass Investitionen in Robidog Behälter, gratis Gassisäcke usw. erfolgen, aber nicht<br />
weil die Gemeinde <strong>Sistrans</strong> <strong>am</strong> billigsten ist.<br />
Die Friedhofsgebühren, Wassergebühren und Müllgebühren bleiben gleich. Die<br />
Beschlussfassung erfolgt im Zuge der Genehmigung des Voranschlages.<br />
Ad. 10.)<br />
Der Bürgermeister erläutert die Zus<strong>am</strong>menstellung der Einzelpositionen und eine<br />
Zus<strong>am</strong>menstellung nach Gruppen für <strong>den</strong> Voranschlag 2006. Für das Jahr 2005 ergibt sich<br />
voraussichtlich ein Überschuss von ca. € 9.000,--<br />
oH Einnahmen 2.208.387<br />
oH Ausgaben 2.146.080<br />
€ 62.307 wur<strong>den</strong> noch nicht zugeteilt und dienen als Reserve für <strong>den</strong> Schulbau.<br />
Für Bauhof und Gemeindesaal ist im Budget 2006 nichts vorgesehen. Die Baumaßnahmen<br />
im Gemeindesaal sollen erst nach Übersiedlung der Schule in das neue Gebäude erfolgen.<br />
Ansonsten fehlen Räume für <strong>den</strong> Unterricht der Musikschule. Im Bauhof ist noch das<br />
Schützenlokal untergebracht. Nach Übersiedlung in das neue Gebäude ist der Bauhof<br />
komplett frei, dann könnte nach finanzieller Möglichkeit mit dem Umbau begonnen wer<strong>den</strong>.<br />
Ad. <strong>11.</strong>)<br />
An Hr. Josef Piegger wird wegen seiner jahrzehntelangen Förderung der Wirtschaft und der<br />
Vereine das Ehrenzeichen der Gemeinde <strong>Sistrans</strong> verliehen – einstimmiger Beschluss<br />
Ad <strong>12.</strong>)<br />
a) Die Grüne Liste hat mit Schreiben vom 29.08.2005 beantragt, die Termine für<br />
<strong>Gemeinderatssitzung</strong>en <strong>am</strong> Anfang des Arbeitsjahres festzulegen. Der Bürgermeister<br />
weist darauf hin, dass dies nicht im Interesse der Bürger sei, <strong>den</strong>n oft wer<strong>den</strong><br />
Sitzungstermine bedarfsbezogen festgelegt. Bei Widmungsverfahren könnten z.B.<br />
Verzögerungen von mehreren Wochen eintreffen. Manchmal müssen Entscheidungen<br />
auch kurzfristig getroffen wer<strong>den</strong>. Grundsätzlich wird es jedoch das Ziel<br />
sein, je<strong>den</strong> ersten <strong>Montag</strong> im Monat die Sitzungen anzusetzen. Der Sitzungstermin<br />
kann meist bei der vorhergehen<strong>den</strong> Sitzung festgelegt wer<strong>den</strong>. Die Einladung mit <strong>den</strong><br />
Tagesordnungspunkten kann jedoch nur gemäß der Frist laut TGO zugestellt wer<strong>den</strong>.<br />
b) Die nächste Sitzung <strong>am</strong> 09.01.2006 soll bereits um 19.30 Uhr beginnen<br />
c) Laut Hannes Auffinger hat ein Fachmann angezweifelt, ob der Frostkoffer der neuen<br />
Zufahrt von der Landesstraße zum Tigls <strong>den</strong> Qualitätsanforderung entspricht. Die<br />
Bauaufsicht vom Büro Fritzer Saurwein wird beauftragt, die Qualität zu überprüfen.<br />
Der Bürgermeister:<br />
Seite 6 Sitz2005-<strong>11.</strong>doc