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Cross-Border - Mieterverein Bochum

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Stadtwerke <strong>Bochum</strong><br />

Wir geben Ihnen die nötige Energie<br />

anders � agenten, bochum


INHALT:<br />

Neues Angebot:<br />

Mediation bei Streit<br />

unter Mietern S. 4-5<br />

<strong>Bochum</strong>:<br />

Schutz für privatisierte<br />

Mieter? S. 6<br />

LEG-Verkauf:<br />

Beschlossen<br />

trotz Volksinitiative<br />

S. 7<br />

Kündigungsschutz:<br />

Regierung Rüttgers<br />

kappt Sperrfrist S. 9<br />

Herr Berger, sind Sie<br />

eigentlich Anwalt? S. 10<br />

Urteile:<br />

<strong>Bochum</strong>er Mieter erfolgreich<br />

vor Gericht S. 11<br />

Neues von der<br />

Verkaufswelle S. 12-13<br />

<strong>Bochum</strong>:<br />

<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Sünde<br />

bleibt ungesühnt S. 14-15<br />

Wärme-Contracting:<br />

EX-Viterra Mieter erhalten<br />

Geld zurück S. 16<br />

Mietrecht:<br />

Winterpflichten<br />

S. 17<br />

Tipps:<br />

Richtig<br />

heizen! S. 18<br />

<strong>Mieterverein</strong> ./. ARGE:<br />

Streit um Heizkosten S. 19<br />

Urteile:<br />

Sozialgerichte zum<br />

Alg II S. 20<br />

Mensch<br />

MieterIn!<br />

Wir leben in einer repräsentativen<br />

Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom<br />

Volke aus, aber eben nur indirekt.<br />

Genaugenommen alle vier bis fünf Jahre,<br />

wenn wir aufgerufen werden, zur<br />

Wahl zu gehen. In der Zwischenzeit haben<br />

die Parlamente das Sagen: Bundestag,<br />

Landtag und Stadtrat. Die Parlamente<br />

sollen den Willen des Volkes repräsentieren,<br />

also wiedergeben.<br />

Ich kenne eine Menge Leute, die halten<br />

das für richtig so, und tatsächlich ist<br />

diese indirekte Demokratie die einzige<br />

Form von Demokratie, die es heute auf<br />

der Welt gibt. Bei den alten Griechen,<br />

den Erfindern der Demokratie, versammelten<br />

sich noch alle freien Bürgerauf<br />

dem Marktplatz und debattierten direkt<br />

und stimmten ab. Frauen gehörten<br />

allerdings nicht zu den freien Bürgern -<br />

und Sklaven auch nicht.<br />

Ich kenne aber auch eine Menge Leute,<br />

die halten den Parlamentarismus für<br />

eine Krücke der Demokratie. Wer seine<br />

„Stimme abgibt“, der hat sie eben anschließend<br />

nicht mehr selbst, sondern ist<br />

darauf angewiesen, dass derjenige, dem<br />

er sie gegeben hat, in seinem Sinne spricht<br />

und handelt.<br />

Das ist immer öfter nicht der Fall,<br />

und die in Meinungsumfragen oder Leserbriefen<br />

geäußerte Unzufriedenheit der<br />

Bürger mit ihren Politikern war noch nie<br />

so groß wie heute. Allerdings ziehen die<br />

Menschen ganz entgegengesetzte Schlüsse<br />

daraus: Die einen werden „politikverdrossen“,<br />

gehen nicht mehr zur Wahl<br />

oder zu politischen Veranstaltungen, verschließen<br />

und verweigern sich. Je größer<br />

die Unzufriedenheit, desto niedriger die<br />

Wahlbeteiligung.<br />

Die anderen tun genau das Gegenteil:<br />

Sie mischen sich ein, gehen auf die<br />

Straße, sammeln Unterschriften, engagieren<br />

sich - aber oft außerhalb von Par-<br />

Spuren<br />

Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf<br />

www.alzheimer-forschung.de<br />

hinterlassen<br />

Dieses mächtige Steingrab hinterließen<br />

uns Menschen, die vor rund<br />

3.500 Jahren lebten.<br />

Hinterlassen auch Sie Spuren –<br />

z.B. durch ein Vermächtnis für die<br />

Alzheimer-Forschung.<br />

EDITORIAL<br />

teien und Parlamenten. In den<br />

60er Jahren nannte man das<br />

APO, außerparlamentarische<br />

Opposition.<br />

Als Zugeständnis an das<br />

damals wachsende bürgerschaftliche<br />

Engagement wurden<br />

dann doch einige vorsichtige Elemente der<br />

direkten Demokratie eingeführt, wenn<br />

auch in komplizierten Verfahren und mit<br />

vielen Einschränkungen: Bürgerbegehren<br />

und Bürgerentscheide auf kommunaler<br />

Ebene, Volksinitiativen und Volksbegehren<br />

auf Landesebene. Denn auf einen<br />

Marktplatz passen die Bürger auch in der<br />

kleinsten Kleinstadt nicht mehr. Auf<br />

Bundeseben (wie in der Schweiz) fehlen<br />

solche Instrumente völlig.<br />

Und auch da, wo es sie gibt, sind sie<br />

Fremdkörper geblieben, ins Rechtssystem<br />

nicht integriert. Das zeigt sich immer<br />

dann, wenn Bürgerbegehren vor Gericht<br />

landen. Welches Schicksal das letzte erfolgreiche<br />

Begehren in <strong>Bochum</strong> dort fand,<br />

lesen Sie auf den Seiten 14 und 15.<br />

Mehr Erfolg war einer Freiburger Initiative<br />

beschieden. Am 12. November<br />

wurde dem schwarz-grünen Stadtrat der<br />

Verkauf der städtischen Wohnungen per<br />

Bürgerentscheid verboten - ein bundesweites<br />

Signal für die Privatisierer zwischen<br />

Flensburg und Garmisch. Politiker,<br />

Finanzjongleure und Wirtschaftsredakteure<br />

jaulen um die Wette. Und die<br />

Velberter sind drauf und dran, es den<br />

Freiburgern nach zu tun. Mehr dazu auf<br />

Seite 13.<br />

Es ist also noch nicht aller Tage<br />

Abend - auch nicht für die LEG in NRW!<br />

Herzlichst<br />

Ihr<br />

Fordern Sie unsere Broschüre zum Thema Testament<br />

kostenlos an:<br />

Name<br />

Vorname<br />

Geboren am<br />

Straße, Hausnr.<br />

PLZ, Ort<br />

T8<br />

3


INTERNES<br />

4<br />

Neues Angebot an Mitglieder:<br />

Mediation bei Mieterstreitigkeiten<br />

Etliche Mitglieder kennen das Problem schon: Bei Streitig<br />

keiten zwischen Mietern übernimmt der <strong>Mieterverein</strong> keine<br />

rechtliche Vertretung. So schreibt es aus gutem Grund<br />

aber sehr zum Unwillen der betroffenen Mitglieder unsere<br />

Vereinssatzung vor. Höchste Zeit also, endlich einen Service<br />

anzubieten, der Abhilfe verspricht!<br />

„Wir können unmöglich die rechtliche Vertretung übernehmen,<br />

wenn es Mieter gegen Mieter heißt!“, so Geschäftsführer<br />

Michael Wenzel. Immerhin sollen <strong>Mieterverein</strong>e die<br />

Interessen aller Mieter wahren. Zu allem Überdruss käme es<br />

außerdem häufiger vor, dass auch noch beide Streitparteien<br />

Mitglied seien. „Dann geht sowieso nichts, denn unsere Juristen<br />

würden gegen Standesrecht verstoßen, wenn beide<br />

Seiten gleichzeitig vertreten würden.“, erläutert Wenzel die<br />

vertrackte Situation.<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> kann aber auch gut verstehen, dass die<br />

betroffenen Mitglieder sich alleine gelassen fühlen. Daher<br />

gibt es künftig folgendes abgestuftes Angebot:<br />

• Mitglieder können sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />

in der Rechtsberatung künftig zumindest allgemein über<br />

die Rechtslage informieren lassen. Wie bisher findet aber<br />

keine rechtliche Vertretung, z. B. durch das Aufsetzen von<br />

Schriftsätzen, statt.<br />

• In Absprache mit dem zuständigen Rechtsberater besteht<br />

danach die Möglichkeit, statt der rechtlichen Vertretung<br />

eine Beratung durch unsere ausgebildete Mediatorin Frau<br />

Buschmann in Anspruch zu nehmen. Im Vier-Augen-Gespräch<br />

haben die Mitglieder dann Gelegenheit, über ih-<br />

Interview:<br />

MieterForum: Von Mediation liest man in den letzten Jahren<br />

immer öfter. Aber was ist das genau?<br />

Buschmann: Mediatoren unterstützen Menschen als Begleiter<br />

und bringen Menschen miteiander in Kontakt, die Probleme<br />

miteinander haben. Das hat nichts mit<br />

Kompromisssuche zu tun. Ziel ist es, das beide mit dem Gefühl<br />

rausgehen, dass sie beide gewonnen haben. Es gibt verschiedene<br />

Richtungen und Ausbildungen. Ich arbeite mit der<br />

Methode der „Gewaltfreien Kommunikation“ nach Dr. Marshall<br />

Rosenberg.<br />

MieterForum: Nehmen wir doch ein Beispiel aus der Praxis.<br />

Zwei Mieter in untereinanderliegenden Wohnungen haben<br />

Streit, weil der im dritten Stock gerne Abends auf dem Balkon<br />

sitzt, um in Ruhe ein Buchg zu lesen und ein Glas Wein<br />

zu trinken. Der andere, der im zweiten Stock, sitzt auch gerne<br />

Abends auf dem Balkon, aber um mit Freunden Würstchen<br />

zu grillen und Skat zu spielen. Dabei geht es natürlich ziemlich<br />

laut zu, und der oben fühlt sich sowohl durch die Gerüche<br />

als auch den Lärm gestört. Aufs Lesen konzentrieren kann<br />

er sich jedenfalls nicht.<br />

Buschmann: Ein gutes Beispiel! Der Normalfall wäre ja in so<br />

einer Situation, dass beide eine Rechtsberatung aufsuchen<br />

und ihren Streit durch Anwälte und Gerichte klären. Da gibt<br />

es dann ein Urteil, wer den Balkon wann wie nutzen darf,<br />

und das kostet eine Menge Geld. Heraus kommt dann ein<br />

ren Ärger und die Ursachen des Streits zu sprechen. Im<br />

Rahmen der Beratung werden den Mitgliedern Tipps für<br />

einen anderen Umgang mit dem Konflikt zu geben (Siehe<br />

dazu das Interview auf dieser Seite).<br />

• Wenn vom Mitglied gewünscht und vorausgesetzt, die<br />

„Gegenseite“ ist ebenfalls dazu bereit, kann im Anschluss<br />

eine Mediation durchgeführt werden. Dabei geht es in<br />

einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten darum,<br />

den Konflikt mit Hilfe der Mediatorin gemeinsam zu lösen.<br />

„Die Kollegen des Berliner <strong>Mieterverein</strong>s haben sehr gute<br />

Erfahrungen mit einem ähnlichen Angebot gemacht!“, betont<br />

Geschäftsführer Michael Wenzel.<br />

So funktioniert es:<br />

Wenn Sie wegen einer Nachbarschaftsstreitigkeit eine<br />

Beratung benötigen, nehmen Sie bitte zunächst<br />

Kontakt mit Ihren zuständigen Rechtsberater auf. Im Anschluss<br />

können Sie einen Termin für ein Vier-Augen-Gespräch<br />

mit unserer Mediatorin vereinbaren. Wenn von<br />

Ihnen gewünscht, wird die Mediatorin danach versuchen,<br />

ein gemeinsames Gespräch mit der „Gegenseite“ zu vermitteln.<br />

Die Termine finden in der <strong>Bochum</strong>er Geschäftsstelle<br />

statt. Wir wollen zunächst Erfahrungen mit dem<br />

neuen Angebot sammeln. Mitgliedern entstehen in der Einführungsphase<br />

daher keine Kosten!<br />

Mediation - was ist denn das?<br />

Kompromiss, dass der eine am 1. und der andere am 2. Samstag<br />

dran ist, oder einer gewinnt und der andere verliert -<br />

richtig zufrieden ist keiner.<br />

MieterForum: Und was passiert bei einer Mediation?<br />

Buschmann: Da wird gefragt: Was steckt eigentlich hinter<br />

diesem Streit? Der eine sucht Entspannung, der andere Unterhaltung.<br />

Der erste Schritt ist, dass ich als Mediatorin die<br />

beiden so ins Gespräch miteinander bringe, dass jeder merkt,<br />

dass er das Bedürfnis des Anderen auch manchmal hat. Keiner<br />

entspannt 24 Stunden, und keiner feiert 24 Stunden. Das<br />

ist der wichtige Punkt: Man sieht, dass die Bedürfnisse des<br />

anderen keinen Angriff auf einen selbst darstellen. In dem<br />

Moment fällt das Feindbild weg - diese Idee: Das macht der<br />

nur, um mich zu ärgern; oder: der ist rücksichtslos - der ist<br />

pinselig.<br />

MieterForum: Aber wir haben dann immer noch ein Mengenproblem:<br />

Der eine denkt: Wie kann man nur so viel feiern,<br />

der andere: wie kann man nur so viel Ruhe brauchen ...<br />

Buschmann: Dann sind die beiden aus der Beurteilungs-<br />

Schleife noch nicht raus. Es geht nicht darum, herauszufinden,<br />

was am Anderen einen rasend macht, sondern warum.<br />

Der Zauber in der Mediation liegt darin, wegzukommen von<br />

den Begriffen Recht und Unrecht. So lange man darin feststeckt,<br />

ist der andere der Feind und man muss kämpfen.


MieterForum: Was heißt das für unser Beispiel?<br />

Buschmann: Wir müssen dann fragen: Was will zum Beispiel<br />

der Ruhe-Bedürftige wirklich? Welches eigene Bedürfnis<br />

steckt hinter seinem Ärger? Beispielsweise kann es sein,<br />

dass er die Wahl haben möchte, wann er in seiner Wohnung<br />

was machen kann. Ich versuche, die Leute dazu zu bringen,<br />

sich darüber klar zu werden, was sie selbst wollen, nicht, was<br />

sie am anderen stört.<br />

MieterForum: Und der Skatbruder möchte seine Kumpel<br />

nicht enttäuschen, die er vielleicht gar nicht einlädt, sondern<br />

die ganz von alleine vorbeikommen und sogar einen<br />

Kasten Bier mitbringen ...<br />

Buschmann: Das wäre auch ein durchaus denkbares Bedürfnis.<br />

Und wenn beide gespürt haben, dass sie das Bedürfnis<br />

des anderen - zumindest manchmal - auch haben, kann man<br />

den nächsten Schritt machen: sie zu fragen, was sie vom anderen<br />

wollen. Dann kommt der hinter der Verurteilung liegende<br />

Wunsch heraus, beispielsweise dass der eine einfach<br />

nur gefragt werden möchte. Oder es ist ihm wichtig, eine<br />

Wahl zu haben und auch mal „nein“ sagen zu können. Zum<br />

Beispiel: „Hallo, meine Freunde stehen unten und wollen<br />

Skat spielen, stört es Sie, wenn wir auf den Balkon gehen?“<br />

er Ruhe-Bedürftige könnte sich dann jedes Mal neu entscheiden,<br />

würde nicht übersehen, sondern als Nachbar respektiert.<br />

Deshalb ist es ganz wichtig, dass man den Wunsch positiv<br />

formuliert: Was kann der andere tun - nicht: Was soll er<br />

lassen?<br />

MieterForum: Und wie sieht das aus Sicht des Skat-Bruders<br />

aus?<br />

Buschmann: Der will vielleicht, dass sein Nachbar versteht,<br />

wie wichtig ihm diese Treffen sind, zum Beispiel, weil er im<br />

Moment keine Arbeit hat und sich sonst ausgeschlossen fühlt.<br />

Er ist froh und es ist ihm wichtig, dass die Kumpel immer<br />

kommen und sogar Bier mitbringen, dass er sich vielleicht<br />

INTERNES<br />

sonst gar nicht leisten kann. Vielleicht fühlt er sich von dem<br />

anderen auch schon schief angekuckt, weil er keine Arbeit<br />

hat ...<br />

MieterForum: Aber wenn nun der Skatbruder jeden Anebd<br />

klingelt und fragt, nervt das den anderen doch auch ...<br />

Buschmann: Das wird nicht passieren; die beiden sind nun<br />

in Kontakt, reden miteinander und kennen die Wünsche<br />

und Bedürfnisse des Anderen. Und vor allem: sie haben die<br />

„Lösung“, d.h. eine Vereinbarung über das weitere Umgehen<br />

miteinander, selbst getroffen. Die Erfahrung zeigt, dass<br />

das funktioniert.<br />

MieterForum: Heißt das, dass Sie als Mediatorin für jedes<br />

Problem eine Lösung finden können?<br />

Buschmann: Meine Rolle ist es nicht, eine Lösung zu finden.<br />

Ich habe eine Übersetzer-Funktion - ich helfe den Leuten,<br />

ihre Lösung selbst zu finden. Wir leben in einer Gesellschaft,<br />

in der wir alle nicht gelernt haben, zu sehen, was<br />

wir brauchen und was wir wirklich wollen. Im Grunde haben<br />

wir alle die gleichen Bedürfnisse - nur oft zu unterschiedlichen<br />

Zeitpunkten. Sobald die Leute das erkannt haben, ist<br />

die Frage „wann und wie lebe ich meine Bedürfnisse?“ nur<br />

noch eine Frage der Verständigung und Vereinbarung. Es<br />

kann auch durchaus sein, dass bei einer Mediation das gleiche<br />

Ergebniss herauskommt wie bei einem Gerichtsprozess<br />

- zum Beispiel, dass man einen Plan macht, wer wann dran<br />

ist -, aber der Weg war ein anderer, und deshalb haben die<br />

Leute ein anderes Gefühl, sind zufriedener.<br />

MieterForum: Ist jeder Konflikt für eine Mediation geeignet<br />

oder gibt es Streithähne, denen Sie nicht helfen können?<br />

Buschmann: Naja, es muss zumindest die Bereitschaft da<br />

sein, sich - unbewaffnet - an einen Tisch zu setzen. Aber<br />

darüberhinaus gibt es keine Karre, die so tief im Dreck steckt,<br />

dass man sie nicht wieder heraus bekommen könnte. Natürlich<br />

ist das auch eine Frage der Zeit. Das geht nicht in einer<br />

Stunde.<br />

MieterForum: Und wenn der Andere gar nicht bereit ist, mitzumachen?<br />

Buschmann: Man kann eine sogenannte Stellvertreter-Mediation<br />

machen, in der ein zweiter Mediator den Streitpartner<br />

spielt. Das kann manchmal sogar sehr nützlich sein. Der<br />

Kollege spielt den Nachbarn ohne Zünder. Da kann man alles<br />

sagen, ohne dass der Andere wütend wird, und so sehen:<br />

Worum geht es mir eigentlich?<br />

MieterForum: Wenn eine Stunde in der Regel nicht reicht:<br />

Was kann dieses Angebot im <strong>Mieterverein</strong> nutzen?<br />

Buschmann: Das ist ja erstmal nur ein Gespräch mit einer<br />

Person. Oft kommt da schon was in Gang, wenn man das<br />

Problem durch eine andere Brille betrachtet. Wenn man alleine<br />

nicht weiterkommt, bekommt man aber zumindest ein<br />

Gefühl dafür, ob eine Mediation helfen kann, das Problem<br />

zu lösen. Mit mir als Mediatorin kann jederzeit ein Termin<br />

vereinbart werden; wie es dann in Kooperation mit dem<br />

<strong>Mieterverein</strong> weitergeht, ist noch nicht entschieden - wir<br />

wollen erstmal Erfahrungen sammeln.<br />

MieterForum: Frau Buschmann - danke für das Gespräch!<br />

5


VERMIETER<br />

Kündigungsschutz<br />

für<br />

Mieter in<br />

Werne<br />

Beim Verkauf von rund 250 ehemals städtischen<br />

Wohnungen in diesem Jahr hat die VBW<br />

mit der Häusser-Bau-GmbH Vereinbarungen<br />

über den Schutz der Mieter getroffen, die die<br />

Mieter zunächst gar nicht kannten. Jetzt gibt<br />

es Verhandlungen zwischen Häusser-Bau,<br />

VBW, Mieterrat und <strong>Mieterverein</strong>.<br />

Trotz aller Kritik an dem Verkaufs<br />

paket in diesem Jahr: Die VBW hat<br />

ihre Mieter keineswegs völlig im Regen<br />

stehen lassen. Wer sich auf die Sozialklausel<br />

des BGB berufen kann, soll -<br />

auch bei Weiterverkäufen - Schutz vor<br />

Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen<br />

bekommen (wir berichteten).<br />

Das ist in der Regel bei hohem Alter,<br />

langer Wohndauer, Krankheit oder<br />

Behinderung der Fall.<br />

Dazu ist eine Ergänzung im Mietvertrag<br />

nötig, damit die Mieter ihre Rech-<br />

<strong>Mieterverein</strong> und VBW<br />

verhandeln über Mieterschutz<br />

6<br />

Zwischen dem <strong>Mieterverein</strong> und der<br />

halbstättischen VBW gibt es Verhandlungen<br />

über einen erweiterten<br />

Mieterschutz bei Verkäufen. Das ist das<br />

Will keine „Heuschrecke“ sein:<br />

Die VBW in der Wirmerstraße<br />

te auch schwarz auf weiß haben. In einem<br />

ersten Schritt hat der Mieterrat der<br />

Siedlung „Im Streeb/Krachtstraße“ in<br />

<strong>Bochum</strong> Werne mit Unterstützung des<br />

<strong>Mieterverein</strong>s eine Erhebung unter den<br />

Mietern durchgeführt. Auch erste Verhandlungen<br />

von Mieterrat und <strong>Mieterverein</strong><br />

mit der Käuferin, der Häusser-Bau<br />

GmbH, haben stattgefunden. Sie verliefen<br />

erfreulich konstruktiv.<br />

Ziel von Mieterrat und -verein: Mieter<br />

ab 65 und ab 30 Jahren Wohndauer<br />

oder mit mindestens 80 % Schwer-<br />

erste Ergebnis eines Gesprächs zwischen<br />

<strong>Mieterverein</strong> <strong>Bochum</strong> und VBW-Spitze<br />

am 30. November. Eine richtige „Sozialcharta,<br />

wie es sie bei der Viterra<br />

(inzwischen Deutsche Annington)<br />

oder bei der Gagfah in Essen<br />

gibt, will <strong>Bochum</strong>s größtest<br />

Wohnungsunternehmen<br />

allerdings nicht auflegen.<br />

Denn die VBW sieht sich<br />

nicht in einem Boot mit<br />

Münteferings „Heuschrecken“.<br />

Bei dem Paket, dass in diesem Jahr<br />

an Häusser-Bau verkauft wurde,<br />

handelte es sich um Wohnungen,<br />

die sich nicht in die bestehenden<br />

Quartiere integrieren ließen. Geschäftsführer<br />

Dr. Krämer: „Wir<br />

sind keine Großverkäufer, sondern<br />

Bestandshalter. Das in diesem<br />

Jahr war unser erstes und ein-<br />

Sichtbare Zeichen der Verkaufsvorbereitungen:<br />

Neue Zäune in der Siedlung „Im Stree/Krachtstraße“<br />

behinderung sollen auf Dauer geschützt<br />

werden. Für Mieter in Prüfungsvorbereitungen<br />

oder mit kleinen Kindern<br />

ist ein befristeter Schutz im Gespräch.<br />

Da alles zusammen fast 80 % der<br />

Mieter in der Siedlung betrifft, hat<br />

Häusser-Seniorchef Werner Heckendorf<br />

eine siedlungsbezogene Lösung vorgeschlagen.<br />

Ein Umzug innerhalb der<br />

Siedlung soll zumutbar sein, damit einige<br />

Häuser vor einem Verkauf freigezogen<br />

werden können.<br />

ziges Paket. Eine Wiederholung ist nicht<br />

zu befürchten.“<br />

Allerdings will die VBW Verkäufe<br />

einzelner Objekte, die gar nicht in ihr<br />

„quartiersbezogenes Management“ passen,<br />

nicht völlig ausschließen. Dabei<br />

sollen die Mieter - wie auch bei dem<br />

Paketverkauf in diesem Jahr - durch vertragliche<br />

Vereinbarungen mit den Käufern<br />

geschützt werden. Darüber soll es<br />

weitere Gespräche mit dem <strong>Mieterverein</strong><br />

geben.<br />

Michael Wenzel, Geschäftsführer<br />

des <strong>Mieterverein</strong>, äußerte sich nach dem<br />

Gespräch vorsichtig zufrieden: „So, wie<br />

das dieses Jahr gelaufen ist, war unser<br />

„Grundvertrauen“ doch erheblich gestört.<br />

Jetzt sieht es so aus, dass die VBW<br />

unsere Sorgen - und die der Mieter -<br />

durchaus ernst nimmt. Es ist wichtig,<br />

dass wir im Gespräch bleiben.“


LEG-Verkauf:<br />

Geheimnis-<br />

krämerei<br />

und Sozial-<br />

charta plus<br />

Unter unwürdiger Geheimhaltung unterrichtete<br />

die Landesregierung über ihren „Rahmenplan“ für<br />

die Privatisierung der 95.600 LEG-Wohnungen.<br />

Das groß angekündigte Bankengutachten<br />

bekamen die Landtagsabgeordneten nur in<br />

verstümmelter und kodierter Form zu Gesicht. Die<br />

betroffenen Mieter und Beschäftigten sowie die<br />

Öffentlichkeit sollen mit einer „Gagfah-<br />

Sozialcharta plus“ ruhig gehalten werden.<br />

Ein seltsamen Bild bot sich den Zu<br />

schauern (und Zuhören) der Plenarsitzung<br />

am 26. Oktober 2006 im<br />

Düsseldorfer Landtag. Ratlose<br />

Oppositionsangeordnete blätterten in<br />

einem Heft, durchnummeriert mit einer<br />

groß aufgedruckten Ziffer. Wer das<br />

gerade ausgehändigte und um vermeintlich<br />

brisante Informationen gekürzte<br />

Papier weiter geben würde, wäre<br />

zu überführen. Es handelte sich um das<br />

von Sal. Oppenheim und WestLB im<br />

Auftrag der Landesregierung erarbeitete<br />

Gutachten zu Verkaufsoptionen für<br />

die Landesentwicklungsgesellschaft<br />

(LEG).<br />

Wer von Regierungserklärung und<br />

Aussprache zu einer Großen Anfrage der<br />

SPD-Fraktion Antworten auf existentielle<br />

Fragen zur Wohn- und Arbeitsplatzsicherheit<br />

erwartete, wurde enttäuscht.<br />

Statt Zukunft boten die Regierungskoalitionäre,<br />

die nur durch ihre Fachminister<br />

und die wenigen Fachabgeordneten<br />

vertretenen waren, Vergangenheit.<br />

Statt Perspektiven gab es viel<br />

Polemik.<br />

Die einzige Erkenntnis des Tages:<br />

Finanzminister Dr. Helmut Linssen hatte<br />

sich aus dem Gutachten die schnellste<br />

und einträglichste Verkaufsvariante ausgesucht<br />

und gegen das von Bauminister<br />

Oliver Wittke favorisierte Modell durchgesetzt.<br />

Danach soll die LEG bis Ende<br />

2007 oder Anfang 2008 komplett verkauft,<br />

das heißt die Landesbeteiligung<br />

von ca. 68 Prozent unter Sozialauflagen<br />

europaweit meistbietend versteigert<br />

werden. Das in Kommunen entwickelte<br />

Konzept eines Verkaufs in Teilpaketen<br />

an regionale Wohnungsunternehmen<br />

oder eine andere staatliche Lösung hat<br />

in der Regierungskoalition derzeit keine<br />

Mehrheit.<br />

Vage<br />

Versprechungen<br />

Erst aus der Presseberichterstattung<br />

der folgenden Tage und der eigenen<br />

Pressemitteilung der Landesregierung<br />

im Internet ließ sich ein Bild über die<br />

beabsichtigten Auflagen erlangen.<br />

Danach sollen Mieter und Beschäftigte<br />

für die Dauer von 10 Jahren (auch bei<br />

einem zwischenzeitlichen Weiterverkauf)<br />

besonders geschützt werden. Der<br />

Standard orientiert sich dabei an der<br />

Gagfah-Sozialcharta, die 2004 beim Verkauf<br />

dieses Wohnungsunternehmens<br />

der Bundesversicherungsanstalt BfA an<br />

die amerikanische Fortress entstand:<br />

• Die Beschäftigten der LEG werden<br />

vor betriebsbedingten Kündigungen<br />

geschützt, Betriebsvereinbarungen<br />

und Tarifverträge bestehen fort<br />

• Mieterhöhungen und Wohnungsverkäufe<br />

werden begrenzt<br />

• Kündigungen bei Wohnungsverkäufen<br />

werden ausgeschlossen,<br />

Mieter ab dem 60. Lebensjahr erhalten<br />

ein generelles Dauerwohnrecht<br />

VOLKSINITIATIVE<br />

Bei den bundesweiten Protesten gegen Sozialabbau am 21.<br />

Oktober kamen auch 30.000 Demontranten nach<br />

Dortmund. Mitten drin: Die Aktivisten der Volksinitiative<br />

• Bei Modernisierung und Instandsetzung<br />

gibt es Vorgaben<br />

Für den Trägerkreis der Volksinitiative<br />

„Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“,<br />

der mit Betriebsräten aus<br />

LEG und Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft<br />

die Regierungserklärung<br />

und Aussprache vor Ort verfolgte, ist die<br />

Sozialcharta ein Erfolg, nicht aber das<br />

Ziel. Das bleibt die Sicherheit durch<br />

Verzicht auf den Verkauf der LEG. Angesichts<br />

des wenig transparenten<br />

Vorgehens der Landesregierung wäre es<br />

ein weiter Weg, die Auflagen für alle<br />

Mieter und Beschäftigten rechtsfest und<br />

einklagbar zu machen - auch gegenüber<br />

Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen.<br />

Viele offene Fragen bleiben.<br />

Initiativensprecher Helmut Lierhaus:<br />

„Wir führen die Volksinitiative weiter.<br />

Der LEG-Verkauf gehört wieder in den<br />

Landtag. Dann aber mit aussagefähigen<br />

Argumenten und vor vollem Haus.“<br />

Volksinitiative<br />

„Sichere Wohnungen<br />

und Arbeitsplätze“<br />

jetzt erst recht!<br />

Tel. 0234/9611434,<br />

www.volksinitiative-leg.de<br />

7


PORTRAIT<br />

MANN VON DER BASIS ZEIGT,<br />

WIE’S GEHT<br />

Für die Volksinitiative<br />

„Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“<br />

sind einige hundert Menschen aktiv.<br />

Unterschriften in Mengen werden aber<br />

nicht von den Großorganisationen,<br />

sondern von „Einzelkämpfern“ gesammelt.<br />

Einer davon ist der LEG-Mieterbeirat Ulrich<br />

Braun aus Dortmund-Wickede.<br />

Beständig gesammelt<br />

8<br />

Es kommt vor, dass Mieter für die<br />

Volksinitiative „Sichere Wohnungen<br />

und Arbeitsplätze“ unterschreiben wollen,<br />

aber nicht bei Parteien. Braun stört<br />

das nicht. „Ich bin unabhängig, auch<br />

wenn ich bei Informationsständen der<br />

SPD aushelfe.“ Er hat die Unterschriftenlisten<br />

auf ein Schreibbrett geklemmt<br />

und ist unterwegs an den Marktständen<br />

und in den Geschäften. Am liebsten<br />

geht er aber in seiner Siedlung im<br />

östlichsten Stadtteil von Dortmund<br />

von Tür zu Tür. 1360 Unterschriften bei<br />

insgesamt 1435 Wohnungen hat er mit<br />

einigen Helfern hier gesammelt,<br />

weitere 200 in Obereving<br />

und Scharnhorst-Ost.<br />

Sein Bekanntheitsgrad hat<br />

ihm geholfen, die Sperre vieler<br />

Mieter vor Haustürbesuchen<br />

und Unterschriften zu<br />

überspringen. 1965 zog er mit<br />

seiner Ehefrau in die Wohnung,<br />

die sie jetzt noch bewohnen.<br />

Weil es dort anfangs<br />

nur Kohleheizung gab, zogen<br />

sie der Kinder wegen vorübergehend<br />

nach Kirchlinde und<br />

1972 wieder zurück. Überhaupt<br />

hat Braun eine Beständigkeit<br />

im Leben entwickelt,<br />

die es so nie wieder geben kann. Geboren<br />

vor 65 Jahren in Stettin, kam er<br />

1954 nach Dortmund. Gearbeitet hat<br />

er von der Lehre als Elektromaschinenbauer<br />

bis zum Industriemeister und<br />

zum Ruhestand im Januar 2002 bei<br />

einer Firma in Dortmund.<br />

Einen Mieterbeirat gibt es im östlichsten<br />

Dortmunder Stadtteil Wickede seit<br />

Mitte der 70er Jahre, noch zu Neue-<br />

Heimat-Zeiten. Braun kam erst vor einigen<br />

Jahren hinzu und ist Beisitzer. Er<br />

„Ich mache das<br />

nicht nur für mich.“<br />

Ulrich Braun, LEG-Mieterbeirat<br />

startete 2001 gleich mit der ersten großen<br />

Auseinandersetzung mit der LEG.<br />

Es ging um den Einbau von Zentralheizungen,<br />

wo es vorher Gasetagenheizungen<br />

gab. Eine Fremdfirma installierte<br />

die Anlage und betreibt sie im so<br />

genannten Wärmecontracting. Braun:<br />

„Die LEG hatte uns versprochen, dass<br />

wir beim Einbau der neuen Heizung<br />

nicht finanziell schlechter gestellt werden<br />

als vorher.“ Tatsächlich existiert<br />

sogar ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss.<br />

Die Umstellung brachte den-<br />

Hier kennt ihn jeder: Ulrich Braun auf<br />

Stimmenfang in der LEG-Siedlung in<br />

Dortmund-Wickede.<br />

noch eine hohe Kostensteigerung. Der<br />

Mieterbeirat verhandelte und es wurde<br />

neu gerechnet, bis schließlich für die<br />

Mieter eine Ersparnis von 46.000 Euro<br />

gegenüber der ersten Abrechnung herauskam.<br />

Im selben Jahr war Ulrich Braun<br />

Mitbegründer des Zusammenschlusses<br />

„Aktionsbündnis Zukunft der LEG“.<br />

Die damalige SPD/Grünen-Landesregierung<br />

hatte den Verkauf der Landesbeteiligung<br />

an der LEG schon im<br />

Etat eingeplant, als das Bündnis aus<br />

Betriebsräten, Gewerkschaft, Mieterbeiräten<br />

und <strong>Mieterverein</strong>en mobil machte<br />

und das Vorhaben stoppte. Ob das<br />

durch die Volksinitiative erneut gelingen<br />

könnte, beurteilt Braun zurückhaltend:<br />

„Nach den Plänen der Landesregierung<br />

könnte ich wohnen bleiben.<br />

Aber ich mache das nicht für mich. Ich<br />

wäre auch mit einer sozialverträglichen<br />

Vereinbarung einverstanden. Dann<br />

hätten wir schon etwas erreicht.“ (li)<br />

Fotos: Stephanie Sack / report.age


Landesregierung hebt Sperrfrist auf<br />

Rüttgers schafft heimlich<br />

Mieterschutz ab<br />

Die Landesregierung hat - hinter verschlossenen Türen- die Abschaffung<br />

der verlängerten Kündigungssperrfrist für umgewandelte<br />

Mietwohnungen verordnet. Damit besteht für Mieter in Umwandlungsobjekten<br />

nur noch ein Schutz vor Eigenbedarfskündigungen<br />

von maximal drei Jahren.<br />

Bislang konnten sich Erwerber umgewandelter<br />

Mietwohnungen in<br />

vielen Städten in NRW für einen Zeitraum<br />

von 8 oder 6 Jahren nach erstmaligem<br />

Verkauf bei einer Kündigung der<br />

ursprünglichen Mieter nicht auf Eigenbedarf<br />

oder eine sogenannte. unzureichende<br />

wirtschaftliche Verwertung berufen.<br />

Diese Landesverordnung wurde<br />

nun zum 31. 12. 2006 aufgehoben. Für<br />

Mieter in umgewandelten Mietwohnungen,<br />

die bereits in den letzten Jahren<br />

verkauft wurden, gilt gemäß<br />

Landesverordnung übergangsweise<br />

eine Sperrfrist bis zum 31. 12. 2009. Für<br />

alle Umwandlungen ab dem 1. 1. 2007<br />

gilt nur noch die bundesgesetzliche 3jährige<br />

Sperrfrist.<br />

Diese Entscheidung fällte die Landesregierung<br />

bereits am 19. September.<br />

Aber erst am 7. November wurde die<br />

Aufhebung im Gesetzes- und Verordnungsblatt<br />

bekannt gegeben. Also nach<br />

dem Presserummel um die Entscheidung<br />

zum Verkauf der LEG.<br />

Selbst als am 16. 11. im Landtag ein<br />

Antrag der Grünen auf Beibehaltung der<br />

Kündigungssperrfrist behandelt wurde,<br />

informierte die Regierung die Parlamentarier<br />

nicht über die bereits gefällte<br />

Entscheidung und stimmte für Überweisung<br />

an den Fachausschuss.<br />

„Wer behauptet, die Mieter würden<br />

bei einem Verkauf der LEG gegen Verdrängung<br />

geschützt, gleichzeitig aber<br />

das wirksamste Mittel für einen solchen<br />

Schutz klammheimlich abschafft, macht<br />

sich völlig unglaubwürdig“, wirft<br />

Mieterforum Ruhr Ministerpräsident<br />

Rüttgers vor.<br />

Mieterforum Ruhr sieht in der Abschaffung<br />

der Sperrfrist eine logische<br />

Ergänzung der Privatisierungspläne.<br />

„Ohne diesen verbindlichen Schutz ist<br />

die LEG gleich einiges mehr wert und<br />

selbst unverbindliche Selbstverpflichtungen<br />

können dann als Erfolg ausgegeben<br />

werden.“<br />

Nicht ohne Grund richtet sich die<br />

„Volksinitiative sichere Wohnungen<br />

und Arbeitsplätze“ deshalb auch gegen<br />

die Abschaffung der Sperrfrist. Auch<br />

hier gilt: „Jetzt erst recht! Wir fordern<br />

mit der Volksinitiative die Wiedereinführung<br />

der Verordnung!“<br />

Die nächsten Landtagswahlen sind<br />

2010. Genau zu diesem Jahr läuft die<br />

Übergangsregelung aus und damit<br />

könnte es zu einer Welle von Eigenbedarfskündigungen<br />

kommen. „Sollte<br />

sich dies bewahrheiten, kann sich<br />

Rüttgers im Wahlkampf auf einen Sturm<br />

einstellen“, warnt Mieterforum Ruhr.<br />

K. Unger<br />

MIETERSCHUTZ<br />

Ideologischer Schlag<br />

gegen die Mieter<br />

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt bundesweit<br />

eine Sperrfrist von 3 Jahren. Die Landesregierungen<br />

dürfen diese Frist per Verordnung<br />

unter Berufung auf die Wohnungsmarktsituation<br />

für bestimmte Gebiete auf bis zu 10 Jahre<br />

verlängern. Viele - auch CDU-regierte - Länder<br />

haben das getan. In NRW gilt seit dem 1. 10.<br />

2004 in 57 Kommunen eine Sperrfrist von 8<br />

Jahren und in 48 Kommunen 6 Jahre Sperrfrist.<br />

Davor gab es in 274 NRW-Kommunen 10 Jahre<br />

Sperrfrist. Der Erlass der NRW-Verordnung 2004<br />

basierte auf einer umfassenden und langwierigen<br />

wissenschaftlichen Untersuchung der<br />

Wohnungsmärkte in NRW. Die schwarzgelbe<br />

Regierung streicht die Verordnung jetzt nur zwei<br />

Jahre später ohne jede Untersuchung und<br />

behauptet einfach: Die Märkte sind entspannt.<br />

Die Anwendung der Verordnung war völlig<br />

bürokratiefrei und hat dem Land keinerlei Kosten<br />

verursacht. Dieser Schlag gegen den Mieterschutz<br />

ist rein ideologisch begründet.<br />

Aichard Hoffmann<br />

Mieterschutz nach<br />

Sperrfrist-Streichung<br />

Als Folge der Entscheidung der Landesregierung<br />

befürchtet Mieterforum Ruhr eine weitere<br />

Anheizung der Umwandlungswelle und eine<br />

starke Verunsicherung der Mieter, die nun<br />

voreilig ausziehen oder sich zu teuren<br />

Wohnungskäufen gezwungen sehen könnten.<br />

Mieterforum Ruhr rät den betroffenen Mietern,<br />

nicht in Panik zu geraten. Auch nach Ablauf der<br />

Sperrfrist sei nicht sicher, ob ein Eigentümer die<br />

Wohnung auch selbst nutzen wolle. Vor allem<br />

ältere Mieter könnten einer Eigenbedarfskündigung<br />

aus sozialen Härtegründen widersprechen.<br />

Bei der Deutschen Annington und einigen<br />

anderen Unternehmen gelten zusätzliche<br />

Absicherungen aufgrund von freiwilligen Selbstverpflichtungen<br />

der Unternehmen, Belegungsrechten<br />

der Industrie oder Siedlungsvereinbarungen.<br />

Überdies ist zur Kündigungssperrfrist<br />

noch nicht das letzte Wort gesprochen.<br />

„Nach unserer Rechtsauffassung wird durch die<br />

z. T. massive Verkürzung der Sperrfrist der<br />

Vertrauensschutz betroffener Mieter verletzt.<br />

Beim Verkauf der umgewandelten Wohnung<br />

haben Mieter eventuell ihr Vorkaufsrecht nicht<br />

genutzt, weil sie auf die längere Frist vertraut<br />

haben. Jetzt wird dieser Zeitraum verkürzt!“,<br />

erklärt Rainer Stücker vom Mieterforum Ruhr.<br />

„Auch für die Mieter, deren Wohnungen in den<br />

letzten Jahren umgewandelt, aber noch nicht<br />

verkauft wurden, ist rechtlich zu klären, ob sie<br />

sich auf Vertrauensschutz berufen können.“ Eine<br />

rechtliche Klärung wird aber vermutlich erst ab<br />

2010 möglich sein.<br />

Mieterforum, Nr .4/2006<br />

9


INTERN<br />

„Herr Berger, sind Sie<br />

eigentlich richtiger Anwalt?“<br />

Eine häufige Frage, die Mitglieder naturgemäß<br />

immer wieder umtreibt, ist die,<br />

ob unsere Rechtsberater „richtige Anwälte“<br />

sind. Mieterforum sprach mit Ralf<br />

Berger, der seit 26 Jahren als Rechtsberater<br />

und Prozessagent beim <strong>Mieterverein</strong><br />

tätig ist.<br />

10<br />

MF: Herr Berger, sind Sie richtiger Anwalt?<br />

Berger: Die Frage müsste richtigerweise<br />

lauten: Sind Sie richtiger Volljurist? Ja,<br />

ein richtiger Volljurist bin ich - ebenso<br />

wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen,<br />

die im <strong>Mieterverein</strong> die Rechtsberatung<br />

durchführen. Die Begriffe<br />

Rechtsanwalt oder Richter sind lediglich<br />

Berufsbezeichnungen. Wichtiger ist daher<br />

die Frage, ob Jemand Volljurist ist,<br />

also beide juristischen Staatsexamina<br />

abgelegt hat und somit, wie es im Gesetz<br />

heißt, die „Befähigung zum Richteramt“<br />

erworben hat.<br />

MF: Also sind Sie eigentlich Richter,<br />

oder wie?<br />

Berger (schmunzelt): : Nein, bin ich<br />

nicht! Aber wir haben die gleiche Ausbildung<br />

wie Anwälte oder Richter absolviert.<br />

Die juristische Ausbildung ist<br />

in Deutschland sehr streng geregelt. Sie<br />

setzt sich aus dem Universitätsstudium<br />

und einem 2 ½-jährigen Referendariat<br />

zusammen. Außerdem muss man zwei<br />

juristische Staatsexamina ablegen. Ist<br />

das erfolgreich geschafft, hat man die<br />

besagte „Befähigung zum Richteramt“.<br />

Die Frage, ob man Anwalt, Richter,<br />

Staatsanwalt oder eben Berater bei einem<br />

<strong>Mieterverein</strong> wird, stellt sich erst<br />

danach.<br />

MF: Was würden Sie sagen, unterscheidet<br />

Sie von den anderen genannten<br />

Berufen?<br />

Berger: Ich denke, der wesentliche Unterschied<br />

ergibt sich aus der Spezialisierung.<br />

Ich persönlich berate seit 26 Jahren<br />

Mitglieder in mietrechtlichen Fragen<br />

und selbst unsere jüngste Kollegin<br />

berät mittlerweile 15 Jahre. Das bringt<br />

natürlich einen besonders großen<br />

Erfahrungsschatz mit sich. Außerdem<br />

sind wir als Angestellte des <strong>Mieterverein</strong>s<br />

gehalten, regelmäßig Fortbildungen<br />

zu absolvieren. Die Kollegen<br />

und ich nehmen im Durchschnitt an<br />

mindestens drei ganz- oder sogar mehrtägigen<br />

mietrechtlichen Seminaren pro<br />

Jahr teil. So ist sichergestellt, dass wir<br />

beim Mietrecht immer auf dem aktuellen<br />

Stand sind.<br />

MF: Wäre es trotz allem nicht besser,<br />

die Anwaltszulassung zu erhalten?<br />

Berger: Bisher hat lediglich die Kollegin<br />

Hüppop, die unsere Hattinger Geschäftsstelle<br />

betreut, die Anwaltszulassung.<br />

Tatsächlich gibt es auch entsprechende<br />

Überlegungen im <strong>Mieterverein</strong>.<br />

Aber eigentlich nur, um die Frage<br />

von Mitgliedern nach dem „richtigen<br />

Anwalt“ ein für alle mal zu erledigen.<br />

Einen fachlichen Grund gibt es<br />

dafür eigentlich nicht!<br />

MF: Daneben sind Sie auch noch<br />

Prozessagent. Was muss man sich denn<br />

darunter vorstellen?<br />

Berger: Na ja, Prozessagenten sind,<br />

wenn man so will, eine aussterbende<br />

Spezies. Eigentlich ist es so, dass die<br />

Vertretung vor Gericht Rechtsanwälten<br />

vorbehalten ist. Bis Anfang der 80ziger<br />

Jahre war es aber noch möglich, eine<br />

Genehmigung zur gerichtlichen Vertretung<br />

zu beantragen, wenn man als Volljurist<br />

eben nicht als Rechtsanwalt tätig<br />

sein wollte, sondern zum Beispiel als<br />

Berater in einem <strong>Mieterverein</strong>. Diese<br />

Genehmigung haben der Kollege<br />

Papenheim und ich selber.<br />

MF: Ist das bei vielen <strong>Mieterverein</strong>en<br />

üblich?<br />

Berger: Nein, im Gegenteil! Nach meinem<br />

Kenntnisstand sind wir hier in<br />

<strong>Bochum</strong> der letzte <strong>Mieterverein</strong>, der<br />

seinen Mitgliedern über die Prozessagenten<br />

eine Vertretung vor Gericht<br />

anbieten kann. Das bietet natürlich viele<br />

Vorteile, weil sich nicht erst ein Anwalt<br />

in den ganzen Fall einlesen muss,<br />

wenn eine außergerichtliche Lösung<br />

nicht möglich ist. Die Fälle bleiben<br />

sozusagen im Hause. Lediglich bei Berufungsverfahren,<br />

die aber eher seltener<br />

vorkommen, arbeiten wir mit Anwälten<br />

zusammen.<br />

MF: Werden eigentlich viele Prozesse<br />

geführt?<br />

Berger: Nein, dass ist zum Glück nicht<br />

der Fall. Im Gegenteil sind wir stolz darauf,<br />

dass die DMB-<strong>Mieterverein</strong>e über<br />

95 % aller Streitigkeiten außergerichtlich<br />

klären können. Das erspart im Ergebnis<br />

den Mitgliedern sehr viele<br />

Kostenrisiken und schont vor allem<br />

auch ihre Nerven.<br />

MF: Herr Berger, wir danken Ihnen für<br />

das Gespräch.<br />

So helfen wir Ihnen!<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> berät Sie nicht<br />

nur kompetent in allen mietrechtlichen<br />

Fragen, sondern übernimmt<br />

den gesamten Schriftverkehr<br />

mit dem Vermieter.<br />

Wir überprüfen auch Ihre<br />

Nebenkostenabrechnung und bieten<br />

einen Schnellservice an, wenn Sie einen<br />

neuen Mietvertrag unterzeichnen<br />

wollen. Im Vereinsgebiet können<br />

wir Sie aber auch vor den Amtsgerichten<br />

gerichtlich vertreten, wenn es gar<br />

nicht anders möglich ist, Ihnen zu<br />

Ihrem Recht zu verhelfen.<br />

Bis auf die gerichtliche Vertretung<br />

sind alle Leistungen mit dem Mitgliedsbeitrag<br />

abgegolten. Zusätzlich<br />

können wir Ihnen auf Wunsch eine<br />

äußerst preiswerte Mietrechtschutzversicherung<br />

anbieten, um auch die<br />

Kostenrisiken bei Gerichtsverfahren<br />

abzusichern.


Der <strong>Bochum</strong>er <strong>Mieterverein</strong> ist der einzige<br />

<strong>Mieterverein</strong> in Deutschland, der seine<br />

Mitglieder noch durch eigene Prozessagenten<br />

vor Gericht vertreten kann. Zwar hat die<br />

Zahl der Prozesse in den letzten Jahren<br />

deutlich abgenommen, aber auf unsere<br />

unverändert hohe Erfolgsquote sind wir<br />

durchaus ein bisschen stolz. Hier zwei Urteile,<br />

die wir für unsere Mitglieder vor dem<br />

Amtsgericht <strong>Bochum</strong> erstritten haben.<br />

<strong>Bochum</strong>er Mieter erfolgreich<br />

vor Gericht<br />

Keine Kündigung<br />

wegen Spanien<br />

Wenn Mieter ihre Wohnung tat<br />

sächlich überhaupt nicht mehr<br />

nutzen, sondern sie Anderen dauerhaft<br />

zur Nutzung überlassen, kann dies eine<br />

fristlose Kündigung durch den Vermieter<br />

rechtfertigen. Dazu reicht es aber<br />

nicht aus, dass sie postalisch in Spanien<br />

gemeldet sind und nach Auskunft<br />

aus den deutschen Melderegister unbekannt<br />

verzogen sind, oder dass die Miete<br />

vom Konto der anderen Nutzer gezahlt<br />

wird.<br />

AG <strong>Bochum</strong>, Urteil vom 11. 8.<br />

2006, AZ 40 C 125/06<br />

Im vorliegenden Fall lebten der<br />

Sohn des Mieterpaares und seine Lebensgefährtin<br />

städnig in der Wohnung<br />

in <strong>Bochum</strong>-Engelsburg, die Eltern verbrachten<br />

die meiste Zeit des Jahres in<br />

einer möblierten Wohnung in Spanien<br />

und waren dort postalisch gemeldet. Sie<br />

kamen jedoch mindestens zwei Mal<br />

jährlich für mehrere Wochen nach<br />

<strong>Bochum</strong> und ließen auch notwendige<br />

ärztliche Behandlungen hier vornehmen.<br />

Sie beabsichtigten, nach <strong>Bochum</strong><br />

zurückzukehren, wenn sich ihr gesundheitlicher<br />

Zustand verschlechtern sollte.<br />

Die Miete wurde vom Konto der Lebensgefährtin<br />

des Sohnes überwiesen.<br />

Der Vermieter, der die Wohung gern<br />

selbst genutzt hätte, aber wegen des<br />

Dauerwohnrechts für ältere Mieter in<br />

der ehemaligen Viterra-Wohnung keinen<br />

Eigenbedarf anmelden konnte,<br />

kündigte fristlos wegen dauernder<br />

Gebrauchsüberlassung an Dritte. Er trug<br />

vor, die Mieter hätten ihren<br />

Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt<br />

und hielten sich in <strong>Bochum</strong> nur<br />

noch besuchsweise auf.<br />

Das Gericht wies seine Räumungsklage<br />

jedoch ab. „Der Umstand, dass sie<br />

sich die überwiegende Zeit des Jahres<br />

in Spanien aufhalten, ist unschädlich“,<br />

schrieb Amtsrichter Haardt in der<br />

Urteilsbegründung, „die Aufnahme von<br />

Angehörigen auch für längere Zeit bei<br />

überwiegender Ortsabwesenheit der<br />

Mieter stellt keine unzulässige<br />

Gebrauchsüberlassung an Dritte dar. Im<br />

Übrigen ist festzustellen, dass der ...<br />

Sohn ... und die ... Lebensgefährtin ...<br />

ohnehin in den Personenbereich fallen,<br />

denen die Gebrauchsüberlassung zu<br />

gestatten ist bzw. die berechtigterweise<br />

in den Wohnraum aufgenommen werden<br />

dürfen.“•<br />

Nebenkosten nicht stillschweigend<br />

vereinbart<br />

Mieter haben das Recht, Miet<br />

zahlungen einzubehalten, um<br />

dem von ihnen für begründet gehaltenen<br />

Anspruch auf Auszahlung eines<br />

Guthabens - beispielsweise aus einer<br />

Nebenkosten-Abrechnung - Nachdruck<br />

zu verleihen. Eine derartige Rechtsausübung<br />

ist nicht als schuldhaft zu bezeichnen,<br />

geschweige denn als derart<br />

schuldhaft, dass daraus eine fristlose<br />

Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt<br />

wäre.<br />

AG <strong>Bochum</strong>, Urteil vom 3. 8.<br />

2006, AZ 83 C 16/06<br />

MIETRECHT<br />

Die Vermieterin einer Wohnung in<br />

der Innenstadt hatte die Euro-Umstellung<br />

genutzt, um Nebenkosten, deren<br />

Umlage vertraglich nicht vereinbart<br />

war, auf den Mieter abzuwälzen. In einem<br />

Schreiben zur „Klarstellung•g hatte<br />

sie die Umstellung der Zahlungen von<br />

DM auf Euro angekündigt und in einer<br />

Anlage eine neue Liste mit Nebenkosten<br />

beigefügt, die teilweise vertraglich<br />

gar nicht vereinbart waren.<br />

Der Mieter hatte das zunächst nicht<br />

gemerkt und drei Jahre lang die geforderten<br />

Beträge gezahlt. Erst für die Jahre<br />

2004 und 2005 hatte er nach einer<br />

Rechtsberatung im <strong>Mieterverein</strong> die<br />

Zahlungen gekürzt. Als der Kürzungsbetrag<br />

die Höhe von zwei Monatsmieten<br />

erreicht hatte, kündigte die<br />

Vermieterin fristlos und klagte auf Räumung.<br />

Zu Unrecht, wie das Amtsgericht<br />

befand. Dem Schreiben der Vermieterin<br />

„war nicht mit hinreichender Deutlichkeit<br />

zu entnehmen, dass nunmehr<br />

bislang nicht gesondert umlagefähige<br />

Nebenkosten gesondert umlagefähig<br />

sein sollten•g. In der Tatsache, dass der<br />

Mieter drei Jahre lang die Abrechnungen<br />

nicht gerügt hatte, wertete das Gericht<br />

nicht als Ersatz vor eine „einverständliche<br />

Vereinbarung“. Das bloße<br />

Übersehen sei keine „rechtsgeschäftliche<br />

Zustimmungserklärung“.<br />

Dies führte das Gericht aus, obwohl<br />

es diese Fragen nicht einmal für<br />

entscheidungserheblich hielt. Denn in<br />

jedem Fall durfte der Mieter die Ansicht<br />

vertreten, dass nur die Nebenkosten<br />

verlangt werden dürfen, die auch im<br />

Mietvertrag vereinbart sind. Selbst<br />

dann, wenn er mit dieser Ansicht später<br />

kein Recht bekäme, sei die Kürzung<br />

nicht so schuldhaft, dass sie eine fristlose<br />

Kündigung rechtfertige. Die<br />

Vermieterin hätte statt auf Räumung<br />

auch auf Zahlung klagen können.<br />

11


Bewegung<br />

12<br />

Stoppen Mieter den<br />

Privatisierungswahn?<br />

Ein erfolgreicher Bürgerentscheid in Freiburg,<br />

Bürgerbegehren in Velbert, die LEG-Volksinitiative,<br />

das Nein der SPD zur Zulassung von<br />

Wohnungs-REITS .. Die letzten Monate haben<br />

gezeigt, dass die Verramschung des sozialen<br />

Wohnens an die Finanzwirtschaft auf<br />

wachsende Widerstände trifft. Schon orakeln<br />

Experten der Deutschen Bank darüber, dass das<br />

„Zeitfenster“ für billig finanzierbare Großübernahmen<br />

verpasst werden könnte. Die Zinsen<br />

für solche Geschäfte steigen. Wenn der<br />

Widerstand so weitergeht, kann vielleicht ein<br />

Teil des öffentlichen Wohnungssektors doch<br />

noch gerettet werden.<br />

Heuschrecken fliegen schnell<br />

Die großen Fondsgesellschaften haben<br />

begonnen, einen Teil ihres Kapitals aus<br />

den aufgekauften Wohnungs-Gesellschaften<br />

herauszuziehen. Dabei spielen<br />

Börsengänge über steuerbegünstigte<br />

ausländische REITs und ähnliche<br />

Konstruktionen eine zentrale Rolle.<br />

Im Oktober brachte der US-amerikanische<br />

Fonds „Fortress“ seine jungen<br />

Eroberungen (Gagfah, WoBa Dresden,<br />

Nileg...) über eine Luxemburger<br />

Holding (Steuerersparnis!) mit großen<br />

Hurra und Anfangserfolgen an die Börse.<br />

150.000 öffentliche Wohnungen<br />

wurden innerhalb von nur zwei Jahren<br />

in Spekulationsobjekte verwandelt.<br />

Im gleichen Monat wurde bekannt,<br />

dass 45.500 ehemalige ThyssenKrupp-<br />

Wohnungen von dem Bankenkonstrukt<br />

Immeo (Morgan Stanley, Kölner<br />

Sparkasse) an den französischen REIT<br />

„Foncière Développement Logements“<br />

Teilerfolg im Immobilien-Streit<br />

REITs ohne<br />

Wohnung<br />

Die Kritiker haben sich teilweise durchgesetzt: Im<br />

Oktober beschloss das Bundeskabinett den<br />

Gesetzentwurf für die Einführung von Real Estate<br />

Investment Trusts (REITs) in Deutschland. Anders<br />

als im ersten Entwurf sind darin Wohnimmobilien<br />

nicht mehr enthalten.<br />

REITs sind börsennotierte Immobilienfonds,<br />

die selbst keine Steuern zahlen,<br />

aber 90 % der Erlöse an die Anteilseigner<br />

ausschütten müssen. Sie gelten<br />

als attraktive Anlageform für internationale<br />

Finanzfonds. Diese wollen ihre<br />

in Deutschland erworbenen Wohnungen<br />

möglichst schnell an die Börse<br />

weiter reichen. Mieterorganisationen<br />

befürchteten, dass nach einer Zulassung<br />

von REITs die verbliebenen ca. 3 Millionen<br />

öffentlichen Wohnungen privatisiert<br />

würden. REITs würden das Sozialgut<br />

Wohnen endgültig den Finanzmärkten<br />

ausliefern. Denn wie Erfahrungen<br />

aus den USA, Kanada und Frankreich<br />

belegen, führen REITs zu Mieterhöhungen,<br />

zu Umwandlungen preisgünstiger<br />

Mietwohnungen in Eigen-<br />

(FDL) weitergereicht werden sollen.<br />

Morgan Stanley wird zugleich Großanleger<br />

bei FDL.<br />

In November berichtete die<br />

Wirtschaftspresse, dass auch die Deutsche<br />

Annington einen Börsengang<br />

plant. Es könnte der größte Börsengang<br />

des nächsten Jahres werden.<br />

Die Verkäufe bestätigen Befürchtungen,<br />

dass die Finanzinvestoren nur als<br />

eine Art Zwischenhändler der Wohnungen<br />

agieren.<br />

Die Transaktionen wurden in der<br />

Wirtschaftspresse als Argument für die<br />

zügige Zulassung deutscher REITs verwendet.<br />

Aus Sicht von Mieterforum<br />

Ruhr zeigt das Geschäft dagegen, wie<br />

sehr die internationalen Spekulanten<br />

auf den schnellen Umstieg in REITs setzen.<br />

Die Zulassung von deutschen<br />

Wohn-REITs würde den Prozess nur beschleunigen<br />

und zahlreiche öffentlich<br />

verbundene Wohnungen gefährden.<br />

tumswohnungen und zu einer gigantischen<br />

Konzentration von Marktmacht.<br />

REITs sind als Partner für die kommunale<br />

Wohnungspolitik ungeeignet.<br />

Der Deutsche Mieterbund und<br />

Mieterforum Ruhr haben die Zulassung<br />

von REITs deshalb von Anfang an bekämpft.<br />

Seit Anfang des Jahres wurden<br />

auch die Kritiker in der SPD-Fraktion<br />

immer lauter. Diese befürchteten neben<br />

einem Ausverkauf der Wohnungen<br />

auch milliardenschwere Steuerausfälle.<br />

Sie ließen sich auch nicht durch immer<br />

neuen Argumentationspapieren und Zugeständnissen<br />

des Finanzministers von<br />

ihren Befürchtungen abbringen. Am<br />

Ende sprach sich auch Wohnungsbauminister<br />

Tiefensee gegen REITs für<br />

Wohnungen aus. Steinbrück musste reagieren<br />

und strich die Wohnungen aus<br />

seinem Gesetzentwurf.<br />

Wenn es so kommt, wie derzeit geplant,<br />

dürfen Gebäude, deren Grundfläche<br />

zu mehr als 50 % aus Wohnraum<br />

besteht, nicht zu REITs gehören. Nur<br />

neu gebaute Wohnungen machen da<br />

eine Ausnahme.<br />

Den Finanzanlegern steht mit Einzelhandels-,<br />

Industrie- und Verwaltungsimmobilien<br />

zwar weiterhin ein<br />

riesiges REITs-Potenzial zur Verfügung.<br />

Trotzdem laufen sie Sturm gegen die<br />

Herausnahme der Wohnungen. Auch<br />

aus der CDU kommen Forderungen<br />

nach einer Revision des Schutzes für<br />

Wohnungen. Deshalb ist noch nicht sicher,<br />

dass der derzeitige Gesetzentwurf<br />

die weiteren parlamentarischen Beratungen<br />

unverändert überlebt.<br />

Auch wenn Wohnungen zunächst<br />

ausgenommen werden, führen REITs zu<br />

Risiken für die Steuereinnahmen, die<br />

öffentliche und soziale Infrastruktur<br />

(Schulen, Verwaltungsgebäude...) und<br />

erhöhen den Verwertungsdruck auf den<br />

Wohnungsmärkten.


Immeo-Mieter-Versammlung in Essen<br />

Immeo-Mieter in<br />

Proteststimmung<br />

350 MieterInnen füllten die Aula der<br />

Gesamtschule Essen-Frohnhausen.<br />

Immeo-Mieter aus Frohnhausen, aber<br />

auch Mieter der Siedlung „Heimaterde“<br />

aus Mülheim und aus anderen<br />

Essener Stadtteilen, trafen sich zur<br />

Beratung gemeinsamer Strategien<br />

gegen die „Heuschrecken“, gegen<br />

Immeo und Co. Und gegen REITs.<br />

Denn kurz vor der Versammlung war<br />

bekannt geworden, dass die ehemaligen<br />

Krupp-Wohnungen in Essen über<br />

die US-Großbank Morgan Stanley an<br />

einen Französischen REIT weiter<br />

gereicht worden waren.<br />

Der Dortmunder Stadtsoziologe und<br />

Raumplaner Sebastian Müller informierte:<br />

REITs sei ein internationales<br />

Aktienformat für großen und anonymen<br />

Immobilienbesitz. Es werde überall<br />

in der Welt durch dieselbe Finanzlobby<br />

in einer annähernd gleichen Form auf<br />

die Beine gebracht. Vom Käufer der<br />

Immeo, dem französischen Foncière-<br />

Région-Dévelopement, sei das selbe zu<br />

erwarten, was Immeo Mieter seit 2 Jahren<br />

erfahren hätten: Mieterhöhungen<br />

wie in Frohnhausen angekündigt und<br />

Verkauf ohne Rücksicht auf langjährige<br />

Mieter. Kurz: Mit der Ruhe und der<br />

Sicherheit sei es endgültig vorbei. Auf<br />

dauernde und scharfe Auseinandersetzungen<br />

müsse man sich einrichten und<br />

dagegen ankämpfen.<br />

In der Diskussion meldeten sich viele<br />

MieterInnen zu Wort, die oft schon<br />

40 Jahre und länger in ihren Wohnungen<br />

leben, manche seit ihrer Kindheit.<br />

Etliche Mieter waren noch bei einem<br />

Krupp-Betrieb, manche bei verkauften<br />

ehemaligen Krupp- oder Thyssen Betrieben<br />

beschäftigt. Betriebsräte meldeten<br />

sich zu Wort.<br />

Thyssen-Krupp, so viele Redner, habe<br />

durch seinen Verkauf der Wohnungen<br />

an Finanzinvestoren die Unsicherheit,<br />

das Verkaufskarussell und den heutigen<br />

Druck auf die Mieter ausgelöst.<br />

Thyssen-Krupp müsse in die Verantwortung<br />

dafür gezwungen werden. Dafür<br />

gab es immer viel Beifall.<br />

Auch, dass Bürgermeister und Lokalpolitik<br />

sich einschalten müssten, um für<br />

mehr Mieterschutz zu sorgen, wurde<br />

immer wieder gefordert. Eine Wittener<br />

Mieterin, die sich als allein erziehende<br />

Hartz IV Bezieherin outete, machte klar,<br />

wie sehr sie auf ihre preiswerte Thyssen-<br />

Wohnung angewiesen sei.<br />

Gegen Ende brachte die Versammlungsleitung<br />

den Vorschlag einer Demonstration<br />

am 2.12. in Essen ein. Alle<br />

hoben die Hände für die Demonstration.<br />

Mit ihr soll die Forderung nach<br />

umfassenden Mieterschutzrechten und<br />

gegen Mieterverdrängung unterstützt<br />

werden. Unter dem Motto „Sicheres<br />

Wohnen statt Wohnungsmonopoly“<br />

richtet sich die Essener Demo auch gegen<br />

REITs und gegen die Privatisierung<br />

der LEG.<br />

„Nicht ein paar Neurotiker haben<br />

Angst vor Veränderungen in der Welt,<br />

nicht ein paar Privilegierte suchen<br />

preiswerte Wohnungen für sich zu sichern,<br />

sondern eine Mieterbewegung<br />

will den internationalen Handel mit<br />

ihren Wohnungen beschränken“, stellte<br />

der Soziologe Müller fest. .<br />

Bewegung<br />

Freiburger Signal<br />

gegen Wohnungsprivatisierung<br />

Die Freiburger Bürger haben am 10. November<br />

mit einem Bürgerentscheid den von<br />

Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne)<br />

geplanten Verkauf kommunaler Wohnungen<br />

gestoppt. Die Mieterorganisationen feierten<br />

diese Entscheidung als Signal an die Politiker in<br />

ganz Deutschland.<br />

Bei dem Bürgerentscheid in Freiburg stimmten<br />

70,5 % der Wähler gegen die Pläne der<br />

Stadt, 7900 ihrer insgesamt 8900 Wohnungen<br />

zu veräußern. Auch das gesetzlich vorgeschriebene<br />

Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten<br />

wurde erreicht.<br />

"Wer öffentliche Wohnungsbestände verkaufen<br />

will, stellt sich gegen die Interessen der<br />

Mehrheit der Bürger. Das ist das Freiburger<br />

Signal an Politiker in ganz Deutschland", sagte<br />

Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen<br />

Mieterbundes. "Die Bürger und Mieter in den<br />

Städten wehren sich. Sie protestieren und<br />

demonstrieren gegen die Wohnungsverkäufe.<br />

Eine Wohnungspolitik gegen die Interessen<br />

der großen Mehrheit der Bürger muss scheitern."<br />

Auch die Volksinitiative Sichere Wohnungen<br />

und Arbeitsplätze in NRW begrüßte die<br />

Freiburger Entscheidung. Sie sei eine Ermutigung<br />

für die Kampagne gegen den Verkauf der<br />

landeseigenen LEG.<br />

Velberter gegen<br />

WOBAU-Verkauf<br />

In Velbert hat die Bürgerinitiative „Pro Wobau“<br />

5600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren<br />

gegen den geplanten Verkauf der städtischen<br />

Mehrheitsanteile an der Wohnungsbaugesellschaft<br />

WOBAU (4300 Wohnungen)<br />

gesammelt. Die Unterschriften werden zur Zeit<br />

geprüft. Sind genug gültige Unterschriften<br />

beisammen, muss der Stadtrat entscheiden, ob<br />

er sich dem Anliegen des Bürgerbegehrens<br />

anschließt. Wenn er an den Verkaufsplänen<br />

festhält, kommt es zum Bürgerentscheid.<br />

Die Mehrheit im Velberter Stadtrat hatte ein<br />

sogenanntes Interessenbekundungsverfahren<br />

in Gang gesetzt, um einen Käufer für 74,9<br />

Prozent der Gesellschaftsanteile zu finden.<br />

Dagegen richtet sich die Bürgerinitiative, ein<br />

Bündnis von <strong>Mieterverein</strong>, Beschäftigten,<br />

Grünen, Linkspartei und betroffenen Bürgern.<br />

Nach Ansicht der Initiative würden die erwarteten<br />

fünf bis sechs Millionen Euro VErkaufs-<br />

Einnahmen den Haushalt nur für wenige<br />

Monate sichern.<br />

13


BOCHUM<br />

Hier wurde die direkte Demokratie in NRW beerdigt.<br />

14<br />

Keine 10 Minuten brauchte die 15.<br />

Kammer unter Vorsitz von<br />

Verwaltungsrichter Meier jeweils für die<br />

Urteilsberatung. Dann schmetterte sie<br />

beide Klagen mit nahezu gleichlautenden<br />

Begründungen ab.<br />

Dabei hätten die Fälle in <strong>Bochum</strong><br />

und Recklinghausen - trotz der offenkundigen<br />

Parallelen - kaum unterschiedlicher<br />

sein können. In <strong>Bochum</strong><br />

hatte der Rat das Bürgerbegehren unmittelbar<br />

vor Unterzeichnung des Vertrages<br />

für zulässig erklärt, aber beschlossen,<br />

es nicht zu beachten. Der in der<br />

Gemeindeordnung für diesen Fall zwingend<br />

vorgeschriebene Bürgerentscheid<br />

wurde nicht durchgeführt. In<br />

Recklinghausen hingegen wurde das<br />

Bürgerbeghren vom Rat für unzulässig<br />

erklärt, unter anderem, weil ein Kostendeckungsvorschlag<br />

fehlte.<br />

Dementsprechend hatten die<br />

<strong>Bochum</strong>er Bürger auf Durchführung des<br />

Bürgerentscheids geklagt; die<br />

Recklinghäuser verlangten, dass ihr Begehren<br />

für zulässig erklärt werden sollte.<br />

Inzwischen ist nämlich durch ein<br />

Urteil des Oververwaltungsgerichts<br />

Münster geklärt, dass Bürgerbegehren<br />

keinen Kostendeckungsvorschlag brauchen,<br />

wenn sie nicht auf etwas abzielen,<br />

was kostet, sondern nur auf etwas,<br />

das Einnahmen verhindert. Doch das<br />

Gericht hielt beide Klagen für unzulässig.<br />

Die Kammer interessierte dabei weder<br />

die Frage, ob die Stadt <strong>Bochum</strong> eine<br />

rechtliche Verpflichtung (Durchfüh-<br />

Fast genau gleichzeitig liefen im Winter 2002/2003 in <strong>Bochum</strong><br />

und Recklinghausen zwei Bürgerbegehren gegen <strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-<br />

Leasing-Geschäfte mit den städtischen Kanalnetzen. Auf den<br />

Tag genau gleichzeitig wurden im März 2003 die Geschäfte<br />

trotz der abgeschlossenen Begehren unterzeichnet. Und<br />

ebenfalls genau am gleichen Tag verhandelte das Verwaltungsgericht<br />

Gelsenkirchen die Klagen der Bürger gegen die Missachtung<br />

ihrer Begehren. Dieser 10. November wurde zum schwarzen<br />

Freitag für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen.<br />

<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-<br />

<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-<br />

Sünde Sünde bleibt<br />

bleibt<br />

ungesühnt<br />

ungesühnt<br />

rung des Bürgerentscheids) verletzt hatte,<br />

oder ob die Stadt Recklinghausen das<br />

Bürgerbegehren zu Recht für unzulässig<br />

erklärt hatte. Entscheidungserheblich<br />

war allein, dass die angefochtenen<br />

Ratsbeschlüsse, einen <strong>Cross</strong>-<br />

<strong>Border</strong>-Leasing-Vertrag abzuschließen,<br />

inzwischen vollzogen sind. Da sie mit<br />

Vertragsabschluss „verbraucht“ seien,<br />

könnten die Beschlüsse nicht mehr aufgehoben<br />

werden. Dass ein Bürgerbegehren<br />

„schwerfällig“ sei und daher<br />

„überholt werden könne“, müsse man<br />

in Kauf nehmen.<br />

Auch dem Hilfsantrag der <strong>Bochum</strong>er<br />

Kläger, wenn schon nachträglich kein<br />

Bürgerentscheid durchgeführt würde,<br />

wenigstens festzustellen, dass er hätte<br />

durchgeführt werden müssen, mochte<br />

das Gericht nicht entsprechen. Dies sei<br />

eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht<br />

Gegenstand eines Feststellungsantrags<br />

sein könne.<br />

Die <strong>Bochum</strong>er Kläger zeigten sich<br />

vom Urteil tief enttäuscht. „Wir hatten<br />

mehr erwartet und fühlen uns im Stich<br />

gelassen“, sagte Jürgen Bargmann, einer<br />

der drei Vertretungsberechtigten des<br />

Bürgerbegehrens nach dem Urteil. Nun<br />

wollen die Kläger die schriftliche Urteilsbegründung<br />

abwarten, um zu entscheiden,<br />

ob sie Berufung einlegen. Sie dürfte<br />

wenig aussichtsreich sein, da das VG<br />

mehrfach betonte, es habe durch ständige<br />

Rechtsprechung des OVG Münster<br />

keinen anderen Entscheidungsspielraum.<br />

Siehe auch Kommentar auf Seite 15<br />

Ohne Erfolg in Gelsenkirchen: Rechtsanwalt Günter Arndt und die Kläger<br />

Jürgen Bargmann, Rainer Bach und Daniel Zoels (v.l.)


Haltet still<br />

und lasst euch regieren !<br />

E<br />

ine Einladung an mündige Bürger,<br />

sich für das politische Geschen am<br />

Ort zu interessieren und sich einzumischen<br />

waren die Urteile des<br />

Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in<br />

den beiden Gross-<strong>Border</strong>-Leasing Fällen<br />

aus dem Ruhrgebiet ganz sicher nicht.<br />

Das schien auch dem Vorsitzenden<br />

Richter bewusst zu sein, der sich in der<br />

mündlichen Urteilsbegründung sichtlich<br />

Mühe gab, den Eindruck von<br />

Sympatie für die Sache der Kläger zu<br />

wecken, deren Klage seine Kammer grade<br />

in Bausch und Bogen abgeschmettert<br />

hatte. Ihm seien die Hände gebunden,<br />

die Instrumente der direkten Demokratie<br />

seien in NRW nun mal<br />

schwach ausgebildet.<br />

Anders als in Bayern, wie Richter<br />

Meier immer wieder hervorhob. Dort<br />

haben nicht nur abgeschlossene, sondern<br />

sogar noch laufende Bürgerbegehren<br />

eine Sperrwirkung, sobald drei<br />

Viertel der benötigten Unterschriften<br />

eingereicht seien. Und eben weil das in<br />

Bayern so in der Gemeindeordnung<br />

steht, in NRW aber nicht, muss man<br />

daraus schließen, dass der Gesetzgeber<br />

in NRW offenbar keine Sperrwirkung<br />

wollte.<br />

Richtig, Euer Ehren, aber nur halb.<br />

Denn es steht auch in der Gemeindeordnung<br />

NRW: „Folgt der Rat dem zulässigen<br />

Bürgerbegehren nicht, findet<br />

innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid<br />

statt.“ Punkt. Kein Komma,<br />

mit anschließendem „es sei denn, der<br />

angefochtene Ratsbeschluss wurde<br />

inzwischen vollzogen“. Daraus kann<br />

man mit ebensoviel Berechtigung folgern,<br />

dass in einem Fall wie in <strong>Bochum</strong><br />

eben doch eine Sperrwirkung gewollt<br />

ist.<br />

Aber so viel Mühe, das gegeneinander<br />

abzuwägen, hat sich das Gericht<br />

nicht gemacht. Denn Sperrwirkung<br />

oder nicht hielt es sowieso<br />

nicht für entscheidungserheblich. Der<br />

Vertrag ist unterschrieben, und, so Meier<br />

„das ist unabhängig vom Schicksal<br />

des zu Grunde liegenden Ratsbeschlusses“.<br />

Mit anderen Worten: Fakt<br />

ist Fakt - und ob die Fakten rechtmäßig<br />

oder unrechtmäßig geschaffen wurden,<br />

spielt keine Rolle. Mit der gleichen Logik<br />

kann man allerdings auch einen<br />

Mörder freisprechen. Denn wenn er<br />

verurteilt wird, macht das sein Opfer<br />

nicht wieder lebendig<br />

Noch krasser kam das im anschließenden<br />

Prozess um die Parallelsache aus<br />

Recklinghausen zur Sprache. Anders als<br />

in <strong>Bochum</strong> hatte der Rat das ebenfalls<br />

erfolgreiche Bürgerbegehren für unzulässig<br />

erklärt. Ob zu Recht oder Unrecht,<br />

darüber wollten die Kläger gerne streiten.<br />

Doch auch diese Frage hielt das<br />

Gericht für unerheblich. Entscheidend<br />

fand es allein, dass der Vertrag<br />

inzwischen unterschrieben ist, eine<br />

Aufhebung des Ratsbeschlusses durch<br />

einen Bürgerentscheid also nichts mehr<br />

ändern würde.<br />

Die Botschaft dieser Urteile ist<br />

ebenso brutal wie fatal. Sie bedeutet eine<br />

absoluten Freibrief für Kommunen, zu<br />

tun und zu lassen, was sie wollen. Auch<br />

eine vollkommen willkürliche oder<br />

sogar völlig unbegründete Ablehnung<br />

eines Bürgerbegehrens schadet nicht,<br />

denn die Vertretungsbe-rechtigten des<br />

Bürgerbegehrens brauchen drei Jahre,<br />

bis ihre Klage vor dem zuständigen<br />

Verwaltungsgericht verhandelt wird.<br />

Eine Menge Zeit, angefochtene Ratsbeschlüsse<br />

umzusetzen. Und vor Gericht<br />

interessieren die Gründe ja nicht<br />

mehr.<br />

Eine einstweilige Verfügung, die es<br />

prinzipiell im Verwaltungsrecht auch<br />

gibt, hilft leider nicht weiter. Denn<br />

bisher ist es noch nie einer Bürgerinitiative<br />

in NRW gelungen, eine zu bekommen.<br />

Die Gerichte lehnen das ab - mit<br />

Verweis auf die fehlende Sperrwirkung,<br />

wie gehabt.<br />

Ob Richer Meier und seine Kammer<br />

sich der Tragweite ihrer Entscheidung<br />

wirklich bewusst waren, kann dahinstehen.<br />

Fakt ist, dass sie am 10. November<br />

die ohnehin schwachen plebiszitären<br />

Elemente in NRW zu Grabe getragen<br />

haben.<br />

Es sei denn, die Politik fühlt sich nun<br />

doch noch gefordert und ändert die<br />

Gemeindeordnung. Denn so, wie sie<br />

jetzt ist - bzw. von den Gerichten ausgelegt<br />

wird - ist sie das Papier nicht wert,<br />

auf dem sie gedruckt ist. Wenn man mit<br />

bürgerschaftlichem Engagement so<br />

umgehen darf, kann man das ohnehin<br />

zarten Pflänzchen der direkten Demokratie<br />

gleich wieder abschaffen. Entweder<br />

entscheidet sich die Politik zu einer<br />

wirksamen und durch-setzungsfähigen<br />

Bürgerbeteiligung, oder sie sagt gleich:<br />

Haltet still und lasst euch regieren!<br />

aha<br />

BOCHUM<br />

Zur Erinnerung:<br />

<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Leasing<br />

in <strong>Bochum</strong><br />

Am 21. November 2002 beschloss der Rat der<br />

Stadt <strong>Bochum</strong>, die Verwaltung mit dem Abschluss<br />

eines <strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Leasing Vertrages zu beauftragen.<br />

Dabei sollte das städtische Kanalnetz für<br />

99 Jahre an einen US-amerikanischen Investor vermietet<br />

und von dort zurück gemietet werden. Da<br />

in den USA Pachtverträge über einen so langen<br />

Zeitraum steuerlich wie ein Kauf behandelt wurde,<br />

entstanden bei sochen Geschäften für den US-<br />

Investor erhebliche Steuervorteile, von denen die<br />

Stadt <strong>Bochum</strong> 20 Mio. Euro abbekommen sollte.<br />

Diese Einnahmen erschienen ihr unverzichtbar für<br />

einen ausgeglichenen Haushalt.<br />

Allerdings verpflichtet ein solcher Vertrag auch<br />

zum Erhalt des Kanalnetzes in seinem jetzigen<br />

Zustand über die gesamte Laufzeit. Wegen der beträchtlichen<br />

Risiken reichte die attac-Ortsgruppe<br />

<strong>Bochum</strong> im Dezenber ein Bürgerbegehren gegen<br />

den ratsbeschluss ein, dem der <strong>Mieterverein</strong> sich<br />

Anfang Januar anschloss. Gemeinsam sammelte<br />

man 15.131 Unterschriften, von denen 13.271 als<br />

gültig anerkannt wurden. Damit war das Quorum<br />

von 11.921 (4% der Wahlberechtigten) deutlich<br />

überschritten.<br />

Kanal<br />

Kanal<br />

voll?<br />

voll?<br />

Auf einer Sondersitzung am Sonntag (!), den 9.<br />

März 2003 beschloss der Rat , dass das Bürgerbegehren<br />

zulässig und erfolgreich war, man ihm<br />

aber nicht folgen werde. Statt jedoch den für diesen<br />

Fall vorgeschriebenen Bürgerentscheid einzuleiten,<br />

flog die damalige Kämmerin Ottilie Scholz<br />

am nächsten Tag in die USA und unterzeichnete<br />

die Verträge. Deshalb reichten die Vertretungsberechtigten<br />

des Bürgerbegehrens im Mai Klage<br />

ein. Sie verlangten die nachträgliche Durchführung<br />

des Bürgerentscheids oder hilfsweise die Feststellung,<br />

dass der Bürgerentscheid vor Unterzeichnung<br />

des Vertrages hätte durchgeführt werden müssen.<br />

Inzwischen gibt es kein <strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Leasing<br />

mehr. Die Steuerbehörede der USA stufte 2004 diese<br />

Geschäfte als das ein, was sie tatsächlich auch sind:<br />

als Steuerhinterziehung - und verbot sie.<br />

15


WÄRME-CONTRACTING<br />

Rückzahlungen an 20.000 Mieterhaushalte:<br />

<strong>Mieterverein</strong>e erstreiten<br />

zweistelligen Millionenbetrag<br />

16<br />

16<br />

Deutsche Annington und <strong>Mieterverein</strong>igungen erzielen Einigung<br />

über Verfahren bei der Rückerstattung des Wärmecontractings<br />

Die Viterra AG (jetzt Deutsche<br />

Annington) hatte für ca.<br />

20.000 Wohnungen die Heizkosten<br />

in den Jahren 2001 bis<br />

2004 nach dem Prinzip des<br />

Wärmecontracting abgerechnet,<br />

ohne dass dies vertraglich vereinbart<br />

war. Neben den Energiekosten<br />

für Gas oder Öl sind im<br />

Wärmepreis auch Investitions-,<br />

Reparatur-, Verwaltungskosten<br />

und sowie Gewinne des Wärmelieferanten<br />

enthalten.<br />

Da diese Kosten bislang Bestandteil<br />

der Kaltmiete waren und keine vertragliche<br />

Vereinbarung bestand, hat der<br />

Bundesgerichtshof auch im Fall eines<br />

Mietverhältnisses bei der Viterra die einseitige<br />

Umstellung auf das sog.<br />

Wärmecontracting für unzulässig erklärt<br />

(BGH, VIII ZR 362/04, wir berichteten).<br />

Rückerstattungen gibt es nicht,<br />

• wenn die Wohnungen mit Gasetagenheizungen<br />

ausgestattet sind,<br />

da der Mieter direkt an die örtlichen<br />

Gasversorger zahlt.<br />

• wenn die Viterra AG gar keine<br />

Wärmekosten, sondern nur die Gaslieferung<br />

abgerechnet hat (so bei<br />

Sozialwohnungen und bei den meisten<br />

Wohnungen in Witten, da die<br />

Viterra hier nach einer Schiedsstellenentscheidung<br />

2000 in den<br />

meisten Fällen das Contracting aufgab).<br />

• bei Anmietungen ab dem<br />

01.01.1999, da die geschlossenen<br />

Mietverträge ausdrücklich die<br />

Wärmeabrechnung vorsehen.<br />

Das vereinbarte Verfahren<br />

zur Rückerstattung:<br />

Unsere <strong>Mieterverein</strong>e und die DA<br />

haben sich auf eine Berechnungsmethode<br />

geeinigt, mit deren Hilfe die<br />

überzahlten Heizkosten jetzt rückabgewickelt<br />

werden. Die bisherigen<br />

Heizungskosten werden so zurückgerechnet,<br />

dass die Belastung für die<br />

Gasversorgung ermittelt wird. Überzahlungen<br />

werden erstattet. Die betroffenen<br />

Mieter sollen Anfang des Jahres<br />

2007 die Berechnung der Gutschrift und<br />

das Geld erhalten.<br />

Für die <strong>Mieterverein</strong>e ist dieses Verfahren<br />

akzeptabel, da Kostenvorteile der<br />

DA an die Mieter weitergegeben und<br />

vereinbart wurde, dass alle Mieter mit<br />

Vertragsabschluss vor dem 01.01.1999<br />

von dieser Korrektur profitieren. Das<br />

Recht des einzelnen Mieters auf korrigierte<br />

Abrechnungen bleibt aber unberührt.<br />

In diesem Fall kann aber im Er-<br />

Beweisen, was wir können<br />

„Zweistelliger Millionenbetrag für<br />

Mieter erstritten!“ hört sich verdammt<br />

gut an, weckt aber auch Hoffnungen<br />

und Fragen. Solche Beträge ergeben sich<br />

typischerweise dann, wenn die großen<br />

Wohnungsunternehmen sich einen<br />

„neuen Dreh“ ausdenken, mit dem sie<br />

ihre Mieter belasten.<br />

Dies ist dann die Chance für uns<br />

<strong>Mieterverein</strong>e, zu beweisen, was wir leisten<br />

können. Am Anfang steht ein Betroffener,<br />

der mit einem solchen Vorgang<br />

zu uns in die Beratung kommt. Ist das<br />

Problem erkannt, geht es darum, das<br />

Thema insgesamt bekannt zu machen.<br />

Denn mietrechtlich ist es so, dass jeder<br />

Betroffene für sich seine Rechtsposition<br />

absichern muss.<br />

Beim Streit um das Wärmecontracting<br />

hat es dreieinhalb Jahre gedauert,<br />

bis wir die BGH-Entscheidung<br />

hatten, die wir brauchten. An sich eine<br />

gebnis eine geringere Erstattung<br />

erfolgen, da der „Bonus“ für den<br />

geringeren Verwaltungsaufwand<br />

entfällt.<br />

„Durch die vereinfachte Berechnung<br />

wird niemand benachteiligt,<br />

insgesamt erfolgen höhere<br />

Rückzahlungen!“, betont Rainer<br />

Stücker, für die beteiligten<br />

<strong>Mieterverein</strong>e. Für eine 60-m²-<br />

Wohnung ergeben sich Gutschriften<br />

von ca. 300 bis 600 Euro<br />

für den Zeitraum von 2001 – 2004, bei<br />

geringerer Wohndauer selbstverständlich<br />

eine geringere Erstattungen.<br />

Mieter, die ihre Wohnungen gewechselt<br />

haben und bislang nicht von<br />

der DA angeschrieben wurden, sollten<br />

sich bei den jeweiligen Niederlassungen<br />

der DA melden. Mieter aus Siedlungen,<br />

die noch von der Viterra en bloc verkauft<br />

wurden, sollten sich dringend mit<br />

ihren Abrechnungsunterlagen beim<br />

<strong>Mieterverein</strong> melden. Hier muss der<br />

Erstattungsanspruch noch durchgesetzt<br />

werden.<br />

fast unlösbare Aufgabe, ca. 20.000 Betroffene<br />

zu bewegen, sich bei inzwischen<br />

vier falschen Heizkostenabrechnungen<br />

abzusichern und gegenüber ständigen<br />

Mahnungen und „Drohbriefen“ durchzuhalten.<br />

Um so wichtiger war es, zu Beginn<br />

der Auseinandersetzung im Winter<br />

2002/2003 so viel Druck zu erzeugen,<br />

dass Viterra öffentlich erklärte, dass<br />

man ein für die Mieter positives<br />

Grundsatzurteil für alle Betroffenen<br />

anerkennen wird. Alle, die sich damals<br />

beteiligt haben, sind die eigentlichen<br />

Gewinner. Unsere <strong>Mieterverein</strong>e haben<br />

den Protest und die mietrechtliche Klärung<br />

erfolgreich verknüpft. Genau deshalb<br />

gibt es uns. Es wäre schön, wenn<br />

möglichst viele „Gewinner“ Mitglied<br />

werden oder bleiben. Denn dies ist die<br />

Basis für den nächsten Erfolg.<br />

Rainer Stücker


Winterpflichten<br />

Der Winter kommt. Welche Pflichten<br />

bei Schnee und Eis zu beachten<br />

sind und welche Regelungen im<br />

Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter<br />

gelten, hat Ihr MieterForum für Sie<br />

zusammengestellt:<br />

• Verantwortlich für die Schnee- und<br />

Eisbeseitigung ist im Regelfall der<br />

Hauseigentümer.<br />

• Bei Mehrfamilienhäusern oder<br />

Wohnungsanlagen schalten Eigentümer<br />

häufig einen professionellen<br />

Winterdienst ein, oder die Arbeiten<br />

werden von einem Hausmeister<br />

durchgeführt.<br />

• Mieter können zu diesen Winterpflichten<br />

nur herangezogen werden,<br />

wenn dies von Anfang an im Mietvertrag<br />

wirksam vereinbart ist.<br />

• Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach<br />

Mieter immer oder zum Beispiel<br />

immer die Erdgeschossmieter<br />

Schnee fegen müssen.<br />

• Auch wenn der Mieter laut Mietvertrag<br />

verpflichtet ist, den Winterdienst<br />

durchzuführen, bleibt der Eigentümer<br />

in der Verantwortung. Er<br />

ist verpflichtet, zu überwachen und<br />

zu kontrollieren, ob die Pflichten<br />

ordnungsgemäß erfüllt werden. Er<br />

muss auch Streumittel und Arbeitsgeräte,<br />

wie Schneeschaufel und Besen,<br />

zur Verfügung stellen. Anders<br />

möglicherweise bei vermieteten Einfamilienhäusern.<br />

Wann ann ann streuen<br />

streuen<br />

Streuen ist wichtiger als Fegen (BGH III<br />

ZR 165/66). Je nach Witterungsverhältnissen<br />

muss im Laufe des Tages<br />

auch mehrfach gefegt und gestreut<br />

werden (BGH VI ZR 49/83; KG 14 U<br />

159/02).<br />

Wo o streuen<br />

streuen<br />

Bürgersteige und Gehwege müssen so<br />

gestreut werden, dass sie von sich<br />

vorsichtig bewegenden Passanten ohne<br />

Gefahr benutzt werden können (OLG<br />

Dresden 6 U 3690/99).<br />

Gehwege<br />

Gehwege<br />

Es reicht aus, wenn Gehwege in einem<br />

Bereich von 1,00 bis 1,20 m frei<br />

geräumt werden (OLG Nürnberg 6 U<br />

2402/00). Bei selten benutzten<br />

Zugangswegen auf einem Privat-<br />

• Ist die Räumpflicht wirksam auf<br />

mehrere Mieter eines Hauses abgewälzt,<br />

muss der Vermieter rechtzeitig<br />

und eindeutig regeln, wer wann<br />

verantwortlich ist. Üblich sind Regelungen<br />

mit wöchentlichem Wechsel<br />

oder „Schneekarten“, die jeweils<br />

von einem Mieter an den anderen<br />

weitergereicht werden, wenn tatsächlich<br />

geräumt werden musste.<br />

Wenn im Hause eine oder mehrere<br />

Wohnungen leer stehen, ist der Vermieter<br />

wiederum in der Pflicht.<br />

Schließlich fällt der Leerstand in seinen<br />

Verantwortungsbereich.<br />

• Notwendig, aber auch ausreichend<br />

ist es, wenn Bürgersteige und Gehwege<br />

so gefegt und bestreut werden,<br />

dass zwei Fußgänger problemlos<br />

aneinander vorbeigehen können. Es<br />

gilt der Grundsatz: Maßnahmen gegen<br />

Glätte haben Vorrang vor dem<br />

Wegräumen des Schnees.<br />

• Die Ortssatzungen geben einen Zeitrahmen<br />

vor, in dem Schnee und Eis<br />

beseitigt werden müssen: Die<br />

Winterpflichten bei Schnee- und<br />

Eisglätte beginnen in der Regel morgens<br />

um 7 Uhr und enden abends<br />

um 20 Uhr. Je nach Bedarf müssen<br />

die Arbeiten tagsüber wiederholt<br />

werden.<br />

• Wer zur Ausübung der Streu- und<br />

Räumpflichten verpflichtet, aber<br />

verhindert ist, beispielsweise wegen<br />

Berufstätigkeit, wegen Krankheit,<br />

grundstück genügen 0,50 m (OLG<br />

Frankfurt 23 U 195/00).<br />

Dauerschneefall<br />

Dauerschneefall<br />

Dauerschneefall<br />

Bei Dauerschneefall muss nicht<br />

fortlaufend gefegt werden, wenn dies<br />

völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur<br />

noch geringfügig schneit oder wenn es<br />

aufgehört hat, muss der Winterpflichtige<br />

fegen (OLG Celle 9 U 220/<br />

03; OLG Naumburg 12 U 144/99;<br />

Brandenburgisches OLG 2 U 11/99).<br />

Morgens Morgens Morgens und und mittags<br />

mittags<br />

Ist nach nächtlichem Schneefall<br />

morgens intensiv geräumt und gestreut<br />

worden, reicht es aus, wenn mittags<br />

noch einmal nachgeräumt und gestreut<br />

wird. Auch bei andauerndem<br />

Schnellfall kann eine kontinuierliche,<br />

das heißt praktisch ununterbrochene<br />

MIETRECHT<br />

Amerika - du hast es besser!<br />

wegen Urlaubsreise usw., muss für<br />

eine Vertretung sorgen.<br />

• Kommt es aufgrund der Eisglätte zu<br />

einem Unfall, hat der gestürzte Passant<br />

unter Umständen Anspruch auf<br />

Schadensersatz und Schmerzensgeld.<br />

War der Mieter zum Winterdienst<br />

verpflichtet, hilft ihm eine<br />

private Haftpflichtversicherung. Der<br />

Abschluss einer solchen Versicherung<br />

ist dringend anzuraten.<br />

Eis und Schnee - So urteilen die Gerichte<br />

Fortsetzung des Schneeräumens, nicht<br />

verlangt werden (LG <strong>Bochum</strong> 2 O 102/<br />

04).<br />

Frühaufstehen<br />

Frühaufstehen<br />

Ist vor Ort vorgeschrieben, dass<br />

morgens zu einer bestimmten Uhrzeit<br />

mit Schneefegen und Streuen<br />

begonnen werden muss, sind diese<br />

Zeiten für den zum Winterdienst<br />

Verpflichteten verbindlich. Eine Warteund<br />

Vorbereitungszeit gibt es dann<br />

nicht mehr (OLG Schleswig 11 U 174/<br />

01).<br />

5 5 Uhr<br />

Uhr<br />

Ohne besondere Vereinbarungen<br />

besteht keine Streupflicht des Vermieters<br />

in den frühen Morgenstunden,<br />

um 5.00 Uhr, für Garagenzufahrten (LG<br />

Berlin 62 S 85/01).<br />

17


TIPPS<br />

Im Winter wichtig:<br />

So heizen Sie richtig!<br />

Heizkosten sind in aller Munde - weil sie<br />

so hoch sind. ALG II-Empfänger müssen<br />

sparen, weil die Heizkosten „angemessen“<br />

sein müssen. Andere Mieter wollen<br />

sparen, um den Geldbeutel zu schonen.<br />

Und für das zur Zeit viel beachtete<br />

Weltklima ist der sparsame Umgang mit<br />

Energie allemal unerlässlich. Durch<br />

richtiges Heizen und Lüften kann man<br />

Klima und Kasse schonen. Wir sagen,<br />

wie’s geht.<br />

18<br />

Tipp 1: Kurz und<br />

kräftig lüften!<br />

Lüften Sie alle Zimmer mindestens<br />

zweimal täglich zehn Minuten lang mit<br />

weit geöffnetem Fenster. Fenster abkippen<br />

ist im Winter tabu! Dabei dauert<br />

der Luftaustausch viel zu lang, und<br />

die Außenwände kühlen aus. Sie wieder<br />

zu erwärmen kostet viel (Heiz-) Energie<br />

– und Ihr Geld. Noch schneller geht der<br />

Luftaustausch beim so genannten<br />

„Querlüften“ - im Volksmund „Durchzug“<br />

genannt. Dabei reichen zwei bis<br />

drei Minuten. Je größer der Temperaturunterschied<br />

zwischen drinnen und<br />

draußen, desto schneller geht der Luftaustausch.<br />

Übrigens: So vermeiden Sie<br />

auch Feuchtigkeitsschäden! Denn die<br />

Feuchtigkeit, die beim Wohnen automatisch<br />

entsteht (pro Person, pro<br />

Duschbad, pro Zimmerpflanze und für’s<br />

Kochen jeweils bis zu einem Liter am<br />

Tag), verschwindet beim Lüften gleich<br />

mit.<br />

§<br />

Tipp 2: Gleichmäßig<br />

heizen!<br />

Vermeiden Sie schwankende Temperaturen.<br />

Es kostet viel mehr Energie,<br />

einen abgekühlten Raum wieder aufzuheizen,<br />

als einen einmal beheizten auf<br />

Temperatur zu halten. Stellen Sie am<br />

besten die Thermostat-Ventile Ihrer<br />

Heizung auf die Temperatur ein, bei der<br />

Sie sich wohlfühlen, und fassen Sie sie<br />

dann nicht mehr an. Nur während des<br />

Lüftens sollten Sie die Heizkörper ausdrehen<br />

und anschließend sofort wieder<br />

auf die vorherige Einstellung bringen.<br />

Ansonsten funktioniert der Regler automatisch:<br />

Ist die eingestellte Temperatur<br />

erreicht, schaltet er den Heizkörper<br />

ab. Auf- und zudrehen ist nicht nötig!<br />

Tipp 3: Schlafzimmer<br />

nicht „mitheizen“!<br />

Viele Menschen lieben es im Schlafzimmer<br />

etwas kühler als in den übrigen<br />

Räumen. Sie lassen deshalb die Heizung<br />

dort aus und die Tür offen, damit<br />

Das genügt. Und dann: Finger weg!<br />

Frieren muss nicht sein!<br />

Auch wer sparsam mit Heizenergie<br />

umgehen will, muss nicht frieren. Wer<br />

eine Wohnung mit Heizung gemietet<br />

hat, hat Anspruch auf eine<br />

Mindesttemparatur von 20 bis 22<br />

Grad zwischen 7 und 23 Uhr.<br />

Nachts wird in viele Heizanlagen<br />

die Temperatur abgesenkt. Das ist auch<br />

sinnvoll, um die Kosten im Griff zu<br />

behalten. 17 bis 18 Grad müssen aber<br />

auch in der Nacht erreicht werden<br />

können.<br />

Vertragliche Regelungen, die die<br />

Heizpflicht des Vermieters auf niedrigere<br />

Temperaturen, kürzere Zeiten<br />

oder bestimmte Jahreszeiten beschränken,<br />

sind ungültig. Das haben Gerichte<br />

entschieden.<br />

So geht’s: Fenster weit auf, Heizventil<br />

runter - 10 Minuten genügen!<br />

(Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />

(dena) / Solarpraxis AG<br />

)<br />

ein bisschen Wärme aus dem Rest der<br />

Wohnung „rüberkommt“. Das ist genau<br />

verkehrt. Stellen Sie das Thermostat-<br />

Ventil im Schlafzimmer etwas niedriger<br />

ein als in den anderen Räumen und<br />

halten Sie die Tür geschlossen! So sparen<br />

Sie Geld und vermeiden<br />

Feuchtigkeitsschäden.<br />

Tipp 4: Pullover ist<br />

besser als Stellung 4!<br />

Die meisten Menschen fühlen sich<br />

bei 20 Grad Celsius durchaus wohl. Das<br />

entspricht der mittleren Stellung Ihres<br />

Thermostatventils (z.B. 3 von 5). Im<br />

Sommer werden bei diesen Temperaturen<br />

T-Shirts getragen. Aber: Müssen Sie<br />

denn im Winter in Ihrer Wohnung im<br />

T-Shirt herumlaufen? Jedes Grad mehr<br />

kostet sie 10 % Heizenergie (und Kosten!),<br />

jedes Grad weniger spart 10 %.<br />

Ein warmer Pulli kostet viel weniger als<br />

die nächste Heizkostenabrechnung!<br />

Tipp 5: Mit dem<br />

Vermieter reden!<br />

Wird Ihre Wohnung mit einem<br />

modernen Kessel beheizt? Ist die Wärmedämmung<br />

auf dem Stand der Technik?<br />

Wenn Nein: Reden Sie mit Ihrem<br />

Vermieter. Energiesparende Maßnahmen<br />

werden mit öffentlichen Mitteln<br />

hoch gefördert. Außerdem: Wer Fenster,<br />

Außenwände, Dach und Kellerdecken<br />

dämmt und zudem den Heizkessel<br />

erneuert, kann 75 % Energie einsparen.


Zwischen dem <strong>Mieterverein</strong><br />

<strong>Bochum</strong> und der ARGE ist es zu<br />

einem heftigen Streit über die<br />

Kürzungen bei den Heizkosten-<br />

Zahlungen für ALG II-Empfänger<br />

gekommen. Der <strong>Mieterverein</strong> rät<br />

zum Widerspruch. Auch sonst liegt<br />

in <strong>Bochum</strong> noch<br />

manches<br />

im ARGEn<br />

Da ging ganz schön was ab zwischen<br />

ARGE <strong>Bochum</strong> und <strong>Mieterverein</strong><br />

im November - so würden das unter 20-<br />

Jährige wohl formulieren. Der <strong>Mieterverein</strong><br />

warf der ARGE bewusste Täuschung<br />

ihrer Kunden vor. Die ARGE<br />

nannte das eine „Unverschämtheit“.<br />

Hintergrund waren zahlreiche<br />

Schreiben der ARGE, mit denen sie ankündigte,<br />

zukünftig nur noch „angemessene“<br />

Heizkosten, die dem Durchschnitt<br />

des Hauses entsprechen, übernehmen<br />

zu wollen. Beim <strong>Mieterverein</strong><br />

gibt es Fälle, in denen auch schon „Guthaben“<br />

von den laufenden Zahlungen<br />

abgezogen werden.<br />

Heizkosten gehören zu den "Kosten<br />

der Unterkunft" und müssen Langzeit-<br />

Arbeitslosen zusätzlich zum Regelsatz<br />

gezahlt werden. Wie bei der Kaltmiete<br />

sieht das Gesetz vor, dass die Kosten "angemessen"<br />

sein müssen. Was angemessen<br />

ist, ist im Gesetz jedoch nicht definiert.<br />

Die ARGE hält für angemessen, was<br />

dem Durchschnitt des Hauses entspricht,<br />

wenn es eine Zentralheizung<br />

gibt, oder was sich durch Formeln des<br />

VDI errechnen lässt. Sie hält diese Praxis<br />

für "gerichtsfest" - und beruft sich<br />

auf ein 16 Jahre altes Urteil des Oberverwaltungsgerichts<br />

Münster. Dabei<br />

verschweigt sie, dass heute die Gesetzeslage<br />

eine ganz andere ist und statt der<br />

Verwaltungsgerichte die Sozialgerichte<br />

zuständig sind.<br />

Diese haben ähnliche Fälle bisher<br />

durchweg so entschieden: Als "angemessene<br />

Heizkosten" gelten die Kosten,<br />

die tatsächlich angefallen sind. Denn sowohl<br />

der subjektive Wärmebedarf der<br />

Menschen ist verschieden und je nach<br />

den individuellen Eigenschaften der<br />

Wohnung braucht man unterschiedlich<br />

viel Energie, um die gleiche Temperatur<br />

zu erzielen. Einzige Ausnahme: Je-<br />

mand heizt buchstäblich "zum Fenster<br />

hinaus". Dafür muss es aber Anhaltspunkte<br />

geben. (Kurzbesprechungen einiger<br />

Urteile auf Seite 19)<br />

Natürlich kennt die ARGE diese Urteile<br />

- jedoch: Sie interessieren sie<br />

nicht. Sie will nur ein Urteil des Sozialgerichts<br />

Dortmund akzeptieren, und<br />

zwar der Kammer, die für <strong>Bochum</strong> zuständig<br />

ist.<br />

Vor dem Sozialausschuss wehrte sich<br />

ARGE-Chefin Susanne Schomburg am<br />

22. November vehement gegen den<br />

Vorwurf, ihre Behörde würde mit Pauschalen<br />

arbeiten. Allerdings offenbarte<br />

sie dabei ein ganz spezielles<br />

Verstädnis des Be-<br />

griffs „Pauschale“: Den<br />

hielte sie nur dann für zutreffend,<br />

wenn die ARGE<br />

für alle Wohnungen ohne<br />

jeden Unterschied den gleichen Betrag<br />

pro Quadratmeter als angemessen bezeichnen<br />

würde. Deshalb hält sie die<br />

bisherigen Urteile der Sozialgerichte<br />

auch für nicht einschlägig.<br />

Überhaupt versteht Schomburg die<br />

ganze Aufregung nicht: „Wir wenden<br />

die gleichen Richtlinien an, die schon<br />

seit 1991 im Sozialamt verwendet werden.<br />

Das ist auch eine Gleichbehandlung<br />

mit den Sozialhilfeempfängern,<br />

die ich richtig finde. Es<br />

gibt keine neue Praxis bei der ARGE.“<br />

Das sehen die Betroffenen natürlich<br />

anders. Denn zunächst waren ja seit Einführung<br />

des ALG II die vollen Heizkosten<br />

übernommen worden. Dazu<br />

Susanne Schomburg: „Wir haben unseren<br />

Kunden Zeit gegeben, sich an die<br />

neue Lage zu gewöhnen, länger als bei<br />

den kalten Unterkunftskosten.“<br />

Weitgehende Einigkeit herrschte bei<br />

den Fraktionen im Ausschuss, dass die<br />

Frage wohl gerichtlich geklärt werden<br />

muss. Einzige Ausnahme: Die PDS. Sie<br />

HARTZ IV<br />

kündigte einen Antrag an, die Richtlinien<br />

für Heizkosten ebenso zu überarbeiten<br />

wie die der kalten Unterkunftskosten<br />

2005 überarbeitet worden war -<br />

und dabei die aktuelle Rechtsprechung<br />

der Sozialgerichte zu berücksichtigen.<br />

Die Neufassung der Richtlinie für die<br />

kalten Unterkunftskosten hat übrigens<br />

nur wenigen geholfen: In nur 135 von<br />

den 1400 Fällen, in denen die ARGE<br />

Anfang 2006 die Senkung der „Kosten<br />

der Unterkunft“ von den Hilfeempfängern<br />

gefordert hatte, sind<br />

aufgrund der Änderungen diese Aufforderungen<br />

zurückgezogen worden.<br />

Ansonsten glänzt - was<br />

Zahlen angeht - die ARGE<br />

ARGE völlig mit Ahnungslosigkeit. So<br />

kann sie zum Beispiel nicht<br />

ahnungslos<br />

sagen, wie viele „Bedarfsgemeinschaften“<br />

aufgrund<br />

dieser Aufforderungen bisher umgezogen<br />

sind und wohin. Auch, wie viele<br />

zur Senkung der Heizkosten aufgefordert<br />

wurden, weiß die ARGE nicht. Das<br />

ist schließlich „laufendes Geschäft“.<br />

Hier forderte der Ausschuss allerdings,<br />

dass das in Zukunft per Strichliste nachgehalten<br />

wird.<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> wird auch die Frage<br />

der Umzugs-Quoten nicht auf sich<br />

beruhen lassen. Denn eine hohe Zahl<br />

an Zwangsumzügen straft nicht nur die<br />

Arbeitslosen ab, die nach dem Job auch<br />

noch die Wohnung verlieren, sondern<br />

hat auch schädliche Folgen für die ausgewogene<br />

soziale Mischung in den<br />

Wohnquartieren. Denn wer wenig Geld<br />

für das Wohnen ausgeben kann, zieht<br />

natürlich da hin, wo die Mieten niedrig<br />

sind.<br />

Für den Widerspruch gegen die Heizkosten-Kürzungen<br />

hat der <strong>Mieterverein</strong><br />

<strong>Bochum</strong> ein Musterschreiben entwickelt.<br />

Mehr dazu im <strong>Bochum</strong>er Lokalteil<br />

auf Seite 21.<br />

19


HARTZ IV<br />

Höchst sozial gerichtet? Das<br />

20<br />

Zum Thema Mietwohnungen ent<br />

schied das Gericht:<br />

1. Die Angemessenheit der Größe richtet<br />

sich nach den Bestimmungen des<br />

Sozialen Wohnungsbaus für das jeweilige<br />

Bundesland. In NRW wären<br />

das 45 qm für eine Person und 15<br />

qm mehr für jede weitere Person.<br />

2. Der Ausstattungsstandard muss im<br />

unteren Segment der Wohnungen<br />

am jeweiligen Ort liegen.<br />

3. Einen Umzug in eine andere Stadt,<br />

in der die Mieten niedriger sind,<br />

kann in der Regel nicht verlangt werden.<br />

4. Die Wohngeld-Tabellen dürfen als<br />

Angemessenheitsgrenzen nur herangezogen<br />

werden, "wenn alle anderen<br />

Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft<br />

sind". AZ: B 7b AS 18/06 R<br />

Das Bundessozialgericht<br />

in Kassel<br />

(Quelle: BSG)<br />

Der <strong>Mieterverein</strong> <strong>Bochum</strong> sieht sich<br />

durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung<br />

bestätigt, dass Pauschalie-rungen von Kosten<br />

der Unterkunft bei den Sozialgerichten<br />

keine Chance haben und immer der Einzelfall<br />

geprüft werden muss.<br />

Beim Thema Eigentum legte das<br />

Bundessozialgericht angemessene<br />

Größen fest. Eine vierköpfige Familie<br />

darf danach ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung<br />

mit bis zu 120 qm<br />

bewohnen. Für drei Personen sah das<br />

Gericht 100 qm als angemessen an, für<br />

eine oder zwei Personen 80 qm. Erst<br />

wenn die Wohnung oder das Haus größer<br />

ist, gelten sie nicht mehr als Schonvermögen<br />

und müssen verkauft werden.<br />

AZ: B 7b AS 2/05<br />

Hartz IV hat den Sozialgerichten in<br />

Deutschland eine Klagewelle ohne Beispiel<br />

beschert. 45.000 Prozesse sind bisher in<br />

Deutschland angestrengt worden. Jetzt hat<br />

die Flut das höchste Sozialgericht in Deutschland,<br />

das Bundessozialgericht in Kassel<br />

erreicht. Am 7. November fällte es seine<br />

ersten Urteile zum Arbeitslosengeld II. Zwei<br />

davon betrafen die „Kosten der Unterkunft“.<br />

Erwerbslosen Forum Deutschland<br />

hat bereits darauf hingewiesen, dass sich<br />

die Lage damit für Eigenheim-Familien mit<br />

weniger als vier Personen im Vergleich zur<br />

früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />

verschlechtert hat. Der<br />

Deutsche Mieterbund in Berlin kritisierte<br />

hingegen, dass für Eigenheimbesitzer weit<br />

höhere qm-Zahlen als angemessen gelten<br />

als für Mieter und forderte gleiches Recht<br />

für alle. Zum Vergleich: Ein Mieterhaushalt<br />

müsste sechs Personen umfassen, um die<br />

gleiche Wohnungsgröße bewohnen zu dürfen<br />

wie ein vierköpfiger Eigentümerhaushalt.<br />

Den Regelsatz in Höhe von 345 Euro<br />

hingegen empfindet das BSG nicht<br />

als einen Verfassungsstoß und wieß eine<br />

entsprechende Klage am 23. November<br />

ab. AZ: B 11b AS 1/06 R<br />

Heizkosten für Hartzer:<br />

Gezahlt wird, was anfällt!<br />

Urteile von Landessozialgerichten (2. Instanz)<br />

Dabei dürfen die Gemeinden aber<br />

keine Pauschalen zu Grunde legen.<br />

... Die Behörde könne nicht einfach von<br />

einer Nebenkostenpauschale ausgehen.<br />

Vielmehr müsse sie die tatsächlichen<br />

Kosten übernehmen.<br />

LSG RPf, AZ: L 3 ER 148/06 4.10.2006<br />

Die Pauschalierung der Heizkosten,<br />

ist nicht statthaft, wenn eine konkrete<br />

und nachvollziehbare Berechnung<br />

der Heizkosten vorliegt. Diese ergibt<br />

sich entweder aus dem Mietvertrag oder<br />

aus den Abschlagsforderungen der<br />

Energiever-sorger. Ausnahmen von einem<br />

solchen Vorgehen sind nur dann<br />

möglich, wenn Anhaltspunkte für ein<br />

unwirtschaftliches Energieverhalten des<br />

ALG II-Empfängers vorliegen.<br />

LSG Hessen, AZ: L 7 AS 126/06 ER<br />

Die Angemessenheit der Aufwen<br />

dungen für die Heizung kann nur<br />

unter Betrachtung eines längeren Zeitraumes<br />

sachgerecht ermittelt werden.<br />

Insbesondere bei einer Beheizung durch<br />

Heizöl kann die Angemessenheit nicht<br />

anhand der Kosten überprüft werden,<br />

maßgebend ist vielmehr der Verbrauch.<br />

LSG NS-Bremen, AZ: L 8 AS 439/05 ER<br />

Da die notwendigen Heizkosten von<br />

Faktoren wie z.B. dem baulichem<br />

Zustand, der Lage der Wohnung und<br />

dem Alter der Heizungsanlage abhängen<br />

und die notwendigen Kosten daher<br />

bei gleichem Heizverhalten erheblich<br />

voneinander abweichen können,<br />

sind die tatsächlichen Kosten zu übernehmen,<br />

solange es keine konkreten<br />

Anhaltspunkte für ein unvernünftiges<br />

Heizverhalten gibt.<br />

LSG Thüringen AZ: L 7 AS 770/05 ER<br />

Grundsätzlich ergibt sich die Höhe<br />

der als angemessen anzusehenden<br />

Heizungskosten aus den von den<br />

Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen.<br />

LSG NRW, AZ: L 19 B 68/05 AS ER<br />

Das Sozialgericht Aurich urteilte außerdem,<br />

dass auch bei der Beheizung die<br />

komplette Wohnfläche (also nicht zwei<br />

Drittel) berücksichtigt werden muss, soweit<br />

nicht aufgrund der baulichen Gegebenheiten<br />

einzelne Räume von der<br />

Beheizung ausgenommen werden können,<br />

ohne dass Schäden entstehen.<br />

SG Aurich, AZ: S 15 AS 3/05 ER


Muster-Widerspruch<br />

für <strong>Bochum</strong><br />

Im <strong>Bochum</strong>er Heizkosten-Streit findet<br />

inzwischen auch die ARGE , dass<br />

die Sache gerichtlich geklärt werden<br />

muss. Dabei möchten wir gerne helfen:<br />

Wir möchten möglichst viele<br />

ALG II-Empfänger bewegen, den<br />

Kürzungen zu widersprechen und<br />

würden eine Muster-Klage vor dem<br />

SG Dortmund finanzieren.<br />

Deshalb haben wir einen Muster-<br />

Widerspruch entwickelt, den Sie auf<br />

unserer Homepage finden. Es handelt<br />

sich um eine RTF-Datei, die mit<br />

jedem Textverarbeitungsprogramm<br />

geöffnet werden kann. Sie müssen<br />

überall da, wo Sie kursiven Text finden,<br />

diesen durch Ihre persönlichen<br />

Angaben ersetzen: Name, Aktenzeichen,<br />

Datum, Beträge etc. Eventuell<br />

können weitere besondere Umstände<br />

angegeben werden, die erklären,<br />

warum in Ihrem konkreten Fall die<br />

Heizkosten höher sind als der Durchschnitt.<br />

Dann nur noch ausdrucken<br />

und abschicken!<br />

Die Datei heißt „argeheizkosten.rtf“<br />

und kann hier heruntergeladen<br />

werden: http://<br />

www.mvbo.de/fileadmin/<br />

downloads<br />

Fast 70 000 Menschen, die in Essen<br />

von Hartz IV leben müssen, sind<br />

Mieter bei großen Wohnungsunternehmen.<br />

Da für viele Wohnungen Ende<br />

des Jahres die Sozialbindung ausläuft,<br />

dürfen etliche mit teils saftigen Mieterhöhungen<br />

rechnen. Ob die Mieten<br />

dann noch „angemessen“ sind, darüber<br />

müssen sie sich mit ihren Sachbearbeitern<br />

bei der Arge auseinandersetzen.<br />

Darüber sprach die Mietergemeinschaft<br />

Essen mit Hans-Peter<br />

Leymann-Kurtz, Sozialpädagoge in der<br />

Jugend- und Familienhilfe aus Essen.<br />

MG Essen: Nach welchem Kriterien<br />

wird die Angemessenheit beurteilt?<br />

H.P. Leymann-Kurtz: Nach meiner Information<br />

wird als Orientierung hauptsächlich<br />

der Mietspiegel von 1993 eingesetzt,<br />

obwohl alle 2 Jahre ein neuer<br />

erstellt werden muss. Der letzte ist von<br />

2005. In den letzten Jahren haben sich<br />

Mieten, aber vor allen Dingen die Miet-<br />

Auch im EN-Kreis:<br />

Ärger mit der Job-Agentur<br />

Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis missachtet<br />

die JobAgentur systematisch<br />

die Rechtsprechung zur Übernahme der<br />

Heizkosten. Lagen die tatsächlichen<br />

Heizkosten über den festgesetzten Pauschalen,<br />

wurden sie in einer Vielzahl<br />

von Fällen nicht übernommen. Trotz<br />

klarer Rechtslage behauptet die Job-<br />

Agentur EN, es gebe gesonderte Angemessenheitsgrenzen<br />

der Heizung.<br />

Allerdings müssten diese in jedem Einzelfall<br />

geprüft werden. Dass es ohne<br />

Einzelfallprüfung allein aufgrund der<br />

Pauschalen zu Kürzungen komme, sei<br />

nicht vorgesehen und ein Umsetzungsproblem<br />

bei den lokalen Agenturen. In<br />

einzelnen Fällen wurden inzwischen<br />

Besuche zur Überprüfung des Heizverhaltens<br />

angekündigt.<br />

Wenn Ihre tatsächlichen Heizkosten<br />

nicht in voller Höhe übernommen werden,<br />

wenden Sie sich bitte an die <strong>Mieterverein</strong>e<br />

oder das HAZ, Stephan Schulze-Bentrop<br />

02324 - 591 – 150.<br />

Kaution als Darlehen<br />

Im SGB II ist eindeutig geregelt, dass<br />

bei einem notwendigen Umzug die Kaution<br />

für die neue Wohnung von der<br />

70.000 ALG II-Empfänger in<br />

Essen vor Mieterhöhungen<br />

nebenkosten drastisch erhöht. Die Verwaltung<br />

muss beauftragt werden realistische<br />

Mietdeckelungen zu erarbeiten.<br />

MG Essen: Was sollen die Betroffenen<br />

denn nun tun, wenn sie aufgefordert<br />

werden, ihre Wohnungen zu verlassen,<br />

oder evtl sogar in andere Städte mit<br />

preiswerteren Wohnraum zu ziehen?<br />

H.P. L-K: Die Aufforderung, ihre Wohnung<br />

zu verlassen, sollten sich die Betroffenen<br />

unbedingt von der Arge<br />

schriftlich geben lassen. Danach kann<br />

der Betroffene diese Aufforderung durch<br />

das Sozialgericht in Duisburg überprüfen<br />

lassen. Bedürftige haben ein Recht<br />

auf Prozesskostenbeihilfe und sollten im<br />

Zweifelsfall immer anwaltliche Rechtsberatung<br />

in Anspruch nehmen. Aufforderungen<br />

in eine andere Stadt zu ziehen<br />

sind rechtsunwirksam.<br />

MG Essen: Was wäre denn Ihre Aufforderung<br />

an die Politik?<br />

HARTZ IV<br />

ARGE/JobAgentur übernommen werden<br />

muss. Sie kann die Kaution so sichern,<br />

dass sie bei Auszug oder Ende des<br />

ALG II-Bezugs zurückgezahlt werden<br />

muss, aber nicht während des<br />

Leistungsbezugs. Trotzdem gibt es im<br />

EN-Kreis viele Beispiele dafür, dass die<br />

Kaution nur auf Darlehensbasis übernommen<br />

wird. Die Arbeitslosen müssen<br />

dann die Kaution vom Regelsatz abstottern.<br />

Zum Teil wurden ALG II-Abhängigen<br />

Erklärungen zur Unterschrift vorgelegt,<br />

mit denen sie sich mit dieser Regelung<br />

„freiwillig“ einverstanden erklären.<br />

Verweigern Sie in solchen Fällen die<br />

Unterschrift! Bestehen Sie auf Übernahme<br />

der Kaution! Wenden Sie sich an die<br />

Vorgesetzten des Sachbearbeiters und/<br />

oder eine Beratungsstelle. Wenn Ihnen<br />

gesagt wird „ohne Unterschrift keine<br />

Übernahme der Kaution“ lassen Sie sich<br />

das schriftlich geben.<br />

Auch doppelte Mieten und eine notwendige<br />

Erstausstattung mit Möbeln<br />

(wenn z.B. in der alten Wohnung eine<br />

Einbauküche vorlag, die nicht mitgenommen<br />

werden kann) und eine notwendige<br />

Anfangsrenovierung gehören<br />

nicht zum Regelsatz.<br />

H.P-L-K: Die Politik soll ordnungspolitisch<br />

Einfluss nehmen, das können<br />

sie zum Beispiel mit ihren eigenen<br />

Wohnungsbeständen. Auch auf<br />

Energiekosten muss die Politik reagieren.<br />

Denn wenn diese steigen, braucht<br />

die Kommune, da sie ja die Heizkosten<br />

übernehmen , immer mehr Geld. Das<br />

heißt also: mit jeder Erhöhung kommt<br />

es auch zu einem Griff in die städtischen<br />

Kassen.<br />

21


SERVICE<br />

22<br />

Geschäftszeiten<br />

Geschäftsstelle <strong>Bochum</strong>:<br />

Brückstraße 58 · 44787 <strong>Bochum</strong><br />

Fon : 02 34 / 9 6114 - 0<br />

Fax : 02 34 / 9 6114 - 11<br />

E-mail : info@mvbo.de<br />

Internet : www.mvbo.de<br />

Öffnungszeiten:<br />

Mo - Do: 9.00 - 18.00 Uhr<br />

Fr : 9.00 - 12.00 Uhr<br />

Geschäftsstelle Hattingen:<br />

Bahnhofstraße 37 · 45525 Hattingen<br />

Fon : 0 23 24 / 5 25 24<br />

Fax : 0 23 24 / 95 03 49<br />

Öffnungszeiten:<br />

Di : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 18.00<br />

Mi + Do: 9.00 - 12.00 + 13.00 - 15.00<br />

Bankverbindung:<br />

Sparda Bank Essen eG, BLZ 360 605 91,<br />

Kto. Nr. 520 619<br />

Impressum<br />

Herausgeber:<br />

DMB – <strong>Mieterverein</strong> <strong>Bochum</strong>, Hattingen<br />

und Umgegend e. V.,<br />

Brückstraße 58 · 44787 <strong>Bochum</strong><br />

Auflage : 22.500<br />

Redaktion: Michael Wenzel, Aichard<br />

Hoffmann (v.i.S.d.P.)<br />

Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 44 / - 74<br />

E-mail : mensch.mieter@mvbo.de<br />

Anzeigen : Michael Wenzel<br />

Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 40 / - 70<br />

E-Mail : gf@mvbo.de<br />

Druck : Lensing-Druck, Dortmund<br />

Titellayout :Weritz Werbung · <strong>Bochum</strong><br />

Fon/Fax : 02 34 / 3 61 77- 40 / - 19<br />

Unzustellbare Exemplare bitte zurück<br />

an den Herausgeber.<br />

Service<br />

Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />

Örtliche Zuständigkeit!<br />

Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue Fälle.<br />

Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />

Berater/in PLZ in <strong>Bochum</strong> andere Orte Durchwahl<br />

Ralf Berger 44791 44805 Datteln, Essen 96 11 435<br />

44807 44809<br />

Rainer Klatt 44787 44789 alle anderen Orte 96 11 431<br />

44795 44799<br />

Gisela Krieter 44793 44866 – 96 11 432<br />

44867 44869<br />

Rainer Papenheim 44801 44803 Dortmund 96 11 436<br />

44892 44894<br />

Jutta Hüppop 44879 44797 Hattingen, Witten, Di, Mi und Do<br />

Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />

Mo und Fr<br />

02 34 / 96 11 40<br />

Achtung: Dies gilt nicht für bereits länger laufende Fälle! Sie können eine<br />

bereits vor dem 1. August 2003 angefangene Vertretung bei Ihrem/r gewohnten<br />

Berater/in zu Ende führen.<br />

Bitte vereinbaren Sie ihren Beratungstermin unter den oben genannten Rufnummern<br />

unserer Geschäftsstellen.<br />

Rechtsberatung am Telefon:<br />

Wir rufen Sie an!<br />

Bei uns ist Schluss mit dem langen Herumhängen in der Warteschleife, wenn<br />

Sie versuchen, Ihren Rechtsberater oder Ihre Rechtsberaterin telefonisch zu erreichen.<br />

Wir rufen bei Ihnen an. Und das, wann Sie es möchten!<br />

Das funktioniert so: Wenn Sie Beratungsbedarf haben, der sich auch telefonisch<br />

erledigen lässt, oder Ihre Berater/in um Rückruf gebeten hat, rufen Sie die oben<br />

angegebenen Rufnummern in der Geschäftsstelle an. Dort wird man einen Termin<br />

mit Ihnen vereinbaren. Innerhalb der vereinbarten Zeit sollten Sie dann in<br />

der Nähe Ihres Telefons sein – und eventuell benötigte Unterlagen auch. Aber<br />

bitte: Im Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollte es ein Festnetz-Telefon sein!<br />

Denn die Kosten des Beratungsgesprächs übernehmen dann logischerweise wir.<br />

Wenn es neue Unterlagen gibt – etwa ein Schreiben des Vermieters –, die für die<br />

Beratung benötigt werden, können Sie uns dies vorab per Fax oder Post schicken.<br />

Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />

Sprechen Sie mit dem Chef!<br />

Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge,<br />

Kritik oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />

Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />

Ortstermine:<br />

Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, in Ihrer Wohnung eine Ortsbesichtigung<br />

durchzuführen. Hierzu arbeiten wir mit einem Experten zusammen, mit<br />

dem Sie Termine direkt vereinbaren können. Ortstermine kosten 75,- Euro.<br />

Darin enthalten: Anfahrt (Bo + Hat), 1 Stunde vor Ort, Kurzprotokoll, MWSt.<br />

Begutachtung von Wohnungsmängeln, Feuchtigkeitsmessungen, Begleitung bei<br />

der Wohnungsübergabe: Joachim Ehrhardt (Dipl. Biol.), Tel. 02 34 / 38 36 19,<br />

mobil: 01 79 / 4 93 15 67.


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