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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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stand und die Körperhygiene <strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er Schülerschaft<br />

anzuheben. 1354<br />

Aufgrund des Gesetzes über die Vere<strong>in</strong>heitlichung des Gesundheitswesens<br />

vom 3. Juli 1934 1355 wurde am 1. Mai 1935<br />

<strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> das staatliche Gesundheitsamt eröffnet. Vergeblich<br />

hatte die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> <strong>in</strong> schriftlichen Anträgen und <strong>in</strong><br />

mündlichen Verhandlungen mit e<strong>in</strong>em M<strong>in</strong>isterialvertreter<br />

versucht, die gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelung <strong>in</strong><br />

<strong>Würzburg</strong> zur Anwendung zu br<strong>in</strong>gen, wonach auf bereits<br />

bestehende und bewährte städtische Gesundheitsämter die<br />

Funktionen <strong>der</strong> neu zu errichtenden staatlichen Gesundheitsämter<br />

übertragen werden konnten. 1356 Sämtliche Gesundheitsfürsorge-E<strong>in</strong>richtungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> – mit<br />

Ausnahme <strong>der</strong> TBC-Fürsorge, die <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> zur Bekämpfung<br />

<strong>der</strong> Tuberkulosefürsorge weiterführte – wurden nun von<br />

diesem staatlichen Amt übernommen. <strong>Die</strong> Bezeichnung<br />

„Städtisches Gesundheitsamt“ musste aufgegeben werden.<br />

Dem Referat, nun als „Städtischer Gesundheitsabschnitt“<br />

bezeichnet, verblieben jetzt nur noch Aufgaben <strong>der</strong> unteren<br />

Verwaltungsbehörde <strong>in</strong> den Gebieten Gesundheitswesen<br />

und Gesundheitspolizei und <strong>der</strong> stadtärztliche <strong>Die</strong>nst, während<br />

das staatliche Gesundheitsamt befugt war, sämtliche<br />

Maßnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Volksgesundheit zu treffen.<br />

1357 <strong>Die</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> war aber verpflichtet, e<strong>in</strong>en Kos-<br />

1354<br />

Vgl. XXX. Verwaltungsbericht, S. 184 f., wonach <strong>der</strong> Erfolg <strong>der</strong> schulärztlichen<br />

Tätigkeit an <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> Sauberkeit durch Nagel- und<br />

Ohrenkontrollen und am Rückgang <strong>der</strong> Verlausung erkennbar war.<br />

1355<br />

RGBl. 1934 I, 531.<br />

1356<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 186.<br />

1357<br />

Surén/Loschel<strong>der</strong>, Bd. 1, S. 69; XXX. Verwaltungsbericht, S. 187.<br />

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