12.12.2012 Aufrufe

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zahlreiche Fürsorgeaufgaben, die bisher das Wohlfahrtsund<br />

Jugendamt wahrgenommen hatte, übernahm nach <strong>der</strong><br />

Machtergreifung die NSV. Insbeson<strong>der</strong>e wurde ihr die Schaffung<br />

und Unterhaltung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten, die Heranbildung<br />

von K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärtner<strong>in</strong>nen, die Jugendfürsorge, die Pflegevermittlung,<br />

zusätzliche Hilfe für Mutter und K<strong>in</strong>d sowie die Hilfe<br />

für die „m<strong>in</strong><strong>der</strong>bemittelte Bevölkerung“ übertragen. 1310 An<strong>der</strong>erseits<br />

wurden e<strong>in</strong>e Reihe neuer Aufgaben <strong>der</strong> amtlichen<br />

Fürsorge <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> im übertragenen Wirkungskreis<br />

neu aufgebürdet. <strong>Die</strong> wichtigsten neuen Aufgaben <strong>der</strong> Städtischen<br />

Fürsorgestelle entstanden u.a. im Rahmen <strong>der</strong><br />

Durchführung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken<br />

Nachwuchses vom 14. Juli 1933 1311 , was bedeutete, dass<br />

die <strong>Stadt</strong>verwaltung bei <strong>der</strong> Ermittlung unfruchtbar zu machen<strong>der</strong><br />

Personen, Alkoholiker und geistig bzw. körperlich<br />

beh<strong>in</strong><strong>der</strong>ter Menschen mitwirkte, die Überprüfung <strong>der</strong> Erbtauglichkeit<br />

<strong>in</strong> erbbiologischer H<strong>in</strong>sicht und die Ermittlung<br />

„asozialer“ Familien vornahm sowie bei <strong>der</strong> Sippenforschung<br />

mitarbeitete. 1312<br />

Das <strong>Stadt</strong>jugendamt wurde nach <strong>der</strong> nationalsozialistischen<br />

Machtergreifung <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em Handlungsspielraum stark beschränkt.<br />

Zwar war das Jugendamt weiterh<strong>in</strong> für die Führung<br />

<strong>der</strong> Amtsvormundschaften und <strong>der</strong> Fürsorgeerziehung fachlich<br />

zuständig, die Kreisleitung <strong>der</strong> NSDAP und später die<br />

NSV schalteten sich aber alsbald bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Pflegestellen<br />

für die K<strong>in</strong><strong>der</strong> e<strong>in</strong>. Zudem ergaben sich wesentliche<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Organisation des Jugendamts. Beschlüsse<br />

wurden nun nicht mehr durch das Plenum und die<br />

1310<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 173.<br />

1311<br />

RGBl. 1933 I, 529.<br />

1312<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 173.<br />

347

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!