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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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durch Rudolf von Gneist <strong>in</strong> die deutsche Staatsrechtwissenschaft<br />

e<strong>in</strong>geführt. 2 Dabei g<strong>in</strong>g das Schrifttum aufgrund <strong>der</strong><br />

historischen Entwicklung <strong>der</strong> kommunalen <strong>Selbstverwaltung</strong><br />

durch die Städteordnung des Freiherrn von Ste<strong>in</strong> vom 19.<br />

November 1808 und den <strong>Selbstverwaltung</strong>svorstellungen<br />

von Gneist lange Zeit von e<strong>in</strong>em politischen und e<strong>in</strong>em juristischen<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong>sbegriff aus. 3<br />

<strong>Die</strong>se früher vorgenommene Unterscheidung zwischen<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong> im politischen und <strong>Selbstverwaltung</strong> im<br />

juristischen S<strong>in</strong>n kann nach dem heutigen Forschungsstand<br />

nicht mehr aufrecht erhalten werden. 4 Vielmehr wird heute<br />

von e<strong>in</strong>em formellen und e<strong>in</strong>em materiellen <strong>Selbstverwaltung</strong>sbegriff<br />

ausgegangen.<br />

Dabei wird mit dem materiellen Begriff <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong><br />

Inhalt und Wesen <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong> umschrieben. 5 Wichtigstes<br />

Wesensmerkmal <strong>der</strong> <strong>Selbstverwaltung</strong> ist dabei die<br />

Aktivierung <strong>der</strong> Beteiligten für ihre eigenen Angelegenheiten,<br />

wobei nicht nur an die Belebung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaft angeknüpft<br />

wird, son<strong>der</strong>n vor allem die eigenverantwortliche Erfüllung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Aufgaben durch die betroffenen Bürger<br />

im Vor<strong>der</strong>grund steht. 6 Für den <strong>Selbstverwaltung</strong>sbegriff<br />

spielt es dabei ke<strong>in</strong>e Rolle mehr, ob alle Bürger zur Teilnahme<br />

an <strong>der</strong> Eigenverwaltung aktiviert werden. Vielmehr ist<br />

alle<strong>in</strong> die Möglichkeit e<strong>in</strong>er direkten o<strong>der</strong> <strong>in</strong>direkten E<strong>in</strong>fluss-<br />

2 Pfeiffer, Nürnbergs <strong>Selbstverwaltung</strong> 1256-1956, S. 5.<br />

3 Stober, Kommunalrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland, S. 59.<br />

4<br />

Matzerath, Nationalsozialismus und kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S.<br />

24 ff.; L<strong>in</strong>tz, <strong>Die</strong> politischen Parteien im Bereich <strong>der</strong> kommunalen <strong>Selbstverwaltung</strong>,<br />

S. 31 m.w.N.<br />

5<br />

Vgl. Becker, Kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S. 695 f.<br />

6 Vgl. Köttgen, <strong>Selbstverwaltung</strong>, S. 224; BVerfGE 11, S. 266 ff.<br />

4

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