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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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standes bei. Hauptbetroffenene waren die Fischereiberechtigten,<br />

denen das Fischen mit Netzen kaum mehr möglich<br />

war. Nachdem <strong>der</strong> Kreisfischervere<strong>in</strong> zunächst die Rhe<strong>in</strong>-<br />

Ma<strong>in</strong>-Donau-AG und die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> verklagt hatte, erklärten<br />

diese sich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Vergleich dazu bereit, dem Kreisfischervere<strong>in</strong><br />

jeweils jährlich 2.000 RM zukommen zulassen,<br />

bis <strong>der</strong> beanstandete Zustand beseitigt sei. 1550<br />

Obwohl das Tiefbauamt bereits 1931 e<strong>in</strong> Projekt für e<strong>in</strong>e<br />

städtische Großkläranlage aufgestellt hatte, wurde erst 1935<br />

mit dem Bau <strong>der</strong> Kläranlage an <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>grenze zu Zell unterhalb<br />

<strong>der</strong> Bürgerbräu-Brauerei begonnen. 1551 Der dazu erfor<strong>der</strong>liche<br />

Grundstückserwerb für e<strong>in</strong>en Betrag von 43.500<br />

RM wurde vom <strong>Stadt</strong>rat am 29. Januar 1935 genehmigt. 1552<br />

<strong>Die</strong> von <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er <strong>Stadt</strong>verwaltung als notwendig angesehene<br />

Erstellung e<strong>in</strong>er Kläranlage konnte f<strong>in</strong>anziell aber<br />

nur aus den ursprünglich für den Hafenneubau vorgesehenen<br />

Mitteln realisiert werden. Daher wurde durch Entschließung<br />

des Oberbürgermeisters vom 27. Mai 1935 festgelegt,<br />

dass von den genehmigten 6 Millionen RM lediglich 4,5 Millionen<br />

RM für den Hafenneubau Verwendung f<strong>in</strong>den sollten,<br />

die restlichen 1,5 Millionen RM aber für den Bau <strong>der</strong> Kläranlage.<br />

Dafür sollten beim Hafenausbau Arbeiten unterbleiben,<br />

die später nachgeholt werden könnten. 1553<br />

Erst am 2. August 1942 konnte die neugeschaffene Kläranlage<br />

vollständig <strong>in</strong> Betrieb genommen werden. Für die Verwertung<br />

des <strong>in</strong> den Faulräumen entstandenen Methangases<br />

1550<br />

RP 399, Sitzung des vorläufigen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ats am 05.07.1935; XXX.<br />

Verwaltungsbericht, S. 99.<br />

1551<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 100.<br />

1552<br />

RP 399, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 29.01.1935.<br />

1553<br />

RP 399, Sitzung des vorläufigen Geme<strong>in</strong><strong>der</strong>ates am 22.08.1935.<br />

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