Cross-Border - Mieterverein Bochum
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Stadtwerke <strong>Bochum</strong><br />
Wir geben Ihnen die nötige Energie<br />
anders � agenten, bochum
INHALT:<br />
Neues Angebot:<br />
Mediation bei Streit<br />
unter Mietern S. 4-5<br />
<strong>Bochum</strong>:<br />
Schutz für privatisierte<br />
Mieter? S. 6<br />
LEG-Verkauf:<br />
Beschlossen<br />
trotz Volksinitiative<br />
S. 7<br />
Kündigungsschutz:<br />
Regierung Rüttgers<br />
kappt Sperrfrist S. 9<br />
Herr Berger, sind Sie<br />
eigentlich Anwalt? S. 10<br />
Urteile:<br />
<strong>Bochum</strong>er Mieter erfolgreich<br />
vor Gericht S. 11<br />
Neues von der<br />
Verkaufswelle S. 12-13<br />
<strong>Bochum</strong>:<br />
<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Sünde<br />
bleibt ungesühnt S. 14-15<br />
Wärme-Contracting:<br />
EX-Viterra Mieter erhalten<br />
Geld zurück S. 16<br />
Mietrecht:<br />
Winterpflichten<br />
S. 17<br />
Tipps:<br />
Richtig<br />
heizen! S. 18<br />
<strong>Mieterverein</strong> ./. ARGE:<br />
Streit um Heizkosten S. 19<br />
Urteile:<br />
Sozialgerichte zum<br />
Alg II S. 20<br />
Mensch<br />
MieterIn!<br />
Wir leben in einer repräsentativen<br />
Demokratie. Alle Staatsgewalt geht vom<br />
Volke aus, aber eben nur indirekt.<br />
Genaugenommen alle vier bis fünf Jahre,<br />
wenn wir aufgerufen werden, zur<br />
Wahl zu gehen. In der Zwischenzeit haben<br />
die Parlamente das Sagen: Bundestag,<br />
Landtag und Stadtrat. Die Parlamente<br />
sollen den Willen des Volkes repräsentieren,<br />
also wiedergeben.<br />
Ich kenne eine Menge Leute, die halten<br />
das für richtig so, und tatsächlich ist<br />
diese indirekte Demokratie die einzige<br />
Form von Demokratie, die es heute auf<br />
der Welt gibt. Bei den alten Griechen,<br />
den Erfindern der Demokratie, versammelten<br />
sich noch alle freien Bürgerauf<br />
dem Marktplatz und debattierten direkt<br />
und stimmten ab. Frauen gehörten<br />
allerdings nicht zu den freien Bürgern -<br />
und Sklaven auch nicht.<br />
Ich kenne aber auch eine Menge Leute,<br />
die halten den Parlamentarismus für<br />
eine Krücke der Demokratie. Wer seine<br />
„Stimme abgibt“, der hat sie eben anschließend<br />
nicht mehr selbst, sondern ist<br />
darauf angewiesen, dass derjenige, dem<br />
er sie gegeben hat, in seinem Sinne spricht<br />
und handelt.<br />
Das ist immer öfter nicht der Fall,<br />
und die in Meinungsumfragen oder Leserbriefen<br />
geäußerte Unzufriedenheit der<br />
Bürger mit ihren Politikern war noch nie<br />
so groß wie heute. Allerdings ziehen die<br />
Menschen ganz entgegengesetzte Schlüsse<br />
daraus: Die einen werden „politikverdrossen“,<br />
gehen nicht mehr zur Wahl<br />
oder zu politischen Veranstaltungen, verschließen<br />
und verweigern sich. Je größer<br />
die Unzufriedenheit, desto niedriger die<br />
Wahlbeteiligung.<br />
Die anderen tun genau das Gegenteil:<br />
Sie mischen sich ein, gehen auf die<br />
Straße, sammeln Unterschriften, engagieren<br />
sich - aber oft außerhalb von Par-<br />
Spuren<br />
Grabenstr. 5 · 40213 Düsseldorf<br />
www.alzheimer-forschung.de<br />
hinterlassen<br />
Dieses mächtige Steingrab hinterließen<br />
uns Menschen, die vor rund<br />
3.500 Jahren lebten.<br />
Hinterlassen auch Sie Spuren –<br />
z.B. durch ein Vermächtnis für die<br />
Alzheimer-Forschung.<br />
EDITORIAL<br />
teien und Parlamenten. In den<br />
60er Jahren nannte man das<br />
APO, außerparlamentarische<br />
Opposition.<br />
Als Zugeständnis an das<br />
damals wachsende bürgerschaftliche<br />
Engagement wurden<br />
dann doch einige vorsichtige Elemente der<br />
direkten Demokratie eingeführt, wenn<br />
auch in komplizierten Verfahren und mit<br />
vielen Einschränkungen: Bürgerbegehren<br />
und Bürgerentscheide auf kommunaler<br />
Ebene, Volksinitiativen und Volksbegehren<br />
auf Landesebene. Denn auf einen<br />
Marktplatz passen die Bürger auch in der<br />
kleinsten Kleinstadt nicht mehr. Auf<br />
Bundeseben (wie in der Schweiz) fehlen<br />
solche Instrumente völlig.<br />
Und auch da, wo es sie gibt, sind sie<br />
Fremdkörper geblieben, ins Rechtssystem<br />
nicht integriert. Das zeigt sich immer<br />
dann, wenn Bürgerbegehren vor Gericht<br />
landen. Welches Schicksal das letzte erfolgreiche<br />
Begehren in <strong>Bochum</strong> dort fand,<br />
lesen Sie auf den Seiten 14 und 15.<br />
Mehr Erfolg war einer Freiburger Initiative<br />
beschieden. Am 12. November<br />
wurde dem schwarz-grünen Stadtrat der<br />
Verkauf der städtischen Wohnungen per<br />
Bürgerentscheid verboten - ein bundesweites<br />
Signal für die Privatisierer zwischen<br />
Flensburg und Garmisch. Politiker,<br />
Finanzjongleure und Wirtschaftsredakteure<br />
jaulen um die Wette. Und die<br />
Velberter sind drauf und dran, es den<br />
Freiburgern nach zu tun. Mehr dazu auf<br />
Seite 13.<br />
Es ist also noch nicht aller Tage<br />
Abend - auch nicht für die LEG in NRW!<br />
Herzlichst<br />
Ihr<br />
Fordern Sie unsere Broschüre zum Thema Testament<br />
kostenlos an:<br />
Name<br />
Vorname<br />
Geboren am<br />
Straße, Hausnr.<br />
PLZ, Ort<br />
T8<br />
3
INTERNES<br />
4<br />
Neues Angebot an Mitglieder:<br />
Mediation bei Mieterstreitigkeiten<br />
Etliche Mitglieder kennen das Problem schon: Bei Streitig<br />
keiten zwischen Mietern übernimmt der <strong>Mieterverein</strong> keine<br />
rechtliche Vertretung. So schreibt es aus gutem Grund<br />
aber sehr zum Unwillen der betroffenen Mitglieder unsere<br />
Vereinssatzung vor. Höchste Zeit also, endlich einen Service<br />
anzubieten, der Abhilfe verspricht!<br />
„Wir können unmöglich die rechtliche Vertretung übernehmen,<br />
wenn es Mieter gegen Mieter heißt!“, so Geschäftsführer<br />
Michael Wenzel. Immerhin sollen <strong>Mieterverein</strong>e die<br />
Interessen aller Mieter wahren. Zu allem Überdruss käme es<br />
außerdem häufiger vor, dass auch noch beide Streitparteien<br />
Mitglied seien. „Dann geht sowieso nichts, denn unsere Juristen<br />
würden gegen Standesrecht verstoßen, wenn beide<br />
Seiten gleichzeitig vertreten würden.“, erläutert Wenzel die<br />
vertrackte Situation.<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> kann aber auch gut verstehen, dass die<br />
betroffenen Mitglieder sich alleine gelassen fühlen. Daher<br />
gibt es künftig folgendes abgestuftes Angebot:<br />
• Mitglieder können sich bei Nachbarschaftsstreitigkeiten<br />
in der Rechtsberatung künftig zumindest allgemein über<br />
die Rechtslage informieren lassen. Wie bisher findet aber<br />
keine rechtliche Vertretung, z. B. durch das Aufsetzen von<br />
Schriftsätzen, statt.<br />
• In Absprache mit dem zuständigen Rechtsberater besteht<br />
danach die Möglichkeit, statt der rechtlichen Vertretung<br />
eine Beratung durch unsere ausgebildete Mediatorin Frau<br />
Buschmann in Anspruch zu nehmen. Im Vier-Augen-Gespräch<br />
haben die Mitglieder dann Gelegenheit, über ih-<br />
Interview:<br />
MieterForum: Von Mediation liest man in den letzten Jahren<br />
immer öfter. Aber was ist das genau?<br />
Buschmann: Mediatoren unterstützen Menschen als Begleiter<br />
und bringen Menschen miteiander in Kontakt, die Probleme<br />
miteinander haben. Das hat nichts mit<br />
Kompromisssuche zu tun. Ziel ist es, das beide mit dem Gefühl<br />
rausgehen, dass sie beide gewonnen haben. Es gibt verschiedene<br />
Richtungen und Ausbildungen. Ich arbeite mit der<br />
Methode der „Gewaltfreien Kommunikation“ nach Dr. Marshall<br />
Rosenberg.<br />
MieterForum: Nehmen wir doch ein Beispiel aus der Praxis.<br />
Zwei Mieter in untereinanderliegenden Wohnungen haben<br />
Streit, weil der im dritten Stock gerne Abends auf dem Balkon<br />
sitzt, um in Ruhe ein Buchg zu lesen und ein Glas Wein<br />
zu trinken. Der andere, der im zweiten Stock, sitzt auch gerne<br />
Abends auf dem Balkon, aber um mit Freunden Würstchen<br />
zu grillen und Skat zu spielen. Dabei geht es natürlich ziemlich<br />
laut zu, und der oben fühlt sich sowohl durch die Gerüche<br />
als auch den Lärm gestört. Aufs Lesen konzentrieren kann<br />
er sich jedenfalls nicht.<br />
Buschmann: Ein gutes Beispiel! Der Normalfall wäre ja in so<br />
einer Situation, dass beide eine Rechtsberatung aufsuchen<br />
und ihren Streit durch Anwälte und Gerichte klären. Da gibt<br />
es dann ein Urteil, wer den Balkon wann wie nutzen darf,<br />
und das kostet eine Menge Geld. Heraus kommt dann ein<br />
ren Ärger und die Ursachen des Streits zu sprechen. Im<br />
Rahmen der Beratung werden den Mitgliedern Tipps für<br />
einen anderen Umgang mit dem Konflikt zu geben (Siehe<br />
dazu das Interview auf dieser Seite).<br />
• Wenn vom Mitglied gewünscht und vorausgesetzt, die<br />
„Gegenseite“ ist ebenfalls dazu bereit, kann im Anschluss<br />
eine Mediation durchgeführt werden. Dabei geht es in<br />
einem gemeinsamen Gespräch aller Beteiligten darum,<br />
den Konflikt mit Hilfe der Mediatorin gemeinsam zu lösen.<br />
„Die Kollegen des Berliner <strong>Mieterverein</strong>s haben sehr gute<br />
Erfahrungen mit einem ähnlichen Angebot gemacht!“, betont<br />
Geschäftsführer Michael Wenzel.<br />
So funktioniert es:<br />
Wenn Sie wegen einer Nachbarschaftsstreitigkeit eine<br />
Beratung benötigen, nehmen Sie bitte zunächst<br />
Kontakt mit Ihren zuständigen Rechtsberater auf. Im Anschluss<br />
können Sie einen Termin für ein Vier-Augen-Gespräch<br />
mit unserer Mediatorin vereinbaren. Wenn von<br />
Ihnen gewünscht, wird die Mediatorin danach versuchen,<br />
ein gemeinsames Gespräch mit der „Gegenseite“ zu vermitteln.<br />
Die Termine finden in der <strong>Bochum</strong>er Geschäftsstelle<br />
statt. Wir wollen zunächst Erfahrungen mit dem<br />
neuen Angebot sammeln. Mitgliedern entstehen in der Einführungsphase<br />
daher keine Kosten!<br />
Mediation - was ist denn das?<br />
Kompromiss, dass der eine am 1. und der andere am 2. Samstag<br />
dran ist, oder einer gewinnt und der andere verliert -<br />
richtig zufrieden ist keiner.<br />
MieterForum: Und was passiert bei einer Mediation?<br />
Buschmann: Da wird gefragt: Was steckt eigentlich hinter<br />
diesem Streit? Der eine sucht Entspannung, der andere Unterhaltung.<br />
Der erste Schritt ist, dass ich als Mediatorin die<br />
beiden so ins Gespräch miteinander bringe, dass jeder merkt,<br />
dass er das Bedürfnis des Anderen auch manchmal hat. Keiner<br />
entspannt 24 Stunden, und keiner feiert 24 Stunden. Das<br />
ist der wichtige Punkt: Man sieht, dass die Bedürfnisse des<br />
anderen keinen Angriff auf einen selbst darstellen. In dem<br />
Moment fällt das Feindbild weg - diese Idee: Das macht der<br />
nur, um mich zu ärgern; oder: der ist rücksichtslos - der ist<br />
pinselig.<br />
MieterForum: Aber wir haben dann immer noch ein Mengenproblem:<br />
Der eine denkt: Wie kann man nur so viel feiern,<br />
der andere: wie kann man nur so viel Ruhe brauchen ...<br />
Buschmann: Dann sind die beiden aus der Beurteilungs-<br />
Schleife noch nicht raus. Es geht nicht darum, herauszufinden,<br />
was am Anderen einen rasend macht, sondern warum.<br />
Der Zauber in der Mediation liegt darin, wegzukommen von<br />
den Begriffen Recht und Unrecht. So lange man darin feststeckt,<br />
ist der andere der Feind und man muss kämpfen.
MieterForum: Was heißt das für unser Beispiel?<br />
Buschmann: Wir müssen dann fragen: Was will zum Beispiel<br />
der Ruhe-Bedürftige wirklich? Welches eigene Bedürfnis<br />
steckt hinter seinem Ärger? Beispielsweise kann es sein,<br />
dass er die Wahl haben möchte, wann er in seiner Wohnung<br />
was machen kann. Ich versuche, die Leute dazu zu bringen,<br />
sich darüber klar zu werden, was sie selbst wollen, nicht, was<br />
sie am anderen stört.<br />
MieterForum: Und der Skatbruder möchte seine Kumpel<br />
nicht enttäuschen, die er vielleicht gar nicht einlädt, sondern<br />
die ganz von alleine vorbeikommen und sogar einen<br />
Kasten Bier mitbringen ...<br />
Buschmann: Das wäre auch ein durchaus denkbares Bedürfnis.<br />
Und wenn beide gespürt haben, dass sie das Bedürfnis<br />
des anderen - zumindest manchmal - auch haben, kann man<br />
den nächsten Schritt machen: sie zu fragen, was sie vom anderen<br />
wollen. Dann kommt der hinter der Verurteilung liegende<br />
Wunsch heraus, beispielsweise dass der eine einfach<br />
nur gefragt werden möchte. Oder es ist ihm wichtig, eine<br />
Wahl zu haben und auch mal „nein“ sagen zu können. Zum<br />
Beispiel: „Hallo, meine Freunde stehen unten und wollen<br />
Skat spielen, stört es Sie, wenn wir auf den Balkon gehen?“<br />
er Ruhe-Bedürftige könnte sich dann jedes Mal neu entscheiden,<br />
würde nicht übersehen, sondern als Nachbar respektiert.<br />
Deshalb ist es ganz wichtig, dass man den Wunsch positiv<br />
formuliert: Was kann der andere tun - nicht: Was soll er<br />
lassen?<br />
MieterForum: Und wie sieht das aus Sicht des Skat-Bruders<br />
aus?<br />
Buschmann: Der will vielleicht, dass sein Nachbar versteht,<br />
wie wichtig ihm diese Treffen sind, zum Beispiel, weil er im<br />
Moment keine Arbeit hat und sich sonst ausgeschlossen fühlt.<br />
Er ist froh und es ist ihm wichtig, dass die Kumpel immer<br />
kommen und sogar Bier mitbringen, dass er sich vielleicht<br />
INTERNES<br />
sonst gar nicht leisten kann. Vielleicht fühlt er sich von dem<br />
anderen auch schon schief angekuckt, weil er keine Arbeit<br />
hat ...<br />
MieterForum: Aber wenn nun der Skatbruder jeden Anebd<br />
klingelt und fragt, nervt das den anderen doch auch ...<br />
Buschmann: Das wird nicht passieren; die beiden sind nun<br />
in Kontakt, reden miteinander und kennen die Wünsche<br />
und Bedürfnisse des Anderen. Und vor allem: sie haben die<br />
„Lösung“, d.h. eine Vereinbarung über das weitere Umgehen<br />
miteinander, selbst getroffen. Die Erfahrung zeigt, dass<br />
das funktioniert.<br />
MieterForum: Heißt das, dass Sie als Mediatorin für jedes<br />
Problem eine Lösung finden können?<br />
Buschmann: Meine Rolle ist es nicht, eine Lösung zu finden.<br />
Ich habe eine Übersetzer-Funktion - ich helfe den Leuten,<br />
ihre Lösung selbst zu finden. Wir leben in einer Gesellschaft,<br />
in der wir alle nicht gelernt haben, zu sehen, was<br />
wir brauchen und was wir wirklich wollen. Im Grunde haben<br />
wir alle die gleichen Bedürfnisse - nur oft zu unterschiedlichen<br />
Zeitpunkten. Sobald die Leute das erkannt haben, ist<br />
die Frage „wann und wie lebe ich meine Bedürfnisse?“ nur<br />
noch eine Frage der Verständigung und Vereinbarung. Es<br />
kann auch durchaus sein, dass bei einer Mediation das gleiche<br />
Ergebniss herauskommt wie bei einem Gerichtsprozess<br />
- zum Beispiel, dass man einen Plan macht, wer wann dran<br />
ist -, aber der Weg war ein anderer, und deshalb haben die<br />
Leute ein anderes Gefühl, sind zufriedener.<br />
MieterForum: Ist jeder Konflikt für eine Mediation geeignet<br />
oder gibt es Streithähne, denen Sie nicht helfen können?<br />
Buschmann: Naja, es muss zumindest die Bereitschaft da<br />
sein, sich - unbewaffnet - an einen Tisch zu setzen. Aber<br />
darüberhinaus gibt es keine Karre, die so tief im Dreck steckt,<br />
dass man sie nicht wieder heraus bekommen könnte. Natürlich<br />
ist das auch eine Frage der Zeit. Das geht nicht in einer<br />
Stunde.<br />
MieterForum: Und wenn der Andere gar nicht bereit ist, mitzumachen?<br />
Buschmann: Man kann eine sogenannte Stellvertreter-Mediation<br />
machen, in der ein zweiter Mediator den Streitpartner<br />
spielt. Das kann manchmal sogar sehr nützlich sein. Der<br />
Kollege spielt den Nachbarn ohne Zünder. Da kann man alles<br />
sagen, ohne dass der Andere wütend wird, und so sehen:<br />
Worum geht es mir eigentlich?<br />
MieterForum: Wenn eine Stunde in der Regel nicht reicht:<br />
Was kann dieses Angebot im <strong>Mieterverein</strong> nutzen?<br />
Buschmann: Das ist ja erstmal nur ein Gespräch mit einer<br />
Person. Oft kommt da schon was in Gang, wenn man das<br />
Problem durch eine andere Brille betrachtet. Wenn man alleine<br />
nicht weiterkommt, bekommt man aber zumindest ein<br />
Gefühl dafür, ob eine Mediation helfen kann, das Problem<br />
zu lösen. Mit mir als Mediatorin kann jederzeit ein Termin<br />
vereinbart werden; wie es dann in Kooperation mit dem<br />
<strong>Mieterverein</strong> weitergeht, ist noch nicht entschieden - wir<br />
wollen erstmal Erfahrungen sammeln.<br />
MieterForum: Frau Buschmann - danke für das Gespräch!<br />
5
VERMIETER<br />
Kündigungsschutz<br />
für<br />
Mieter in<br />
Werne<br />
Beim Verkauf von rund 250 ehemals städtischen<br />
Wohnungen in diesem Jahr hat die VBW<br />
mit der Häusser-Bau-GmbH Vereinbarungen<br />
über den Schutz der Mieter getroffen, die die<br />
Mieter zunächst gar nicht kannten. Jetzt gibt<br />
es Verhandlungen zwischen Häusser-Bau,<br />
VBW, Mieterrat und <strong>Mieterverein</strong>.<br />
Trotz aller Kritik an dem Verkaufs<br />
paket in diesem Jahr: Die VBW hat<br />
ihre Mieter keineswegs völlig im Regen<br />
stehen lassen. Wer sich auf die Sozialklausel<br />
des BGB berufen kann, soll -<br />
auch bei Weiterverkäufen - Schutz vor<br />
Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen<br />
bekommen (wir berichteten).<br />
Das ist in der Regel bei hohem Alter,<br />
langer Wohndauer, Krankheit oder<br />
Behinderung der Fall.<br />
Dazu ist eine Ergänzung im Mietvertrag<br />
nötig, damit die Mieter ihre Rech-<br />
<strong>Mieterverein</strong> und VBW<br />
verhandeln über Mieterschutz<br />
6<br />
Zwischen dem <strong>Mieterverein</strong> und der<br />
halbstättischen VBW gibt es Verhandlungen<br />
über einen erweiterten<br />
Mieterschutz bei Verkäufen. Das ist das<br />
Will keine „Heuschrecke“ sein:<br />
Die VBW in der Wirmerstraße<br />
te auch schwarz auf weiß haben. In einem<br />
ersten Schritt hat der Mieterrat der<br />
Siedlung „Im Streeb/Krachtstraße“ in<br />
<strong>Bochum</strong> Werne mit Unterstützung des<br />
<strong>Mieterverein</strong>s eine Erhebung unter den<br />
Mietern durchgeführt. Auch erste Verhandlungen<br />
von Mieterrat und <strong>Mieterverein</strong><br />
mit der Käuferin, der Häusser-Bau<br />
GmbH, haben stattgefunden. Sie verliefen<br />
erfreulich konstruktiv.<br />
Ziel von Mieterrat und -verein: Mieter<br />
ab 65 und ab 30 Jahren Wohndauer<br />
oder mit mindestens 80 % Schwer-<br />
erste Ergebnis eines Gesprächs zwischen<br />
<strong>Mieterverein</strong> <strong>Bochum</strong> und VBW-Spitze<br />
am 30. November. Eine richtige „Sozialcharta,<br />
wie es sie bei der Viterra<br />
(inzwischen Deutsche Annington)<br />
oder bei der Gagfah in Essen<br />
gibt, will <strong>Bochum</strong>s größtest<br />
Wohnungsunternehmen<br />
allerdings nicht auflegen.<br />
Denn die VBW sieht sich<br />
nicht in einem Boot mit<br />
Münteferings „Heuschrecken“.<br />
Bei dem Paket, dass in diesem Jahr<br />
an Häusser-Bau verkauft wurde,<br />
handelte es sich um Wohnungen,<br />
die sich nicht in die bestehenden<br />
Quartiere integrieren ließen. Geschäftsführer<br />
Dr. Krämer: „Wir<br />
sind keine Großverkäufer, sondern<br />
Bestandshalter. Das in diesem<br />
Jahr war unser erstes und ein-<br />
Sichtbare Zeichen der Verkaufsvorbereitungen:<br />
Neue Zäune in der Siedlung „Im Stree/Krachtstraße“<br />
behinderung sollen auf Dauer geschützt<br />
werden. Für Mieter in Prüfungsvorbereitungen<br />
oder mit kleinen Kindern<br />
ist ein befristeter Schutz im Gespräch.<br />
Da alles zusammen fast 80 % der<br />
Mieter in der Siedlung betrifft, hat<br />
Häusser-Seniorchef Werner Heckendorf<br />
eine siedlungsbezogene Lösung vorgeschlagen.<br />
Ein Umzug innerhalb der<br />
Siedlung soll zumutbar sein, damit einige<br />
Häuser vor einem Verkauf freigezogen<br />
werden können.<br />
ziges Paket. Eine Wiederholung ist nicht<br />
zu befürchten.“<br />
Allerdings will die VBW Verkäufe<br />
einzelner Objekte, die gar nicht in ihr<br />
„quartiersbezogenes Management“ passen,<br />
nicht völlig ausschließen. Dabei<br />
sollen die Mieter - wie auch bei dem<br />
Paketverkauf in diesem Jahr - durch vertragliche<br />
Vereinbarungen mit den Käufern<br />
geschützt werden. Darüber soll es<br />
weitere Gespräche mit dem <strong>Mieterverein</strong><br />
geben.<br />
Michael Wenzel, Geschäftsführer<br />
des <strong>Mieterverein</strong>, äußerte sich nach dem<br />
Gespräch vorsichtig zufrieden: „So, wie<br />
das dieses Jahr gelaufen ist, war unser<br />
„Grundvertrauen“ doch erheblich gestört.<br />
Jetzt sieht es so aus, dass die VBW<br />
unsere Sorgen - und die der Mieter -<br />
durchaus ernst nimmt. Es ist wichtig,<br />
dass wir im Gespräch bleiben.“
LEG-Verkauf:<br />
Geheimnis-<br />
krämerei<br />
und Sozial-<br />
charta plus<br />
Unter unwürdiger Geheimhaltung unterrichtete<br />
die Landesregierung über ihren „Rahmenplan“ für<br />
die Privatisierung der 95.600 LEG-Wohnungen.<br />
Das groß angekündigte Bankengutachten<br />
bekamen die Landtagsabgeordneten nur in<br />
verstümmelter und kodierter Form zu Gesicht. Die<br />
betroffenen Mieter und Beschäftigten sowie die<br />
Öffentlichkeit sollen mit einer „Gagfah-<br />
Sozialcharta plus“ ruhig gehalten werden.<br />
Ein seltsamen Bild bot sich den Zu<br />
schauern (und Zuhören) der Plenarsitzung<br />
am 26. Oktober 2006 im<br />
Düsseldorfer Landtag. Ratlose<br />
Oppositionsangeordnete blätterten in<br />
einem Heft, durchnummeriert mit einer<br />
groß aufgedruckten Ziffer. Wer das<br />
gerade ausgehändigte und um vermeintlich<br />
brisante Informationen gekürzte<br />
Papier weiter geben würde, wäre<br />
zu überführen. Es handelte sich um das<br />
von Sal. Oppenheim und WestLB im<br />
Auftrag der Landesregierung erarbeitete<br />
Gutachten zu Verkaufsoptionen für<br />
die Landesentwicklungsgesellschaft<br />
(LEG).<br />
Wer von Regierungserklärung und<br />
Aussprache zu einer Großen Anfrage der<br />
SPD-Fraktion Antworten auf existentielle<br />
Fragen zur Wohn- und Arbeitsplatzsicherheit<br />
erwartete, wurde enttäuscht.<br />
Statt Zukunft boten die Regierungskoalitionäre,<br />
die nur durch ihre Fachminister<br />
und die wenigen Fachabgeordneten<br />
vertretenen waren, Vergangenheit.<br />
Statt Perspektiven gab es viel<br />
Polemik.<br />
Die einzige Erkenntnis des Tages:<br />
Finanzminister Dr. Helmut Linssen hatte<br />
sich aus dem Gutachten die schnellste<br />
und einträglichste Verkaufsvariante ausgesucht<br />
und gegen das von Bauminister<br />
Oliver Wittke favorisierte Modell durchgesetzt.<br />
Danach soll die LEG bis Ende<br />
2007 oder Anfang 2008 komplett verkauft,<br />
das heißt die Landesbeteiligung<br />
von ca. 68 Prozent unter Sozialauflagen<br />
europaweit meistbietend versteigert<br />
werden. Das in Kommunen entwickelte<br />
Konzept eines Verkaufs in Teilpaketen<br />
an regionale Wohnungsunternehmen<br />
oder eine andere staatliche Lösung hat<br />
in der Regierungskoalition derzeit keine<br />
Mehrheit.<br />
Vage<br />
Versprechungen<br />
Erst aus der Presseberichterstattung<br />
der folgenden Tage und der eigenen<br />
Pressemitteilung der Landesregierung<br />
im Internet ließ sich ein Bild über die<br />
beabsichtigten Auflagen erlangen.<br />
Danach sollen Mieter und Beschäftigte<br />
für die Dauer von 10 Jahren (auch bei<br />
einem zwischenzeitlichen Weiterverkauf)<br />
besonders geschützt werden. Der<br />
Standard orientiert sich dabei an der<br />
Gagfah-Sozialcharta, die 2004 beim Verkauf<br />
dieses Wohnungsunternehmens<br />
der Bundesversicherungsanstalt BfA an<br />
die amerikanische Fortress entstand:<br />
• Die Beschäftigten der LEG werden<br />
vor betriebsbedingten Kündigungen<br />
geschützt, Betriebsvereinbarungen<br />
und Tarifverträge bestehen fort<br />
• Mieterhöhungen und Wohnungsverkäufe<br />
werden begrenzt<br />
• Kündigungen bei Wohnungsverkäufen<br />
werden ausgeschlossen,<br />
Mieter ab dem 60. Lebensjahr erhalten<br />
ein generelles Dauerwohnrecht<br />
VOLKSINITIATIVE<br />
Bei den bundesweiten Protesten gegen Sozialabbau am 21.<br />
Oktober kamen auch 30.000 Demontranten nach<br />
Dortmund. Mitten drin: Die Aktivisten der Volksinitiative<br />
• Bei Modernisierung und Instandsetzung<br />
gibt es Vorgaben<br />
Für den Trägerkreis der Volksinitiative<br />
„Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“,<br />
der mit Betriebsräten aus<br />
LEG und Ruhr-Lippe Wohnungsgesellschaft<br />
die Regierungserklärung<br />
und Aussprache vor Ort verfolgte, ist die<br />
Sozialcharta ein Erfolg, nicht aber das<br />
Ziel. Das bleibt die Sicherheit durch<br />
Verzicht auf den Verkauf der LEG. Angesichts<br />
des wenig transparenten<br />
Vorgehens der Landesregierung wäre es<br />
ein weiter Weg, die Auflagen für alle<br />
Mieter und Beschäftigten rechtsfest und<br />
einklagbar zu machen - auch gegenüber<br />
Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen.<br />
Viele offene Fragen bleiben.<br />
Initiativensprecher Helmut Lierhaus:<br />
„Wir führen die Volksinitiative weiter.<br />
Der LEG-Verkauf gehört wieder in den<br />
Landtag. Dann aber mit aussagefähigen<br />
Argumenten und vor vollem Haus.“<br />
Volksinitiative<br />
„Sichere Wohnungen<br />
und Arbeitsplätze“<br />
jetzt erst recht!<br />
Tel. 0234/9611434,<br />
www.volksinitiative-leg.de<br />
7
PORTRAIT<br />
MANN VON DER BASIS ZEIGT,<br />
WIE’S GEHT<br />
Für die Volksinitiative<br />
„Sichere Wohnungen und Arbeitsplätze“<br />
sind einige hundert Menschen aktiv.<br />
Unterschriften in Mengen werden aber<br />
nicht von den Großorganisationen,<br />
sondern von „Einzelkämpfern“ gesammelt.<br />
Einer davon ist der LEG-Mieterbeirat Ulrich<br />
Braun aus Dortmund-Wickede.<br />
Beständig gesammelt<br />
8<br />
Es kommt vor, dass Mieter für die<br />
Volksinitiative „Sichere Wohnungen<br />
und Arbeitsplätze“ unterschreiben wollen,<br />
aber nicht bei Parteien. Braun stört<br />
das nicht. „Ich bin unabhängig, auch<br />
wenn ich bei Informationsständen der<br />
SPD aushelfe.“ Er hat die Unterschriftenlisten<br />
auf ein Schreibbrett geklemmt<br />
und ist unterwegs an den Marktständen<br />
und in den Geschäften. Am liebsten<br />
geht er aber in seiner Siedlung im<br />
östlichsten Stadtteil von Dortmund<br />
von Tür zu Tür. 1360 Unterschriften bei<br />
insgesamt 1435 Wohnungen hat er mit<br />
einigen Helfern hier gesammelt,<br />
weitere 200 in Obereving<br />
und Scharnhorst-Ost.<br />
Sein Bekanntheitsgrad hat<br />
ihm geholfen, die Sperre vieler<br />
Mieter vor Haustürbesuchen<br />
und Unterschriften zu<br />
überspringen. 1965 zog er mit<br />
seiner Ehefrau in die Wohnung,<br />
die sie jetzt noch bewohnen.<br />
Weil es dort anfangs<br />
nur Kohleheizung gab, zogen<br />
sie der Kinder wegen vorübergehend<br />
nach Kirchlinde und<br />
1972 wieder zurück. Überhaupt<br />
hat Braun eine Beständigkeit<br />
im Leben entwickelt,<br />
die es so nie wieder geben kann. Geboren<br />
vor 65 Jahren in Stettin, kam er<br />
1954 nach Dortmund. Gearbeitet hat<br />
er von der Lehre als Elektromaschinenbauer<br />
bis zum Industriemeister und<br />
zum Ruhestand im Januar 2002 bei<br />
einer Firma in Dortmund.<br />
Einen Mieterbeirat gibt es im östlichsten<br />
Dortmunder Stadtteil Wickede seit<br />
Mitte der 70er Jahre, noch zu Neue-<br />
Heimat-Zeiten. Braun kam erst vor einigen<br />
Jahren hinzu und ist Beisitzer. Er<br />
„Ich mache das<br />
nicht nur für mich.“<br />
Ulrich Braun, LEG-Mieterbeirat<br />
startete 2001 gleich mit der ersten großen<br />
Auseinandersetzung mit der LEG.<br />
Es ging um den Einbau von Zentralheizungen,<br />
wo es vorher Gasetagenheizungen<br />
gab. Eine Fremdfirma installierte<br />
die Anlage und betreibt sie im so<br />
genannten Wärmecontracting. Braun:<br />
„Die LEG hatte uns versprochen, dass<br />
wir beim Einbau der neuen Heizung<br />
nicht finanziell schlechter gestellt werden<br />
als vorher.“ Tatsächlich existiert<br />
sogar ein entsprechender Aufsichtsratsbeschluss.<br />
Die Umstellung brachte den-<br />
Hier kennt ihn jeder: Ulrich Braun auf<br />
Stimmenfang in der LEG-Siedlung in<br />
Dortmund-Wickede.<br />
noch eine hohe Kostensteigerung. Der<br />
Mieterbeirat verhandelte und es wurde<br />
neu gerechnet, bis schließlich für die<br />
Mieter eine Ersparnis von 46.000 Euro<br />
gegenüber der ersten Abrechnung herauskam.<br />
Im selben Jahr war Ulrich Braun<br />
Mitbegründer des Zusammenschlusses<br />
„Aktionsbündnis Zukunft der LEG“.<br />
Die damalige SPD/Grünen-Landesregierung<br />
hatte den Verkauf der Landesbeteiligung<br />
an der LEG schon im<br />
Etat eingeplant, als das Bündnis aus<br />
Betriebsräten, Gewerkschaft, Mieterbeiräten<br />
und <strong>Mieterverein</strong>en mobil machte<br />
und das Vorhaben stoppte. Ob das<br />
durch die Volksinitiative erneut gelingen<br />
könnte, beurteilt Braun zurückhaltend:<br />
„Nach den Plänen der Landesregierung<br />
könnte ich wohnen bleiben.<br />
Aber ich mache das nicht für mich. Ich<br />
wäre auch mit einer sozialverträglichen<br />
Vereinbarung einverstanden. Dann<br />
hätten wir schon etwas erreicht.“ (li)<br />
Fotos: Stephanie Sack / report.age
Landesregierung hebt Sperrfrist auf<br />
Rüttgers schafft heimlich<br />
Mieterschutz ab<br />
Die Landesregierung hat - hinter verschlossenen Türen- die Abschaffung<br />
der verlängerten Kündigungssperrfrist für umgewandelte<br />
Mietwohnungen verordnet. Damit besteht für Mieter in Umwandlungsobjekten<br />
nur noch ein Schutz vor Eigenbedarfskündigungen<br />
von maximal drei Jahren.<br />
Bislang konnten sich Erwerber umgewandelter<br />
Mietwohnungen in<br />
vielen Städten in NRW für einen Zeitraum<br />
von 8 oder 6 Jahren nach erstmaligem<br />
Verkauf bei einer Kündigung der<br />
ursprünglichen Mieter nicht auf Eigenbedarf<br />
oder eine sogenannte. unzureichende<br />
wirtschaftliche Verwertung berufen.<br />
Diese Landesverordnung wurde<br />
nun zum 31. 12. 2006 aufgehoben. Für<br />
Mieter in umgewandelten Mietwohnungen,<br />
die bereits in den letzten Jahren<br />
verkauft wurden, gilt gemäß<br />
Landesverordnung übergangsweise<br />
eine Sperrfrist bis zum 31. 12. 2009. Für<br />
alle Umwandlungen ab dem 1. 1. 2007<br />
gilt nur noch die bundesgesetzliche 3jährige<br />
Sperrfrist.<br />
Diese Entscheidung fällte die Landesregierung<br />
bereits am 19. September.<br />
Aber erst am 7. November wurde die<br />
Aufhebung im Gesetzes- und Verordnungsblatt<br />
bekannt gegeben. Also nach<br />
dem Presserummel um die Entscheidung<br />
zum Verkauf der LEG.<br />
Selbst als am 16. 11. im Landtag ein<br />
Antrag der Grünen auf Beibehaltung der<br />
Kündigungssperrfrist behandelt wurde,<br />
informierte die Regierung die Parlamentarier<br />
nicht über die bereits gefällte<br />
Entscheidung und stimmte für Überweisung<br />
an den Fachausschuss.<br />
„Wer behauptet, die Mieter würden<br />
bei einem Verkauf der LEG gegen Verdrängung<br />
geschützt, gleichzeitig aber<br />
das wirksamste Mittel für einen solchen<br />
Schutz klammheimlich abschafft, macht<br />
sich völlig unglaubwürdig“, wirft<br />
Mieterforum Ruhr Ministerpräsident<br />
Rüttgers vor.<br />
Mieterforum Ruhr sieht in der Abschaffung<br />
der Sperrfrist eine logische<br />
Ergänzung der Privatisierungspläne.<br />
„Ohne diesen verbindlichen Schutz ist<br />
die LEG gleich einiges mehr wert und<br />
selbst unverbindliche Selbstverpflichtungen<br />
können dann als Erfolg ausgegeben<br />
werden.“<br />
Nicht ohne Grund richtet sich die<br />
„Volksinitiative sichere Wohnungen<br />
und Arbeitsplätze“ deshalb auch gegen<br />
die Abschaffung der Sperrfrist. Auch<br />
hier gilt: „Jetzt erst recht! Wir fordern<br />
mit der Volksinitiative die Wiedereinführung<br />
der Verordnung!“<br />
Die nächsten Landtagswahlen sind<br />
2010. Genau zu diesem Jahr läuft die<br />
Übergangsregelung aus und damit<br />
könnte es zu einer Welle von Eigenbedarfskündigungen<br />
kommen. „Sollte<br />
sich dies bewahrheiten, kann sich<br />
Rüttgers im Wahlkampf auf einen Sturm<br />
einstellen“, warnt Mieterforum Ruhr.<br />
K. Unger<br />
MIETERSCHUTZ<br />
Ideologischer Schlag<br />
gegen die Mieter<br />
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch gilt bundesweit<br />
eine Sperrfrist von 3 Jahren. Die Landesregierungen<br />
dürfen diese Frist per Verordnung<br />
unter Berufung auf die Wohnungsmarktsituation<br />
für bestimmte Gebiete auf bis zu 10 Jahre<br />
verlängern. Viele - auch CDU-regierte - Länder<br />
haben das getan. In NRW gilt seit dem 1. 10.<br />
2004 in 57 Kommunen eine Sperrfrist von 8<br />
Jahren und in 48 Kommunen 6 Jahre Sperrfrist.<br />
Davor gab es in 274 NRW-Kommunen 10 Jahre<br />
Sperrfrist. Der Erlass der NRW-Verordnung 2004<br />
basierte auf einer umfassenden und langwierigen<br />
wissenschaftlichen Untersuchung der<br />
Wohnungsmärkte in NRW. Die schwarzgelbe<br />
Regierung streicht die Verordnung jetzt nur zwei<br />
Jahre später ohne jede Untersuchung und<br />
behauptet einfach: Die Märkte sind entspannt.<br />
Die Anwendung der Verordnung war völlig<br />
bürokratiefrei und hat dem Land keinerlei Kosten<br />
verursacht. Dieser Schlag gegen den Mieterschutz<br />
ist rein ideologisch begründet.<br />
Aichard Hoffmann<br />
Mieterschutz nach<br />
Sperrfrist-Streichung<br />
Als Folge der Entscheidung der Landesregierung<br />
befürchtet Mieterforum Ruhr eine weitere<br />
Anheizung der Umwandlungswelle und eine<br />
starke Verunsicherung der Mieter, die nun<br />
voreilig ausziehen oder sich zu teuren<br />
Wohnungskäufen gezwungen sehen könnten.<br />
Mieterforum Ruhr rät den betroffenen Mietern,<br />
nicht in Panik zu geraten. Auch nach Ablauf der<br />
Sperrfrist sei nicht sicher, ob ein Eigentümer die<br />
Wohnung auch selbst nutzen wolle. Vor allem<br />
ältere Mieter könnten einer Eigenbedarfskündigung<br />
aus sozialen Härtegründen widersprechen.<br />
Bei der Deutschen Annington und einigen<br />
anderen Unternehmen gelten zusätzliche<br />
Absicherungen aufgrund von freiwilligen Selbstverpflichtungen<br />
der Unternehmen, Belegungsrechten<br />
der Industrie oder Siedlungsvereinbarungen.<br />
Überdies ist zur Kündigungssperrfrist<br />
noch nicht das letzte Wort gesprochen.<br />
„Nach unserer Rechtsauffassung wird durch die<br />
z. T. massive Verkürzung der Sperrfrist der<br />
Vertrauensschutz betroffener Mieter verletzt.<br />
Beim Verkauf der umgewandelten Wohnung<br />
haben Mieter eventuell ihr Vorkaufsrecht nicht<br />
genutzt, weil sie auf die längere Frist vertraut<br />
haben. Jetzt wird dieser Zeitraum verkürzt!“,<br />
erklärt Rainer Stücker vom Mieterforum Ruhr.<br />
„Auch für die Mieter, deren Wohnungen in den<br />
letzten Jahren umgewandelt, aber noch nicht<br />
verkauft wurden, ist rechtlich zu klären, ob sie<br />
sich auf Vertrauensschutz berufen können.“ Eine<br />
rechtliche Klärung wird aber vermutlich erst ab<br />
2010 möglich sein.<br />
Mieterforum, Nr .4/2006<br />
9
INTERN<br />
„Herr Berger, sind Sie<br />
eigentlich richtiger Anwalt?“<br />
Eine häufige Frage, die Mitglieder naturgemäß<br />
immer wieder umtreibt, ist die,<br />
ob unsere Rechtsberater „richtige Anwälte“<br />
sind. Mieterforum sprach mit Ralf<br />
Berger, der seit 26 Jahren als Rechtsberater<br />
und Prozessagent beim <strong>Mieterverein</strong><br />
tätig ist.<br />
10<br />
MF: Herr Berger, sind Sie richtiger Anwalt?<br />
Berger: Die Frage müsste richtigerweise<br />
lauten: Sind Sie richtiger Volljurist? Ja,<br />
ein richtiger Volljurist bin ich - ebenso<br />
wie alle anderen Kolleginnen und Kollegen,<br />
die im <strong>Mieterverein</strong> die Rechtsberatung<br />
durchführen. Die Begriffe<br />
Rechtsanwalt oder Richter sind lediglich<br />
Berufsbezeichnungen. Wichtiger ist daher<br />
die Frage, ob Jemand Volljurist ist,<br />
also beide juristischen Staatsexamina<br />
abgelegt hat und somit, wie es im Gesetz<br />
heißt, die „Befähigung zum Richteramt“<br />
erworben hat.<br />
MF: Also sind Sie eigentlich Richter,<br />
oder wie?<br />
Berger (schmunzelt): : Nein, bin ich<br />
nicht! Aber wir haben die gleiche Ausbildung<br />
wie Anwälte oder Richter absolviert.<br />
Die juristische Ausbildung ist<br />
in Deutschland sehr streng geregelt. Sie<br />
setzt sich aus dem Universitätsstudium<br />
und einem 2 ½-jährigen Referendariat<br />
zusammen. Außerdem muss man zwei<br />
juristische Staatsexamina ablegen. Ist<br />
das erfolgreich geschafft, hat man die<br />
besagte „Befähigung zum Richteramt“.<br />
Die Frage, ob man Anwalt, Richter,<br />
Staatsanwalt oder eben Berater bei einem<br />
<strong>Mieterverein</strong> wird, stellt sich erst<br />
danach.<br />
MF: Was würden Sie sagen, unterscheidet<br />
Sie von den anderen genannten<br />
Berufen?<br />
Berger: Ich denke, der wesentliche Unterschied<br />
ergibt sich aus der Spezialisierung.<br />
Ich persönlich berate seit 26 Jahren<br />
Mitglieder in mietrechtlichen Fragen<br />
und selbst unsere jüngste Kollegin<br />
berät mittlerweile 15 Jahre. Das bringt<br />
natürlich einen besonders großen<br />
Erfahrungsschatz mit sich. Außerdem<br />
sind wir als Angestellte des <strong>Mieterverein</strong>s<br />
gehalten, regelmäßig Fortbildungen<br />
zu absolvieren. Die Kollegen<br />
und ich nehmen im Durchschnitt an<br />
mindestens drei ganz- oder sogar mehrtägigen<br />
mietrechtlichen Seminaren pro<br />
Jahr teil. So ist sichergestellt, dass wir<br />
beim Mietrecht immer auf dem aktuellen<br />
Stand sind.<br />
MF: Wäre es trotz allem nicht besser,<br />
die Anwaltszulassung zu erhalten?<br />
Berger: Bisher hat lediglich die Kollegin<br />
Hüppop, die unsere Hattinger Geschäftsstelle<br />
betreut, die Anwaltszulassung.<br />
Tatsächlich gibt es auch entsprechende<br />
Überlegungen im <strong>Mieterverein</strong>.<br />
Aber eigentlich nur, um die Frage<br />
von Mitgliedern nach dem „richtigen<br />
Anwalt“ ein für alle mal zu erledigen.<br />
Einen fachlichen Grund gibt es<br />
dafür eigentlich nicht!<br />
MF: Daneben sind Sie auch noch<br />
Prozessagent. Was muss man sich denn<br />
darunter vorstellen?<br />
Berger: Na ja, Prozessagenten sind,<br />
wenn man so will, eine aussterbende<br />
Spezies. Eigentlich ist es so, dass die<br />
Vertretung vor Gericht Rechtsanwälten<br />
vorbehalten ist. Bis Anfang der 80ziger<br />
Jahre war es aber noch möglich, eine<br />
Genehmigung zur gerichtlichen Vertretung<br />
zu beantragen, wenn man als Volljurist<br />
eben nicht als Rechtsanwalt tätig<br />
sein wollte, sondern zum Beispiel als<br />
Berater in einem <strong>Mieterverein</strong>. Diese<br />
Genehmigung haben der Kollege<br />
Papenheim und ich selber.<br />
MF: Ist das bei vielen <strong>Mieterverein</strong>en<br />
üblich?<br />
Berger: Nein, im Gegenteil! Nach meinem<br />
Kenntnisstand sind wir hier in<br />
<strong>Bochum</strong> der letzte <strong>Mieterverein</strong>, der<br />
seinen Mitgliedern über die Prozessagenten<br />
eine Vertretung vor Gericht<br />
anbieten kann. Das bietet natürlich viele<br />
Vorteile, weil sich nicht erst ein Anwalt<br />
in den ganzen Fall einlesen muss,<br />
wenn eine außergerichtliche Lösung<br />
nicht möglich ist. Die Fälle bleiben<br />
sozusagen im Hause. Lediglich bei Berufungsverfahren,<br />
die aber eher seltener<br />
vorkommen, arbeiten wir mit Anwälten<br />
zusammen.<br />
MF: Werden eigentlich viele Prozesse<br />
geführt?<br />
Berger: Nein, dass ist zum Glück nicht<br />
der Fall. Im Gegenteil sind wir stolz darauf,<br />
dass die DMB-<strong>Mieterverein</strong>e über<br />
95 % aller Streitigkeiten außergerichtlich<br />
klären können. Das erspart im Ergebnis<br />
den Mitgliedern sehr viele<br />
Kostenrisiken und schont vor allem<br />
auch ihre Nerven.<br />
MF: Herr Berger, wir danken Ihnen für<br />
das Gespräch.<br />
So helfen wir Ihnen!<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> berät Sie nicht<br />
nur kompetent in allen mietrechtlichen<br />
Fragen, sondern übernimmt<br />
den gesamten Schriftverkehr<br />
mit dem Vermieter.<br />
Wir überprüfen auch Ihre<br />
Nebenkostenabrechnung und bieten<br />
einen Schnellservice an, wenn Sie einen<br />
neuen Mietvertrag unterzeichnen<br />
wollen. Im Vereinsgebiet können<br />
wir Sie aber auch vor den Amtsgerichten<br />
gerichtlich vertreten, wenn es gar<br />
nicht anders möglich ist, Ihnen zu<br />
Ihrem Recht zu verhelfen.<br />
Bis auf die gerichtliche Vertretung<br />
sind alle Leistungen mit dem Mitgliedsbeitrag<br />
abgegolten. Zusätzlich<br />
können wir Ihnen auf Wunsch eine<br />
äußerst preiswerte Mietrechtschutzversicherung<br />
anbieten, um auch die<br />
Kostenrisiken bei Gerichtsverfahren<br />
abzusichern.
Der <strong>Bochum</strong>er <strong>Mieterverein</strong> ist der einzige<br />
<strong>Mieterverein</strong> in Deutschland, der seine<br />
Mitglieder noch durch eigene Prozessagenten<br />
vor Gericht vertreten kann. Zwar hat die<br />
Zahl der Prozesse in den letzten Jahren<br />
deutlich abgenommen, aber auf unsere<br />
unverändert hohe Erfolgsquote sind wir<br />
durchaus ein bisschen stolz. Hier zwei Urteile,<br />
die wir für unsere Mitglieder vor dem<br />
Amtsgericht <strong>Bochum</strong> erstritten haben.<br />
<strong>Bochum</strong>er Mieter erfolgreich<br />
vor Gericht<br />
Keine Kündigung<br />
wegen Spanien<br />
Wenn Mieter ihre Wohnung tat<br />
sächlich überhaupt nicht mehr<br />
nutzen, sondern sie Anderen dauerhaft<br />
zur Nutzung überlassen, kann dies eine<br />
fristlose Kündigung durch den Vermieter<br />
rechtfertigen. Dazu reicht es aber<br />
nicht aus, dass sie postalisch in Spanien<br />
gemeldet sind und nach Auskunft<br />
aus den deutschen Melderegister unbekannt<br />
verzogen sind, oder dass die Miete<br />
vom Konto der anderen Nutzer gezahlt<br />
wird.<br />
AG <strong>Bochum</strong>, Urteil vom 11. 8.<br />
2006, AZ 40 C 125/06<br />
Im vorliegenden Fall lebten der<br />
Sohn des Mieterpaares und seine Lebensgefährtin<br />
städnig in der Wohnung<br />
in <strong>Bochum</strong>-Engelsburg, die Eltern verbrachten<br />
die meiste Zeit des Jahres in<br />
einer möblierten Wohnung in Spanien<br />
und waren dort postalisch gemeldet. Sie<br />
kamen jedoch mindestens zwei Mal<br />
jährlich für mehrere Wochen nach<br />
<strong>Bochum</strong> und ließen auch notwendige<br />
ärztliche Behandlungen hier vornehmen.<br />
Sie beabsichtigten, nach <strong>Bochum</strong><br />
zurückzukehren, wenn sich ihr gesundheitlicher<br />
Zustand verschlechtern sollte.<br />
Die Miete wurde vom Konto der Lebensgefährtin<br />
des Sohnes überwiesen.<br />
Der Vermieter, der die Wohung gern<br />
selbst genutzt hätte, aber wegen des<br />
Dauerwohnrechts für ältere Mieter in<br />
der ehemaligen Viterra-Wohnung keinen<br />
Eigenbedarf anmelden konnte,<br />
kündigte fristlos wegen dauernder<br />
Gebrauchsüberlassung an Dritte. Er trug<br />
vor, die Mieter hätten ihren<br />
Lebensmittelpunkt nach Spanien verlegt<br />
und hielten sich in <strong>Bochum</strong> nur<br />
noch besuchsweise auf.<br />
Das Gericht wies seine Räumungsklage<br />
jedoch ab. „Der Umstand, dass sie<br />
sich die überwiegende Zeit des Jahres<br />
in Spanien aufhalten, ist unschädlich“,<br />
schrieb Amtsrichter Haardt in der<br />
Urteilsbegründung, „die Aufnahme von<br />
Angehörigen auch für längere Zeit bei<br />
überwiegender Ortsabwesenheit der<br />
Mieter stellt keine unzulässige<br />
Gebrauchsüberlassung an Dritte dar. Im<br />
Übrigen ist festzustellen, dass der ...<br />
Sohn ... und die ... Lebensgefährtin ...<br />
ohnehin in den Personenbereich fallen,<br />
denen die Gebrauchsüberlassung zu<br />
gestatten ist bzw. die berechtigterweise<br />
in den Wohnraum aufgenommen werden<br />
dürfen.“•<br />
Nebenkosten nicht stillschweigend<br />
vereinbart<br />
Mieter haben das Recht, Miet<br />
zahlungen einzubehalten, um<br />
dem von ihnen für begründet gehaltenen<br />
Anspruch auf Auszahlung eines<br />
Guthabens - beispielsweise aus einer<br />
Nebenkosten-Abrechnung - Nachdruck<br />
zu verleihen. Eine derartige Rechtsausübung<br />
ist nicht als schuldhaft zu bezeichnen,<br />
geschweige denn als derart<br />
schuldhaft, dass daraus eine fristlose<br />
Kündigung des Mietverhältnisses gerechtfertigt<br />
wäre.<br />
AG <strong>Bochum</strong>, Urteil vom 3. 8.<br />
2006, AZ 83 C 16/06<br />
MIETRECHT<br />
Die Vermieterin einer Wohnung in<br />
der Innenstadt hatte die Euro-Umstellung<br />
genutzt, um Nebenkosten, deren<br />
Umlage vertraglich nicht vereinbart<br />
war, auf den Mieter abzuwälzen. In einem<br />
Schreiben zur „Klarstellung•g hatte<br />
sie die Umstellung der Zahlungen von<br />
DM auf Euro angekündigt und in einer<br />
Anlage eine neue Liste mit Nebenkosten<br />
beigefügt, die teilweise vertraglich<br />
gar nicht vereinbart waren.<br />
Der Mieter hatte das zunächst nicht<br />
gemerkt und drei Jahre lang die geforderten<br />
Beträge gezahlt. Erst für die Jahre<br />
2004 und 2005 hatte er nach einer<br />
Rechtsberatung im <strong>Mieterverein</strong> die<br />
Zahlungen gekürzt. Als der Kürzungsbetrag<br />
die Höhe von zwei Monatsmieten<br />
erreicht hatte, kündigte die<br />
Vermieterin fristlos und klagte auf Räumung.<br />
Zu Unrecht, wie das Amtsgericht<br />
befand. Dem Schreiben der Vermieterin<br />
„war nicht mit hinreichender Deutlichkeit<br />
zu entnehmen, dass nunmehr<br />
bislang nicht gesondert umlagefähige<br />
Nebenkosten gesondert umlagefähig<br />
sein sollten•g. In der Tatsache, dass der<br />
Mieter drei Jahre lang die Abrechnungen<br />
nicht gerügt hatte, wertete das Gericht<br />
nicht als Ersatz vor eine „einverständliche<br />
Vereinbarung“. Das bloße<br />
Übersehen sei keine „rechtsgeschäftliche<br />
Zustimmungserklärung“.<br />
Dies führte das Gericht aus, obwohl<br />
es diese Fragen nicht einmal für<br />
entscheidungserheblich hielt. Denn in<br />
jedem Fall durfte der Mieter die Ansicht<br />
vertreten, dass nur die Nebenkosten<br />
verlangt werden dürfen, die auch im<br />
Mietvertrag vereinbart sind. Selbst<br />
dann, wenn er mit dieser Ansicht später<br />
kein Recht bekäme, sei die Kürzung<br />
nicht so schuldhaft, dass sie eine fristlose<br />
Kündigung rechtfertige. Die<br />
Vermieterin hätte statt auf Räumung<br />
auch auf Zahlung klagen können.<br />
11
Bewegung<br />
12<br />
Stoppen Mieter den<br />
Privatisierungswahn?<br />
Ein erfolgreicher Bürgerentscheid in Freiburg,<br />
Bürgerbegehren in Velbert, die LEG-Volksinitiative,<br />
das Nein der SPD zur Zulassung von<br />
Wohnungs-REITS .. Die letzten Monate haben<br />
gezeigt, dass die Verramschung des sozialen<br />
Wohnens an die Finanzwirtschaft auf<br />
wachsende Widerstände trifft. Schon orakeln<br />
Experten der Deutschen Bank darüber, dass das<br />
„Zeitfenster“ für billig finanzierbare Großübernahmen<br />
verpasst werden könnte. Die Zinsen<br />
für solche Geschäfte steigen. Wenn der<br />
Widerstand so weitergeht, kann vielleicht ein<br />
Teil des öffentlichen Wohnungssektors doch<br />
noch gerettet werden.<br />
Heuschrecken fliegen schnell<br />
Die großen Fondsgesellschaften haben<br />
begonnen, einen Teil ihres Kapitals aus<br />
den aufgekauften Wohnungs-Gesellschaften<br />
herauszuziehen. Dabei spielen<br />
Börsengänge über steuerbegünstigte<br />
ausländische REITs und ähnliche<br />
Konstruktionen eine zentrale Rolle.<br />
Im Oktober brachte der US-amerikanische<br />
Fonds „Fortress“ seine jungen<br />
Eroberungen (Gagfah, WoBa Dresden,<br />
Nileg...) über eine Luxemburger<br />
Holding (Steuerersparnis!) mit großen<br />
Hurra und Anfangserfolgen an die Börse.<br />
150.000 öffentliche Wohnungen<br />
wurden innerhalb von nur zwei Jahren<br />
in Spekulationsobjekte verwandelt.<br />
Im gleichen Monat wurde bekannt,<br />
dass 45.500 ehemalige ThyssenKrupp-<br />
Wohnungen von dem Bankenkonstrukt<br />
Immeo (Morgan Stanley, Kölner<br />
Sparkasse) an den französischen REIT<br />
„Foncière Développement Logements“<br />
Teilerfolg im Immobilien-Streit<br />
REITs ohne<br />
Wohnung<br />
Die Kritiker haben sich teilweise durchgesetzt: Im<br />
Oktober beschloss das Bundeskabinett den<br />
Gesetzentwurf für die Einführung von Real Estate<br />
Investment Trusts (REITs) in Deutschland. Anders<br />
als im ersten Entwurf sind darin Wohnimmobilien<br />
nicht mehr enthalten.<br />
REITs sind börsennotierte Immobilienfonds,<br />
die selbst keine Steuern zahlen,<br />
aber 90 % der Erlöse an die Anteilseigner<br />
ausschütten müssen. Sie gelten<br />
als attraktive Anlageform für internationale<br />
Finanzfonds. Diese wollen ihre<br />
in Deutschland erworbenen Wohnungen<br />
möglichst schnell an die Börse<br />
weiter reichen. Mieterorganisationen<br />
befürchteten, dass nach einer Zulassung<br />
von REITs die verbliebenen ca. 3 Millionen<br />
öffentlichen Wohnungen privatisiert<br />
würden. REITs würden das Sozialgut<br />
Wohnen endgültig den Finanzmärkten<br />
ausliefern. Denn wie Erfahrungen<br />
aus den USA, Kanada und Frankreich<br />
belegen, führen REITs zu Mieterhöhungen,<br />
zu Umwandlungen preisgünstiger<br />
Mietwohnungen in Eigen-<br />
(FDL) weitergereicht werden sollen.<br />
Morgan Stanley wird zugleich Großanleger<br />
bei FDL.<br />
In November berichtete die<br />
Wirtschaftspresse, dass auch die Deutsche<br />
Annington einen Börsengang<br />
plant. Es könnte der größte Börsengang<br />
des nächsten Jahres werden.<br />
Die Verkäufe bestätigen Befürchtungen,<br />
dass die Finanzinvestoren nur als<br />
eine Art Zwischenhändler der Wohnungen<br />
agieren.<br />
Die Transaktionen wurden in der<br />
Wirtschaftspresse als Argument für die<br />
zügige Zulassung deutscher REITs verwendet.<br />
Aus Sicht von Mieterforum<br />
Ruhr zeigt das Geschäft dagegen, wie<br />
sehr die internationalen Spekulanten<br />
auf den schnellen Umstieg in REITs setzen.<br />
Die Zulassung von deutschen<br />
Wohn-REITs würde den Prozess nur beschleunigen<br />
und zahlreiche öffentlich<br />
verbundene Wohnungen gefährden.<br />
tumswohnungen und zu einer gigantischen<br />
Konzentration von Marktmacht.<br />
REITs sind als Partner für die kommunale<br />
Wohnungspolitik ungeeignet.<br />
Der Deutsche Mieterbund und<br />
Mieterforum Ruhr haben die Zulassung<br />
von REITs deshalb von Anfang an bekämpft.<br />
Seit Anfang des Jahres wurden<br />
auch die Kritiker in der SPD-Fraktion<br />
immer lauter. Diese befürchteten neben<br />
einem Ausverkauf der Wohnungen<br />
auch milliardenschwere Steuerausfälle.<br />
Sie ließen sich auch nicht durch immer<br />
neuen Argumentationspapieren und Zugeständnissen<br />
des Finanzministers von<br />
ihren Befürchtungen abbringen. Am<br />
Ende sprach sich auch Wohnungsbauminister<br />
Tiefensee gegen REITs für<br />
Wohnungen aus. Steinbrück musste reagieren<br />
und strich die Wohnungen aus<br />
seinem Gesetzentwurf.<br />
Wenn es so kommt, wie derzeit geplant,<br />
dürfen Gebäude, deren Grundfläche<br />
zu mehr als 50 % aus Wohnraum<br />
besteht, nicht zu REITs gehören. Nur<br />
neu gebaute Wohnungen machen da<br />
eine Ausnahme.<br />
Den Finanzanlegern steht mit Einzelhandels-,<br />
Industrie- und Verwaltungsimmobilien<br />
zwar weiterhin ein<br />
riesiges REITs-Potenzial zur Verfügung.<br />
Trotzdem laufen sie Sturm gegen die<br />
Herausnahme der Wohnungen. Auch<br />
aus der CDU kommen Forderungen<br />
nach einer Revision des Schutzes für<br />
Wohnungen. Deshalb ist noch nicht sicher,<br />
dass der derzeitige Gesetzentwurf<br />
die weiteren parlamentarischen Beratungen<br />
unverändert überlebt.<br />
Auch wenn Wohnungen zunächst<br />
ausgenommen werden, führen REITs zu<br />
Risiken für die Steuereinnahmen, die<br />
öffentliche und soziale Infrastruktur<br />
(Schulen, Verwaltungsgebäude...) und<br />
erhöhen den Verwertungsdruck auf den<br />
Wohnungsmärkten.
Immeo-Mieter-Versammlung in Essen<br />
Immeo-Mieter in<br />
Proteststimmung<br />
350 MieterInnen füllten die Aula der<br />
Gesamtschule Essen-Frohnhausen.<br />
Immeo-Mieter aus Frohnhausen, aber<br />
auch Mieter der Siedlung „Heimaterde“<br />
aus Mülheim und aus anderen<br />
Essener Stadtteilen, trafen sich zur<br />
Beratung gemeinsamer Strategien<br />
gegen die „Heuschrecken“, gegen<br />
Immeo und Co. Und gegen REITs.<br />
Denn kurz vor der Versammlung war<br />
bekannt geworden, dass die ehemaligen<br />
Krupp-Wohnungen in Essen über<br />
die US-Großbank Morgan Stanley an<br />
einen Französischen REIT weiter<br />
gereicht worden waren.<br />
Der Dortmunder Stadtsoziologe und<br />
Raumplaner Sebastian Müller informierte:<br />
REITs sei ein internationales<br />
Aktienformat für großen und anonymen<br />
Immobilienbesitz. Es werde überall<br />
in der Welt durch dieselbe Finanzlobby<br />
in einer annähernd gleichen Form auf<br />
die Beine gebracht. Vom Käufer der<br />
Immeo, dem französischen Foncière-<br />
Région-Dévelopement, sei das selbe zu<br />
erwarten, was Immeo Mieter seit 2 Jahren<br />
erfahren hätten: Mieterhöhungen<br />
wie in Frohnhausen angekündigt und<br />
Verkauf ohne Rücksicht auf langjährige<br />
Mieter. Kurz: Mit der Ruhe und der<br />
Sicherheit sei es endgültig vorbei. Auf<br />
dauernde und scharfe Auseinandersetzungen<br />
müsse man sich einrichten und<br />
dagegen ankämpfen.<br />
In der Diskussion meldeten sich viele<br />
MieterInnen zu Wort, die oft schon<br />
40 Jahre und länger in ihren Wohnungen<br />
leben, manche seit ihrer Kindheit.<br />
Etliche Mieter waren noch bei einem<br />
Krupp-Betrieb, manche bei verkauften<br />
ehemaligen Krupp- oder Thyssen Betrieben<br />
beschäftigt. Betriebsräte meldeten<br />
sich zu Wort.<br />
Thyssen-Krupp, so viele Redner, habe<br />
durch seinen Verkauf der Wohnungen<br />
an Finanzinvestoren die Unsicherheit,<br />
das Verkaufskarussell und den heutigen<br />
Druck auf die Mieter ausgelöst.<br />
Thyssen-Krupp müsse in die Verantwortung<br />
dafür gezwungen werden. Dafür<br />
gab es immer viel Beifall.<br />
Auch, dass Bürgermeister und Lokalpolitik<br />
sich einschalten müssten, um für<br />
mehr Mieterschutz zu sorgen, wurde<br />
immer wieder gefordert. Eine Wittener<br />
Mieterin, die sich als allein erziehende<br />
Hartz IV Bezieherin outete, machte klar,<br />
wie sehr sie auf ihre preiswerte Thyssen-<br />
Wohnung angewiesen sei.<br />
Gegen Ende brachte die Versammlungsleitung<br />
den Vorschlag einer Demonstration<br />
am 2.12. in Essen ein. Alle<br />
hoben die Hände für die Demonstration.<br />
Mit ihr soll die Forderung nach<br />
umfassenden Mieterschutzrechten und<br />
gegen Mieterverdrängung unterstützt<br />
werden. Unter dem Motto „Sicheres<br />
Wohnen statt Wohnungsmonopoly“<br />
richtet sich die Essener Demo auch gegen<br />
REITs und gegen die Privatisierung<br />
der LEG.<br />
„Nicht ein paar Neurotiker haben<br />
Angst vor Veränderungen in der Welt,<br />
nicht ein paar Privilegierte suchen<br />
preiswerte Wohnungen für sich zu sichern,<br />
sondern eine Mieterbewegung<br />
will den internationalen Handel mit<br />
ihren Wohnungen beschränken“, stellte<br />
der Soziologe Müller fest. .<br />
Bewegung<br />
Freiburger Signal<br />
gegen Wohnungsprivatisierung<br />
Die Freiburger Bürger haben am 10. November<br />
mit einem Bürgerentscheid den von<br />
Oberbürgermeister Dieter Salomon (Grüne)<br />
geplanten Verkauf kommunaler Wohnungen<br />
gestoppt. Die Mieterorganisationen feierten<br />
diese Entscheidung als Signal an die Politiker in<br />
ganz Deutschland.<br />
Bei dem Bürgerentscheid in Freiburg stimmten<br />
70,5 % der Wähler gegen die Pläne der<br />
Stadt, 7900 ihrer insgesamt 8900 Wohnungen<br />
zu veräußern. Auch das gesetzlich vorgeschriebene<br />
Quorum von 25 Prozent der Wahlberechtigten<br />
wurde erreicht.<br />
"Wer öffentliche Wohnungsbestände verkaufen<br />
will, stellt sich gegen die Interessen der<br />
Mehrheit der Bürger. Das ist das Freiburger<br />
Signal an Politiker in ganz Deutschland", sagte<br />
Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen<br />
Mieterbundes. "Die Bürger und Mieter in den<br />
Städten wehren sich. Sie protestieren und<br />
demonstrieren gegen die Wohnungsverkäufe.<br />
Eine Wohnungspolitik gegen die Interessen<br />
der großen Mehrheit der Bürger muss scheitern."<br />
Auch die Volksinitiative Sichere Wohnungen<br />
und Arbeitsplätze in NRW begrüßte die<br />
Freiburger Entscheidung. Sie sei eine Ermutigung<br />
für die Kampagne gegen den Verkauf der<br />
landeseigenen LEG.<br />
Velberter gegen<br />
WOBAU-Verkauf<br />
In Velbert hat die Bürgerinitiative „Pro Wobau“<br />
5600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren<br />
gegen den geplanten Verkauf der städtischen<br />
Mehrheitsanteile an der Wohnungsbaugesellschaft<br />
WOBAU (4300 Wohnungen)<br />
gesammelt. Die Unterschriften werden zur Zeit<br />
geprüft. Sind genug gültige Unterschriften<br />
beisammen, muss der Stadtrat entscheiden, ob<br />
er sich dem Anliegen des Bürgerbegehrens<br />
anschließt. Wenn er an den Verkaufsplänen<br />
festhält, kommt es zum Bürgerentscheid.<br />
Die Mehrheit im Velberter Stadtrat hatte ein<br />
sogenanntes Interessenbekundungsverfahren<br />
in Gang gesetzt, um einen Käufer für 74,9<br />
Prozent der Gesellschaftsanteile zu finden.<br />
Dagegen richtet sich die Bürgerinitiative, ein<br />
Bündnis von <strong>Mieterverein</strong>, Beschäftigten,<br />
Grünen, Linkspartei und betroffenen Bürgern.<br />
Nach Ansicht der Initiative würden die erwarteten<br />
fünf bis sechs Millionen Euro VErkaufs-<br />
Einnahmen den Haushalt nur für wenige<br />
Monate sichern.<br />
13
BOCHUM<br />
Hier wurde die direkte Demokratie in NRW beerdigt.<br />
14<br />
Keine 10 Minuten brauchte die 15.<br />
Kammer unter Vorsitz von<br />
Verwaltungsrichter Meier jeweils für die<br />
Urteilsberatung. Dann schmetterte sie<br />
beide Klagen mit nahezu gleichlautenden<br />
Begründungen ab.<br />
Dabei hätten die Fälle in <strong>Bochum</strong><br />
und Recklinghausen - trotz der offenkundigen<br />
Parallelen - kaum unterschiedlicher<br />
sein können. In <strong>Bochum</strong><br />
hatte der Rat das Bürgerbegehren unmittelbar<br />
vor Unterzeichnung des Vertrages<br />
für zulässig erklärt, aber beschlossen,<br />
es nicht zu beachten. Der in der<br />
Gemeindeordnung für diesen Fall zwingend<br />
vorgeschriebene Bürgerentscheid<br />
wurde nicht durchgeführt. In<br />
Recklinghausen hingegen wurde das<br />
Bürgerbeghren vom Rat für unzulässig<br />
erklärt, unter anderem, weil ein Kostendeckungsvorschlag<br />
fehlte.<br />
Dementsprechend hatten die<br />
<strong>Bochum</strong>er Bürger auf Durchführung des<br />
Bürgerentscheids geklagt; die<br />
Recklinghäuser verlangten, dass ihr Begehren<br />
für zulässig erklärt werden sollte.<br />
Inzwischen ist nämlich durch ein<br />
Urteil des Oververwaltungsgerichts<br />
Münster geklärt, dass Bürgerbegehren<br />
keinen Kostendeckungsvorschlag brauchen,<br />
wenn sie nicht auf etwas abzielen,<br />
was kostet, sondern nur auf etwas,<br />
das Einnahmen verhindert. Doch das<br />
Gericht hielt beide Klagen für unzulässig.<br />
Die Kammer interessierte dabei weder<br />
die Frage, ob die Stadt <strong>Bochum</strong> eine<br />
rechtliche Verpflichtung (Durchfüh-<br />
Fast genau gleichzeitig liefen im Winter 2002/2003 in <strong>Bochum</strong><br />
und Recklinghausen zwei Bürgerbegehren gegen <strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-<br />
Leasing-Geschäfte mit den städtischen Kanalnetzen. Auf den<br />
Tag genau gleichzeitig wurden im März 2003 die Geschäfte<br />
trotz der abgeschlossenen Begehren unterzeichnet. Und<br />
ebenfalls genau am gleichen Tag verhandelte das Verwaltungsgericht<br />
Gelsenkirchen die Klagen der Bürger gegen die Missachtung<br />
ihrer Begehren. Dieser 10. November wurde zum schwarzen<br />
Freitag für die direkte Demokratie in Nordrhein-Westfalen.<br />
<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-<br />
<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-<br />
Sünde Sünde bleibt<br />
bleibt<br />
ungesühnt<br />
ungesühnt<br />
rung des Bürgerentscheids) verletzt hatte,<br />
oder ob die Stadt Recklinghausen das<br />
Bürgerbegehren zu Recht für unzulässig<br />
erklärt hatte. Entscheidungserheblich<br />
war allein, dass die angefochtenen<br />
Ratsbeschlüsse, einen <strong>Cross</strong>-<br />
<strong>Border</strong>-Leasing-Vertrag abzuschließen,<br />
inzwischen vollzogen sind. Da sie mit<br />
Vertragsabschluss „verbraucht“ seien,<br />
könnten die Beschlüsse nicht mehr aufgehoben<br />
werden. Dass ein Bürgerbegehren<br />
„schwerfällig“ sei und daher<br />
„überholt werden könne“, müsse man<br />
in Kauf nehmen.<br />
Auch dem Hilfsantrag der <strong>Bochum</strong>er<br />
Kläger, wenn schon nachträglich kein<br />
Bürgerentscheid durchgeführt würde,<br />
wenigstens festzustellen, dass er hätte<br />
durchgeführt werden müssen, mochte<br />
das Gericht nicht entsprechen. Dies sei<br />
eine abstrakte Rechtsfrage, die nicht<br />
Gegenstand eines Feststellungsantrags<br />
sein könne.<br />
Die <strong>Bochum</strong>er Kläger zeigten sich<br />
vom Urteil tief enttäuscht. „Wir hatten<br />
mehr erwartet und fühlen uns im Stich<br />
gelassen“, sagte Jürgen Bargmann, einer<br />
der drei Vertretungsberechtigten des<br />
Bürgerbegehrens nach dem Urteil. Nun<br />
wollen die Kläger die schriftliche Urteilsbegründung<br />
abwarten, um zu entscheiden,<br />
ob sie Berufung einlegen. Sie dürfte<br />
wenig aussichtsreich sein, da das VG<br />
mehrfach betonte, es habe durch ständige<br />
Rechtsprechung des OVG Münster<br />
keinen anderen Entscheidungsspielraum.<br />
Siehe auch Kommentar auf Seite 15<br />
Ohne Erfolg in Gelsenkirchen: Rechtsanwalt Günter Arndt und die Kläger<br />
Jürgen Bargmann, Rainer Bach und Daniel Zoels (v.l.)
Haltet still<br />
und lasst euch regieren !<br />
E<br />
ine Einladung an mündige Bürger,<br />
sich für das politische Geschen am<br />
Ort zu interessieren und sich einzumischen<br />
waren die Urteile des<br />
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen in<br />
den beiden Gross-<strong>Border</strong>-Leasing Fällen<br />
aus dem Ruhrgebiet ganz sicher nicht.<br />
Das schien auch dem Vorsitzenden<br />
Richter bewusst zu sein, der sich in der<br />
mündlichen Urteilsbegründung sichtlich<br />
Mühe gab, den Eindruck von<br />
Sympatie für die Sache der Kläger zu<br />
wecken, deren Klage seine Kammer grade<br />
in Bausch und Bogen abgeschmettert<br />
hatte. Ihm seien die Hände gebunden,<br />
die Instrumente der direkten Demokratie<br />
seien in NRW nun mal<br />
schwach ausgebildet.<br />
Anders als in Bayern, wie Richter<br />
Meier immer wieder hervorhob. Dort<br />
haben nicht nur abgeschlossene, sondern<br />
sogar noch laufende Bürgerbegehren<br />
eine Sperrwirkung, sobald drei<br />
Viertel der benötigten Unterschriften<br />
eingereicht seien. Und eben weil das in<br />
Bayern so in der Gemeindeordnung<br />
steht, in NRW aber nicht, muss man<br />
daraus schließen, dass der Gesetzgeber<br />
in NRW offenbar keine Sperrwirkung<br />
wollte.<br />
Richtig, Euer Ehren, aber nur halb.<br />
Denn es steht auch in der Gemeindeordnung<br />
NRW: „Folgt der Rat dem zulässigen<br />
Bürgerbegehren nicht, findet<br />
innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid<br />
statt.“ Punkt. Kein Komma,<br />
mit anschließendem „es sei denn, der<br />
angefochtene Ratsbeschluss wurde<br />
inzwischen vollzogen“. Daraus kann<br />
man mit ebensoviel Berechtigung folgern,<br />
dass in einem Fall wie in <strong>Bochum</strong><br />
eben doch eine Sperrwirkung gewollt<br />
ist.<br />
Aber so viel Mühe, das gegeneinander<br />
abzuwägen, hat sich das Gericht<br />
nicht gemacht. Denn Sperrwirkung<br />
oder nicht hielt es sowieso<br />
nicht für entscheidungserheblich. Der<br />
Vertrag ist unterschrieben, und, so Meier<br />
„das ist unabhängig vom Schicksal<br />
des zu Grunde liegenden Ratsbeschlusses“.<br />
Mit anderen Worten: Fakt<br />
ist Fakt - und ob die Fakten rechtmäßig<br />
oder unrechtmäßig geschaffen wurden,<br />
spielt keine Rolle. Mit der gleichen Logik<br />
kann man allerdings auch einen<br />
Mörder freisprechen. Denn wenn er<br />
verurteilt wird, macht das sein Opfer<br />
nicht wieder lebendig<br />
Noch krasser kam das im anschließenden<br />
Prozess um die Parallelsache aus<br />
Recklinghausen zur Sprache. Anders als<br />
in <strong>Bochum</strong> hatte der Rat das ebenfalls<br />
erfolgreiche Bürgerbegehren für unzulässig<br />
erklärt. Ob zu Recht oder Unrecht,<br />
darüber wollten die Kläger gerne streiten.<br />
Doch auch diese Frage hielt das<br />
Gericht für unerheblich. Entscheidend<br />
fand es allein, dass der Vertrag<br />
inzwischen unterschrieben ist, eine<br />
Aufhebung des Ratsbeschlusses durch<br />
einen Bürgerentscheid also nichts mehr<br />
ändern würde.<br />
Die Botschaft dieser Urteile ist<br />
ebenso brutal wie fatal. Sie bedeutet eine<br />
absoluten Freibrief für Kommunen, zu<br />
tun und zu lassen, was sie wollen. Auch<br />
eine vollkommen willkürliche oder<br />
sogar völlig unbegründete Ablehnung<br />
eines Bürgerbegehrens schadet nicht,<br />
denn die Vertretungsbe-rechtigten des<br />
Bürgerbegehrens brauchen drei Jahre,<br />
bis ihre Klage vor dem zuständigen<br />
Verwaltungsgericht verhandelt wird.<br />
Eine Menge Zeit, angefochtene Ratsbeschlüsse<br />
umzusetzen. Und vor Gericht<br />
interessieren die Gründe ja nicht<br />
mehr.<br />
Eine einstweilige Verfügung, die es<br />
prinzipiell im Verwaltungsrecht auch<br />
gibt, hilft leider nicht weiter. Denn<br />
bisher ist es noch nie einer Bürgerinitiative<br />
in NRW gelungen, eine zu bekommen.<br />
Die Gerichte lehnen das ab - mit<br />
Verweis auf die fehlende Sperrwirkung,<br />
wie gehabt.<br />
Ob Richer Meier und seine Kammer<br />
sich der Tragweite ihrer Entscheidung<br />
wirklich bewusst waren, kann dahinstehen.<br />
Fakt ist, dass sie am 10. November<br />
die ohnehin schwachen plebiszitären<br />
Elemente in NRW zu Grabe getragen<br />
haben.<br />
Es sei denn, die Politik fühlt sich nun<br />
doch noch gefordert und ändert die<br />
Gemeindeordnung. Denn so, wie sie<br />
jetzt ist - bzw. von den Gerichten ausgelegt<br />
wird - ist sie das Papier nicht wert,<br />
auf dem sie gedruckt ist. Wenn man mit<br />
bürgerschaftlichem Engagement so<br />
umgehen darf, kann man das ohnehin<br />
zarten Pflänzchen der direkten Demokratie<br />
gleich wieder abschaffen. Entweder<br />
entscheidet sich die Politik zu einer<br />
wirksamen und durch-setzungsfähigen<br />
Bürgerbeteiligung, oder sie sagt gleich:<br />
Haltet still und lasst euch regieren!<br />
aha<br />
BOCHUM<br />
Zur Erinnerung:<br />
<strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Leasing<br />
in <strong>Bochum</strong><br />
Am 21. November 2002 beschloss der Rat der<br />
Stadt <strong>Bochum</strong>, die Verwaltung mit dem Abschluss<br />
eines <strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Leasing Vertrages zu beauftragen.<br />
Dabei sollte das städtische Kanalnetz für<br />
99 Jahre an einen US-amerikanischen Investor vermietet<br />
und von dort zurück gemietet werden. Da<br />
in den USA Pachtverträge über einen so langen<br />
Zeitraum steuerlich wie ein Kauf behandelt wurde,<br />
entstanden bei sochen Geschäften für den US-<br />
Investor erhebliche Steuervorteile, von denen die<br />
Stadt <strong>Bochum</strong> 20 Mio. Euro abbekommen sollte.<br />
Diese Einnahmen erschienen ihr unverzichtbar für<br />
einen ausgeglichenen Haushalt.<br />
Allerdings verpflichtet ein solcher Vertrag auch<br />
zum Erhalt des Kanalnetzes in seinem jetzigen<br />
Zustand über die gesamte Laufzeit. Wegen der beträchtlichen<br />
Risiken reichte die attac-Ortsgruppe<br />
<strong>Bochum</strong> im Dezenber ein Bürgerbegehren gegen<br />
den ratsbeschluss ein, dem der <strong>Mieterverein</strong> sich<br />
Anfang Januar anschloss. Gemeinsam sammelte<br />
man 15.131 Unterschriften, von denen 13.271 als<br />
gültig anerkannt wurden. Damit war das Quorum<br />
von 11.921 (4% der Wahlberechtigten) deutlich<br />
überschritten.<br />
Kanal<br />
Kanal<br />
voll?<br />
voll?<br />
Auf einer Sondersitzung am Sonntag (!), den 9.<br />
März 2003 beschloss der Rat , dass das Bürgerbegehren<br />
zulässig und erfolgreich war, man ihm<br />
aber nicht folgen werde. Statt jedoch den für diesen<br />
Fall vorgeschriebenen Bürgerentscheid einzuleiten,<br />
flog die damalige Kämmerin Ottilie Scholz<br />
am nächsten Tag in die USA und unterzeichnete<br />
die Verträge. Deshalb reichten die Vertretungsberechtigten<br />
des Bürgerbegehrens im Mai Klage<br />
ein. Sie verlangten die nachträgliche Durchführung<br />
des Bürgerentscheids oder hilfsweise die Feststellung,<br />
dass der Bürgerentscheid vor Unterzeichnung<br />
des Vertrages hätte durchgeführt werden müssen.<br />
Inzwischen gibt es kein <strong>Cross</strong>-<strong>Border</strong>-Leasing<br />
mehr. Die Steuerbehörede der USA stufte 2004 diese<br />
Geschäfte als das ein, was sie tatsächlich auch sind:<br />
als Steuerhinterziehung - und verbot sie.<br />
15
WÄRME-CONTRACTING<br />
Rückzahlungen an 20.000 Mieterhaushalte:<br />
<strong>Mieterverein</strong>e erstreiten<br />
zweistelligen Millionenbetrag<br />
16<br />
16<br />
Deutsche Annington und <strong>Mieterverein</strong>igungen erzielen Einigung<br />
über Verfahren bei der Rückerstattung des Wärmecontractings<br />
Die Viterra AG (jetzt Deutsche<br />
Annington) hatte für ca.<br />
20.000 Wohnungen die Heizkosten<br />
in den Jahren 2001 bis<br />
2004 nach dem Prinzip des<br />
Wärmecontracting abgerechnet,<br />
ohne dass dies vertraglich vereinbart<br />
war. Neben den Energiekosten<br />
für Gas oder Öl sind im<br />
Wärmepreis auch Investitions-,<br />
Reparatur-, Verwaltungskosten<br />
und sowie Gewinne des Wärmelieferanten<br />
enthalten.<br />
Da diese Kosten bislang Bestandteil<br />
der Kaltmiete waren und keine vertragliche<br />
Vereinbarung bestand, hat der<br />
Bundesgerichtshof auch im Fall eines<br />
Mietverhältnisses bei der Viterra die einseitige<br />
Umstellung auf das sog.<br />
Wärmecontracting für unzulässig erklärt<br />
(BGH, VIII ZR 362/04, wir berichteten).<br />
Rückerstattungen gibt es nicht,<br />
• wenn die Wohnungen mit Gasetagenheizungen<br />
ausgestattet sind,<br />
da der Mieter direkt an die örtlichen<br />
Gasversorger zahlt.<br />
• wenn die Viterra AG gar keine<br />
Wärmekosten, sondern nur die Gaslieferung<br />
abgerechnet hat (so bei<br />
Sozialwohnungen und bei den meisten<br />
Wohnungen in Witten, da die<br />
Viterra hier nach einer Schiedsstellenentscheidung<br />
2000 in den<br />
meisten Fällen das Contracting aufgab).<br />
• bei Anmietungen ab dem<br />
01.01.1999, da die geschlossenen<br />
Mietverträge ausdrücklich die<br />
Wärmeabrechnung vorsehen.<br />
Das vereinbarte Verfahren<br />
zur Rückerstattung:<br />
Unsere <strong>Mieterverein</strong>e und die DA<br />
haben sich auf eine Berechnungsmethode<br />
geeinigt, mit deren Hilfe die<br />
überzahlten Heizkosten jetzt rückabgewickelt<br />
werden. Die bisherigen<br />
Heizungskosten werden so zurückgerechnet,<br />
dass die Belastung für die<br />
Gasversorgung ermittelt wird. Überzahlungen<br />
werden erstattet. Die betroffenen<br />
Mieter sollen Anfang des Jahres<br />
2007 die Berechnung der Gutschrift und<br />
das Geld erhalten.<br />
Für die <strong>Mieterverein</strong>e ist dieses Verfahren<br />
akzeptabel, da Kostenvorteile der<br />
DA an die Mieter weitergegeben und<br />
vereinbart wurde, dass alle Mieter mit<br />
Vertragsabschluss vor dem 01.01.1999<br />
von dieser Korrektur profitieren. Das<br />
Recht des einzelnen Mieters auf korrigierte<br />
Abrechnungen bleibt aber unberührt.<br />
In diesem Fall kann aber im Er-<br />
Beweisen, was wir können<br />
„Zweistelliger Millionenbetrag für<br />
Mieter erstritten!“ hört sich verdammt<br />
gut an, weckt aber auch Hoffnungen<br />
und Fragen. Solche Beträge ergeben sich<br />
typischerweise dann, wenn die großen<br />
Wohnungsunternehmen sich einen<br />
„neuen Dreh“ ausdenken, mit dem sie<br />
ihre Mieter belasten.<br />
Dies ist dann die Chance für uns<br />
<strong>Mieterverein</strong>e, zu beweisen, was wir leisten<br />
können. Am Anfang steht ein Betroffener,<br />
der mit einem solchen Vorgang<br />
zu uns in die Beratung kommt. Ist das<br />
Problem erkannt, geht es darum, das<br />
Thema insgesamt bekannt zu machen.<br />
Denn mietrechtlich ist es so, dass jeder<br />
Betroffene für sich seine Rechtsposition<br />
absichern muss.<br />
Beim Streit um das Wärmecontracting<br />
hat es dreieinhalb Jahre gedauert,<br />
bis wir die BGH-Entscheidung<br />
hatten, die wir brauchten. An sich eine<br />
gebnis eine geringere Erstattung<br />
erfolgen, da der „Bonus“ für den<br />
geringeren Verwaltungsaufwand<br />
entfällt.<br />
„Durch die vereinfachte Berechnung<br />
wird niemand benachteiligt,<br />
insgesamt erfolgen höhere<br />
Rückzahlungen!“, betont Rainer<br />
Stücker, für die beteiligten<br />
<strong>Mieterverein</strong>e. Für eine 60-m²-<br />
Wohnung ergeben sich Gutschriften<br />
von ca. 300 bis 600 Euro<br />
für den Zeitraum von 2001 – 2004, bei<br />
geringerer Wohndauer selbstverständlich<br />
eine geringere Erstattungen.<br />
Mieter, die ihre Wohnungen gewechselt<br />
haben und bislang nicht von<br />
der DA angeschrieben wurden, sollten<br />
sich bei den jeweiligen Niederlassungen<br />
der DA melden. Mieter aus Siedlungen,<br />
die noch von der Viterra en bloc verkauft<br />
wurden, sollten sich dringend mit<br />
ihren Abrechnungsunterlagen beim<br />
<strong>Mieterverein</strong> melden. Hier muss der<br />
Erstattungsanspruch noch durchgesetzt<br />
werden.<br />
fast unlösbare Aufgabe, ca. 20.000 Betroffene<br />
zu bewegen, sich bei inzwischen<br />
vier falschen Heizkostenabrechnungen<br />
abzusichern und gegenüber ständigen<br />
Mahnungen und „Drohbriefen“ durchzuhalten.<br />
Um so wichtiger war es, zu Beginn<br />
der Auseinandersetzung im Winter<br />
2002/2003 so viel Druck zu erzeugen,<br />
dass Viterra öffentlich erklärte, dass<br />
man ein für die Mieter positives<br />
Grundsatzurteil für alle Betroffenen<br />
anerkennen wird. Alle, die sich damals<br />
beteiligt haben, sind die eigentlichen<br />
Gewinner. Unsere <strong>Mieterverein</strong>e haben<br />
den Protest und die mietrechtliche Klärung<br />
erfolgreich verknüpft. Genau deshalb<br />
gibt es uns. Es wäre schön, wenn<br />
möglichst viele „Gewinner“ Mitglied<br />
werden oder bleiben. Denn dies ist die<br />
Basis für den nächsten Erfolg.<br />
Rainer Stücker
Winterpflichten<br />
Der Winter kommt. Welche Pflichten<br />
bei Schnee und Eis zu beachten<br />
sind und welche Regelungen im<br />
Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter<br />
gelten, hat Ihr MieterForum für Sie<br />
zusammengestellt:<br />
• Verantwortlich für die Schnee- und<br />
Eisbeseitigung ist im Regelfall der<br />
Hauseigentümer.<br />
• Bei Mehrfamilienhäusern oder<br />
Wohnungsanlagen schalten Eigentümer<br />
häufig einen professionellen<br />
Winterdienst ein, oder die Arbeiten<br />
werden von einem Hausmeister<br />
durchgeführt.<br />
• Mieter können zu diesen Winterpflichten<br />
nur herangezogen werden,<br />
wenn dies von Anfang an im Mietvertrag<br />
wirksam vereinbart ist.<br />
• Es gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach<br />
Mieter immer oder zum Beispiel<br />
immer die Erdgeschossmieter<br />
Schnee fegen müssen.<br />
• Auch wenn der Mieter laut Mietvertrag<br />
verpflichtet ist, den Winterdienst<br />
durchzuführen, bleibt der Eigentümer<br />
in der Verantwortung. Er<br />
ist verpflichtet, zu überwachen und<br />
zu kontrollieren, ob die Pflichten<br />
ordnungsgemäß erfüllt werden. Er<br />
muss auch Streumittel und Arbeitsgeräte,<br />
wie Schneeschaufel und Besen,<br />
zur Verfügung stellen. Anders<br />
möglicherweise bei vermieteten Einfamilienhäusern.<br />
Wann ann ann streuen<br />
streuen<br />
Streuen ist wichtiger als Fegen (BGH III<br />
ZR 165/66). Je nach Witterungsverhältnissen<br />
muss im Laufe des Tages<br />
auch mehrfach gefegt und gestreut<br />
werden (BGH VI ZR 49/83; KG 14 U<br />
159/02).<br />
Wo o streuen<br />
streuen<br />
Bürgersteige und Gehwege müssen so<br />
gestreut werden, dass sie von sich<br />
vorsichtig bewegenden Passanten ohne<br />
Gefahr benutzt werden können (OLG<br />
Dresden 6 U 3690/99).<br />
Gehwege<br />
Gehwege<br />
Es reicht aus, wenn Gehwege in einem<br />
Bereich von 1,00 bis 1,20 m frei<br />
geräumt werden (OLG Nürnberg 6 U<br />
2402/00). Bei selten benutzten<br />
Zugangswegen auf einem Privat-<br />
• Ist die Räumpflicht wirksam auf<br />
mehrere Mieter eines Hauses abgewälzt,<br />
muss der Vermieter rechtzeitig<br />
und eindeutig regeln, wer wann<br />
verantwortlich ist. Üblich sind Regelungen<br />
mit wöchentlichem Wechsel<br />
oder „Schneekarten“, die jeweils<br />
von einem Mieter an den anderen<br />
weitergereicht werden, wenn tatsächlich<br />
geräumt werden musste.<br />
Wenn im Hause eine oder mehrere<br />
Wohnungen leer stehen, ist der Vermieter<br />
wiederum in der Pflicht.<br />
Schließlich fällt der Leerstand in seinen<br />
Verantwortungsbereich.<br />
• Notwendig, aber auch ausreichend<br />
ist es, wenn Bürgersteige und Gehwege<br />
so gefegt und bestreut werden,<br />
dass zwei Fußgänger problemlos<br />
aneinander vorbeigehen können. Es<br />
gilt der Grundsatz: Maßnahmen gegen<br />
Glätte haben Vorrang vor dem<br />
Wegräumen des Schnees.<br />
• Die Ortssatzungen geben einen Zeitrahmen<br />
vor, in dem Schnee und Eis<br />
beseitigt werden müssen: Die<br />
Winterpflichten bei Schnee- und<br />
Eisglätte beginnen in der Regel morgens<br />
um 7 Uhr und enden abends<br />
um 20 Uhr. Je nach Bedarf müssen<br />
die Arbeiten tagsüber wiederholt<br />
werden.<br />
• Wer zur Ausübung der Streu- und<br />
Räumpflichten verpflichtet, aber<br />
verhindert ist, beispielsweise wegen<br />
Berufstätigkeit, wegen Krankheit,<br />
grundstück genügen 0,50 m (OLG<br />
Frankfurt 23 U 195/00).<br />
Dauerschneefall<br />
Dauerschneefall<br />
Dauerschneefall<br />
Bei Dauerschneefall muss nicht<br />
fortlaufend gefegt werden, wenn dies<br />
völlig nutzlos wäre. Sobald es aber nur<br />
noch geringfügig schneit oder wenn es<br />
aufgehört hat, muss der Winterpflichtige<br />
fegen (OLG Celle 9 U 220/<br />
03; OLG Naumburg 12 U 144/99;<br />
Brandenburgisches OLG 2 U 11/99).<br />
Morgens Morgens Morgens und und mittags<br />
mittags<br />
Ist nach nächtlichem Schneefall<br />
morgens intensiv geräumt und gestreut<br />
worden, reicht es aus, wenn mittags<br />
noch einmal nachgeräumt und gestreut<br />
wird. Auch bei andauerndem<br />
Schnellfall kann eine kontinuierliche,<br />
das heißt praktisch ununterbrochene<br />
MIETRECHT<br />
Amerika - du hast es besser!<br />
wegen Urlaubsreise usw., muss für<br />
eine Vertretung sorgen.<br />
• Kommt es aufgrund der Eisglätte zu<br />
einem Unfall, hat der gestürzte Passant<br />
unter Umständen Anspruch auf<br />
Schadensersatz und Schmerzensgeld.<br />
War der Mieter zum Winterdienst<br />
verpflichtet, hilft ihm eine<br />
private Haftpflichtversicherung. Der<br />
Abschluss einer solchen Versicherung<br />
ist dringend anzuraten.<br />
Eis und Schnee - So urteilen die Gerichte<br />
Fortsetzung des Schneeräumens, nicht<br />
verlangt werden (LG <strong>Bochum</strong> 2 O 102/<br />
04).<br />
Frühaufstehen<br />
Frühaufstehen<br />
Ist vor Ort vorgeschrieben, dass<br />
morgens zu einer bestimmten Uhrzeit<br />
mit Schneefegen und Streuen<br />
begonnen werden muss, sind diese<br />
Zeiten für den zum Winterdienst<br />
Verpflichteten verbindlich. Eine Warteund<br />
Vorbereitungszeit gibt es dann<br />
nicht mehr (OLG Schleswig 11 U 174/<br />
01).<br />
5 5 Uhr<br />
Uhr<br />
Ohne besondere Vereinbarungen<br />
besteht keine Streupflicht des Vermieters<br />
in den frühen Morgenstunden,<br />
um 5.00 Uhr, für Garagenzufahrten (LG<br />
Berlin 62 S 85/01).<br />
17
TIPPS<br />
Im Winter wichtig:<br />
So heizen Sie richtig!<br />
Heizkosten sind in aller Munde - weil sie<br />
so hoch sind. ALG II-Empfänger müssen<br />
sparen, weil die Heizkosten „angemessen“<br />
sein müssen. Andere Mieter wollen<br />
sparen, um den Geldbeutel zu schonen.<br />
Und für das zur Zeit viel beachtete<br />
Weltklima ist der sparsame Umgang mit<br />
Energie allemal unerlässlich. Durch<br />
richtiges Heizen und Lüften kann man<br />
Klima und Kasse schonen. Wir sagen,<br />
wie’s geht.<br />
18<br />
Tipp 1: Kurz und<br />
kräftig lüften!<br />
Lüften Sie alle Zimmer mindestens<br />
zweimal täglich zehn Minuten lang mit<br />
weit geöffnetem Fenster. Fenster abkippen<br />
ist im Winter tabu! Dabei dauert<br />
der Luftaustausch viel zu lang, und<br />
die Außenwände kühlen aus. Sie wieder<br />
zu erwärmen kostet viel (Heiz-) Energie<br />
– und Ihr Geld. Noch schneller geht der<br />
Luftaustausch beim so genannten<br />
„Querlüften“ - im Volksmund „Durchzug“<br />
genannt. Dabei reichen zwei bis<br />
drei Minuten. Je größer der Temperaturunterschied<br />
zwischen drinnen und<br />
draußen, desto schneller geht der Luftaustausch.<br />
Übrigens: So vermeiden Sie<br />
auch Feuchtigkeitsschäden! Denn die<br />
Feuchtigkeit, die beim Wohnen automatisch<br />
entsteht (pro Person, pro<br />
Duschbad, pro Zimmerpflanze und für’s<br />
Kochen jeweils bis zu einem Liter am<br />
Tag), verschwindet beim Lüften gleich<br />
mit.<br />
§<br />
Tipp 2: Gleichmäßig<br />
heizen!<br />
Vermeiden Sie schwankende Temperaturen.<br />
Es kostet viel mehr Energie,<br />
einen abgekühlten Raum wieder aufzuheizen,<br />
als einen einmal beheizten auf<br />
Temperatur zu halten. Stellen Sie am<br />
besten die Thermostat-Ventile Ihrer<br />
Heizung auf die Temperatur ein, bei der<br />
Sie sich wohlfühlen, und fassen Sie sie<br />
dann nicht mehr an. Nur während des<br />
Lüftens sollten Sie die Heizkörper ausdrehen<br />
und anschließend sofort wieder<br />
auf die vorherige Einstellung bringen.<br />
Ansonsten funktioniert der Regler automatisch:<br />
Ist die eingestellte Temperatur<br />
erreicht, schaltet er den Heizkörper<br />
ab. Auf- und zudrehen ist nicht nötig!<br />
Tipp 3: Schlafzimmer<br />
nicht „mitheizen“!<br />
Viele Menschen lieben es im Schlafzimmer<br />
etwas kühler als in den übrigen<br />
Räumen. Sie lassen deshalb die Heizung<br />
dort aus und die Tür offen, damit<br />
Das genügt. Und dann: Finger weg!<br />
Frieren muss nicht sein!<br />
Auch wer sparsam mit Heizenergie<br />
umgehen will, muss nicht frieren. Wer<br />
eine Wohnung mit Heizung gemietet<br />
hat, hat Anspruch auf eine<br />
Mindesttemparatur von 20 bis 22<br />
Grad zwischen 7 und 23 Uhr.<br />
Nachts wird in viele Heizanlagen<br />
die Temperatur abgesenkt. Das ist auch<br />
sinnvoll, um die Kosten im Griff zu<br />
behalten. 17 bis 18 Grad müssen aber<br />
auch in der Nacht erreicht werden<br />
können.<br />
Vertragliche Regelungen, die die<br />
Heizpflicht des Vermieters auf niedrigere<br />
Temperaturen, kürzere Zeiten<br />
oder bestimmte Jahreszeiten beschränken,<br />
sind ungültig. Das haben Gerichte<br />
entschieden.<br />
So geht’s: Fenster weit auf, Heizventil<br />
runter - 10 Minuten genügen!<br />
(Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH<br />
(dena) / Solarpraxis AG<br />
)<br />
ein bisschen Wärme aus dem Rest der<br />
Wohnung „rüberkommt“. Das ist genau<br />
verkehrt. Stellen Sie das Thermostat-<br />
Ventil im Schlafzimmer etwas niedriger<br />
ein als in den anderen Räumen und<br />
halten Sie die Tür geschlossen! So sparen<br />
Sie Geld und vermeiden<br />
Feuchtigkeitsschäden.<br />
Tipp 4: Pullover ist<br />
besser als Stellung 4!<br />
Die meisten Menschen fühlen sich<br />
bei 20 Grad Celsius durchaus wohl. Das<br />
entspricht der mittleren Stellung Ihres<br />
Thermostatventils (z.B. 3 von 5). Im<br />
Sommer werden bei diesen Temperaturen<br />
T-Shirts getragen. Aber: Müssen Sie<br />
denn im Winter in Ihrer Wohnung im<br />
T-Shirt herumlaufen? Jedes Grad mehr<br />
kostet sie 10 % Heizenergie (und Kosten!),<br />
jedes Grad weniger spart 10 %.<br />
Ein warmer Pulli kostet viel weniger als<br />
die nächste Heizkostenabrechnung!<br />
Tipp 5: Mit dem<br />
Vermieter reden!<br />
Wird Ihre Wohnung mit einem<br />
modernen Kessel beheizt? Ist die Wärmedämmung<br />
auf dem Stand der Technik?<br />
Wenn Nein: Reden Sie mit Ihrem<br />
Vermieter. Energiesparende Maßnahmen<br />
werden mit öffentlichen Mitteln<br />
hoch gefördert. Außerdem: Wer Fenster,<br />
Außenwände, Dach und Kellerdecken<br />
dämmt und zudem den Heizkessel<br />
erneuert, kann 75 % Energie einsparen.
Zwischen dem <strong>Mieterverein</strong><br />
<strong>Bochum</strong> und der ARGE ist es zu<br />
einem heftigen Streit über die<br />
Kürzungen bei den Heizkosten-<br />
Zahlungen für ALG II-Empfänger<br />
gekommen. Der <strong>Mieterverein</strong> rät<br />
zum Widerspruch. Auch sonst liegt<br />
in <strong>Bochum</strong> noch<br />
manches<br />
im ARGEn<br />
Da ging ganz schön was ab zwischen<br />
ARGE <strong>Bochum</strong> und <strong>Mieterverein</strong><br />
im November - so würden das unter 20-<br />
Jährige wohl formulieren. Der <strong>Mieterverein</strong><br />
warf der ARGE bewusste Täuschung<br />
ihrer Kunden vor. Die ARGE<br />
nannte das eine „Unverschämtheit“.<br />
Hintergrund waren zahlreiche<br />
Schreiben der ARGE, mit denen sie ankündigte,<br />
zukünftig nur noch „angemessene“<br />
Heizkosten, die dem Durchschnitt<br />
des Hauses entsprechen, übernehmen<br />
zu wollen. Beim <strong>Mieterverein</strong><br />
gibt es Fälle, in denen auch schon „Guthaben“<br />
von den laufenden Zahlungen<br />
abgezogen werden.<br />
Heizkosten gehören zu den "Kosten<br />
der Unterkunft" und müssen Langzeit-<br />
Arbeitslosen zusätzlich zum Regelsatz<br />
gezahlt werden. Wie bei der Kaltmiete<br />
sieht das Gesetz vor, dass die Kosten "angemessen"<br />
sein müssen. Was angemessen<br />
ist, ist im Gesetz jedoch nicht definiert.<br />
Die ARGE hält für angemessen, was<br />
dem Durchschnitt des Hauses entspricht,<br />
wenn es eine Zentralheizung<br />
gibt, oder was sich durch Formeln des<br />
VDI errechnen lässt. Sie hält diese Praxis<br />
für "gerichtsfest" - und beruft sich<br />
auf ein 16 Jahre altes Urteil des Oberverwaltungsgerichts<br />
Münster. Dabei<br />
verschweigt sie, dass heute die Gesetzeslage<br />
eine ganz andere ist und statt der<br />
Verwaltungsgerichte die Sozialgerichte<br />
zuständig sind.<br />
Diese haben ähnliche Fälle bisher<br />
durchweg so entschieden: Als "angemessene<br />
Heizkosten" gelten die Kosten,<br />
die tatsächlich angefallen sind. Denn sowohl<br />
der subjektive Wärmebedarf der<br />
Menschen ist verschieden und je nach<br />
den individuellen Eigenschaften der<br />
Wohnung braucht man unterschiedlich<br />
viel Energie, um die gleiche Temperatur<br />
zu erzielen. Einzige Ausnahme: Je-<br />
mand heizt buchstäblich "zum Fenster<br />
hinaus". Dafür muss es aber Anhaltspunkte<br />
geben. (Kurzbesprechungen einiger<br />
Urteile auf Seite 19)<br />
Natürlich kennt die ARGE diese Urteile<br />
- jedoch: Sie interessieren sie<br />
nicht. Sie will nur ein Urteil des Sozialgerichts<br />
Dortmund akzeptieren, und<br />
zwar der Kammer, die für <strong>Bochum</strong> zuständig<br />
ist.<br />
Vor dem Sozialausschuss wehrte sich<br />
ARGE-Chefin Susanne Schomburg am<br />
22. November vehement gegen den<br />
Vorwurf, ihre Behörde würde mit Pauschalen<br />
arbeiten. Allerdings offenbarte<br />
sie dabei ein ganz spezielles<br />
Verstädnis des Be-<br />
griffs „Pauschale“: Den<br />
hielte sie nur dann für zutreffend,<br />
wenn die ARGE<br />
für alle Wohnungen ohne<br />
jeden Unterschied den gleichen Betrag<br />
pro Quadratmeter als angemessen bezeichnen<br />
würde. Deshalb hält sie die<br />
bisherigen Urteile der Sozialgerichte<br />
auch für nicht einschlägig.<br />
Überhaupt versteht Schomburg die<br />
ganze Aufregung nicht: „Wir wenden<br />
die gleichen Richtlinien an, die schon<br />
seit 1991 im Sozialamt verwendet werden.<br />
Das ist auch eine Gleichbehandlung<br />
mit den Sozialhilfeempfängern,<br />
die ich richtig finde. Es<br />
gibt keine neue Praxis bei der ARGE.“<br />
Das sehen die Betroffenen natürlich<br />
anders. Denn zunächst waren ja seit Einführung<br />
des ALG II die vollen Heizkosten<br />
übernommen worden. Dazu<br />
Susanne Schomburg: „Wir haben unseren<br />
Kunden Zeit gegeben, sich an die<br />
neue Lage zu gewöhnen, länger als bei<br />
den kalten Unterkunftskosten.“<br />
Weitgehende Einigkeit herrschte bei<br />
den Fraktionen im Ausschuss, dass die<br />
Frage wohl gerichtlich geklärt werden<br />
muss. Einzige Ausnahme: Die PDS. Sie<br />
HARTZ IV<br />
kündigte einen Antrag an, die Richtlinien<br />
für Heizkosten ebenso zu überarbeiten<br />
wie die der kalten Unterkunftskosten<br />
2005 überarbeitet worden war -<br />
und dabei die aktuelle Rechtsprechung<br />
der Sozialgerichte zu berücksichtigen.<br />
Die Neufassung der Richtlinie für die<br />
kalten Unterkunftskosten hat übrigens<br />
nur wenigen geholfen: In nur 135 von<br />
den 1400 Fällen, in denen die ARGE<br />
Anfang 2006 die Senkung der „Kosten<br />
der Unterkunft“ von den Hilfeempfängern<br />
gefordert hatte, sind<br />
aufgrund der Änderungen diese Aufforderungen<br />
zurückgezogen worden.<br />
Ansonsten glänzt - was<br />
Zahlen angeht - die ARGE<br />
ARGE völlig mit Ahnungslosigkeit. So<br />
kann sie zum Beispiel nicht<br />
ahnungslos<br />
sagen, wie viele „Bedarfsgemeinschaften“<br />
aufgrund<br />
dieser Aufforderungen bisher umgezogen<br />
sind und wohin. Auch, wie viele<br />
zur Senkung der Heizkosten aufgefordert<br />
wurden, weiß die ARGE nicht. Das<br />
ist schließlich „laufendes Geschäft“.<br />
Hier forderte der Ausschuss allerdings,<br />
dass das in Zukunft per Strichliste nachgehalten<br />
wird.<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> wird auch die Frage<br />
der Umzugs-Quoten nicht auf sich<br />
beruhen lassen. Denn eine hohe Zahl<br />
an Zwangsumzügen straft nicht nur die<br />
Arbeitslosen ab, die nach dem Job auch<br />
noch die Wohnung verlieren, sondern<br />
hat auch schädliche Folgen für die ausgewogene<br />
soziale Mischung in den<br />
Wohnquartieren. Denn wer wenig Geld<br />
für das Wohnen ausgeben kann, zieht<br />
natürlich da hin, wo die Mieten niedrig<br />
sind.<br />
Für den Widerspruch gegen die Heizkosten-Kürzungen<br />
hat der <strong>Mieterverein</strong><br />
<strong>Bochum</strong> ein Musterschreiben entwickelt.<br />
Mehr dazu im <strong>Bochum</strong>er Lokalteil<br />
auf Seite 21.<br />
19
HARTZ IV<br />
Höchst sozial gerichtet? Das<br />
20<br />
Zum Thema Mietwohnungen ent<br />
schied das Gericht:<br />
1. Die Angemessenheit der Größe richtet<br />
sich nach den Bestimmungen des<br />
Sozialen Wohnungsbaus für das jeweilige<br />
Bundesland. In NRW wären<br />
das 45 qm für eine Person und 15<br />
qm mehr für jede weitere Person.<br />
2. Der Ausstattungsstandard muss im<br />
unteren Segment der Wohnungen<br />
am jeweiligen Ort liegen.<br />
3. Einen Umzug in eine andere Stadt,<br />
in der die Mieten niedriger sind,<br />
kann in der Regel nicht verlangt werden.<br />
4. Die Wohngeld-Tabellen dürfen als<br />
Angemessenheitsgrenzen nur herangezogen<br />
werden, "wenn alle anderen<br />
Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft<br />
sind". AZ: B 7b AS 18/06 R<br />
Das Bundessozialgericht<br />
in Kassel<br />
(Quelle: BSG)<br />
Der <strong>Mieterverein</strong> <strong>Bochum</strong> sieht sich<br />
durch das Urteil in seiner Rechtsauffassung<br />
bestätigt, dass Pauschalie-rungen von Kosten<br />
der Unterkunft bei den Sozialgerichten<br />
keine Chance haben und immer der Einzelfall<br />
geprüft werden muss.<br />
Beim Thema Eigentum legte das<br />
Bundessozialgericht angemessene<br />
Größen fest. Eine vierköpfige Familie<br />
darf danach ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung<br />
mit bis zu 120 qm<br />
bewohnen. Für drei Personen sah das<br />
Gericht 100 qm als angemessen an, für<br />
eine oder zwei Personen 80 qm. Erst<br />
wenn die Wohnung oder das Haus größer<br />
ist, gelten sie nicht mehr als Schonvermögen<br />
und müssen verkauft werden.<br />
AZ: B 7b AS 2/05<br />
Hartz IV hat den Sozialgerichten in<br />
Deutschland eine Klagewelle ohne Beispiel<br />
beschert. 45.000 Prozesse sind bisher in<br />
Deutschland angestrengt worden. Jetzt hat<br />
die Flut das höchste Sozialgericht in Deutschland,<br />
das Bundessozialgericht in Kassel<br />
erreicht. Am 7. November fällte es seine<br />
ersten Urteile zum Arbeitslosengeld II. Zwei<br />
davon betrafen die „Kosten der Unterkunft“.<br />
Erwerbslosen Forum Deutschland<br />
hat bereits darauf hingewiesen, dass sich<br />
die Lage damit für Eigenheim-Familien mit<br />
weniger als vier Personen im Vergleich zur<br />
früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts<br />
verschlechtert hat. Der<br />
Deutsche Mieterbund in Berlin kritisierte<br />
hingegen, dass für Eigenheimbesitzer weit<br />
höhere qm-Zahlen als angemessen gelten<br />
als für Mieter und forderte gleiches Recht<br />
für alle. Zum Vergleich: Ein Mieterhaushalt<br />
müsste sechs Personen umfassen, um die<br />
gleiche Wohnungsgröße bewohnen zu dürfen<br />
wie ein vierköpfiger Eigentümerhaushalt.<br />
Den Regelsatz in Höhe von 345 Euro<br />
hingegen empfindet das BSG nicht<br />
als einen Verfassungsstoß und wieß eine<br />
entsprechende Klage am 23. November<br />
ab. AZ: B 11b AS 1/06 R<br />
Heizkosten für Hartzer:<br />
Gezahlt wird, was anfällt!<br />
Urteile von Landessozialgerichten (2. Instanz)<br />
Dabei dürfen die Gemeinden aber<br />
keine Pauschalen zu Grunde legen.<br />
... Die Behörde könne nicht einfach von<br />
einer Nebenkostenpauschale ausgehen.<br />
Vielmehr müsse sie die tatsächlichen<br />
Kosten übernehmen.<br />
LSG RPf, AZ: L 3 ER 148/06 4.10.2006<br />
Die Pauschalierung der Heizkosten,<br />
ist nicht statthaft, wenn eine konkrete<br />
und nachvollziehbare Berechnung<br />
der Heizkosten vorliegt. Diese ergibt<br />
sich entweder aus dem Mietvertrag oder<br />
aus den Abschlagsforderungen der<br />
Energiever-sorger. Ausnahmen von einem<br />
solchen Vorgehen sind nur dann<br />
möglich, wenn Anhaltspunkte für ein<br />
unwirtschaftliches Energieverhalten des<br />
ALG II-Empfängers vorliegen.<br />
LSG Hessen, AZ: L 7 AS 126/06 ER<br />
Die Angemessenheit der Aufwen<br />
dungen für die Heizung kann nur<br />
unter Betrachtung eines längeren Zeitraumes<br />
sachgerecht ermittelt werden.<br />
Insbesondere bei einer Beheizung durch<br />
Heizöl kann die Angemessenheit nicht<br />
anhand der Kosten überprüft werden,<br />
maßgebend ist vielmehr der Verbrauch.<br />
LSG NS-Bremen, AZ: L 8 AS 439/05 ER<br />
Da die notwendigen Heizkosten von<br />
Faktoren wie z.B. dem baulichem<br />
Zustand, der Lage der Wohnung und<br />
dem Alter der Heizungsanlage abhängen<br />
und die notwendigen Kosten daher<br />
bei gleichem Heizverhalten erheblich<br />
voneinander abweichen können,<br />
sind die tatsächlichen Kosten zu übernehmen,<br />
solange es keine konkreten<br />
Anhaltspunkte für ein unvernünftiges<br />
Heizverhalten gibt.<br />
LSG Thüringen AZ: L 7 AS 770/05 ER<br />
Grundsätzlich ergibt sich die Höhe<br />
der als angemessen anzusehenden<br />
Heizungskosten aus den von den<br />
Energieunternehmen festgesetzten Vorauszahlungen.<br />
LSG NRW, AZ: L 19 B 68/05 AS ER<br />
Das Sozialgericht Aurich urteilte außerdem,<br />
dass auch bei der Beheizung die<br />
komplette Wohnfläche (also nicht zwei<br />
Drittel) berücksichtigt werden muss, soweit<br />
nicht aufgrund der baulichen Gegebenheiten<br />
einzelne Räume von der<br />
Beheizung ausgenommen werden können,<br />
ohne dass Schäden entstehen.<br />
SG Aurich, AZ: S 15 AS 3/05 ER
Muster-Widerspruch<br />
für <strong>Bochum</strong><br />
Im <strong>Bochum</strong>er Heizkosten-Streit findet<br />
inzwischen auch die ARGE , dass<br />
die Sache gerichtlich geklärt werden<br />
muss. Dabei möchten wir gerne helfen:<br />
Wir möchten möglichst viele<br />
ALG II-Empfänger bewegen, den<br />
Kürzungen zu widersprechen und<br />
würden eine Muster-Klage vor dem<br />
SG Dortmund finanzieren.<br />
Deshalb haben wir einen Muster-<br />
Widerspruch entwickelt, den Sie auf<br />
unserer Homepage finden. Es handelt<br />
sich um eine RTF-Datei, die mit<br />
jedem Textverarbeitungsprogramm<br />
geöffnet werden kann. Sie müssen<br />
überall da, wo Sie kursiven Text finden,<br />
diesen durch Ihre persönlichen<br />
Angaben ersetzen: Name, Aktenzeichen,<br />
Datum, Beträge etc. Eventuell<br />
können weitere besondere Umstände<br />
angegeben werden, die erklären,<br />
warum in Ihrem konkreten Fall die<br />
Heizkosten höher sind als der Durchschnitt.<br />
Dann nur noch ausdrucken<br />
und abschicken!<br />
Die Datei heißt „argeheizkosten.rtf“<br />
und kann hier heruntergeladen<br />
werden: http://<br />
www.mvbo.de/fileadmin/<br />
downloads<br />
Fast 70 000 Menschen, die in Essen<br />
von Hartz IV leben müssen, sind<br />
Mieter bei großen Wohnungsunternehmen.<br />
Da für viele Wohnungen Ende<br />
des Jahres die Sozialbindung ausläuft,<br />
dürfen etliche mit teils saftigen Mieterhöhungen<br />
rechnen. Ob die Mieten<br />
dann noch „angemessen“ sind, darüber<br />
müssen sie sich mit ihren Sachbearbeitern<br />
bei der Arge auseinandersetzen.<br />
Darüber sprach die Mietergemeinschaft<br />
Essen mit Hans-Peter<br />
Leymann-Kurtz, Sozialpädagoge in der<br />
Jugend- und Familienhilfe aus Essen.<br />
MG Essen: Nach welchem Kriterien<br />
wird die Angemessenheit beurteilt?<br />
H.P. Leymann-Kurtz: Nach meiner Information<br />
wird als Orientierung hauptsächlich<br />
der Mietspiegel von 1993 eingesetzt,<br />
obwohl alle 2 Jahre ein neuer<br />
erstellt werden muss. Der letzte ist von<br />
2005. In den letzten Jahren haben sich<br />
Mieten, aber vor allen Dingen die Miet-<br />
Auch im EN-Kreis:<br />
Ärger mit der Job-Agentur<br />
Auch im Ennepe-Ruhr-Kreis missachtet<br />
die JobAgentur systematisch<br />
die Rechtsprechung zur Übernahme der<br />
Heizkosten. Lagen die tatsächlichen<br />
Heizkosten über den festgesetzten Pauschalen,<br />
wurden sie in einer Vielzahl<br />
von Fällen nicht übernommen. Trotz<br />
klarer Rechtslage behauptet die Job-<br />
Agentur EN, es gebe gesonderte Angemessenheitsgrenzen<br />
der Heizung.<br />
Allerdings müssten diese in jedem Einzelfall<br />
geprüft werden. Dass es ohne<br />
Einzelfallprüfung allein aufgrund der<br />
Pauschalen zu Kürzungen komme, sei<br />
nicht vorgesehen und ein Umsetzungsproblem<br />
bei den lokalen Agenturen. In<br />
einzelnen Fällen wurden inzwischen<br />
Besuche zur Überprüfung des Heizverhaltens<br />
angekündigt.<br />
Wenn Ihre tatsächlichen Heizkosten<br />
nicht in voller Höhe übernommen werden,<br />
wenden Sie sich bitte an die <strong>Mieterverein</strong>e<br />
oder das HAZ, Stephan Schulze-Bentrop<br />
02324 - 591 – 150.<br />
Kaution als Darlehen<br />
Im SGB II ist eindeutig geregelt, dass<br />
bei einem notwendigen Umzug die Kaution<br />
für die neue Wohnung von der<br />
70.000 ALG II-Empfänger in<br />
Essen vor Mieterhöhungen<br />
nebenkosten drastisch erhöht. Die Verwaltung<br />
muss beauftragt werden realistische<br />
Mietdeckelungen zu erarbeiten.<br />
MG Essen: Was sollen die Betroffenen<br />
denn nun tun, wenn sie aufgefordert<br />
werden, ihre Wohnungen zu verlassen,<br />
oder evtl sogar in andere Städte mit<br />
preiswerteren Wohnraum zu ziehen?<br />
H.P. L-K: Die Aufforderung, ihre Wohnung<br />
zu verlassen, sollten sich die Betroffenen<br />
unbedingt von der Arge<br />
schriftlich geben lassen. Danach kann<br />
der Betroffene diese Aufforderung durch<br />
das Sozialgericht in Duisburg überprüfen<br />
lassen. Bedürftige haben ein Recht<br />
auf Prozesskostenbeihilfe und sollten im<br />
Zweifelsfall immer anwaltliche Rechtsberatung<br />
in Anspruch nehmen. Aufforderungen<br />
in eine andere Stadt zu ziehen<br />
sind rechtsunwirksam.<br />
MG Essen: Was wäre denn Ihre Aufforderung<br />
an die Politik?<br />
HARTZ IV<br />
ARGE/JobAgentur übernommen werden<br />
muss. Sie kann die Kaution so sichern,<br />
dass sie bei Auszug oder Ende des<br />
ALG II-Bezugs zurückgezahlt werden<br />
muss, aber nicht während des<br />
Leistungsbezugs. Trotzdem gibt es im<br />
EN-Kreis viele Beispiele dafür, dass die<br />
Kaution nur auf Darlehensbasis übernommen<br />
wird. Die Arbeitslosen müssen<br />
dann die Kaution vom Regelsatz abstottern.<br />
Zum Teil wurden ALG II-Abhängigen<br />
Erklärungen zur Unterschrift vorgelegt,<br />
mit denen sie sich mit dieser Regelung<br />
„freiwillig“ einverstanden erklären.<br />
Verweigern Sie in solchen Fällen die<br />
Unterschrift! Bestehen Sie auf Übernahme<br />
der Kaution! Wenden Sie sich an die<br />
Vorgesetzten des Sachbearbeiters und/<br />
oder eine Beratungsstelle. Wenn Ihnen<br />
gesagt wird „ohne Unterschrift keine<br />
Übernahme der Kaution“ lassen Sie sich<br />
das schriftlich geben.<br />
Auch doppelte Mieten und eine notwendige<br />
Erstausstattung mit Möbeln<br />
(wenn z.B. in der alten Wohnung eine<br />
Einbauküche vorlag, die nicht mitgenommen<br />
werden kann) und eine notwendige<br />
Anfangsrenovierung gehören<br />
nicht zum Regelsatz.<br />
H.P-L-K: Die Politik soll ordnungspolitisch<br />
Einfluss nehmen, das können<br />
sie zum Beispiel mit ihren eigenen<br />
Wohnungsbeständen. Auch auf<br />
Energiekosten muss die Politik reagieren.<br />
Denn wenn diese steigen, braucht<br />
die Kommune, da sie ja die Heizkosten<br />
übernehmen , immer mehr Geld. Das<br />
heißt also: mit jeder Erhöhung kommt<br />
es auch zu einem Griff in die städtischen<br />
Kassen.<br />
21
SERVICE<br />
22<br />
Geschäftszeiten<br />
Geschäftsstelle <strong>Bochum</strong>:<br />
Brückstraße 58 · 44787 <strong>Bochum</strong><br />
Fon : 02 34 / 9 6114 - 0<br />
Fax : 02 34 / 9 6114 - 11<br />
E-mail : info@mvbo.de<br />
Internet : www.mvbo.de<br />
Öffnungszeiten:<br />
Mo - Do: 9.00 - 18.00 Uhr<br />
Fr : 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Geschäftsstelle Hattingen:<br />
Bahnhofstraße 37 · 45525 Hattingen<br />
Fon : 0 23 24 / 5 25 24<br />
Fax : 0 23 24 / 95 03 49<br />
Öffnungszeiten:<br />
Di : 9.00 - 12.00 + 13.00 - 18.00<br />
Mi + Do: 9.00 - 12.00 + 13.00 - 15.00<br />
Bankverbindung:<br />
Sparda Bank Essen eG, BLZ 360 605 91,<br />
Kto. Nr. 520 619<br />
Impressum<br />
Herausgeber:<br />
DMB – <strong>Mieterverein</strong> <strong>Bochum</strong>, Hattingen<br />
und Umgegend e. V.,<br />
Brückstraße 58 · 44787 <strong>Bochum</strong><br />
Auflage : 22.500<br />
Redaktion: Michael Wenzel, Aichard<br />
Hoffmann (v.i.S.d.P.)<br />
Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 44 / - 74<br />
E-mail : mensch.mieter@mvbo.de<br />
Anzeigen : Michael Wenzel<br />
Fon/Fax : 02 34 / 9 6114 - 40 / - 70<br />
E-Mail : gf@mvbo.de<br />
Druck : Lensing-Druck, Dortmund<br />
Titellayout :Weritz Werbung · <strong>Bochum</strong><br />
Fon/Fax : 02 34 / 3 61 77- 40 / - 19<br />
Unzustellbare Exemplare bitte zurück<br />
an den Herausgeber.<br />
Service<br />
Rechtsberatung in der Geschäftsstelle:<br />
Örtliche Zuständigkeit!<br />
Unsere Rechtsberater/innen haben feste örtliche Zuständigkeiten für neue Fälle.<br />
Diese richten sich nach der Postleitzahl:<br />
Berater/in PLZ in <strong>Bochum</strong> andere Orte Durchwahl<br />
Ralf Berger 44791 44805 Datteln, Essen 96 11 435<br />
44807 44809<br />
Rainer Klatt 44787 44789 alle anderen Orte 96 11 431<br />
44795 44799<br />
Gisela Krieter 44793 44866 – 96 11 432<br />
44867 44869<br />
Rainer Papenheim 44801 44803 Dortmund 96 11 436<br />
44892 44894<br />
Jutta Hüppop 44879 44797 Hattingen, Witten, Di, Mi und Do<br />
Sprockhövel 0 23 24 / 5 25 24<br />
Mo und Fr<br />
02 34 / 96 11 40<br />
Achtung: Dies gilt nicht für bereits länger laufende Fälle! Sie können eine<br />
bereits vor dem 1. August 2003 angefangene Vertretung bei Ihrem/r gewohnten<br />
Berater/in zu Ende führen.<br />
Bitte vereinbaren Sie ihren Beratungstermin unter den oben genannten Rufnummern<br />
unserer Geschäftsstellen.<br />
Rechtsberatung am Telefon:<br />
Wir rufen Sie an!<br />
Bei uns ist Schluss mit dem langen Herumhängen in der Warteschleife, wenn<br />
Sie versuchen, Ihren Rechtsberater oder Ihre Rechtsberaterin telefonisch zu erreichen.<br />
Wir rufen bei Ihnen an. Und das, wann Sie es möchten!<br />
Das funktioniert so: Wenn Sie Beratungsbedarf haben, der sich auch telefonisch<br />
erledigen lässt, oder Ihre Berater/in um Rückruf gebeten hat, rufen Sie die oben<br />
angegebenen Rufnummern in der Geschäftsstelle an. Dort wird man einen Termin<br />
mit Ihnen vereinbaren. Innerhalb der vereinbarten Zeit sollten Sie dann in<br />
der Nähe Ihres Telefons sein – und eventuell benötigte Unterlagen auch. Aber<br />
bitte: Im Interesse stabiler Mitgliedsbeiträge sollte es ein Festnetz-Telefon sein!<br />
Denn die Kosten des Beratungsgesprächs übernehmen dann logischerweise wir.<br />
Wenn es neue Unterlagen gibt – etwa ein Schreiben des Vermieters –, die für die<br />
Beratung benötigt werden, können Sie uns dies vorab per Fax oder Post schicken.<br />
Anregungen? Kritik? Beschwerden?<br />
Sprechen Sie mit dem Chef!<br />
Wir sind ständig bemüht, unseren Service für Sie zu verbessern. Ihre Vorschläge,<br />
Kritik oder Beschwerden sind dabei eine wichtige Hilfe. Sprechen Sie mit dem<br />
Chef! Geschäftsführer Michael Wenzel, Durchwahl: 02 34 / 96 11 440.<br />
Ortstermine:<br />
Wir kommen zu Ihnen ins Haus!<br />
In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, in Ihrer Wohnung eine Ortsbesichtigung<br />
durchzuführen. Hierzu arbeiten wir mit einem Experten zusammen, mit<br />
dem Sie Termine direkt vereinbaren können. Ortstermine kosten 75,- Euro.<br />
Darin enthalten: Anfahrt (Bo + Hat), 1 Stunde vor Ort, Kurzprotokoll, MWSt.<br />
Begutachtung von Wohnungsmängeln, Feuchtigkeitsmessungen, Begleitung bei<br />
der Wohnungsübergabe: Joachim Ehrhardt (Dipl. Biol.), Tel. 02 34 / 38 36 19,<br />
mobil: 01 79 / 4 93 15 67.
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