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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Nationalsozialismus ließe sich doch e<strong>in</strong>e genossenschaftliche,<br />

e<strong>in</strong>e <strong>Selbstverwaltung</strong> nicht vere<strong>in</strong>baren, die Geme<strong>in</strong>den<br />

könnten <strong>in</strong> Zukunft nur im Auftrag des Staates verwaltet<br />

werden und die Leiter <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den nichts an<strong>der</strong>es se<strong>in</strong><br />

als Staatsbeamte, die <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> staatlichen Aufsichtbehörde<br />

unterstehen, glaubten die an<strong>der</strong>en, daß <strong>Selbstverwaltung</strong><br />

sich nur denken lasse <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em kollegialen S<strong>in</strong>n, daß<br />

Verbundenheit mit dem Volk sich nur auswirken könne durch<br />

Wahl, Abstimmung und ähnliche Er<strong>in</strong>nerungen aus <strong>der</strong> Zeit<br />

des parlamentarischen Systems. Mit e<strong>in</strong>er Selbstverständlichkeit<br />

hat die Geme<strong>in</strong>deordnung dem e<strong>in</strong> Ende gemacht.<br />

Nicht Führerpr<strong>in</strong>zip o<strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong>, son<strong>der</strong>n Führerpr<strong>in</strong>zip<br />

und <strong>Selbstverwaltung</strong>!“ 1646<br />

<strong>Würzburg</strong>s <strong>Stadt</strong>oberhaupt schloss sich damit <strong>der</strong> im Nationalsozialismus<br />

herrschenden Literaturansicht an, dass gerade<br />

das Dritte Reich mit se<strong>in</strong>em nationalsozialistischen Führerstaat<br />

<strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong> erst zu ihrer tatsächlichen Bedeutung<br />

verholfen habe. 1647<br />

Im Gegensatz dazu geht fast die gesamte neuere Literatur<br />

richtigerweise davon aus, dass die kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong><br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit des Nationalsozialismus vollkommen ausgeschaltet<br />

war. 1648 <strong>Die</strong>se Ansicht wird auch vom Bundesverfas-<br />

1646<br />

WGA, Nr. 227, 02.10.1935, S. 4.<br />

1647<br />

Umfangreiches Literaturverzeichnis bei Löw, S. 222.<br />

1648<br />

Vgl. Matzerath, S. 433; Willoweit, S. 354; Löw, S. 217 m.w.N.; A.A.<br />

alle<strong>in</strong> Jeserich, <strong>Die</strong> Landkreise zwischen 1933 und 1945, S. 167: „Das<br />

Pr<strong>in</strong>zip kommunaler <strong>Selbstverwaltung</strong> ist auch im Dritten Reich nicht<br />

verloren gegangen, da es unabhängig von <strong>der</strong> jeweiligen Staatsform ist<br />

und nicht ausschlaggebend von e<strong>in</strong>er bestimmten Form <strong>der</strong> bürgerschaftlichen<br />

Mitwirkung anhängt. Es bedeutet vielmehr die Entscheidungsfreiheit<br />

<strong>der</strong> Gebietskörperschaften, ihre eigenen Angelegenheiten selbstverantwortlich<br />

erledigen zu können“.<br />

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