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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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nahme auf das kommunale Geme<strong>in</strong>degeschehen durch jeden<br />

Geme<strong>in</strong>debürger entscheidend. 7<br />

Der Begriff <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong> im formellen S<strong>in</strong>ne stellt<br />

lediglich auf die E<strong>in</strong>ordnung <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>in</strong> das Verfassungsgefüge<br />

ab. <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne def<strong>in</strong>iert<br />

sich dabei als Führung öffentlicher Verwaltung durch<br />

vom Staat verschiedene juristische Personen des öffentlichen<br />

Rechts. 8 Da dieser Begriff sehr weit gefasst ist, versucht<br />

die mittlerweile herrschende Lehre die Merkmale des<br />

formellen und des materiellen <strong>Selbstverwaltung</strong>sbegriffs zusammenzufassen.<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong> ist danach die eigenverantwortliche<br />

Erfüllung geme<strong>in</strong>schaftlicher öffentlicher Aufgaben<br />

im eigenen Namen durch rechtsfähige öffentliche Verbände,<br />

die dem Staat e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t s<strong>in</strong>d, mit eigenen gewählten<br />

Organen unter <strong>der</strong> Aufsicht des Staates. 9 Peters verdeutlicht<br />

den S<strong>in</strong>n <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>, <strong>in</strong>dem er ausführt, dass<br />

die <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>der</strong> Aktivierung <strong>der</strong> Beteiligten für ihre<br />

eigenen Angelegenheiten dient, die die <strong>in</strong> <strong>der</strong> örtlichen Geme<strong>in</strong>schaft<br />

lebendigen Kräfte des Volkes zur eigenverantwortlichen<br />

Erfüllung öffentlicher Aufgaben <strong>der</strong> engeren Heimat<br />

zusammenschließt mit dem Ziel, das Wohl <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner<br />

zu för<strong>der</strong>n und die geschichtliche und heimatliche Eigenart<br />

zu wahren. 10<br />

7<br />

L<strong>in</strong>tz, <strong>Die</strong> politischen Parteien im Bereich <strong>der</strong> kommunalen <strong>Selbstverwaltung</strong>,<br />

S. 31.<br />

8<br />

Becker, Kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S. 695 f.<br />

9<br />

L<strong>in</strong>tz, S. 32.<br />

10<br />

Peters, Lehrbuch <strong>der</strong> Verwaltung, S. 292; ihm folgend BVerfGE 11,<br />

266 ff.<br />

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