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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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<strong>der</strong> Hilfsbedürftigen enorme E<strong>in</strong>sparungen ergaben, stiegen<br />

aber gleichzeitig auch die städtischen Ausgaben. 1563 Insbeson<strong>der</strong>e<br />

für die Bereiche Bauwesen, Schule und Kunst wurden<br />

jetzt erhebliche f<strong>in</strong>anzielle Mittel seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

aufgebracht. 1564<br />

Weiterführende Informationen und genauere Details über die<br />

verschiedenen Rechnungsposten s<strong>in</strong>d den Haushaltsplänen<br />

und den Vorbemerkungen bzw. Nachträgen zu den Haushaltsplänen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> zu entnehmen. Im Folgenden<br />

soll lediglich e<strong>in</strong> Überblick über die Entwicklung <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> im Dritten Reich gegeben und<br />

die Frage beantwortet werden, <strong>in</strong>wieweit die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

<strong>in</strong> ihrer kommunalen F<strong>in</strong>anzhoheit beschränkt wurde.<br />

Neben den E<strong>in</strong>nahmen <strong>der</strong> städtischen Betriebe bildeten die<br />

erhöhten Steuere<strong>in</strong>gänge die Haupte<strong>in</strong>nahmequelle <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong>. Zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Machtergreifung verfügte die <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> nach dem aus <strong>der</strong> <strong>Weimarer</strong> Zeit übernommenen<br />

Geme<strong>in</strong>def<strong>in</strong>anzsystem neben verschiedenen kle<strong>in</strong>eren<br />

Steuern wie Biersteuer, Hundesteuer und Hausz<strong>in</strong>ssteuer<br />

über Anteile an <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer<br />

des Reichs. <strong>Die</strong> Steuerkraft <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

<strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> lag 1933 bei 64,30 RM pro E<strong>in</strong>wohner. 1565 Während<br />

die Steuerreform vom Oktober 1934 1566 nur unwesentliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen für die Geme<strong>in</strong>den nach sich zog, brach-<br />

1563<br />

Vgl. Beiblatt vom 25.04.1933 zum Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong><br />

für das Rechnungsjahr 1933/34, <strong>in</strong> dem Memmel bereits kurz nach se<strong>in</strong>em<br />

Amtsantritt e<strong>in</strong>e „spürbare Entlastung <strong>der</strong> Wohlfahrtsämter“ prognostizierte.<br />

1564<br />

Vgl. XXX. Verwaltungsbericht, S. 25 ff.<br />

1565 Statistisches Jahrbuch deutscher Geme<strong>in</strong>den 1934, S. 3.<br />

1566 Gesetze vom 16.10.1934 (RGBl. 1934 I, 925).<br />

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