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Hessen - Deutscher Mieterbund - Landesverband Hessen eV

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■Gießen - „Die auf der Bilanz-Pressekonferenz<br />

der<br />

Stadtwerke Gießen (SWG) vom<br />

Vorstand geäußerten Überlegungen,<br />

nach Auswegen suchen<br />

zu wollen, falls, wie zu erwarten,<br />

die Landeskartellbehörde<br />

eine Verfügung zur Senkung<br />

der überhöhten Wasserpreise in<br />

Gießen erlässt, sprechen für<br />

sich“, kritisiert der Vorsitzende<br />

des Mietervereins Gießen, Stefan<br />

Kaisers. „Aus der immer<br />

wieder betonten Verbraucherfreundlichkeit<br />

des stadteigenen<br />

Unternehmens spricht der<br />

Hohn.“<br />

Nirgendwo in Europa seien die<br />

Wasserpreise so hoch wie in<br />

Deutschland. Allein in <strong>Hessen</strong><br />

gebe es bei Wasser erhebliche<br />

Preisunterschiede, die sich nicht<br />

mit den Förder- und Aufbereitungskosten<br />

vor Ort rechtfertigen<br />

ließen. In den Wasserbetrieben<br />

vieler Kommunen sei noch<br />

immer eine „Ingenieurmentalität“<br />

verbreitet, die Überkapazitäten<br />

mit teurer und aufwendiger<br />

Technik vorhalte, ohne hinreichend<br />

auf die Wirtschaftlichkeit<br />

zu achten. Denn die zu hohen<br />

Kosten habe man bislang<br />

bequem auf die Bürger abgewälzt<br />

und niemand habe das beanstandet.<br />

„Da ist es erfreulich,<br />

wenn eine Kartellbehörde endlich<br />

Licht in den undurchsichti-<br />

16 MieterZeitung 5/2010<br />

Nachrichten aus dem <strong>Landesverband</strong><br />

<strong>Hessen</strong><br />

Stadtwerke Gießen<br />

wollen Kontrolle ihrer<br />

Wasserpreise umgehen<br />

Wasserpreise in Gießen wenig verbraucherfreundlich<br />

gen Preisdschungel beim Wasser<br />

wirft und die Versorger mit<br />

den höchsten Preisen dazu<br />

zwingt, diese zu senken und zukünftig<br />

rationeller zu arbeiten.<br />

Schließlich hat der Verbraucher<br />

keine Wechselmöglichkeit, es<br />

gibt für Wasser keinen Markt.<br />

Die Bürger sind dem Preisdiktat<br />

ihres lokalen Wasserversorgers<br />

gänzlich ausgeliefert“, so Kaisers.<br />

Wenn nun der SWG-Vorstand<br />

überlege, statt der „Wasserpreise“<br />

wieder „Wassergebühren“<br />

zu verlangen, so mache er das<br />

nur deshalb, weil bei Gebühren<br />

nicht mehr das Landeskartellamt<br />

beim Hessischen Wirtschaftsminister<br />

zuständig ist,<br />

sondern die Kommunalaufsicht,<br />

also der Regierungspräsident.<br />

Von dem sei aber keine wirksame<br />

Kontrolle zu erwarten, wie<br />

die Vergangenheit gezeigt hat.<br />

Darauf spekulieren offenbar die<br />

SWG. „Dabei haben die Preissenkungsverfügungen<br />

des Landeskartellamtes<br />

den Segen des<br />

Bundesgerichtshofes (BGH)<br />

bekommen, der in einem interessanten<br />

Urteil alle Entscheidungsgründe<br />

der Behörde für<br />

rechtmäßig erkannt hat“, so<br />

Kaisers. Das Urteil habe bundesweit<br />

große Resonanz erzeugt<br />

und nun auch in anderen Bundesländern<br />

dazu geführt, dass<br />

dort Wasserpreisüberprüfungen<br />

im Interesse der Verbraucher in<br />

Gang kommen“, erklärt Kaisers.<br />

„Die Chefetage der SWG ist gut<br />

beraten, wenn sie weniger darüber<br />

nachdenkt, wie man sich der<br />

verbraucherfreundlichen Preiskontrolle<br />

entziehen kann. Stattdessen<br />

sollte sie ihre Anstrengungen<br />

darauf richten, zu einer<br />

wirtschaftlicheren Wasserproduktion<br />

im eigenen Unternehmen<br />

zu kommen“, meint der<br />

Mietervereinsvorsitzende abschließend.<br />

■<br />

Deutsche Annington: Weiß da die Linke noch, was die Rechte tut?<br />

■Welcher Mieter kennt keine<br />

Auseinandersetzungen<br />

mit der Deutschen Annington?<br />

Eine unendliche Geschichte!<br />

Und wer kann nicht darüber berichten,<br />

mit welcher Penetranz<br />

die Deutsche Annington ihre<br />

Mieter mit Mahnungen überzieht,<br />

wenn diese ihren Forderungen<br />

nicht nachkommen,<br />

ganz gleich, ob diese Forderungen<br />

berechtigt sind oder nicht.<br />

Ein besonderes Kuriosum passierte<br />

im August dieses Jahres einemMieterinWiesbaden,derder<br />

unberechtigten Abbuchung von<br />

strittigen Forderungen der Deutschen<br />

Annington widersprach<br />

und darauf dann mit Schreiben<br />

vom 20. August 2010 folgende<br />

Mitteilung erhielt: „Vereinbarungsgemäß<br />

haben wir wiederholtversucht,diefälligeMieteper<br />

Lastschrift von Ihrem Bankkonto<br />

einzuziehen. Die mit der unten<br />

aufgeführten Bankverbindung<br />

vorgelegte Lastschrift wurde uns<br />

jedoch gebührenpflichtig zurückbelastet.Somitsehenwirunsnunmehr<br />

gezwungen, Sie ab sofort<br />

vom Abbuchungsverfahren auszuschließen.WirfordernSiehiermit<br />

auf, Ihre monatliche Mietzahlung<br />

gemäß der vertraglichen<br />

Vereinbarung rechtzeitig per<br />

Überweisung oder Dauerauftrag<br />

Foto: BilderBox<br />

aufdiegenannteBankverbindung<br />

zu überweisen“. Und dann folgt<br />

noch die Angabe eines angeblichen<br />

Mietrückstands, über den<br />

aber schon seit langem gestritten<br />

wird. So weit, so gut oder<br />

schlecht.<br />

Der Mieter staunte nicht<br />

schlecht, als er vier Tage später<br />

erneut ein Schreiben von der<br />

Deutschen Annington erhielt<br />

mit folgendem Wortlaut: „Als<br />

Anlage senden wir Ihnen den<br />

Zahlschein für Ihre Zahlungen.<br />

Bitte überweisen Sie den ausgewiesenen<br />

Betrag rechtzeitig gemäß<br />

der vertraglichen Vereinbarung<br />

an uns. Über 185.000<br />

unserer Kunden nutzen eine einfachere<br />

Zahlungsweise. Haben<br />

Sie schon einmal über die Erteilung<br />

einer Einzugsermächtigung<br />

nachgedacht? Die Vorteile<br />

liegen auf der Hand ... Haben<br />

wir Ihr Interesse geweckt? Dann<br />

senden Sie uns doch bitte einfach<br />

die beigefügte Einzugsermächtigung<br />

ausgefüllt und unterschrieben<br />

zurück.“<br />

Da staunt man als Mieter nicht<br />

schlecht. Entweder hält die<br />

Deutsche Annington ihre Mieter<br />

für „geistig unterbelichtet“<br />

oder im Haus der Deutschen<br />

Annington weiß die Linke nicht,<br />

was die Rechte tut. ■<br />

15, 07,


Verbandsdirektor Jost Hemming<br />

■Die Mietervereine stellen<br />

in der Beratungspraxis<br />

vermehrt fest, dass sich Vermieter,<br />

insbesondere die städtischen<br />

und landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften,<br />

von ihrer Renovierungspflicht<br />

befreien, indem<br />

sie versuchen, die Durchführung<br />

der Schönheitsreparaturen<br />

mit Tricks auf den Mieter<br />

abzuwälzen.<br />

Viele Formularmietverträge<br />

15, 07<br />

<strong>Mieterbund</strong> rät zur Vorsicht<br />

bei Vorabnahmeprotokoll<br />

enthalten unwirksame Klauseln<br />

zu den Schönheitsreparaturen.<br />

Häufig etwa wird im Mietvertrag<br />

vom Mieter verlangt, „spätestens“<br />

oder „mindestens“ alle<br />

drei bis fünf Jahre zu renovieren.<br />

Eine solche Formularklausel<br />

ist nach ständiger Rechtsprechung<br />

des Bundesgerichthofes<br />

unwirksam. Gleiches gilt für die<br />

häufig in Mietverträgen von<br />

Wohnungsbaugesellschaften<br />

enthaltene Schönheitsreparaturklausel,<br />

wonach der Mieter „nur<br />

mit Zustimmung des Vermieters<br />

von der bisherigen Ausführungsart<br />

abweichen darf“. Auch<br />

eine solche Formularklausel ist<br />

unwirksam. Rechtsfolge ist,<br />

dass die Durchführung der<br />

Schönheitsreparaturen dem<br />

<strong>Mieterbund</strong> Oberursel: Eine Ära ging zu Ende<br />

■ Oberursel<br />

- Angekündigt<br />

hatte sie es schon vor längerer<br />

Zeit, jetzt machte sie<br />

Ernst: Gisela Seyboth übergab<br />

ihr Amt als Vorsitzende des<br />

<strong>Mieterbund</strong>es Oberursel in jüngere<br />

Hände.<br />

1968 war Gisela Seyboth in den<br />

Verein eingetreten. Auslöser<br />

war eine zu hohe Nebenkostenabrechnung.<br />

Als engagierte<br />

„Orschelerin“ war schnell klar,<br />

dass Gisela Seyboth zu Höherem<br />

berufen war. 1976 wählte<br />

sie die Mitgliederversammlung<br />

zur 2. Vorsitzenden des Vereins<br />

und ab 1978 führte sie ununterbrochen<br />

den Verein als 1. Vorsitzende.<br />

Bei ihrem Amtsantritt<br />

gehörten dem Verein 170 Mitglieder<br />

an, ihrem Nachfolger<br />

übergab sie einen Mitgliederbestand<br />

von 1.141 Mieterhaushalten.<br />

„Sie hat ein Engagement gezeigt,<br />

wie man es nicht überall<br />

findet“, lobte der Vorsitzende<br />

des Deutschen <strong>Mieterbund</strong>es –<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>Hessen</strong>, Wolfgang<br />

<strong>Hessen</strong>auer, Gisela Seyboths<br />

Arbeit. Ein Engagement,<br />

das sich nicht nur in den stetig<br />

gestiegenen Mitgliederzahlen<br />

zeige. „Sie war 24 Stunden am<br />

Tag für die Mieter erreichbar,<br />

oft hat sie die Nacht hinzugenommen“,<br />

meinte Wolfgang<br />

<strong>Hessen</strong>auer schmunzelnd. Selten<br />

stand bei Gisela Seyboth das<br />

Telefon still, denn auf die offizielle<br />

Sprechstunde an den Freitagnachmittagen<br />

hat sie sich nie<br />

beschränkt.<br />

Jetzt freut sich Gisela Seyboth,<br />

endlich mehr Zeit für Reisen zu<br />

Vermieter obliegt. Häufig sind<br />

es gerade die ehemals gemeinnützigenWohnungsbaugesellschaften,<br />

die – wohl wissend,<br />

dass die Formulierung im Mietvertrag<br />

unwirksam ist – versuchen,<br />

Renovierungsarbeiten<br />

trotzdem auf den Mieter abzuwälzen.<br />

So vereinbaren sie vor<br />

dem Auszug eines Mieters eine<br />

Vorabnahme. Bei der Vorabnahme<br />

wird dann der Versuch unternommen,<br />

den Mieter durch Unterzeichnung<br />

eines Vorabnahmeprotokolls<br />

zur Durchführung<br />

der Schönheitsreparaturen zu<br />

verpflichten. Unterschreibt der<br />

Mieter ein solches Protokoll,<br />

kann es geschehen, dass er hiermit<br />

– trotz unwirksamer Renovierungsklausel<br />

im Mietvertrag –<br />

Wolfgang <strong>Hessen</strong>auer, 1. Vorsitzender <strong>Landesverband</strong> <strong>Hessen</strong>, Gisela<br />

Seyboth und Rechtsanwalt Michael Scheffels, 1. Vorsitzender Mieter-<br />

bund Oberursel (v. l.)<br />

haben. Bereits wenige Tage<br />

nach der außerordentlichen Mitgliederversammlung<br />

ging es ab<br />

zu einer Renovierung verpflichtet<br />

wird.<br />

Der Deutsche <strong>Mieterbund</strong> –<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>Hessen</strong> verurteilt<br />

diese mittlerweile gängige<br />

Praxis: „Es besteht für den Mieter<br />

keine Pflicht, ein Vorabnahme-<br />

oder Wohnungsrückgabeprotokoll<br />

zu unterschreiben.<br />

Meist sind die Protokolle in einer<br />

Art verschlüsselt, dass sich<br />

dem Mieter nicht darstellt, ob<br />

und welche Renovierungsarbeiten<br />

er da gerade übernimmt. Wir<br />

raten betroffenen Mitgliedern<br />

deshalb dringend, bei Vorabnahmeprotokollen<br />

Vorsicht<br />

walten zu lassen und vor der<br />

Wohnungsrückgabe Rechtsrat<br />

einzuholen“, erklärt Verbandsdirektor<br />

Jost Hemming. ■<br />

Richtung Norwegen. „Der Norden<br />

liegt uns besonders, da sind<br />

wir immer wieder gerne.“ Doch<br />

auch England, die USA oder<br />

Australien hat die reiselustige<br />

Orschelerin schon gemeinsam<br />

mit der Familie besucht.<br />

Dem Verein will Gisela Seyboth<br />

aber auch weiterhin verbunden<br />

bleiben. Zur ihrem<br />

Nachfolger im Amt des 1. Vorsitzenden<br />

wählte die außerordentlicheMitgliederversammlung<br />

den Oberurseler Rechtsanwalt<br />

und Berater des Vereins,<br />

Michael Scheffels.<br />

Die Telefonnummer des Vereins<br />

und die freitäglichen Beratungsstunden<br />

in der Hospitalstraße 9<br />

bleiben vorerst bestehen. ■<br />

<strong>Mieterbund</strong> Oberursel Neue Kontaktdaten<br />

Änderung der Kontaktdaten des <strong>Mieterbund</strong>es Oberursel/Taunus:<br />

Postanschrift: Kumeliusstraße 30 in 61440 Oberursel/Ts.<br />

Telefon: 0 61 71/5 86 88 51, Fax: 0 61 71/58 68 52<br />

Telefonisch zu erreichen Montag und Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr.<br />

E-Mail-Adresse: info@mieterbund-oberursel.de<br />

Beratung findet jeweils freitags von 18.00 bis 19.30 Uhr im Alten<br />

Hospital, Hospitalstraße 9 in Oberursel/Ts., statt.<br />

DMB-<strong>Landesverband</strong> <strong>Hessen</strong> e. V., Adelheidstraße 70, 65185 Wiesbaden, Tel. 06 11/41 14 05-0.<br />

Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 16–17: Jost Hemming, Wiesbaden<br />

5/2010 MieterZeitung 17

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