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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Errichtung von Siedlungen <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> verstärkt sowie wichtige<br />

– wegen <strong>der</strong> schlechten Wirtschaftslage zum Ende <strong>der</strong><br />

<strong>Weimarer</strong> <strong>Republik</strong> oft vernachlässigte – Verbesserungen<br />

<strong>der</strong> Infrastruktur, <strong>der</strong> Kanalisation und <strong>der</strong> Gebäude<strong>in</strong>standhaltung<br />

realisiert, wie die Verbreiterung <strong>der</strong> Gre<strong>in</strong>bergbrücke<br />

o<strong>der</strong> die Kanalisierung <strong>der</strong> Pleicherpfarrgasse und Marktgasse.<br />

1344 Neben diesen Maßnahmen wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />

beim Städtischen Gartenamt Erwerbslose vorübergehend<br />

beschäftigt, die dort Hilfsarbeiten auf den 178 ha öffentlichen<br />

Grünflächen ausführten. 1345<br />

Um die bisher von verschiedenen Ämtern vorgenommene<br />

Vergabe von städtischen Aufträgen zu bündeln und so die<br />

Rolle <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> als Auftraggeber für Handel und<br />

Handwerk zu verdeutlichen und e<strong>in</strong>en Beitrag zur Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen im Mittelstand zu leisten, wurde 1934 das<br />

Städtische Beschaffungsamt errichtet. 1346 Ziel <strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />

Auftragsvergabe war es zunächst, <strong>in</strong> erster<br />

L<strong>in</strong>ie christliche Geschäfte des <strong>Würzburg</strong>er Mittelstandes zu<br />

berücksichtigen. An große Warenhäuser und Großfilialbetriebe<br />

durften ke<strong>in</strong>e städtischen Aufträge erteilt werden. Am<br />

4. September 1935 erg<strong>in</strong>g folgende Anordnung, die die städtische<br />

Vergabepraxis weiter e<strong>in</strong>schränkte:<br />

1. Städtische und stiftische Grundstücke usw. dürfen <strong>in</strong><br />

Zukunft nicht mehr an Juden verkauft werden.<br />

2. Bei <strong>der</strong> Vergabe städtischer Aufträge dürfen Geschäfte,<br />

die nachweisbar mit jüdischen Firmen <strong>in</strong> Beziehung<br />

stehen, nicht berücksichtigt werden.<br />

1344<br />

RP 398, <strong>Stadt</strong>ratssitzung am 13.06.1933.<br />

1345<br />

RP 399, Senatssitzung am 07.06.1934; XXX. Verwaltungsbericht, S.<br />

187; XXXI. Verwaltungsbericht, S. 199.<br />

1346<br />

Memmel, S. 69.<br />

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