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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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gestellt werden – bedeuteten erhebliche Belastungen für die<br />

<strong>Stadt</strong>kasse. 1593 Im Rechnungsjahr 1944 betrug <strong>der</strong> Kriegskostenbeitrag<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> bereits rund 5 Millionen RM, was<br />

mehr als <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong> Steuere<strong>in</strong>nahmen entsprach. 1594<br />

<strong>Die</strong> bereits Ende <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong> erlassenen Regelungen<br />

zum Verbot <strong>der</strong> Kreditvergabe von Sparkassen an<br />

Geme<strong>in</strong>den wurden im Nationalsozialismus beibehalten und<br />

erst 1944 zur Beseitigung bzw. Verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ung von Notständen<br />

aufgehoben. 1595 Bis zu diesem Zeitpunkt versuchten die<br />

nationalsozialistischen Machthaber die kommunale F<strong>in</strong>anzpolitik,<br />

durch restriktive Handhabung <strong>der</strong> Kreditgenehmigungen<br />

sowie durch die Auswahl <strong>der</strong> Zwecke, für die man Kredite<br />

gestattete, zu steuern. Nachdem nach <strong>der</strong> Machtergreifung<br />

zunächst die Kreditaufnahme <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de zugunsten<br />

<strong>der</strong> Arbeitsbeschaffung und Konjunkturbelebung geför<strong>der</strong>t<br />

worden war, wurden bereits ab Anfang 1936 sämtliche Anliegen<br />

<strong>der</strong> Rüstungspolitik untergeordnet. 1596 Des Gesetz<br />

über den Kommunalkredit <strong>der</strong> Spar- und Girokassen und <strong>der</strong><br />

kommunalen Kreditanstalten vom 7. Juni 1939 1597 bewilligte<br />

den Geme<strong>in</strong>den langfristige Kommunaldarlehen für Vorhaben,<br />

„die mit <strong>der</strong> Wehrhaftmachung des deutschen Volkes<br />

o<strong>der</strong> mit dem Vierjahresplan <strong>in</strong> unmittelbarer Verb<strong>in</strong>dung<br />

stehen [...].“ In diesem Zusammenhang erklären sich daher<br />

wohl auch die 1941 von <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> aufgenommenen neuen<br />

1593<br />

Vgl. Halter, S. 285.<br />

1594<br />

Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> für das Rechnungsjahr 1944, Vorbericht<br />

zu Haushaltsplan, S. I.<br />

1595<br />

RdErl. des Reichswirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums vom 18.01.1944, <strong>in</strong>: M<strong>in</strong>isterialblatt<br />

des Reichswirtschaftsm<strong>in</strong>isteriums 1944, S. 24.<br />

1596<br />

Matzerath, Nationalsozialismus und kommunale <strong>Selbstverwaltung</strong>, S.<br />

360 ff.<br />

1597<br />

RGBl. 1939 I, 986.<br />

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