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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Aus den bei <strong>der</strong> Pflicht zur Rücklagenbildung schon angesprochenen<br />

Gründen versuchte das Reich darüber h<strong>in</strong>aus<br />

auf dem Aufsichtsweg und über die Partei e<strong>in</strong>e verstärkte<br />

Schuldentilgung <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den zu propagieren. 1605 Der Gesamtschuldenstand<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> betrug am 31. Dezember<br />

1933 19.358.000 RM, was e<strong>in</strong>er Pro-Kopf-<br />

Verschuldung von 191,78 RM entsprach. <strong>Würzburg</strong> konnte<br />

damit e<strong>in</strong>e ger<strong>in</strong>gere Pro-Kopf-Verschuldung vorweisen als<br />

76 <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en 97 Städte im Reich mit über 50.000 E<strong>in</strong>wohnern.<br />

1606 Durch außerplanmäßige Kapitalrückzahlungen gelang<br />

es, den Schuldenstand <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>, <strong>der</strong> sich am 1. April<br />

1938 noch auf über 20 Millionen RM belief, auf 13,3 Millionen<br />

RM bis zum Ende des Rechnungsjahres 1944 zu reduzieren.<br />

1607 Der für das Rechnungsjahr 1944 zu verzeichnende<br />

enorme Anstieg <strong>der</strong> Überschüsse auf 2.997.580 RM ist darauf<br />

zurückzuführen, dass zum Ende des Krieges auf wichtige<br />

Anschaffungen und Instandsetzungen aufgrund des Arbeitskräfte-<br />

und Baustoffmangels verzichtet werden musste. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus fand mit Genehmigung <strong>der</strong> Regierung die im<br />

Nachtragshaushalt von 1944 vorgesehene Rücklagenzuführung<br />

nicht statt. 1608<br />

<strong>Die</strong> F<strong>in</strong>anzpolitik des Dritten Reiches trug zweifellos zur weiteren<br />

Zerstörung <strong>der</strong> kommunalen <strong>Selbstverwaltung</strong> <strong>in</strong>nerhalb<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Würzburg</strong>s bei. <strong>Die</strong> zum<strong>in</strong>dest bis<br />

1944 wachsende Kontrolle <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen F<strong>in</strong>anzen<br />

durch das Reich und die starken staatlichen E<strong>in</strong>griffe <strong>in</strong> die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> kommunalen Haushalte verfolgten dabei <strong>in</strong><br />

1605<br />

Matzerath, Nationalsozialismus und kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S.<br />

365 f.<br />

1606<br />

Statistisches Jahrbuch deutscher Geme<strong>in</strong>den 1934, S. 388 ff.<br />

1607 XXXI. Verwaltungsbericht, S. 20.<br />

1608 XXXI. Verwaltungsbericht, S. 19.<br />

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