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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Beschluss vom 13. März 1934, wurde das Städtische Installationswerk<br />

vollständig auf. E<strong>in</strong>richtungen, Vermögen und<br />

Personal wurden vom Gas- und Wasserwerk übernommen.<br />

1516 <strong>Die</strong>se Maßnahme war ganz im S<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />

kommunalen Wirtschaftspolitik, denn nach<br />

den <strong>in</strong> § 67 DGO formulierten Grundsätzen sollte sich das<br />

Wirtschaften <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>de im Wesentlichen auf die eigentlichen<br />

Versorgungsbetriebe wie Elektrizitäts-, Gas-, Wasserwerke<br />

beschränken. <strong>Die</strong> Regiebetriebe sollten, soweit wirtschaftlich<br />

irgendwie vertretbar, abgebaut werden. 1517 Nach<br />

dem In-Kraft-Treten <strong>der</strong> Eigenbetriebsverordnung von<br />

1938 1518 mussten alle Geme<strong>in</strong>den über 10.000 E<strong>in</strong>wohner<br />

ihre Regiebetriebe als Eigenbetriebe weiterführen. Gleichzeitig<br />

wurde e<strong>in</strong>e Musterbetriebssatzung geschaffen, die e<strong>in</strong>en<br />

„Schlußpunkt auf dem langen Weg vom Regiebetrieb zum<br />

wirtschaftlichen Unternehmen“ setzen sollte. 1519<br />

7.5. Schlacht- und Viehhof<br />

Beachtliche Verän<strong>der</strong>ungen des Schlacht- und Viehhofes<br />

fanden <strong>in</strong> <strong>der</strong> Zeit des Dritten Reiches nicht statt. Es wurden<br />

lediglich e<strong>in</strong>ige bauliche Verbesserungen, wie Vergrößerungen<br />

bzw. Mo<strong>der</strong>nisierungen von beispielsweise Kühlanlagen,<br />

Laborräumen, Kassenraum und Kuttelei vorgenommen und<br />

1516 RP 399, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 13.03.1934.<br />

1517 Bayern im Vierjahresplan, S. 81.<br />

1518 RGBl. 1938 I, 1650.<br />

1519 Zeiss, Das Eigenbetriebsrecht <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>dlichen Betriebe, S. 32.<br />

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