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Die Selbstverwaltung der Stadt Würzburg in der Weimarer Republik ...

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Schulen behielt sich allerd<strong>in</strong>gs Oberbürgermeister Memmel<br />

vor. Daubner war somit lediglich Fachberater des Oberbürgermeisters<br />

<strong>in</strong> sämtliche Angelegenheiten des städtischen<br />

Schulwesens, soweit sich überhaupt e<strong>in</strong>e Zuständigkeit <strong>der</strong><br />

<strong>Stadt</strong> ergab. 1177<br />

E<strong>in</strong>e bedeutende organisatorische Verän<strong>der</strong>ung im <strong>Würzburg</strong>er<br />

Schulwesen brachte am 15. Februar 1938 die E<strong>in</strong>führung<br />

<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>schaftsschule anstelle <strong>der</strong> Bekenntnisschule<br />

<strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong>. 1178 Damit wurde die bisherige E<strong>in</strong>teilung <strong>in</strong> katholische<br />

und protestantische Schulbezirke h<strong>in</strong>fällig. 1179 Nach<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dung Heid<strong>in</strong>gsfelds hatten <strong>in</strong> <strong>Würzburg</strong> zwölf<br />

katholische und zwei protestantische Schulbezirke bestan-<br />

den. 1180<br />

Obwohl <strong>der</strong> Kruzifixerlass des bayerischen Unterrichtsm<strong>in</strong>isteriums<br />

die „möglichst unauffällige“ Entfernung <strong>der</strong> Kruzifixe<br />

aus sämtlichen Klassenräumen erreichen wollte, sahen Oberbürgermeister<br />

Memmel und <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong>schulrat davon ab,<br />

diesem Erlass <strong>in</strong> den dem Städtischen Schulamt unterstellten<br />

Volksschulen nachzukommen. Memmel war sich dabei<br />

wahrsche<strong>in</strong>lich im Klaren, dass er durch diese Entscheidung<br />

e<strong>in</strong>e unnötige Konfrontation mit <strong>der</strong> überwiegend katholischen<br />

Lehrer- und Elternschaft vermeiden konnte und<br />

gleichzeitig ke<strong>in</strong>e Sanktionen <strong>der</strong> Staatsregierung zu erwarten<br />

hatte, da <strong>in</strong> dem Erlass die Form e<strong>in</strong>er verpflichtenden<br />

Anordnung vermieden worden war. 1181<br />

1177<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 142.<br />

1178<br />

RP 400, Ratssitzung am 14.12.1937; RP 400, Ratssitzung am<br />

15.02.1938.<br />

1179<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 133.<br />

1180<br />

XXVIII. Verwaltungsbericht, S. 147.<br />

1181<br />

XXX. Verwaltungsbericht, S. 134.<br />

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