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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Theatergesetz vom 15. Mai 1934 1219 erlassen, mit dem e<strong>in</strong>e<br />

sogenannte Son<strong>der</strong>aufsicht des Reichsm<strong>in</strong>isters für<br />

Volksaufklärung und Propaganda für Geme<strong>in</strong>den geschaffen<br />

wurde. 1220 Sämtliche Theater unterstanden nun „h<strong>in</strong>sichtlich<br />

<strong>der</strong> Erfüllung ihrer Kulturaufgaben <strong>der</strong> Führung des Reichsm<strong>in</strong>isters<br />

für Volksaufklärung und Propaganda“. 1221 Mit diesem<br />

Gesetz, das dem Zweck diente, das Theater <strong>in</strong> den Träger<br />

e<strong>in</strong>er politischen Aufgabe umzuwandeln, war e<strong>in</strong> erheblicher<br />

weiterer E<strong>in</strong>schnitt <strong>in</strong> das Recht <strong>der</strong> kommunalen<br />

<strong>Selbstverwaltung</strong> verbunden.<br />

Für die <strong>Stadt</strong> <strong>Würzburg</strong> bedeutete dies, dass <strong>der</strong> zuständige<br />

M<strong>in</strong>ister nicht nur se<strong>in</strong>e Zustimmung zu <strong>der</strong> Wahl des Intendanten<br />

und an<strong>der</strong>er künstlerisch leiten<strong>der</strong> Personen geben<br />

musste, son<strong>der</strong>n ihnen sogar eigenmächtig e<strong>in</strong> Berufsverbot<br />

auferlegen konnte, wenn Tatsachen auftraten, aus denen<br />

sich <strong>der</strong> Mangel ihrer Zuverlässigkeit o<strong>der</strong> Eignung ergab. 1222<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hatte er nach § 5 Theatergesetz die Befugnis,<br />

bestimmte Stücke im Allgeme<strong>in</strong>en o<strong>der</strong> auch im E<strong>in</strong>zelfall<br />

zu untersagen, was den Weg für e<strong>in</strong>e völlig willkürliche<br />

Zensur freimachte.<br />

Da das Ensemble des <strong>Stadt</strong>theaters <strong>in</strong> den spielfreien Sommermonaten<br />

<strong>der</strong> Spielzeit 1933/34 ke<strong>in</strong>e Beschäftigungsmöglichkeit<br />

hatte, wurde zum<strong>in</strong>dest das Verwaltungs- und<br />

technische Personal an an<strong>der</strong>e <strong>Die</strong>nststellen <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>verwaltung<br />

abgestellt. 1223 E<strong>in</strong>e erhebliche Verbesserung <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Situation <strong>der</strong> Musiker am <strong>Stadt</strong>theater ver-<br />

1219<br />

RGBl. 1934 I, 411.<br />

1220<br />

Surén/Loschel<strong>der</strong>, Bd. 2, S. 511.<br />

1221<br />

Schulz, Theater <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> 1600-1945, S. 648.<br />

1222<br />

Vgl. Surén / Loschel<strong>der</strong>, Bd. 2, S. 511.<br />

1223<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 159.<br />

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