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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Aufgrund <strong>der</strong> überhandnehmenden Mietpreissteigerungen im<br />

<strong>Stadt</strong>gebiet <strong>Würzburg</strong> richtete Oberbürgermeister Memmel<br />

im Oktober 1936 e<strong>in</strong>e ernste Mahnung an die Hauseigentümer,<br />

von <strong>der</strong>art unsozialem Verhalten abzurücken. Memmel<br />

begründete se<strong>in</strong>en E<strong>in</strong>satz für den Mieterschutz damit, dass<br />

die „ungerechtfertigten Mietpreiserhöhungen im Wi<strong>der</strong>spruch<br />

zu <strong>der</strong> ausdrücklichen Willensbekundung des Führers“ stünden<br />

und „e<strong>in</strong>e Sabotage am deutschen Aufbauwerk“ bedeuteten.<br />

1435 An die Viertelmeister erg<strong>in</strong>g die Anweisung, beson<strong>der</strong>s<br />

gravierende Fälle dem Oberbürgermeister zu melden.<br />

In <strong>der</strong> gleichen Sitzung begrüßten die Ratsherren lebhaft<br />

e<strong>in</strong>e Anregung des Mietervere<strong>in</strong>s, beim Reichsarbeitsm<strong>in</strong>isterium<br />

zu beantragen, dass alle künftigen Mietz<strong>in</strong>svere<strong>in</strong>barungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung zu melden seien. Man versprach<br />

sich davon die städtische Kontrolle darüber, dass<br />

Mietpreiserhöhungen tatsächlich nur aus sachlich berechtigten<br />

Gründen vorgenommen würden. 1436 In nichtöffentlicher<br />

Sitzung des <strong>Stadt</strong>rats am 10. Dezember 1940 wurde die Erschließung<br />

gefasst, dass bei <strong>der</strong> Vermietung von Wohn- und<br />

Geschäftsräumen von nun an e<strong>in</strong>e Anmeldepflicht h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Mietpreise bestünde. 1437<br />

<strong>Die</strong> För<strong>der</strong>ung des Wohnungsbaus durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

endete bereits 1937; danach war <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> ke<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong> Fälle e<strong>in</strong>e gütliche E<strong>in</strong>igung erzielen (WGA, Nr. 297, 29.12.1934, S.<br />

3).<br />

1435<br />

RP 400, Ratssitzung am 14.10.1936.<br />

1436<br />

RP 400, Ratssitzung am 14.10.1936.<br />

1437<br />

RP 401, Ratssitzung am 10.12.1940 (dort auch Abschrift <strong>der</strong> Anordnung<br />

über die Anmeldepflicht <strong>der</strong> Mietpreise bei Vermietung von Wohnund<br />

Geschäftsräumen.).<br />

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