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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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ihres 100-jährigen Bestehens <strong>in</strong> Würdigung und Anerkennung<br />

ihrer Kulturarbeit. 1245<br />

E<strong>in</strong>ige Jahre zuvor hatte die nationalsozialistische <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

bereits dem <strong>Würzburg</strong>er Sängervere<strong>in</strong>, <strong>der</strong> sich <strong>in</strong><br />

f<strong>in</strong>anziellen Schwierigkeiten befand, e<strong>in</strong> Darlehen <strong>in</strong> Höhe<br />

von 10.000 RM gewährt. Dabei war maßgebend für diese<br />

geme<strong>in</strong>dliche Hilfeleistung, dass „<strong>der</strong> <strong>Würzburg</strong>er Sängervere<strong>in</strong><br />

<strong>in</strong> den neunzig Jahren se<strong>in</strong>es Bestehens e<strong>in</strong> wichtiger<br />

Faktor im Kulturleben <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> war und ohne geldliche Unterstützung<br />

seitens <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> dem Untergang geweiht wä-<br />

re“. 1246<br />

Hans Gebhard wurde am 1. April 1942 zum Städtischen Musikdirektor<br />

ernannt. Damit war er zuständig für die hauptamtliche<br />

Leitung <strong>der</strong> Städtischen Musikschule für Jugend und<br />

Volk, für die Leitung <strong>der</strong> Konzertgeme<strong>in</strong>de <strong>Würzburg</strong> und die<br />

Abteilung Musik des Städtischen Kulturamts. Darüber h<strong>in</strong>aus<br />

wurde er gleichzeitig von Oberbürgermeister Memmel zum<br />

Musikbeauftragten <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> im S<strong>in</strong>ne des RdErl. vom 26 Juli<br />

1935 ernannt. 1247<br />

Im Jahre 1938 för<strong>der</strong>te <strong>Würzburg</strong> als erste <strong>Stadt</strong> <strong>in</strong> Süddeutschland<br />

die „Konzerte junger Künstler“ und veranstaltete<br />

im gleichen Jahr auch zwei solcher Konzerte. 1248<br />

1245 RP 402, Ratssitzung am 21.04.1942.<br />

1246 RP 400, Ratssitzung am 03.09.1937.<br />

1247<br />

Der Städtische Musikbeauftragte erhielt e<strong>in</strong>e jährliche Aufwandsentschädigung<br />

von 360 RM, vgl. Haushaltsplan <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> für das<br />

Rechnungsjahr 1941, S. 87.<br />

1248<br />

XXXI. Verwaltungsbericht, S. 5.<br />

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